Es ist daher Aufgabe der Erfindung,
einen Miniatur-Behälter
der eingangs genannten Art bereitzustellen, der besonders werbewirksam
und auch für andere
Zwecke verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Miniatur-Behälter als
Miniatur-Modell
eines wirklichen Gegenstands ausgebildet ist und wenigstens einen Aufnahmeraum
zur Aufnahme eines Wertcoupons, Gutscheins, Loses oder dergleichen
aufweist.
Ein solcher Miniatur-Behälter ist
besonders geeignet, die Aufmerksamkeit von Kunden oder potentiellen
Kunden auf sich zu lenken. Da es sich oftmals um ein Modell eines
bekannten Gegenstandes handelt, wird bei den Kunden ein Sammelinteresse für die erfindungsgemäßen Miniatur-Behälter geweckt.
Auf diese Weise wird die Anzahl der verteilten Lose und Wertcoupons
erhöht.
Die erfindungsgemäßen Miniatur-Behälter haben
somit eine Doppelfunktion. Der Miniatur-Behälter dient einerseits als Mittel zum
Verteilen von Losen und Wertcoupons und ist andererseits als Werbezugabe
verwendbar, für
die ein Sammelinteresse besteht.
Bei einer besonderen Ausführungsform
kann vorgesehen sein, dass der Miniatur-Behälter nur einmal öffenbar
ist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn es aus strategischen
Gründen
nicht erwünscht
ist, dass die Miniatur-Behälter mehrfach
zur Aufnahme eines Wertcoupons verwendet werden. Damit ist sichergestellt,
dass Mitbewerber, Trittbrettfahrer oder kriminelle Unternehmen die
Miniatur-Behälter
nicht missbräuchlich
benutzen können.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass
der Miniatur-Behälter
wieder verschließbar
ist. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Miniatur-Behälter nicht
ein zweites und weiteres Mal öffenbar
ist. Nach dem Wiederverschließen
des Miniatur-Behälters
wird dem Benutzer ein vollständiges
Miniatur-Modell bereitgestellt, welches als Sammlerobjekt, Spielzeug
oder dergleichen verwendbar ist.
Alternativ dazu kann vorgesehen sein,
dass der Miniatur-Behälter
mehrfach öffenbar
und verschließbar
ist. Für
bestimmte Marketing-Konzepte ist es vorteilhaft, wenn der Miniatur-Behälter als
Mehrwegbehälter
ausgebildet ist.
Zur Verkaufsförderung kann vorgesehen sein,
dass der Miniatur-Behälter
als Zugabe zu verkäuflichen
Gegenständen
vorgesehen ist. Da der Miniatur-Behälter einen
Wertcoupon oder ein Los enthält,
stellt der Miniatur-Behälter
einen potentiellen oder tatsächlichen
Wert dar. Dies wirkt sich bei einem wesentlichen Teil der Verbraucher
stets verkaufsfördernd
aus, wenn der Mi niatur-Behälter
beispielsweise als Beigabe eines Verkaufsartikels vorgesehen ist. Eine
Gewinnmöglichkeit
erhöht
stets den Wert eines Verkaufsartikels.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass
der Miniatur-Behälter
ein Miniatur-Modell einer wirklichen Verpackungsvorrichtung ist.
Damit besteht die Möglichkeit,
einem verpackten Verkaufsartikel ein Miniaturmodell der Verpackung
beizufügen.
Eine solche Maßnahme
weckt stets das Interesse potentieller Kunden. Dabei kann insbesondere
vorgesehen sein, dass der Miniatur-Behälter einen Aufdruck aufweist, der
dem Aufdruck oder der Beschriftung der wirklichen Verpackungsvorrichtung
entspricht. Eine solche maßstabsgetreue
Verkleinerung der Verpackung eines Verkaufsartikels trägt stets
zur Verkaufsförderung
bei.
