DE20309863U1 - Spielgerät - Google Patents
SpielgerätInfo
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Description
Die Neuerung bezieht sich auf ein Spielgerät für Kindergärten, Spielplätze, Schulhöfe, Fußgängerzonen, Stadtplätze und dergleichen. Solche Spielgeräte sind an sich bekannt, wobei bekannte Spielgeräte insbesondere Pfosten und die Pfosten verbindende Latten oder Kanthölzer aufweisen. Nachteilig wirkt sich dabei jedoch aus, dass bei außen über die Pfosten überstehende Latten ein großes Verletzungsrisiko, insbesondere bei für solche Risiken noch nicht stark sensibiiisierten Kindern besteht. Erschwerend kommt hinzu, dass solche Spielgeräte sogar speziell zum Gebrauch durch Kindern, insbesondere zum Spielen, vorgesehen sind, so dass die von bekannten Spielgeräten ausgehende Gefahr sogar noch schwerer wiegt. Weiterhin wirkt sich das bei bekannten Spielgeräten auftretende Gefahren potential dadurch überaus nachteilig aus, dass gerade beim Spielen, insbesondere mit einem oder mehreren weiteren Kindern häufig eine Herabsetzung der Aufmerksamkeit gegenüber Verletzungsrisiken auftritt. Weiterhin ist es bei bekannten Spielgeräten nachteilig, dass nicht überstehende Latten nicht paarweise auf derselben Höhe einer Latte, insbesondere mittels eines einzigen Bolzens durch ein einziges Loch befestigbar sind. Dies erschwert eine rationelle Fertigung und einen rationellen Aufbau solcher Spielgeräte, was wiederum deren Kosten erhöht.
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein vielseitig einsetzbares Spielgerät zu schaffen, welches die Verletzungsgefahr und das Verletzungsrisiko eines Benutzers, insbesondere eines in einer Spielsituation befindlichen Benutzers, reduziert und dabei einfach, rationell und damit kostengünstig herstellbar und aufbaubar ist.
Ein solches, die Neuerung aufweisendes Spielgerät umfasst eine Mehrzahl von Pfosten, die durch eine Mehrzahl von Latten und/oder Kanthölzer verbunden sind. Zumindest drei der Pfosten, nämlich ein erster, ein zweiter und ein dritter Pfosten, sind nicht in einer Ebene angeordnet, sondern sind derart versetzt angeordnet, dass ihre Mittellinien auf zwei einen Winkel bildende Ebenen liegen, die sich auf der Mittellinie des mittleren der drei Pfosten schneiden. Der Winkel auf der einen Seite der Mittellinien ist bei dieser „nichtlinearen" Anordnung der Pfosten zwangsläufig ein überstumpfer Winkel und der Winkel auf der anderen Seite der Mittellinien ist
zwangsläufig ein stumpfer oder ein spitzer Winkel. Die Seite des als Anordnungswinkel bezeichneten stumpfen oder spitzen Winkels kann auch als „Innenseite" der Pfostenanordnung bezeichnet werden. In einer solchen Situation ist es gemäß der Neuerung vorgesehen, zwei am mittleren, d.h. am zweiten Pfosten auf gleicher Höhe, d.h. auf gleicher Höhe entlang der Mittellinie des zweiten Pfostens, zusammenstoßende und auf der Innenseite der Pfosten angebrachte Latten bzw. Kanthölzer vorzusehen, die im Folgenden als eine erste und eine zweite Latte bezeichnet werden. Dies hat den Vorteil, dass die Latten bzw. Kanthölzer nicht auf der Außenseite der Pfostenanordnung überstehen oder herausstehen und dort ein vermeidbares Verletzungsrisiko darstellen. Hierdurch ist es weiterhin vorteilhaft möglich, dass zur Befestigung der Latten an den Pfosten ein einfaches und kostengünstig vorsehbares Lochsystem Verwendung finden kann, so dass einerseits ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich ihrer Aufbauvarianten besteht und andererseits die Pfosten kostengünstig herstellbar sind, weil insbesondere die Anzahl der zu berücksichtigenden Kombinationsmöglichkeiten verkleinert ist. Im Folgenden wird durchgehend von Latten gesprochen, wo gemäß der Neuerung sowohl Latten als auch Kanthölzer oder auch eine Kombination aus Latten und Kanthölzern Verwendung finden können.
