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DE20307244U1 - Dekorationsartikel - Google Patents

Dekorationsartikel

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Publication number
DE20307244U1
DE20307244U1 DE20307244U DE20307244U DE20307244U1 DE 20307244 U1 DE20307244 U1 DE 20307244U1 DE 20307244 U DE20307244 U DE 20307244U DE 20307244 U DE20307244 U DE 20307244U DE 20307244 U1 DE20307244 U1 DE 20307244U1
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DE
Germany
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motif
plate
article according
decorative article
openings
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20307244U
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English (en)
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Publication date
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Publication of DE20307244U1 publication Critical patent/DE20307244U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C5/00Processes for producing special ornamental bodies
    • B44C5/005Processes for producing special ornamental bodies comprising inserts
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44FSPECIAL DESIGNS OR PICTURES
    • B44F3/00Designs characterised by outlines

Landscapes

  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Description

Titel der Erfindung
Dekorationsartikel
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung wird verwendet bei Dekorationsartikeln, die mit wenigstens einer sich in zwei Dimensionen erstreckenden Motivplatte ausgestattet sind, &iacgr;&ogr; wie beispielsweise Schwibbogen, Wand- und Fensterbilder und dergleichen.
Charakteristik der bekannten Lösungen
Es ist allgemein bekannt, in eine Motivplatte Durchbrüche einzubringen und auf diese Weise ein positiv oder negativ erscheinendes Motivbild zu gestalten. Weiter ist bekannt, auch die Außenkontur einer solchen Motivplatte in die Gesamtgestaltung mit einzubeziehen.
Bekannt ist der so genannte erzgebirgische Schwibbogen, bei dem eine Motivplatte den Freiraum zwischen einer Sockelleiste und einer auf derselben angeordneten bogenförmigen Leiste ausfüllt. Derartige Schwibbogen sind zudem noch mit Lichtquellen ausgestattet, die auf der bogenförmigen Leiste angeordnet sind. Gerade bei Schwibbogen wurde frühzeitig erkannt, dass die Motivplatte bei Benutzung der Lichtquellen stets im Dunkeln liegt, da sich diese unterhalb der Fassungen der Lichtquellen befindet. Es bedurfte deshalb immer einer Fremdlichtquelle, sollte die Motivplatte wahrnehmbar sein.
Um diese Situation zu ändern, wurde in DE-G 94 03 907 U1 eine Ausführung als Doppelschwibbogen vorgeschlagen, wobei zwischen den beiden identischen Motivplatten eine Lichterkette angeordnet sein soll.
In DE 295 03 415 U1 ist eine Beleuchtung der Motivplatte vorgeschlagen, bei der im Bereich der Sockelleiste Lichtquellen angeordnet sind, die wieder-
• ·
• »
um als Schutz gegen Überstrahlung durch weitere Motivbilder in Betrachtungsrichtung abgedeckt sind.
In DE 295 04 492 U1 ist eine Anordnung für einen Dekorationsartikel vorgeschlagen, bei der das mittlere Motivbild die übrigen Motivbilder überragt und deshalb separat sichtbar ist. Die Beleuchtung soll hier mit Hilfe eines Lichtschlauches erfolgen, der in der mittleren Motivplatte eingefügt sein und hinter vorderen Motivplatten liegen soll.
DE 297 20 889 U1 schlägt vor, durch eine vor der Motivplatte angeordnete Lichtquelle dieselbe anzustrahlen. Gleichzeitig werden Teilflächen des Motivbildes mit reflektierenden Beschichtungen versehen, so dass diese bei Beleuchtung aufleuchten.
Gemäß DE 298 01 456 U1 soll bei einer Anordnung aus mehreren Motivplatten das Hauptmotiv größer ausgeführt und in dessen Zentrum soll ein zusätzliches Zentralmotiv innerhalb einer Aussparung angeordnet sein,
Nach DE 298 04 414 U1 soll eine Anordnung aus mehreren Motivplatten so ausgeführt sein, dass die hinten liegende Motivplatte am größten und weitere nach vorn gestaffelt angeordnete in Stufen kleiner ausgeführt sind. Zwischen den einzelnen Motivplatten liegt jeweils eine Beleuchtungsanordnung.
