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DE20306599U1 - Schutzgasvorrichtung - Google Patents

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DE20306599U1
DE20306599U1 DE20306599U DE20306599U DE20306599U1 DE 20306599 U1 DE20306599 U1 DE 20306599U1 DE 20306599 U DE20306599 U DE 20306599U DE 20306599 U DE20306599 U DE 20306599U DE 20306599 U1 DE20306599 U1 DE 20306599U1
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DE
Germany
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shielding gas
gas
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nozzle
shielding
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DE20306599U
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KUKA Systems GmbH
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KUKA Schweissanlagen GmbH
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Publication date
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Abstract

Schutzgasvorrichtung für Laserbearbeitungseinrichtungen (2), wobei die Schutzgasvorrichtung (1) ein oder mehrere mit einer Werkstückaufnahme (8) oder einem Werkstück (9) verbundene und zum Werkstück (9) gerichtete Schutzgasauslässe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasvorrichtung (1) ein oder mehrere Schutzgasdüsen (11,12,13) mit einem auslassseitig gerichteten Gasstrom aufweist, die nahe an einer vom Laserstrahl (4) verfolgten Bearbeitungsbahn (6) am Werkstück (9) positioniert und zur Bearbeitungsbahn (6) ausgerichtet sind, wobei ein breit aufgefächerter Gasstrom quer oder schräg zur Bearbeitungsbahn (6) oder ein gebündelter Gasstrom im wesentlichen längs der Bearbeitungsbahn (6) gerichtet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzgasvorrichtung für Laserbearbeitungseinrichtungen mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Eine derartige Schutzgasvorrichtung für Remote-Laserbearbeitungseinrichtungen ist aus der US-A 6,153,853 bekannt. Sie besteht aus ein oder mehreren stationären Kanälen und Schutzgasauslässen, die in Spannern untergebracht sind. Die Spanner dienen zum Spannen einer Fahrzeugkarosserie auf einer Palette. Die Schutzgasauslässe sind einfache Bohrungen im Spannergehäuse, durch die das Schutzgas ohne besondere Richtungsbeeinflussung an der Werkstückoberfläche austreten kann. Mit der vorbekannten Schutzgasvorrichtung ist nur ein kleiner Schutzgasbereich erzielbar, der wiederum zur Folge hat, dass mit der Laserbearbeitungseinrichtung nur größenmäßig stark beschränkte Schweißpunkte gesetzt werden können, die sich zudem in unmittelbarer Nähe der Spanner befinden müssen.
  • Die DE 37 22 274 C2 befasst sich mit einer Vorrichtung zum Führen von Zargen in einer Laserschweißmaschine. Hierbei soll ein Niederhalteschuh mit einem an der Schweißstelle mündenden Kanal für eine Schutzgaszuführung vorhanden sein. Hierbei wird das Werkstück gegenüber dem stationären Laserschweißkopf und seiner ebenfalls stationären Schutzgaszuführung bewegt.
  • Die DE 30 07 205 C2 zeigt eine ähnliche Anordnung wie der vorerwähnte Stand der Technik. Das Werkstück wird relativ zu einer stationären Laserschweißvorrichtung nebst zugehöriger Schutzgasvorrichtung bewegt.
  • Bei der DE 199 48 895 A1 wird eine Schutzgasschweißeinrichtung mit dem instationären Laserkopf mitbewegt und ist mit diesem über Streben verbunden. Mittels einer gelenkigen Lagerung lassen sich hierbei die Gasdüsen gegenüber den Streben verstellen.
  • Die DE 22 54 673 A befasst sich mit einem Laserschweißprozess an sich, wobei auf eine Schutzgaszufuhr verwiesen wird. Auch in diesem Fall wird das Werkstück gegenüber dem stationären Laserschweißkopf und der ebenfalls stationären Schutzgaszuführung bewegt.
  • Aus der US 2002/0170891 A1 ist das Bohren von Löchern in einem Waver mittels Laserstrahlen bekannt. Auch in diesem Fall wird das Werkstück mit der zugeordneten Schutzgaszuführung bewegt.
  • Die JP 60-096 393A befasst sich mit dem Laserschmelzschweißen. Hier sind Schutzgasdüsen mit einem gerichteten Schutzgasstrom und Ventile vorhanden. Das Werkstück bewegt sich wiederum mit seiner Werkstückaufnahme gegenüber dem stationären Laserstrahl.
  • Die JP 06-292 989 A ähnelt der vorerwähnten US-A-6,153,853 und zeigt eine Spanneinrichtung mit einer integrierten Schutzgaszuführung zum Flanschschweißen von Behältern mittels Laserstrahl. Auch hier findet ein indifferenter Gasauslass ohne Düsenfunktion und ohne bestimmte Gasrichtung statt. Bedingt durch die Spannkontur ist die Schutzgasatmosphäre nur partiell vorhanden.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Schutzgasvorrichtung mit einem größeren Einsatzbereich aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Die beanspruchte mit einer Werkstückaufnahme oder einem Werkstück verbundene stationäre Schutzgasvorrichtung bietet über den Einsatz von Schutzgasdüsen die Möglichkeit, größere Werkstückbereiche gezielt mit einer Schutzgasatmosphäre zu versorgen. Dies erlaubt umfangreichere Schweißarbeiten und insbesondere das Schweißen von längeren Abschnitten und Bearbeitungsbahnen mit dem Laserstrahl. Durch die Düsenausbildung kann der emittierte Gasstrom in der gewünschten Weise ausgerichtet und gelenkt werden. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Schutzgasdüsen eine verstellbare Lagerung aufweisen und sich hierdurch an die jeweiligen Schweißerfordernisse in Lage und Ausrichtung anpassen lassen.
