DE20306753U1 - Sandstrahlvorrichtung - Google Patents
SandstrahlvorrichtungInfo
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Description
Sandstrahlvorrichtung
Die Erfindung betrifft Sandstrahlvorrichtungen, insbesondere zum Strahlen von Werkstücken aus Stein, Glas oder Holz, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Aus der DE 8707059 U ist eine Sandstrahlkabine bekannt zum Strahlen von Inschriften und Ornamenten auf Werkstücken aus Stein, Glas oder Holz mit einer doppelwandigen, schallschluckenden Kabine zur Aufnahme eines Werkstücks in einem Arbeitsbereich, die an mindestens einer vertikalen Frontseite eine durch einen vertikal verstellbaren Rollvorhang mit mindestens einer Sichtfläche im wesentlichen abgedeckte Öffnung zum Arbeitsbereich aufweist. Der Rollvorhang ist mit einem abdichtbaren Durchlaß für je ein in vertikaler Richtung mit dem Rollvorhang und in horizontaler Richtung motorisch oder manuell geführtes Strahlrohr versehen. Die Kabine weist einen Lufteinlaß über dem Arbeitsbereich und einen Schrabberboden mit einer Absaugrinne zur Strahlmittelrückförderung unter dem Arbeitsbereich für im wesentlichen von oben nach unten strömenden Luftwechsel für gute Sichtverhältnisse in der Kabine auf. Steine werden bei diesem Stand der Technik zur Bearbeitung außerhalb der Kabine auf ein Rollband gestellt, das sich im Inneren der Kabine fortsetzt, so dass die Steine in den Arbeitsbereich hinter die abgedeckte Öffnung im verstellbaren Rollvorhang im Inneren der Kabine geschoben werden können und dort verschiebbar bleiben. Diese
Sandstrahlkabinen des Standes der Technik haben sich für
relativ hohe Strahlleistungen als sehr effektiv erwiesen. Für
kleine Strahlleistungen haben diese Sandstrahlkabinen des
Standes der Technik ein nicht optimales Kosten-Nutzenverhältnis.
Für kleine Strahlleistungen sind Sandstrahlkabinen mit ein oder zwei Öffnungen für staubfreie Recyclingstrahlgeräte zum Arbeitsbereich mit Strahlmittelrückförderung bekannt. Die Recyclingstrahlgeräte sind für rechtwinklige Bearbeitung von Streifen oder kleineren Flächen eines Werkstücks aus Stein, Glas oder Holz vorgesehen. Diese Sandstrahlkabinen sind nur begrenzt einsetzbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine kostengünstige, platzsparende und vielseitig einsetzbare Sandstrahlvorrichtung zu schaffen.
Die Lösung erfolgt mit einer Sandstrahlvorrichtung, insbesondere zum Strahlen von Werkstücken aus Stein, Glas oder Holz, mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß der Erfindung weist eine Sandstrahlvorrichtung, insbesondere zum Strahlen von Werkstücken aus Stein, Glas oder Holz, eine als verschließbares Gehäuse ausgebildete Kabine auf zur Aufnahme mindestens eines Werkstücks in einem Arbeitsbereich. Die Kabine weist an mindestens einer vertikalen Frontseite eine durch einen vertikal verstellbaren Rollvorhang mit mindestens einer Sichtfläche im wesentlichen abgedeckte Öffnung zum Arbeitsbereich auf. Der Rollvorhang ist mit mindestens einem abdichtbaren Durchlaß versehen für je ein vorzugsweise manuell geführtes oder zu führendes Strahlrohr, einen Arm oder eine Hand für Zugriff mit
variablen Winkeln auf große Arbeitsbereiche am Werkstück. Die Kabine weist auch einen Lufteinlaß auf über dem Arbeitsbereich und eine Absaugrinne unter dem Arbeitsbereich für im wesentlichen diagonal von oben nach unten strömenden Luftwechsel in der Kabine vom Lufteintritt im Dach zum Absaugen durch die vorzugsweise pneumatische Absaugrinne mit der Strahlmittelrückförderung. Gemäß der Erfindung ist die der vertikalen Frontseite mit Sichtfläche und vertikal verstellbarem Rollvorhang gegenüberliegende Rückwand der Kabine im wesentlichen nicht weiter als 1 m von dieser vertikalen Frontseite beabstandet. Der Boden der Kabine ist jeweils von der Frontseite und der gegenüberliegenden Rückwand im wesentlichen keilförmig zu der parallel zur Frontseite und gegenüberliegenden Rückwand verlaufenden Absaugrinne geneigt. Die geringe Tiefe der Kabine von im wesentlichen nicht mehr als 1 m der erfindungsgemäß platzsparenden Sandstrahlvorrichtung ermöglicht das Auffangen des Strahlmittels in einer vorzugsweise asymmetrischen Trichterkonstruktion. Gemäß der Erfindung ist eine Rollvorhangkabine mit flächenmäßigem Zugriff auf ein Werkstück in der Kabine vorgesehen, die allein mit pneumatischer Rückförderung des Strahlmittels arbeitet und so den Anschluss serienmäßig bereits vorhandener Recycling-Strahlgeräte und damit eine kostengünstige Ergänzung bereits vorhandener Strahlgeräte erlaubt.