Die oben genannten Vorschläge sind zumeist auf Einzellösungen von Dekorationsartikeln abgestimmt. Sie lassen im Allgemeinen keine Betrachtung von beiden Seiten zu. Sofern eine solche möglich ist, ist dies mit entsprechenden Aufwendungen verbunden oder es sind ästhetische Nachteile in Kauf zu nehmen. So liegt beim Vorschlag nach DE-G 94 03 907 U1 die Motivplatte im Dunkeln, während die Peripherie derselben durch das austretende Licht einen deutlichen Hell-Dumkel-Kontrast hat. Die Vorbeleuchtung nach DE 295 03 415 LH muss beidseitig angeordnet sein. Dies gilt ebenso für DE 297 20 889 LM. Die Lösung gemäß DE 295 04 492 U1 ist mit erheblichen Lichtverlusten behaftet. Ebenso ist sie nicht geeignet, die Motivbilder auszuleuchten. Der Vorschlag gemäß DE 298 04 414 U1 wiederum ist auf Einzelgestaltungen beschränkt.
Allen vorgenannten Lösungen gemein ist, dass sie die überlieferte Gestaltung des so genannten Schwibbogens aufnehmen und deshalb eine angenäherte
&bgr;»
Halbkreisform besitzen. Weiterhin ist bei einzelnen Lösungen nachteilig, dass die Zugänglichkeit im Falle eines notwendig werdenden Glühlampenwechsels erschwert ist. So wird in DE-G 94 03 907 U1 vorgeschlagen, eine der Motivplatten mit Holzschrauben zu befestigen, was ästhetische Nachteile hat.
Gleichfalls ist bei allen vorgeschlagenen Lösungen die Wahlfreiheit hinsichtlich der Außenform eingeschränkt.
Allen oben genannten Lösungen ist gemeinsam, dass sie beim Betrachten aus größerer Entfernung entweder nur das Licht der Lichtquellen, eine diffuse Lichtzone im Umfeld der Dekorationsartikel oder eine direkt angestrahlte Motovplatte sichtbar machen. Unberücksichtigt blieb bei diesen Vorschlägen die Situation bei Verwendung der Dekorationsartikel ohne Eigenbeleuchtung, was zumindest bei deren Aufstellung an Fenstern nachteilig ist.
Aufgabe der Erfindung
Es ist Aufgabe der Erfindung, Dekorationsartikel zu schaffen, die für eine Aufstellung am Fenster geeignet sind, bei Betrachtung von beiden Seiten sowie mit und ohne Eigenbeleuchtung ästhetische Wirkungen entfalten. Es ist ferner Aufgabe der Erfindung, die genannten Dekorationsartikel so auszugestalten, dass diese einen weiten Motivbereich haben und leicht und kostengünstig hergestellt werden können.
Wesen der Erfindung
Das Wesen der Erfindung ergibt sich aus den in den Schutzansprüchen enthaltenen Merkmalen, ergänzt durch die Beschreibung, die Ausführungsbeispiele und Zeichnungen. Die Ausführungsbeispiele und Zeichnungen geben dabei am Anmeldetag bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung wieder und schränken den Schutzbereich nicht auf diese ein.
Erfindungsgemäß wird eine sich zweidimensional erstreckende Motivplatte so bearbeitet, dass in deren Fläche durch Einbringen von Durchbrüchen ein positiv oder negativ wirkendes Motivbild oder eine Kombination beider genannter Möglichkeiten realisiert ist. Die Umfangslinie der Motivplatte kann motivbildgestaltend ausgeführt sein.
Die Umfangslinie der Motivplatte besitzt in geringem Abstand eine weitere Linie, die als Durchbruch in die Motivplatte eingearbeitet ist. Diese Konturlinie folgt der Umrisslinie der Motivplatte, ist jedoch wegen der materialeinheitlichen Herstellung aus Festigkeitsgründen verschiedentlich unterbrochen und bildet Stege aus, die die außen liegenden Konturteile halten.
In gleicher Weise können Kanten im Inneren des Motivbildes ausgestaltet sein.
Es ist ebenso möglich, die Stege durch zusätzliche Bauteile zu bilden, wobei die Konturlinie keine Unterbrechung hat. Weiterhin können unmittelbar vor und/oder hinter der Motivplatte die Kontur ausbildende Teile angeordnet sein. Diese Durchbrüche leuchten bei Lichtbestrahlung ebenso auf, wie die Umrisslinie selbst. Damit wird die so ausgestattete Partie des Motivbildes betont und der von ihr ausgehende ästhetische Eindruck verstärkt sich.
