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Die vorliegende Erfindung betrifft einen einteiligen Halterahmen für eine Karte und ein Präsentationssystem.
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Zur Präsentation von Karten bzw. Schildern sind Anwendungsbeispiele im Bereich der Preisauszeichnung bzw. Produktauszeichnung bekannt. So gibt es Aufsteller mit unmittelbar angebrachtem Fuß, Aufsteller mit Distanzstange, Hängerahmen für Preisauszeichnungen sowie Erdspieße, die zur Preis- und/oder Produktbezeichnung in die Erde eines Pflanztopfes gesteckt werden. Diese Halter sind häufig so ausgebildet, dass sich das Schild bzw. die Karte wechseln lässt, sodass der Halter für unterschiedliche Preise oder Produkte verwendet werden kann. Dazu weisen die Halter üblicherweise einen Schlitz auf, durch die die Karte in den Halter eingebracht oder herausgenommen werden kann. Der Einsatzort des Halters ist dabei bereits bei der Herstellung festgelegt, d. h. der Halter ist lediglich als Standhalter, Steckhalter, Hängehalter oder dergleichen ausgelegt und kann nur zu diesem Zweck eingesetzt werden.
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Aus der Praxis sind des Weiteren zu Ausstellungzwecken Bilderrahmen bekannt, in die ein Bild rückseitig eingebracht und mit einer mittels separater Klemmen befestigten Rückwand im Rahmen gehalten wird. Sowohl die bekannten Bilderrahmen als auch die Rahmen der zuvor beschriebenen Halter sind üblicherweise mehrteilig gefertigt.
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Dies ist jedoch nachteilig, da es den Herstellungsprozess erschwert, mehr Zeit und Material bedarf und somit zugleich die Kosten erhöht. Dies ist besonders unvorteilhaft, da es sich bei entsprechenden Haltern oder Rahmen zumeist um Massenprodukte handelt. Dabei können bereits kleine Verbesserungen im Herstellungsprozess großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des fertigen Produktes haben.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Halterahmen für Karten anzugeben, der einfacher herstellbar und/oder flexibler einsetzbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch einen einteiligen Halterahmen für eine Karte nach Patentanspruch 1 und ein Präsentationssystem nach Patentanspruch 10 gelöst.
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Der eingangs genannte einteilige Halterahmen für eine Karte weist eine Rahmenfläche mit einer Betrachtungsseite und einer der Betrachtungsseite gegenüberliegenden Rückseite auf. Dabei umschließt der Halterahmen eine zentrale Sichtöffnung und weist an der Rückseite der Rahmenfläche eine umlaufende äußere Rippe und nach innen hin, also von der äußeren Rippe, beabstandet eine umlaufende innere Rippe auf. Zwischen den Rippen ist somit eine umlaufende Nut gebildet. Dabei ist rückseitig, also auf der Rückseite, innerhalb der inneren Rippe eine Kartenaufnahme ausgebildet. Die Kartenaufnahme ist größer als die Sichtöffnung. Dadurch wird eine geeignete, im Betrieb auf der Rückseite eingebrachte Karte senkrecht zur Kartenebene zur Betrachtungsseite hin formschlüssig vom Halterahmen gehalten. An zumindest einer der, bevorzugt gemeinsam an beiden, Rippen ist eine Anzahl von Halterungsaufnahmen so ausgebildet ist, dass eine im Betrieb eingebrachte geeignete Halterung formschlüssig in allen Richtungen in einer Kartenebene und kraftschlüssig senkrecht zur einer Kartenebene festgeklemmt ist.
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Der Halterahmen dient somit zugleich als Halterung sowie als Rahmung, d. h. er fasst die Karte visuell und/oder mechanisch ein. Als Karte ist grundsätzlich jede beliebige Karte „geeignet“, in den Halterahmen eingebracht zu werden, die in ihrer Form und ihren Dimensionen passend ausgestaltet ist und die ihren Eigenschaften nach, insbesondere ihrer Biegsamkeit bzw. Steifigkeit, von der Kartenaufnahme gehalten werden kann.
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Die Betrachtungsseite bezeichnet die Seite, die einem Betrachter bestimmungsgemäß, also zur Präsentation der Karte, zugewandt ist. Dementsprechend ist die Rückseite dem Betrachter bestimmungsgemäß abgewandt. Die Rahmenfläche bildet dabei eine Grundfläche des Halterahmens, an der weitere Elemente angeordnet und mit der die weiteren Elemente einteilig verbunden sind. Auch wenn die Rahmenflächen grundsätzlich beliebig geformt sein können, also beispielsweise kreisförmig, oval, beliebige eckige Formen oder dergleichen aufweisen kann, sind sie bevorzugt im Wesentlichen als Rechteck, insbesondere mit abgerundeten Ecken, ausgebildet. Insbesondere die Betrachtungsseite ist dabei so ausgeprägt, dass beim Betrachter ein ästhetischer Gesamteindruck entsteht.