Beispielsweise kann der Miniatur-Behälter als
Miniatur-Modell einer Dose ausgebildet sein, das den gleichen Aufdruck
bzw. die gleiche Beschriftung wie die wirkliche Dose aufweist und
damit eine originalgetreue Verkleinerung des zu verkaufenden Gegenstandes
darstellt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass der Miniatur-Behälter als
Miniatur-Flasche ausgebildet ist. Eine solche Miniatur-Flasche kann
als Zugabe beliebiger Verkaufsartikel verwendet werden. Vorzugsweise
ist eine solche Miniatur-Flasche als Zugabe einer Getränkeflasche
oder eines Flaschenträgers
vorgesehen. Besonders werbewirksam ist, wenn die Miniatur-Flasche
eine originalgetreue Verkleinerung derjenigen Flasche ist, in der
sich der Verkaufsartikel befindet. Dabei entspricht der Aufdruck
oder die Beschriftung der Miniatur-Flasche im Wesentlichen der Ausgestaltung
der Flasche des Verkaufsgegenstands.
Insbesondere ist vorgesehen, dass
die Miniatur-Flasche als Miniatur-Modell einer wirklichen Getränkeflasche
ausgebildet ist. Dazu ist die Miniatur-Flasche vorzugsweise mit einem Etikett
oder einem Aufdruck versehen, der einer Verkleinerung des entsprechenden
Original-Etiketts entspricht. Dabei besteht die Möglichkeit,
jeder Marke und auch jeder Sorte eine entsprechende Miniatur-Flasche
zuzuordnen. Somit sind die Miniatur-Flaschen als Sammelobjekte geeignet.
Da ein Großteil
der Verbraucher es anstrebt, möglichst
eine vollständige
Garnitur solcher Miniatur-Flaschen zu besitzen, wirkt es sich verkaufsfördernd für diejenigen
Artikel aus, die die Miniatur-Flaschen als Zugabe enthalten.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass
die Miniatur-Flasche als Miniatur-Modell einer wirklichen Bier-,
Wein-, Sekt- oder dergleichen Flasche ausgebildet ist. Viele Bier-,
Wein- oder Sektmarken weisen einen bestimmten Bekanntheitsgrad auf,
so dass die entsprechenden originalgetreuen Miniatur-Flaschen ein
besonderes Sammelinteresse wecken. Es kann aber auch eine Flasche
zur Aufnahme einer anderen Flüssigkeit
als den angegebenen nachgebildet sein, beispielsweise eines anderen
Getränks
wie Mineralwasser, Limonade oder Schnaps oder auch eines Nicht-Getränks wie
z.B. eines Parfüms.
Hinsichtlich des Materials ist vorgesehen, dass
die Miniatur-Flasche aus Kunststoff hergestellt ist. Da die Miniatur-Flasche
wenigstens einmal öffenbar
und gegebenenfalls auch wieder verschließbar sein soll, ist Kunststoff
als Material besonders geeignet. Üblicherweise sind die wirklichen
Getränkeflaschen
aus Grünglas,
Braunglas oder Weißglas
hergestellt. Bei der Verwendung von Kunststoff für die Miniatur-Flaschen lassen
sich mit Kunststoff die entsprechenden Effekte hinsichtlich Färbung und
Durchsichtigkeit erreichen. Aus Kunststoff lassen sich Miniatur-Flaschen
herstellen, die in etwa die gleiche Lichtdurchlässigkeit wie wirkliche Getränkeflaschen haben,
so dass die Miniatur-Flaschen besonders originalgetreu wirken.
Weiterhin ist vorgesehen, dass ein
Flaschenboden der Miniatur-Flasche als lösbarer Deckel oder Verschluss
ausgebildet ist. Damit weist die Miniatur-Flasche eine Öffnung auf, die hinsichtlich
ihres Durchmessers zumindest annähernd
dem gesamten Durchmesser des Flaschenkörpers der Miniatur-Flasche entspricht.
Damit wird eine Öffnung
bereitgestellt, die ausreichend groß ist, um die Miniatur-Flasche
mit einem Wertcoupon, Gutschein, Los oder dergleichen zu füllen. Mit
einer derart breiten Öffnung ist
es außerdem
möglich,
dass der Endverbraucher den Wertcoupon, den Gutschein oder das Los
auf einfache Weise aus der Miniatur-Flasche entnehmen kann.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass
der Miniatur-Behälter
als Flaschenpost ausgestaltet ist. Sowohl optisch als auch faktisch
hat die Miniatur-Flasche mit dem Wertcoupon, Gutschein, Los oder
dergleichen den Charakter einer Flaschenpost. Auch dies ist eine
besonders werbewirksame Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters.