Vorteilhaft ist weiterhin, dass zur Befestigung der ersten Latte und der zweiten Latte eine Bohrung durch den zweiten Pfosten vorgesehen ist, wobei die Bohrung mit der ersten und zweiten Latte einen Montagewinkel bildet, der der Hälfte des Anordnungswinkels entspricht. Dadurch kann die Befestigung der Latten an dem zweiten Pfosten symmetrisch vorgesehen sein, was wiederum die Kosten verringert, weil eine geringere Anzahl an Kombinationsmöglichkeiten der Bohrung zu berücksichtigen ist.
Weiterhin ist von Vorteil, dass ein insbesondere metallisch vorgesehenes Verbindungsstück die erste und zweite Latte am zweiten Pfosten mittels eines bolzenartigen Befestigungsmittels, insbesondere einer Schraube, befestigt. Dadurch ist es gemäß der Neuerung möglich, auf besonders einfache und kostengünstige Weise eine stabile und dauerhafte Verbindung des zweiten Pfostens mit der ersten und zweiten Latte herzustellen.
Vorteilhaft ist weiterhin, dass die Pfosten im wesentlichen senkrecht stehen, dass die Latten im wesentlichen waagerecht angeordnet sind und dass die Latten einen Rahmen bilden, der vorzugsweise im wesentlichen ein Vieleck, insbesondere mit drei, vier, fünf, sechs oder acht Ecken, und besonders bevorzugt ein gleichseitiges bzw. regelmäßiges Vieleck bildet. Hierdurch ist es möglich, mit einer vergleichsweise geringen Anzahl von vergleichsweise einfachen Grundelementen ein sehr vielfältig gestaltbares Spielgerät zu bilden, das einerseits ein geringes Verletzungsrisiko aufweist und andererseits einfach und kostengünstig aufbaubar und produzierbar ist. Vorzugsweise sind die Pfosten und Latten des Spielgerätes im wesentlichen vollständig aus Holz vorgesehen, was eine für Benutzer angenehme Spielsituation ermöglicht und sich darüber hinaus in einfacher und intuitiver Weise in ein Landschaftsbild einbetten lässt..
Die Neuerung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Figuren 1 bis 3 zeigen anhand einer Draufsicht, einer vergrößerten Darstellung der Draufsicht, einer perspektivischen Darstellung und einer Vorderansicht das Grundelement der Befestigung zweier Latten an einem Pfosten.
Figuren 4 bis 9 zeigen Draufsichten von beispielhaften Gestaltungsmöglichkeiten von mittels des Grundelements aufgebauter neuerungsgemäßer Spielgeräte.
In Figur 1 ist in Draufsicht ein im wesentlichen senkrecht stehender erster Pfosten 1, ein zweiter Pfosten 2 und ein dritter Pfosten 3 dargestellt, wobei am zweiten Pfosten 2 eine erste Latte 12 und eine zweite Latte 23 im wesentlichen in gleicher Höhe befestigt vorgesehen ist, wobei die Befestigung der Latten 12, 23 am zweiten Pfosten 2 das Grundelement des Spielgeräts gemäß der Neuerung darstellt. In Figur 2 ist der zweite Pfosten 2 sowie die an ihm befestigten Latten 12, 23 nochmals vergrößert in Draufsicht dargestellt und es ist in Figur 3 diese vergrößerte Darstellung in Vorderansicht dargestellt. In Figur 2a ist eine perspektivische Darstellung des zweiten Pfostens 2 und der an ihm befestigten Latten 12, 23 dargestellt.
