-
Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Fensterelement mit wenigstens einer Scheibe aus Glas oder Kunststoffglas,
die mindestens einseitig eine Beschichtung aufweist, mit einer Verspiegelung,
die in einer Betrachtungsrichtung als Spiegelschicht reflektierend
wirkt und in der entgegengesetzten Betrachtungsrichtung transparent
ist (semipermeable Spiegelschicht).
-
Aus dem Stand der Technik sind sogenannte einseitig
durchlässige
Spiegel, die auch als Spionspiegel bezeichnet werden, bekannt. In
der Regel werden diese so gefertigt, dass man beispielsweise auf
eine Glasscheibe eine Schicht aus Silber oder dergleichen aufbringt,
die gegenüber
einem herkömmlichen
Spiegel eine geringere Belagdichte von beispielsweise nur etwa 50
% aufweist. Durch eine derartige beschichtete Spionspiegel-Glasscheibe kann
man aus einem dunkleren Raum ungesehen in einen helleren Raum hineinsehen.
In dem helleren Raum wirkt dagegen der Spionspiegel wie ein üblicher
undurchsichtiger Spiegel. Bei Umkehrung der Lichtverhältnisse ändert sich
die Durchsichtigkeit. Ein solcher Spiegel ist also für die Durchsicht
semipermeabel im Sinne der Definition der vorliegenden Erfindung,
was bedeutet, dass er bei definierten Lichtverhältnissen von der einen Seite
her durchsichtig ist und wie eine Glasscheibe wirkt und von der
anderen Seite her wie ein Spiegel wirkt.
-
Gegenstand einer früheren Anmeldung
der vorliegenden Anmelder sind Fensterelemente, die Leuchtmittel
aufweisen, welche stirnseitig in eine Scheibe hinein Licht strahlen,
welches in dieser Scheibe wie in einem Lichtleiter geleitet wird,
wobei die Scheibe jedoch an einer Oberfläche lichtstreuend wirkt, z.
B. indem sie dort in einem Punktraster bedruckt oder geätzt ist.
Dadurch tritt das stirnseitig in die Scheibe eingestrahlte Licht
an der so behandelten Oberfläche
flächig
im wesentlichen rechtwinklig zur Einstrahlrichtung als Streulicht
aus, so dass eine solche Scheibe eines Fensterelements flächig beleuchtet
erscheint, ohne dass man ein diskretes Leuchtmittel erkennt.
-
Es ist weiterhin bekannt, Fensterelemente aus
verspiegeltem Glas beispielsweise für Fassaden größerer Gebäude zu verwenden.
Hier dient jedoch die Verspiegelung in der Regel nur dem Effekt,
eine Einsicht von außen
in das Gebäude
zu verhindern. Eine Beleuchtung solcher verspiegelter Fassaden ist dagegen
nicht vorgesehen.
-
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht darin, Fensterelemente der eingangs genannten Art zu schaffen,
die verspiegelt sind mit einer wenigstens einseitig auf eine Oberfläche aufgebrachten semipermeablen
Spiegelschicht und dazu noch flächig
beleuchtbar sind, wodurch sich interessante optische Effekte schaffen
lassen.
-
Die Lösung dieser Aufgabe liefert
ein Fensterelement der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Hauptanspruchs. Ein solches erfindungsgemäßes Fensterelement weist
wenigstens eine Scheibe auf, die einseitig mit einer in einer Richtung
transparenten Spiegelschicht versehen ist und umfasst weiterhin
Leuchtmittel, bzw. wenigstens ein Leuchtmittel, welches stirnseitig
vor einer der Scheiben des Fensterelements angeordnet ist und Licht
in diese Scheibe einstrahlt, wobei diese Scheibe lichtstreuend ausgebildet
ist und das Licht flächig
im wesentlichen rechtwinklig zur Einstrahlrichtung als Streulicht
abgegeben wird. Eine Oberfläche dieser
Scheibe kann dazu beispielsweise wenigstens einseitig bedruckt,
gesandstrahlt, geätzt,
beschichtet, graviert oder beklebt sein oder man erzeugt diesen Lichtstreueffekt
dadurch, dass die Scheibe im Inneren eine Fehlstruktur aufweist.