  • Die beanspruchte Schutzgasvorrichtung hat besondere Vorteile für Remote-Laserbearbeitungsvorrichtungen, bei denen der Laserstrahl von einem relativ weit distanzierten Remote-Laserkopf auf das Werkstück gerichtet wird. Die für den Laserprozess erforderliche Bewegung des Laserstrahls kann über eine bewegliche Scannereinrichtung und eine Ablenkung des Laserstrahls im Laserkopf erfolgen. Alternativ oder zusätzlich kann der Laserkopf durch eine geeignete Einrichtung, zum Beispiel einen Roboter bewegt werden. Bei derartigen Remote-Laserbearbeitungseinrichtungen bewegt sich somit der Laserstrahl in einer Weise gegenüber dem Werkstück, die ein Mitführen einer mitbewegten Schutzgasvorrichtung erschwert oder unmöglich macht. Mit der beanspruchten im Wesentlichen stationären Schutzgasvorrichtung lässt sich dieses Problem beheben, so dass mit einem Remote-Laserstrahl trotzdem größenmäßig ausgedehnte Bearbeitungsoperationen in beliebiger Weise möglich sind.
  • Für die im Wesentlichen stationäre Anordnung der Schutzgasdüsen gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Eine Düsenanordnung an einer Spanneinrichtung oder einer Werkstückaufnahme hat hierbei den Vorteil einer automatischen und korrekten Ausrichtung zum Werkstück und zur werkstückbezogenen Bearbeitungsbahn. Bei Verbindung mit einer Spanneinrichtung kann zudem die Schutzgasvorrichtung durch die Betätigung der Spanneinrichtung zugestellt und entfernt werden.
  • Für die konstruktive Ausbildung der Schutzgasdüsen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich an den örtlichen Gegebenheiten und am Einsatzweck orientieren und beliebig wählbar sind. Mit einer gespreizten Flachdüse lässt sich ein größerer Bahnbereich abdecken und ein quer zur Bearbeitungsbahn gerichteter Gasstrom emittieren. Eine Rohrdüse kann hingegen den Gasstrom entlang der Bearbeitungsbahn richten und ihn dabei auch gezielt bündeln. Die Anordnung einer Rohrdüse hat Vorteile bei beengten Platzverhältnissen, geometrisch problematischen Bahnbereichen und an Anfang sowie Ende der Bearbeitungsbahn. Eine Kammerdüse erlaubt eine besonders gute Führung und Bündelung des Schutzgasstroms bzw. der Schutzgasatmosphäre an der Bearbeitungsbahn, wobei Gasverluste minimiert werden können.
  • Bei der beanspruchten Schutzgasvorrichtung können mehrere Schutzgasdüsen entlang der Bearbeitungsbahn verteilt angeordnet sein und hierdurch einen sehr großen Bahnbereich abdecken. Die Aufteilung des Gasstromes auf mehrere Schutzgasdüsen erlaubt hierbei eine selektive Beaufschlagung der einzelnen Düsen entsprechend des Bahnvorschubs vom Laserstrahl. Hierbei lassen sich der Bahnvorschub und die Düsenbeaufschlagung synchronisieren, so dass der Gasstrom oder Schutzgasvorhang stets an der benötigten Stelle der Bearbeitungsbahn vorhanden ist. Durch die selektive Düsenbeaufschlagung lässt sich außerdem der Schutzgasverbrauch einschränken und optimieren.
  • Für die selektive Beaufschlagung der Schutzgasdüsen ist eine Verteileinrichtung von Vorteil, die auch mit Erfolg bei den konventionellen Schutzgasauslässen im Stand der Technik von Vorteil ist und insoweit eigenständige Bedeutung haben kann. Durch Kopplung an eine Prozesssteuerung lässt sich auf einfache Weise der Gasstrom mit dem Bahnvorschub des Laserstrahls synchronisieren. Eine besonders einfache konstruktive Ausgestaltung der Verteileinrichtung beinhaltet ein Verteilzylinder mit einem von einem mit der Prozesssteuerung synchronisierten antriebbewegten Verteilkolben, über den am Zylindermantel angeschlossenen Schutzgasleitungen selektiv geöffnet und geschlossen werden. Der Verteilkolben kann hierbei in einfacher Weise axial bewegt werden.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
  • 1: eine Laserbearbeitungseinrichtung mit einer Schutzgasvorrichtung in Seitenansicht,
  • 2: eine abgebrochene und schematisierte Draufsicht auf eine Laserbearbeitungseinrichtung mit zwei verschiedenen Arten von Schutzgasdüsen,
  • 3: eine Draufsicht auf ein Werkstück mit einer Bearbeitungsbahn und einer Schutzgasvorrichtung mit mehreren verteilt angeordneten Schutzgasdüsen sowie einer Verteileinrichtung,
  • 4: eine Verteileinrichtung im schematisierten Längsschnitt und
  • 5: eine Variante zur Verteileinrichtung von 4,
  • 6: eine abgewandelte Schutzgasvorrichtung in perspektivischer Ansicht und
  • 7: einen Querschnitt durch die Schutzgasvorrichtung von 6.