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Die zentrale Sichtöffnung ist eine lichte Fläche im Zentrum bzw. in der Mitte der Rahmenfläche, durch die die im Betrieb rückseitig eingebrachte Karte auf der Betrachtungsseite sichtbar ist. Die Rippen, also die innere Rippe und die äußere Rippe, bezeichnen auf der Rückseite angeordnete, gegenüber der Rahmenfläche erhabene Strukturen bzw. Stege, die an ihrer Basis mit der Rahmenfläche einteilig verbunden sind. Dabei bedeutet „umlaufend“, dass sie im Wesentlichen der Geometrie der Rahmenfläche folgend einen geschlossenen Ring auf der Rückseite bilden. Das heißt auch, die Rippen weisen bevorzugt eine im Wesentlichen rechteckige Form auf und haben bevorzugt das gleiche Zentrum wie die Rahmenfläche. Zudem haben die Rippen bevorzugt einen rechteckigen, besonders bevorzugt quadratischen, Querschnitt. Durch den Abstand zwischen der äußeren Rippe und der inneren Rippe ergibt sich unmittelbar eine Nut, die sich insbesondere bis zur Basis der Rahmenfläche erstreckt. Die Nut weist dabei bevorzugt ein rechteckiges U-Profil auf.
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Die Rahmenfläche weist eine Innenkante auf, die die Grenze zum Sichtfenster kennzeichnet. Die innere Rippe erstreckt sich - quasi parallel - zur Innenkante der Rahmenfläche, wobei sie in einem gleichbleibenden Abstand zur Innenkante und gegenüber der Innenkante nach außen hin versetzt angeordnet ist. Somit wird rückseitig innerhalb der inneren Rippe eine Kartenaufnahme gebildet, die größer ist als die Sichtöffnung. Auch die geeignete Karte ist größer als die von der Rahmenfläche umschlossene Sichtöffnung und wird somit senkrecht zur Kartenebene zur Betrachtungsseite hin formschlüssig vom Halterahmen gehalten. Die Karte kommt dabei bevorzugt nicht in direkten Kontakt mit der inneren Rippe, sondern sie wird bevorzugt von Fassungselementen gehalten, wie später noch detailliert beschrieben wird.
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Als „Kartenebene“ wird dabei die mittlere Ebene zwischen und parallel zu den flächigen Seiten der Karte bezeichnet. Die relativen Angaben, wie „außen“ bzw. „innen“ beziehen sich auf Richtungen innerhalb bzw. parallel zur Kartenebene und geben jeweils die Richtung vom Zentrum des Halterahmens weg bzw. zum Zentrum des Halterahmens hin an.
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Ein Formschluss wird unter anderem bei der Halterungsaufnahme durch korrespondierende, insbesondere komplementäre, Formgebung der beteiligten Elemente erzielt. Er schränkt die Freiheitsgrade der beteiligten Elemente bei einer relativen Bewegung zueinander ein. Ein Kraftschluss wird ganz allgemein durch eine Haftreibung zwischen beteiligten Wirkflächen erzielt. Der Begriff „Anzahl“ bedeutet im Rahmen dieser Erfindung, dass das entsprechende Element zumindest einmal, bevorzugt jedoch mehrfach, vorhanden ist. „Mehrzahl“ bedeutet demgegenüber, dass die entsprechenden Elemente zumindest zweimal vorhanden sind.
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Ein erfindungsgemäßer einteiliger Halterahmen für eine Karte weist eine Rahmenfläche mit einer Betrachtungsseite und einer der Betrachtungsseite gegenüberliegenden Rückseite auf. Dabei umschließt der Halterahmen eine zentrale Sichtöffnung und weist an der Rückseite der Rahmenfläche eine umlaufende äußere Rippe und nach innen hin, also von der äußeren Rippe, beabstandet eine umlaufende innere Rippe auf. Zwischen den Rippen ist somit eine umlaufende Nut gebildet. Dabei ist rückseitig, also auf der Rückseite, innerhalb der inneren Rippe eine Kartenaufnahme ausgebildet. Die Kartenaufnahme ist größer als die Sichtöffnung. Dadurch wird eine geeignete, im Betrieb auf der Rückseite eingebrachte Karte senkrecht zur Kartenebene zur Betrachtungsseite hin formschlüssig vom Halterahmen gehalten. Im Unterschied zum zuvor beschriebenen Halterahmen weist der hier beschriebene Halterahmen nicht zwangsläufig Halterungsaufnahmen auf, sondern die Kartenaufnahme weist eine Anzahl von Fassungselementen zum formschlüssigen Halten der Karte in allen Richtungen in einer Kartenebene und zum kraftschlüssigen Halten der Karte senkrecht zur einer Kartenebene auf.
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Die Fassungselemente sind also Klemmenpunkte. Sie halten die Karte in Kombination mit der Rahmenfläche so, dass sie lediglich nach hinten heraus entnommen werden kann. Die Fassungselemente sind dabei so ausgebildet, dass die Karte durch einen Benutzer mit leichtem Kraftaufwand aus dem Halterahmen lösbar ist, ohne Krafteinwirkung aber sicher vom Halterahmen bzw. der Kartenaufnahme gehalten wird. Die Fassungselemente sind beispielsweise als Stege gestaltet, die an ihrer Basis bevorzugt mit der Rahmenfläche einteilig verbunden sind. Besonders bevorzugt grenzen sie nach außen hin unmittelbar an die innere Rippe an und sind damit einteilig verbunden.
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Auch wenn es sich bei den zuvor beschriebenen Halterungsaufnahmen und den Fassungselementen grundsätzlich um eigenständige Ideen handelt, die vorteilhaft am Halterahmen wirken, liegt beiden das Prinzip der Klemmung zugrunde, welches hier synergetisch Anwendung findet. Sowohl die Karte als auch die Halterung werden bevorzugt in die entsprechenden Elemente des Halterahmens eingeklemmt. Dies ermöglicht eine insgesamt einfach zu fertigende Konstruktion des Halterahmens.
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Der erfindungsgemäße Halterahmen ist somit insgesamt einteilig. Zudem weist er bevorzugt keine Elemente auf, die dünner sind als beispielsweise die Dicke der Rahmenfläche. Dadurch ist er beispielsweise mittels eines Spritzgussverfahrens leicht zu fertigen. Dies wird insbesondere durch den Verzicht auf feingliedrige und/oder alleinstehende Elemente ermöglicht.
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Das eingangs genannte Präsentationssystem umfasst einen erfindungsgemäßen Halterahmen. Mit dem Halterahmen ist formschlüssig und/oder kraftschlüssig eine Halterung verbundenen, welche als ein Erdspieß, ein Clip, ein Magnet, eine Öse, ein Ständer bzw.
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Fuß und/oder als eine Rahmenverbindung ausgebildet ist. Zusätzlich oder alternativ umfasst das Präsentationssystem ein Stück Klebeknete.
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Ein Erdspieß beschreibt dabei eine Halterung, die eine Distanzelement, z. B. in Form einer Stange, und an einem im bestimmungsgemäßen Gebrauch vom Halterahmen wegweisenden Ende eine Spitze aufweist, mit der der Erdspieß z. B. in die Erde bzw. das Pflanzsubstrat in einem Pflanzgefäß gesteckt werden kann. Die Erde dient somit als Halteanker. Alternativ kann der Erdspieß aber auch z. B. in Blumengebinde oder dergleichen gesteckt werden. Der Erdspieß ist bevorzugt einteilig gefertigt.
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Ein Clip ist eine Schnellverbindung, die in einer Clipaufnahme, z. B. nach Art einer Wäscheklammer, bevorzugt als dauerelastisches einteiliges Element einen geeigneten Halteanker einklemmt und derart temporär mit dem Präsentationssystem verbindet. Der Clip ist bevorzugt einteilig gefertigt.
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In eine typische, bevorzugt einteilig gefertigte, Öse kann ein Haken oder auch ein Band als Halteanker eingeführt werden.
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Ein Ständer bzw. Fuß dient zum Aufstellen des Halterahmens auf einer ebenen Stellfläche und ist dazu so ausgebildet, dass er ein Umkippen des Halterahmens im regulären Betrieb verhindert. Der Fuß bzw. Ständer ist bevorzugt einteilig gefertigt.
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Wenn die Halterung in Form eines Magneten bzw. Magnethalter ausgebildet ist, umfasst sie ein magnetisches Element, das im Betrieb mit einem magnetischen oder magnetisierbaren Halteanker zusammenwirkt. Der Magnet bzw. das magnetische Element ist dabei bevorzugt komplementär passend zur Halterungsaufnahme ausgebildet. Das heißt, der Magnet ist besonders bevorzugt zylindrisch geformt und so dimensioniert, dass er direkt in die Halterungsaufnahme geklemmt werden kann.
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Eine Rahmenverbindung beschreibt ein Verbindungselement zwischen zwei erfindungsgemäßen Halterahmen. Das heißt, als Halterung greift es bei beiden Halterahmen jeweils formschlüssig und kraftschlüssig in die Halterungsaufnahme ein. Dabei können die Halterahmen beispielsweise in einer Richtung der Karteebene, also beispielsweise an jeweils Kurzseite an Kurzseite oder Langseite an Langseite oder die Kurzseite eines Halterahmens mit der Langseite eines anderen Halterahmens, angeordnet und miteinander verbunden sein. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass zwei Halterahmen mittels der Rahmenverbindung Rückseite an Rückseite angeordnet und miteinander verbunden sind. Dadurch entsteht ein insgesamt geschlossener Rahmen, der auf beiden Seiten je eine Karte halten kann.
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In einfacher Weise kann der Halterahmen auch mittels handelsüblicher Klebeknete an einer Wand oder sonstigen geeigneten Fläche temporär befestigt werden. Dazu wird beispielsweise ein Teil eines Stücks Klebeknete in die Nut und ein anderer Teil gegen die gewünschte Fläche gedrückt, so dass der Halterahmen an der Fläche haftet.
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Insbesondere mittels Spritzguss ist es somit vorteilhafterweise möglich, den Halterahmen sowie eine oder mehrere der Halterungen mittels eines Werkzeugs bzw. in einem gemeinsamen Verfahrensschritt zu fertigen.
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Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, wobei die unabhängigen Ansprüche einer Anspruchskategorie auch analog zu den abhängigen Ansprüchen und Ausführungsbeispielen einer anderen Anspruchskategorie weitergebildet sein können und insbesondere auch einzelne Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele bzw. Varianten zu neuen Ausführungsbeispielen bzw. Varianten kombiniert werden können.
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Bevorzugt sind die Halterungsaufnahmen als Ausnehmungen in den Rippen, die die Nut erweitern, und/oder als Einbuchtungen der Rippen in die Nut, die die Nut verjüngen, ausgebildet. In beiden Fällen sind die Halterungsaufnahmen direkt an und integral mit den Rippen ausgestaltet. Daher sind bevorzugt zusätzlich zu den Rippen und der Rahmenfläche keine weiteren Elemente am Halterahmen für die Halterungsaufnahme ausgestaltet. Dadurch kann die Konstruktion insgesamt vorteilhaft einfach gehalten werden und ist dadurch einfach zu fertigen.
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Die Halterungsaufnahmen sind vorzugsweise an der inneren Rippe und an der äußeren Rippe als zylindersegmentförmige Ausnehmungen ausgebildet. Durch die zylindrische Form ergeben sich weniger Ecken in der Konstruktion des Halterahmens. Auch dies ermöglicht eine leichtere Fertigung, z. B. mittels Spritzguss. Zudem wirkt die zylindrische Ausnehmung mit einem komplementären zylindrischen Element an der Halterung besonders günstig beim Herstellen und/oder Lösen der Klemmverbindung, da eventuell mögliches Verkanten durch die Formgebung reduziert wird.
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Bevorzugt ist zumindest eine Halterungsaufnahme an jeder Seite, also beiden Kurzseiten und beiden Langseiten, des Halterahmens ausgebildet. Dem Benutzer wird dadurch die Wahlmöglichkeit gegeben, an welcher Seite er die Halterung anbringt und/oder mehrere Rahmen miteinander zu verbinden.
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Die Rahmenfläche, die innere Rippe und/oder die äußere Rippe weisen bevorzugt eine im Wesentlichen gleiche Materialdicke auf. Dabei bedeutet „im Wesentlichen“, dass neben den typischerweise anzunehmenden Fertigungstoleranzen, die Dicke selbstverständlich in den Bereichen variiert, an denen die Rippen beispielsweise die Ausnehmungen, Einbuchtungen und/oder die Fassungselemente aufweisen. Durch die im Wesentlichen gleiche Materialdicke wird die Fertigung mittels Spritzguss noch weiter vereinfacht.
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Der erfindungsgemäße Halterahmen bzw. das Präsentationssystem kann grundsätzlich aus beliebigen geeigneten Werkstoffen gefertigt sein. Bevorzugte Werkstoffe sind Holz, metallische Werkstoffe oder Glas. Auch kann das Präsentationssystem eine Kombination geeigneter Werkstoffe umfassen. Beispielsweise kann der Halterahmen aus Holz und der Fuß bzw. Ständer aus Kunststoff oder der Halterahmen aus Aluminium und der Erdspieß aus Holz gefertigt sein. Entsprechend der Werkstoffe werden bevorzugt auch geeignete Fertigungsverfahren wie z. B. Fräsen, Laserschweißen, Plasmaschweißen, Laserschneiden und/oder Plasmaschneiden eingesetzt.
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Besonders bevorzugt wird der erfindungsgemäße Halterahmen aus Kunststoff und besonders bevorzugt mittels eines Spritzgussverfahrens gefertigt. Dadurch kann der Halterahmen als Massenprodukt einfach und kostengünstig gefertigt werden.
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Je nach Material sind auch die Oberflächen vor allem zu visuell oder haptisch ästhetischen Zwecken bevorzugt in geeigneter Weise bearbeitet bzw. veredelt. Bevorzugt sind sie glatt ausgestaltet, gebürstet, gestrahlt und/oder mit einer Folie laminiert. Letzteres ist beispielsweise mittels einer Hinterspritztechnik im Thermoplatz-Spritzguss-Verfahren möglich. Dadurch weisen die Oberflächen für die Präsentation besonders vorteilhafte Dekore bzw. Optiken und/oder Haptiken auf.
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Vorzugsweise schließt die äußere Rippe bündig mit der Rahmenfläche ab. Das heißt, die äußere Rippe erstreckt sich bevorzugt in Fortführung einer Außenkante der Rahmenfläche senkrecht zur Rahmenfläche auf deren Rückseite. Sie bildet somit rückseitig eine umlaufende Umrandung, d. h. sie erstreckt sich sowohl auf beiden Kurzseiten als auch auf beiden Langseiten.
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Die Kartenaufnahme ist bevorzugt so ausgebildet, dass sie eine Anzahl von Karten sicher halten kann. Das heißt, insbesondere kann genau eine Karte eingebracht werden, bevorzugt jedoch genau zwei Karten, die sicher gehalten werden. Dadurch ist es beispielsweise möglich, auf der Betrachtungsseite eine gewünschte Grußkarte oder Glückwunschkarte einzubringen und rückseitig dahinter eine ggf. generische bzw. unpersönliche Gutscheinkarte zur Überraschung zu „verstecken“. Alternativ kann die Kartenaufnahme auch ausgebildet sein, dass sie mehr als zwei Karten sicher hält.
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Der Halterahmen bzw. die Kartenaufnahme weist bevorzugt genau fünf Fassungselemente auf. Die Fassungselemente bilden somit eine 5-Punkt-Klemmhalterung für die Karte. Dabei ist besonders bevorzugt je ein Fassungselement an gegenüberliegenden Kurzseiten angeordnet, ein Fassungselement mittig an einer ersten Langseite angeordnet und zwei Fassungselemente zueinander beabstandet an einer zweiten Langseite angeordnet, die der ersten Langseite gegenüberliegt.
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Diese Anzahl und Anordnung der Fassungselemente ist besonders vorteilhaft. Denn so wird zum einen erreicht, dass die Karte sicher gehalten wird und sie trotzdem einfach in die Kartenaufnahme eingebracht werden kann. Außerdem wird durch die 5-Punkt-Klemmhalterung vermieden, dass sich die Karte in der Kartenaufnahme zu sehr durchbiegt bzw. wölbt.
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Bevorzugt weist die Halterung des Präsentationssystems eine Anzahl von Klemmelementen auf, wobei ein Klemmelement komplementär passend zur Halterungsaufnahme ausgebildet ist. Dabei bedeutet „komplementär passend“, dass das Klemmelement in seiner Formgebung und in seinen Abmessungen so ausgestaltet ist, dass es den Formschluss in allen Richtungen in der Kartenebene und den Kraftschluss senkrecht zur Kartenebene herstellt. Dabei wird bevorzugt auch ein Formschluss in Richtung zur Rahmenfläche hin erzeugt.
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Das heißt, die Halterung kann von einem Benutzer lediglich in Richtung von der Rückseite weg aus der Halterungsaufnahme gelöst werden und sie wird in umgekehrter Richtung in die Halterungsaufnahme eingebracht. Der Kraftschluss ist dabei bevorzugt so ausgebildet, dass er die Halterung im regulären Betrieb sicher in der Halterungsaufnahme hält, sich durch Krafteinwirkung eines Benutzers hingegen problemlos lösen lässt.
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Neben dem komplementär passend zur Halterungsaufnahme ausgebildeten Klemmelement weist die Halterungsaufnahme bevorzugt noch weitere Klemmelemente auf, wie im Folgenden detailliert beschrieben wird. So ist besonders bevorzugt ein mittleres Klemmelement komplementär passend zur Halterungsaufnahme ausgebildet und zwei äußere Elemente sind komplementär passend zur Nut ausgebildet. Dadurch wird zum einen eine sicherere Verklemmung erzielt, zum anderen wird eine Rotation zwischen Halterahmen und Halterung innerhalb bzw. parallel zur Kartenebene vermieden.
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Ganz besonders bevorzugt ist das mittlere Klemmelement zylinderförmig und die beiden äußeren Klemmelemente quaderförmig ausgebildet. In dieser Ausgestaltung sind die Klemmelemente komplementär passend zu zylindersegmentförmigen Ausnehmungen in den Rippen und zu einer Nut, die einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
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Die Kanten der Klemmelemente sind bevorzugt abgerundet oder weisen eine Fase auf, um das Einbringen in die Halterungsaufnahme zu erleichtern.
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Bevorzugt ist das Präsentationssystem ein Set aus zumindest einem erfindungsgemäßen Halterahmen sowie einer oder mehreren der zuvor genannten Halterungen und/oder einem Stück Klebeknete. Dadurch kann der Benutzer die Halterung bzw. Befestigung für den Halterahmen je nach Bedarf wählen. Alternativ oder zusätzlich können auch mehrere der Sets miteinander modular kombiniert werden, um beispielsweise mehrere Halterahmen miteinander zur verbinden.
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Insbesondere Geschenkkarten und Gutscheinkarten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie dem Beschenkten Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des genauen Produkts, Termins oder dergleichen gestatten. Sie sind häufig im weitläufig eingesetzten Kreditkartenformat ausgeführt, das durch die Norm ISO/IEC 7810 als das ID-1-Format spezifiziert ist. Der Halterahmen und insbesondere dessen Kartenaufnahme und bevorzugt die Fassungselemente sind daher vorzugsweise so dimensioniert und ausgebildet, dass sie eine Karte im ID-1-Format aufnehmen und sicher, aber lösbar halten.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Figuren anhand von Ausführungsbeispielen noch einmal näher erläutert. Dabei sind in den verschiedenen Figuren gleiche Komponenten mit identischen Bezugsziffern versehen. Die Figuren sind in der Regel nicht maßstäblich. Es zeigen:
- 1 eine schematische perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Halterahmens,
- 2 eine Draufsicht auf die Rückseite des Halterahmens aus 1 mit eingebrachter Karte,
- 3 eine Draufsicht auf die Betrachtungsseite des Halterahmens aus 1,
- 4 eine schematische perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer Halterung für ein erfindungsgemäßes Präsentationssystem in Form eines Ständers,
- 5 eine schematische perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Halterung für ein erfindungsgemäßes Präsentationssystem in Form eines Erdspießes und
- 6 eine schematische perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Halterung für ein erfindungsgemäßes Präsentationssystem in Form einer Rahmenverbindung.
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1 bis 3 zeigen schematisch und beispielhaft einen erfindungsgemäßen Halterahmen 20. Dabei ist in 1 eine perspektivische Ansicht, in 2 eine Draufsicht auf die Rückseite mit eingebrachter Karte und in 3 eine Draufsicht auf die Frontseite dargestellt.
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Der Halterahmen 20 weist eine Rahmenfläche 21 auf, die als Basis für die weiteren Elemente dient. Die Rahmenfläche 21 hat eine Betrachtungsseite 22, die im bestimmungsgemäßen Gebrauch einem Betrachter präsentiert wird, und eine Rückseite 23, die der Betrachtungsseite 22 gegenüberliegt. Der Halterahmen 20 und insbesondere auch die Rahmenfläche 21 weisen eine rechteckige Grundform mit abgerundeten Außenecken auf.
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Im Zentrum der Rahmenfläche 21 ist eine Sichtöffnung 24 als rechteckige lichte Fläche angeordnet, die vom Halterahmen 20 bzw. der Rahmenfläche 21 umschlossen ist. Durch die Sichtöffnung 24 ist eine im bestimmungsgemäßen Gebrauch auf der Rückseite 23 eingebrachte Karte 33 (siehe 2) auf der Betrachtungsseite 22 sichtbar. Die Karte 33 weist ein typisches Kreditkartenformat auf, auf das der Halterahmen 20 in seiner Dimensionierung ausgelegt ist
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Die Rahmenfläche 21 weist zwei gegenüberliegende Kurzseiten 31 und zwei gegenüberliegende Langseiten 30, 30` auf. Bündig mit jeweils einer Außenkante der Kurzseiten 31 und der Langseiten 30, 30` der Rahmenfläche 21 erstreckt sich senkrecht zur Rückseite 23 und über die Rückseite 23 erhaben die Rahmenfläche 21 umlaufend eine äußere Rippe 25. In gleichbleibendem Abstand zur äußeren Rippe 25 sowie zu einer Innenkante der Rahmenfläche 21 erstreckt sich innerhalb der äußeren Rippe 25 eine umlaufende innere Rippe 26. Die Rippen 25, 26 sind somit rechteckig konzentrisch mit der rechteckigen Rahmenfläche 21 angeordnet und an ihrer Basis einteilig mit der Rahmenfläche 21 verbunden. Dabei weisen sie einen quadratischen Querschnitt auf. Die äußere Rippe 25 weist dabei abgerundete Ecken auf, während die Ecken der inneren Rippe 26 spitz sind.
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Durch den Abstand zwischen der äußeren Rippe 25 und der inneren Rippe 26 wird zwischen den Rippen 25, 26 eine ebenfalls umlaufende Nut 27 gebildet. Auch die Nut 27 hat einen quadratischen Querschnitt. Jeweils mittig an den Kurzseiten 31 und an den langen Seiten 30, 30` weisen sowohl die äußere Rippe 25 als auch die innere Rippe 26 zylindersegmentförmige Ausnehmungen 29 auf, die die Nut 27 erweitern und somit gemeinsam eine zylinderförmige Halterungsaufnahme 28 bilden.
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Innerhalb der inneren Rippe 26 ist auf der Rückseite 23 aus der Rahmenfläche 21 sowie fünf Fassungselementen 32 eine Kartenaufnahme 21, 32 gebildet. Die Fassungselemente 32 sind als Stege an der inneren Rippe 26 ausgebildet. Sie sind mit der inneren Rippe 26 sowie an ihrer Basis mit der Rahmenfläche 21 verbunden. Dabei ist mittig an beiden Kurzseiten 31 je ein Fassungselement 32 angeordnet, ein Fassungselement 32 ist mittig an einer ersten Langseite 30 angeordnet und zwei Fassungselemente 32 zueinander und symmetrisch von der Mitte beabstandet an einer zweiten Langseite 30' angeordnet.
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Die Fassungselemente 32 sind dabei so angeordnet, dass sie die Karte 33 in allen Richtungen einer Kartenebene E formschlüssig halten. Die Kartenebene E erstreckt sich dabei mittig durch die Karte und parallel zu ihren flächigen Seiten. Zudem sind die Fassungselemente 32 so ausgestaltet und angeordnet, dass sie die Karte 33 kraftschlüssig in einer Richtung senkrecht zur Kartenebene E, die von der Rückseite 23 weg weist, halten. Die Fassungselemente 32 bilden somit eine 5-Punkt-Klemmhalterung für die eingebrachte Karte 33. Dabei ist die Karte 33 jedoch durch eine von einem Benutzer ausgeübte Kraft problemlos aus der Kartenaufnahme 21, 32 zu lösen und rückseitig zu entnehmen. Nach vorne hin, also in einer Richtung senkrecht zur Kartenebene E, die von der Betrachtungsseite 22 weg weist, wird die Karte 33 formschlüssig mittels der Rahmenfläche 21 gehalten, da das Sichtfenster 24 kleiner dimensioniert ist als die Karte 33.
