DE20308288U1 - Vorrichtung mit einem Gehäuse und mit zumindest einem Stromanschluß - Google Patents
Vorrichtung mit einem Gehäuse und mit zumindest einem StromanschlußInfo
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Description
MAUCHER, BÖRJES & KOLLEGEN
PATENT- UND RECHTSANWALTSSOZIETÄT
Patentanwalt Dipl.-Ing. W. Maucher · Patent- und Rechtsanwalt H. Börjes-Pestalozza
Anton Hummel Dreikönigstraße 13
Verwaltungs GmbH D-79102 Freiburg i. Br.
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79183 Waldkirch Telefax (07 61)79 174 30
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G 03 254 M
Mr/be
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem Gehäuse und mit zumindest einem Stromanschluß in Form einer in das Gehäuse geführten Leitung, insbesondere eines Kabels, oder eines damit verbundenen oder verbindbaren Steckers und mit innerhalb des Gehäuses von den einzelnen Litzen der Leitung oder des Kabels oder von Kontakten des Steckers abgehenden jeweils wenigstens zwei Litzen, die zu weiterführenden Leitungen oder Kabeln gehören, welche durch sie außenseitig umschließende Gehäuseöffnungen und insbesondere in den Gehäuseöffnungen angeordnete Dichtungen nach außen verlaufen.
Derartige Vorrichtungen sind bekannt und eignen sich dazu, von einer elektrischen Leitung wenigstens zwei derartige Leitungen, jeweils insbesondere in Form von Kabeln, abgehen zu lassen, um beispielsweise zwei Verbraucher mit elektrischem Strom zu versorgen. Schwierig ist es dabei, die von der im Inneren des Gehäuses angeordneten Anschlussstelle der Litzen ausgehenden wenigstens zwei Leitungen oder Kabel mit ausreichender Sicherheit und dennoch möglichst geringem Aufwand in dem
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Gehäuse zugentlastet festzulegen.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welcher auf engem Raum eine sichere Halterung der wenigstens zwei aus dem Gehäuse austretenden oder bei umgekehrter Stromrichtung eintretenden Leitungen oder Kabel möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die eingangs definierte Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungen oder Kabel in ihrer Verlaufsrichtung an oder vor dem Austritt aus der Gehäuseöffnung und insbesondere hinter eventuell vorhandenen Dichtungen durch eine sie gleichzeitig erfassende Klemme festlegbar sind und daß die Klemme zumindest eine die 5 wenigstens zwei nebeneinander verlaufenden Leitungen oder Kabel übergreifende bewegliche Klemmbacke aufweist, die zur Festlegung der Leitungen oder Kabel etwa gleichzeitig an diesen anpressbar ist.
Auf diese Weise können die beiden oder gegebenenfalls sogar noch mehr in die Vorrichtung beziehungsweise in ihr Gehäuse eintretenden und/oder daraus austretenden Leitungen sicher fixiert werden, wobei die gemeinsame Klemme wenig Platz beansprucht und einen geringen Montageaufwand verursacht. Durch das Schließen einer einzigen Klemme werden gleichzeitig wenigstens zwei Leitungen fixiert.
Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn zum Andrücken der Klemmbacke an wenigstens zwei Leitungen oder Kabel ein die Klemmbacke durchsetzendes und zwischen den beiden Leitungen oder Kabeln verlaufendes Befestigungselement, insbesondere eine Schraube vorgesehen ist, womit die Klemmbacke gleichzeitig gegen die Leitungen oder Kabel andrückbar ist. Durch ein
einziges Befestigungselement beziehungsweise durch Anziehen einer einzigen Schraube kann also die Klemmbacke gegen die Leitungen gedrückt werden, was nicht nur die Zahl der Einzelteile, sondern auch der Arbeitsschritte beim Befestigen der Leitungen oder Kabel gegenüber Lösungen vermindert, bei denen eine Klemmbacke mit zwei beidseits des jeweiligen Kabels verlaufenden Schrauben angedrückt wird.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann darin bestehen, daß die Klemme zum Fixieren der Kabel oder Leitungen zwei gegensinnig oder gleichzeitig von beiden entgegengesetzten Seiten her gegen die Kabel oder Leitungen andrückbaren Klemmbacken aufweist und die die Klemmbacke durchsetzende Schraube mit ihrem Gewinde an einem Gegengewinde an oder in der anderen Klemmbacke angreift. In der Regel wird die Schraube ein Außengewinde haben, welches in ein entsprechendes Innengewinde an oder in der anderen Klemmbacke eingreift. Beispielsweise kann die andere Klemmbacke dieses Innengewinde selbst aufweisen oder sie kann mit einem entsprechenden Hülsenteil mit Innengewinde oder mit einer sie erfassenden Mutter mit Innengewinde versehen sein.
Die Gehäusewand kann im Bereich der Klemmbacken diese in sich aufnehmende und in Klemmrichtung führende Durchbrüche aufweisen, in denen die Klemmbacken quer zum Verlauf des Befestigungselements oder der Klemmschraube formschlüssig gehalten und geführt sind. Das Anziehen des Befestigungselements oder der Klemmschraube bewirkt dann automatisch die Verstellung der Klemmbacke oder der Klemmbacken in die gewünschte Richtung gegen die Oberfläche der Leitungen oder Kabel hin, so daß die Klemmbacke oder Klemmbacken keiner zusätzlichen Halterung bedürfen. Dennoch können sie gezielt an den jeweils zweckmäßigen Stellen der Leitungen oder Kabel
angedrückt werden.
In dem Gehäuse kann ein Anschlag oder ein Abstandhalter angeordnet sein, dessen Ausdehnung in Richtung der Klemmschraube oder dergleichen den Weg der Klemmbacke oder der Klemmbacken begrenzt, so daß in Gebrauchsstellung ein geringster Abstand der Klemmbacke von der Gehäusewand oder der Klemmbacken voneinander vorgegeben ist. Dadurch kann verhindert werden, daß die Klemmbacke oder die Klemmbacken zu stark an die Leitungen oder Kabel angepresst werden. Gleichzeitig ergibt sich dadurch eine Montagehilfe, da so die Klemmbacke oder Klemmbacken bis zu einem definierten Abstand angenähert und dadurch Leitungen oder Kabel mit jeweils gleichbleibender Kraft angedrückt werden können.
Der Abstandhalter kann zwischen den Öffnungen für die Kabel oder Leitungen und somit in Gebrauchsstellung zwischen diesen Kabeln oder Leitungen beispielsweise benachbart zum Verlauf des Befestigungselementes oder der Klemmschraube und/oder beidseits des Verlaufs des Befestigungselements oder der Klemmschraube angeordnet sein. Vor allem ein als Anschlag ausgebildeter Abstandhalter zwischen den Leitungen oder Kabeln verbessert deren Führung auch im Bereich der Klemme und kann die Anpresskraft vor allem dort begrenzen, wo sie durch das Befestigungselement oder die Klemmschraube erzeugt wird.
Dabei kann der Abstandhalter als Anschlag für eine einzige oder zwei gegensinnig bewegbare Klemmbacken einstückig mit dem Gehäuse verbunden sein. Ein Anschlag für eine einzige Klemmbacke kann beispielsweise durch einen oder mehrere Absätze an oder in der die Leitungen oder Kabel aufnehmenden Öffnungen ausgebildet sein, während ein Abstandhalter für zwei gegensinnig bewegbare Klemmbacken als zwischen diese
Klemmbacken ragender Steg gestaltet sein kann. Ist der Abstandhalter beidseits des Verlaufs der Befestigungsschraube angeordnet, kann er auch noch zu deren Führung beitragen.
Zusätzlich zu dem oder den Abstandhaltern zwischen den Leitungen oder Kabeln oder anstelle dieser Abstandhalter zwischen den Leitungen oder Kabeln können jeweils an den voneinander abgewandten Seiten der Leitungen oder Kabel Anschläge oder Abstandhalter für die eine Klemmbacke oder die gegensinnig bewegbaren Klemmbacken vorgesehen sein.
Entsprechend gut lässt sich die Kraft der Klemmbacken außer auf die Leitungen und Kabel auch auf entsprechende Anschläge oder Abstandhalter verteilen.
Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ergibt sich eine Vorrichtung mit einem Gehäuse und zumindest einem Stromanschluß, der auf zwei weiterführende Leitungen verteilt werden kann, bei welchem die Befestigung dieser beiden weiteren Leitungen sehr einfach mit einem einzigen Befestigungselement und einer sie gleichzeitig beaufschlagenden Klemmbacke bewirkt
. werden kann. Entsprechend einfach und schnell kann die Montage durchgeführt werden. Bei festliegenden Abmessungen der Leitungen lässt sich dabei eine gleichmäßige Verklemmung beider Leitungen oder Kabel mit einer einzigen Klemmbacke erzielen insbesondere, wenn für diese ein ihren Verstellweg begrenzender Anschlag oder Abstandhalter vorgesehen ist.
Vor allem bei einer Version mit zwei gegensinnig durch ein einziges Befestigungselement oder eine Schraube bewegbaren Klemmbacken ist der zwischen die Klemmbacken greifende Abstandhalter vorteilhaft, weil er auch vor einer Montage verhindern kann, daß die beiden Klemmbacken mit ihrem
Befestigungselement aus den Gehäuseöffnungen herausfallen, das heißt bei der Lagerung und dem Transport sind die Klemmbacken aufgrund des oder der zwischen sie eingreifenden Abstandhalter nach der Vormontage mit Hilfe des Befestigungselements oder der Schraube unverlierbar.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
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Fig. 1 eine perspektivische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Gehäuse mit einem Stutzen oder dergleichen für ein Eingangskabel und zwei parallelen Öffnungen, aus denen zwei Leitun-5 gen oder Kabel austreten - oder bei umgekehrter
Stromführung eintreten, deren Litzen im Inneren mit den Litzen des einzelnen Kabels verbunden sind, wobei im Bereich der beiden Öffnungen für die parallelen Leitungen oder Kabel eine quer zu diesen verlaufende und angeordnete, beide Leitungen oder Kabel beauf
schlagende Klemmbacke vorgesehen ist,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, wobei das Gehäuse im Bereich der Klemmbacke und des einzigen, sie durchsetzenden Befestigungselements aufgebrochen
dargestellt ist,
Fig. 3 einen Querschnitt einer Ausführungsform gemäß Fig. 1
und 2 im Bereich der Klemmbacke, wobei an der einzigen Befestigungsschraube in dem Gehäuse ein
Anschlag zur Begrenzung des größten Verstellwegs der
Klemmbacke vorgesehen ist,
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung, bei
welcher zusätzlich zu einem mittleren Anschlag im
Bereich der Befestigungsschraube auch beidseits der
Öffnungen an den einander abgewandten Seiten je ein Anschlag für die einzelne Klemmbacke angeordnet ist,
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende schaubildliche Ansicht eines Ausführungsbeispieles der Vorrichtung, wobei eine Klemme mit zwei gegensinnig zueinander bewegbaren Klemmbacken im Bereich der Öffnungen für die beiden parallelen Leitungen oder Kabel vorgesehen
ist, die jeweils gemeinsam diese Leitungen oder Kabel
beaufschlagen und mit einem einzigen
Befestigungselement, nämlich einer Klemmschraube aufeinander zu bewegbar und gegen die Leitungen oder
Kabel anpressbar sind,
Fig. 6 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung der Ausführungsform mit den beiden gegensinnig bewegbaren 0 Klemmbacken,
. Fig. 7 einen Querschnitt durch die Vorrichtung gemäß Fig. 5 und 6 im Bereich der Klemmbacken, wobei ein einzelner Abstandhalter zwischen diesen Klemmbacken im Bereich der Klemmschraube vorgesehen ist, sowie
Fig. 8 einen der Fig. 7 entsprechenden Querschnitt, wobei zusätzlich zu dem zwischen den Öffnungen und somit zwischen den Leitungen und Kabeln angeordneten Abstandhalter auch jeweils an den voneinander
abgewandten Seiten der Öffnungen ein solcher Abstandhalter vorgesehen ist.
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Bei den nachfolgenden Ausführungsbeispielen erhalten in ihrer Funktion übereinstimmende Teile auch bei unterschiedlicher Gestaltung übereinstimmende Bezugszahlen.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung dient dazu, von einer einzigen, in Fig. 1 und 5 schematisiert angedeuteten Leitung 2 ausgehend wenigstens zwei Verbraucher über zwei abgehende Leitungen oder Kabel 3 mit Strom zu versorgen.
0 Die Vorrichtung 1 weist dazu ein im ganzen mit 4 bezeichnetes
( Gehäuse auf, welches einem Stromanschluß in Form der in dieses Gehäuse 4 führenden Leitung 2, insbesondere eines Kabels, hat.
Statt dieser Leitung 2 könnte an der Eintrittsstelle für diese Leitung 2 an oder in dem Gehäuse 4 auch ein Stecker angeordnet sein. In nicht näher dargestellter aber bekannter Weise können im Inneren des Gehäuses 4 mit den einzelnen Litzen oder Drähten der Leitung 2 oder des Kabels mit den Kontakten des schon erwähnten Steckers Litzen oder Drähte von den abgehenden beiden Leitungen 3 oder Kabeln verbunden sein. In den Fig. 1 und 5 sind die Eingangsleitung beziehungsweise das Eingangskabel 2 sowie die damit im Inneren des Gehäuses 4 elektrisch leitend verbundenen Leitungen oder Kabel 3 nur schematisiert angedeutet.
In Wirklichkeit verlaufen diese Leitungen oder Kabel 3 bis in das Innere des Gehäuses 4 und sind dabei an oder in dem Gehäuse 4 von Gehäuseöffnungen 5 außenseitig umschlossen. Dabei können innerhalb der Gehäuseöffnungen 5 außerdem diese Leitungen oder Kabel 3 umschließende Dichtungen vorgesehen sein.
In bekannter Weise ist die Eingangsleitung 2 an dem Gehäuse 4 durch eine Klemme 6 mit zwei beidseits der Leitung 2 angeordneten Klemmschrauben 7 gehalten.
Die beiden abgehenden Leitungen oder Kabel 3 sind in ihrer Verlaufsrichtung an oder vor dem Austritt aus der jeweiligen Gehäuseöffnung 5 und hinter einer eventuell vorhandenen Dichtung durch eine sie gleichzeitig erfassende Klemme festlegbar, wobei diese Klemme zumindest eine die wenigstens zwei nebeneinander verlaufenden Leitungen oder Kabel 3 übergreifende bewegliche Klemmbacke 8 aufweist, die zur Festlegung der Leitungen oder Kabel 3 etwa gleichzeitig an diesen anpressbar ist.
Dabei ist zum Andrücken der Klemmbacke 8 gleichzeitig an zwei Leitungen oder Kabeln 3 eine einzige, die Klemmbacke 8 durchsetzende und zwischen beiden Leitungen oder Kabeln 3 innerhalb des Gehäuses 4 verlaufende Klemmschraube 9 als Befestigungselement vorgesehen, womit die Klemmbacke 8 gleichzeitig gegen die beiden Leitungen oder Kabel 3 andrückbar ist. Dies vereinfacht die Montage und ergibt gleichzeitig eine gleichmäßige Verteilung der Andrückkraft der Klemmbacke 8.
Während im Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 1 bis 4 eine
. einzige derartige Klemmbacke 8 vorgesehen ist, die mit Hilfe der Klemmschraube 9 quer zum Verlauf der Leitungen oder Kabel 3 tiefer in das Gehäuse 4 bewegbar ist, was besonders deutlich anhand der Figuren 3 und 4 zu erkennen ist, sind beim Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 5 bis 8 als Klemme zum Fixieren der Kabel oder Leitungen 3 zwei gegensinnig und gleichzeitig von beiden entgegengesetzten Seiten her gegen die Kabel oder Leitungen 3 andrückbare Klemmbacken 8 und 8a vorgesehen. Die die eine Klemmbacke 8 durchsetzende Klemmschraube 9 greift dabei gemäß den Figuren 7 und 8 mit ihrem Gewinde an einem Gegengewinde an oder in der anderen Klemmbacke 8a an. Man erkennt vor allem in Figur 7 und 8
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deutlich, daß die Klemmschraube 9 mit ihrem Außengewinde in ein Innengewinde eingreift, welches in die andere Klemmbacke 8a eingearbeitet ist, so daß durch ein Verdrehen der Schraube 9 in Schließrichtung der durch die beiden Klemmbacken 8 und 8a gebildeten Klemme beide Klemmbacken 8 und 8a einander angenähert werden und dadurch gegenüber ihrer Ausgangsstellung, die in den Figuren 5 bis 8 dargestellt ist, jeweils tiefer in das Gehäuse 4 eintreten und die dort verlaufenden, in den Zeichnungen der besseren Deutlichkeit wegen weggelassenen Kabel oder Leitungen 3 von beiden Seiten her mit Druck erfassen.
Durch die Bewegung der Klemmschraube 9 wird der Abstand der beiden Klemmbacken 8 und 8a vermindert, so daß die beiden Leitungen oder Kabel 3 gleichzeitig erfasst und fixiert werden.