Weiterhin ist vorgesehen, dass das
lösbare Bodenstück formschlüssig im
Sockelbereich einfügbar
ist. Vorzugsweise weist dabei die Miniatur-Flasche ein Streifenstück auf,
das zwischen Flaschenkörper
und Bodenstück
einklemmbar ist. Ein solcher Streifen ist besonders geeignet, um
das Bodenstück vom
Flaschenkörper
zu lösen
und damit die Miniatur-Flasche zu öffnen. Wird nach dem erstmaligen Offnen
die Flasche wieder unter Weglassung des Streifens verschlossen,
kann im Anschluss daran das Bodenstück zumindest nicht ohne Werkzeug wieder
gelöst
werden. Aufgrund der formschlüssigen Ausbildung
des Bodenstücks
sieht die wiederverschlossene Miniatur-Flasche so aus, als wäre sie einstückig ausgebildet.
Dies erhöht
den modellhaften Charakter der Miniatur-Flasche und beim Verbraucher
die Sammelfreude.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass
das Streifenstück
aus einer Kunststofffolie hergestellt ist. Eine Kunststofffolie
weist eine hinreichende Elastizität auf, dass das Bodenstück auch
mit dem Streifenstück
in den Flaschenkörper
formschlüssig
eingefügt werden
kann. Beispielsweise besteht das Streifenstück aus einer durchsichtigen
Kunststofffolie. Durch ein durchsichtiges Streifenstück wird
der optische Gesamteindruck des Miniatur-Behälters nicht gestört. Als
Material für
das Streifenstück
kann Polyethylen, Polypropylen oder dergleichen vorgesehen sein.
Schließlich ist vorgesehen, dass
der Außenrand
des Bodenstücks
komplementär
zu demjenigen Bereich des Flaschenkörpers ausgebildet ist, der
zur Aufnahme des Bodenstücks
vorgesehen ist. Dabei kann das Bodenstück einen speziell geformten
Außenrand
aufweisen. Mit einem derart ausgebildeten Bodenstück ist der
Flaschenkörper
sicher verschließbar
und wirkt optisch wie ein wirklicher einstückig ausgebildeter Flaschenkörper.
Weiterhin ist Verwendung des Miniatur-Behälters zur
Aufnahme und/oder zur Verteilung eines oder mehrerer Wertcoupons
vorgesehen.
Schließlich ist ein Verfahren zum
Verteilen von Miniatur-Behältern
mit wenigstens einem im Aufnahmeraum aufgenommenen Wertecoupon vorgese hen,
wobei der Miniatur-Behälter
einem verkäuflichen
Gegenstand zugegeben wird.
Weitere Merkmale, Vorteile und besondere Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Besondere Ausführungsformen der Erfindung
werden nachstehend in der Figurenbeschreibung anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Es
zeigen:
1 eine
Seitenansicht einer Miniatur-Flasche,
2 einen
Schnitt bei II in 1,
wobei der Maßstab
gegenüber 1 vergrößert ist,
3 einen
Schnitt bei II in 1,
wobei der Maßstab
gegenüber 1 vergrößert ist,
4 eine
Draufsicht auf einen Miniaturmodell-Getränkekasten, der mit Miniatur-Flaschen
gemäß 1 gefüllt ist, und
5 einen
Schnitt bei III in 1 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform,
wobei der Maßstab
gegenüber 1 vergrößert ist.
In 1 ist
eine Miniatur-Flasche gemäß der Erfindung
in Seitenansicht dargestellt. Die Miniatur-Flasche ist ein im Wesentlichen
maßstabsgetreues
Miniatur-Modell einer handelsüblichen
Bierflasche. Die Miniatur-Flasche ist etwa 10 cm hoch, womit 1 die Miniaturflasche in
Originalgröße in Seitenansicht
darstellt. Die Miniatur-Flasche weist einen Flaschenkörper 1 auf.
Der Flaschenkörper 1 ist
bodenseitig offen. In der bodenseitigen Öffnung befindet sich ein Bodenstück 2.
