DE20307719U1 - Fonduespieß - Google Patents
FonduespießInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47J—KITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
- A47J43/00—Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
- A47J43/18—Holding or clamping devices for supporting fowl, venison, or other meat, or vegetables, during cooking or during subsequent cutting
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Description
Fonduespieß
Die Erfindung betrifft einen Spieß und insbesondere einen Fonduespieß, der einen Handhabungsgriff, einen Stiel und am dem Handhabungsgriff gegenüberliegenden freien Ende eine Aufnahme für das essbare Gut aufweist. Es wird daher im Folgenden überwiegend von einem Fonduespieß gesprochen, ohne dass damit eine Beschränkung verbunden sein soll.
Fonduespieße weisen an ihrem freien Ende in der Regel einen gabelförmigen Dreizack oder Zweizack auf, der in das essbare Gut, beispielsweise Gemüsestückchen, Fleischstückchen oder Brotstückchen beim Käsefondue, gesteckt wird. Anschließend wird der Fonduespieß in den Fonduetopf gehalten. Für einen besseren Halt ist es bekannt, die Zacken oder Zinken mit einem Widerhaken zu versehen. Es hat sich aber gezeigt, dass der Halt des Gutes nicht immer ausreichend ist, so dass das aufgenommene Gut im Fonduetopf verloren geht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fonduespieß der eingangs geschilderten Art so auszubilden, dass ein leichtes Aufnehmen des Gutes möglich ist. Auch soll ein fester Halt des Gutes am Spieß 0 bewirkt werden.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass das freie Ende im wesentlichen schraubenförmig oder wendelförmig ausgebildet ist. Alternativ kann vorgesehen werden, dass das freie Ende im wesentlichen der Locke
eines Korkenziehers entspricht. Der Spieß wird in einfacher Weise in das aufzunehmende Gut eingedreht und in den Fonduetopf gehalten. Durch das Eindrehen wird zudem ein fester Halt des Gutes am Spieß bewirkt, so dass ein Verlieren, beispielsweise eines Brotstückchens beim Umrühren im Käsefonduetopf, zuverlässig vermieden wird.
Es kann vorgesehen werden, dass das freie Ende im Bereich der Mittenachse der Schraube, der Wendel oder der Locke einen mittleren Kern aufweist. Alternativ kann das freie Ende im Bereich der Mittenachse der Schraube, der Wendel oder der Locke frei ohne Kern ausgebildet sein. Mit beiden Maßnahmen ist eine sichere Aufnahme und ein zuverlässiger Halt des Gutes am Spieß möglich.
Es ist zweckmäßig, wenn sich das freie Ende beziehungsweise die Einhüllende der Schraube, der Wendel oder der Locke in Richtung auf den Handhabungsgriff konisch erweitert. Dies hat den Vorteil, das ein noch 0 besserer Halt des Gutes am Spieß erreicht wird.
Die Schraube, die Wendel oder die Locke weist wenigstens einen Gang auf oder ist vorzugsweise mehrgängig ausgebildet. Damit kann der Spieß relativ weit eingedreht werden, und es können auch größere Stücke sicher aufgenommen und gehalten werden. Auch kann die Spitze soweit eingedreht werden, dass sie aus dem Gut untern herausragt. Das Gut liegt dann nicht auf dem Topfboden auf, ein Anbrennen oder ein einseitig zu starkes Erhitzen 0 wird verhindert.
Es kann aber auch vorgesehen werden, dass sich die Schraube, die Wendel oder die Locke sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Spießes bis oder bis nahezu zum Handhabungsgriff erstreckt. Dann eignet sich der
Spieß als herkömmlicher Schaschlikspieß oder dergleichen. Dabei ist es zweckmäßig, wenn der Handhabungsgriff mit dem Spieß einstückig beispielsweise als endständige Umbiegung oder Öse des Spießes ausgebildet ist. Dann kann der Spieß vollständig im Grill, in der Friteuse oder in der Pfanne liegen.
