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DE20307951U1 - Fahrtreppe oder Fahrsteig - Google Patents

Fahrtreppe oder Fahrsteig

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Publication number
DE20307951U1
DE20307951U1 DE20307951U DE20307951U DE20307951U1 DE 20307951 U1 DE20307951 U1 DE 20307951U1 DE 20307951 U DE20307951 U DE 20307951U DE 20307951 U DE20307951 U DE 20307951U DE 20307951 U1 DE20307951 U1 DE 20307951U1
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DE
Germany
Prior art keywords
escalator
sensor
moving walkway
radar sensor
balustrade
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20307951U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH
Original Assignee
ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH filed Critical ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH
Priority to DE20307951U priority Critical patent/DE20307951U1/de
Publication of DE20307951U1 publication Critical patent/DE20307951U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B25/00Control of escalators or moving walkways

Landscapes

  • Escalators And Moving Walkways (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Es ist seit längerem bekannt, dass man mit Sensoren den Einstiegsbereich von Fahrtreppen überwachen kann. Eine Lösung, die vor recht kurzer Zeit bekannt geworden ist, lässt sich aus der DE-GM 200 15 685 ersehen. Bei derartigen Lösungen wird über optische Mittel wie Lichtschranken, Kameras oder dergleichen versucht, zu erkennen, ob ein Fahrgast möglicherweise sich oder andere Fahrgäste gefährdet, um dann ein Abschalten der Fahrtreppe oder zumindest die Abgabe eines Alarmsignals zu bewirken.
Für das Einschalten von Fahrtreppen werden heutzutage überwiegend sogenannte Kontaktmatten verwendet, die im Einstiegsbereich der Fahrtreppe angebracht sind und beim Niederdrücken gegen den Widerstand einer Druckfeder die Fahrtreppe oder den Fahrsteig einschalten. Derartige Kontaktmatten bilden keine Sensoren im engeren Sinne, nachdem lediglich mit Schaltern der Antriebsmotor der Fahrtreppe eingeschaltet wird. Sie sind vergleichsweise störanfällig, nachdem sie regelmäßig von Fahrgästen betreten werden, sich mechanisch um mindestens das Auslösespiel des betreffenden Schalters bewegen müssen, und Verschmutzungen intensiv ausgesetzt sind.
Um die Wartungsintervalle der Kontaktmatten zu vergrößern, hat man versucht, die Bewegungsschlitze seitlich der Kontaktmatten abzudecken, beispielsweise durch Gummibälge. Derartige Gummibälge lassen sich jedoch leicht zerstören, nicht nur durch Schirm-
spitzen, sondern beispielsweise auch durch Pfennigabsätze, und sind allgemein wenig robust.
Um diesem Nachteil zu begegnen, ist es bereits vorgeschlagen worden, anstelle mechanischer Schalter kapazitive Sensoren zu verwenden, was jedoch bislang noch nicht zu einer marktfähigen Lösung geführt hat.
Ferner ist es bekannt geworden, anstelle der Kontaktmatten vor dem Einstiegsbereich der Fahrtreppe angeordnete Einschaltlichtschranken einzusetzen. Derartige Lichtschranken sind zwar vergleichsweise störunanfällig. Sie können jedoch nicht im Bereich des Balustradenkopfes ausgebildet sein, da dann die Reaktionszeit für das Anlaufen der Fahrtreppe zu gering wäre. Daher müssen separate Säulen vor den Balustradenköpfen angebracht sein, die der Aufnahme der Lichtschranke dienen. Derartige Anordnungen verlängern die Baulänge der Fahrtreppe und werden von Kunden häufig als unsympatisch empfunden, nachdem der Kunde beim seitlichen Herantreten an die Fahrtreppe oder den Fahrsteig dann praktisch einen Umweg machen muss, um die Lichtschranke zu durchtreten.
Trotz der unbestreitbaren Wartungsvorteile von Lichtschranken werden daher typischerweise die vorstehend gewürdigten Kontaktmatten mit ihren Nachteilen verwendet.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, der verlängerte Wartungsintervalle ermöglicht, ohne dass die Akzeptanz der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs beim Kunden leidet, wobei dennoch die Investitionskosten gering gehalten werden sollen und die Vandalenresistenz so weit wie möglich beibehalten werden soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, dass anstelle eines statischen Sensors ein Bewegungssensor zur Anwendung gelangt. Ein Bewegungsensor vermag die Richtung, die Geschwindigkeit und den Ort der Bewegung je separat zu erfassen und über eine in vorteilhafter Ausgestaltung vorgesehene Auswerteinheit die Entscheidung über ein Einschalten der Fahrtreppe treffen. Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, dass der Bewegungssensor bereits deutlich vor dem Balustradenkopf die zielgerichtete Bewegung eines präsumptiven Fahrgasts erkennt und dementsprechend die Fahrtreppe einschalten kann. Die Reaktionszeit für das Hochfahren der Fahrtreppe ist demnach deutlich verlängert. Dennoch ist es nicht erforderlich, mit separat aufzustellenden Säulen oder Pfosten zu arbeiten, so dass die Fahrtreppe hinsichtlich der Vandalenresistenz keineswegs verschlechtert ist.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, dass der Sensor im Bereich des Balustradenkopfes eingesetzt ist und im Wesentlichen eine horizontale Erfassungsrichtung hat. Überraschend lässt sich hierdurch die Erkennung in der gewünschten Weise gewährleisten. Es versteht sich, dass regelmäßig die Anordnung eines Sensors unterhalb entweder des rechten oder des linken Balustradenkopfes ausreicht, wobei der Sensor leicht schräg zur Mitte ausgerichtet sein kann. Anstelle dessen kann bei Bedarf aber auch auf die Montage von zwei Sensoren zurückgegriffen werden.
Die Abdeckung kann in an sich bekannter Weise aus einem beliebigen für Radarwellen durchlässigen Material bestehen, ist aber bevorzugt ausgesprochen robust und recht dickwandig, so dass auch bei einem versehentlichen Fußkontakt keine Beschädigung zur erwarten ist.
Radarsensoren sind in anderen Bereichen an sich bekannt, wobei regelmäßig ein Fußkontakt nicht zu befürchten ist. Die bekannten Radarsensoren lassen sich dem Grunde nach einsetzen, wobei all-
-G-
derings die Stärke der Abdeckung auf mindestens 5 mm vergrößert ist.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, dass mechanische Konstruktionen, also sowohl Säulen für Einschaltlichtschranken als auch die Ausbildung von Kontaktmatten erstmals vollständig unterbunden werden können. Die Kontaktmatte kann durch eine feste Auftrittplatte ersetzt werden, die auch dem Fahrgast andeuten, dass er im Begriff ist, die Fahrtreppe oder den Fahrsteig zu betreten, die jedoch keiner Wartung bedürfen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist es vorgesehen, als Bewegungssensor einen Sensor einzusetzen, der auf dem Dopplereffekt beruht. Ein derartiger Sensor soll bei Annäherung eines Fahrgastes an dem Balustradenkopf die Fahrtreppe oder den Fahrsteig einschalten, während ein Fußgänger, der den Erfassungsbereich lediglich quert, das Einschalten der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs nicht bewirken soll.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung zweier Ausfuhrungsformen der Erfindung anhand der Zeichnung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fahrtreppe, in teilweiser perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fahrtreppe mit einer anderen Anordnung des Bewegungssensors; und
Fig. 3 die Darstellung einer Abdeckhaube für einen erfindungsgemäßen Bewegungssensor, unter Darstellung von zwei Schnitten (Fig. 3a, Fig. 3b) und einer Draufsicht (Fig. 3c).
Die in Fig. 1 dargestellte Fahrtreppe 10 weist ein Stufenband 12 auf, das in an sich bekannter Weise von einem nicht dargstellten Antriebsmotor angetrieben ist. Balustraden 14 und 16 sind in an sich bekannter Weise in dem dargestellten Ausführungsbeispiel mit Balustraden-Glasscheiben versehen, auf denen je ein Handlauf 18 und 20 umläuft. Der Handlauf 18 und 20 wird je an einem Balustradenkopf 22 umgeführt und tritt an einer Einlauföffnung 24 in die Balustrade ein.
Das Stufenband 12 endet unterhalb einer Kammplatte 26, die in an sich bekannter Weise ausgeführt ist. Die Kammplatte 26 geht bündig über in eine Antrittsplatte 28, die fest montiert ist und die Fahrtreppe an ihrer Vorderseite abschließt.
Erfindungsgemäß ist die Antriebsplatte 2 8 nicht als Kontaktmatte ausgebildet. Vielmehr erfolgt erfindungsgemäß das Einschalten des Antriebsmotors für das Stufenband über einen Bewegungssensor 30, der als Radarsensor ausgebildet ist und in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 knapp unterhalb der EinlaufÖffnung 24 oder fahrtreppeninnenseitig in dieser angeordnet ist. Der Sensor 30 weist einen Erfassungskegel 32 auf, der im Wesentlichen horizontal verläuft, jedoch leicht nach oben geneigt ist und schräg den Einstiegsbereich 34 der Fahrtreppe überwacht. Die Schrägstellung des Erfassungskegels 32 erfolgt so, dass etwa in 1,50 m Abstand von dem Sensor die Fahrtreppenmitte mit der Mitte des Erfassungskegels 32 zusammenfällt.
Erfindungsgemäß ist der Sensor 3 0 auf der Oberfläche 3 8 montiert, wobei über eine in Fig. 3 dargestellte Abdeckhaube die Antenne gut geschützt ist.
Wenn der Bewegungssensor 3 0 die Annäherung einer Person erfasst, wird der Antriebsmotor der Fahrtreppe eingeschaltet, und der Antriebsmotor des Stufenbands 12 läuft hoch. Ein Radarsensor vermag ein Bild der Umgebung zu liefern. Dies wird erfindungsgemäß ausgenutzt, indem lediglich sich an die Kammplatte 26 annähernde Personen als den Einschaltimpuls für den Antriebsmotor auslösend
identifiziert werden. Dies geschieht in einer nicht dargestellten Auswerteeinheit. Bei Personen, die den Einstiegsbereich 34 lediglich queren, etwa, um an der Fahrtreppe vorbeizulaufen, wird der Einschaltimpuls nicht abgegeben.
Aus Fig. 2 ist eine modifizierte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Fahrtreppe ersichtlich. Bei dieser Lösung ist der Sensor 3 0 auf der Antrittsplatte 2 8 montiert, und zwar unterhalb des Balustradenkopfes 22. Die Montage erfolgt hier an einer horizontalen Fläche; durch die Anordnung unterhalb des Balustradenkopfes 22 ist der Sensor 30 jedoch recht gut gegen versehentliche Fußtritte geschützt. Aufgrund der bodenbündigen Anordnung ist der Erfassungswinkel des Erfassungskegels 32 bei deser Lösung vertikal etwas stärker geneigt.
Im Übrigen bezeichnen gleiche Bezugszeichen die gleichen Teile und bedürfen keiner separaten Erläuterung.
Eine Abdeckhaube 40 für den Sensor 30 ist aus Fig. 3a bis 3c ersichtlich. Die Abdeckhaube besteht aus einem für Radarwellen durchlässigen und schlagfesten Kunststoff und weist eine in der Mitte immer noch ca. 5 mm betragende Stärke auf. Durch die ballige und gewölbeartige Form ist die Stabilität weiter vergrößert.

Claims (9)

1. Fahrtreppe oder Fahrsteig mit einem Sensor, der den Eingangsbereich der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs bewacht, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (30) als Bewegungssensor, insbesondere Radarsensor, ausgebildet ist und die Fahrtreppe (10) oder den Fahrsteig einschaltet.
2. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Radarsensor (30) unterhalb der Ebene der Handläufe (18, 20) angebracht ist und einen Erfassungskegel (32) aufweist, der den Bereich vor dem Balustradenkopf (22) mindestens über einen Meter überstreicht.
3. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Radarsensor (30) vor dem Balustradensockel montiert ist.
4. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Radarsensor (30) als ausschließlicher Einschaltsensor ausgebildet ist und die Fahrtreppe (10) oder der Fahrsteig frei von einer Kontaktmatte und einer Lichtschrankensäule ist.
5. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Radarsensor (30) an eine Auswerteinheit angeschlossen ist, die Querbewegungen von Personen ausfiltert.
6. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (30) in seinem Erfassungskegel (32) einstellbar ist und insbesondere einen Abstand von 1,50 m bis 3 m von dem Balustradenkopf (22) im Erfassungskegel (32) liegt.
7. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungskegel (32) sich im Winkel von mindestens 5°, insbesondere etwa 15°, schräg nach oben erstreckt.
8. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Radarsensor (30) neben dem Handlaufeinlauf (24) unterhalb des Balustradenkopfes (22) montiert ist.
9. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungskegel (32) flachelliptisch ist und ein Höhen/Breiten-Verhältnis von etwa 1 : 4 aufweist.
DE20307951U 2003-05-21 2003-05-21 Fahrtreppe oder Fahrsteig Expired - Lifetime DE20307951U1 (de)

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