Der Innenrand der bodenseitigen Öffnung
ist gestuft ausgebildet. Der Außenrand
des Bodenstücks 2 ist
ebenfalls gestuft ausgebildet, so dass der Innenrand des Flaschenkörpers 1 und
der Außenrand
des Bodenstücks 2 zueinander komplementär ausgebildet
sind. Wie eine wirkliche Getränkeflasche
weist auch der Flaschenkörper 1 einen
Flaschenhals 3 auf. Die geometrische Form des Flaschenkörpers 1 entspricht
im Wesentlichen maßstabsgetreu
der geometrischen Form einer wirklichen Getränkeflasche. An der Außenseite
des Flaschenkörpers 1 sind
zwei Etikette, nämlich
ein Bauchetikett 4 und ein Halsetikett 5, aufgebracht.
Das Bauchetikett 4 und das Halsetikett 5 können beispielsweise aufgedruckt
oder aufgeklebt sein. Das Bauchetikett 4 und das Halsetikett 5 sind
wie die Etiketten einer wirklichen Getränkeflasche ausgestaltet. Vorzugsweise
sind das Bauchetikett 4 und das Halsetikett 5 so
ausgestaltet wie die Etiketten solcher Flaschen, die sich tatsächlich im
Handel befinden. Zur Verkaufsförderung
besteht die Möglichkeit,
dass einer handelsüblichen
Getränkeflasche
oder Getränkekiste
eine Miniatur-Flasche zugeordnet wird, deren Ausgestaltung der handelsüblichen
Flasche entspricht. Wenn ein Getränkehändler seine Flaschen oder Getränkekisten
mit entsprechenden Miniatur-Flaschen ausstattet, entsteht ein Sortiment
aus Miniatur-Flaschen, das unterschiedliche Getränkesorten und Getränkemarken
umfasst. Dadurch wird der Verkauf gefördert. Viele Kunden neigen
dazu, solche Miniatur-Flaschen zu sammeln, wobei oftmals eine komplette
Sammlung angestrebt wird.
Die Miniatur-Flasche gemäß 1 weist weiterhin einen
Sims 8 auf, der sich am oberen Bereich des Flaschenhalses 3 befindet.
Am oberen Ende der Miniatur-Flasche befindet sich ein Verschluss 10,
der als Kronenkorken ausgebildet ist. Der Verschluss 10 ist
separat ausgebildet und auf den Flaschenkörper 1 aufsteckbar.
In Umfangsrichtung weist der Verschluss 10 einen Ring 11 auf.
Der Verschluss 10 ist wie ein wirklicher Kronkorken ausgestaltet.
Die gestrichelten Linien 6 und 7 in 1 stellen einen Einsatz 6 und
einen Getränkepegel 7 dar, die
weiter unten näher
beschrieben werden.
In 2 ist
eine Schnittansicht des oberen Bereichs des Flaschenkörpers 1 dargestellt. 2 verdeutlicht, dass kurz
vor dem oberen Ende der Flaschenhals 3 den umlaufenden
Sims und darüber
einen umlaufenden Wulst 9 aufweist. Der als Kronenkorken
ausgebildete Verschluss 10 ist außen auf den Flaschenhals 3 gesteckt
und mit dem Ring 11 über den
Wulst 9 geschnappt. Der als Kronenkorken ausgebildete Verschluss 10 ist
somit lösbar
am Flaschenkörper 1 befestigbar.
Der Verschluss 10 ist ebenfalls aus Kunststoff hergestellt.
Während
der Flaschenkörper 1 und
der Deckel 2 aus einem durchsichtigen Kunststoff hergestellt
sind, ist der Verschluss 10 aus einem solchen Kunststoff
hergestellt, der die Farbe eines wirklichen Kronenkorkens aufweist.
Durch die farbliche Ausgestaltung des Flaschenkörpers 1 und des Verschlusses 10 sowie durch
die Lösbarkeit
des Verschlusses 10 vom Flaschenkörper 1 wird die originalgetreue
Ausgestaltung der Miniatur-Flasche
weiter erhöht.
Durch die Verwendung des durchsichtigen Kunststoffs für den Flaschenkörper 1 und
den Deckel 3 lassen sich insbesondere Getränkeflaschen
aus Weißglas,
Grünglas und
Braunglas modellmäßig darstellen.
In 3 ist
eine Schnittansicht des unteren Bereichs des Flaschenkörpers 1 dargestellt.
Am unteren Ende weist der Flaschenkörper 1 einen gestuften
Innenrand auf, in dem formschlüssig
das Bodenstück 2 einfügbar ist.
Das Bodenstück 2 weist
einen gestuften Außenrand
auf, der komplementär
zum Innenrand am unteren Ende des Flaschenkörpers 1 ausgebildet
ist. Vorzugsweise sind der untere Innenrand des Flaschenkörpers 1 und
der Außenrand
des Bodenstücks 2 zueinander
derart passgenau, dass das Bodenstück 2 nicht ohne Spezialwerkzeug
vom Flaschenkörper 1 gelöst werden
kann. Weiterhin ist in den Flaschenkörper 1 ein Einsatz 6 eingeschoben, der
als Hohlkörper
ausgebildet ist und mit seiner Außenseite formschlüssig zur
Innenseite des Flaschenkörpers 1 passt.
Vorzugsweise ist der Einsatz 6 farblich abweichend vom
Flaschenkörper 1 ausgebildet. Beispielsweise
lässt sich
mit dem Einsatz 6 der Inhalt der Flasche darstellen. In
diesem Fall kann der Einsatz 6 den Getränkepegel 7 aus 1 darstellen. Weiterhin
besteht die Möglichkeit,
den Einsatz 6 in unterschiedlichen Höhen auszugestalten, so dass unterschiedliche
Getränkepegel
möglich
sind, so dass auf diese Weise Flaschen dargestellt werden können, die
sowohl sortenmäßig als
auch mengenmäßig unterschiedlich
gefüllt
sein können.
Außerdem besteht
die Möglichkeit,
den Einsatz 6 als Wertcoupon oder Los auszubilden. Ein
als Einsatz 6 ausgebildeter Wertcoupon ist verhältnismäßig fälschungssicher
und schützt
den Händler
oder Vertreiber vor Missbrauch. Durch die Verwendung des Einsatzes 6 als
Los oder Wertcoupon wird weiterhin der Effekt bereitgestellt, dass
die Miniatur-Flasche,
die ein Los oder einen Wertcoupon enthält, eine gefüllte Flasche darstellt.
Ist der als Einsatz 6 ausgebildete Wertcoupon aus der Miniaturflasche
entnommen worden, so stellt die Miniatur-Flasche eine leere Flasche
dar. Somit hat es einen symbolischen Charakter, wenn der Einsatz 6 als
Wertcoupon, Los, Gutschein oder dergleichen ausgebildet ist.
In 4 ist
eine Miniatur-Getränkekiste
dargestellt, die im selben Maßstab
wie die Miniatur-Flasche ausgebildet ist. Die Miniatur-Getränkekiste
stellt ein Modell einer handelsüblichen
wirklichen Getränkekiste
dar. Die Miniatur-Getränkekiste
kann zwanzig Miniatur-Flaschen aufnehmen. Die Miniatur-Getränkekiste
umfasst einen Kistenboden 12, ein umlaufendes Rahmengebilde 13 und
als Wandungen ausgebildete Querteilungen 14. Durch die
Querteilungen 14 werden insgesamt 20 Fächer gebildet, die zur Aufnahme
von jeweils einer Miniatur-Flasche vorgesehen sind.
In 5 ist
eine Schnittansicht des unteren Bereichs des Flaschenkörpers 1 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
dargestellt. Im Gegensatz zur 3 weist
diese Ausführungsform
keinen Einsatz 6 auf. Der Flaschenkörper 1 weist am unteren Ende,
wie in 1, einen gestuften
Innenrand auf. Das Bodenstück 2 ist
ebenso wie in 3 mit
einem dazu komplementär
ausgebildeten gestuften Außenrand
versehen. Der untere Innenrand des Flaschenkörpers 1 und der Außenrand
des Bodenstücks 2 sind
derart passgenau, dass das Bodenstück 2 nicht ohne Spezialwerkzeug
aus dem Flaschenkörper 1 lösbar ist.