Der erste Pfosten 1 weist eine Mittellinie 10 auf; der zweite Pfosten 2 weist ebenfalls eine Mittellinie 20 auf und der dritte Pfosten 3 weist ebenfalls eine Mittellinie 30 auf, wobei die Mittellinien 10, 20, 30 - da sie der Hauptsymmetrielinie der im wesentlichen länglich sich erstreckenden Pfosten 1, 2, 3 entsprechen - in Figur 1 und 2 zwangsläufig lediglich als Punkte dargestellt sind. Die Mittellinien 10, 20 des ersten und zweiten Pfostens 1, 2 bilden eine erste Verbindungsebene 120 und die Mittellinien 20, 30 des zweiten und dritten Pfostens 2, 3 bilden eine zweite Verbindungsebene 230. Die drei Pfosten 1,2,3 sind gemäß der Neuerung derart angeordnet, dass sie nicht linear hintereinander, sondern „gewinkelt" stehen. Hierdurch bilden die erste und zweite Verbindungsebene 120, 230 einen von 180° verschiedenen Winkel (bei 180° wären die Pfosten 1, 2, 3 genau linear hintereinander angeordnet). Auf der einen Seite der Pfosten bildet sich ein überstumpfer Winkel und auf der anderen Seite der Pfosten bildet sich ein stumpfer oder spitzer Winkel. Die Seite der Pfosten mit dem spitzen oder stumpfen Winkel wird im Folgenden auch die Innenseite 60 der Pfosten genannt und die Seite des überstumpfen Winkels wird im Folgenden auch die Außenseite 50 der Pfosten genannt. Gemäß der Neuerung sind die erste Latte 12 und die zweite Latte 23 derart zwischen den Pfosten 1, 2, 3 angeordnet, dass die erste Latte 12 den ersten Pfosten 1 mit dem zweiten Pfosten 2 verbindet und dass die zweite Latte 23 den zweiten Pfosten 2 mit dem dritten Pfosten 3 verbindet, wobei die Latten 12, 23 auf der Innenseite 60 der Pfosten 1, 2, 3 vorgesehen sind. Die erste Latte 12 ist dabei im wesentlichen parallel zur ersten Verbindungsebene 120 vorgesehen und die zweite Latte 23 ist im wesentlichen parallel zur zweiten Verbindungsebene 230 vorgesehen. Die erste und zweite Latte 12, 23 stoßen am zweiten Pfosten 2 in einer gleichen Höhe 6 entlang der Mittellinie 20 des zweiten Pfostens 2 zusammen und sind dort mittels eines bolzenartigen Befestigungsmittels 25, das sich in einer Bohrung 24 befindet, befestigt. Die Bohrung 24 ist dabei gemäß der Neuerung insbesondere sowohl durch den zweiten Pfosten 2 hindurch, als auch durch die Latten 12, 23 und durch ein Verbindungsstück 29 hindurch vorgesehen. Hierbei ist neuerungsgemäß vorgesehen - wie in Figur 3 dargestellt - dass die Bohrung 24 insbesondere nicht genau durch die Mitte der Latten 12, 23, d.h. genau auf der Höhe 6, durchgeführt vorgesehen ist, sondern nach oben oder nach unten hin verschoben vorgesehen ist. Dies ermöglicht es, dass zwei oder auch drei in einer Draufsicht auf den zweiten
Pfosten 2 in unterschiedlichen Höhen entlang der Mittellinie 20 des zweiten Pfostens sich überkreuzende bolzenartige Befestigungsmittel 25 vorgesehen sein können, die die Befestigung von mehr als zwei Latten auf der gleichen Höhe 6 des zweiten Pfostens 2 erlauben. In diesem Fall ist beispielsweise eines solcher zwei Befestigungsmittel 25 von der Höhe 6 aus etwas nach oben verschoben und das andere Befestigungsmittel 25 von der Höhe 6 aus etwas nach unten verschoben. Die Latten 12, 23 sind weiterhin mittels weiterer Befestigungsmittel 28 an dem Verbindungsstück 29 befestigt vorgesehen. Das weitere Befestigungsmittel 28 ist dabei insbesondere als Schraube, insbesondere als Holzschraube, vorgesehen. Das bolzenartige Befestigungsmittel 25 ist insbesondere als eine Schraube mit einem Schraubenkopf 27 und einer Mutter 26 vorgesehen, wobei der Schraubenkopf 27 wahlweise auf der Innenseite 60 der Pfosten 1, 2, 3 oder auf deren Außenseite 50 vorgesehen ist. Die Mutter 26 ist insbesondere in das Material des zweiten Pfostens 2 versenkt vorgesehen. Die Latten 12, 23 sind an der Befestigungsstelle mit dem zweiten Pfosten 2 insbesondere miteinander verzargt vorgesehen, was der Verbindungsstelle eine erhöhte Festigkeit verleiht. Das Verbindungsstück 29 ist insbesondere als metallenes Winkelstück 29 mit einer der Bohrung 24 entsprechenden Ausnehmung und mit weiteren Ausnehmungen zum Anbringen der Befestigungsmittel 28 vorgesehen. Die Verbindungsebenen 120, 230 bilden den Anordnungswinkel 4, der in etwa auch dem Öffnungswinkel der Latten 12, 23 auf der Innenseite 60 der Pfosten 1, 2, 3 entspricht. Die Richtung der Bohrung 24 teilt gemäß der Neuerung den Anordnungswinkel 4 in zwei gleiche Hälften auf und bildet sowohl mit der ersten Latte 12 als auch mit der zweiten Latte 23 den Montagewinkel 5, der im wesentlichen der Hälfte des Anordnungswinkels 4 entspricht. In einem in Figur 2 mit dem Bezugszeichen 13 gekennzeichneten Stoßbereich, in dem die Latten 12,23 an den zweiten Pfosten 2 anstoßen, kann es gemäß der Neuerung vorgesehen sein, dass die Latten 12, 23 abgeflacht und an den zweiten Pfosten 2 angepasst vorgesehen sind, so dass sich die Latten 12, 23 und der zweite Pfosten 2 flächig berühren, was zu einer Erhöhung der Stabilität und der Langlebigkeit der Verbindung beiträgt.