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist zum platzsparenden Einbringen der Werkstücke in die Kabine parallel zur Frontseite und zur gegenüberliegenden Rückwand eine in die Kabine teleskopierbare Rollenbahn vorgesehen. Die teleskopierbare Rollenbahn ist ausziehbar aus der Kabine. Auf die ausgezogene teleskopierbare Rollenbahn kann ein Werkstück, z. B. ein Stein aufgeladen werden, der
anschließend vorzugsweise über Führungsrollen der teleskopierbaren Rollenbahn in die Kabine verschiebbar ist. Wird die Kabine nicht benutzt, steht die teleskopierbare Rollenbahn nicht störend aus der Kabine, die entsprechend wenig Platz einnimmt, so dass die Kabine auf kleinem Raum aufstellbar ist. Die teleskopierbare Rollenbahn erlaubt Verschieben des Werkstücks in der Kabine, so dass insbesondere auch große Werkstücke optimal zum Rollenvorhang für beste Arbeitsbedingungen im Arbeitsbereich platziert werden können.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in einer Stirnwand der Kabine eine Flügeltür vorgesehen, durch die bei geöffneter Flügeltür die teleskopierbare Rollenbahn aus und in die Kabine fahrbar ist und bei geschlossener Flügeltür die teleskopierbare Rollenbahn gesichert ist gegen verfahren zum Verhindern unbeabsichtigten Ausfahrens der teleskopierbaren Rollenbahn aus der Kabine.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Kabine innen im wesentlichen weiß ausgekleidet für beste Lichtreflexion und hohe Lichtausbeute von im verstellbaren Rollvorhang als Beleuchtung vorgesehenen Halogenflutern.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Sichtfläche in einem Klapprahmen mit doppeltem Glas ausgebildet, so dass splitterndes Glas eine Bedienungsperson nicht verletzen kann und dennoch erblindetes Glas leicht austauschbar ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Sandstrahlvorrichtung gemäß Anspruch 1 verbunden mit
einem als Druckstrahl-Blaster ausgebildeten kompakten Recyclingstrahlgerät, bei dem Strahlgerät, Strahlmittelrückgewinnung, Sichtung und Entstaubung zu einer kompletten Einheit zusammengefaßt sind, die an die Kabine anschließbar ist, wobei das Strahlgerät an das Strahlrohr und die Absaugrinne an die Strahlmittelrückgewinnung anschließbar sind.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Strahlrohr des kompakten Recyclingstrahlgeräts räumlieh getrennt von der Strahlmittelrückgewinnung, wohingegen bei herkömmlichen, kompakten Recyclingstrahlgeräten, die bisher vorzugsweise für das staubfreie Strahlen von Inschriften mittels eines Strahlkopfs vorgesehen sind, der Strahl in der Mitte austritt und koaxial um den Strahlkopf die Strahlmittel- und Staubrücksogeinrichtung angeordnet ist, wobei Strahlkopf und Strahlmittel- und Staubrücksogeinrichtung gegenüber dem Werkstück mit einer Bürstenborstenmanschette abgedichtet sind. Bei diesen herkömmlichen, kompakten Recyclingstrahlgeräten ist die Leistung des Strahlkopfs und damit der Strahldruck und die Düsengröße begrenzt durch die Strahlmittel- und Staubrücksogeinrichtung. Mit dem gemäß der Erfindung in die Kabine mündenden Strahlrohr oder Düse ist die Leistung des Strahlrohrs nicht mehr aus Abdichtungs- und/oder Recyclinggründen begrenzt, da die Größe der Kabine ausreicht, das Strahlmittel sich totlaufen zu lassen und das Strahlmittel über die Absaugrinne bei entsprechender Leistung zurück gefördert wird. Das gemäß der Erfindung von der Strahlmittelrückgewinnung räumlich getrennt Strahlrohr des kompakten Recyclingstrahlgeräts ermöglicht das Aufheben der Leistungsbegrenzung für das Strahlrohr und den Einsatz einer Kabine mit Rollvorhang und damit verbesserten Zugriff in vertikaler und horizontaler Richtung auf das Werkstück.
