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DE10231502A1 - Fensterelement - Google Patents

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Publication number
DE10231502A1
DE10231502A1 DE10231502A DE10231502A DE10231502A1 DE 10231502 A1 DE10231502 A1 DE 10231502A1 DE 10231502 A DE10231502 A DE 10231502A DE 10231502 A DE10231502 A DE 10231502A DE 10231502 A1 DE10231502 A1 DE 10231502A1
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DE
Germany
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window element
light
pane
element according
mirror layer
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10231502A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Emde
Heinrich Robert Pohl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10231502A priority Critical patent/DE10231502A1/de
Priority to PCT/EP2003/007508 priority patent/WO2004007887A1/de
Priority to AU2003254331A priority patent/AU2003254331A1/en
Publication of DE10231502A1 publication Critical patent/DE10231502A1/de
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Abstract

Fensterelement mit wenigstens einer Scheibe aus Glas oder Kunststoffglas, die mindestens einseitig eine Beschichtung aufweist mit einer Verspiegelung, die in einer Betrachtungsrichtung als Spiegelschicht reflektierend wirkt und in der entgegengesetzten Betrachtungsrichtung transparent ist (semipermeable Spiegelschicht), wobei wenigstens ein Leuchtmittel (102) vorgesehen ist, welches stirnseitig vor einer der Scheiben (100) angeordnet ist und Licht stirnseitig in diese Scheibe einstrahlt, wobei die Scheibe lichtstreuend wirkt und dazu wenigstens einseitig an der Oberfläche bedruckt, gesandstrahlt, geätzt, beschichtet, graviert oder beklebt ist oder in ihrem Inneren eine Fehlstruktur aufweist, so dass das stirnseitig in die Scheibe eingestrahlte Licht an dieser Oberfläche flächig im Wesentlichen rechtwinklig zur Einstrahlrichtung abgegeben wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fensterelement mit wenigstens einer Scheibe aus Glas oder Kunststoffglas, die mindestens einseitig eine Beschichtung aufweist, mit einer Verspiegelung, die in einer Betrachtungsrichtung als Spiegelschicht reflektierend wirkt und in der entgegengesetzten Betrachtungsrichtung transparent ist (semipermeable Spiegelschicht).
  • Aus dem Stand der Technik sind sogenannte einseitig durchlässige Spiegel, die auch als Spionspiegel bezeichnet werden, bekannt. In der Regel werden diese so gefertigt, dass man beispielsweise auf eine Glasscheibe eine Schicht aus Silber oder dergleichen aufbringt, die gegenüber einem herkömmlichen Spiegel eine geringere Belagdichte von beispielsweise nur etwa 50 % aufweist. Durch eine derartige beschichtete Spionspiegel-Glasscheibe kann man aus einem dunkleren Raum ungesehen in einen helleren Raum hineinsehen. In dem helleren Raum wirkt dagegen der Spionspiegel wie ein üblicher undurchsichtiger Spiegel. Bei Umkehrung der Lichtverhältnisse ändert sich die Durchsichtigkeit. Ein solcher Spiegel ist also für die Durchsicht semipermeabel im Sinne der Definition der vorliegenden Erfindung, was bedeutet, dass er bei definierten Lichtverhältnissen von der einen Seite her durchsichtig ist und wie eine Glasscheibe wirkt und von der anderen Seite her wie ein Spiegel wirkt.
  • Gegenstand einer früheren Anmeldung der vorliegenden Anmelder sind Fensterelemente, die Leuchtmittel aufweisen, welche stirnseitig in eine Scheibe hinein Licht strahlen, welches in dieser Scheibe wie in einem Lichtleiter geleitet wird, wobei die Scheibe jedoch an einer Oberfläche lichtstreuend wirkt, z. B. indem sie dort in einem Punktraster bedruckt oder geätzt ist. Dadurch tritt das stirnseitig in die Scheibe eingestrahlte Licht an der so behandelten Oberfläche flächig im wesentlichen rechtwinklig zur Einstrahlrichtung als Streulicht aus, so dass eine solche Scheibe eines Fensterelements flächig beleuchtet erscheint, ohne dass man ein diskretes Leuchtmittel erkennt.
