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DE202008000256U1 - Einkaufstragetasche - Google Patents

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DE202008000256U1 DE200820000256 DE202008000256U DE202008000256U1 DE 202008000256 U1 DE202008000256 U1 DE 202008000256U1 DE 200820000256 DE200820000256 DE 200820000256 DE 202008000256 U DE202008000256 U DE 202008000256U DE 202008000256 U1 DE202008000256 U1 DE 202008000256U1
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    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
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Abstract

Einkaufstragetasche mit einem Boden (4), sich paarweise gegenüberliegenden Taschenwänden (2, 3) sowie einer Öffnung (5) gegenüber dem Boden (4), wobei mindestens ein Aufnahmefach (6) zum Einlegen von Einkaufsgut durch die Öffnung (5) vorgesehen ist, mit mindestens einem Tragegriff (7) zum manuellen Tragen der Tasche (1) sowie mit Haken (12) zum Einhängen der Tasche (1) in Einkaufswägen (E) für Supermärkte u. dgl., wobei jeweils mindestens ein nach unten gerichteter Haken (12) an der jeweiligen Außenseite zweier sich gegenüberliegender Taschenwände (2) im Bereich von deren Oberkanten angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die besagten Haken (12) mit ihren benachbarten Taschenabschnitten (2a) unterschiedlich breite Einführquerschnitte (b1, b2) zur Aufnahme unterschiedlich breiter Einkaufswagen-Wände (EW1, EW2) aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einkaufstragetasche nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Einkaufstaschen sind bekannt. So ist beispielsweise in der DE 82 01 173.7 eine Tragetasche beschrieben, die neben Tragegriffen zusätzlich eine Einhängeeinrichtung in Form von zwei nach außen gebogenen Schienen sowie ein Transportbehältnis in typischer Taschenform zur Warenaufnahme umfaßt. Eine solche in den Einkaufswagen eingehängte Tasche kann direkt an der Kasse des Supermarktes mit den gekauften Waren befüllt werden, anschließend aus dem Einkaufswagen herausgehoben und direkt in den Kofferraum eines Kfz gestellt werden. Ein umständliches Umpacken der Waren entfällt. Auch in den Schriften EP 0 976 343 B1 und DE 79 18 907 sowie denjenigen des Anmelders, DE 20 2004 008 037 und DE 20 2005 018 961 , sind ähnliche Tragetaschen beschrieben.
  • Die bekannten Tragetaschen sind nicht in allen Belangen vielseitig verwendbar. Eine entsprechende Verbesserung setzt sich die vorliegende Erfindung zum Ziel.
  • Diese Aufgabe wird bei der Einkaufstasche der eingangs genannten Art durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Vorteile der Erfindung sind insbesondere darin zu sehen, daß die erfindungsgemäße Tasche mit optimalem Seitenhalt in Einkaufswagen mit verschiedenen Wandstärken eingehängt werden kann. Für größere Wandstärken ist ein entsprechend breiter Einführquerschnitt vorgesehen, für geringere Wandstärken ein schmalerer, wobei in letzterem Fall die Haken weiter über die Wand des Einkaufswagen geschoben werden. Mittels der Erfindung kann insbesondere den mitunter bei verschiedenen Branchen unterschiedlich aus gestalteten Einkaufswägen Rechnung getragen werden. Die erfindungsgemäße Tasche kann insbesondere nicht nur in den herkömmlichen Einkaufswägen aus Draht Verwendung finden, sondern auch solchen aus Kunststoff mit dünneren Wandstärken. Somit kann dieselbe Tasche ohne Einschränkung in den verschiedensten Einkaufswägen verwendet werden.
  • Insbesondere hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn zwei oder mehr Einführquerschnitte durch Abstufungen realisiert werden. Die Haken können dann bis zum jeweiligen Anschlag über Wände des Einkaufswägen eingeführt werden.
  • Alternativ sind die Einführquerschnitte durch eine kontinuierliche Verjüngung des Einführquerschnitts gebildet sind. Hierdurch wird die Wand des Einkaufswagens in der Verjüngung eingeklemmt.
  • Vorteilhafterweise sind die Haken an je einer starren Schiene angeordnet, die sich gegenüberliegend entlang der Oberkanten zweier Taschenwände verlaufen. Diese Schienen geben der Tasche in Längsrichtung des Einkaufswagens eine stabile Form, so daß sich eine große Öffnungsweite bei eingehängter Tasche ergibt.