Gemäß der Neuerung sind insbesondere mehrere Latten zu einem Rahmen verbunden und zwischen einer der Anzahl der Ecken des Rahmens entsprechenden Anzahl von Pfosten derart angeordnet, dass der Rahmen an jeder seiner Ecken mit
jeweils einem bolzenartigen Befestigungselement an jedem Pfosten befestigt wird. Hierbei reproduziert jede an einem Pfosten befestigte Ecke eines solchen Rahmens das mittels der Figuren 1 bis 3 genauer beschriebene Grundelement für die Befestigung von Latten an einem Pfosten, d.h. an jeder Ecke ist jeweils ein Verbindungsstück 29 und ein bolzenartiges Befestigungselement vorgesehen, die zusammen mit einer - entsprechend dem jeweiligen Montagewinkel 5 zwischen den im jeweiligen Anordnungswinkel 4 angeordneten Latten - ausgerichteten Bohrung 24 eine Verbindung der Latten an dem Pfosten ermöglichen.
Beispielhafte Gestaltungsmöglichkeiten von Aufbauanordnungen von gemäß der Neuerung vorgesehenen Spielgeräten mit Pfosten und Latten sind grundrissartig, d.h. in Draufsichten, in den Figuren 4 bis 9 dargestellt. An Pfosten, an denen jeweils zwei Latten aneinanderstoßen, wird jeweils das Grundelement, wie in Figuren 1 bis 3 beschrieben, reproduziert.
In Figur 4 ist eine Anordnung von sieben Pfosten A, B, C, D, E, F und G dargestellt, wobei die Pfosten A bis F an den Ecken eines regelmäßigen Sechsecks angeordnet sind und wobei der Pfosten G in der Mitte dieses Sechsecks angeordnet ist. Sechs dreieckig vorgesehene Rahmen von Latten sind zwischen den Pfosten A bis G angeordnet. Hierbei wird beispielsweise der zwischen den Pfosten A, B und G befindliche Rahmen durch die mit den Bezugszeichen „ab", „bg" und „ag" bezeichneten Latten gebildet. Der zwischen den Pfosten B, C und G befindliche Rahmen wird durch die mit den Bezugszeichen „bc", „cg" und „bg" bezeichneten Latten gebildet. Die sechs Rahmen sind jeweils als gleichseitige Dreiecke vorgesehen. Durch den Pfosten G verlaufen drei unterschiedliche bolzenartige Befestigungsmittel, die auf unterschiedlichen Höhen durch den Pfosten G laufen.
In Figur 5 ist eine der in Figur 4 dargestellten Pfostenanordnung vergleichbare Anordnung von Pfosten A bis G dargestellt, wobei lediglich ein einziger dreieckiger Rahmen „abc", gebildet aus den Latten „bc", „cg" und „bg", zwischen den Pfosten B, C und G angeordnet ist. Die jeweiligen in Figur 5 nicht dargestellten Anordnungswinkel 4 zwischen den Latten „bc", „cg" und „bg" sind entsprechend dem Winkel in einem gleichseitigen Dreieck ca. 60°. Sichtbar sind in Figur 5 die jeweils
dargestellten bolzenartigen Befestigungsmittel 25 an jeder Ecke des Rahmens sowie die Innenseite 60 des Rahmens „abc".
In Figur 6 ist eine der in Figur 4 dargestellten Pfostenanordnung vergleichbare Anordnung von Pfosten A bis G dargestellt, wobei die Pfosten A bis F an den Ecken eines regelmäßigen Sechsecks angeordnet sind. Ein sechseckiger, nicht mit einem Bezugszeichen bezeichneter Rahmen wird durch die Latten „ab", „bc", „cd", „de", „ef" und „fa" gebildet. Die jeweiligen in Figur 6 nicht dargestellten Anordnungswinkel 4 zwischen den Latten „ab", „bc", „cd", „de", „ef und „fa" ist entsprechend dem Winkel in einem gleichseitigen Sechseck ca. 120°. Wiederum sind die bolzenartigen Befestigungsmittel 25 und die Innenseite 60 dargestellt.
In Figur 7 ist eine der in Figur 4 dargestellten Pfostenanordnung vergleichbare Anordnung von Pfosten A bis G dargestellt, wobei die Pfosten A bis F an den Ecken eines regelmäßigen Sechsecks angeordnet sind. Es sind in Figur 7 lediglich drei Latten „de", „ef" und „fa" zwischen den Pfosten D, E, F und A angeordnet und entsprechend dem Grundelement befestigt. Eine weitere nicht mit einem Bezugszeichen bezeichnete Latte schließt die drei genannten Latten zu einem trapezförmigen Rahmen zusammen, ist jedoch nicht gemäß dem Grundelement befestigt. Wiederum ist an den Pfosten D, E, F und A die bolzenartigen Befestigungsmittel 25 dargestellt.
In Figur 8 ist eine Pfostenanordnung mit neun Pfosten A, B, C, D, E, F, G, H und I dargestellt, die quadratisch angeordnet sind, wobei die Pfosten A, C, I und G ein Quadrat bilden, auf dessen Seiten die Pfosten B, F, H und D mittig angeordnet sind und wobei der Pfosten E in der Mitte des Quadrats vorgesehen ist. Durch diese Anordnung werden kleinere Quadrate aus den Vierergruppen von Pfosten „A, B, E, D", „B, C, F, E", „E, F, I, H" und „D, E, H, G" gebildet, in denen sich jeweils mittels entsprechenden Latten gebildete quadratische Rahmen befinden, die an ihren Ecken jeweils einen dem Quadrat entsprechende Anordnungswinkel von 90° aufweisen. Hierbei ist es vorgesehen, dass an Pfosten, bei denen jeweils eine Ecke zweier Rahmen gegenüberliegend vorgesehen ist - wie beispielsweise beim Pfosten E in Figur 8 -, ein längeres bolzenartiges Befestigungsmittel 25 derart vorgesehen ist, dass der Pfosten mit zwei (gegenüberliegenden) Rahmen verbunden werden kann.
Aoool · ::.8 : ::.
Wiederum sind die Innenseiten 60 jeweils der Rahmen bzw. der Pfosten angegeben. Durch den Pfosten E verlaufen zwei unterschiedliche bolzenartige Befestigungsmittel, die auf unterschiedlichen Höhen durch den Pfosten E laufen und sich in der in Figur 8 dargestellten Draufsicht auf den Pfosten E überkreuzen.
In Figur 9 ist eine Pfostenanordnung mit sechzehn Pfosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O und P dargestellt, wobei die Vierergruppen von Pfosten „A, B, C, D", „E, F, G, H", „I, J, K, L" und „M, N, O, P" vier kleinere Quadrate bilden, deren Mittelpunkte die Ecken eines größeren Quadrats bilden. Zwischen den genannten Vierergruppen von Pfosten ist jeweils ein quadratischer Rahmen vorgesehen. Zur Bildung eines Spielgeräts ist es vorgesehen, zwischen den kleineren Quadraten und entlang den in Figur 9 gestrichelt gezeichneten Linien Spielgerätekomponenten wie beispielsweise einen Laufsteg, einen Wackelsteg, einen Kriechtunnel oder dergleichen vorzusehen.
Die Latten 12, 23, „ab", „bc",... sind gemäß der Neuerung insbesondere als im wesentlichen längliche Materialstücke, insbesondere aus Holz, vorgesehen, die senkrecht zu ihrer größten Ausdehnung einen vorzugsweise rechteckigen Querschnitt aufweisen. Es können jedoch auch andere Querschnitte, wie rund, oval oder achteckig, vorgesehen sein. Entsprechend sind die Pfosten 1, 2, 3, A, B,... gemäß der Neuerung insbesondere als mit wesentlichen längliche Materialstücke, insbesondere aus Holz, vorgesehen, die senkrecht zu ihrer größten Ausdehnung einen vorzugsweise runden Querschnitt aufweisen. Es können jedoch auch andere Querschnitte, wie viereckig, insbesondere quadratisch, oval oder achteckig, vorgesehen sein.
| 1 | erster Pfosten |
| 2 | zweiter Pfosten |
| 3 | dritter Pfosten |
| 4 | Anordnungswinkel |
| 5 | Montagewinkel |
| 6 | Höhe |
| 10,20,30 | Mittellinie |
| 12 | erste Latte |
| 13 | Stoßbereich |
| 23 | zweite Latte |
| 24 | Bohrung |
| 25 | bolzenartiges Befestigungsmittel |
| 26 | Mutter |
| 27 | Schraubenkopf |
| 28 | weitere Befestigungsmittel |
| 29 | Verbindungsstück |
| 50 | Außenseite |
| 60 | Innenseite |
| 120 | erste Verbindungsebene |
| 230 | zweite Verbindungsebene |
| ab, be, cd, de, ef, fa, bg, ag, cg | Latten |
| abc | Rahmen |
| A, B, C, D1 E, F, G, H, I1 J, K, L, M, | NOP Pfosten |
Claims (9)
1. Spielgerät mit einer Mehrzahl von Pfosten (1, 2, 3, A, B, . . .), die durch eine Mehrzahl von Latten (12, 23, ab, bc, . . .) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Pfosten (1) mit einem zweiten Pfosten (2) mittels einer zu einer ersten, die Mittellinien (10, 20) des ersten und zweiten Pfostens (1, 2) verbindenden Verbindungsebene (120) im wesentlichen parallelen ersten Latte (12) verbunden ist und dass der zweite Pfosten (2) mit einem dritten Pfosten (3) mittels einer zu einer zweiten, die Mittellinien (20, 30) des zweiten und dritten Pfostens (2, 3) verbindenden Verbindungsebene (230) im wesentlichen parallelen zweiten Latte (23) verbunden ist, wobei die Verbindungsebenen (120, 230) am zweiten Pfosten (2) einen von 180° verschiedenen spitzen oder stumpfen Anordnungswinkel (4) bilden, wobei die erste und zweite Latte (12, 23) auf der dem Anordnungswinkel (4) entsprechenden Seite der Pfosten (1, 2, 3) am zweiten Pfosten (2) auf einer gleichen Höhe (6) entlang seiner Mittellinie (20) befestigt vorgesehen sind.
2. Spielgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Befestigung der ersten und zweiten Latte (12, 23) am zweiten Pfosten (2) eine Bohrung durch den zweiten Pfosten (2) vorgesehen ist, wobei die Bohrung mit der ersten und zweiten Latte (12, 23) einen Montagewinkel (5) bildet, der der Hälfte des Anordnungswinkels (4) entspricht.
3. Spielgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein insbesondere metallisch vorgesehenes Verbindungsstück (29) die erste und zweite Latte (12, 23) am zweiten Pfosten (2) mittels eines bolzenartigen Befestigungsmittels, insbesondere eine Schraube, befestigt.
4. Spielgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfosten (1, 2, 3, A, B, . . .) im wesentlichen senkrecht angeordnet sind.
5. Spielgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Latten (12, 23, ab, bc, . . .) waagerecht angeordnet sind.
6. Spielgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Latten (12, 23, ab, bc, . . .) einen Rahmen (abc) bilden.
7. Spielgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (abc) im wesentlichen ein Vieleck bildet, insbesondere ein Dreieck, ein Viereck, ein Fünfeck, ein Sechseck oder ein Achteck.
8. Spielgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vieleck des Rahmens (abc) ein regelmäßiges Vieleck ist.
9. Spielgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfosten (1, 2, 3, A, B, . . .) und/oder die Latten (12, 23, ab, bc, . . .) im wesentlichen vollständig aus Holz vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
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| DE20309863U DE20309863U1 (de) | 2003-06-25 | 2003-06-25 | Spielgerät |
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| DE20309863U DE20309863U1 (de) | 2003-06-25 | 2003-06-25 | Spielgerät |
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| DE20309863U Expired - Lifetime DE20309863U1 (de) | 2003-06-25 | 2003-06-25 | Spielgerät |
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2003
- 2003-06-25 DE DE20309863U patent/DE20309863U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20031009 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060713 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20090715 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20111117 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |