DE20305540U1 - Bodensperre für luftbereifte Fahrzeuge - Google Patents
Bodensperre für luftbereifte FahrzeugeInfo
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Description
Heintzmann Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG
Bessemer Str. 80. D-44793 Bochum
Die Erfindung betrifft eine Bodensperre für luftbereifte Fahrzeuge gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Eine derartige Bodensperre zählt durch den Prospekt der GUARDIAN FENCING AND SECURITY SYSTEMS CO. LTD., P.O. Box 6765, Dammam, 31452, Saudi Arabien unter der Bezeichnung "SHARK JAW BARRIERS" zum Stand der Technik. Bei dieser Bodensperre sind mehrere dreieckig konfigurierte Messerstege in paralleler Ausrichtung über Fußplatten auf einer Fläche eines im Querschnitt dachförmigen Messerträgers befestigt. Der Messerträger ist in einem Gehäuse schwenkbar angeordnet, das aus Beton besteht und fest in einen Boden eingelassen ist. Dieses Gehäuse wird nach oben hin einerseits mit einem Gehäusedeckel aus Stahl verschlossen, der eine große rechteckige Ausdehnung für den Messerträger und mehrere von der Ausdehnung ausgehende Schlitze zum Durchtritt der Messerstege besitzt. Andererseits wird das Gehäuse durch die zweite Dachfläche des Messerträgers verschlossen,
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wenn dieser in die Überfahrposition verschwenkt ist. Der Messerträger kann unter Einsatz von pneumatischer oder hydraulischer Energie verschwenkt werden.
In der Überfahrposition ist mithin das Gehäuse komplett nach oben verschlossen. Die Messerstege sind in die Schlitze des Gehäusedeckels eingetaucht und verschließen die Schlitze, während die zweite Dachfläche die rechteckige Ausnehmung im Gehäusedeckel flächig ausfüllt. Ist Gefahr im Verzüge, wird der Messerträger so verschwenkt, dass die Messerstege schräg nach oben gegen die Fahrtrichtung eines Fahrzeugs weisen. Gelangen die Reifen des Fahrzeugs mit den Messern in Kontakt, werden sie zerstört, so dass das Fahrzeug selbst bei vergleichsweise hoher Geschwindigkeit in kurzer Entfernung hinter der Bodensperre zum Stillstand kommt.
Nachteilig an der bekannten Bodensperre ist der vergleichsweise hohe Aufwand für ihre Herstellung und Montage. Der Messerträger muss so stabil gestaltet sein, dass die diversen Messerstege über die mit ihnen verbundenen Fußplatten auf einer Dachfläche einwandfrei verschraubt werden können. Darüber hinaus ist es zum Drehen des Messerträgers erforderlich, pneumatische oder hydraulische Energie bereit zu stellen, wobei sowohl die Energiequelle als auch die Verbindung zwischen der Energiequelle und dem Schwenkantrieb natürliche Schwachpunkte bilden.
Der Erfindung liegt - ausgehend vom Stand der Technik - die Aufgabe zugrunde, eine Bodensperre für luftbereifte Fahrzeuge zu schaffen, die einfacher ausgebildet, leichter zu fertigen und auch problemloser zu montieren ist.
Diese Aufgabe wird mit den im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird ein komplettes System zur Verfügung gestellt, das als Ganzes vorgefertigt und am vorgesehenen Ort in eine Bodenvertiefung
eingebaut werden kann. Die Messerstege werden zusammen mit den ihnen zugeordneten Druckschenkeln aus Platinen gestanzt und brauchen lediglich mit Durchtrittsöffnungen zum Auffädeln auf eine Schwenkwelle versehen zu werden. Auch in die Druckschenkel sind nur Durchbrechungen für ein Verbindungsglied einzubringen. Bevorzugt werden die Messerstege mit der Schwenkwelle und die Druckschenkel mit dem Verbindungsglied verschweißt. Diese verwindungssteife Messereinheit wird dann in das Gehäuse eingesetzt und hierin schwenkbar gelagert. Im Gehäusedeckel sind lediglich Schlitze zum Durchtritt der Messerstege und der Druckschenkel vorhanden.
Wichtig im Rahmen der Erfindung sind die in Fahrtrichtung eines Fahrzeugs den Messerstegen vorgelagerten Druckschenkel. Diese stehen in der Sperrposition aus den Schlitzen schräg nach oben vor. Berührt ein Luftreifen einen Druckschenkel, so erfolgt dies vor dem Kontakt mit der Spitze eines Messerstegs. Durch die einteilige Ausbildung der Messerstege und der Druckschenkel wird die gesamte Messereinheit in Richtung auf die Luftreifen des Fahrzeugs verschwenkt und es verkrallen sich bei weiterer Vorwärtsbewegung die Messerstege intensiv mit dem Material des Luftreifens. Das Fahrzeug wird sicher gestoppt. Es gelangt noch im Bereich der Bodensperre zum Stillstand.
Das Material der gesamten Bodensperre ist bevorzugt feuerverzinkter Stahl. Die Messerspitzen können gehärtet sein.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht in den Merkmalen des Schutzanspruchs 2. Danach ist der Öffnungswinkel zwischen einem Messersteg und dem ihm zugeordneten Druckschenkel kleiner 90° bemessen. Insbesondere kann der Öffnungswinkel etwa 60° betragen. Diese Ausbildung gewährleistet ein sicheres Verkrallen der Messerstege in einem Luftreifen, verbunden mit dessen Zerstörung.
Um die Zerstörung des Luftreifens noch mehr zu intensivieren, ist entsprechend Schutzanspruch 3 vorgesehen, dass die den Druckschenkeln zugewandten
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Schmalseiten der Messerstege keilförmig geschärft sind. Insbesondere können die Schmalseiten scharf geschliffen sein.
Obgleich die Schwenkwelle aus einer Stange verschiedener Querschnittskonfigurationen bestehen kann, wird die Schwenkwelle entsprechend Schutzanspruch 4 bevorzugt durch ein Rohr gebildet. Hierdurch wird das Gewicht verringert, ohne dass die Funktion beeinträchtigt wird.
Eine besonders einfache Ausbildung der Lagerstellen für die Schwenkwelle wird nach Schutzanspruch 5 darin gesehen, dass die Lagerstellen für die Schwenkwelle durch an den Innenseiten der Stirnwände des Gehäuses befestigte Lagerschalen mit nach oben offenen konkaven Ausnehmungen und durch mit den Lagerschalen verschraubbare brückenartige Schließstücke mit nach unten offenen konkaven Ausnehmungen gebildet sind. Die Lagerschalen werden bevorzugt an den Stirnwänden verschweißt. Zur Montage braucht dann die Schwenkwelle mit ihren Enden lediglich in die Lagerschalen eingelegt zu werden. Anschließend werden die Schließstücke aufgesetzt und mit den Lagerschalen verschraubt.
In besonders sicherheitsrelevanter Weise sind entsprechend den Merkmalen des Schutzanspruchs 6 die Messerstege unter dem Einfluss mindestens eines Rückstellelements ständig in Richtung auf die Sperrposition belastet. Das heißt, die Messerstege und die Druckschenkel stehen grundsätzlich nach oben aus den Schlitzen des Gehäusedeckels vor. Es ist also zur Aktivierung der Bodensperre nicht notwendig, diese erst einmal in eine Sperrposition zu bringen. Ein die Bodensperre entgegengesetzt überfahrendes Fahrzeug drückt mit seinen Luftreifen die Messerstege über deren Rückenflächen in die Schlitze des Gehäusedeckels, ohne dass die Messerstege einen zerstörenden Einfluss auf die Luftreifen des Fahrzeugs haben können. Haben die Luftreifen die Bodensperre passiert, werden die Messerstege durch das Rückstellelement sofort wieder in die Sperrposition überführt.
Eine einfache und dennoch äußerst zweckmäßige Ausführungsform eines Rückstellelements wird in den Merkmalen des Schutzanspruchs 7 erblickt. Danach besteht das Rückstellelement aus einer Gasdruckfeder, die einerseits am Gehäuse und andererseits an einem einer Lagerstelle der Schwenkwelle benachbarten Druckschenkel schwenkbeweglich festgelegt ist. Es kann sinnvoll sein, an beiden Enden der Schwenkwelle ein Rückstellelement vorzusehen. Ein Rückstellelement in Form einer Gasdruckfeder bedarf einer nur minimalen Wartung bei langer Standzeit.
Die Fixierung des Rückstellelements am Gehäuse kann über eine Konsole erfolgen, die im Innern des Gehäuses am Übergang vom Gehäuseboden auf eine Seitenwand an einer Stirnwand festgelegt ist.
Nach Schutzanspruch 8 ist es ferner vorteilhaft, wenn die Rückenflächen der Messerstege durch eine Flachleiste miteinander verbunden sind. Eine solche Flachleiste stellt sicher, dass auch schmale Reifen eines Fahrzeugs die Bodensperre entgegengesetzt zur Sperrrichtung passieren können und hierbei die Messerstege in die Schlitze drücken. Darüber hinaus erfolgt eine bessere Verteilung der Belastung durch ein Fahrzeug auf das gesamte System. Die Flachleiste kann in Nuten der Rückenflächen eingebettet sein, so dass die Oberseite der Flachleiste mit den Rückenflächen der Messerstege in einer Ebene liegt.
Obwohl auch das die Druckschenkel koppelnde Verbindungsglied durch ein Rohr gebildet sein kann, ist es nach Schutzanspruch 9 von Vorteil, dass dieses Verbindungsglied aus einer Stange besteht. An den Innenseiten der Stirnwände des Gehäuses sind dann die Sperrposition definierende Anschläge für die Enden des Verbindungsglieds vorgesehen. Über diese Anschläge kann exakt das Maß bestimmt werden, mit dem jeder Druckschenkel aus dem jeweiligen Schlitz des Gehäusedeckels vorsteht und unter welchem Anstellwinkel ein Messersteg gegen die Fahrtrichtung eines Fahrzeugs weist.
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Die Anschläge sind nach Schutzanspruch 10 zweckmäßig durch brückenartige Konsolen mit nach unten offenen konkaven Ausnehmungen gebildet. Diese Konsolen sind an die Innenseiten der Stirnwände des Gehäuses geschweißt.
Es ist nach Schutzanspruch 11 ferner von Vorteil, dass der Gehäusedeckel durch ein auf Horizontalflansche des Gehäuses lösbar festgelegtes Riffelblech gebildet ist. Die Festlegung des Gehäusedeckels auf den Horizontalflanschen kann bevorzugt durch Schraubbolzen erfolgen. Die Horizontalflansche schließen sich an die oberen Längskanten der Seitenwände an.
Die Stabilität des Gehäusedeckels wird dadurch erhöht, dass die Schlitze im Gehäusedeckel gemäß Schutzanspruch 12 umfangsseitig geschlossen sind.
Zur weiteren Versteifung des Gehäusedeckels ist dieser nach Schutzanspruch 13 unterseitig durch U-Profile ausgesteift, die zwischen den Schlitzen angeordnet werden.
Entsprechend den Merkmalen des Schutzanspruchs 14 ist das Gehäuse trogartig ausgebildet und bodenseitig sowie an den Längswänden durch quer abstehende äußere U-Stege ausgesteift. Das Gehäuse kann auf diese Weise durch Abkanten aus einer Platine hergestellt werden, wobei der Boden, die Seitenwände und die Horizontalflansche gebildet werden. Anschließend werden in vorgesehenen Abständen die U-Stege angeschweißt. Im Hinblick auf die trogartige Ausbildung des Gehäuses kann es ferner sinnvoll sein, diesem Gehäuse eine Spülvorrichtung zuzuordnen, um das Gehäuse von Zeit zu Zeit reinigen zu können. Dazu kann an einer Stirnwand ein Spülventil für insbesondere Wasser und im Bereich der anderen Stirnwand bzw. des dortigen Bodens eine Drainage vorgesehen sein.
Die Stirnwände des Gehäuses können nach Schutzanspruch 15 lösbar vorgesehen sein. Zu diesem Zweck sind dann die endseitigen U-Stege mit Bohrungen versehen, so dass über entsprechende Bohrungen in den Stirnwänden diese an den U-Stegen fixiert werden können. Wenn die
Stirnwände fest am Gehäuse vorgesehen sind, können bei Bedarf auch Gehäuse gegebenenfalls unterschiedlicher Länge stirnseitig miteinander verbunden werden, um quasi vom Lager weg allen spezifischen örtlichen Bedürfnissen der Praxis direkt Rechnung tragen zu können.
Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße Bodensperre auch gezielt aus der Sperrposition in die Überfahrposition verschwenkt werden, wenn Fahrzeuge die Bodensperre gegen die Sperrrichtung passieren wollen. Eine bewusste Verlagerung aus der Überfahrposition in die Sperrposition ist ebenfalls denkbar. Die Einrichtungen können aus der Ferne kontrollierbar und betätigbar sein. Dazu kann die Bodensperre mit geeigneten Überwachungsorganen (Sensoren, Kontakte etc.) versehen sein. Ferner ist eine Kontrolle dann sinnvoll, wenn sich die Bodensperre eine vorbestimmte Zeit in eingeschwenktem Zustand befindet. Dann sollte kurzfristig abgefragt werden können, warum sich die Bodensperre nicht in die Sperrposition verlagert hat. Es kann dann sofort regulierend eingegriffen werden. Eine Nachrüstung der erfindungsgemäßen Bodensperre zur Automatik ist ebenfalls vorstellbar. Die Automatik kann dann auf pneumatischer, elektrischer oder hydraulischer Basis arbeiten und elektronisch gesteuert sein.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 im schematischen vertikalen Querschnitt eine Bodensperre für
luftbereifte Fahrzeuge mit einem Luftreifen in zwei Stellungen;
Figur 2 Teile der Bodensperre der Figur 1 in schematischer perspektivischer Explosionsdarstellung;
Figur 3 eine Draufsicht auf einen Endabschnitt eines Gehäuses der Bodensperre der Figur 1;
Figur 4 einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 3 entlang der Linie IV-IV in Richtung der Pfeile IVa gesehen;
Figur 5 eine Darstellung entsprechend derjenigen der Figur 3 mit
integrierter Messereinheit;
Figur 6 einen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 5 entlang der Linie Vl-Vl in Richtung der Pfeile VIa gesehen mit zwei verschiedenen Positionen eines Messerstegs mit Druckschenkel;
Figur 7 in der Seitenansicht einen Messersteg mit integriertem Druckschenkel;
Figur 8 einen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 7 entlang der
Linie VIII-VIII in Richtung der Pfeile Villa gesehen;
Figur 9 eine Draufsicht auf einen Gehäusedeckel der Bodensperre der
Figur 1 und
Figur 10 einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 9 entlang der Linie X-X in Richtung der Pfeile Xa gesehen.
Mit 1 ist in der Figur 1 im Schema eine Bodensperre für luftbereifte Fahrzeuge bezeichnet. Vom Fahrzeug ist lediglich ein Luftreifen 2 dargestellt.
Die Bodensperre 1 umfasst, wie bei gemeinsamer Betrachtung der Figuren 1 und 2 zu sehen ist, ein trogartiges Gehäuse 3, eine in das Gehäuse 3 in nachstehend noch näher erläuterter Weise schwenkbar eingegliederte Messereinheit 4 sowie einen Gehäusedeckel 5, der auf Horizontalflansche 6 des Gehäuses 3 durch nicht näher dargestellte Schraubbolzen und Muttern lösbar festgelegt ist. Dazu sind an den Längsseiten des Gehäusedeckels 5 und in den Horizontalflanschen 6 Bohrungen 7 vorgesehen.
Der Boden 8, die Seitenwände 9 und die Horizontalflansche 6 des Gehäuses 3 werden durch Abkanten aus einer Stahlplatine gebildet. Endseitig ist das
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Gehäuses 3 durch U-Stege 10 ausgesteift, welche die Horizontalflansche 6 und den Boden 8 untergreifen sowie außen an den Seitenwänden 9 anliegen. Die U-Stege 10 sind mit den Horizontalflanschen 6, den Seitenwänden 9 und dem Boden 8 verschweißt. In diesen U-Stegen 10 befinden sich Durchgangsbohrungen 11. Diese Durchgangsbohrungen 11 dienen der Aufnahme von nicht näher veranschaulichten Schraubbolzen, über welche das Innere des Gehäuses 3 abschließende Stirnwände 12 an den U-Stegen 10 festgelegt werden können. Dazu sind auch in den Stirnwänden 12 Bohrungen 11 vorgesehen.
In geeigneten Abständen zu den endseitigen U-Stegen 10 sind im Längsverlauf des Gehäuses 3 noch weitere U-Stege 13 zur Versteifung des Gehäuses 3 vorgesehen. Siehe hierzu insbesondere die Figur 2. In diesen U-Stegen 13 befinden sich keine Bohrungen.
Das gemäß Figur 1 im Erdreich 14 oder auch in Beton einzubettende Gehäuse 3 dient, wie gesagt, der Aufnahme einer Messereinheit 4, welche aus der Figur 2 näher hervorgeht.
Die Messereinheit 4 umfasst mehrere im Abstand parallel nebeneinander angeordnete dreieckig konfigurierte Messerstege 15 sowie einstückige Bestandteile der Messerstege 15 bildende Druckschenkel 16 mit weitgehend rechteckiger Konfiguration (Figuren 1, 2 und 5 bis 8). Die Messerstege 15 sind auf eine aus einem Rohr bestehende Schwenkwelle 17 gefädelt und mit der Schwenkwelle 17 insbesondere durch Heftschweißung verbunden. Dazu sind in den Messerstegen 15 diametral zu den Messerspitzen 18 versetzt Bohrungen 19 vorgesehen (Figur 7).
In der Figur 2 ist in strichpunktierter Linienführung veranschaulicht, dass die Messerstege 15 durch eine Flachleiste 42 miteinander verbunden werden können, die auf den Rückenflächen 40 der Messerstege 15 befestigt wird.
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Die freien Enden 20 der Druckschenkel 16 werden durch ein Verbindungsglied 21, insbesondere in Form einer Stange, gekoppelt. Auch die Druckschenkel 16 sind mit diesem Verbindungsglied 21 insbesondere durch Heftschweißung verbunden. Bohrungen 22 in den freien Enden 20 dienen der Aufnahme des Verbindungsglieds 21. Die Druckschenkel 16 erstrecken sich in den Schwenkebenen SE der Messerstege 15 (Figur 5).
Wie insbesondere aus der Figur 7 zu erkennen ist, stehen die Messerspitzen 18 der Messerstege 15 über die Druckschenkel 16 vor. Der Öffnungswinkel a beträgt etwa 60°. Außerdem ist zu erkennen, und zwar bei gemeinsamer Betrachtung der Figuren 7 und 8, dass die den Druckschenkeln 16 zugewandten Schmalseiten 23 der Messerstege 15 keilförmig geschärft sind. Die Messerspitzen 18 erstrecken sich etwa in der vertikalen Mittelquerebene VMQ der Druckschenkel 16.
Die Lagerstellen 24 für die Schwenkwelle 17 werden, wie aus den Figuren 3 bis 6 erkennbar ist, durch an den Innenseiten 25 der Stirnwände 12 des Gehäuses 3 befestigte Lagerschalen 26 mit nach oben offenen konkaven Ausnehmungen 27 und durch mit den Lagerschalen 26 verschraubbare brückenartige Schließstücke 28 mit nach unten offenen konkaven Ausnehmungen 29 gebildet. Folglich weist die Schwenkwelle 17 über die endseitigen Messerstege 15 vorstehende Wellenstummel 30 auf (Figuren 2 und 5).
Ferner lassen die Figuren 3 bis 5 erkennen, dass an den Innenseiten 25 der Stirnwände 12 Anschläge 31 in Form von brückenartigen Konsolen mit nach unten offenen konkaven Ausnehmungen 32 befestigt sind. Diese Anschläge 31 wirken in nachstehend noch beschriebener Weise mit den Endabschnitten 33 des die freien Enden 20 der Druckschenkel 16 koppelnden Verbindungsglieds 21 zusammen.
Die Messereinheit 4 steht an beiden Enden entsprechend den Darstellungen der Figuren 1, 3, 5 und 6 unter dem Einfluss von zwei Rückstellelementen 34 in Form von Gasdruckfedern. Diese Rückstellelemente 34 sind einmal an
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Konsolen 35 schwenkbeweglich angelenkt, die bodenseitig im Innern des Gehäuses 3 befestigt sind, und zum anderen schwenkbeweglich an den den Lagerstellen 24 der Messereinheit 4 benachbarten äußeren Druckschenkeln 16.