Die erfindungsgemäße Kombination aus einer Kabine mit Rollvorhang, teleskopierbarer Rollenbahn und pneumatischer Strahlmittelrückgewinnung mit einem kompakten Recyclingstrahlgerät, bei dem das Strahlrohr räumlich getrennt ist von der Strahlmittelrückgewinnung, erlaubt kostengünstig hohe Strahlleistung bei verbessertem Zugriff in vertikaler und horizontaler Richtung auf das Werkstück. Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1: eine Seitenansicht einer Kabine der
erfindungsgemäßen Sandstrahlvorrichtung,
Fig. 2: eine Draufsicht der Kabine der erfindungsgemäßen Sandstrahlvorrichtung, und
Fig. 3: eine Querschnitt durch eine Kabine der
erfindungsgemäßen Sandstrahlvorrichtung.
Fig. 1, 2 und 3: Eine Kabine 1 einer Sandstrahlvorrichtung zum Strahlen von Inschriften und Ornamenten auf Werkstücken (nicht dargestellt) aus Stein, Glas oder Holz weist ein starkwandiges, gekantetes Blechgehäuse mit ca. 1,8 m Breite, 1,0 m Tiefe, und 2,0 m Höhe auf mit einem Arbeitsbereich 2.
An einer vertikalen Frontseite 3 ist eine durch einen 1,3 m breiten, vertikal verstellbaren Rollvorhang 4 mit einer Sichtfläche 5 im wesentlichen abgedeckte Öffnung zum Arbeitsbereich 2 der Kabine 1 vorgesehen. Der Rollvorhang 4 ist mit einem horizontal ca. 1,2 m langen Durchlaß 6 versehen für je ein in vertikaler Richtung mit dem Rollvorhang 4 und in horizontaler Richtung motorisch oder manuell geführtes Strahlrohr (nicht dargestellt) oder für den Durchgriff mit
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Armen um ein in der Kabine befindliches Strahlrohr zu nehmen, um in einem Arbeitsbereich von ca. 1,2 &khgr; 0,8 m zu arbeiten. Durchlaß 6 ist innen mit Gummilippen 7 und außen mit Bürstenleisten 8 abgedichtet. Der Rollvorhang 4 ist an einer oberen groß dimensionierten Stahlachse 9 und einer unteren groß dimensionierten Stahlachse 10 kugelgelagert aufwickelbar geführt. Obere Achse 9 und untere Achse 10 halten den Rollvorhang 4 gegengewichts-ausbalanciert und selbstabdichtend laufend gespannt. Als Halogenfluter mit jeweils 300 Watt ausgeführte mitlaufende Leuchtkörper 23 sind seitlich der gegen Blendung schräg geneigten Sichtfläche 5 im Rollvorhang 4 mit Hitzeabweiser und Hitzeisolierung einstellbar angeordnet. Die Sichtfläche 5 ist doppelt verglast als Sicherheitsscheibe in einem Klapprahmen 11 ausgeführt. Die vertikale Frontseite 3 ist 1 m von einer gegenüberliegenden Rückwand 21 beabstandet.
Die Kabine 1 ist im Innern mit weißem, freischwingendem, elektrostatisch leitfähigem Prallschutzmaterial mit einer Dicke von 3-4 mm gegen vorzeitigen Verschleiß ausgekleidet.
Die Kabine 1 weist einen Lufteinlaß 12 über dem Arbeitsbereich 2 und eine pneumatische Absaugrinne 13 zur Strahlmittelrückförderung unter dem Arbeitsbereich 2 für im wesentlichen von oben nach unten strömenden Luftwechsel in der Kabine 1 auf. Optional ist ein Filteranschluß 22 vorgesehen.
Eine in einer Führung 14 in der Kabine 1 teleskopierbare Rollenbahn 15 mit einer im wesentlichen ebenen Auflagefläche für im Strahlfeldbereich der Kabine 1 verfahrbare Werkstücke ist mit einem Führungsrad 16 von 400 mm bis zu 2000 mm ausziehbar aus der Kabine 1 zum Aufsetzen der Werkstücke. An
der rechten Stirnwand 17 der Kabine 1 ist eine abgedichtete Flügeltür 18 vorgesehen. Bei geöffneter Flügeltür 18 ist die teleskopierbare Rollenbahn 15 aus und in die Kabine 1 fahrbar. Die geschlossene Flügeltür 18 sichert die teleskopierbare Rollenbahn 15 gegen verfahren und verhindert unbeabsichtigtes Ausfahren der teleskopierbaren Rollenbahn 15 aus der Kabine 1. Die Flügeltür 18 ist über 2 Spannelemente hermetisch abschließbar an der Kabine 1, wobei über eine Sicherheitsverriegelung (nicht dargestellt) die Strahlvorrichtung nur freigegeben wird bei geschlossener Flügeltür 18. Die Rollenbahn 15 hat eine Tragkraft von bis zu 1 to, Halterungen (nicht dargestellt), staubdicht gekapselte Lager, Prismenparabolrollen und Endschalterverrieglung verschlossen über Spannelemente dichtschließend.
Unterhalb der Rollenbahn 15 ist zur pneumatischen Absaugrinne 13 hin eine asymmetrische Trichterkonstruktion 19 in einem Boden 20 der Kabine 1 vorgesehen.
Kabine 1 ist für den Anschluß an einen Druckstrahl-Blaster (nicht dargestellt) gedacht, bei dem Strahlgerät mit 40 1 Inhalt, Strahlmittelrückgewinnung, Sichtung und Entstaubung zu einer kompletten Einheit zusammengefaßt sind, die an die Kabine 1 anschließbar ist, wobei das Strahlgerät an das Strahlrohr mit 3-8 mm, vorzugsweise 4 mm oder 6 mm Düse und die Absaugrinne 13 außerhalb der Kabine 1 an die Strahlmittelrückgewinnung des Druckstrahl-Blasters jeweils räumlich voneinander getrennt anschließbar sind, so dass Entstaubung und Strahlmittelrückgewinnung automatisch in einem geschlossenen Kreislauf mit Filter erfolgt. Entstaubung und Strahlmittelrückgewinnung erfolgen also über die Absaugrinne 13 und das Strahlrohr mit Düse ist für das Arbeiten in der Kabine 1 vorgesehen, wobei die Leistung für
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Entstaubung und Strahlmittelrückgewinnung angepasst ist an die Menge des über das Strahlrohr ausgestoßenen Strahlmittels. Zusätzlich kann für verbesserte Sichtverhältnisse in der Kabine 1 und für Dauerbetrieb für große plastische Ornamente ein kompatibler Filter (nicht dargestellt) vom Typ Pia mit einem Fördervolumen von z. B. 15, 20 oder 25 mVmin angeschlossen werden.
Der Druckstrahl-Blaster ist auf einem fahrbaren Grundrahmen montiert und mit einem Fußtaster ausgestattet zum Steuern der stufenlosen Blasgutregulierung für die Strahlleistung in die Kabine 1. Der Druckstrahl-Blaster ist mit einem selbsttätigen Einfüllventil versehen. Zur Strahlmittelrückgewinnung ist ein 38, 50 oder 70 mm Rücksogschlauch vorgesehen, so dass Steinstaub und zerstrahltes Strahlmittel zuverlässig aus dem zurück gesaugten Strahlmittel ausgesondert und in einem abgestimmt ausgelegten Hochleistungszyklonabscheider abgeschieden wird und automatisch zur Absackung gelangt. Papierschnipsel und ähnliches werden auf einem über eine gesonderte Tür zugänglichen Strahlmaterialsieb zurückgehalten.
