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DE20306806U1 - Gefäß - Google Patents

Gefäß

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Publication number
DE20306806U1
DE20306806U1 DE20306806U DE20306806U DE20306806U1 DE 20306806 U1 DE20306806 U1 DE 20306806U1 DE 20306806 U DE20306806 U DE 20306806U DE 20306806 U DE20306806 U DE 20306806U DE 20306806 U1 DE20306806 U1 DE 20306806U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vessel
base
recess
coating
visible
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20306806U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rastal GmbH and Co KG
Original Assignee
Rastal GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Rastal GmbH and Co KG filed Critical Rastal GmbH and Co KG
Priority to DE20306806U priority Critical patent/DE20306806U1/de
Publication of DE20306806U1 publication Critical patent/DE20306806U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G19/00Table service
    • A47G19/22Drinking vessels or saucers used for table service
    • A47G19/2205Drinking glasses or vessels
    • A47G19/2227Drinking glasses or vessels with means for amusing or giving information to the user

Landscapes

  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

RLOOOl
Gefäß
Die Erfindung betrifft ein Gefäß, insbesondere ein Glasgefäß, mit einem Boden und einer Wandung, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Gefäß dieser Art ist beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift DE19934609 bekannt, bei dem eine im Boden des Gefäßes befindliche Ausnehmung mit einem Kunststoffmaterial weitgehend verfüllt ist.
Ein weiteres Gefäß dieser Art ist aus der deutschen Bekanntmachungsschrift Nr. 1974493 bekannt, bei der an einem Bechergefäß, unterhalb eines Bodens des Becherglases, ein Schaubild angebracht ist, wobei das Schaubild ausschließlich dann sichtbar ist, wenn sich in dem Bechergefäß Flüssigkeit befindet. Hierbei ist es nachteilig, dass das Schaubild ohne im Gefäß befindliche Flüssigkeit nicht sichtbar ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gefäß zu schaffen, bei dem die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden und das weitere überraschende Effekte auf einen Benutzer des Gefäßes zulässt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Gefäß mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass eine auf der Oberfläche der Unterseite des Bodens befindliche Beschichtung sowohl sichtbar ist, wenn sich Flüssigkeit in dem Gefäß befindet, als auch dann, wenn keine Flüssigkeit im Gefäß ist. Dadurch ist die an einer für Verzierungen bzw. Beschriftungen an Gläsern eher ungewöhnlichen Stelle angebrachte Beschichtung in jeder Situation sichtbar, was beispielsweise für die Verwendung des Gefäßes als Geschenkartikel von Vorteil ist, wenn das Gefäß nicht mit Flüssigkeitsinhalt dem Beschenkten übergeben wird. Der ungewöhnliche Effekt des Gefäßes tritt dadurch sofort ein. Vorzugsweise ist die Sichtoberfläche des Bodens eine Seitenfläche des Bodens, die vorteilhafterweise unabhängig von einem Flüssigkeitsinhalt des Gefäßes durch einen Benutzer bei normaler Benutzung bzw. Betrachtung des Gefäßes sichtbar ist. Vorzugsweise weist der Boden ferner eine Standfläche auf, wobei die Oberfläche des beschichteten Bereichs gegenüber der Standfläche eine Neigung aufweist, die besonders
vorzugsweise einen Winkel von größer als 45° aufweist. Dies hat den Vorteil, dass die Beschichtung und damit die von außen sichtbare Verzierung des Gefäßes besonders gut sichtbar ist. Vorzugsweise erstreckt sich die Ausnehmung ferner in einer Richtung über die gesamte Ausdehnung des Bodens in dieser Richtung, was vorteilhaft vermeidet, dass sich bei umgedrehtem Gefäß Hohlräume bilden, die insbesondere in Spülmaschinen - Spülflüssigkeit aufnehmen. Durch die Erstreckung über die gesamte Ausdehnung in der Richtung der Ausnehmung kann die Spülflüssigkeit auch bei umgedrehtem Gefäß sicher ablaufen. Vorzugsweise hat die Ausnehmung einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt, so dass die besonders einfache und klare Formensprache zu einem besonderen ästhetischen Eindruck des Gefäßes führt. Vorzugsweise hat die Ausnehmung ferner eine im wesentlichen runde Ausnehmung, die zu einer besonders guten Standfestigkeit des Gefäßes auf der Standfläche führt. Vorzugsweise ist das Gefäß aus Glas als transparentem Material vorgesehen, wobei jedoch erfindungsgemäß auch transparente oder leicht gefärbte Kunststoffe als transparente bzw. im wesentlichen transparente Materialien erfindungsgemäß in Frage kommen.
Das erfindungsgemäße Gefäß kann technischen Zwecken, vorzugsweise Zwecken des täglichen Bedarfs, dienen und ist beispielsweise als Trinkgefäß, insbesondere Trinkglas, als Kanne als Vase, Trinkkrug oder dergleichen mehr zur Aufnahme von Flüssigkeiten bestimmt. Es ist bereits bekannt, solche Trinkgefäße auf der Außenseite der Gefäßwandung mit einer Bedruckungsschicht bzw. allgemeiner mit einer Beschichtung zu versehen. Solche Beschichtungen dienen in der Regel dekorativen Zwecken oder Werbezwecken. Mit der erfindungsgemäßen Beschichtung ist jegliche Musterung, Beschriftung, Abbildung oder dergleichen gemeint. In Betracht kommen Buchstaben, Ziffern, dekorative Bilder, Muster oder Skaleneinteilungen. Das Gefäß ist insbesondere als rundes Gefäß vorgesehen, wobei der Boden im wesentlichen zylindrische Gestalt aufweist und wobei die Wandung des Gefäßes ebenfalls im wesentlichen zylindrische Gestalt aufweist. Die Stärke, d.h. die Dicke, des Bodens, der im folgenden auch als Bodenwandung bezeichnet wird, ist vorzugsweise deutlich größer vorgesehen als die Stärke der Seitenwandung des Gefäßes. Gegenüber einer einfachen Beschichtung für Dekorations- oder Werbezwecke der äußeren Oberfläche entweder der Wandung oder des Bodens, die bei einem Benutzer keinerlei überraschende Wirkung oder