  • Es ist weiterhin bekannt, Fensterelemente aus verspiegeltem Glas beispielsweise für Fassaden größerer Gebäude zu verwenden. Hier dient jedoch die Verspiegelung in der Regel nur dem Effekt, eine Einsicht von außen in das Gebäude zu verhindern. Eine Beleuchtung solcher verspiegelter Fassaden ist dagegen nicht vorgesehen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Fensterelemente der eingangs genannten Art zu schaffen, die verspiegelt sind mit einer wenigstens einseitig auf eine Oberfläche aufgebrachten semipermeablen Spiegelschicht und dazu noch flächig beleuchtbar sind, wodurch sich interessante optische Effekte schaffen lassen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein Fensterelement der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Ein solches erfindungsgemäßes Fensterelement weist wenigstens eine Scheibe auf, die einseitig mit einer in einer Richtung transparenten Spiegelschicht versehen ist und umfasst weiterhin Leuchtmittel, bzw. wenigstens ein Leuchtmittel, welches stirnseitig vor einer der Scheiben des Fensterelements angeordnet ist und Licht in diese Scheibe einstrahlt, wobei diese Scheibe lichtstreuend ausgebildet ist und das Licht flächig im wesentlichen rechtwinklig zur Einstrahlrichtung als Streulicht abgegeben wird. Eine Oberfläche dieser Scheibe kann dazu beispielsweise wenigstens einseitig bedruckt, gesandstrahlt, geätzt, beschichtet, graviert oder beklebt sein oder man erzeugt diesen Lichtstreueffekt dadurch, dass die Scheibe im Inneren eine Fehlstruktur aufweist. Eine solche definierte Fehlstruktur kann man bei der Herstellung der Scheibe beispielsweise durch Einwirkung von Laserstrahlung herstellen. Durch ein solches teilweise verspiegeltes Fensterelement, welches gleichzeitig flächig beleuchtbar ist, lassen sich interessante optische Effekte schaffen. Das aus einer Scheibe flächig ausgekoppelte Licht wird durch die Spiegelschicht gespiegelt. Dadurch kann eine Mehrfachspiegelung erzeugt werden, die eine Tiefenwirkung in dem Fensterelement hervorruft. Derartige Fensterelemente lassen sich als Architekturelemente beispielsweise für die Gestaltung ästhetisch ansprechender Fassaden verwenden. Beispielsweise kann man mittels solcher Fensterelemente Lichtfassaden oder Lichtwände schaffen, die anders als herkömmliche Lichtfassaden nicht flächig beleuchtet wirken, sondern für den Betrachter quasi einen dreidimensionalen Lichtraum schaffen. Interessante Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich für die erfindungsgemäßen Fensterelemente nicht nur im Fassadenbereich, sondern beispielsweise auch in der Innenarchitektur, beispielsweise für Wände, Trennwände, Möbel und dergleichen. Elemente und Strukturen der Architektur und Innenarchitektur wirken dreidimensional und körperhaft und werden durch das vielfach gespiegelte Licht durchdrungen.
  • Fensterelemente gemäß der vorliegenden Erfindung können nur eine beispielsweise einseitig verspiegelt beschichtete und einseitig lichtstreuend ausgebildete Scheibe aus Glas oder Kunststoff umfassen. Erfindungsgemäße Fensterelemente können auch mehrere Scheiben in einer Verbundanordnung umfassen oder Anordnungen aus zwei oder mehreren Scheiben, die mit Abstand zueinander angeordnet sind, wie bei Isolierglas, wobei der Zwischenraum zwischen den Scheiben ein Gas enthalten kann, so dass das Fensterelement die Eigenschaften eines Isolierglases aufweist. Eine Scheibe, eine Verbundscheibe oder eine Isolierglasscheibe eines solchen erfindungsgemäßen Fensterelements kann stirnseitig durch eine Rahmenkonstruktion eingefasst sein. Dabei kann man das Leuchtmittel bzw. die Leuchtmittel so anordnen, dass diese von der stirnseitig die Scheibe einfassenden Rahmenkonstruktion bei Betrachtung der Scheibe in Richtung der Flächennormalen verdeckt sind, so dass optisch kein diskretes Leuchtmittel in Erscheinung tritt. Eine solche Rahmenkonstruktion kann im einfachsten Fall ein etwa Uförmiges, die Scheibe bzw. die Scheiben einfassendes Rahmenprofil sein.