Es ist günstig, wenn die äußeren Kanten der Schraube, der Wendel oder der Locke scharfkantig ausgebildet sind. Damit wird ein Eindrehen auch in festere Stücke erleichtert. Es kann aber auch vorgesehen werden, dass die äußeren Kanten der Schraube, der Wendel oder der Locke abgerundet ausgebildet sind.
Zweckmäßig ist es in jedem Fall, wenn das äußerste freie Ende auf der dem Handhabungsgriff abgekehrten Seite der Schraube, der Wendel oder der Locke als Spitze ausgebildet ist. Die Spitze kann sich axial oder aber auch radial oder tangential zur Mittenachse des freien Endes erstrecken. Damit wird das Ansetzen des Spießes auf dem Gut vor dem Eindrehen wesentlich erleichtert.
Der Handhabungsgriff kann aus Holz bestehen. Das freie Ende und der Stiel bestehen vorzugsweise aus Metall und insbesondere Edelstahl. Es kann zudem vorgesehen werden, dass der Stiel und das freie Ende lösbar mit dem Handhabungsgriff verbunden sind. Damit ist eine Reinigung nur der Metallteile beispielsweise in einer Spülmaschine leicht möglich.
Es ist natürlich auch möglich, dass der Handhabungsgriff aus Kunststoff und insbesondere aus einem spülmaschinenfesten Material besteht. Dann kann der gesamte Spieß leicht und ohne weiteres in einer Spülmaschine gereinigt werden.
Bei einem Set aus mehreren und insbesondere sechs Fonduespießen gemäß der eingangs geschilderten Art kann vorgesehen werden, dass jeder Spieß einen Handhabungsgriff aus einem anderen Holz oder einem Holz aus einer anderen Farbe besitzt. Dadurch erhält das Set ein ansprechendes Äußeres und die gewünschte Unterscheidung während des Fondue-Essens ist möglich.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Die Figuren 1 bis 5 zeigen jeweils unterschiedliche Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Fonduespieße in der Ansicht und in der Draufsicht auf das freie Ende.
Die in der Zeichnung dargestellten Fonduespieße weisen einen Handhabungsgriff 11 und einen Stiel 12 sowie ein dem Handhabungsgriff gegenüberliegendes freies Ende zur Aufnahme des essbaren Guts auf.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Fonduespieß ist das freie Ende 13 als eingängige Schraube mit scharfen Außenkanten 14 ausgebildet. Die Schraube weist einen axialen Kern als Verlängerung des Stiels auf.
Das freie Ende 15 des Fonduespießes gemäß Fig. 2 weist eine mehrgängige Schraubenform auf. Auch hier sind die äußeren Kanten 16 scharf ausgebildet. Die Schraube weist ebenfalls einen axialen Kern als Verlängerung des Stiels 0 auf.
Fig. 3 zeigt einen Fonduespieß, dessen freies Ende 17 als flache Wendel ausgebildet ist, die sich um einen axialen Kern als Verlängerung des Stiels wickelt. Zudem verdickt
sich die Wendel konisch in Richtung auf den Handhabungsgriff 11.
Die Fig. 4 zeigt einen Fonduespieß mit einer Korkenzieherlocke 19 am freien Ende. Der Fonduespieß in Fig. 5 entspricht dem gemäß Fig. 4, jedoch ist hier die Locke 18 länger ausgebildet. Die äußeren Kanten 20 sind in beiden Fällen abgerundet. Die Locke 18, 19 verläuft frei um die Mittenachse des freien Endes, ein Kern ist nicht vorhanden.
Das Gut wird durch den Spieß durch Eindrehen der Schraube, der Wendel oder der Locke aufgenommen und sicher gehalten. Zum Lösen braucht das Gut nur auf dem Teller abgelegt zu werden. Anschließend wird der Spieß herausgedreht. Ein Gegenhalten des Guts mit einem Messer oder einer Gabel ist in der Regel nicht erforderlich.