Interesse hinsichtlich des Ortes der Beschichtung mehr erzielen kann, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, die Beschichtung auf einer Teilfläche der Oberfläche der Unterseite des Bodens des Gefäßes vorzusehen. Ein Benutzer sieht daher die Beschriftung allein dadurch, dass er die Außenseite, d.h. die üblicherweise betrachtete Oberfläche des Bodens, die im Folgenden auch als Sichtoberfläche des Bodens bezeichnet wird, betrachtet. Durch das transparente Material des Bodens hindurch ist die Beschichtung von außen einsehbar. Hierdurch wird ein überraschender Effekt beim Betrachter bewirkt, weil sich dieser nicht notwendigerweise des Ortes der Beschichtung sofort bewusst ist. Die Beschichtung an dem erfindungsgemäßen Ort ist einfach und kostengünstig herstellbar und mit herkömmlichen Beschichtungsmaterialien durchführbar. Erfindungsgemäß ist es insbesondere vorgesehen, die Sichtoberfläche des Bodens, d.h. die von einem Betrachter üblicherweise und bei normaler Benutzung des Gefäßes, beispielsweise als Trinkgefäß, eingesehene Seitenfläche des Bodens, in derselben Weise zu gestalten wie die Wandung des Gefäßes. Hierdurch ist die erfindungsgemäße Beschichtung besonders gut auch in der Situation sichtbar, in der das Gefäß nicht mit Flüssigkeit gefüllt ist.
Besonders zweckmäßig ist es erfindungsgemäß, dass die Wandung des Gefäßes rund, insbesondere zylinderförmig ausgebildet ist. Hierdurch ergibt sich ein überraschender Linseneffekt beim Betrachten der Beschichtung durch das transparente Material und dies, obwohl keine Flüssigkeit eingefüllt ist. Dieser Effekt wird besonders dadurch hervorgerufen, dass die Beschichtung im wesentlichen aufrecht vorgesehen ist, d.h. der beschichtete Bereich der Unterseite des Bodens ist derart vorgesehen, dass die Oberfläche des beschichteten Bereichs gegenüber der Standfläche des Gefäßes bzw. gegenüber der (ebenen) Oberfläche auf der das Gefäß steht, geneigt, insbesondere weitgehend aufrecht, d.h. in einem Winkel von deutlich über 45°, vorzugsweise 60o-90°, vorgesehen ist. Hierdurch ist die Beschichtung von außerhalb des Gefäßes und auch lediglich durch das transparente Material des Bodens hindurch gut sichtbar. Der überraschende Linseneffekt, der durch den Ort der Beschriftung bzw. der Beschichtung hervorgerufen wird, kann erfindungsgemäß noch weiter dadurch gesteigert werden, dass bei einer Auffüllung des Gefäßes mit Flüssigkeit weitere Abbilder der Beschichtung an anderen Stellen, beispielsweise durch die Flüssigkeit hindurch auf der gegenüberliegenden Wandung
des Gefäßes, sichtbar sind. Hierdurch ist es erfindungsgemäß möglich, dass die Beschichtung mehrfach - wenigstens einmal über das transparente Material lediglich des Bodens und darüber hinaus noch durch die eingefüllte Flüssigkeit hindurch - von einem Benutzer sichtbar ist, was überraschende zusätzliche Effekte ermöglicht. Beispielsweise ist es möglich, dass die Beschichtung durch die Flüssigkeit hindurch besonders stark vergrößert abgebildet wird, so dass es beispielsweise zu einer Überlagerung der beiden Abbilder - die jedoch unterschiedliche Größe aufweisen kommt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Figur 1 zeigt in drei Ansichten ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gefäßes und
Figur 2 zeigt ebenfalls in drei Ansichten ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gefäßes.
In Figur 1 ist auf der linken Seite der Figur eine Seitenansicht, im mittleren Teil der Figur eine Vorderansicht und auf der rechten Seite der Figur eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Gefäßes 1 dargestellt. Das Gefäß umfasst einen Boden 2 und eine Wandung 3, die jeweils im wesentlichen zylindrisch vorgesehen sind, wobei sich Wandstärke der Wandung 3 nach oben hin etwas verringert. Der Boden 2 wird auch als Bodenwandung 2 bezeichnet und die Wandung 3 wird auch als Seitenwandung 3 bezeichnet. Der Boden 2 weist eine Unterseite 20 und eine Sichtoberfläche 22 auf. Die Sichtoberfläche 22 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel insbesondere seitlich am Boden 2 vorgesehen. Im Boden 2 ist eine Ausnehmung 21 vorgesehen, die im ersten Ausführungsbeispiel einen dreieckigen Querschnitt aufweist, der besonders gut in der Seitenansicht im linken Teil der Figur 1 sichtbar ist. Die Ausnehmung 21 verläuft in einer Richtung, in die der Betrachter der Seitenansicht blickt, über die gesamte Ausdehnung des Bodens 2 in dieser Richtung. Durch die Ausnehmung 21 werden auf der Unterseite 20 des Bodens 2, die üblicherweise und bei normalem Gebrauch des Gefäßes von einem Benutzer nicht direkt angesehen wird, weitere Oberflächen 23 erzeugt, die eine im mittleren und rechten Teil der Figur
1 dargestellte Beschichtung 25 tragen. Die die Beschichtung 25 tragenden Oberflächen 23 bzw. die beschichteten Bereiche 25 sind im ersten Ausführungsbeispiel um einen Winkel 24 von ca. 60° gegen die Waagerechte, d.h. die Standfläche des Gefäßes geneigt. Dadurch kommt die erfindungsgemäße vorteilhafte Wirkung der größeren Sichtbarkeit der Beschichtung 25 besser zur Geltung.
In Figur 2 ist auf der linken Seite der Figur eine Vorderansicht, im mittleren Teil der Figur eine Seitenansicht und auf der rechten Seite der Figur eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Gefäßes 1 dargestellt. Das Gefäß 1 umfasst wiederum den Boden 2 und die Wandung 3. Der Boden 2 weist wiederum die Unterseite 20 und die Sichtoberfläche 22 auf. Im Boden
2 ist die Ausnehmung 21 vorgesehen, die im zweiten Ausführungsbeispiel rund vorgesehen ist. Die Ausnehmung 21 lässt einen Rand 26 des Bodens 2 entlang eines Umfangs des Bodens 2 stehen, so dass die Standfähigkeit des Gefäßes sehr gut ist. Durch die Ausnehmung 21 werden auf der Unterseite 20 des Bodens 2 weitere Oberflächen 23, 23a erzeugt, die die Beschichtung 25 tragen. Die die Beschichtung 25 tragenden Oberflächen 23, 23a bzw. die beschichteten Bereiche sind im zweiten Ausführungsbeispiel um den Winkel 24 von ca. 70°-80°gegen die Waagerechte, d.h. die Standfläche des Gefäßes, geneigt. Dadurch kommt die erfindungsgemäße vorteilhafte Wirkung der größeren Sichtbarkeit der Beschichtung 25 besser zur Geltung.
·&Ogr;·· ♦
Bezugszeichenliste:
1 Gefäß
2 Boden
3 Wandung
20 Unterseite
21 Ausnehmung
22 Sichtoberfläche
23, 23a Oberflächen der Ausnehmung
24 Winkel
25 beschichtete Bereiche
26 Rand

Claims (8)

1. Gefäß (1) mit einem Boden (2) und mit einer Wandung (3), wobei das Gefäß (1) im Wesentlichen aus transparentem Material vorgesehen ist und wobei der Boden (2) auf seiner Unterseite (20) eine Ausnehmung (21) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein beschichteter Bereich (25) zumindest auf einem Teil der Oberfläche (23) der Ausnehmung (21) vorgesehen ist, wobei der beschichtete Bereich (25) über die Sichtoberfläche (22) des Bodens (2) direkt sichtbar ist.
2. Gefäß (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtoberfläche (22) des Bodens (2) eine Seitenfläche des Bodens (2) ist.
3. Gefäß (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (2) eine Standfläche definiert und dass die Oberfläche (23) des beschichteten Bereichs (25) gegenüber der Standfläche eine Neigung aufweist.
4. Gefäß (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (24) der Neigung größer als 45° beträgt.
5. Gefäß (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (21) sich in einer Richtung über die gesamte Ausdehnung des Bodens (2) in dieser Richtung erstreckt.
6. Gefäß (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (21) als eine im wesentlichen einen dreieckigen Querschnitt aufweisende Ausnehmung (21) vorgesehen ist.
7. Gefäß (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (21) als eine im wesentlichen runde Ausnehmung (21) vorgesehen ist.
8. Gefäß (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das transparente Material als Glas vorgesehen ist.
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CN105982482A (zh) * 2015-02-13 2016-10-05 胡厚飞 具有辨识功能的酒杯脚架
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