Der das Gehäuse 3 verschließende Gehäusedeckel 5 besitzt umfangsseitig geschlossene Schlitze 36 zum Durchtritt der Messerstege 15 und der Druckschenkel 16 (Figuren 1, 2, 6, 9 und 10). Ferner lassen die Figuren 6, 9 und 10 erkennen, dass der Gehäusedeckel 5 zwischen den Schlitzen 36 durch U-Profile 37 versteift ist. Die Oberseite 38 des Gehäusedeckels 5 ist, wie in der Figur 9 angedeutet, geriffelt. Wenn die Messerstege 15 durch eine Flachleiste 42 verbunden sind, wird der Gehäusedeckel 5 bereichsweise entsprechend ausgespart.
Wie insbesondere die Figuren 1 und 6 zeigen, ist die Messereinheit 4 um eine Achse 39 aus einer in das Gehäuse 3 abgesenkten Überfahrposition UP (strichpunktierte Linienführung) durch die Schlitze 36 im Gehäusedeckel 5 in eine oberhalb des Gehäusedeckels 5 arretierte Sperrposition SP schwenkbar.
Aufgrund der Rückstellelemente 34 befindet sich die Messereinheit 4 grundsätzlich in der in durchgezogenen Linienführungen veranschaulichten Sperrposition SP der Figuren 1 und 6. Bewegt sich ein Fahrzeug in Richtung des Pfeils PF der Figur 1, so drücken die Luftreifen 2 des Fahrzeugs bei einem Kontakt mit geneigten Rückenflächen 40 der Messerstege 15 die Messereinheit 4 durch die Schlitze 36 in das Innere des Gehäuses 3 (strichpunktierte Darstellungen der Figuren 1 und 6), so dass das Fahrzeug die Bodensperre 1 problemlos passieren kann. Haben die Luftreifen 2 keinen Kontakt mehr mit den Rückenflächen 40 der Messerstege 15 oder auch mit einer Flachleiste 42, so wird die Messereinheit 4 durch die Rückstellelemente 34 sofort wieder in die Sperrposition SP gemäß den Figuren 1 und 6 verlagert. Diese Sperrposition SP wird durch den Eingriff der Endabschnitte 33 des Verbindungsglieds 21 in die Ausnehmungen 32 der Anschläge 31 eindeutig fixiert.
Ein Fahrzeug, das die Bodensperre 1 in Richtung des Pfeils PF1 gemäß Figur 1 passieren will, gelangt aufgrund der gezielten Relativzuordnung der Druckschenkel 16 zu den Messerstegen 15 zunächst mit den Oberseiten 41 der Druckschenkel 16 in Kontakt und verschwenkt die Messereinheit 4 um die Achse 39, so dass die Messerstege 15 in das Material der Luftreifen 2 gezogen werden, dieses Material zerschneiden und/oder sich in diesem Material verkrallen (Figur 1, kreuzschraffierte Darstellung des Luftreifens 2). Das Fahrzeug wird gestoppt.
1 - Bodensperre
2 - Luftreifen
3 - Gehäuse v. 1
4 - Messereinheit 5- Gehäusedeckel
6 - Horizontalflansche v.
7 - Bohrungen in 5 u.
8 - Boden v. 3
9 - Seitenwände v. 3 10- U-Stege
11 - Durchgangsbohrungen in 10 u.
12- Stirnwände v. 3
13- U-Stege
14- Erdreich
15- Messerstege
16- Druckschenkel
17- Schwenkwelle
18- Messerspitzen
19- Bohrungen in 15
20- freie Enden v. 16
21 - Verbindungsglied
22 - Bohrungen in 20
23- Schmalseiten v.
24- Lagerstellen f. 17
25 - Innenseiten v. 12
26 - Lagerschalen an
27 - Ausnehmungen in
28 - Schließstücke v.
29 - Ausnehmungen in
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30 - Wellenstummel &ngr;.