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Die Rippen 25, 26 und die Rahmenfläche 21 weisen im Wesentlichen dieselbe Dicke D auf. Das heißt, jenseits der Bereiche, in denen die Ausnehmungen 29 bzw. die Fassungselemente 32 ausgebildet sind, haben die Rippen 25, 26 und die Rahmenfläche die gleiche Dicke D. Dadurch ist der Halterahmen 20 besonders gut mittels eines Spritzgussverfahrens zu fertigen, da Bereiche gleicher Dicke in einem entsprechenden Spritzgusswerkzeug sehr gleichmäßig vom flüssigen Kunststoff durchflossen werden. Der Halterahmen 20 ist daher insgesamt einteilig aus Kunststoff mittels eines Spritzgussverfahrens gefertigt.
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4 zeigt beispielhaft eine schematische perspektivische Ansicht einer Halterung für ein erfindungsgemäßes Präsentationssystem in Form eines Ständers 40 bzw. Fußes 40.
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Der Ständer 40 weist ein zylinderförmiges Klemmelement 41 auf, das mit einer kreisförmigen Grundfläche senkrecht auf einer Anschlagfläche 43 angeordnet ist. Die von der Anschlagfläche 43 wegweisende kreisförmige Grundfläche des zylinderförmigen Klemmelements 41 weist eine abgerundete Kante auf, um besser in die Halterungsaufnahme 28 eingebracht werden zu können. Das zylinderförmige Klemmelement 41 ist dabei so dimensioniert, dass es kraftschlüssig in der Halterungsaufnahme 28 gehalten werden kann, jedoch durch einen Benutzer mittels Krafteinwirkung problemlos lösbar ist. Das Klemmelement 41 wird also für den bestimmungsgemäßen Gebrauch in der Halterungsaufnahme 28 festgeklemmt. Die Anschlagfläche 43 kommt dabei in Kontakt mit den Rippen 25, 26.
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Mit der Anschlagfläche 43 ist in einem Winkel von 75° eine Auflagefläche 45 einteilig verbunden. Zwischen der Anschlagfläche 43 und der Auflagefläche 45 ist dabei eine Stützstrebe 44 ausgebildet. Im bestimmungsgemäßen Gebrauch steht der Ständer 40 mit seiner Auflagefläche 45 auf einer Standfläche auf und hält somit den Halterahmen 20 in einem 75° Winkel zur Standfläche. Das heißt, gegenüber einer senkrechten Stellung auf der Standfläche ist der Halterahmen 20 um 15° zurück geneigt. Der Winkel zwischen der Anschlagfläche und der Auflagefläche 45 kann bei der Auslegung des Ständers 40 je nach Bedarf und Anwendungsfall in einem Winkelbereich kleiner oder gleich 90° gewählt werden. Je nachdem, in welche Halterungsaufnahme 28 der Ständer 40 gesteckt bzw. geklemmt wird, liegt der Halterahmen 20 zusätzlich mit einer seiner Längsseiten 30, 30' oder einer seiner Kurzseiten 31 auf der Standfläche auf. Der Ständer 40 ist insgesamt einteilig gefertigt.
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In 5 ist beispielhaft eine schematische perspektivische Ansicht einer Halterung für ein erfindungsgemäßes Präsentationssystem in Form eines Erdspießes 50 dargestellt. Der Erdspieß 50 weist ähnlich wie der anhand von 4 beschriebenen Ständer 40 ein zylinderförmiges Klemmelement 51 auf, das ebenfalls senkrecht auf einer Anschlagfläche 53 angeordnet ist und wie bereits beschrieben bestimmungsgemäß mit der Halterungsaufnahme 28 des Halterahmens 20 zusammenwirkt.
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Zudem sind auf der Anschlagfläche 53 zu beiden Seiten des zylinderförmigen Klemmelements 51 zwei quaderförmige Klemmelemente 52 angeordnet. Die von der Anschlagfläche 53 wegweisenden rechteckigen Grundflächen der quaderförmigen Klemmelemente 52 weisen jeweils eine abgerundete Kante auf, um besser in die Nut 27 eingebracht werden zu können. Die quaderförmigen Klemmelemente 52 sind dabei so dimensioniert, dass sie kraftschlüssig in der Nut 27 gehalten werden, jedoch durch einen Benutzer mittels Krafteinwirkung problemlos lösbar sind. Die quaderförmigen Klemmelemente 52 und das zylinderförmige Klemmelement 51 bilden somit eine Klemmanordnung 51, 52, bei der das zylinderförmige Klemmelement 51 mittig angeordnet ist und die quaderförmigen Klemmelemente 52 die äußeren Klemmelemente bilden. Mittels dieser Klemmanordnung 51, 52 lässt sich der Erdspieß 50 für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verdrehsicher mit dem Halterahmen 20 verbinden und darin einklemmen.
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In der Ebene der Anschlagfläche 53 erstreckt sich in einer Richtung senkrecht zu einer gedachten Verbindungslinie durch die Klemmelemente 51, 52 mittig, d. h. im Bereich des zylinderförmigen Klemmelements 51 angeordnet, eine Distanzstange 54. Die Länge der Distanzstange 54 kann - beispielsweise bei der Auslegung des Spritzgusswerkzeugs - je nach Bedarf gewählt werden. Am freien Ende des Stange 54 ist eine Spitze 55 ausgebildet.
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Im bestimmungsgemäßen Gebrauch wird der Erdspieß 50 mit der Spitze 55 in ein Pflanzsubstrat und mittels des Erdspießes 50 der Halterahmen 20 und somit auch die eingebrachte, zu präsentierende Karte 33 in einer festen Position in Relation zum Pflanzsubstrat gehalten.
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6 zeigt beispielhaft eine schematische perspektivische Ansicht einer Halterung für ein erfindungsgemäßes Präsentationssystem in Form einer Rahmenverbindung 60. Die Rahmenverbindung 60 weist zwei der zuvor bereits anhand von 5 beschriebenen Klemmanordnungen 61, 62 auf, die jeweils ein mittleres zylindrisches Klemmelement 61 sowie zwei äußere quaderförmige Klemmelemente 62 aufweisen. Die beiden Klemmanordnungen 61, 62 sind dabei parallel im Hinblick auf eine gedachte Verbindungslinie durch ihre jeweiligen Klemmelemente 61, 62 auf einer gemeinsamen Anschlagfläche 63 angeordnet. Dadurch sind jeweils die quaderförmigen Klemmelemente 62 und die zylinderförmigen Klemmelemente 61 benachbart zueinander angeordnet.
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Im bestimmungsgemäßen Gebrauch werden die beiden Klemmanordnungen 61, 62 jeweils einen separaten Halterahmen 20 in die jeweilige Halterungsaufnahme 28 bzw. Nut 27 eingebracht bzw. eingeklemmt. Dadurch sind mittels der Rahmenverbindung 60 die beiden Halterahmen 20 miteinander verbunden.
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Auch wenn zuvor lediglich drei Ausführungsbeispiele für eine Halterung im Detail beschrieben wurden, ist klar, dass die Klemmelemente bzw. die beschriebene Klemmanordnung bei anderen beispielhaften Halterungen mit einer Öse oder auch mit einem typischen Halteclip verbunden sein können.
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Alternativ oder zusätzlich kann auch ein in Form und Abmessungen passender Magnet als Halterung direkt in die Halterungsaufnahme eingebracht werden.
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Die Kombination eines Stücks Klebeknete und/oder zumindest einer dieser Halterungen mit dem erfindungsgemäßen Halterahmen 20 bildet ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Präsentationssystems. Dabei lassen sich besonders bevorzugt alle Komponenten des Präsentationssystems oder zumindest die Kombination einer Halterung mit dem Halterahmen mittels eines gemeinsamen Spritzgusswerkzeugs in einem gemeinsamen Spritzgussprozess fertigen.
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Es wird abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorhergehend detailliert beschriebenen Figuren lediglich um Ausführungsbeispiele handelt, welche vom Fachmann in verschiedenster Weise modifiziert werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. So können beispielsweise auch andere gängige Halterungen Teil des erfindungsgemäßen Präsentationssystems sein. Auch kann der Halterahmen grundsätzlich beliebige Formen aufweisen und auch im Hinblick auf andere Kartenformate als das gängige Kreditkartenformat dimensioniert sein. Weiterhin schließt die Verwendung der unbestimmten Artikel „ein“ bzw. „eine“ nicht aus, dass die betreffenden Merkmale auch mehrfach vorhanden sein können. Ebenso schließen die Begriffe „Anordnung“ oder „System“ nicht aus, dass diese aus mehreren zusammenwirkenden Teil-Komponenten bestehen, die gegebenenfalls auch räumlich verteilt sein können.
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Bezugszeichenliste
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- 20
- Halterahmen
- 21
- Rahmenfläche
- 21, 32
- Kartenaufnahme
- 22
- Betrachtungsseite
- 23
- Rückseite
- 24
- Sichtöffnung
- 25
- äußere Rippe
- 26
- innere Rippe
- 27
- Nut
- 28
- Halterungsaufnahme
- 29
- Ausnehmungen
- 30
- erste Langseite
- 30'
- zweite Langseite
- 31
- Kurzseite
- 32
- Fassungselement
- 33
- Karte
- 40
- Fuß, Ständer
- 41, 51, 61
- zylinderförmiges Klemmelement
- 43, 53, 63
- Anschlagfläche
- 44
- Verstärkungsstrebe
- 45
- Auflagefläche
- 50
- Erdspieß
- 52, 62
- quaderförmiges Klemmelement
- 54
- Distanzstange
- 55
- Spitze
- 60
- Rahmenverbindung
- D
- Dicke
- E
- Kartenebene