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Die Erfindung betrifft einen Klemmhalter
zur Befestigung von Platten, insbesondere Glasplatten, an Tragkonstruktionen
wie Rohrpfosten, Geländerpfosten,
Rahmenprofilen u.dgl., mit einer Klemmhalterbasis, die wenigstens
eine Montageöffnung
für den
Durchgriff eines mit der Tragkonstruktion verschraubbaren, eine
Montageschraube umfassenden Montagemittels aufweist, und mit zwei
Klemmbacken, die zusammenspannbar an der Klemmhalterbasis festlegbar
oder festgelegt sind.
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Gattungsgemäße Klemmhalter werden von der
Anmelderin seit langem in unterschiedlichen Ausführungsformen und mit unterschiedlichen
Konstruktionsprinzipien für
die Funktionsweise des Spannmechanismus der Klemmbacken sowie die
Führung
und Festlegung der Klemmbacken vertrieben. Zur Befestigung einer
Glasscheibe zwischen zwei Tragkonstruktionen werden im allgemeinen
vier Klemmhalter eingesetzt, von denen jeweils zwei an den einander gegenüberliegenden
Stirnseiten der Glasplatte angeordnet und mittels der zusammenspannbaren Klemmbacken
an der Glasplatte festgelegt sind. An Tragkonstruktionen befestigte
Glasplatten finden sich häufig
in öffentlichen
Gebäuden
wie U-Bahn-Schächten, Geländern von
Einkaufszentren, an Brücken
etc. Insbesondere im Freien können
z.B. durch Windlasten vergleichsweise hohe Kräfte quer zur Plattenebene auf
die Glasscheibe wirken. Außerdem
können auch
durch zueinander nicht fluchtende Bohrungen in den Tragkonstruktionen
oder durch Stoßbelastungen
infolge von beabsichtigten oder ungewollten Tritten oder Stößen gegen
die Plattenseiten Kräfte
quer zur Platte hervorgerufen werden. Sowohl durch die Windlasten
als auch durch die Stoßbelastungen
kann es zu Beschädigungen
der Platte kommen, wobei die Beschädigungen insbesondere in der
Nähe der Klemmhalter
auftreten. Die Glasplatten müssen
daher in Abhängigkeit
von dem Einbauort der Glasplatte aus geeigneten Verbundmaterialien
bzw. bruchsicherem Glas bestehen und eine ausreichende Dicke aufweisen.
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Gattungsgemäße Klemmhalter können für die Verbindung
mit runden oder für
die Verbindung mit ebenflächigen
Tragkonstruktionen ausgebildet sein. Bei einem aus der
DE 44 08 178 C2 bekannten gattungsgemäßen Klemmhalter
besteht die Montageöffnung
aus einer angesenkten Bohrung in der Klemmhalterbasis, in die eine
Senkkopfschraube eingeschraubt wird, um die Klemmhalterbasis fest
mit der Tragkonstruktion wie beispielsweise einem Geländerpfosten
eines Treppengeländers
zu verschrauben. Bei dem aus der
DE 202 16 351 U1 bekannten Klemmhalter ist
für die
Befestigung des Klemmhalters an einem Rundrohrpfosten zwischen der
Druckfläche
des Kopfes einer Zylinderkopfschraube und einer der Stirnseite der
eingespannten Glasplatte zugewandten Anlageschulter an der Klemmhalterbasis eine
Zwischenlegscheibe mit gekrümmter
Oberfläche
eingelegt, um Lageabweichungen der Befestigungsbohrung in der Tragkonstruktion
von einer axialen Ausrichtung mit einer Befestigungsbohrung an der
gegenüberliegenden
Tragkonstruktion ausgleichen zu können. Die Zwischenlegscheibe
besteht aus demselben Material wie der Klemmhalter und kann zusammen
mit diesem in einer Gußform
gegossen werden, so daß die
Krümmung
der Oberfläche der
Zwischenlegscheibe entsprechend der Wölbung des Rohrpfostens bzw.