Erfindungsgemäß bildet sich in den Bereichen des Motivbildes, die mit einer zusätzlichen Konturlinie versehen sind und bei denen die dahinter liegende Motivplatte jeweils mit ihrer Fläche um einen Betrag gegenüber der davon angeordneten Motivplatte hervorsteht, eine hell aufleuchtende Fläche. Die Konturlinie bewirkt dabei zunächst eine optische Unterbrechung der Fläche und betont zugleich die Umrisslinie der vorn angeordneten Motivplatte. Die überstehende Fläche hingegen ist optisch von den anderen Motivbereichen abgesetzt und wird verstärkt wahrgenommen.
Somit wirken bei Fremdbeleuchtung vornehmlich die Umriss- gemeinsam mit den Konturlinien, während bei Eigenbeleuchtung insbesondere die Flächen in Erscheinung treten.
Dabei werden bei indirekter Beleuchtung Beugung, Streuung und Reflexion in schmalen Spalten als dekorativer Effekt genutzt, während bei direkter Be-
leuchtung der Flächen deren Reflexionswirkung in Verbindung mit der optischen Unterbrechung der Flächen durch schmale Spalte wirkt.
Besonders vorteilhaft sind die oben beschriebenen Wirkungen, wenn plattenförmige Holzwerkstoffe bei der Herstellung der Dekorationsartikel verwendet werden. Die üblicherweise verwendeten Platten aus Schichtlagenholz (Sperrholz) besitzen eine geringe Dicke, so dass die Kanten der daraus hergestellten Motivplatten bei Beleuchtung deutlich in Erscheinung treten.
Die Erfindung nutzt den Effekt, dass schmale Kanten an hölzernen Bauteilen, hier wiederum vorzugsweise Hirnholzkanten, aufgrund ihrer Rauigkeit bei Bestrahlung hell aufleuchten. Sie verwendet diesen Effekt gezielt bei der Gestaltung der Motivbilder. Gleichzeitig wird die Lichtstreuung angestrahlter Flächen verwendet, um den oben genannten Effekt zu verwirklichen.
Zwischen der Größe der Durchbrüche und der entstehenden optischen Wirkung besteht ein Zusammenhang, wobei insbesondere die Materialdicke der Motivplatte eine bestimmte Breite der Durchbrüche erfordert. Für die Verwendung der Dekorationsartikel mit Eigenbeleuchtung wiederum ist vornehmlich die Breite der an der Konturlinie liegenden Teilflächen bedeutsam. Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Breite der Teilflächen, der Rauigkeit des Materials, der Helligkeit der installierten Lichtquellen und der Breite der Durchbrüche. Für eine ausgewogene ästhetische Gestaltung der Dekorationsartikel und zur Erreichung der erfindungsgemäßen Wirkungen sind die oben aufgeführten Merkmale zu optimieren.
Eine Ausführungsform der Erfindung ist eine Anordnung aus einer ersten Motivplatte und wenigstens einer zweiten Motivplatte, die in definiertem Abstand vor der ersten Motivplatte angeordnet und mit einer zwischen den Motivplatten angeordneten Beleuchtungseinrichtung kombiniert ist.
Als vorteilhaft hat sich erwiesen, die erste Motivplatte mit der erfindungsgemäßen Konturlinie auszustatten, während die davor und/oder eine dahinter angeordnete zweite Motivplatte in ihrer Außenkontur im Wesentlichen mit ihrer Umrisslinie der Konturlinie der ersten (mittleren) Motivplatte folgt. Somit ergibt sich bei Lichteinfall ein Aufleuchten der Konturlinie der ersten sowie
der Umrisslinie der zweiten Motivplatten, wodurch wiederum auch die Umrisslinie der sichtbaren (vorderen) Motivplatte heller erscheint.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung verwendet eine zwischen den Motivplatten angeordnete Beleuchtungseinrichtung. Damit ist der Dekorationsartikel bei allen denkbaren Lichtverhältnissen einsetzbar und kann mit dieser Eigenbeleuchtung selbst bei Dunkelheit verwendet werden. Die zwischen den Motivplatten anzuordnenden Lichtquellen können in üblicher Weise so platziert werden, wie die Motivbilder es erforderlich machen. Vorzugsweise werden die Motivbilder mit einem zusätzlich integrierten Zentralmotiv ausgestattet und das Zentralmotiv durch in dessen Richtung strahlende Lichtquellen zusätzlich ausgeleuchtet.
Die zwischen den Motivplatten angeordneten Lichtquellen strahlen einen Teil des ausgesendeten Lichtes gegen die Fläche der Motivplatten, wobei es dort und danach noch mehrfach reflektiert wird.
Wird ein solcher Dekorationsartikel beispielsweise am Fenster so aufgestellt, dass die zusätzliche Randbereiche tragende Motivplatte zum Raum hin und die davor angeordnete, kleinere Motivplatte nach draußen gerichtet ist, ergibt sich bei Eigenbeleuchtung ein deutlicher Lichthofeffekt durch die überstehenden Randbereiche der aus der Sicht des außerhalb des Raumes befindlichen Betrachters hinten liegenden Motivplatte und damit eine Betonung der Konturlinie. Der im Raum befindliche Betrachter kann den Dekorationsartikel wie üblich wahrnehmen.
Ist die Eigenbeleuchtung außer Betrieb, wie beispielsweise am Tage, kann durch von außen eintretendes Sonnenlicht eine Beleuchtung der Kanten und Konturlinien erfolgen, so dass der im Raum befindliche Betrachter insbesondere Lichteffekte durch hell aufleuchtende Kanten wahrnehmen kann. Für den draußen befindlichen Betrachter wirkt die angestrahlte Fläche. Somit ist eine je nach Beleuchtungsverhältnissen unterschiedliche, aber in jedem Fall Aufmerksamkeit erregende Lichtwirkung beim erfindungsgemäßen Dekorationsartikel vorhanden.
Die Motivplatten können in einer weiteren Ausführungsform so ausgestaltet sein, dass sie nicht wie bekannt in einer waagerechten Grundlinie auslaufen.
Es kann ein geschlossener Linienzug verwendet sein und die Anordnung als Fensterbild Verwendung finden, wobei diese dann vorzugsweise aufgehängt wird. Ebenso kann mit oder ohne waagerechte Grundlinie ein Sockel an den Motivplatten befestigt sein, so dass der Dekorationsartikel dann auf einer Fläehe aufgestellt werden kann.
Ausführungsbeispiele
Die Erfindung wird nachstehend anhand von 2 Ausführungsbeispielen, die in Fig. 1 bis 4 dargestellt sind, näher beschrieben. Die nachstehenden Ausführungsbeispiele geben am Anmeldetag bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung wieder.
Ausführungsbeispiel 1
In diesem Ausführungsbeispiel, das Fig. 1 und Fig. 2 zeigen, ist die grundsätzliche Wirkungsweise der Erfindung beschrieben.
Eine Motivplatte (1) ist an ihrer Umfangslinie (2) mit Durchbrüchen (3) versehen, die in etwa parallel und in geringem Abstand zur Umfangslinie (2) der Motivplatte (1) verlaufen. Diese Durchbrüche bilden eine Konturlinie (4) aus. Sie sind endlich begrenzt, wobei zwischen je zwei Enden (5) und (6) materialeinheitlich ein Steg (7) ausgebildet ist, der die außen liegenden Bereiche (Teilflächen) (8) der Motivplatte (1) trägt.
In etwa im Zentrum (9) der Motivplatte (1) ist aus Durchbrüchen (10), (11), (12), (13) und (14) stilisiert ein Haus eingearbeitet, wobei das Haus nur beispielhaft für alle realisierbaren Motive steht.
Beim Gebrauch des erfindungsgemäßen Dekorationsartikels wird die Motivplatte (15) an ihrer Rückseite (16) von Fremdlicht (17) angestrahlt, während die dem Betrachter zugewandte Seite (18) im Dunkeln liegt. Ein Durchbruch
(19) lässt jedoch teilweise Licht durch die Motivplatte (15). Ein Teil des einfallenden Fremdlichts (17) trifft auf die Stirnfläche (20) des Durchbruches (19), wird dort reflektiert, gestreut und zum Teil in Richtung des Betrachters wieder ausgesandt. Dadurch, dass die sichtbare Seite (18) der Motivplatte (15) im Dunkeln liegt, leuchtet der Durchbruch (19) und insbesondere dessen Stirnseiten (20) auf und entfalten die entsprechende ästhetische Wirkung.
Der Durchbruch (19) ist in seinen Abmessungen entsprechend der Dicke der Motivplatte optimiert. Ebenso sind die Stirnflächen (20) auf eine Weise bearbeitet, dass der gewünschte Effekt des Aufleuchtens gewährleistet ist.
Auf die oben beschriebene Weise lassen sich bildhafte Darstellungen erzeugen, deren Konturen durch von hinten auf die Motivplatte (15) treffendes Fremdlicht (17) scheinbar aufleuchten. Daneben kann die erfindungsgemäße Motivplatte (15) jederzeit in üblicher Weise mit Motiven ausgestaltet sein, die als Positiv- und/oder Negativdarstellung wie bekannt ausgeführt sind.
Ausführungsbeispiel 2
In diesem Ausführungsbeispiel, das die Fig. 3 und 4 zeigen, ist eine Ausführungsform der Erfindung beschrieben, die sowohl bei Verwendung von Fremd- als auch mit Eigenbeleuchtung verwendet werden kann.
Eine erste Motivplatte (21) ist mit einer zweiten Motivplatte (22) so verbunden, dass beide in einem definierten Abstand zueinander liegen. Vorzugsweise wird dies mit Hilfe von Distanzstücken (23) erreicht. Im Zwischenraum (24) zwischen der ersten (21) und der zweiten Motivplatte (22) ist ferner wenigstens eine Lichtquelle (25) angeordnet. Die erste Motivplatte (21) besitzt in etwa in gleicher Höhe wie die Umfangslinie (28) der zweiten Motivplatte (22) liegend, Durchbrüche (27), die in etwa parallel zur Umfangslinie (26) der ersten Motivplatte (21) verlaufen. Die Durchbrüche (27) sind endlich begrenzt und bilden materialeinheitlich ausgeformte Stege (29) aus, die die äußeren Teilbereiche (Teilflächen) (30) der ersten Motivplatte (21) halten. Bei Inbetriebnahme der Eigenbeleuchtung markiert sich in den Durchbrüchen (27) eine Schattenlinie, da die Durchbrüche (27) nur teilweise oder gar nicht ausgeleuchtet werden. Die außen liegenden Teilbereiche (Teilflächen) (30) treten dadurch stärker hervor. Dies wird auch bewirkt durch die in gleicher Lage befindliche Außenkontur (28) der zweiten Motivplatte (22). Es stellt sich ein Lichteffekt ein, der den Eindruck einer besonders hell erleuchteten Umrahmung des Dekorationsartikels erweckt.
Wird die Eigenbeleuchtung nicht benutzt und der Dekorationsartikel unterliegt einer Fremdbeleuchtung, tritt der gleiche Effekt ein, wie im vorangegangenen Ausführungsbeispiel beschrieben.
Die erfindungsgemäßen Dekorationsartikel können mit einer geschlossenen Umrisslinie ausgeführt werden und so beispielsweise hängend Verwendung finden. Es ist ebenso möglich, diese mit einem Sockel zu versehen und auf einer Unterlage aufzustellen.
•&iacgr;&agr;-

Claims (12)

1. Dekorationsartikel mit wenigstens einer flächigen Motivplatte und durch Einarbeiten von Durchbrüchen in dieselbe eingearbeiteten Motivbildern und/oder Vertiefungen und/oder Farb- und/oder Materialauflage, dadurch gekennzeichnet, dass in etwa der Außenkontur der Motivplatte folgend und/oder in etwa einem Linienzug des Motivbildes folgend und in etwa in gleichmäßigem Abstand zu dem Linienzug eine Konturlinie in Form eines Durchbruches eingebracht ist, wobei die Konturlinie durch materialeinheitlich ausgeformte Stege unterbrochen ist.
2. Dekorationsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Konturlinie durchgehend und die Stege (Abstandshalter) nachträglich ein- und/oder aufgebracht sind.
3. Dekorationsartikel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur gegenüber der Ebene der Motivplatte vor und/oder hinter derselben angeordnet ist.
4. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor und/oder hinter der Motivplatte beabstandet eine weitere Motivplatte angeordnet ist, deren Außenkontur wenigstens in Teilbereichen dem Verlauf der Konturlinie in der ersten Motivplatte folgt.
5. Dekorationsartikel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Motivplatten Lichtquellen angeordnet sind.
6. Dekorationsartikel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Motivplatten ein Rahmen angeordnet ist.
7. Dekorationsartikel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen Lichtquellen trägt.
8. Dekorationsartikel nach einem der Ansprüche 5 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Motivplatten abnehmbar ist.
9. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Zentrum der Motivplatte wenigstens ein weiteres Motivbild und/oder ein Durchbruch und/oder ein Durchbruch mit in demselben angeordneten zwei- und/oder dreidimensionalen Dekorationselementen angeordnet ist.
10. Dekorationsartikel nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Motivplatte im Bereich wenigstens einer, dahinter angeordneter Lichtquellen einen Durchbruch aufweist.
11. Dekorationsartikel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Lichtquelle zum Zentrum der Motivplatte hin gerichtet ist.
12. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Motivplatten an einem Bereich ihrer Umrisslinie mit einem Sockel verbunden ist/sind.
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