  • Einer günstigeren Herstellung sowie einer Stabilitätserhöhung kommt es zugute, wenn die Haken und die Schienen einstückig ausgebildet sind.
  • Alternative Anordnungen und Ausgestaltungen der Haken sind ohne Weiteres möglich. Beispielsweise können je zwei Haken auf einer Taschenseite vorhanden sein, beispielsweise an entgegengesetzten Enden dieser Taschenseite, wobei der zugeordnete Griff für diese Taschenseite zwischen diesen Haken angeordnet sein kann.
  • Mindestens ein und vorzugsweise alle Einführquerschnitte sind vorteilhafterweise von einem vorteilhafterweise starren Teil der Taschenwand, vorzugs weise der genannten Schiene, und dem benachbarten Haken gebildet. Hierdurch ist die lichte Weite (Breite) der Einführquerschnitte genau definiert. Die Schiene kann hierfür auf einem relativ schmalen Stück im Nachbarbereich der gegenüberliegenden Haken nach unten breiter ausgebildet sein.
  • Die Einführquerschnitte können auch durch Haken gebildet sein, die sich vollständig, d.h. zu deren beiden Seiten, über die Einkaufswagenwände wölben und taschenseitig beispielsweise an einer separaten Schiene oder Stange befestigt sind.
  • Die erfindungsgemäße Einkaufstasche kann außerhalb des Einkaufswagens einfacher getragen werden, wenn die Schienen miteinander korrespondierende Koppelelemente aufweisen, vorzugsweise angeordnet in den zuvor genannten nach unten breiter ausgeführten Schienenabschnitten. Diese Schienenabschnitte können auch als Koppelabschnitte bezeichnet werden. Durch Kopplung der Schienen liegen diese aneinander an und die Öffnung ist verschlossen. Ein unerwünschter Zugriff auf den Tascheninhalt wird gleichfalls unterbunden.
  • Bei einer entsprechenden Ausführungsform weisen die Koppelelemente entlang den Schienen angeordnete und zueinander weisende Klettelemente auf. Somit kann die Tasche im nicht eingehängten Zustand oberseitig kraftschlüssig geschlossen werden.
  • Altnativ können die Koppelelemente eine Hakenverbindung bilden, insbesondere umfassend eine Öffnung in einer der Schienen und einen in die Öffnung eingreifenden, abgekröpften Vorsprung an der gegenüberliegenden Schiene. Der Vorsprung kann hierbei beispielsweise schräg von oben in die Öffnung eingeführt werden.
  • Auch kann in bekannter Weise an zumindest einem der Tragegriffe ein Klettverschluss vorgesehen sein, der die beiden Griffbereiche der Tragegriffe miteinander koppelt, um das Tragen der Tasche zu erleichtern.
  • In einer vorteilhaften Weiterentwicklung weist die Tasche an den Oberkanten ihrer Schmalseiten vorteilhafterweise Gummizüge auf, so daß die Tasche im eingehängten Zustand an ihren Längsseiten von den eingehängten Haken offen gespannt wird und im abgehängten Zustand eine geringe Breite aufgrund der Gummizüge einnimmt. Bei vollständig leerer Tasche läßt sich diese somit auch vorteilhafterweise um die Schienen zusammenrollen und beispielsweise in einer Hülle verstauen, die gemäß einer bevorzugten Ausführungsform von der Erfindung umfaßt ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Haken zwischen den beiden Griffenden eines jeweiligen Tragegriffes angeordnet. Bei einer Ausführung der Tragegriffe aus flexiblem Stoff hängen diese üblicherweise außen an den Taschenseiten herunter, wenn die Tasche im Einkaufswagen eingehängt ist. Bei erledigtem Einkauf werden diese dann nach oben gezogen, so daß die Tasche leicht aus dem Einkaufswagen herausgehoben werden kann.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Einkaufstragetasche;
  • 2 eine schematische seitliche Schnittansicht eines Einkaufswagens mit eingehängter Einkaufstragetasche;
  • 3 eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines Hakens an einer Schiene, und
  • 4 eine in der Hakenmitte quergeschnittene Seitenansicht zweier Haken an sich gegenüberliegenden Wänden einer Einkaufstragetasche.