Die Gehäusewand hat im Bereich der Klemmbacke 8 (Fig. 1 bis 4) beziehungsweise im Bereich der Klemmbacken 8 und 8a (Fig. 5 bis 8) diese jeweils in sich aufnehmende und in Klemmrichtung führende und offene Durchbrüche, die von den jeweiligen Klemmbacken 8 beziehungsweise 8a praktisch vollständig ausgefüllt werden und in denen die Klemmbacken 8 und 8a quer zum Verlauf der Klemmschraube 9 formschlüssig gehalten und geführt sind. Aufgrund der Wandstärke der Gehäusewand und der Dicke der Klemmbacken bleibt dabei die Führung auch bei der Verstellbewegung zum Befestigen der beiden Leitungen oder Kabel 3 erhalten.
Im Inneren des Gehäuses 4 ist zwischen den beiden Öffnungen 5 ein Anschlag 10 (Fig. 1 bis 4) oder ein Abstandhalter 11 (Fig. 5 bis 8) angeordnet, dessen jeweilige Ausdehnung in Richtung der Klemmschraube 9 oder dergleichen Befestigungselement den Weg der Klemmbacke 8 oder den Weg der beiden Klemmbacken 8 und 8a beim Anziehen der Klemmschraube 9 begrenzt, so daß die Leitungen oder Kabel 3 nicht zu stark, aber doch mit einer
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vorgegebenen Kraft verklemmt werden können. Ist nur eine Klemmbacke 8 vorgesehen, genügt ein fester Anschlag 10, sind zwei Klemmbacken 8 und 8a gegeneinander bewegbar, dient der Abstandhalter 11 praktisch als Anschlag für diese beiden Klemmbacken 8 und 8a.
Der Anschlag 10 oder der Abstandhalter 11 ist dabei, wie gut in den Figuren 3 und 4 sowie in den Figuren 7 und 8 erkennbar, zwischen den Öffnungen 5 für die Kabel oder Leitungen 3 und 0 somit in Gebrauchsstellung zwischen diesen Kabeln oder Leitungen 3 benachbart zum Verlauf der Klemmschraube 9 und dabei beidseits dieser Klemmschraube 9 angeordnet, so daß durch den Anschlag 1 0 und vor allem auch durch den Abstandhalter 1 1 die Klemmschraube 9 zusätzlich geführt und in ihrer Ausrichtung 5 quer zum Verlauf der Öffnungen 5 und der Leitungen oder Kabel 3 ausgerichtet und gehalten wird. Entsprechend präzise ist die Andrückbewegung der einen Klemmbacke 8 oder der beiden Klemmbacken 8 und 8a.
Vor allem wird durch den Abstandhalter 11 die Klemme mit den beiden Klemmbacken 8 und 8a und der Klemmschraube 9 unverlierbar am Gehäuse 4 gehalten, auch wenn noch keine Kabel oder Leitungen 3 befestigt sind. Dabei ist der Anschlag 10 beziehungsweise der Abstandhalter 11 einstückig mit dem Gehäuse 4 verbunden, was die Herstellung erleichtert.
In den Figuren 4 und 8 ist dargestellt, daß zusätzlich zu dem Anschlag 1 0 oder dem Abstandhalter 1 1 zwischen den Öffnungen 5 und somit zwischen den Leitungen oder Kabeln 3 jeweils an den voneinander abgewandten Seiten der Öffnungen 5 oder der Leitungen oder Kabel 3 Anschläge 1 Oa oder Abstandshalter 11 a für die Klemmbacken 8 und 8a vorgesehen sein können, um die durch die Klemmschraube 9 erzeugten Kräfte und die Präzision
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der Klemmbewegung noch besser zu verteilen. Gegebenenfalls könnte bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 4 und 8 sogar der mittlere Anschlag 10 beziehungsweise der mittlere Abstandhalter 11 entfallen.
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In beiden Fällen ergibt sich eine Vorrichtung 1 mit einem Gehäuse 4, bei welchem die beiden von einer inneren Anschlussstelle ausgehenden Leitungen oder Kabel 3 mit ausreichender Sicherheit und dennoch möglichst geringem Aufwand befestigt werden können. Dabei genügt eine einzige Klemmschraube 9 als Befestigungselement, um beide Leitungen oder Kabel 3 mit einer oder zwei diese gemeinsam beaufschlagenden Klemmbacke 8 und 8a zu erfassen, statt daß beidseits einer jeden Leitung 3 jeweils eine Klemmschraube vorgesehen, untergebracht und angezogen werden muß. Vor allem die günstige Verwendung zweier gegensinnig bewegbarer Klemmbacken 8 und 8a mit nur einer einzigen Klemmschraube 9 kann dabei an dem Gehäuse 4 durch einen zwischen die Klemmbacken greifenden Abstandhalter 1 1 unverlierbar gestaltet werden.
/Ansprüche
Claims (8)
1. Vorrichtung (1) mit einem Gehäuse (4) und mit zumindest einem Stromanschluß in Form einer in das Gehäuse (4) geführten Leitung (2), insbesondere eines Kabels, oder eines damit verbundenen oder verbindbaren Steckers und mit innerhalb des Gehäuses (4) von den einzelnen Litzen der Leitungen oder des Kabels (2) oder von Kontakten des Steckers abgehenden, jeweils wenigstens zwei Litzen, die zu weiterführenden Leitungen oder Kabeln (3) gehören, welche durch sie außenseitig umschließende Gehäuseöffnungen (5) und insbesondere in den Gehäuseöffnungen (5) angeordnete Dichtungen nach außen verlaufen, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungen oder Kabel (3) in ihrer Verlaufsrichtung an oder vor dem Austritt aus der jeweiligen Gehäuseöffnung (5) und insbesondere hinter eventuell vorhandenen Dichtungen durch eine sie gleichzeitig erfassende Klemme festlegbar sind und daß die Klemme zumindest eine die wenigstens zwei nebeneinander verlaufenden Leitungen oder Kabel (3) übergreifende bewegliche Klemmbacke (8) aufweist, die zur Festlegung der Leitungen oder Kabel (3) etwa gleichzeitig an diesen anpressbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Andrücken der Klemmbacke (8) an wenigstens zwei Leitungen oder Kabel (3) ein die Klemmbacke (8) durchsetzendes und zwischen den beiden Leitungen oder Kabel (3) verlaufendes Befestigungselement, insbesondere eine Schraube (9) vorgesehen ist, womit die Klemmbacke (8) gleichzeitig gegen die Leitungen oder Kabel (3) andrückbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemme zum Fixieren der Kabel oder Leitungen (3) eine weitere Klemmbacke (8a), also zwei gegensinnig und gleichzeitig von beiden entgegengesetzten Seiten her gegen die Kabel oder Leitungen (3) andrückbare Klemmbacken (8, 8a) aufweist und die die eine Klemmbacke (8) durchsetzende Klemmschraube (9) mit ihrem Gewinde an einem Gegengewinde an oder in der anderen Klemmbacke (8a) oder umgekehrt angreift.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusewand im Bereich der Klemmbacke(n) (8, 8a) diese in sich aufnehmende und in Klemmrichtung führende Durchbrüche aufweist, in denen die Klemmbacke(n) (8, 8a) quer zum Verlauf des Befestigungselementes oder der Klemmschraube (9) formschlüssig gehalten und geführt sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (4) wenigstens ein Anschlag (10) oder wenigstens ein Abstandhalter (11) angeordnet ist, dessen Ausdehnung in Richtung der Klemmschraube (9) oder dergleichen den Weg der Klemmbacke oder der Klemmbacken (8, 8a) begrenzt, so daß in Gebrauchsstellung ein geringster Abstand der Klemmbacke (8) von der Gehäusewand oder der Klemmbacken (8) voneinander vorgegeben ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (10) oder der Abstandhalter (11) zwischen den Öffnungen (5) für die Kabel oder Leitungen (3) und somit in Gebrauchsstellung zwischen diesen Kabeln und Leitungen (3) beispielsweise benachbart zum Verlauf des Befestigungselements oder der Klemmschraube (9) und/oder beidseits des Verlaufs des Befestigungselements oder der Klemmschraube (9), diese führend und ausrichtend, angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (10) oder Abstandhalter (11) für eine einzige oder zwei gegensinnig bewegbare Klemmbacken (8, 8a) einstückig mit dem Gehäuse (4) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu dem Anschlag (10) oder zu dem Abstandhalter (11) zwischen den Leitungen oder Kabel (3) oder anstelle dieses Anschlags (10) oder Abstandhalters (11) zwischen den Leitungen oder Kabeln (3) jeweils an den voneinander abgewandten Seiten der Öffnungen (5) oder der Leitungen oder Kabel (3) Anschläge (10a) oder Abstandhalter (11a) für die Klemmbacke (8) oder die Klemmbacken (8, 8a) vorgesehen sind.
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| DE20308288U Expired - Lifetime DE20308288U1 (de) | 2003-05-27 | 2003-05-27 | Vorrichtung mit einem Gehäuse und mit zumindest einem Stromanschluß |
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