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DE20306317U1 - Kleidungsstück - Google Patents

Kleidungsstück

Info

Publication number
DE20306317U1
DE20306317U1 DE20306317U DE20306317U DE20306317U1 DE 20306317 U1 DE20306317 U1 DE 20306317U1 DE 20306317 U DE20306317 U DE 20306317U DE 20306317 U DE20306317 U DE 20306317U DE 20306317 U1 DE20306317 U1 DE 20306317U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wearer
garment
sign
clothing
glove
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20306317U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE20306317U priority Critical patent/DE20306317U1/de
Publication of DE20306317U1 publication Critical patent/DE20306317U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D27/00Details of garments or of their making
    • A41D27/08Trimmings; Ornaments
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D19/00Gloves

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)
  • Gloves (AREA)

Description

Kleidungsstück
Die Erfindung betrifft ein Kleidungsstück nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es sind bereits Kleidungsstücke mit aufgebrachten Zeichen, beispielsweise Logos, d.h. graphische Zeichen, bekannt, die beispielsweise als Markenbezeichnung des Herstellers des Kleidungsstücks, beispielsweise auf Ski-Handschuhen, angebracht sind.
Hierbei ist es nachteilig, dass ein Benutzer des Kleidungsstücks ein anderes als von Hersteller aufgebrachtes Zeichen an dem Kleidungsstück bevorzugen würde.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kleidungsstück zu schaffen, dass es einem Benutzer ermöglich, möglichst häufig ein von ihm selbst gewähltes Zeichen, insbesondere ein Zahlzeichen, ein Buchstabenzeichen, ein Logo, ein graphisches Zeichen, ein Foto oder dergleichen mehr an seiner Kleidung zu sehen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Kleidungsstück gelöst, bei dem das von außen sichtbare und durch den Träger wählbare Zeichen an einer vorgegebenen Stelle des Kleidungsstücks derart vorgesehen ist, dass das Zeichen von einem Träger des Kleidungsstücks dann einsehbar ist, wenn der Träger wenigstens eine seiner Extremitäten in sein Gesichtsfeld führt. Dies hat den Vorteil, dass der Träger beim Sehen des Zeichens beispielsweise in eine gute Stimmung versetzt wird, was weitere positive Folgen nach sich zieht.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Träger zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit die wenigstens eine Extremität in sein Gesichtsfeld führt. Dies ist beispielsweise bei Tätigkeiten wie dem Autofahren oder auch dem Essen der Fall.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Figur 1 zeigt eine Situation, bei der ein Benutzer Zeichen auf dem Kleidungsstück sieht.
In Figur 1 ist eine Situation beim Autofahren eines Benutzers 1 dargestellt, in der er das Zeichen 11 auf dem Kleidungsstück 10 mittels seiner Augen 2 sieht. Weiterhin ist in Figur 1 das Lenkrad 3 sowie Pfeile 4 dargestellt, die Linien vom Auge 2 des Benutzers 1 zu dem Zeichen 11 auf dem Kleidungsstück 10 bezeichnen und damit zum Ausdruck bringen, dass das Zeichen 11 vom Benutzer 1 gesehen wird.
Dadurch wird beispielhaft die Idee dargestellt, wonach ein Kleidungsstück 10, insbesondere eine Arm- oder Handbekleidung 10 (bspw. Handschuh oder Ärmel) mit einem aufgebrachten Zeichen 11, etwa einem Namen, einer Zahl, einem Foto, oder einem Symbol, versehen wird, wobei das aufgebrachte Zeichen 11 an einer Stelle aufgebracht ist, an der das Zeichen 11 vom Träger 1 des Kleidungsstücks 10 bei bestimmten Tätigkeiten, etwa beim Autofahren oder beim Essen an einem Tisch, eingesehen werden kann. Der Fachmann versteht, dass mit „Zeichen" auch Mehrfachzeichen, z. B. ganze Wörter oder auch Sätze, bzw. aus mehreren Zeichenarten zusammengesetzte Zeichen zu verstehen sind.
Die Wirkung der Maßnahme ist, dass das Zeichen 11 bei den genannten Tätigkeiten eingesehen werden kann und somit, bei entsprechender Wahl des Zeichens 11, eine positive Wirkung auf den Benutzer 1 hat - etwa wird auf das Kleidungsstück der Name, die Zahl, das Foto oder dergleichen einer geschätzten Person aufgebracht, so dass das Einsehen dieses Namens eine positive Wirkung auf den Träger des Kleidungsstücks 10 hat.
Das erfindungsgemäße Kleidungsstück wird mit einem bekannten Verfahren zur Aufbringung von Zeichen auf Kleidungsstücken hergestellt, wobei das Zeichen nach Wahl des (zukünftigen) Trägers auf dem Kleidungsstück angebracht wird beispielsweise durch aufnähen, aufsticken, aufkleben, aufdrucken. Vorteilhaft ist, dass der Träger bzw. der Benutzer des Kleidungsstücks selbst das Zeichen bestimmen kann.
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Bezugszeichenliste
1 Benutzer
2 Auge
3 Lenkrad
4 Linien vom Auge des Benutzers zu dem Zeichen auf dem Kleidungsstück
10 Kleidungsstück
11 Zeichen

Claims (7)

1. Kleidungsstück mit einem von außen sichtbaren Zeichen, dadurch gekennzeichnet, dass das Zeichen durch den Träger wählbar vorgesehen ist und dass das Zeichen an einer vorgegebenen Stelle des Kleidungsstücks derart vorgesehen ist, dass das Zeichen von einem Träger des Kleidungsstücks dann einsehbar ist, wenn der Träger wenigstens eine seiner Extremitäten in seinen Gesichtsfeld führt.
2. Kleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zeichen als ein Name, eine Zahl, ein Foto oder ein Symbol vorgesehen ist.
3. Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebene Stelle die eine der Extremitäten des Trägers bedeckt.
4. Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit die wenigstens eine Extremität in sein Gesichtsfeld führt.
5. Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tätigkeit das Führen eines Kraftfahrzeugs oder das Führen eines Fahrrades oder das Sitzen an einem Tisch, insbesondere zur Nahrungsaufnahme, ist.
6. Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Extremität ein Arm des Trägers und/oder ein Bein des Trägers ist.
7. Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kleidungsstück ein Handschuh oder eine Armbekleidung ist.
DE20306317U 2003-04-22 2003-04-22 Kleidungsstück Expired - Lifetime DE20306317U1 (de)

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