31 - Anschläge an 25
32 - Ausnehmungen in
33 - Erdabschnitte v. 21
34 - Rückstellelemente
35 - Konsolen f. 34
36 - Schlitze in 5 37- U-Profile
38 - Oberseite v. 5
39 - Achse v. 4
40- Rückenflächen v. 41 - Oberseiten v. 16 42- Flachleiste auf 40
a - Öffnungswinkel zw. 15 u.
VMQ - vert. Mittelquerebene v.
UP - Überfahrposition v.
SP - Sperrposition v. 4
PF- Pfeil
PF1 - Pfeil
SE - Schwenkebenen v. 15 u.
Claims (15)
1. Bodensperre für luftbereifte Fahrzeuge, welche mehrere im Abstand parallel nebeneinander angeordnete, dreieckig konfigurierte Messerstege (15) aufweist, die um eine gemeinsame Achse (39) aus einer in ein Gehäuse (3) abgesenkten Überfahrposition (ÜP) durch Schlitze (36) in einem Gehäusedeckel (5) in eine oberhalb des Gehäusedeckels (5) arretierte Sperrposition (SP) und zurück schwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Messerstege (15) einzeln auf eine über ihre Endabschnitte (30) in dem Gehäuse (3) drehbar gelagerte Schwenkwelle (17) gefädelt und mit der Schwenkwelle (17) drehfest verbunden sind, wobei jedem Messersteg (15) in seiner Schwenkebene (SE) ein Druckschenkel (16) fest zugeordnet ist, und die Druckschenkel (16) an ihren freien Enden (20) über ein sich parallel zur Schwenkwelle (17) erstreckendes Verbindungsglied (21) verwindungssteif gekoppelt sind.
2. Bodensperre nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungswinkel (α) zwischen einem Messersteg (15) und einem Druckschenkel (16) kleiner 90° bemessen ist.
3. Bodensperre nach Schutzanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die den Druckschenkeln (16) zugewandten Schmalseiten (23) der Messerstege (15) keilförmig geschärft sind.
4. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkwelle (17) durch ein Rohr gebildet ist.
5. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstellen (24) für die Schwenkwelle (17) durch an den Innenseiten (25) der Stirnwände (12) des Gehäuses (3) befestigte Lagerschalen (26) mit nach oben offenen konkaven Ausnehmungen (27) und durch mit den Lagerschalen (26) verschraubbare brückenartige Schließstücke (28) mit nach unten offenen konkaven Ausnehmungen (29) gebildet sind.
6. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Messerstege (15) unter dem Einfluss mindestens eines Rückstellelements (34) ständig in Richtung auf die Sperrposition (SP) belastet sind.
7. Bodensperre nach Schutzanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückstellelement (34) durch eine Gasdruckfeder gebildet ist, die einerseits am Gehäuse (3) und andererseits an einem einer Lagerstelle (24) der Schwenkwelle (17) benachbarten Druckschenkel (16) schwenkbeweglich festgelegt ist.
8. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenflächen (40) der Messerstege (15) durch eine Flachleiste (42) miteinander verbunden sind.
9. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das die Druckschenkel (16) koppelnde Verbindungsglied (21) durch eine mit den Druckschenkeln (16) fest verbundene Stange gebildet ist und an den Innenseiten (25) der Stirnwände (12) des Gehäuses (3) die Sperrposition (SP) definierende Anschläge (31) für die Enden (33) des Verbindungsglieds (21) vorgesehen sind.
10. Bodensperre nach Schutzanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschläge (31) durch brückenartige Konsolen mit nach unten offenen konkaven Ausnehmungen (32) gebildet sind.
11. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (5) durch ein auf Horizontalflansche (6) des Gehäuses (3) lösbar festgelegtes Riffelblech gebildet ist.
12. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäusedeckel (5) umfangsseitig geschlossene Schlitze (36) zum Durchtritt der Messerstege (15) und der Druckschenkel (16) vorgesehen sind.
13. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (5) unterseitig zwischen den Schlitzen (36) durch U-Profile (37) ausgesteift ist.
14. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) trogartig ausgebildet und bodenseitig sowie an den Längswänden (9) durch quer abstehende U- Stege (10, 13) ausgesteift ist.
15. Bodensperre nach einem der Schutzansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (12) des Gehäuses (3) lösbar vorgesehen sind.
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