  • 1 zeigt schematisch eine Laserbearbeitungseinrichtung (2) mit einer Schutzgasvorrichtung (1) zur Bearbeitung eines Werkstücks oder Bauteils (9) mittels mindestens eines Laserstrahls (4). Die Laserbearbeitungseinrichtung (2) weist mindestens ein Handhabungsgerät (5), vorzugsweise einen mehrachsigen Gelenkarmroboter, auf, der mindestens einen Laserkopf (3) bewegt, von dem ein Laserstrahl (4) auf das Werkstück (9) gerichtet wird. Der Roboter (5) hat eine Robotersteuerung (30), in die auch eine Prozesssteuerung für den Laserprozess integriert sein kann. Die Prozesssteuerung (30) kann alternativ auch an anderer Stelle und extern angeordnet sein.
  • Der Laserkopf (3) ist als Remote-Laserkopf ausgebildet, der mit einem größeren Abstand zum Werkstück (9) gehalten und gegebenenfalls bewegt wird. Der distanzierte Laserkopf (3) hat dadurch keinen Kontakt zum Werkstück (9) und führt auch keine Schutzgasvorrichtung mit.
  • Der Laserstrahl (4) wird entlang einer Bearbeitungsbahn (6) auf dem Werkstück (9) entlang geführt. Die Bearbeitungsbahn (6) kann eine einzelne zusammenhängende Bahn sein. Sie kann auch aus mehreren Einzelbahnen bestehen, wobei zudem die Bahnen aus einzelnen und unter Umständen unterbrochenen Abschnitten, zum Beispiel in Form einer Strichnaht, bestehen können. Die Relativbewegung zwischen Laserstrahl (4) und Werkstück (9) wird vorzugsweise über eine Bewegung des Laserstrahls (4) erzeugt. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Zum einen kann der Laserstrahl (4) über eine Scannereinrichtung im Laserkopf (3) in ein oder mehreren Richtungen abgelenkt werden. Die Scannereinrichtung kann hierfür zum Beispiel ein oder mehrere gesteuert bewegliche Spiegel aufweisen. Zusätzlich kann der Laserkopf (3) vom Roboter (5) oder einen anderen Art von Handhabungseinrichtung bewegt werden. In einer weiteren Variante ist es möglich, einen Laserkopf (3) ohne Scannereinrichtung und mit einem fixierten Laserstrahl (4) einzusetzen, wobei der Laserkopf (3) vom Roboter (5) bzw. einer anderen Handhabungseinrichtung relativ zum Werkstück (9) bewegt wird.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist das Werkstück (9) stationär angeordnet. Es befindet sich auf einer entsprechend ausgebildeten Werkstückaufnahme (8), zum Beispiel einem Unterbau mit verschiedenen Werkstückauflagen und Formteilen, auf denen das Werkstück (9) in der gewünschten Weise exakt positioniert werden kann. Mittels einer Spanneinrichtung (10), die mehrere bewegliche und von der Prozesssteuerung (30) steuerbare Spanner aufweist, kann das Werkstück (9) auf der Werkstückaufnahme (8) lagegerecht gespannt und festgehalten werden.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist die Werkstückaufnahme (8) stationär am Anlagenboden fixiert. In einer nicht dargestellten Variante kann eine instationäre Werkstückaufnahme (8) eingesetzt werden, die zum Beispiel aus einer Greifeinrichtung mit integrierten Spannern besteht, die von einem mehrachsigen Roboter geführt und bewegt wird. Hierbei kann die Relativbewegung zwischen Werkstück (9) und Laserstrahl (4) durch die Werkstückbewegungen oder durch eine Überlagerung von Werkstückbewegung und Laserstrahlbewegung erzeugt werden.
  • Der Laserbearbeitungsprozess kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein. Im gezeigten und bevorzugten Ausführungsbeispiel handelt es sich um Laserschweißprozesse, bei denen ein oder mehrere durchgehende oder unterbrochene Laserschweißnähte entlang der vorzitierten Bearbeitungsbahn (en) (6) erzeugt werden. Die Relativbewegungen zwischen Laserstrahl (4) und Werkstück (9) wird hierbei von der Prozesssteuerung (30) und gegebenenfalls der Robotersteuerung gesteuert.
  • Die Laserbearbeitungseinrichtung (2) beinhaltet eine Schutzgasvorrichtung (1), die ein oder mehrere Schutzgasdüsen (11,12,13) mit einem auslassseitig gerichteten Schutzgasstrom ausweist. Die Schutzgasdüsen (11,12,13) sind nahe an der Bearbeitungsbahn (6) am Werkstück (9) positioniert und zur Bearbeitungsbahn (6) hin entsprechend ausgerichtet, um im Bahnbereich die gewünschte bzw. erforderliche Schutzgasatmosphäre zu schaffen. Im Ausführungsbeispiel von 1 bis 3 wird der Schutzgasstrom (17) vorzugsweise aus der Düsenmündung in einem freien Strahl und direkt auf das Werkstück (9) und die Bearbeitungsbahn (6) gerichtet. Das Schutzgas kann von beliebig geeigneter Art sein und zum Beispiel aus einem inerten Gas, wie Argongas oder dergleichen bestehen.
  • Das Schutzgas wird von einer Schutzgasversorgung (21) mittels einer gegebenenfalls zwischengeschalteten und nachfolgend näher erläuterten Verteileinrichtung (22) über Schutzgasleitungen (18,19,20) den Schutzgasdüsen (11,12,13) zugeführt. Die Schutzgasdüsen (11,12,13) sind vorzugsweise im Wesentlichen stationär am Werkstück (9) angeordnet. Hierbei empfiehlt es sich, die Schutzgasdüsen (11,12,13) an Teilen der Spanneinrichtung (10), insbesondere den einzelnen Spannern, oder an der Werkstückaufnahme (8) zu lagern.
  • 2 zeigt zwei bevorzugte Ausgestaltungen der Schutzgasdüsen (11,12,13). Die eine Schutzgasdüse (11) ist als gespreizte Flachdüse (14) ausgebildet, die ein trichterförmig sich erweiterndes Düsengehäuse mit einer langen und schmalen Auslassöffnung aufweist, durch die ein entsprechend breit aufgefächerter Gasstrom (17) emittiert wird. Die Flachdüse (14) ist mit ihrer Düsenöffnung vorzugsweise im Wesentlichen parallel zur Bearbeitungsbahn (6) ausgerichtet und emittiert einen im Wesentlichen quer zur Bearbeitungsbahn (6) gerichteten Gasstrom. Die Flachdüse (14) kann alternativ schräg zur Bearbeitungsbahn (6) ausgerichtet sein, um gezielt ein Druckgefälle oder eine andere Strömungsrichtung (17) relativ zur Bearbeitungsbahn (6) zu erzeugen. In der gezeigten Ausführungsform ist die Düsenöffnung im Wesentlichen gerade.
  • Im rechten Teil von 2 ist eine Alternative der Schutzgasdüse (11) dargestellt, die hier als Rohrdüse (15) ausgebildet ist. Die Rohrdüse emittiert einen gebündelten Gasstrom, wobei sie beispielsweise im Wesentlichen längs der Bearbeitungsbahn (6) ausgerichtet ist. Das Schutzgas strömt dadurch entlang der Bearbeitungsbahn (6).
  • Wie 2 ferner verdeutlicht, weisen die Schutzgasdüsen (11,12,13) eine verstellbare Lagerung (16) auf, die eine Änderung der Düsenposition und Düsenausrichtung erlaubt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist dies ein Drehlager zwischen Düsengehäuse und Spanneinrichtung (10), welches eine Drehverstellung der Schutzgasdüse (11) erlaubt. Die Lagerung (16) kann auch alternativ in anderer Weise ausgebildet sein und auch mehrere Achsen aufweisen. Beispielsweise können ein oder mehrere Linearachsen, mehrere Drehachsen oder auch Kombinationen von Linear- und Drehachsen vorhanden sein.
  • 1 verdeutlicht außerdem eine weitere Variante der Düsenausbildung. Die Schutzgasdüse (12) hat beispielsweise einen abgewinkelten Düsenkörper, welcher der Werkstückkontur folgt. Die Düsenkörper oder Düsengehäuse können aus einem beliebig geeigneten und für die Laserbearbeitungsbedingungen ausreichend widerstandsfähigen Material bestehen. Sie können starr ausgebildet sein. Alternativ sind auch plastisch verformbare Materialien einsetzbar, die eine Veränderung der Düsenform und eine flexible Anpassung an die Einsatzbedingungen erlauben. 6 und 7 zeigen eine dritte Variante der Düsenausbildung. Die Schutzgasdüse (11) ist hier als Kammerdüse (31) ausgebildet, die besonders für kürzere Bearbeitungsbahnen (6) in Form von Strichnähten oder dergleichen geeignet ist. Die Kammerdüse (31) besitzt einen Düsenkörper (32), der auf das Werkstück (9) im Bereich der Bearbeitungsbahn (6) aufgesetzt wird oder mit geringem Abstand darüber gehalten wird. Der Düsenkörper (32) hat eine innen liegende Schutzgaskammer (33), deren Form beliebig variabel ist und die sich vorzugsweise in Axialrichtung an die Gestaltung der Bearbeitungsbahn (6) anpasst. Die Seitenwände der Schutzgaskammer (33) begrenzen den Raum für die Schutzgasatmosphäre und bilden hierfür eine Art Wanne, aus der das Schutzgas vor allem bei einer auf dem Werkstück (9) aufgesetzten Kammerdüse (31) nicht entweichen kann.
  • Die Schutzgaskammer (33) ist für den Laserstrahl (4) durchlässig, so dass dieser an die Bearbeitungsbahn (6) gelangen kann. Eine solche Durchlässigkeit ist einerseits durch eine oben offene Kammergestaltung möglich. Alternativ kann die Schutzgaskammer (33) an der Oberseite durch eine laserlichtdurchlässige Wandung, zum Beispiel aus Glas, begrenzt und verschlossen sein.
  • Der Düsenkörper (32) kann in einen Spanner (34) oder ein anderes Teil der Spanneinrichtung (10) integriert sein. In der gezeigten Ausführungsform von 6 ist der Düsenkörper (32) mittels eines bügelförmigen Halters (35) an einem Spanner (34) gelagert. Der Düsenkörper (32) ist hierbei als Auflagekörper ausgebildet, der vom Spanner (34) auf die Werkstückoberfläche gedrückt wird.
  • Für die Zufuhr des Schutzgases kann eine ringförmige Schutzgasleitung (18) vorhanden sein, die durch die Bügelarme des Halters (35) verläuft und vorzugsweise beidseitig an den axialen Enden der Schutzgaskammer (33) mündet. Bei dieser Gestaltung ist eine Spülung mit einem Schutzgasstrom möglich. Alternativ kann auch nur eine einzelne Schutzgasleitung vorhanden sein, die für eine stehende Schutzgasatmosphäre in der Schutzgaskammer (33) sorgt.
  • 7 verdeutlicht in einem Querschnitt des Ausführungsbeispiels von 6 die Gestaltung des Düsenkörpers (32) mit der zentralen innen liegenden Schutzgaskammer (33), der Schutzgasleitung (18) und dem einfallenden Laserstrahl (4). 7 zeigt hierbei auch eine Abwandlung von 6, bei der die Schutzgaskammer (33) oben von einer Blende (36) abgedeckt ist, die nur einen schmalen und gegenüber der Kammerbreite verengten Einfallschlitz für den Laserstrahl (4) frei lässt. Die Schutzgasatmosphäre wird hierdurch besser in der Schutzgaskammer (33) gehalten und kontrolliert.
  • Das Werkstück (9) besteht im Ausführungsbeispiel von 6 und 7 aus zwei dünnen aufeinander liegenden Blechen, die mittels des Laserstrahls (4) in einer Überlappnaht miteinander verschweißt werden.
  • Wie 3 verdeutlicht, können bei ein oder mehreren längeren Bearbeitungsbahnen (6) mehrere Schutzgasdüsen (11,12,13) entlang der Bearbeitungsbahn (6) verteilt angeordnet sein. In der gezeigten Ausführungsform sind insgesamt sechs Schutzgasdüsen vorhanden. Die Schutzgasdüsen (11,12,13) werden entsprechend des Bahnvorschubs vom Laserstrahl (4) selektiv mit Schutzgas über ihre angeschlossenen Schutzgasleitungen (18,19,20) versorgt. Die Schutzgasdüsen (11,12,13) werden hierbei nacheinander von einer Verteileinrichtung (22) beaufschlagt, wobei die Beaufschlagung vorzugsweise mit dem Bahnvorschub (7) des Laserstrahls (4) synchronisiert wird. Zu diesem Zweck ist die Verteileinrichtung (22) mit der Prozesssteuerung (30) verbunden und erhält von dieser die notwendigen Steuersignale. Auf diese Weise werden gezielt nur diejenigen Schutzgasdüsen (11,12,13) beaufschlagt, in deren Einflussbereich sich gerade der Laserstrahl (4) befindet. Hierbei ist ergänzend auch ein Vor- und Nachlauf benachbarter Schutzgasdüsen möglich, um ein Vorspülen oder Nachspülen zu ermöglichen. Durch ein rechtzeitiges Beaufschlagen der nächstfolgenden Schutzgasdüse kann sichergestellt werden, dass sich beim Übergang des Laserstrahls (4) vom einen in den nächsten Düsenbereich bereits die erforderliche Schutzgasatmosphäre im Folgebereich aufgebaut ist. Die Folgedüsen brauchen außerdem eine vorzeitige Beaufschlagung, falls die Düsen und ihre Schutzgasleitungen leer sind oder mit Umgebungsluft gefüllt sind, um sie rechtzeitig freizuspülen und neues Schutzgas bis zur Düsenöffnung zu führen. Ein Nachspülen und eine verlängerte Beaufschlagung der rückwärtigen Schutzgasdüsen kann sinnvoll sein, um bei der abkühlenden Laserschweißnaht noch eine Zeitlang die Schutzgasatmosphäre aufrecht zu erhalten und Oxidationserscheinungen oder dergleichen andere Nahtveränderungen zu vermeiden. Eine verlängerte Düsenbeaufschlagung ist auch in denjenigen Fällen von Vorteil, wo mehrere Laserstrahlen nacheinander entlang der gleichen oder einer parallelen Bearbeitungsbahn (6) bewegt werden.
  • 4 und 5 verdeutlichen konstruktive Ausführungsbeispiele der Verteileinrichtung (22). Sie besteht in beiden Fällen aus mindestens einem Verteilzylinder (23), an dessen Zylindermantel mehrere Schutzgasleitungen (18,19,20) in Axialrichtung hintereinander verteilt angeschlossen sind. Hierbei können die Schutzgasleitungen (18,19,20) untereinander gleiche oder unterschiedliche Abstände aufweisen. Sie können in der gleichen Axiallinie verlaufen oder zueinander in Umfangsrichtung versetzt sein. Die einzelnen Schutzgasleitungen (18,19,20) können über eine einzelne Zulaufbohrung im Zylindermantel angeschlossen sein. Alternativ können sie auch mehrere miteinander über einen Ringkanal oder dergleichen verbundene Zulauföffnungen haben.
  • Im Verteilzylinder (23) ist ein Verteilkolben (24) mit einer Gasleitung (28) beweglich angeordnet. Über die Stellung des Verteilkolbens (24) wird von der Gasleitung (28) die jeweils zugeordnete Schutzgasleitung (18,19,20) beaufschlagt.
  • In beiden Ausführungsformen weist der Verteilkolben (24) zwei axial distanzierte Kolbenscheiben (25,26) auf, die umfangsseitig dichtend im Verteilzylinder (23) geführt sind. Die Gasleitung (28) ist in der Kolbenstange (27) angeordnet, die einen kleineren Durchmesser als die Kolbenscheiben (25,26) besitzt. Hierdurch entsteht zwischen den Kolbenscheiben (25,26) ein ringförmiger Freiraum, in dem die axiale Gasleitung (28) mit ein oder mehreren Querauslässen mündet.
  • Im Ausführungsbeispiel der 4 ist der Axialabstand der Kolbenscheiben (25,26) so gewählt, dass bei jeder Axialstellung des Verteilkolbens (24) nur jeweils eine einzelne in den Freiraum mündende Schutzgasleitung (19) (fett dargestellt) beaufschlagt ist, durch die das Schutzgas in Strömungsrichtung (17) austreten und abfließen kann. Die anderen Schutzgasleitungen (18,20) sind durch die Kolbenscheiben (25,26) abgedeckt oder vom Gasstrom durch die Dichtwirkung zwischen Scheibenrand und Zylindermantel abgeschlossen.
  • 5 zeigt hierzu eine Variante mit einer größeren Distanzierung der Kolbenscheiben (25,26). In der mit durchgezogenen Strichen dargestellten Kolbenstellung sind zwei Schutzgasleitungen (18,19) beaufschlagt. In der gestrichelt dargestellten Folgestellung ist die untere Schutzgasleitung (18) verschlossen und nur noch die zweite Schutzgasleitung (19) offen. Durch diese Gestaltung kann das vorbeschriebene Nachspülen über die verlängerte Beaufschlagung der rückwärtigen Schutzgasleitung (18) bzw. der ihr zugeordneten Schutzgasdüse (11) gegenüber der Folgedüse (12) erreicht werden. Bei der weiteren und nicht dargestellten Kolbenbewegung wird anschließend die Schutzgasleitung (20) zum Vorspülen geöffnet, während die Schutzgasleitung (19) immer noch offen ist. In der weiteren Kolbenbewegung wird an der Schutzgasleitung (19) ein Nachspülen in der vorbeschriebenen Weise erzielt.
  • Die axialen Abstände der Kolbenscheiben (25,26) richten sich in den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen nach den axialen Abständen der Schutzgasleitungen (18,19,20).
  • Im Ausführungsbeispiel von 4 entspricht der Scheibenabstand im Wesentlichen dem Leitungsabstand, wodurch stets nur eine Schutzgasleitung (18,19,20) geöffnet wird. In der dargestellten Variante von 5 ist der Scheibenabstand größer als der Leitungsabstand, wodurch zeitweise zwei Schutzgasleitungen (18,19,20) zum getrennten Vor- und Nachspülen geöffnet werden. In einer nicht dargestellten Variante mit noch größerem Scheibenabstand können drei oder mehr Schutzgasleitungen (18,19,20) zeitweise zugleich beaufschlagt werden und ein gleichzeitiges Vor- und Nachspülen ermöglichen.
  • Die Axialbewegung des Verteilkolbens (24) wird über die Kolbenstange (27) durch einen geeigneten Antrieb (29) erreicht, der in 4 schematisch dargestellt ist. Der Antrieb (29) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein. Beispielsweise ist er als elektromotorischer Spindelantrieb ausgebildet. Der Antrieb (29) ist mit der Prozesssteuerung (30) verbunden. Über diese Steuerverbindung kann der Verteilkolben (24) synchron zur Relativbewegung zwischen Laserstrahl (4) und Werkstück (9) bewegt werden.
  • Die axial im Inneren der Kolbenstange (27) verlegte Gasleitung (28) ist endseitig in geeigneter Weise aus der Kolbenstange (27) herausgeführt und mit der Schutzgasversorgung (21) verbunden.
  • In den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen münden die Schutzgasleitungen (18,19,20) als offene Rohre oder Leitungen an den Schutzgasdüsen (11,12,13). In Abwandlung hierzu ist es möglich, an den Leitungsmündungen Ventile oder andere steuerbare Verschlüsse anzuordnen. Diese Ventile können von der Prozesssteuerung (30) beaufschlagt und einzeln ferngesteuert werden. Alternativ ist es möglich, die Ventilbetätigung an die Funktion und Betätigung der Spanneinrichtung (10) zu koppeln. Mit derartigen endseitigen an den Leitungsmündungen oder gegebenenfalls auch in den Schutzgasdüsen (11,12,13) angeordneten Ventilen oder anderen Verschlussmitteln kann die vorbeschriebene Verteileinrichtung (22) ergänzt werden. Alternativ ist auch ein Ersatz der Verteileinrichtung (22) durch diese Ventile oder Verschlüsse möglich.
  • Abwandlungen der gezeigten Art und beschriebenen Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. Zum einen kann die Zahl, Anordnung und Ausrichtung der Schutzgasdüsen (11,12,13) beliebig variieren. In 1 und 3 sind hierzu rein beispielhafte und stark schematisierte Anordnungen dargestellt. Die Ausrichtung der Schutzgasdüsen (11,12,13) und der emittierten Gasströme (17) ist außerdem abhängig von der Einfallrichtung des Laserstrahls (4). In den gezeigten einfachen Ausführungsbeispielen ist der Schutzgasstrom (17) im Wesentlichen parallel zur Werkstückoberfläche gerichtet, wobei der Laserstrahl (4) im Wesentlichen senkrecht auf die Werkstückoberfläche auftrifft. In Variation hierzu können die Schutzgasdüsen (11,12,13) schräg zur Werkstückoberfläche gerichtet sein. Die Ausrichtung und Lage der Schutzgasdüsen (11,12,13) richtet sich nach der Lage der Bearbeitungsbahn (6). Diese kann je nach Stückart in der Horizontalen und von der X- und Y- Achse aufgespannten Ebene verlaufen. Die Bearbeitungsbahn (6) kann alternativ auch eine Komponente in Richtung der Z-Achse haben. Die Bahn (6) kann insbesondere einen beliebigen räumlichen Verlauf aufweisen. Dementsprechend räumlich sind die Schutzgasdüsen (11,12,13) verteilt angeordnet und ausgerichtet.
  • Variabel ist auch die Verteileinrichtung (22). Statt der gezeigten axialen Linearverstellung ist eine rotatorische Stellung in Verbindung mit umfangsseitig am Zylindermantel verteilt angeordneten Schutzgasleitungen (18,19,20) möglich. In diesem Fall ist ein drehbarer Verteilkolben (24) vorhanden, der am Umfang ein oder mehrere örtlich begrenzte Schutzgasauslässe hat, die je nach Kolbendrehstellung die verschiedenen Schutzgasleitungen (18,19,20) beaufschlagen. Daneben sind weitere beliebige andere Ausgestaltungen der Verteileinrichtung (22), ihrer Komponenten und ihrer Funktion möglich.
  • Die Schutzgasvorrichtung (1) kann nicht nur in Verbindung mit Remote-Laserbearbeitungseinrichtungen (2) eingesetzt werden. Sie lässt sich auch zusammen mit anderen Laserköpfen einsetzen, die von einer Handhabungseinrichtung, bzw. einem mehrachsigen Gelenkarmroboter nahe und in Kontakt am Werkstück (9) entlang bewegt werden. Der Kontakt kann zum Beispiel durch Andrückrollen, Andrückfinger oder dergleichen realisiert werden. Die gezeigte und im Wesentlichen stationäre Schutzgasvorrichtung (1) kann durch eine mit derartigen Laserköpfen mitbewegte Schutzgasvorrichtung ergänzt werden. In weiterer Abwandlung wird bei der eingangs erwähnten Relativbewegung und Mitführung des Bauteils (9) durch einen Roboter oder dergleichen die Schutzgasvorrichtung (1) mitbewegt. Ferner ist es möglich, die gezeigte Schutzgasvorrichtung (1) in Verbindung mit anderen Bearbeitungseinrichtungen einzusetzen, zum Beispiel Elektronenstrahlbearbeitungseinrichtungen. Der gewählte Begriff Laserbearbeitungseinrichtung deckt hierbei alle diese Varianten ab. Vorzugsweise handelt es sich bei diesen Varianten im breitesten Sinne um Strahlbearbeitungseinrichtungen. Eine stationäre Schutzgaseinrichtung (1) lässt sich außerdem in Verbindung mit Lichtbogen-Bearbeitungseinrichtungen einsetzen.
  • 1
    Schutzgasvorrichtung
    2
    Laserbearbeitungseinrichtung
    3
    Laserkopf, Remote-Laserkopf
    4
    Laserstrahl
    5
    Roboter
    6
    Bearbeitungsbahn, Bahn
    7
    Vorschubrichtung
    8
    Werkstückaufnahme, Unterbau
    9
    Werkstück, Bauteil
    10
    Spanneinrichtung
    11
    Schutzgasdüse
    12
    Schutzgasdüse
    13
    Schutzgasdüse
    14
    Flachdüse
    15
    Rohrdüse
    16
    Lagerung verstellbar
    17
    Strömungsrichtung
    18
    Schutzgasleitung
    19
    Schutzgasleitung
    20
    Schutzgasleitung
    21
    Schutzgasversorgung
    22
    Verteileinrichtung
    23
    Verteilzylinder
    24
    Verteilkolben
    25
    Kolbenscheibe
    26
    Kolbenscheibe
    27
    Kolbenstange
    28
    Gasleitung
    29
    Antrieb
    30
    Prozesssteuerung, Robotersteuerung
    31
    Kammerdüse
    32
    Düsenkörper, Auflagekörper
    33
    Schutzgaskammer
    34
    Spanner
    35
    Halter, Bügel
    36
    Blende

Claims (16)

  1. Schutzgasvorrichtung für Laserbearbeitungseinrichtungen (2), wobei die Schutzgasvorrichtung (1) ein oder mehrere mit einer Werkstückaufnahme (8) oder einem Werkstück (9) verbundene und zum Werkstück (9) gerichtete Schutzgasauslässe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasvorrichtung (1) ein oder mehrere Schutzgasdüsen (11,12,13) mit einem auslassseitig gerichteten Gasstrom aufweist, die nahe an einer vom Laserstrahl (4) verfolgten Bearbeitungsbahn (6) am Werkstück (9) positioniert und zur Bearbeitungsbahn (6) ausgerichtet sind, wobei ein breit aufgefächerter Gasstrom quer oder schräg zur Bearbeitungsbahn (6) oder ein gebündelter Gasstrom im wesentlichen längs der Bearbeitungsbahn (6) gerichtet ist.
  2. Schutzgasvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasdüse (11,12,13) eine verstellbare Lagerung (16) aufweist.
  3. Schutzgasvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasdüsen (11,12,13) an einer Spanneinrichtung (10) oder einer Werkstückaufnahme (8) gelagert sind.
  4. Schutzgasvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasdüse (11,12,13) als Flachdüse (14) ausgebildet und einen im wesentlichen quer zur Bearbeitungsbahn (6) gerichteten aufgefächerten Gasstrom emittiert.
  5. Schutzgasvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasdüse (11,12,13) als Rohrdüse (15) ausgebildet und einen im wesentlichen längs zur Bearbeitungsbahn (6) gerichteten gebündelten Gasstrom emittiert.
  6. Schutzgasvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasdüse (11,12,13) als Kammerdüse (31) ausgebildet ist und einen auf oder über der Bearbeitungsbahn (6) positionierbaren Düsenkörper (32) mit einer innenliegenden und vom Laserstrahl (4) erreichbaren Schutzgaskammer (33) aufweist.
  7. Schutzgasvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasvorrichtung (1) mehrere entlang der Bearbeitungsbahn (6) verteilt angeordnete Schutzgasdüsen (11,12,13) aufweist, die entsprechend des Bahnvorschubs selektiv mit Schutzgas versorgbar sind.
  8. Schutzgasvorrichtung insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzgasvorrichtung (1) eine Verteileinrichtung (22) mit mehreren zu den Schutzgasauslässe oder Schutzgasdüsen (11,12,13) führenden und selektiv beaufschlagbaren Schutzgasleitungen (18,19,20) aufweist.
  9. Schutzgasvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verteileinrichtung (22) mit einer Prozesssteuerung (30) für den Laserprozess verbunden ist.
  10. Schutzgasvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verteileinrichtung (22) einen Verteilzylinder (23) mit mehreren am Zylindermantel verteilt angeschlossenen Schutzgasleitungen (18,19,20) und einen beweglichen Verteilkolben (24) mit einer Gasleitung (28) aufweist.
  11. Schutzgasvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verteilkolben (24) axial distanzierte Kolbenscheiben (25,26) mit einem dazwischen angeordneten Auslass der Gasleitung (28) aufweist.
  12. Schutzgasvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasleitung (28) in der Kolbenstange (27) des Verteilzylinders (23) angeordnet und an eine Schutzgasversorgung angeschlossen ist.
  13. Schutzgasvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbenstange (27) mit dem Verteilkolben (24) einen steuerbaren Antrieb (29) aufweist.
  14. Schutzgasvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (29) mit der Prozesssteuerung verbunden ist.
  15. Schutzgasvorrichtung nach der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verteileinrichtung (22) einen Verteilzylinder (23) mit mehreren am Zylindermantel verteilt angeschlossenen Schutzgasleitungen (18,19,20) aufweist, wobei der Verteilkolben (24) die Schutzgasleitungen (18,19,20) einzeln öffnet und schließt.
  16. Schutzgasvorrichtung nach der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verteileinrichtung (22) einen Verteilzylinder (23) mit mehreren am Zylindermantel verteilt angeschlossenen Schutzgasleitungen (18,19,20) aufweist, wobei der Verteilkolben (24) zumindest zeitweise mehrere Schutzgasleitungen (18,19,20) gemeinsam öffnet und schließt.
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