Entstaubung und Rückgewinnung erfolgt durch eine Patronenfiltereinheit mit 4 Patronenfiltern, Abreinigungsvorrichtung und aufgesetztem Drehstrom-Rücksogventilator, der dem Filtern nachgeschaltet und daher vor Verschleiß geschützt ist. Feinstaub fällt in einen Sammelkübel zur Entsorgung.
Ein separater Ausblasschalldämpfer ist vorgesehen.
Claims (8)
1. Sandstrahlvorrichtung, insbesondere zum Strahlen von Werkstücken aus Stein, Glas oder Holz, mit einer als verschließbares Gehäuse ausgebildeten Kabine (1) zur Aufnahme mindestens eines Werkstücks in einem Arbeitsbereich (2), die an mindestens einer vertikalen Frontseite (3) eine durch einen vertikal verstellbaren Rollvorhang (4) mit mindestens einer Sichtfläche (5) im wesentlichen abgedeckte Öffnung zum Arbeitsbereich (2) aufweist, wobei der Rollvorhang mit mindestens einem abdichtbaren Durchlaß (6) für je ein Strahlrohr, eine Hand oder einen Arm versehen ist, die Kabine (1) einen Lufteinlaß (12) über dem Arbeitsbereich (2) und eine Absaugrinne (13) unter dem Arbeitsbereich (2) für im wesentlichen von oben nach unten strömenden Luftwechsel in der Kabine (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die der vertikalen Frontseite (3) mit Sichtfläche (5) und vertikal verstellbarem Rollvorhang (4) gegenüberliegende Rückwand (21) der Kabine (1) im wesentlichen nicht weiter als 1 m von dieser vertikalen Frontseite beabstandet ist und der Boden (20) der Kabine (1) jeweils von der Frontseite (3) und der gegenüberliegende Rückwand (21) im wesentlichen trichterförmig zu der parallel zur Frontseite (3) und gegenüberliegenden Rückwand (21) verlaufenden Absaugrinne (13) geneigt ist.
2. Sandstrahlvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine parallel zur Frontseite (3) und gegenüberliegenden Rückwand teleskopierbare Rollenbahn (15) in der Kabine (1) vorgesehen ist.
3. Sandstrahlvorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Stirnwand (17) eine Flügeltür (18) vorgesehen ist, durch die bei geöffneter Flügeltür (18) die teleskopierbare Rollenbahn (15) aus und in die Kabine (1) fahrbar ist und bei geschlossener Flügeltür (18) die teleskopierbare Rollenbahn (15) gesichert ist gegen verfahren.
4. Sandstrahlvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine pneumatische Absaugrinne (13) vorgesehen ist.
5. Sandstrahlvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabine (1) innen im wesentlichen weiß ausgekleidet ist.
6. Sandstrahlvorrichtung gemäß Ansprüch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtfläche (5) in einem Klapprahmen (11) mit doppeltem Glas ausgebildet ist.
7. Sandstrahlvorrichtung gemäß Anspruch 1 in Verbindung mit kompakten Recyclingstrahlgeräten, bei denen Strahlgerät, Strahlmittelrückgewinnung, Sichtung und Entstaubung zu einer kompletten Einheit zusammengefaßt sind, an die Kabine anschließbar sind, wobei das Strahlgerät an das Strahlrohr und die Absaugrinne (13) an die Strahlmittelrückgewinnung anschließbar sind.
8. Sandstrahlvorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Strahlrohr des kompakten Recyclingstrahlgeräts getrennt ist von der Strahlmittelrückgewinnung.
Priority Applications (1)
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| DE20306753U DE20306753U1 (de) | 2003-05-02 | 2003-05-02 | Sandstrahlvorrichtung |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1724063A1 (de) * | 2005-05-21 | 2006-11-22 | Friedrich Goldmann GmbH & Co | Sandstrahlvorrichtung |
| CN107685290A (zh) * | 2017-10-24 | 2018-02-13 | 凯特工业科技(惠州)有限公司 | 一种喷砂机 |
-
2003
- 2003-05-02 DE DE20306753U patent/DE20306753U1/de not_active Expired - Lifetime
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| EP1724063A1 (de) * | 2005-05-21 | 2006-11-22 | Friedrich Goldmann GmbH & Co | Sandstrahlvorrichtung |
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Effective date: 20060623 |
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| R071 | Expiry of right |