Eine solche definierte Fehlstruktur kann man bei der Herstellung
der Scheibe beispielsweise durch Einwirkung von Laserstrahlung herstellen.
Durch ein solches teilweise verspiegeltes Fensterelement, welches
gleichzeitig flächig beleuchtbar
ist, lassen sich interessante optische Effekte schaffen. Das aus
einer Scheibe flächig
ausgekoppelte Licht wird durch die Spiegelschicht gespiegelt. Dadurch
kann eine Mehrfachspiegelung erzeugt werden, die eine Tiefenwirkung
in dem Fensterelement hervorruft. Derartige Fensterelemente lassen sich
als Architekturelemente beispielsweise für die Gestaltung ästhetisch
ansprechender Fassaden verwenden. Beispielsweise kann man mittels
solcher Fensterelemente Lichtfassaden oder Lichtwände schaffen,
die anders als herkömmliche
Lichtfassaden nicht flächig
beleuchtet wirken, sondern für
den Betrachter quasi einen dreidimensionalen Lichtraum schaffen.
Interessante Anwendungsmöglichkeiten ergeben
sich für
die erfindungsgemäßen Fensterelemente
nicht nur im Fassadenbereich, sondern beispielsweise auch in der
Innenarchitektur, beispielsweise für Wände, Trennwände, Möbel und dergleichen. Elemente
und Strukturen der Architektur und Innenarchitektur wirken dreidimensional
und körperhaft
und werden durch das vielfach gespiegelte Licht durchdrungen.
-
Fensterelemente gemäß der vorliegenden Erfindung
können
nur eine beispielsweise einseitig verspiegelt beschichtete und einseitig
lichtstreuend ausgebildete Scheibe aus Glas oder Kunststoff umfassen.
Erfindungsgemäße Fensterelemente
können auch
mehrere Scheiben in einer Verbundanordnung umfassen oder Anordnungen
aus zwei oder mehreren Scheiben, die mit Abstand zueinander angeordnet
sind, wie bei Isolierglas, wobei der Zwischenraum zwischen den Scheiben
ein Gas enthalten kann, so dass das Fensterelement die Eigenschaften
eines Isolierglases aufweist. Eine Scheibe, eine Verbundscheibe
oder eine Isolierglasscheibe eines solchen erfindungsgemäßen Fensterelements
kann stirnseitig durch eine Rahmenkonstruktion eingefasst sein. Dabei
kann man das Leuchtmittel bzw. die Leuchtmittel so anordnen, dass
diese von der stirnseitig die Scheibe einfassenden Rahmenkonstruktion
bei Betrachtung der Scheibe in Richtung der Flächennormalen verdeckt sind,
so dass optisch kein diskretes Leuchtmittel in Erscheinung tritt.
Eine solche Rahmenkonstruktion kann im einfachsten Fall ein etwa Uförmiges,
die Scheibe bzw. die Scheiben einfassendes Rahmenprofil sein.
-
Handelt es sich um ein Fensterelement
mit einer Verbundscheibenanordnung oder mit zwei oder mehreren mit
Abstand zueinander angeordneten Scheiben, kann man nur eine der
Scheiben an wenigstens einer Seite mit einer semipermeablen Spiegelschicht
versehen oder zwei Scheiben an wenigstens einer Seite jeweils mit
einer semipermeablen Spiegelschicht versehen. Dabei bringt man vorzugsweise
diese Spiegelschichten jeweils an den einander abgewandten Außenseiten
der Scheiben an. Wenigstens eine der Scheiben ist jeweils wenigstens
an einer Seite flächig
lichtstreuend ausgebildet, so dass das Licht nur dort aus der Scheibe
austritt, während das
Licht an einer glattflächigen
Außenseite
aufgrund der Totalreflektion in die Scheibe zurückreflektiert und somit in
der Scheibe geleitet wird. Die Ausbildung der einen Oberfläche beispielsweise
mit einem Punktraster oder sonstigen Raster führt also dort zu einer flächigen Lichtauskopplung.
-
Ein Betrachter, der auf ein solches
Fensterelement beispielsweise an einer Fassade von außen auf
die Spiegelschicht schaut, kann tagsüber nicht in das Gebäude sehen,
da der Betrachter von einem helleren Raum in einen dunkleren Raum
schaut und somit die Spiegelschicht für ihn undurchsichtig ist. Personen,
die sich innerhalb des Gebäudes
befinden, können
aber tagsüber
durch die Spiegelschicht hindurchsehen, da sie aufgrund des Tageslichts
in einen helleren Raum hineinschauen. Wird nun abends das Fensterelement über die
Leuchtmittel flächig
beleuchtet, dann ist das Fensterelement selbst heller als der Außenraum,
so dass eine Person von außen durch
die Spiegelschicht hindurchsehen kann. Man schaut also von außen durch
die Spiegelschicht hindurch auf die flächig beleuchtete Scheibe des
Fensterelements, deren Licht sich wiederum spiegelt an der Innenseite
der Spiegelschicht, die für
dieses Licht nur teilweise durchlässig ist, so dass ein Teil
des Lichts zurückreflektiert
wird von der teilweise durchlässigen
Spiegelschicht in Richtung auf die beleuchtete Scheibe. Dadurch
entsteht ein Effekt der Mehrfachspiegelung, was für den von
außen,
d. h., aus dem dunkleren Außenraum
auf das Fensterelement sehenden Betrachter sichtbar wird und einen
optischen Effekt erzeugt, der dem beleuchteten Fensterelement eine
räumliche
Tiefenwirkung verleiht.
-
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ist die Verwendung moderner stromsparender Leuchtmittel, wie beispielsweise
Leuchtdioden oder dergleichen besonders bevorzugt, da diese eine
hohe Lichtausbeute bei vergleichsweise geringem Energiebedarf aufweisen
und außerdem
sehr klein dimensioniert sind, so dass sie sich problemlos stirnseitig vor
einer Scheibe, beispielsweise zwischen der Stirnseite der Scheibe
und einem Rahmenprofil unterbringen lassen. In der Regel werden
mehrere dieser Leuchtmittel stirnseitig in Reihen vor der Scheibe
angeordnet.
-
Derartige Leuchtmittel, wie Leuchtdioden oder
dergleichen haben den Vorteil, dass sie sich mit relativ einfachen
Mitteln elektrisch/elektronisch ansteuern lassen, um beispielsweise
eine Änderung der
Lichtfarbe zu bewirken, oder um die Helligkeit des Leuchtmittels
zu variieren, z. B. in Abhängigkeit
von einfallendem Tageslicht (Dimmfunktion). Ebenso gut kann man
Sensoren verwenden, um diese Leuchtmittel zu steuern, beispielsweise
Bewegungsmelder, die auf eine in der Nähe anwesende oder sich nähernde Person
reagieren. Außerdem
ist es möglich, die
Leuchtmittel nach einem beliebigen vorgegebenen Programm zu steuern.
Dadurch, dass sich die Lichtfarbe bei Leuchtdioden mit einfachen
Mitteln ändern
lässt (RGB-Modus),
kann man das Fensterelement in beliebig variierenden Farben erscheinen
lassen, wodurch sich vielfältige ästhetische
Gestaltungsmöglichkeiten
im architektonischen Bereich ergeben, beispielsweise Gestaltung
farbiger Lichtfassaden, Fassaden mit flächiger Werbung und dergleichen.
-
Bei solchen Fensterelementen kann
man insbesondere bei der Verwendung mehrerer Scheiben unterschiedliche
Lichtebenen erzeugen, wobei man beispielsweise auf die Scheiben
auch bildliche Darstellungen, Muster und dergleichen aufbringen kann.
Bei mehreren Scheiben ergibt sich damit die Möglichkeit, verschiedene Muster
in verschiedenen Ebenen darzustellen, die sich bei Beleuchtung der Scheiben überlagern,
wodurch sich optisch interessante Effekte ergeben, insbesondere
durch die zusätzliche
Maßnahme
der Verspiegelung. Beispielsweise kann man verschiedene Lichtebenen
mit für den
Betrachter sich überlagernden
Darstellungen verwenden, die dann ein räumliches Gesamtbild ergeben,
wobei sich in den Ebenen durch den Mehrfachspiegelungseffekt immer
abwechselnd Abbildungen der einen bzw. anderen Darstellung zeigen.
-
Die Verwendung der erfindungsgemäßen Fensterelemente
kommt nicht nur bei Gebäudefassaden
oder Gebäudeaußenwänden in
Betracht, sondern beispielsweise auch bei Innenwänden oder Decken von Gebäuden oder
bei Trennwänden,
Türen sowie
auch bei Möbeln,
Gartenmöbeln,
Parkmöbeln oder
Stadtraummöbeln.
-
Eine bevorzugte Variante der vorliegenden Erfindung
sieht vor, dass man wenigstens eine Scheibe nicht vollständig sondern
nur in Teilflächen
bedruckt, sandstrahlt, ätzt,
beschichtet, graviert oder beklebt oder in diesen Teilbereichen
eine Fehlstruktur ausbildet, insbesondere mit einem Punktraster oder
Strichraster in diesen Teilflächen
versieht. Bei dieser nicht vollflächigen Bedruckung oder sonstigen Bearbeitung
wird nur in diesen Teilflächen
die lichtstreuende Wirkung erzeugt, so dass bei stirnseitiger Einspeisung
des Lichts in diese Scheibe nur die Teilflächen hell erscheinen. Bei dieser
bevorzugten Variante lassen sich die vorgenannten Effekte der quasi dreidimensionalen
Wirkung durch die Mehrfachspiegelung besonders gut erzielen, da
die dann bei eingeschaltetem Leuchtmittel leuchtend wirkende Teilfläche für den Betrachter
durch die Mehrfachspiegelung mehrfach hintereinander erscheint,
für das
Auge aber leicht versetzt, so dass die plastische Wirkung erzielt
wird. Die auf diese Weise lichtstreuend wirkenden Teilflächen der
Scheibe können
insbesondere Symbole, Bildelemente, Ornamente bilden. Wenn man die
lichtstreuende Wirkung durch Bedruckung mit einem Raster, z.B. einem
Punktraster oder Strichraster erzielt, dann ist es bevorzugt, diese
Bedruckung auf die semipermeable Spiegelschicht, die sich auf wenigstens
einer der Scheiben befindet, aufzubringen.
-
Gemäß einer alternativen Variante
der Erfindung ist es auch möglich,
eine Scheibe weitgehend flächig,
ggf. vollflächig
zu bedrucken, es sollte dann aber nach Möglichkeit ein groberes Bedruckungsraster
gewählt
werden. In diesem Fall erscheinen für den Betrachter die einzelnen
Punkte oder sonstigen Rasterelemente beleuchtet und bilden sich
durch die Mehrfachspiegelung quasi in der Tiefe des Raums hintereinander
optisch ab.
-
Wenn das Fensterelement mehrere Scheiben
umfasst, kann man einzelne Scheiben in unterschiedlichen Teilbereichen
auf die genannte Weise lichtstreuend ausbilden und so beispielsweise
auf den unterschiedlichen Scheiben verschiedene Ornamente erzeugen,
die bei eingeschaltetem Leuchtmittel hell erscheinen. Diese Ornamente überlagern
sich dann für
den Betrachter und erhalten die erwähnte plastische Tiefenbildung.
-
Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale
betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
-
Nachfolgend wird die vorliegende
Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben.
Dabei zeigen
-
1 eine
Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Fensterelements gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
-
2 eine
weitere Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Fensterelements gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
-
3 eine
weitere Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Fensterelements gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung
-
4 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Fensterelements gemäß der Variante
von 3 in schematisch
vereinfachter Form.
-
Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt
ein Fensterelement, welches insgesamt mit 10 bezeichnet ist. Dieses
Fensterelement 10 umfasst zwei Scheiben 100, 105 und
zwar eine zu einem Außenraum
hin gewandte Scheibe 100 und eine zu einem Innenraum hin
gewandte Scheibe 105, die gemeinsam eine Art doppelverglastes
Fenster, ähnlich
einem Isolierglasfenster bilden. Die beiden Scheiben 100, 105,
sind stirnseitig durch eine Rahmenkonstruktion 104, beispielsweise
in Form eines etwa Uförmigen
Rahmenprofils eingefasst. Auf die Außenseite der äußeren Scheibe 100 ist
eine semipermeable Spiegelschicht 101 aufgebracht, die
je nach Lichtverhältnissen
die Durchsicht in einer Richtung erlaubt, jedoch in der Gegenrichtung
die Durchsicht sperrt wie eine Spiegelschicht. Die reflektierenden
Eigenschaften dieser Spiegelschicht 101 für einen
tagsüber
von außen
auf das Fensterelement 10 schauenden Betrachter, sind durch
den Pfeil 120 angedeutet, der die Spiegelung eines von
außen
einfallenden Lichtstrahls symbolisiert. Stirnseitig vor den beiden
Scheiben 100, 105 sind jeweils Leuchtmittel 102 in
Form von Leuchtdioden (LED's)
oder dergleichen angeordnet, wobei diese Leuchtmittel 102 im
eingeschalteten Zustand ihr Licht in die Stirnseite der Glasscheiben 100, 105 jeweils
einstrahlen und wobei die Leuchtmittel 102 durch das Rahmenprofil 104 für eine Sicht
in Richtung der Flächennormalen
von außen
oder innen auf das Fensterelement abgedeckt sind. In dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 ist die äußere Scheibe 100 an
ihrer Außenseite
flächig
beispielsweise in einem Punktraster 107 bedruckt, so dass
bei eingeschaltetem Leuchtmittel 102, das stirnseitig in
Pfeilrichtung eingestrahlte Licht an der Außenseite der Scheibe 100 grundsätzlich flächig als Streulicht
austreten kann, wobei allerdings dort die semipermeable Spiegelschicht 101 aufgebracht
ist, so dass das Streulicht dort teilweise reflektiert wird. Auf
die zweite Scheibe 105 ist an der der ersten Scheibe 100 abgewandten
Seite, d. h., also an der dem Innenraum zugewandten Oberfläche ebenfalls eine
Bedruckung z. B. in einem Punktraster 107 vorgesehen, die
dort lichtstreuend wirkt und eine Lichtauskopplung des stirnseitig
durch das Leuchtmittel 102 in Pfeilrichtung in die Scheibe 105 eingestrahlten
Lichts nach Umlenkung um im wesentlichen 90° zulässt, wobei dieses Licht als
Streulicht flächig über die
Innenseite der Scheibe 105 abgegeben werden kann, wenn
das Leuchtmittel 102, bzw. die Leuchtmittel, die sich vor
der Stirnseite der Scheibe 105 befinden, eingeschaltet
sind.
-
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Fensterelements 10 bei
eingeschaltetem bzw. ausgeschaltetem Leuchtmittel 102 wird
nachfolgend näher
erläutert.
Es sei angenommen, dass es sich um ein Fensterelement eines Gebäudes handelt,
wobei sich in der Zeichnung links von der Scheibe 100 der Außenraum 108 befindet
und in der Zeichnung rechts von der Scheibe 105 der Innenraum 109 befindet.
Ein Betrachter 1 1 1 , der tagsüber vom Außenraum 108 auf das
Fensterelement 10 schaut, sieht auf die Spiegelschicht 101 und
da der Innenraum 109 (bei ausgeschalteter Beleuchtung)
dann in der Regel dunkler ist als der Außenraum 108 wirkt
für diesen
Betrachter 111 die Spiegelschicht 101 als gewöhnlicher
Spiegel, so dass dieser Betrachter nicht durch das Fensterelement
hindurchschauen kann. Hingegen kann der Betrachter 112,
der sich tagsüber
im Innenraum 109 befindet, durch das Fensterelement und
durch die semipermeable Spiegelschicht 101 nach außen schauen,
wie dies durch den Pfeil angedeutet ist, denn in dieser Richtung
wirkt dann die Spiegelschicht 101 transparent.
-
Wenn dagegen abends die Leuchtmittel 102 eingeschaltet
sind, liegen die Verhältnisse
anders.
-
Die stirnseitig vor der Scheibe 100 angeordneten
Leuchtmittel 102 können
in der Regel von den stirnseitig vor der Scheibe 105 angeordneten
Leuchtmitteln 102 separat ein- bzw. ausgeschaltet und gesteuert
werden. Bei eingeschalteten Leuchtmitteln 102 kann eine
Person 113, die sich im Außenraum 108 befindet
durch die semipermeable Spiegelschicht 101 hindurchsehen,
wie dies durch den Pfeil angedeutet ist, da diese Person dann von
einem dunkleren Raum in einen helleren Raum (beleuchtete Scheibe 100)
schaut. Diese Person sieht daher eine flächig beleuchtete Scheibe, wobei
das als Streulicht durch die Bedruckung mit dem Punktraster 107 aus
der Scheibe 100 flächig
ausgekoppelte Licht teilweise an der semipermeablen Spiegelschicht 101 reflektiert
wird. Eine Person 114, die sich dann im Innenraum 109 befindet,
kann hingegen, wenn die Scheibe 100 durch die Leuchtmittel 102 beleuchtet ist,
nicht nach außen
in den dann dunkleren Außenraum 108 schauen,
sondern die semipermeable Spiegelschicht 101 wirkt dann
wie eine Spiegelschicht, wie durch die Pfeile angedeutet ist. Diese Person 114 im
Innenraum 109 würde
dann das sich in der Spiegelschicht 101 spiegelnde Licht
der Scheibe 100 sehen, insbesondere, wenn die Leuchtmittel 102,
die in die zweite Scheibe 105 einstrahlen, ausgeschaltet
sind. Durch gleichzeitiges Einschalten auch dieser Leuchtmittel
und Auskoppeln des Lichts als Streulicht über das Punktraster 107 an
der Innenseite der Scheibe 105 könnte man den Innenraum 109
beleuchten, so dass die Person 114 dann auf ein flächig beleuchtetes
Fenster schaut.
-
Eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung
wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 2 näher erläutert. Es
handelt sich um ein ähnliches Fensterelement,
welches insgesamt mit 20 bezeichnet ist. Auch in diesem Fall sind
zwei Scheiben 100, 105 vorhanden, wobei allerdings
im Gegensatz zu dem ersten Ausführungsbeispiel
nach 1 nicht nur die
Scheibe 100 an der Außenseite
eine semipermeable Spiegelschicht 101 aufweist, sondern
auch die Scheibe 105 an der Innenseite, d. h., also zum Innenraum 109 hin
eine semipermeable Spiegelschicht 106 aufweist. Stirnseitig
strahlen jeweils Letuchtmittel 102 in die beiden Scheiben 100, 105 ein,
wobei wiederum ein etwa U-förmiges
Rahmenprofil 104 vorgesehen ist, welches die beiden Scheiben 100, 105 einfasst
und die Leuchtmittel 102 abdeckt. Die Leuchtmittel 102 können in
einen Block 115 aus einem transparenten lichtdurchlässigen Kunststoff
eingebettet sein.
-
Es sei angenommen, dass es sich um
ein Fensterelement beispielsweise in einer Außenwand einer Fassade handelt,
wobei 108 ein Außenraum
ist und 109 ein Innenraum. Nachfolgend sollen zunächst die
Verhältnisse
tagsüber
bei ausgeschalteten Leuchtmitteln 102 erläutert werden.
Eine Person 111, die sich in dem Außenraum
108 befindet
und auf das Fensterelement 20 schaut, kann nicht durch
dieses hindurchschauen, sondern schaut auf die semipermeable Spiegelschicht 101 ,
die in diesem Fall wie ein Spiegel wirkt, da in der Regel tagsüber der
Außenraum 108 heller
ist als der Innenraum 109. Das Fensterelement 20 wirkt
also wie ein verspiegeltes Fenster, wie dies durch die Pfeile für den Betrachter 111 im
Außenraum
angedeutet ist. Ein Betrachter im Innenraum 109, der in
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2 mit 112 bezeichnet ist,
schaut dagegen sowohl durch die für ihn innere semipermeable
Spiegelschicht 106 als auch durch die äußere Spiegelschicht 101 hindurch,
da er in den für
ihn helleren Außenraum 108 sieht.
-
Betrachtet man dagegen die Verhältnisse abends,
wenn der Außenraum 108 dunkler
ist und die Leuchtmittel 102 eingeschaltet werden, dann
sieht der Betrachter aus dem Außenraum,
der in diesem Fall mit 113 bezeichnet ist, durch die äußere Spiegelschicht 101 hindurch,
da dahinter das hellere beleuchtete Fenster mit der stirnseitig
beleuchteten Scheibe 100 liegt. Damit fällt der Blick dieses Betrachters 113 auf
die innere Spiegelschicht 106, durch die er in diesem Fall
nicht hindurchsehen kann, da der dahinterliegende Innraum 109,
zumindest, wenn dieser nicht anderweitig beleuchtet ist, dunkler ist
als die beleuchtete Scheibe 105. In diesem Fall wirkt also
die innere Spiegelschicht 106 wie eine herkömmliche
Spiegelschicht, in der sich auch mindestens teilweise das Licht
der nun flächig
beleuchteten Scheiben 100, 105 spiegelt. Es entsteht
daher ein Mehrfachspiegeleffekt mit quasi sich endlos spiegelnden
beleuchteten Scheiben 100, 105, deren Licht sich
in den beiden Spiegelschichten 106, 101 abwechselnd
spiegelt. Dadurch wirkt für
den Betrachter 113 das Fensterelement 20 räumlich.
Es wird eine Tiefenwirkung erzeugt, so dass der Betrachter 113 quasi
einen dreidimensional wirkenden Lichtraum sieht.
-
Der mit 114 bezeichnete Betrachter
in dem Innenraum 109 sieht nun ein ähnliches Bild wie es zuvor
für den
Betrachter 1 13 aus dem Außenraum 108 beschrieben
wurde. Da die Glasscheibe 105 beleuchtet ist, kann der
Betrachter 114 aus dem Innenraum durch die semipermeable
Spiegelschicht 106 hindurchschauen, womit sein Blick auf
die Innenseite der äußeren Spiegelschicht 101 fällt, die
für ihn
in diesem Fall undurchsichtig ist, da dahinter der dunklere Außenraum 108 liegt.
Auch in diesem Fall entsteht daher eine Mehrfachspiegelung des Lichts
der flächig
beleuchteten Scheiben 100, 105 an den beiden Spiegelschichten 101 , 106,
wie dies durch die Pfeile angedeutet ist, so dass auch hier wiederum
für den
Betrachter 114 aus dem Innenraum 109 das Fensterelement 20 eine
Tiefenwirkung mit quasi endlos sich spiegelndem Licht erhält (Erzeugung
eines Lichtraums).
-
Nachfolgend wird unter Bezugnahme
der 3 und 4 eine weitere alternative
Variante der Erfindung beschrieben. Die Zeichnung 3 zeigt einen Schnitt durch ein Fensterelement 30 gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung. In diesem Fall umfasst das Fensterelement wiederum
zwei Scheiben 100, 105, die beide jeweils mit
einer semipermeablen Spiegelschicht 101, 106 beschichtet sind,
wobei im Gegensatz zu dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel
die Beschichtung mit der Spiegelschicht 101 , 106 jeweils
auf den einander zugewandten Innenseiten der beiden Scheiben 100, 105 vorgesehen
ist. Bei dieser Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass beide
Scheiben 100, 105 jeweils nur im Bereich von Teilflächen durch
Bedruckung mit einem Punktraster oder Strichraster 107 lichtstreuend
ausgebildet sind. Diese lichtstreuend ausgebildeten Teilflächen haben
beispielsweise die Form von Bildelementen wie man aus 4 erkennt, wobei man auf
beide Scheiben 100, 105 unterschiedliche Bildelemente
aufbringen kann. Bei eingeschaltetem Leuchtmittel 102 spiegeln
sich diese Bildelemente an den jeweils semipermeablen Spiegelschichten 101 , 106 mehrfach,
wobei der von außen
schauende Betrachter durch die Spiegelschicht hindurch schauen und
die Bildelemente erkennen kann, da diese heller sind als die Umgebung
und die semipermeable Spiegelschicht 101 , 106 wie
zuvor anhand der Ausführungsbeispiele
nach den 1 und 2 erläutert wurde in diesem Fall
dem Betrachter eine Durchsicht erlaubt.