  • Handelt es sich um ein Fensterelement mit einer Verbundscheibenanordnung oder mit zwei oder mehreren mit Abstand zueinander angeordneten Scheiben, kann man nur eine der Scheiben an wenigstens einer Seite mit einer semipermeablen Spiegelschicht versehen oder zwei Scheiben an wenigstens einer Seite jeweils mit einer semipermeablen Spiegelschicht versehen. Dabei bringt man vorzugsweise diese Spiegelschichten jeweils an den einander abgewandten Außenseiten der Scheiben an. Wenigstens eine der Scheiben ist jeweils wenigstens an einer Seite flächig lichtstreuend ausgebildet, so dass das Licht nur dort aus der Scheibe austritt, während das Licht an einer glattflächigen Außenseite aufgrund der Totalreflektion in die Scheibe zurückreflektiert und somit in der Scheibe geleitet wird. Die Ausbildung der einen Oberfläche beispielsweise mit einem Punktraster oder sonstigen Raster führt also dort zu einer flächigen Lichtauskopplung.
  • Ein Betrachter, der auf ein solches Fensterelement beispielsweise an einer Fassade von außen auf die Spiegelschicht schaut, kann tagsüber nicht in das Gebäude sehen, da der Betrachter von einem helleren Raum in einen dunkleren Raum schaut und somit die Spiegelschicht für ihn undurchsichtig ist. Personen, die sich innerhalb des Gebäudes befinden, können aber tagsüber durch die Spiegelschicht hindurchsehen, da sie aufgrund des Tageslichts in einen helleren Raum hineinschauen. Wird nun abends das Fensterelement über die Leuchtmittel flächig beleuchtet, dann ist das Fensterelement selbst heller als der Außenraum, so dass eine Person von außen durch die Spiegelschicht hindurchsehen kann. Man schaut also von außen durch die Spiegelschicht hindurch auf die flächig beleuchtete Scheibe des Fensterelements, deren Licht sich wiederum spiegelt an der Innenseite der Spiegelschicht, die für dieses Licht nur teilweise durchlässig ist, so dass ein Teil des Lichts zurückreflektiert wird von der teilweise durchlässigen Spiegelschicht in Richtung auf die beleuchtete Scheibe. Dadurch entsteht ein Effekt der Mehrfachspiegelung, was für den von außen, d. h., aus dem dunkleren Außenraum auf das Fensterelement sehenden Betrachter sichtbar wird und einen optischen Effekt erzeugt, der dem beleuchteten Fensterelement eine räumliche Tiefenwirkung verleiht.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung moderner stromsparender Leuchtmittel, wie beispielsweise Leuchtdioden oder dergleichen besonders bevorzugt, da diese eine hohe Lichtausbeute bei vergleichsweise geringem Energiebedarf aufweisen und außerdem sehr klein dimensioniert sind, so dass sie sich problemlos stirnseitig vor einer Scheibe, beispielsweise zwischen der Stirnseite der Scheibe und einem Rahmenprofil unterbringen lassen. In der Regel werden mehrere dieser Leuchtmittel stirnseitig in Reihen vor der Scheibe angeordnet.
  • Derartige Leuchtmittel, wie Leuchtdioden oder dergleichen haben den Vorteil, dass sie sich mit relativ einfachen Mitteln elektrisch/elektronisch ansteuern lassen, um beispielsweise eine Änderung der Lichtfarbe zu bewirken, oder um die Helligkeit des Leuchtmittels zu variieren, z. B. in Abhängigkeit von einfallendem Tageslicht (Dimmfunktion). Ebenso gut kann man Sensoren verwenden, um diese Leuchtmittel zu steuern, beispielsweise Bewegungsmelder, die auf eine in der Nähe anwesende oder sich nähernde Person reagieren. Außerdem ist es möglich, die Leuchtmittel nach einem beliebigen vorgegebenen Programm zu steuern. Dadurch, dass sich die Lichtfarbe bei Leuchtdioden mit einfachen Mitteln ändern lässt (RGB-Modus), kann man das Fensterelement in beliebig variierenden Farben erscheinen lassen, wodurch sich vielfältige ästhetische Gestaltungsmöglichkeiten im architektonischen Bereich ergeben, beispielsweise Gestaltung farbiger Lichtfassaden, Fassaden mit flächiger Werbung und dergleichen.
  • Bei solchen Fensterelementen kann man insbesondere bei der Verwendung mehrerer Scheiben unterschiedliche Lichtebenen erzeugen, wobei man beispielsweise auf die Scheiben auch bildliche Darstellungen, Muster und dergleichen aufbringen kann. Bei mehreren Scheiben ergibt sich damit die Möglichkeit, verschiedene Muster in verschiedenen Ebenen darzustellen, die sich bei Beleuchtung der Scheiben überlagern, wodurch sich optisch interessante Effekte ergeben, insbesondere durch die zusätzliche Maßnahme der Verspiegelung. Beispielsweise kann man verschiedene Lichtebenen mit für den Betrachter sich überlagernden Darstellungen verwenden, die dann ein räumliches Gesamtbild ergeben, wobei sich in den Ebenen durch den Mehrfachspiegelungseffekt immer abwechselnd Abbildungen der einen bzw. anderen Darstellung zeigen.
  • Die Verwendung der erfindungsgemäßen Fensterelemente kommt nicht nur bei Gebäudefassaden oder Gebäudeaußenwänden in Betracht, sondern beispielsweise auch bei Innenwänden oder Decken von Gebäuden oder bei Trennwänden, Türen sowie auch bei Möbeln, Gartenmöbeln, Parkmöbeln oder Stadtraummöbeln.
  • Eine bevorzugte Variante der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass man wenigstens eine Scheibe nicht vollständig sondern nur in Teilflächen bedruckt, sandstrahlt, ätzt, beschichtet, graviert oder beklebt oder in diesen Teilbereichen eine Fehlstruktur ausbildet, insbesondere mit einem Punktraster oder Strichraster in diesen Teilflächen versieht. Bei dieser nicht vollflächigen Bedruckung oder sonstigen Bearbeitung wird nur in diesen Teilflächen die lichtstreuende Wirkung erzeugt, so dass bei stirnseitiger Einspeisung des Lichts in diese Scheibe nur die Teilflächen hell erscheinen. Bei dieser bevorzugten Variante lassen sich die vorgenannten Effekte der quasi dreidimensionalen Wirkung durch die Mehrfachspiegelung besonders gut erzielen, da die dann bei eingeschaltetem Leuchtmittel leuchtend wirkende Teilfläche für den Betrachter durch die Mehrfachspiegelung mehrfach hintereinander erscheint, für das Auge aber leicht versetzt, so dass die plastische Wirkung erzielt wird. Die auf diese Weise lichtstreuend wirkenden Teilflächen der Scheibe können insbesondere Symbole, Bildelemente, Ornamente bilden. Wenn man die lichtstreuende Wirkung durch Bedruckung mit einem Raster, z.B. einem Punktraster oder Strichraster erzielt, dann ist es bevorzugt, diese Bedruckung auf die semipermeable Spiegelschicht, die sich auf wenigstens einer der Scheiben befindet, aufzubringen.
  • Gemäß einer alternativen Variante der Erfindung ist es auch möglich, eine Scheibe weitgehend flächig, ggf. vollflächig zu bedrucken, es sollte dann aber nach Möglichkeit ein groberes Bedruckungsraster gewählt werden. In diesem Fall erscheinen für den Betrachter die einzelnen Punkte oder sonstigen Rasterelemente beleuchtet und bilden sich durch die Mehrfachspiegelung quasi in der Tiefe des Raums hintereinander optisch ab.
  • Wenn das Fensterelement mehrere Scheiben umfasst, kann man einzelne Scheiben in unterschiedlichen Teilbereichen auf die genannte Weise lichtstreuend ausbilden und so beispielsweise auf den unterschiedlichen Scheiben verschiedene Ornamente erzeugen, die bei eingeschaltetem Leuchtmittel hell erscheinen. Diese Ornamente überlagern sich dann für den Betrachter und erhalten die erwähnte plastische Tiefenbildung.
  • Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
  • 1 eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Fensterelements gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 2 eine weitere Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Fensterelements gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 3 eine weitere Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Fensterelements gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Fensterelements gemäß der Variante von 3 in schematisch vereinfachter Form.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt ein Fensterelement, welches insgesamt mit 10 bezeichnet ist. Dieses Fensterelement 10 umfasst zwei Scheiben 100, 105 und zwar eine zu einem Außenraum hin gewandte Scheibe 100 und eine zu einem Innenraum hin gewandte Scheibe 105, die gemeinsam eine Art doppelverglastes Fenster, ähnlich einem Isolierglasfenster bilden. Die beiden Scheiben 100, 105, sind stirnseitig durch eine Rahmenkonstruktion 104, beispielsweise in Form eines etwa Uförmigen Rahmenprofils eingefasst. Auf die Außenseite der äußeren Scheibe 100 ist eine semipermeable Spiegelschicht 101 aufgebracht, die je nach Lichtverhältnissen die Durchsicht in einer Richtung erlaubt, jedoch in der Gegenrichtung die Durchsicht sperrt wie eine Spiegelschicht. Die reflektierenden Eigenschaften dieser Spiegelschicht 101 für einen tagsüber von außen auf das Fensterelement 10 schauenden Betrachter, sind durch den Pfeil 120 angedeutet, der die Spiegelung eines von außen einfallenden Lichtstrahls symbolisiert. Stirnseitig vor den beiden Scheiben 100, 105 sind jeweils Leuchtmittel 102 in Form von Leuchtdioden (LED's) oder dergleichen angeordnet, wobei diese Leuchtmittel 102 im eingeschalteten Zustand ihr Licht in die Stirnseite der Glasscheiben 100, 105 jeweils einstrahlen und wobei die Leuchtmittel 102 durch das Rahmenprofil 104 für eine Sicht in Richtung der Flächennormalen von außen oder innen auf das Fensterelement abgedeckt sind. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist die äußere Scheibe 100 an ihrer Außenseite flächig beispielsweise in einem Punktraster 107 bedruckt, so dass bei eingeschaltetem Leuchtmittel 102, das stirnseitig in Pfeilrichtung eingestrahlte Licht an der Außenseite der Scheibe 100 grundsätzlich flächig als Streulicht austreten kann, wobei allerdings dort die semipermeable Spiegelschicht 101 aufgebracht ist, so dass das Streulicht dort teilweise reflektiert wird. Auf die zweite Scheibe 105 ist an der der ersten Scheibe 100 abgewandten Seite, d. h., also an der dem Innenraum zugewandten Oberfläche ebenfalls eine Bedruckung z. B. in einem Punktraster 107 vorgesehen, die dort lichtstreuend wirkt und eine Lichtauskopplung des stirnseitig durch das Leuchtmittel 102 in Pfeilrichtung in die Scheibe 105 eingestrahlten Lichts nach Umlenkung um im wesentlichen 90° zulässt, wobei dieses Licht als Streulicht flächig über die Innenseite der Scheibe 105 abgegeben werden kann, wenn das Leuchtmittel 102, bzw. die Leuchtmittel, die sich vor der Stirnseite der Scheibe 105 befinden, eingeschaltet sind.
  • Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Fensterelements 10 bei eingeschaltetem bzw. ausgeschaltetem Leuchtmittel 102 wird nachfolgend näher erläutert. Es sei angenommen, dass es sich um ein Fensterelement eines Gebäudes handelt, wobei sich in der Zeichnung links von der Scheibe 100 der Außenraum 108 befindet und in der Zeichnung rechts von der Scheibe 105 der Innenraum 109 befindet. Ein Betrachter 1 1 1 , der tagsüber vom Außenraum 108 auf das Fensterelement 10 schaut, sieht auf die Spiegelschicht 101 und da der Innenraum 109 (bei ausgeschalteter Beleuchtung) dann in der Regel dunkler ist als der Außenraum 108 wirkt für diesen Betrachter 111 die Spiegelschicht 101 als gewöhnlicher Spiegel, so dass dieser Betrachter nicht durch das Fensterelement hindurchschauen kann. Hingegen kann der Betrachter 112, der sich tagsüber im Innenraum 109 befindet, durch das Fensterelement und durch die semipermeable Spiegelschicht 101 nach außen schauen, wie dies durch den Pfeil angedeutet ist, denn in dieser Richtung wirkt dann die Spiegelschicht 101 transparent.
  • Wenn dagegen abends die Leuchtmittel 102 eingeschaltet sind, liegen die Verhältnisse anders.
  • Die stirnseitig vor der Scheibe 100 angeordneten Leuchtmittel 102 können in der Regel von den stirnseitig vor der Scheibe 105 angeordneten Leuchtmitteln 102 separat ein- bzw. ausgeschaltet und gesteuert werden. Bei eingeschalteten Leuchtmitteln 102 kann eine Person 113, die sich im Außenraum 108 befindet durch die semipermeable Spiegelschicht 101 hindurchsehen, wie dies durch den Pfeil angedeutet ist, da diese Person dann von einem dunkleren Raum in einen helleren Raum (beleuchtete Scheibe 100) schaut. Diese Person sieht daher eine flächig beleuchtete Scheibe, wobei das als Streulicht durch die Bedruckung mit dem Punktraster 107 aus der Scheibe 100 flächig ausgekoppelte Licht teilweise an der semipermeablen Spiegelschicht 101 reflektiert wird. Eine Person 114, die sich dann im Innenraum 109 befindet, kann hingegen, wenn die Scheibe 100 durch die Leuchtmittel 102 beleuchtet ist, nicht nach außen in den dann dunkleren Außenraum 108 schauen, sondern die semipermeable Spiegelschicht 101 wirkt dann wie eine Spiegelschicht, wie durch die Pfeile angedeutet ist. Diese Person 114 im Innenraum 109 würde dann das sich in der Spiegelschicht 101 spiegelnde Licht der Scheibe 100 sehen, insbesondere, wenn die Leuchtmittel 102, die in die zweite Scheibe 105 einstrahlen, ausgeschaltet sind. Durch gleichzeitiges Einschalten auch dieser Leuchtmittel und Auskoppeln des Lichts als Streulicht über das Punktraster 107 an der Innenseite der Scheibe 105 könnte man den Innenraum 109 beleuchten, so dass die Person 114 dann auf ein flächig beleuchtetes Fenster schaut.
  • Eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 2 näher erläutert. Es handelt sich um ein ähnliches Fensterelement, welches insgesamt mit 20 bezeichnet ist. Auch in diesem Fall sind zwei Scheiben 100, 105 vorhanden, wobei allerdings im Gegensatz zu dem ersten Ausführungsbeispiel nach 1 nicht nur die Scheibe 100 an der Außenseite eine semipermeable Spiegelschicht 101 aufweist, sondern auch die Scheibe 105 an der Innenseite, d. h., also zum Innenraum 109 hin eine semipermeable Spiegelschicht 106 aufweist. Stirnseitig strahlen jeweils Letuchtmittel 102 in die beiden Scheiben 100, 105 ein, wobei wiederum ein etwa U-förmiges Rahmenprofil 104 vorgesehen ist, welches die beiden Scheiben 100, 105 einfasst und die Leuchtmittel 102 abdeckt. Die Leuchtmittel 102 können in einen Block 115 aus einem transparenten lichtdurchlässigen Kunststoff eingebettet sein.
  • Es sei angenommen, dass es sich um ein Fensterelement beispielsweise in einer Außenwand einer Fassade handelt, wobei 108 ein Außenraum ist und 109 ein Innenraum. Nachfolgend sollen zunächst die Verhältnisse tagsüber bei ausgeschalteten Leuchtmitteln 102 erläutert werden. Eine Person 111, die sich in dem Außenraum 108 befindet und auf das Fensterelement 20 schaut, kann nicht durch dieses hindurchschauen, sondern schaut auf die semipermeable Spiegelschicht 101 , die in diesem Fall wie ein Spiegel wirkt, da in der Regel tagsüber der Außenraum 108 heller ist als der Innenraum 109. Das Fensterelement 20 wirkt also wie ein verspiegeltes Fenster, wie dies durch die Pfeile für den Betrachter 111 im Außenraum angedeutet ist. Ein Betrachter im Innenraum 109, der in dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 mit 112 bezeichnet ist, schaut dagegen sowohl durch die für ihn innere semipermeable Spiegelschicht 106 als auch durch die äußere Spiegelschicht 101 hindurch, da er in den für ihn helleren Außenraum 108 sieht.
  • Betrachtet man dagegen die Verhältnisse abends, wenn der Außenraum 108 dunkler ist und die Leuchtmittel 102 eingeschaltet werden, dann sieht der Betrachter aus dem Außenraum, der in diesem Fall mit 113 bezeichnet ist, durch die äußere Spiegelschicht 101 hindurch, da dahinter das hellere beleuchtete Fenster mit der stirnseitig beleuchteten Scheibe 100 liegt. Damit fällt der Blick dieses Betrachters 113 auf die innere Spiegelschicht 106, durch die er in diesem Fall nicht hindurchsehen kann, da der dahinterliegende Innraum 109, zumindest, wenn dieser nicht anderweitig beleuchtet ist, dunkler ist als die beleuchtete Scheibe 105. In diesem Fall wirkt also die innere Spiegelschicht 106 wie eine herkömmliche Spiegelschicht, in der sich auch mindestens teilweise das Licht der nun flächig beleuchteten Scheiben 100, 105 spiegelt. Es entsteht daher ein Mehrfachspiegeleffekt mit quasi sich endlos spiegelnden beleuchteten Scheiben 100, 105, deren Licht sich in den beiden Spiegelschichten 106, 101 abwechselnd spiegelt. Dadurch wirkt für den Betrachter 113 das Fensterelement 20 räumlich. Es wird eine Tiefenwirkung erzeugt, so dass der Betrachter 113 quasi einen dreidimensional wirkenden Lichtraum sieht.
  • Der mit 114 bezeichnete Betrachter in dem Innenraum 109 sieht nun ein ähnliches Bild wie es zuvor für den Betrachter 1 13 aus dem Außenraum 108 beschrieben wurde. Da die Glasscheibe 105 beleuchtet ist, kann der Betrachter 114 aus dem Innenraum durch die semipermeable Spiegelschicht 106 hindurchschauen, womit sein Blick auf die Innenseite der äußeren Spiegelschicht 101 fällt, die für ihn in diesem Fall undurchsichtig ist, da dahinter der dunklere Außenraum 108 liegt. Auch in diesem Fall entsteht daher eine Mehrfachspiegelung des Lichts der flächig beleuchteten Scheiben 100, 105 an den beiden Spiegelschichten 101 , 106, wie dies durch die Pfeile angedeutet ist, so dass auch hier wiederum für den Betrachter 114 aus dem Innenraum 109 das Fensterelement 20 eine Tiefenwirkung mit quasi endlos sich spiegelndem Licht erhält (Erzeugung eines Lichtraums).
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme der 3 und 4 eine weitere alternative Variante der Erfindung beschrieben. Die Zeichnung 3 zeigt einen Schnitt durch ein Fensterelement 30 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. In diesem Fall umfasst das Fensterelement wiederum zwei Scheiben 100, 105, die beide jeweils mit einer semipermeablen Spiegelschicht 101, 106 beschichtet sind, wobei im Gegensatz zu dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel die Beschichtung mit der Spiegelschicht 101 , 106 jeweils auf den einander zugewandten Innenseiten der beiden Scheiben 100, 105 vorgesehen ist. Bei dieser Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass beide Scheiben 100, 105 jeweils nur im Bereich von Teilflächen durch Bedruckung mit einem Punktraster oder Strichraster 107 lichtstreuend ausgebildet sind. Diese lichtstreuend ausgebildeten Teilflächen haben beispielsweise die Form von Bildelementen wie man aus 4 erkennt, wobei man auf beide Scheiben 100, 105 unterschiedliche Bildelemente aufbringen kann. Bei eingeschaltetem Leuchtmittel 102 spiegeln sich diese Bildelemente an den jeweils semipermeablen Spiegelschichten 101 , 106 mehrfach, wobei der von außen schauende Betrachter durch die Spiegelschicht hindurch schauen und die Bildelemente erkennen kann, da diese heller sind als die Umgebung und die semipermeable Spiegelschicht 101 , 106 wie zuvor anhand der Ausführungsbeispiele nach den 1 und 2 erläutert wurde in diesem Fall dem Betrachter eine Durchsicht erlaubt.

Claims (17)

  1. Fensterelement mit wenigstens einer Scheibe aus Glas oder Kunststoffglas, die mindestens einseitig eine Beschichtung aufweist mit einer Verspiegelung, die in einer Betrachtungsrichtung als Spiegelschicht reflektierend wirkt und in der entgegengesetzten Betrachtungsrichtung transparent ist (semipermeable Spiegelschicht), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Leuchtmittel (102) vorgesehen ist, welches stirnseitig vor einer der Scheiben (100) angeordnet ist und Licht stirnseitig in diese Scheibe einstrahlt, wobei die Scheibe lichtstreuend wirkt und dazu wenigstens einseitig an der Oberfläche bedruckt, gesandstrahlt, geätzt, beschichtet, graviert oder beklebt ist oder in ihrem Inneren eine Fehlstruktur aufweist, so dass das stirnseitig in die Scheibe eingestrahlte Licht an dieser Oberfläche flächig im wesentlichen rechtwinklig zur Einstrahlrichtung abgegeben wird.
  2. Fensterelement nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass dieses wenigstens zwei voneinander beabstandete Scheiben (100, 105) umfasst, von denen wenigstens eine an einer Oberfläche eine Beschichtung aus einer semipermeablen Spiegelschicht (101) aufweist und wenigstens eine durch eine entsprechende Behandlung einer Oberfläche oder eine Fehlstruktur im Inneren an einer Seite lichtstreuend wirkt.
  3. Fensterelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine die Scheibe (100) bzw. die Scheiben (100, 105) stirnseitig einfassende Rahmenkonstruktion (104) aufweist.
  4. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine Verbundscheibe mit wenigstens zwei im Verbund angeordneten Scheiben (100, 105) ist, von denen wenigstens eine wenigstens an einer Seite eine semipermeable Spiegelschicht (101) aufweist.
  5. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dieses wenigstens zwei semipermeable Spiegelschichten (101 , 106) aufweist.
  6. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dieses wenigstens zwei Scheiben (100, 105) aufweist, mit Abstand zueinander oder im Verbund angeordnet, von denen jede wenigstens eine je eine semipermeable Spiegelschicht (101, 106) aufweist, wobei die Spiegelschichten (101, 106) vorzugsweise jeweils an den einander abgewandten Außenseiten der Scheiben (100, 105) liegen.
  7. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dieses wenigstens zwei Scheiben (100, 105) aufweist, die jeweils wenigstens an einer Seite flächig lichtstreuend ausgebildet sind.
  8. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel (102) wenigstens teilweise Leuchtdioden oder dergleichen vorgesehen sind, die vorzugsweise stirnseitig in Reihen vor einer Scheibe (100, 105) angeordnet sind.
  9. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. die Leuchtmittel (102) bei Betrachtung in Richtung der Flächennormalen auf die Scheibe (100, 105) von der Rahmenkonstruktion (104) im wesentlichen abgedeckt sind.
  10. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9; dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenkonstruktion ein im Querschnitt im wesentlichen etwa U-förmiges Rahmenprofil (104) ist.
  11. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Glasscheiben zur Erzielung der lichtstreuenden Wirkung wenigstens einseitig in einem Punktraster, Strichraster oder ähnlichem Raster bedruckt, gesandstrahlt, geätzt, beschichtet, graviert oder beklebt ist oder eine im Inneren mittels Laserstrahlung erzeugte in definierten Bereiche vorhandene Fehlstruktur zur Erzeugung einer lichtstreuenden Wirkung mit Abgabe von Streulicht über die Fläche der Scheibe aufweist.
  12. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 1 1 , dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Scheiben (100, 105) lediglich im Bereich von Teilflächen lichtstreuend ausgebildet ist.
  13. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine lichtstreuend ausgebildete Teilfläche wenigstens einer der Scheiben (100, 105) ein Symbol, Ornament oder sonstiges Bildelement bildet.
  14. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Scheibe in einem relativ groben Punktraster oder Strichraster bedruckt ist, bei dem die einzelnen Rasterelemente mit dem Auge optisch erkennbar sind und diskret in Erscheinung treten.
  15. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Scheibe (100, 105) eine Beschichtung aus einer semipermeablen Spiegelschicht (101) aufweist und eine vorzugsweise teilflächige Bedruckung auf diese Spiegelschicht aufgedruckt ist.
  16. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass Steuereinrichtungen für die Leuchtmittel (102) vorgesehen sind, um eine gegebenenfalls variierende Steuerung der Lichtfarbe zu bewirken und/oder eine Steuerung der Helligkeit in Abhängigkeit vom einfallenden Tageslicht, abhängig von einer in der Nähe anwesenden oder sich nähernden Person oder nach einem beliebigen vorgegebenen Programm.
  17. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Teil einer Gebäudefassade, einer Gebäudeaußenwand, Gebäudeinnenwand oder Trennwand ist.
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