Aus diesem Grund weist die bevorzugte Ausführungsform ein Streifenstück 15 auf,
das zwischen Flaschenkörper 1 und
Bodenstück 2 geklemmt ist.
Im geschlossenen Zustand befindet sich der Mittelteil des Streifenstücks 15 innerhalb
der Miniatur-Flasche, während
die beiden Endbereiche des Streifenstücks 15 sich außerhalb
der Miniatur-Flasche befinden. Das Streifenstück 15 ermöglicht,
das Bodenstück 2 vom
Flaschenkörper 1 zu
lösen.
Vorzugsweise ist das Streifenstück 15 aus
einer Klarsichtfolie aus Kunststoff, beispielsweise Polypropylen,
Polyethylen oder dergleichen hergestellt. Das Streifenstück 15 aus
Klarsichtfolie ist kaum sichtbar und stört somit nicht die Ästhetik
der Miniatur-Flasche.
Die Miniatur-Flasche ist als Zugabe
für Verkaufsartikel
vorgesehen. Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Miniatur-Flasche dazu verwendet,
an eine wirkliche Getränkeflasche
oder an einen wirklichen Getränkekasten
angebracht zu werden, um den Verkauf zu fördern. Besonders werbewirksam
ist, wenn die Miniatur-Flasche ein im Wesentlichen originalgetreues
Miniatur-Modell der zugeordneten wirklichen Getränkeflasche ist. Dabei sollen
insbesondere die Etiketten 4 und 5 der Miniatur-Flasche
den Etiketten der wirklichen Getränkeflasche entsprechen.
Die Miniatur-Getränkeflasche hat eine Doppelfunktion.
Die Miniatur-Getränkeflasche
soll einerseits ein Sammelgegenstand für den Kunden und andererseits
zum Verteilen von Wertcoupons, Gutscheinen, Losen und dergleichen
vorgesehen sein. Beispielsweise können die Wertcoupons die gleiche Funktion
wie Rabattmarken innehaben. Hat beispielsweise ein Kunde eine vorbestimmte
Anzahl von Wertcoupons gesammelt, so kann er diese beim Händler gegen
einen Geldbetrag oder einen Verkaufsartikel einlösen. Ebenso können die
Miniatur-Getränkeflaschen
zum Verteilen von Losen vorgesehen sein, wobei alle Arten von Gewinnverteilungssystemen
möglich
sind. So können
beispielsweise einigen wenigen Losen verhältnismäßig hohe Gewinne zugeordnet
werden, während
die übrigen Lose
keinen Wert haben. Ebenso besteht die Möglichkeit, jedem Los einen
verhältnismäßig kleinen Gewinn
zuzuordnen. Die Art und der Umfang des Gewinns können beispielsweise im Klartext
unmittelbar auf dem Los oder dem Coupon aufgedruckt sein.
Weiterhin besteht die Möglichkeit,
dass der Wertcoupon oder das Los einen Code aufweisen, der über ein
elektronisches Kommunikationsmittel dem Händler, Vertreiber oder Hersteller
mitgeteilt werden kann. Auch ein etwaiger Gewinn oder eine einlösbare Gegenleistung
können über das
elektronische Kommunikationsmittel mitgeteilt werden. Zu diesem Zweck
kann der Kunde beispielsweise die Internet-Homepage des Händlers,
Vertreibers oder Herstellers aufrufen und den Code auf dem Los-
oder Wertcoupon eingeben. Anschließend wird dem Kunden über den
Bildschirm mitgeteilt, ob und was er gewonnen hat. Außerdem erfährt der
Kunde, auf welche Weise er seinen Gewinn entgegen nehmen kann. Beispielsweise
gibt der Kunde über
das Internet seine Adresse ein, und der Gewinn oder Gegenwert wird
per Post zugestellt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Getränkehändler die
Miniaturflaschen mit Wertcoupons bestückt, die bei einer anderen
Firma, beispielsweise einem Internet-Versand, eingelöst werden
können.
Der erfindungsgemäße Miniatur-Behälter ist aus
zwei Gründen
besonders verkaufsfördernd.
Einerseits ist er als Sammelgegenstand ausgebildet, und andererseits
dient er als Behälter
zum Verteilen von Wertcoupons, Gutscheinen oder Losen.