  • In der 1 ist perspektivisch von oben eine erfindungsgemäße Einkaufstragetasche 1 dargestellt. Diese weist im wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt mit zwei längsseitigen Wänden 2, zwei stirnseitigen Wänden 3, einen unterseitigen Boden 4 und eine oberseitige Öffnung 5 auf. Hierdurch wird ein tascheninnenseitiges Aufnahmefach 6 gebildet, das in weitere Fächer unterteilt sein kann. Das Taschenmaterial zur Aufnahme von Waren kann z. B. aus einem gewebten Kunststoffmaterial (beispielsweise Nylon oder Polyester) oder einer Kunststofffolie bestehen. Andere mögliche Materialien sind beispielsweise Baumwolle oder Jute.
  • Die Tasche 1 weist an den Oberkanten der Wände 2 jeweils einen Tragegriff 7 auf, dessen beiden Enden 7a mit Kreuznähten am Taschenstoff festgemacht sind. Im Griffbereich 7b des einen Tragegriffs 7 ist ein flexibler Stoffabschnitt 8 angenäht, der einmal innenseitig und einmal außenseitig zwei miteinander korrespondierende Klettelemente 8a, 8b aufweist, mittels derer die beiden Griffbereiche 7b der beiden Tragegriffe 7 zusammengehalten werden können.
  • An den Oberkanten der längsseitigen Wände 2 ist weiterhin jeweils eine Schiene 10 aus einem im Wesentlichen starren Kunststoffmaterial (oder aus Holz) vorgesehen, welche der Tasche 1 die nötige Stabilität verleihen. In der dargestellten Ausführungsform sind die Schienen 10 an ihren jeweiligen Stirnseiten mit dem Taschenstoff umnäht, wobei die Nähte als strichpunktierte Linien dargestellt sind. An den Oberkanten der querseitigen Wände 3 sind mit dem Taschenstoff umnähte Gummizüge 9 angeordnet, welche es erlau ben, die Tasche 1 im nicht benutzen Zustand sehr klein zusammenzufalten bzw. zusammenzurollen, um sie vorzugsweise in eine passende Hülle aus beispielsweise Nylon platzsparend unterzubringen.
  • Mittig an den Schienen 10 sind jeweils nach außen und nach unten weisende Haken 12 einstückig angeformt, mittels derer die Tasche 1 an die Seitenwände eines in 2 im Schnitt dargestellten Einkaufswagens E in bekannter Weise eingehängt werden kann. Die Seitenwände EW des Einkaufswagens ragen hierbei in den Zwischenraum zwischen dem Taschenstoff und der Innenseite der Haken 12.
  • Wie genauer den 3 und 4 zu entnehmen ist, weisen die Haken 12 erfindungsgemäß an ihrer zur Taschenwand gerichteten Seite zwei unterschiedlich breite Einführquerschnitte b1, b2 auf. Diese sind durch nach außen und unten ragende Abschnitte 14 der Haken 12 einerseits und die jeweilige gegenüberliegende Taschenwand 2a andererseits definiert. Die Taschenwand 2a ist hierbei in der Hauptsache von der Schiene 10 gebildet, genauer gesagt von am unteren Schienen-Ende ausgebildeten Koppelabschnitten 17 (s. weiter unten).
  • Der breitere Einführquerschnitt b1 liegt hierbei tiefer als der schmalere Einführquerschnitt b2. Beide Einführquerschnitte b1, b2 sind mittels einer Abstufung 15 getrennt. Hierdurch können in dem Einführquerschnitt b1 breitere Einkaufswagen-Wände EW1 (in 4 punktiert dargestellt) und in dem Einführquerschnitt b2 schmalere Einkaufswagen-Wände EW2 (in 4 gestrichelt dargestellt) aufgenommen werden. Somit kann die erfindungsgemäße Einkaufstragetasche 1 sehr vielseitig in verschiedene Typen von Einkaufswagen eingesetzt werden.
  • Die Hakenabschnitte 14 gehen in Querstege 16 über, die wiederum in die Schienen 10 übergehen. Den jeweiligen Hakenabschnitten 14 gegenüberliegend sind Koppelabschnitte 17 bis zur Unterkante der Schienen 10 ausgebil det, die kürzer und schmäler sind als die Hakenabschnitte 14 (s. Ausführungsform der 3 und 4). Um nach Herausheben aus dem Einkaufswagen E die Tasche 1 zu verschließen, sind Koppelelemente 20, 21 an den beiden Koppelabschnitten 17 vorgesehen. Das eine Koppelelement 20 ist als Öffnung 20 in einer der beiden Koppelabschnitte 17, während das andere Koppelelement 21 als Vorsprung in dem anderen Koppelabschnitt 17 ausgebildet ist. Durch leichtes Schrägstellen der Schiene 10 mit dem Vorsprung 21 kann letzterer in die Öffnung 20 eingeführt werden, wo er in einer Hinterschneidung 23 zur Anlage kommt.
  • Bei einem alternativen Taschenschließmechanismus (nicht dargestellt) sind an den die Schienenstirnseiten umnähten Stoffabschnitten innenseitig jeweils Klettelemente befestigt, welche beim Aneinanderlegen der Schienen 10 miteinander verkletten und somit einen sicheren oberseitigen Schluß der Tasche 1 gewährleisten.
  • In den 1 und 3 ist des weiteren zu erkennen, dass an den Haken 10 Aufnahmen 30 für flächenartige Werbemittel vorgesehen sind, beispielsweise solche aus Papier oder flachem Kunststoff angeordnet, wie dies in der DE 20 2004 008 037 genauer beschrieben ist.

Claims (15)

  1. Einkaufstragetasche mit einem Boden (4), sich paarweise gegenüberliegenden Taschenwänden (2, 3) sowie einer Öffnung (5) gegenüber dem Boden (4), wobei mindestens ein Aufnahmefach (6) zum Einlegen von Einkaufsgut durch die Öffnung (5) vorgesehen ist, mit mindestens einem Tragegriff (7) zum manuellen Tragen der Tasche (1) sowie mit Haken (12) zum Einhängen der Tasche (1) in Einkaufswägen (E) für Supermärkte u. dgl., wobei jeweils mindestens ein nach unten gerichteter Haken (12) an der jeweiligen Außenseite zweier sich gegenüberliegender Taschenwände (2) im Bereich von deren Oberkanten angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die besagten Haken (12) mit ihren benachbarten Taschenabschnitten (2a) unterschiedlich breite Einführquerschnitte (b1, b2) zur Aufnahme unterschiedlich breiter Einkaufswagen-Wände (EW1, EW2) aufweisen.
  2. Einkaufstragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Einführquerschnitte (b1, b2) durch eine Abstufung (15) voneinander getrennt sind.
  3. Einkaufstragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführquerschnitte (b1, b2) durch eine kontinuierliche Verjüngung gebildet sind.
  4. Einkaufstragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haken (12) an je einer starren Schiene (10) angeordnet sind, die sich gegenüberliegend entlang der Oberkanten zweier Taschenwände (2, 3) verlaufen.
  5. Einkaufstragetasche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass Haken (12) und Schienen (10) einstückig ausgebildet sind.
  6. Einkaufstragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Einführquerschnitt (b1, b2) von einem starren Teil der Taschenwand (2a) und dem benachbarten Haken (12) gebildet ist.
  7. Einkaufstragetasche nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der starre Teil der Taschenwand (2a) von der besagten Schiene (10) gebildet ist.
  8. Einkaufstragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (10) im dem Haken (12) benachbarten Bereich einen nach unten verbreiterten Koppelabschnitt (17) aufweist.
  9. Einkaufstragetasche nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einführquerschnitt (b1, b2) von einem sich beidseitig über die Einkaufswagen-Wände (EW1, EW2) wölbenden Haken gebildet ist.
  10. Einkaufstragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (10) miteinander korrespondierende Koppelelemente (20, 21) aufweisen.
  11. Einkaufstragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelelemente (20, 21) eine Hakverbindung bilden.
  12. Einkaufstragetasche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die besagte Hakverbindung eine Öffnung (20) in einer Schiene (10) und einen in die Öffnung (10) eingreifenden, abgekröpften Vorsprung (21) an der gegenüberliegenden Schiene (10) aufweist.
  13. Einkaufstragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelelemente (20, 21) entlang den Schienen (10) angeordnete und zueinander weisende Klettelemente aufweisen.
  14. Einkaufstragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haken (12) und/oder die Schienen (10) aus Kunststoff oder Holz bestehen.
  15. Einkaufstragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Hülle, beispielsweise aus Nylon, in welcher die Einkaufstragetasche (1) platzsparend zusammengerollt und/oder zusammengefaltet verstaut werden kann.
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