Die Fonduespieße gemäß den Fig. 1 bis 3 weisen eine 0 Spitze als axiale Verlängerung des Stiels an deren äußersten freien Enden auf. Damit kann der Spieß leicht vor dem Eindrehen auf dem Gut angesetzt werden. Bei den Fig. 4 und 5 verläuft die Spitze tangential zum freien Ende des Spießes. Auch damit ist ein leichtes Ansetzen des Spießes auf dem Gut möglich.
Claims (18)
1. Spieß, insbesondere Fonduespieß, der einen Handhabungsgriff (11), einen Stiel (12) und am gegenüberliegenden freien Ende eine Aufnahme für das essbare Gut aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (13, 15, 17) im wesentlichen schraubenförmig oder wendelförmig ausgebildet ist.
2. Spieß, der einen Handhabungsgriff und am gegenüberliegenden freien Ende eine Aufnahme für das essbare Gut aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (18, 19) im wesentlichen der Locke eines Korkenziehers entspricht.
3. Spieß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende im Bereich der Mittenachse der Schraube, der Wendel oder der Locke einen mittleren axialen Kern aufweist.
4. Spieß nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende im Bereich der Mittenachse der Schraube, der Wendel oder der Locke frei ohne axialen Kern ausgebildet ist.
5. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich das freie Ende (17) beziehungsweise die Einhüllende der Schraube, der Wendel oder der Locke in Richtung auf den Handhabungsgriff zumindest über einen Teil ihrer axialen Erstreckung konisch erweitert.
6. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (15), die Wendel (17) oder die Locke (18, 19) wenigstens einen Gang aufweist oder vorzugsweise mehrgängig ausgebildet ist.
7. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube, die Wendel oder die Locke sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Spießes bis oder bis nahezu zum Handhabungsgriff erstreckt.
8. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Kanten (14, 16) der Schraube, der Wendel oder der Locke scharfkantig ausgebildet sind.
9. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Kanten (20) der Schraube, der Wendel oder der Locke abgerundet ausgebildet sind.
10. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das äußerste freie Ende auf der dem Handhabungsgriff abgekehrten Seite der Schraube, der Wendel oder der Locke als Spitze ausgebildet ist.
11. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Handhabungsgriff (11) aus Holz besteht.
12. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Handhabungsgriff (11) aus Kunststoff besteht.
13. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel mit dem freien Ende lösbar mit dem Handhabungsgriff verbunden sind.
14. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Handhabungsgriff mit dem Spieß einstückig ausgebildet ist.
15. Spieß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Handhabungsgriff als endständige Umbiegung oder Öse des Spießes ausgebildet ist.
16. Spieß nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (13, 15, 17, 18, 19) und der Stiel (12) aus Metall und insbesondere Edelstahl bestehen.
17. Set aus mehreren und insbesondere sechs Fonduespießen gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Spieß einen Handhabungsgriff aus einem anderen Holz oder einem Holz aus einer anderen Farbe besitzt.
18. Set aus mehreren und insbesondere sechs Fonduespießen gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Spieß einen Handhabungsgriff aus einem Kunststoff aus einer anderen Farbe besitzt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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ID=27816337
Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2344976C1 (ru) * | 2007-06-18 | 2009-01-27 | Юлия Алексеевна Щепочкина | Крышка для укупорки сосудов |
| DE202011003434U1 (de) | 2011-03-03 | 2011-05-19 | Petzold, Rainer, 88045 | Fonduegreifer |
| DE102013003555A1 (de) * | 2013-03-01 | 2014-09-04 | Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr | Treibladungsauszieher |
-
2003
- 2003-05-17 DE DE20307719U patent/DE20307719U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| DE202011003434U1 (de) | 2011-03-03 | 2011-05-19 | Petzold, Rainer, 88045 | Fonduegreifer |
| DE102013003555A1 (de) * | 2013-03-01 | 2014-09-04 | Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr | Treibladungsauszieher |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20031009 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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Effective date: 20090723 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20110729 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |