DE19948895A1 - Laserschweisseinrichtung - Google Patents
LaserschweisseinrichtungInfo
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Abstract
Eine Laserschweißeinrichtung (10) gemäß der vorliegenden Erfindung weist auf: einen Laserausgangsmechanismus (1) zum Aufbringen eines Schweißlaserstrahls von seinem Ausgangsende auf eine Schweißposition eines zu schweißenden Gegenstands; und mehrere Düsenstrahldüsen zum Ausblasen eines Schutzgases auf die Schweißposition, damit eine Oxidation der Schweißposition verhindert wird, wobei die Düsenstrahldüsen in einem gleichen Winkelabstand auf einem einzigen Umfang (H) um den Schweißlaserstrahl herum angeordnet sind. Dies ermöglicht die Durchführung eines Schweißvorgangs mit ausreichender Tiefe und Breite.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Laserschweißeinrichtung, und insbesondere eine
Laserschweißeinrichtung zum Schweißen unter
Schutzgasatmosphäre.
Fig. 13 zeigt eine herkömmliche Laserschweißeinrichtung 100.
Die Laserschweißeinrichtung 100 weist einen
Laserausgangsmechanismus 101 zum Aussenden eines
Schweißlaserstrahls A von seinem Ausgangsende 101a auf.
Dieser Laserausgangsmechanismus 100 weist ein Optiksystem
(nicht gezeigt) zur Einstellung eines Brennpunkts des
Schweißlaserstrahls A in der Laserabstrahlrichtung auf. Das
Bezugszeichen 101b bezeichnet eine transparente Schutzplatte
zum Schützen des Optiksystems gegen Spritzer beim Schweißen.
Weiterhin diese Laserschweißeinrichtung 100 eine Düseneinheit
102 zum Aussprühen eines Düsenstrahls eines Schutzgases C
auf, um die Oxidation eines zu schweißenden Gegenstands B
beim Schweißen zu verhindern. Diese Gasdüsenstrahleinheit 102
ist ein zylindrisches Teil, in welches der
Laserausgangsmechanismus 101 eingeführt ist. Das Schutzgas C
wird so ausgesprüht, daß es durch einen Raum zwischen der
Innenwand der Gasdüsenstrahleinheit 102 und dem
Laserausgangsmechanismus 101 hindurchgeht, in der gleichen
Richtung wie jener der Abstrahlung des Laserstrahls A.
Wenn die Laserschweißeinrichtung 100 mit dem voranstehend
geschilderten Aufbau den Schweißlaserstrahl A auf einen zu
schweißenden Gegenstand B aufbringt, wird ein Metallplasma D
erzeugt. Gleichzeitig wird das Schutzgas C als Düsenstrahl
ausgesprüht, so daß das Schweißen des Gegenstands B isoliert
gegenüber dem atmosphärischen Sauerstoff durchgeführt wird.
Fig. 14 zeigt eine weitere herkömmliche
Laserschweißeinrichtung 100A. Diese Laserschweißeinrichtung
100A verwendet statt der zylindrischen Gasdüsenstrahleinheit
102 eine Düsenstrahldüse 102A zum Sprühen des Schutzgases C
in einer Richtung zur Schweißposition hin. Das Schutzgas C
wird als Düsenstrahl annähernd in Vertikalrichtung in Bezug
auf das Aussenden des Laserstrahls A aufgebracht.
Fig. 15 zeigt eine weitere herkömmliche
Laserschweißeinrichtung 100B. Im Vergleich zur
Laserschweißeinrichtung 100A weist diese
Laserschweißeinrichtung 100B auf: einen
Laserausgangsmechanismus 1015, der keine Schutzplatte 101b
aufweist; und eine Luftdüse 103B zum Sprühen von Druckluft
zur Ausgangsspitze des Laserausgangsmechanismus 101B hin.
Diese Luftdüse 103B schützt das Ausgangsende des
Laserausgangsmechanismus 101B gegen Spritzer.
Bei den voranstehend geschilderten, herkömmlichen
Laserschweißeinrichtungen wird das Schutzgas C so
ausgeblasen, daß es das Metallplasma D wegbläst, welches
während dem Laserschweißen erzeugt wird, nämlich aus der
Schweißposition. Die Auswirkungen auf den Schweißbereich
wurden hierbei nicht berücksichtigt.
Bei der Laserschweißeinrichtung 100 wird nämlich der
Schweißlaserstrahl A zusammen mit dem Schutzgas C
aufgebracht, und das an der Schweißposition erzeugte
Metallplasma D wird gestört, wie dies in Fig. 13 gezeigt
ist. Darüber hinaus wird in den anderen
Laserschweißeinrichtungen das Schutzgas C von einer Richtung
aus aufgebracht, und daher wird das Metallplasma D nach
stromabwärts gedrückt, so daß es nicht an der Schweißposition
bleiben kann.
Als nächstes wird die Beziehung zwischen dem Metallplasma und
dem Laserschweißen erläutert. Es wurde bislang angenommen,
daß das beim Laserschweißen erzeugte Plasma das
Transmissionsvermögen des Schweißlaserstrahls verringert,
wodurch ein wirksamer Durchgang der Laserenergie an einen zu
schweißenden Gegenstand verhindert wird. Versuchsergebnisse
haben jedoch gezeigt, daß dann, wenn das Metallplasma durch
das Schutzgas bewegt wird, die Schmelzfähigkeit des zu
schweißenden Metalls verringert wird.
Die Fig. 16 und 17 zeigen Versuchsdaten, nämlich der
Unterschied zwischen der Schmelzmenge, wenn das Schutzgas
zugeführt wird, und der Schmelzmenge ohne Schutzgaszuführung.
Bei dem Versuch wurde eine Metallprobe aus Aluminium dem
Schweißlaserstrahl ausgesetzt, während die Energiedichte pro
Schweißeinheitslänge geändert wurde, mit und ohne
eingesetztes Schutzgas. Die Breite und Tiefe beim
Schmelzvorgang wurden gemessen. Hierbei wurde das Schutzgas
aus derselben Richtung ausgeblasen wie bei der voranstehend
geschilderten, herkömmlichen Laserschweißeinrichtung 100. Die
Menge an Schutzgas betrug 20 Liter, und der Düsendurchmesser
betrug 5 mm.
In Fig. 16 ist auf der Horizontalachse die Energiedichte pro
Schweißeinheitslänge aufgetragen, und auf der Vertikalachse
die Änderung der Schweißtiefe, die durch die
Energiedichteänderung hervorgerufen wird.
In Fig. 17 ist auf der Horizontalachse die Energiedichte pro
Schweißeinheitslänge aufgetragen, und auf der Vertikalachse
die Änderung des Schweißbereichs (der Schweißtiefe), die
durch die Energiedichteänderung hervorgerufen wird.
In beiden Fig. 16 und 17 gibt die durchgezogene Linie jene
Werte an, die unter Einsatz von Schutzgas erhalten wurden,
und gibt die gestrichelte Linie die Werte ohne Schutzgas an.
Fig. 16 zeigt, daß die Schmelztiefe vergrößert wird, wenn
kein Schutzgas zugeführt wird. Fig. 17 zeigt, daß die
Schmelzbreite geringfügig vergrößert wird, wenn kein
Schutzgas zuführt wird.
Bei den herkömmlichen Beispielen wird daher das
Metallplasmawachstum beeinträchtigt, so daß keine
ausreichende Schweißtiefe und Schweißbreite und eine
ausreichende Schweißfestigkeit erzielt werden können.
Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht daher in der
Bereitstellung einer Laserschweißeinrichtung, welche einen
ausreichend tiefen und breiten Schweißvorgang durchführen
kann, selbst wenn in ausreichender Menge Schutzgas zugeführt
wird.
Die Laserschweißeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
weist auf: eine Laserausgangsmechanismus zum Aufbringen eines
Schweißlaserstrahls von dem Ausgangsende des Mechanismus auf
eine Schweißposition eines zu schweißenden Gegenstands; und
mehrere Düsenstrahldüsen zum Ausblasen von Schutzgas auf die
Schweißposition, damit eine Oxidation der Schweißposition
verhindert wird, wobei die Düsenstrahldüsen in einem gleichen
Winkelintervall auf einem einzigen Umfang um den
Schweißlaserstrahl herum vorgesehen sind.
Bei dieser Anordnung wird das Schweißen so durchgeführt, daß
ein Schweißlaserstrahl in Richtung auf den Brennpunkt des
Laserausgangsmechanismus ausgesandt wird, und gleichzeitig
hiermit Schutzgas zur Schweißposition geblasen wird. Hierbei
sind die Düsenstrahldüsen in einem identischen
Winkelintervall auf einem einzigen Umfang um den
Schweißlaserstrahl herum vorgesehen. Die Schweißposition ist
daher der gleichen Windstärke aus unterschiedlichen
Richtungen ausgesetzt, und die Windeinflüsse gleichen sich
gegenseitig aus. Daher kann das Schweißen mit einem stabilen
Metallplasma durchgeführt werden.
Gemäß einer weiteren Zielrichtung der vorliegenden Erfindung
ist jede der Düsenstrahldüsen so eingestellt, daß ihre
Ausblasrichtung in einem Schnittwinkel von 70 bis 90° zur
Richtung der Abstrahlung des Schweißlaserstrahls verläuft.
Gemäß einer weiteren Zielrichtung der vorliegenden Erfindung
weist die Einrichtung weiterhin einen
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus auf, damit der
Schnittwinkel eingestellt werden kann, der durch die
Abstrahlrichtung des Schweißlaserstrahls und die
Ausblasrichtung der Düsenstrahldüse festgelegt wird.
Durch Verwendung dieses
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus können die
Düsenstrahldüsen so eingestellt werden, daß ein stabiles
Metallplasma erhalten wird.
Gemäß einer weiteren Zielrichtung der vorliegenden Erfindung
weist die Laserschweißeinrichtung weiterhin einen
Laserhalterungsmechanismus auf, um den
Laserausgangsmechanismus zu haltern, und den
Laserausgangsmechanismus zu dem zu schweißenden Gegenstand
hin oder von diesem weg zu bewegen, wobei der
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus die Düsenstrahldüsen
haltert, die in Hin- und Herrichtung entlang derselben
Richtung bewegt werden wie der Laserhalterungsmechanismus.
Mit dieser Anordnung ermöglicht es der
Laserhalterungsmechanismus, daß die Position des Brennpunktes
in Richtung der Tiefe der Schweißposition entsprechend der
Dicke des zu schweißenden Gegenstands eingestellt werden
kann. Gleichzeitig können die Änderungen der Entfernung von
den Düsenstrahldüsen zu der Schweißposition durch den
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus eingestellt werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht (teilweise weggeschnitten) einer
Laserschweißeinrichtung gemäß einer ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht eines Teils der ersten
Ausführungsform an der Linie X-X in Fig. 1;
Fig. 3 eine Düsenstrahldüse, gesehen von der Ausblasseite
her;
Fig. 4 ein weiteres Beispiel für die Düsenstrahldüse,
gesehen von der Ausblasseite her;
Fig. 5 eine Anordnung aus zwei Düsenstrahldüsen;
Fig. 6 eine Beziehung zwischen den Ausblasrichtungen des
Schutzgases aus den Düsenstrahldüsen und einer
Vorschubrichtung des zu schweißenden Gegenstands;
Fig. 7 eine Beziehung zwischen der Ausblasrichtung des
Schutzgases aus den Düsenstrahldüsen und der
Abstrahlrichtung des Schweißlaserstrahls;
Fig. 8 die Ausblasrichtung des Schutzgases aus den
Düsenstrahldüsen sowie das durch das Schutzgas
beeinflußte Metallplasma;
Fig. 9 eine Vorderansicht (teilweise weggeschnitten) einer
Laserschweißeinrichtung gemäß einer zweiten
Ausführungsform der Vorliegenden Erfindung;
Fig. 10 eine Ansicht von unten der in Fig. 9 gezeigten
Laserschweißeinrichtung;
Fig. 11 die Ausblasrichtungen des Schutzgases aus
Düsenstrahldüsen und deren Einfluß auf das
Metallplasma;
Fig. 12 ein weiteres Beispiel für Düsenstrahldüsen und
deren Anordnung;
Fig. 13 eine herkömmliche Schweißeinrichtung;
Fig. 14 eine weitere herkömmliche Schweißeinrichtung;
Fig. 15 eine weitere herkömmliche Schweißeinrichtung;
Fig. 16 die Schweißtiefe in einem Metallprobenstück, wenn
Schutzgas zugeführt bzw. nicht zugeführt wird; und
Fig. 17 die Schweißfläche in einem Metallprobenstück, wenn
Schutzgas zugeführt bzw. nicht zugeführt wird.
Als nächstes erfolgt die Beschreibung einer
Laserschweißeinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Fig. 1
bis 8.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, weist diese
Laserschweißeinrichtung 10 gemäß der ersten Ausführungsform
einen Laserausgangsmechanismus 11 zum Aussenden von seinem
Ausgangsende 11 eines Schweißlaserstrahls A zu einer
Schweißposition E eines zu schweißenden Gegenstands B auf.
Der Schweißlaserstrahl A ist auf dem Punkt F fokussiert.
Weiterhin weist die Laserschweißeinrichtung 10 zwei
Düsenstrahldüsen 2 auf, um ein Schutzgas C zum Schützen des
zu schweißenden Gegenstands E gegen Oxidation auszusenden;
und eine Bewegungsstufe 7 zum Haltern des Gegenstands B und
für den Vorschub des Gegenstands B in der Richtung entlang
der Schweißposition E.
Die Laserschweißeinrichtung 1 weist auf: einen
Laseroszillator 12; ein Strahlsammeloptiksystem zum
Fokussieren des Schweißlaserstrahls A im Brennpunkt F; und
ein zylindrisches Gestell 14, welches den Laseroszillator 12
und das Strahlsammeloptiksystem 13 enthält. Der Schweißlaser
ist ein YAG-Laser. Normalerweise ist der Brennpunkt F des
Schweißlaserstrahls A auf die Nähe der Schweißposition E
eingestellt.
Das zylindrische Gestell 14 verjüngt sich, wobei sein
Durchmesser nach unten hin abnimmt. Der Schweißlaserstrahl A
wird von dem Ausgangsende 11 zum unteren Ende abgestrahlt.
Zwei Fenster 14a, 14a als Abschneideabschnitte sind in dem
zylindrischen Gestell 14 zwischen dem Ausgangsende 11 und dem
Strahlsammeloptiksystem 13 vorgesehen. Diese Fenster liegen
einander gegenüber, und schließen sandwichartig die
Zentrumsachse des zylindrischen Gestells 14 ein.
Eines der Fenster 14a weist eine Optiksystemschutzeinheit 3
auf. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, weist diese
Optiksystemschutzeinheit 3 auf: eine Luftdüse 32, die einen
schlitzförmigen Ausblasausgang 32a zum Ausblasen von
Druckluft durch ein Rohr 31 aufweist; eine Montageeinheit zum
Montieren der Luftdüse 32 mit ihrem Ausblasausgang 32a, der
in der Nähe eines der Fenster 14a angeordnet ist.
Der Ausblasausgang 32a der Luftdüse 32 weist die Form eines
horizontalen Schlitzes mit einer Breite von 0,5 mm auf. Die
Druckluft G, die von hier aus ausgeblasen wird, bewegt sich
in Horizontalrichtung durch die beiden Fenster. Hierbei dient
die Druckluft G als filmförmiger Luftvorhang, um Staub von
außen, beispielsweise Spritzer von der Schweißposition,
abzuschirmen, und das Strahlsammeloptiksystem 13 zu schützen.
Oben auf dem zylindrischen Gestell 14 ist ein
faltenbalgförmiger Deckel 15 vorgesehen. Innerhalb dieses
Deckels 15 befindet sich ein Laserhalterungsmechanismus 4 zum
Bewegen des Laserausgangsmechanismus 4 zu dem zu schweißenden
Gegenstand b und von diesem weg (in Fig. 1 nach oben bzw.
unten). Genauer gesagt wird der Laserhalterungsmechanismus 4
durch einen Zahnstangen-Ritzelmechanismus und eine
Kugelumlaufspindel gebildet, um eine Hin- und Herbewegung
hervorzurufen.
Durch diesen Laserhalterungsmechanismus 4 kann der
Laserausgangsmechanismus 1 angehoben oder abgesenkt werden,
um die Position des Brennpunktes F einzustellen. Es ist daher
möglich, den Brennpunkt auf eine bevorzugte Tiefe
einzustellen, entsprechend dem Material und der Dicke des zu
schweißenden Gegenstands B.
Als nächstes werden zwei Düsenstrahldüsen 2 erläutert. Diese
Düsenstrahldüsen 2 werden über Schläuche 21 mit einem
Schutzgas C mit gleichem Druck versorgt, so daß das Schutzgas
C aus den Ausblasausgängen 22 in Richtung auf den zu
schweißenden Gegenstand E abgestrahlt wird.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, weist jeder der Ausblasausgänge
22 eine Kreisform auf, und ist mit einer Stromplatte 13
versehen, die aus dünnen Platten besteht, die zu einem Gitter
zusammengesetzt sind.
Dieser Ausblasausgang 22 muß nicht kreisförmig sein, sondern
kann auch rechteckig sein, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist.
Das Schutzgas C kann Stickstoff, Argongas, Heliumgas oder ein
anderes Inertgas sein.
Die Düsenstrahldüsen 2 werden jeweils durch einen von zwei
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen 5 gehaltert. Wie aus
Fig. 5 hervorgeht, kann der
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus 5 die
Düsenstrahldüsen 2 auf einem Kreis um den Schweißlaserstrahl
A als Zentrum herum anordnen, in einem Winkel von 180° (also
360°, geteilt durch 2).
Entsprechend den Düsenstrahldüsen 2 sind die voranstehend
geschilderten Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen 5
ebenfalls auf einem Kreis um den Schweißlaserstrahl A als
Zentrum herum angeordnet, in einem Winkel von 180°
zueinander. Jeder der Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen
5 weist daher auf: einen langen Arm 51 mit der Form einer
runden Stange, dessen oberes Ende drehbar an dem
zylindrischen Gestell angebracht ist; ein Verbindungsteil 52,
das mit dem langen Arm 51 so im Eingriff steht, daß das
Verbindungsteil entlang dem langen Arm 51 gleiten kann; und
einen kurzen Arm 53, der drehbar an dem Verbindungsteil 52
angebracht ist, wobei die Drehachse des langen Arms 51
parallel zur Drehachse des kurzen Arms verläuft.
Die langen Arme sind symmetrisch in Bezug auf die
Abstrahlrichtung des Schweißlaserstrahls A angeordnet, und an
dem oberen Abschnitt des zylindrischen Gestells 14
angebracht, und ihre Drehachsen verlaufen horizontal (also
vertikal zur Papieroberfläche). Jeder der langen Arme 51
dreht sich in der Vertikalebene (also der Papieroberfläche),
welche die Spur des Schweißlaserstrahls A enthält. Es wird
darauf hingewiesen, daß eine Drehwelle des langen Arms 51 mit
einem Teil aus Gummi oder einem anderen elastischen Material
umgeben ist, damit eine Reibung zwischen dem langen Arm 51
und dem zylindrischen Gestell 14 hervorgerufen wird, damit
die Drehung nicht hervorgerufen wird, ohne daß eine
vorbestimmte äußere Kraft einwirkt.
Der lange Arm ist in das voranstehend geschilderte
Verbindungsteil 52 eingeführt, welches zylinderförmig ist.
Das Verbindungsteil weist einen Befestigungsbolzen 52a zur
Befestigung des Verbindungsteils an einer ausgewählten
Position des langen Arms 51 auf. Dieser Befestigungsbolzen
52a steht in Eingriff mit einer Führungsnut (nicht
dargestellt), die in Längsrichtung des langen Arms verläuft.
Hierdurch wird eine Drehung des Verbindungsteils 52 um den
langen Arm 51 herum verhindert.
Bei dem kurzen Arm 53 ist ein Ende mit dem Verbindungsteil 52
über eine Drehwelle verbunden, die parallel zur Drehwelle des
langen Arms 51 verläuft. Bei dem anderen Ende des kurzen Arms
53 ist eine Düsenstrahldüse 2 vorgesehen, um das Schutzgas C
in Längsrichtung des kurzen Arms 53 auszublasen.
Der Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus 5 mit dem
voranstehend geschilderten Aufbau kann die Düsenstrahldüse 2
auf jede Position innerhalb des Bereiches des langen Arms 51
plus des kurzen Arms 53 einstellen, auf einer einzigen Ebene,
welche die Spur des Schweißlaserstrahls A enthält. Die
Düsenstrahldüsen 2 können in jeder Richtung auf der einzigen
Ebene eingestellt werden.
Daher kann der Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus 5 die
Düsenstrahldüsen 2 hin- und herbewegen, in derselben Richtung
wie jener, in welcher die Hin- und Herbewegung des
Laserausgangsmechanismus 1 durch den
Laserhalterungsmechanismus 4 erfolgt.
Weiterhin weist die Bewegungsstufe 7 einen Tisch 71 auf, auf
welchen ein zu schweißender Gegenstand B aufgesetzt wird. Der
Tisch 71 weist eine Befestigungseinheit mit einer
Klemmvorrichtung auf. Der Tisch 71 ist auf Führungsschienen
73 gehaltert, um den Gegenstand B entlang der Schweißposition
E vorzuschieben. Der Tisch 71 steht daher so im Eingriff mit
den Führungsschienen 73, daß er sich bewegen kann. Weiterhin
ist eine Bewegungserzeugungseinheit (nicht gezeigt) zum
Bewegen des Tisches 71 vorgesehen. Der zu schweißende
Gegenstand B wird daher mit konstanter Geschwindigkeit
entlang der Schweißposition E vorgeschoben. Es wird darauf
hingewiesen, daß der zu schweißende Gegenstand B auf dem
Tisch 71 befestigt ist, so daß die Vorschubrichtung mit der
Schweißposition E übereinstimmt.
Wie in Fig. 6 gezeigt ist es vorzuziehen, daß die
Vorschubrichtung I des zu schweißenden Gegenstands B auf der
Bewegungsstufe 7 vertikal jene Linie schneidet, welche die
Düsenstrahldüsen 2 verbindet, die von den
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen 5 gehaltert werden.
Die Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen sind symmetrisch
in Bezug auf die Vorschubrichtung angeordnet.
Als nächstes erfolgt eine Beschreibung des Betriebsablaufs
der Laserschweißeinrichtung 10 mit dem voranstehend
geschilderten Aufbau. Bei der Laserschweißeinrichtung 10
stellt vor dem Schweißen des Gegenstands B der
Laserhalterungsmechanismus 4 den Brennpunkt F ein, und stellt
jeder der Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen 5 die
Position und die Düsenstrahlrichtung der Düsenstrahldüse ein.
Zuerst wird der Laserausgangsmechanismus 1 so angehoben oder
abgesenkt durch den Laserhalterungsmechanismus 4, daß der
Brennpunkt F entsprechend der Dicke und dem Material des zu
schweißenden Gegenstands B eingestellt wird.
Weiterhin halten die Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen
5 die Düsenstrahldüsen 2 symmetrisch in Bezug auf die Spur
des Schweißlaserstrahls A, und etwas höher (weiter oben in
Fig. 1) als die Schweißposition E. Hierbei weist jeder der
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen den gleichen
Drehwinkel des langen Arms 51 und des kurzen Arms 53 auf, und
die gleiche Anordnung des Verbindungsteils 52, so daß die
Düsenstrahlrichtung der Düsenstrahldüsen die
Schweißlaserstrahlrichtung im gleichen Winkel J schneidet
(Fig. 7). Dieser Winkel J liegt vorzugsweise im Bereich von
60 bis 90°, besonders bevorzugt zwischen 70 und 90°. Daher
sind die Düsenstrahldüsen auf die Schweißposition E
gerichtet.
Nach Beendigung der Einstellung der Düsenstrahldüsen wird das
Schutzgas C zur Schweißposition E hin geblasen. Die
Optiksystemschutzeinheit beginnt mit dem Ausblasen der
Druckluft G, und dann wird mit der Abstrahlung des
Schweißlaserstrahls A begonnen, und wird der Vorschub des zu
schweißenden Gegenstands auf der Bewegungsstufe begonnen.
Wenn die Schweißposition vollständig geschweißt ist, werden
die Abstrahlung des Schweißlaserstrahls A und das Ausblasen
des Schutzgases C abgeschaltet, womit der Schweißvorgang
fertig ist.
Da die Düsenstrahldüsen 2 im gleichen Winkel auf dem Umfang H
um den Schweißlaserstrahl A herum angeordnet sind (Fig. 5),
erzeugt das Schutzgas, das aus diesen Positionen ausgeblasen
wird, die gleiche Windstärke während des Schweißens, wie dies
in Fig. 8 gezeigt ist. Die in beide Richtungen wirkenden
Windstärken werden kompensiert, und ein Bereich K mit
statischen Druck wird an der Schweißposition E ausgebildet.
Darüber hinaus erzeugt der Schweißlaserstrahl A ein
Metallplasma D in diesem Bereich mit statischen Druck. Das
Metallplasma D kann den Schweißvorgang unter stabilen
Bedingungen durchführen.
Bei der Laserschweißeinrichtung 10 ist es daher beim
Schweißen möglich, das stabile Wachstum des Metallplasmas D
zu fördern, wodurch eine ausreichende Schweißtiefe und
Schweißbreite sichergestellt werden. Dies erhöht die
Schweißintensität.
Weiterhin kann bei der Laserschweißeinrichtung 10
entsprechend der Brennpunkteinstellung des
Laserhalterungsmechanismus 4, durch die
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen 5 eine Einstellung
der Positionen und Richtungen der Düsenstrahldüsen 2
erfolgen. Daher kann das Schutzgas C im bevorzugten Zustand
für verschiedene Arten von Materialien oder Dicken des zu
schweißenden Gegenstands B ausgeblasen werden. Dies
ermöglicht es, die Schweißintensität zu erhöhen.
Nunmehr erfolgt die Beschreibung einer
Laserschweißeinrichtung 10A gemäß einer zweiten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie in Fig. 9
gezeigt ist, verwendet die zweite Ausführungsform drei der
Düsenstrahldüsen 2A. Es erfolgt nur eine Erläuterung der
Unterschiede gegenüber der ersten Ausführungsform, und
gleiche Bauteile werden durch gleiche Bezugszeichen
bezeichnet.
Bei dieser Laserschweißeinrichtung 10A sind die
Düsenstrahldüsen 2A direkt an dem zylindrischen Gestell
befestigt, ohne daß die
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen 5 vorgesehen sind.
Die Düsenstrahldüsen 2A sind als Hohlrohre ausgebildet, bei
denen ein Ende an der Oberseite des zylindrischen Gestells 14
befestigt ist, und mit einem Schlauch 21A verbunden ist,
damit Schutzgas unter gleichem, konstantem Druck zugeführt
werden kann.
Die anderen Enden der Düsenstrahldüsen 2A erstrecken sich bis
in die Nähe der Schweißposition E und weisen einen
Ausblasausgang 22A für das Schutzgas C auf.
Fig. 10 ist eine Ansicht von unten der
Laserschweißeinrichtung 10A, gesehen in Fig. 9 von unten
aus. In Fig. 10 sind das Fenster 14a des zylindrischen
Gestells 14 und die Optiksystemschutzeinheit 3 weggelassen.
Wie aus Fig. 10 hervorgeht, sind die Düsenstrahldüsen 2A im
gleichen Winkel (120°) angeordnet. Jede Düse weist ihren
Ausblasausgang 22A auf, der in Radialrichtung zeigt, und
weist die gleiche Entfernung vom Ausblasausgang 22A zum
Schweißlaserstrahl A auf.
Weiterhin ist die Ausblasrichtung jeder der Düsenstrahldüsen
22A auf 80°(J in Fig. 7) in Bezug auf die
Strahlabstrahlrichtung des Schweißlaserstrahls A eingestellt.
Dieser Winkel J kann auf andere Werte eingestellt werden, im
Bereich von 70 bis 90°.
Wie aus Fig. 11 hervorgeht, sind bei der
Laserschweißeinrichtung 10A die Düsenstrahldüsen 2a im
gleichen Winkelintervall auf dem Umfang H um den
Schweißlaserstrahl A herum angeordnet. Wenn das Schutzgas C
gleichzeitig von diesen Positionen ausgeblasen wird, ist die
Schweißposition E einer gleichförmigen Windstärke ausgesetzt,
und gleichen sich alle diese Windstärken so aus, daß ein
statischer Bereich H an der Schweißposition hervorgerufen
wird. Das Metallplasma D, das in diesem statischen Bereich
erzeugt wird, kann einen stabilen Schweißvorgang durchführen.
Wie bei der Laserschweißeinrichtung 10 fördert die
Laserschweißeinrichtung 10A ein stabiles Wachstum des
Metallplasmas D, wodurch eine ausreichende Schweißtiefe und
Schweißbreite sichergestellt werden. Dies ermöglicht es, die
Schweißintensität zu erhöhen.
Hierbei müssen die Düsenstrahldüsen 2A nicht von der
Oberseite des zylindrischen Gestells 14 ausgehen. Es ist
beispielsweise möglich, wie in Fig. 12 gezeigt ist, drei
Befestigungseinheiten 8B nach Art einer Stütze in der Nähe
des Ausgangsendes 11 des zylindrischen Gestells 14
vorzusehen, die in Radialrichtung in gleichen Winkelabständen
verlaufen. Die Düsenstrahldüsen 2B in Form gerader Zylinder
sind am Ende der Spitze der drei Befestigungseinheiten 8B
angebracht. Hierbei werden die Richtung der Düsenstrahldüsen
2 und die Position des Ausblasausgangs 22B vorzugsweise
ebenso eingestellt wie bei den voranstehend geschilderten
Düsenstrahldüsen 2A und den Ausblasausgängen 22A.
Auch mit dieser Anordnung ist es möglich, die Auswirkungen
ebenso zu vergrößern wie bei der Anordnung mit den
Düsenstrahldüsen 2A. Die Düsenstrahldüsen 2B können kürzer
ausgebildet werden als die Düsenstrahldüsen 2A. Dies erhöht
die Steifigkeit, wodurch eine Ablenkung der Düsenstrahldüsen
2B während des Ausblasens des Schutzgases unterdrückt wird,
wodurch die Schweißintensität mit höherer Verläßlichkeit
erhöht wird. Gemäß der vorliegenden Erfindung sind mehrere
Düsenstrahldüsen in gleichen Winkelabständen auf einem
einzigen Umfang angeordnet. Während eines Schweißvorgangs
wird das Schutzgas gleichzeitig aus den so angeordneten
Düsenstrahldüsen ausgeblasen. Daher ist die Schweißposition
gleichen Windstärken aus unterschiedlichen Richtungen
ausgesetzt, die sich gegenseitig ausgleichen, wodurch ein
Bereich mit statischem Druck an der Schweißposition erzeugt
wird. Das Metallplasma wird in diesem Bereich mit statischem
Druck erzeugt, und der Schweißvorgang kann mit dem
Metallplasma in stabilem Zustand durchgeführt werden.
Die vorliegende Erfindung fördert ein stabiles Wachstum des
Metallplasmas, wodurch eine ausreichende Schweißtiefe und
Schweißbreite sichergestellt werden, was es ermöglicht, die
Schweißintensität zu erhöhen.
Weiterhin kann bei jener Anordnung, bei welcher die
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismen vorgesehen sind,
entsprechend der Brennpunkteinstellung durch den
Laserhalterungsmechanismus jede der Düsenstrahldüsen
bezüglich ihrer Position und Richtung eingestellt werden, so
daß das Schutzgas geeignet eingesetzt wird, entsprechend dem
Material oder der Dicke des zu schweißenden Gegenstands. Dies
erhöht die Schweißintensität.
Die Erfindung läßt sich in anderen Ausführungsformen
verwirklichen, ohne vom Wesen oder den wesentlichen
Eigenschaften der Erfindung abzuweichen. Die vorliegenden
Ausführungsformen sollen daher in jeglicher Hinsicht als
Beispiele verstanden werden, nicht jedoch einschränkend,
wobei sich der Umfang der Erfindung aus der Gesamtheit der
vorliegenden Anmeldeunterlagen ergibt und von den beigefügten
Patentansprüchen umfaßt sein soll, unter Berücksichtigung von
Äquivalenten.
Die gesamte Offenbarung der japanischen Patentanmeldung Nr.
A10-289309 (am 12. Oktober 1998 eingereicht), einschließlich
deren Beschreibung, Patentansprüchen, Zeichnungen und
Zusammenfassung, wird durch Bezugnahme in die vorliegende
Anmeldung eingeschlossen.
Claims (9)
1. Laserschweißeinrichtung, welche aufweist:
einen Laserausgangsmechanismus zum Aufbringen eines Schweißlaserstrahls von dem Ausgangsende des Mechanismus auf eine Schweißposition eines zu schweißenden Gegenstands; und
mehrere Düsenstrahldüsen zum Ausblasen eines Schutzgases auf die Schweißposition, um eine Oxidation der Schweißposition zu verhindern,
wobei die Düsenstrahldüsen in einem gleichen Winkelabstand auf einem einzigen Umfang um den Schweißlaserstrahl herum angeordnet sind.
einen Laserausgangsmechanismus zum Aufbringen eines Schweißlaserstrahls von dem Ausgangsende des Mechanismus auf eine Schweißposition eines zu schweißenden Gegenstands; und
mehrere Düsenstrahldüsen zum Ausblasen eines Schutzgases auf die Schweißposition, um eine Oxidation der Schweißposition zu verhindern,
wobei die Düsenstrahldüsen in einem gleichen Winkelabstand auf einem einzigen Umfang um den Schweißlaserstrahl herum angeordnet sind.
2. Laserschweißeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß drei der
Düsenstrahldüsen vorgesehen sind.
3. Laserschweißeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Düsenstrahldüsen einen Ausblasausgang aufweisen, der mit
einem Gitter zur Vergleichmäßigung der Strömung versehen
ist.
4. Laserschweißeinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Düsenstrahldüsen einen Ausblasausgang aufweisen, der mit
einem Gitter zur Vergleichmäßigung der Strömung versehen
ist.
5. Laserschweißeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß jede der
Düsenstrahldüsen so eingestellt ist, daß ihre
Ausblasrichtung in einem Schnittwinkel von 70 bis 90°
in Bezug auf die Abstrahlrichtung des
Schweißlaserstrahls liegt.
6. Laserschweißeinrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung weiterhin einen
Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus zur Einstellung
des Schnittwinkels aufweist, der durch die
Abstrahlrichtung des Schweißlaserstrahls und die
Ausblasrichtung der Düsenstrahldüse festgelegt wird.
7. Laserschweißeinrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung einen Laserhalterungsmechanismus zum Haltern
des Laserausgangsmechanismus und zum Bewegen des
Laserausgangsmechanismus zu dem zu schweißenden
Gegenstand oder von diesem weg aufweist,
wobei der Düsenstrahlrichtungseinstellmechanismus die
Düsenstrahldüsen so haltert, daß sie entlang derselben
Richtung wie der Laserhalterungsmechanismus hin- und
herbewegt werden können.
8. Laserschweißeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung weiterhin einen Optiksystemschutzmechanismus
aufweist, zur Ausbildung eines filmförmigen Luftvorhangs
zwischen einem Laseroszillator und dem Ausgangsende.
9. Laserschweißeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Schutzgas zumindest entweder Argongas, Stickstoffgas
oder Heliumgas ist.
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