der Wölbung
eines Rohranschluß an
der Rückseite
der Klemmhalterbasis werksseitig ausgebildet werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, Klemmhalter zu
schaffen, die eine größere Bruchsicherheit
bieten bzw. die bei gleicher Bruchsicherheit die Verwendung dünnerer Platten,
insbesondere dünnerer
Glasplatten oder Glasscheiben, ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß das
Montagemittel ein Belastungsausgleichsmittel umfaßt, das
im Montagezustand von Klemmhalter und Glasplatte an der Tragkonstruktion eine
vorzugsweise reversible Bewegung der Klemmhalterbasis relativ zur
Montageschraube ermöglicht. Über das
Belastungsausgleichsmittel wird mithin erfindungsgemäß ein Freiheitsgrad
für den
Klemmhalter relativ zur Tragkonstruktion geschaffen, damit dieser
und mithin auch die Glasscheibe bei hohen Windlasten, Schlag- oder
Stoßbelastungen
nachgeben kann und sich zumindest geringfügig in Richtung der Kraft durchbiegen
kann. Die mit den Belastungsausgleichsmitteln versehenen Klemmhalter
können
sich, da die Klemmhalterbasis relativ zur Montageschraube und zur
Tragkonstruktion beweglich ist, an die Durchbiegung der Glasscheibe
anpassen, so daß – im Gegensatz
zum Stand der Technik – die
extremen Belastungen im Bereich der Klemmstellen der Glasplatten
abgeschwächt
werden. Bei optimaler Anpassung des Belastungsausgleichsmittels
kann sich der Klemmhalter relativ zur Montageschraube derart weit bewegen,
daß sich
die Klemmbacken des Klemmhalters jeweils parallel zur Fläche der
angrenzenden Bereiche der geringfügig durchgebogenen Glasplatte stellen.
Besonders vorteilhaft ist, daß bei
der erfindungsgemäßen Lösung das
Belastungsausgleichsmittel zugleich auch Fluchtungsfehler der Befestigungsbohrungen
in der Tragkonstruktion ausgleichen kann, ohne daß eine Abweichung
der Klemmbacken von einer Parallelität zu der Glasplattenebene auftritt.
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In bevorzugter Ausgestaltung ermöglicht das Belastungsausgleichsmittel
zumindest eine vorzugsweise reversible Axialbe wegung der Klemmhalterbasis
in Längsrichtung
der Achse der Montageschraube, damit die Klemmhalter die aufgrund
der Durchbiegung der Glasplatte notwendige Abstandsvergrößerung ausgleichen
können.
Bei den gattungsgemäßen, starr
bzw. unbeweglich mit den Tragkonstruktionen befestigten Klemmhaltern
hingegen entstehen erhebliche Kräfte
in der Plattenebene, da der durch die Durchbiegung bewirkte längere effektive
Abstand zwischen den beiden Klemmhaltern nicht ausgeglichen wird.
Besonders vorteilhaft ist, wenn das Belastungsausgleichsmittel zumindest
auch eine vorzugsweise reversible Kippung der Klemmhalterbasis um die
Montageschraube ermöglicht,
damit sich der Klemmhalter parallel zu der Glasplattenfläche stellen kann.
Durch die reversible Kippung der Klemmhalterbasis wird erreicht,
daß keine
ungleichmäßigen Preßkräfte über die
Klemmflächen
der Klemmbacken in die Glasplatte eingeleitet werden.
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Die insbesondere bevorzugte Ausgestaltung eines
erfindungsgemäßen Klemmhalters
umfaßt
als Belastungsausgleichsmittel eine Feder bzw. das Belastungsausgleichsmittel
besteht aus einer Feder. Die Feder, die insbesondere als Spiralfeder
ausgeführt
sein kann, ist vorzugsweise zwischen dem Kopf der Montageschraube
und der Klemmhalterbasis angeordnet bzw. wirksam, damit die Montagekräfte der Montageschraube
nicht unmittelbar sondern nur mittelbar unter Zwischenschaltung
der Feder auf die Klemmhalterbasis wirken. Es versteht sich, daß die Feder
eine entsprechend hohe Federsteifigkeit aufweisen muß. Besonders
vorteilhaft ist, wenn die Feder konisch ausgebildet ist, da mit
einer konisch ausgebildeten Feder eine maximale Federkraft bei minimaler
Federlänge
erreicht werden kann. Weiter vorteilhaft ist, wenn die Feder zusammen
mit einem Distanzmittel, vorzugsweise zusammen mit einer oder mit
zwei jeweils einen Anlagebund umfassenden Distanzbuchsen, das Belastungsausgleichsmittel
bildet. Mit dem Distanzmitteln wird u.a. eine gute Kraftübertragung
zwischen der Feder und dem Schraubenkopf bzw. der Klemmhalterbasis
erreicht. Desweiteren wird mit dem Distanzmittel ermöglicht,
insbesondere wenn es zweiteilig ausgebildet ist und z.B. Distanzbuchsen
umfaßt,
daß die
Bewegungsfreiheit der Klemmhalterbasis in Längsrichtung (Axialverschiebung)
als auch in Querrichtung (Kippen) konstruktionsbedingt voreingestellt
ist bzw. bei der Montage eingestellt werden. So kann beispielsweise
bei der Montage die Montageschraube angezogen werden, bis beide
Ringhülsen
aufeinander anliegen. Anschließend
kann durch leichtes Lösen
der Montageschraube um z.B. ein vorgegebenes Maß der axiale Verstellweg und
das Kippvermögen
durch einen Abstand zwischen den Stirnflächen der Distanzbuchsen vergrößert werden.
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Zweckmäßigerweise weist die Montageöffnung eine
plattenseitige Montageausnehmung mit einer Anlageschulter zwischen
den Klemmbacken auf, an der die Feder im Montagezustand anliegt.
Die plattenseitige Montageausnehmung sollte einen ausreichenden Öffnungsquerschnitt
aufweisen, um Kippbewegungen der Klemmhalterbasis relativ zum in
der Montageausnehmung sitzenden Kopf der Montageschraube zuzulassen.
Besonders vorteilhaft ist, wenn an der Rückseite der Klemmhalterbasis
eine mit der Montageöffnung
fluchtende Ausnehmung zur zumindest partiellen Aufnahme des Distanzmittels
ausgebildet ist. Vorzugsweise bildet die Ausnehmung eine ringförmige Stufe
zur Aufnahme des Anlagebundes einer Distanzbuchse. Die Ausnehmung
an der Rückseite
der Klemmhalterbasis nimmt das Distanzmittel, vorzugsweise den Anlagebund
der Distanzbuchse, vorzugsweise mit Bewegungsspiel auf, indem z.B. die
Ausnehmung eine größere Tiefe
aufweist als die Dicke des Anlagebundes der in dieser angeordneten Distanzbuchse
beträgt.
Der minimale Freiheitsgrad für
das Kippvermögen
des Klemmhalters relativ zur Tragkonstruktion kann dann über das
Bewegungsspiel voreingestellt werden.
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In alternativer Ausgestaltung kann
das Belastungsausgleichsmittel einen zwischen dem Kopf der Montageschraube
und der Klemmhalterbasis eingespannten elastischen Körper aufweisen,
der vorzugsweise aus einem Dämpfungskörper, aus
einem Puffer aus elastischem Material wie Gummi oder aus einem Körper aus
EPDM-Material bestehen kann. Weiter alternativ kann das Belastungsausgleichsmittel
ein an der Klemmhalterbasis nachgiebig befestigtes, von der Montageschraube
durchgriffenes und die Montageöffnung
mit Abstand übergreifendes
Klemmblech aufweisen. Das Klemmblech kann insbesondere etwa U-förmig ausgebildet
sein und einen von der Klemmschraube durchgriffenen Mittelschenkel
sowie hierzu abgewinkelte Seitenschenkel aufweisen, an die sich
nach außen
abgewinkelte Halteschenkel anschließen, wobei im Montagezustand
die Halteschenkel von Befestigungsschrauben durchgriffen sind, die
in die Klemmhalterbasis eingeschraubt sind, wobei zwischen den Unterseiten
der Halteschenkel und der Klemmhalterbasis elastische Körper oder vorzugsweise
Federn angeordnet sind, um eine Bewegungsfreiheit der Klemmhalterbasis
relativ zu der gegen das Klemmblech drückenden Montageschraube zu
erreichen. Über
das federnd und nachgiebig an der Klemmhalterbasis eingespannte
Blech wird mithin ein Freiheitsgrad des Klemmhalters in Längsrichtung
der Montageschraube und in Kipprichtung quer zur Montageschraube
zum Ausgleich von Windlasten oder Stoßbelastungen erzeugt.
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Für
die Ausgestaltung des Klemmhalters ergeben sich zahlreiche Varianten.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine der Klemmbacken einstückig mit
der Klemmhalterbasis ausgebildet und die andere Klemmbacke ist mittels
wenigstens einer Klemmschraube relativ zu der anderen Klemmbacke verschiebbar,
um das Zusammenspannen beider Klemmbacken und das Anklemmen des
Klemmhalters an die Glasplatte zu erreichen. Besonders zweckmäßig ist,
wenn die Klemmhalterbasis im wesentlichen einen L-förmigen Querschnitt aufweist, wobei
der kurze Schenkel mit der Montageöffnung versehen ist und an
seiner Rückseite
entsprechend der Ausgestaltung der Tragkonstruktion einen gemuldeten
oder eben ausgebildeten Rohranschluß aufweist. Beide Klemmbacken
können
mit elastischen Klemmplatten vorzugsweise aus EPDM-Material bestückt sein.
Weiter vorzugsweise können
die Klemmbacken und/oder die Klemmplatten Aufnahmevertiefungen für einen
einsetzbaren Sicherungsbolzen zur Sicherung der Platte aufweisen.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen
des erfindungsgemäßen Klemmhalters
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch in
der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels.
In der Zeichnung zeigen:
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1 perspektivisch
in einer Explosionsdarstellung einen erfindungsgemäßen Klemmhalter;
und
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2 schematisch
in einem Längsschnitt
einen erfindungsgemäßen Klemmhalter
in Montagestellung.
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In den Fig. ist insgesamt mit 10 ein
erfindungsgemäßer Klemmhalter
zum Befestigen einer nicht dargestellten Glasplatte an einer ebenfalls
nicht dargestellten Tragkonstruktion wie beispielsweise einem Rundrohrpfosten,
einem Rechteckprofilpfosten, einem Stützpfosten od.dgl. bezeichnet.
Der Klemmhalter 10 umfaßt eine Klemmhalterbasis 1,
die in dem Ausführungsbeispiel
gem. 1 an der Rückseite 2 mit
einem angepaßt
gemuldeten Rundrohranschluß versehen
ist. Die Klemmhalterbasis 1 weist zentral eine mehrfach
abgestufte Montageöffnung 3 für den Durchgriff
der insgesamt mit 20 bezeichneten Montageschraube auf.
Die Klemmhalterbasis 1 ist integral mit einem ersten Klemmbackenarm 4 ausgebildet und
hat hierbei einen etwa L-förmigen
Querschnitt, wobei der kurze, eine größere Tiefe aufweisende Schenkel
die eigentliche Klemmhalterbasis 1 bil det, während der
lange Schenkel den einen Klemmbackenarm bildet. An der Innenseite 5 des
Klemmbackenarms 4 ist in einer als randoffene Vertiefung
ausgeführten
Aufnahmetasche 6 eine ein Zwischenpolster bildende Klemmplatte 7 aus
einem geeigneten, elastischen Material wie insbesondere Ethylen-Propylen-Terpolymer (EPDM)
aufgenommen, wobei die Klemmplatte 7 mit ihrer Klemmfläche 7' zur Pressanlage
an der weiter nicht dargestellten Glasplatte bestimmt ist. Der Klemmhalter 10 umfaßt desweiteren einen
gegen den Klemmbackenarm 4 verspannbaren, beweglichen Klemmbackenarm
B. Dieser kann über
zwei von Senkkopfschrauben gebildete Klemmschrauben 9,
die angesenkte Durchgriffsbohrungen 11 im Klemmbackenarm 8 durchgreifen
und in Gewindebohrungen 12 in der Klemmhalterbasis 1 einschraubbar
sind, an der Klemmhalterbasis 1 derart festgelegt werden,
daß eine
Platte wie insbesondere eine Glasplatte zwischen der Klemmplatte 7 am Klemmbackenarm 8 und
einer Klemmplatte 13 am beweglichen Klemmbackenarm 8 eingespannt
wird und mittels des Klemmhalters 10 gehalten werden kann.
Die Klemmplatte 13 an der beweglichen Klemmbacke 8 sitzt
ebenfalls in einer randoffenen Aufnahmeaussparung 14.
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2,
die eine nur schematische Schnittdarstellung bildet, da an der Rückseite 2 der
Rundrohranschluß nicht
dargestellt ist, verdeutlicht die Anordnung beider Klemmplatten 7, 13 mit
den einander zugewandten Klemmflächen 7', 13' in den randoffenen Aufnahmeaussparungen 6 bzw. 14.
Beide Klemmplatten 7, 13 sind nahe der freien
Klemmbackenarmenden mit einer Lochaussparung 15 bzw. 16 versehen,
die fluchtend mit einer Bolzeneintauchöffnung 18 im Klemmbackenarm 4 bzw.
einer Bolzenaufnahme 17 in der beweglichen Klemmbacke 8 angeordnet sind,
um einen Sicherungsbolzen 30, der mit einem Gummidichtstopfen 31 versehen
sein kann, zwischen den Klemmbacken bzw. Klemmbackenarmen 4, 8 zur
Sicherung der nicht dargestellten Glasplatte aufnehmen zu können. Der
Sicherungsbolzen 30 durchgreift die Glasplatte in einer
Bohrung, wobei der Dichtstopfen 31 diese Bohrung vorzugsweise
formschlüssig
ausfüllt.
Der Sicherungsbolzen 30 sitzt mit einem Ende fest in der
Bolzenaufnahme 17 an der beweglichen Klemmbacke 8 während sein
anderes Ende mit Spiel in die Bolzeneintauchöffnung 18 eintaucht.
Der Abstand beider Klemmflächen 7', 13' der Klemmplatten 7, 13 aus
EPDM nimmt mit zunehmendem Abstand von der Klemmhalterbasis 1 ab,
um über
die Länge
der Klemmbackenarme 4, 8 eine annähernd gleichmäßige Anpressung
der Klemmbacken 4, 8 an die Glasplatte zu erzeugen.
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Wie den 1 und 2 gut
entnommen werden kann, ist zwischen der Druckfläche 21 des Kopfes 22 der
Montageschraube 20 und der Klemmhalterbasis 1 eine
Spiralfeder 50 mit nur wenigen, vorzugsweise etwa drei
bis fünf
Windungen angeordnet, die im Montagezustand zwischen der Druckfläche 21 des Kopfes 22 der
Montageschraube 20 und einer glasplattenseitigen Anlageschulter 19 am
Grund eines Schraubenkopfaufnahmeabschnitts 3A der Montageöffnung 3 zwischen
beiden Klemmbacken 4,8 anliegt. Die Montageöffnung 3 ist
mehrfach gestuft, wobei die Rückseite 2 der
Klemmhalterbasis 1, wie 2 gut zu
entnehmen ist, mit einer abgestuften, ringförmigen Ausnehmung 40 versehen
ist. Die Feder 50 ist konzentrisch um den Gewindeschaft 23 der
Montageschraube 20 angeordnet. Die Druckfläche 21 der Montageschraube 22 drückt nicht
unmittelbar sondern nur mittelbar unter Zwischenlage einer als Ringhülse mit
Kragen ausgebildeten Distanzbuchse 51 gegen das eine, plattenseitige
Ende der Feder. Die Distanzbuchse 51 umfaßt einen
zylindrischen Hülsenabschnitt 52 sowie
einen ringstegförmigen
Anlagebund 53, der geringfügig über den Kopf 22 der Montageschraube 20 hinausragen
kann. Die Distanzbuchse 51 bildet den einen Teil eines
im gezeigten Ausführungsbeispiel
zweiteiligen Distanzmittels und sie wirkt mit einer zweiten Distanzbuchse 55 zusammen,
die identisch wie die Distanzbuchse 51 ausgebildet ist
und derart spiegelverkehrt angeordnet ist, daß die beiden zylindrischen
Abschnitte 52 bzw. 56 beider Distanzbuchsen 51 bzw. 55 mit
ihren Stirnflächen
aneinanderstoßen.
Der Anlagebund 57 der Distanzbuchse 56 sitzt versenkt
und mit Bewegungsspiel S in der Ausnehmung 40 an der Rückseite 2 der
Klemmhalterbasis und wird tragkonstruktionsseitig nicht von der
Klemmhalterbasis 1 abgestützt. Seine Dicke ist geringer
als die Gesamttiefe T der Ausnehmung 40. Die Klemmhalterbasis 1 kann aufgrund
des Bewegungsspiels S für
den Anlagebund 57, aufgrund der zwischen dem Kopf 22 der Montageschraube 20 und
der Klemmhalterbasis 1 angeordneten Feder 50 und
aufgrund der Dimensionierung der Abschnitte 3A, 3B der
Montageöffnung relativ
zu dem Schraubenkopf 22 bzw. zum Außendurchmesser des Abschnitts 56 der
Distanzbuchse 55 parallel zur Zeichnungsebene um den Gewindeschaft 23 der
Montageschraube kippen. Gleichzeitig kann sich die Klemmhalterbasis 1 bzw.
der Klemmhalter 10 entgegen der Rückstellkraft der Feder 50 parallel
zur Längsachse
L der Montagschraube 20 reversibel bewegen, da in Längsrichtung
zwischen dem Schraubenkopf 22 und der Anlageschulter 19 in der
Montageöffnung 3A zwischen
beiden Klemmbacken 4, 8 nur die Feder 50 wirksam
ist. Die Feder 50 als Bestandteil der Montagemittel für den Klemmhalter 10 bildet
mithin ein Belastungsausgleichsmittel zum Ausgleich z.B. von Windlasten
oder Stoßkräften auf
die Plattenseitenflächen.
Die Feder 50 ist vorzugsweise konisch ausgebildet. Die
Zylinderabschnitte 52 bzw. 56 beider Distanzbuchsen 51, 55 liegen
vorzugsweise mit wenig Spiel am Gewindeschaft 23 an. Der
Zylinderabschnitt 56 der Distanzbuchse 56 hat
ein ausreichend großes
Spiel im Durchgriffsabschnitt 3B der Montageöffnung 3,
um Kippungen des Klemmhalters 10 bis zu Abwinklungen von einigen
Grad zuzulassen.
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Zur Montage des Klemmhalters 10 wird
die Klemmhalterbasis 1 mittels der Montageschraube 20 an
einer Bohrung in der nicht dargestellten Tragkonstruktion festgelegt.
Die Distanzbuchse
51 und die Feder 50 werden hierbei
konzentrisch um die Montageschraube 20 angeordnet, bevor
diese mit ihrem Gewindeschaft 23 in die Montageöffnung 3 eingesetzt
wird und den schmalsten Durchgriffsabschnitt 3B der Montageöffnung 3 durchgreift.
von der Rückseite 2 der
Klemmhalterbasis 1 wird die zweite Distanzbuchse 55 derart
eingeschoben, daß der
zylindrische Abschnitt 56 den Durchgriffsabschnitt 3B durchgreift
und der Anlagebund 57 versenkt in der Ausnehmung 40 liegt.
Zwischen dem Anlagebund 57 und dem Grund 41 der
Ausnehmung 40 besteht ein das Bewegungsspiel für Kippbewegungen
festlegender Spalt 5. Anschließend kann die Montageschraube 20 solange
angezogen werden, bis beide Distanzbuchsen 51, 55 mit
ihren Stirnseiten aneinanderstoßen.
Da die stufige Ausnehmung 40 an der Rückseite 2 der Klemmhalterbasis 1 eine
größere Tiefe
T hat als die Dicke des Anlagebundes 57, entsteht selbst dann,
wenn beide Distanzbuchsen 51, 56 mit ihren Stirnseiten
aneinanderstoßen
und über
den Schraubenkopf 22 fest gegen die Tragkonstruktion verspannt
sind, ein geringfügiges
Bewegungsspiel für ein
reversibles Kippen des Klemmhalter 10 relativ zu der Tragkonstruktion
in Richtung der Klemmbacken 4 bzw. 8. Gleichzeitig
sind Axialbewegungen des Klemmhalters möglich, sofern die Rückstellkraft
der zwischen dem Schraubenkopf 22 und der Anlageschulter 19 anliegenden
Feder 50 überwunden
wird.
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Beide Bewegungen des Klemmhalters 10 entsprechend
seiner Freiheitsgrade entstehen als Reaktion auf Kräfte, die
auf die Platte wirken. Das Spiel wirkt sich allerdings nur aus,
wenn die Belastungskräfte
die Vorspannung der Feder 50 übersteigen. Derartige Belastungen
können
z.B. auftreten, wenn die Glasplatte zwischen der losen Klemmbacke 8 und
der Klemmbacke 4 eingespannt ist und mittels vier an den
gegenüberliegenden
Stirnseiten der Glasplatte angeordneten Klemmhaltern 10 an
zwei beabstandeten Stützpfosten
festgelegt ist. Bei Windlast oder bei Stoßbelastung mit Kräften quer
zur Plattenebene kann sich die Klemmhalterbasis 1 parallel zur
Längsachse
L der Montageschraube 20 bewegen. Gleichzeitig kann die
Klemmhalterbasis 1 relativ zur fest in der Befestigungsbohrung
an der Tragkonstruktion sitzenden Montageschraube 20 zu
beiden Seiten verkippen, wobei jeweils über die Feder 50 sichergestellt
wird, daß der
Klemmhalter 10 bei Nachlassen der Kräfte in seine Ausgangslage zurückkehrt. Die
mit der Montageschraube 20 aufgebrachten Klemmkräfte und
die aufgebrachte Rückstellkraft können variabel
eingestellt werden, indem die Montageschraube 22, nachdem
beide Distanzbuchsen 51, 55 in Anschlag miteinander
verschraubt wurden, geringfügig
gelöst
wird. Auch Fluchtungsfehler der Befestigungsbohrungen werden ausgeglichen.
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Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt.
Anstelle der gezeigten Distanzbuchsen könnten nur eine einzige, tragkonstruktionsseitig
angeordnete Distanzbuchse, oder andere geeignete Distanzmittel eingesetzt
werden oder es könnte
auf diese Mittel auch verzichtet werden, da bereits durch das Vorsehen
einer Feder eine ausreichende Längs-
und Kippbeweglichkeit der Klemmhalterbasis und damit des Klemmhalters
relativ zur Tragkonstruktion geschaffen werden kann. Ferner könnte die
Feder als nachgiebiger Teil der Montagemittel auch durch einen Gummipuffer,
einen Dämpfungskörper oder
einen elastischen Körper, insbesondere
aus EPDM-Material
ersetzt werden. Weiter alternativ könnte eine indirekte Anordnung von
Belastungsausgleichsmitteln vorgenommen werden, indem z.B. ein ggf.
U-förmig
gebogenes Blech nachgiebig an der Klemmhalterbasis befestigt wird. Das
bevorzugte Anwendungsgebiet der Klemmhalter betrifft Glasplatten.
Die Erfindung ist jedoch auch für Platten
aus anderen Materialien geeignet und läßt auch bei diesen eine Verminderung
der Plattendicke bei gleicher Bruchlast zu. Solche und weitere Modifikationen
sollen in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen.