DE102009038312B4 - Lösbares Verbindungsmittel - Google Patents
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Abstract
Lösbares Verbindungsmittel zwischen einem Anbauteil und dem Stiel eines Trägergeräts, mit mindestens einem trägergerätseitigen Haken (14) und einer anbauteilseitigen Aufnahmevorrichtung, wobei – die Aufnahmevorrichtung an der Oberseite des Anbauteils kraftschlüssig befestigt ist und aus mindesten zwei durch einen Abstand (18) von einander beabstandeten Blechen (10) besteht, zwischen denen ein Bolzen (2) verläuft, wobei – der Bolzen (2) einen lichten Abstand (4) zu einem Blech (3) besitzt, das am Anbauteil befestigt ist und der mindestens eine Haken (14) mittels des Stiels am Trägergerät drehbar befestigt ist, – der mindestens eine Haken (14) aus einem Hakenblech besteht, wobei – der mindestens eine Haken (14) vom Hakenende aus betrachtet einen ersten Bereich (20.1) aufweist, mit einer Höhe (11), die sich im mit der Aufnahmevorrichtung verbundenem Zustand mindestens bis zum halben Durchmesser des Bolzens (2) erstreckt und wobei die Höhe (11) kleiner als der lichte Abstand (4) ist, wobei – der mindestens eine Haken (14) einen zweiten Bereich (20.2) aufweist, der mit einem Anschlussmaß (5) beginnt und nach einem Winkel (α) mit einem größeren Anschlussmaß (6) endet und wobei dieses Anschlussmaß (6) kleiner ist als der lichte Abstand (4), wobei – der mindestens eine Haken (14) einen dritten Bereich (20.3) mit einer Erstreckungslänge (12) aufweist, auf welcher im wesentlichen das Anschlussmaß (6) beibehalten wird und – wobei die Begrenzung des Hakenblechs auf der Erstreckungslänge (12) im Kontaktbereich zum Blech (3) geradlinig oder eben ausgebildet ist und wobei – zumindest im dritten Bereich (20.3) die Blechdicke des Hakens (14) kleiner ist als der Abstand (18) zwischen den Blechen (10), dadurch gekennzeichnet, dass das lösbare Verbindungsmittel trägergerätseitig ausschließlich aus einem oder mehreren Haken (14) besteht.
Description
- Die Erfindung betrifft ein lösbares Verbindungsmittel zwischen einem Anbauteil und dem Stiel eines Trägergeräts nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung beschreibt eine Vorrichtung, mit der man eine einfache und schnell herzustellende Verbindung zwischen einem Trägergerät und einem Anbauteil herstellen kann. Insbesondere findet sie Anwendung zwischen dem Baggerstiel eines Aushubbaggers und einem Anbauwerkzeug.
- Bei der Verlegung von Rohren und Leitungen im Baugrund handelt es sich in der Regel um lang gestreckte Baustellen.
- Gliedern sich die Bauarbeiten in mehrere Arbeitsschritte, so gestalten sich die Arbeiten als sehr langwierig, wenn aus Kostengründen nur wenige Baugeräte im Einsatz sind. Diese wenigen Baugeräte müssen für die verschiedenen Arbeitsschritte lange Wege zurücklegen, um die einzelnen Materialien, die für die einzelnen Arbeitsschritte notwendig sind, an den Einbauort zu bringen.
- Sieht man für jeden Arbeitsschritt ein eigenes Gerät vor, ist das sehr teuer und die Geräte behindern sich gegenseitig.
- Werden zum Beispiel Wasserleitungsrohre oder Abwasserkanalrohre verlegt, so muß vor dem Verlegen der Rohre eine geringe Menge an Sand oder Kies auf den ausgehobenen Baugrund aufgebracht werden, ehe man das Rohr darauf setzen kann.
- Zum Einbringen des Schüttmaterials einen extra Bagger mit extra Bedienungspersonal vorzuhalten, ist nicht wirtschaftlich.
- Eine Idee der Erfindung besteht darin, dass man mit einem Gerät sowohl den Aushub tätigen kann als auch fein dosiert, geringe Mengen an Schüttgut einbringen kann. Dazu ist es nötig, dass man am Stiel des Aushubbaggers schnell unterschiedliche Werkzeuge befestigen kann. Dazu sind nach dem Stand der Technik sogenannte Schnellwechselvorrichtungen bekannt. Diese Schnellwechselvorrichtungen sind jedoch teuer und sie benötigen einen größeren technischen Eingriff in die Hydraulik eines Baggers, um diese Schnellwechselvorrichtungen anmontieren zu können.
- Wird am Einbauort Schüttgut benötigt, muß man zum Lagerort des Schüttgutes fahren und dort einen Behälter mit Schüttgut füllen. Dieser Behälter muß zum Einbauort transportiert werden und dem Gerät übergeben werden, das das Schüttgut einbaut und anschließend das Rohr versetzt.
- Mit den aus dem Stand der Technik bekannten Schnellwechselvorrichtungen gestaltet es sich schwierig, den Wechsel des Behälters von einem Gerät zum anderen durchzuführen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass das Gerät, das das Werkzeug oder den gefüllten Behälter aufnehmen soll, in einer bestimmten Stellung zum Anbauteil, insbesondere zum Behälter stehen muß, damit der ihn aufnehmen kann. Der herangebrachte gefüllte Behälter ist nach dem Ablegen und dem Lösen der Schnellwechselvorrichtung in der Regel nicht in der richtigen Stellung, so dass ihn der andere Bagger wieder aufnehmen kann. Er muß erst umständlich gedreht werden, damit der Schnellwechsler eingreifen kann.
- Aus der
EP 0616084 A1 ist ein lösbares Verbindungsmittel zwischen einem Anbauteil und dem Stiel eines Trägergeräts der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art bekannt. - Die Aufgabe der Erfindung besteht, ausgehend von der
EP 0616084A1 darin, auf einfache Weise die Übergabe eines Anbauteils von einem Gerät zum anderen zu ermöglichen. Die Lösung der Aufgabe erfolgt nach den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. - Dazu wird am Trägergerät ein besonders ausgebildeter erfindungsgemäßiger Haken befestigt, der zu einer Aufnahmevorrichtung passt, die am Anbauteil befestigt ist, das mit dem Trägergerät verbunden werden soll.
- Die Erfindung wird im folgenden an einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel erläutert, bei dem ein Schüttgutbehälter kraftschlüssig mit dem Baggerstiel eines Aushubbaggers verbunden werden soll.
-
1 zeigt einen erfindungsgemäßen Haken14 , welcher am Trägergerät bzw. am Baggerstiel15 befestigt ist -
2 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit einem Schüttgutbehälter16 , an dem eine erfindungsgemäße Aufnahmevorrichtung befestigt ist, welche aus Blechen10 und einem Bolzen2 besteht und die dazu dient, den erfindungsgemäßen Haken14 aufzunehmen. -
3 zeigt einen Schnitt durch die Aufnahmevorrichtung an der Oberseite eines Anbauteiles, insbesondere eines Schüttgutbehälters16 , mit Blechen10 und einem Bolzen2 . -
4 zeigt den Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Anwendungsbeispiel, bei dem der Haken14 kraftschlüssig mit der Aufnahmevorrichtung einer Schüttgutschaufel16 verbunden ist. -
5 (a–e) zeigt die Schrittfolge, mit der die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem erfindungsgemäßen Haken14 und einem Anbauteil erfolgt. - An der Oberseite des Anbauteils, welches im Ausführungsbeispiel als schaufelartiger Vorratsbehälter für Schüttgut dargestellt ist, sind im wesentlichen senkrecht stehende, scheibenförmige Bleche
10 angeordnet, an denen ein quer verlaufender Bolzen2 befestigt ist. - Je nach Gewicht und Beanspruchung des Anbauteils kann der Bolzen
2 auch durch mehr als zwei dieser Bleche10 laufen. In diesem Fall greift in diese Bleche nicht ein einfacher Haken14 ein, sondern ein doppelter Haken. - Die Bleche
10 sind bevorzugterweise parallel zueinander beabstandet. Es sind auch Ausführungen denkbar, bei denen sich die Bleche10 leicht konisch nach oben öffnen. Das Blech des Hakens14 ist dann nicht gleich dick, sondern zumindest im Bereich20.3 entsprechend konisch geformt. - Der Bolzen
2 ist in einem lichten Maß4 vom Blech3 entfernt, an dem die Bleche10 befestigt sind. Er ragt bevorzugt über Bohrungen in die Bleche10 hinein. - Der erfindungsgemäße Haken
14 besteht im wesentlichen aus den drei Bereichen oder Abschnitten20.1 ,20.2 und20.3 und gegebenenfalls noch aus einem weiteren Verbindungsstück zum Verbindungsmittel17 , mit dem der Haken14 an den Stiel15 des Baggers angeschlossen ist. - Im ersten Bereich
20.1 hat der Haken14 eine Höhe11 , die kleiner ist als der lichte Abstand4 zwischen dem Blech3 und dem Bolzen2 . Dies ist notwendig, damit der Haken14 in senkrechter Stellung in den Raum18 zwischen den Blechen10 und dem Bolzen2 eingeführt werden kann. - Der Innenradius des Hakens
14 entspricht dem Radius des Bolzens2 und ist Millimeter größer, damit bei der Herstellung des Kraftschlusses ein gewisses Spiel gegeben ist. - Der Innenradius des Hakens
14 ist bevorzugterweise 2 bis 10 mm größer als der Radius des Bolzens2 . - Die Höhe
11 ist so groß gewählt, daß mit seinem Innenkreis mindestens der halbe Durchmesser des Bolzens2 abgedeckt ist. Die Hakenspitze kann dabei abgerundet sein oder geradlinig begrenzt. - Das Anschlussmaß
5 bzw. die Hakenbreite zwischen dem ersten Bereich20.1 und dem zweiten Bereich20.2 ist so gewählt, dass die Querkraft und das Biegemoment aus dem Bolzen2 aufgenommen werden kann, an dem das Anbauteil mit seinem Gewicht angreift. - Im verbundenen Zustand, wenn das Anbauteil kraftschlüssig mit dem Haken
14 verbunden ist, ergibt sich für den zweiten Bereich20.2 ein vom Winkel α bestrichener Bereich. Dieser Winkel α liegt bevorzugterweise in einem Bereich von etwa 90°. Im zweiten Bereich20.2 vergrößert sich die Breite des Hakens14 von dem Anschlussmaß5 auf das Anschlussmaß6 . - Das Anschlussmaß
6 ist geringfügig kleiner als das lichte Maß4 zwischen dem Bolzen2 und der Befestigungsplatte3 des Anbauteils. Der Unterschied ist bevorzugterweise im Bereich von wenigen Millimetern. - Der zweite Bereich
20.2 ist von einer Linie9 begrenzt, die bevorzugterweise nach außen gekrümmt ist oder aus einem Polygonzug besteht, der nach außen gebogen ist. - An den zweiten Bereich
20.2 schließt ein dritter Bereich20.3 an, bei dem das Anschlussmaß6 im wesentlichen in seiner Größe beibehalten wird und der Bereich20.3 erstreckt sich über eine Länge12 . - Auf der Länge
12 ist der Haken14 bevorzugterweise geradlinig oder eben ausgebildet. - Bei einer ebenen Ausbildung des Bleches
3 am Anbauteil bzw. der Schaufel für das Schüttgut, ergibt sich hierbei bevorzugterweise eine ebene Fläche, über die ein flächenhafter Reibungskraftschluß entlang der Länge12 zwischen dem Haken14 und dem Blech3 erfolgt. - Prinzipiell würde auch ein punktueller Kraftschluß zwischen der Unterseite des Hakens
14 und dem Blech3 ausreichen, um einen Kraftschluß zu erzeugen. Der punktuelle Kraftschluß könnte dann auf der Strecke12 an beliebigen Stellen erfolgen, sofern die einzelnen Punkte weit genug auseinander sind, entlang der Länge12 . Ein flächenhafter Kraftschluß ist jedoch bevorzugt. - Die Wandstärke des Hakens
14 ist bevorzugterweise kleiner als der Abstand18 zwischen den Blechen10 am Anbauteil. - Ein Spiel von einigen Millimetern ist dabei zweckmäßig, um ein Einfädeln des Hakens zu erleichtern.
- Insbesondere im dritten Bereich
20.3 sollte die Blechdicke des Hakens14 möglichst dem Abstand18 zwischen den Blechen10 entsprechen, damit eine ausreichende Seitenstabilität im gekoppelten Zustand besteht. Im ersten Bereichen20.1 und im zweiten Bereich20.2 kann die Dicke des Bleches auch geringer sein. - Zudem empfiehlt es sich, die Kanten des Hakens
14 leicht abzuschrägen, um ein Einfädeln in den Zwischenraum18 zu erleichtern. - Ist das Anbauteil recht schwer, empfiehlt es sich, die Verbindung nicht mit einem Haken
14 auszuführen, sondern durch Anordnung mehrerer Haken nebeneinander, welche in die beabstandeten Zwischenräume mehrerer Bleche10 eingreifen. - Die Befestigung des Hakens
14 am Trägergerät oder Baggerstiel15 erfolgt über unterschiedliche Verbindungselemente nach dem Stand der Technik. Die Verbindungselemente17 können übliche Schnellwechselvorrichtungen sein, deren Verbindung automatisch geschieht. Wichtig ist, dass der Haken gezielt gedreht werden kann, was bei einem Bagger hydraulisch nach dem Stand der Technik erfolgt. - Die kraftschlüssige Verbindung im Verbindungselement
17 kann jedoch auch durch Abstecken mit Bolzen oder durch Schrauben erfolgen. - Die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Anbauteil und dem Haken
14 am Ende des Stiels eines Baggers erfolgt nach den Arbeitsschritten, wie sie in5 dargestellt sind. - Zunächst wird der Haken
14 senkrecht gestellt, damit er im ersten Bereich20.1 mit der Höhe11 in den lichten Bereich4 zwischen den Blechen10 und dem Bolzen2 eingeführt werden kann (5 -a). Nachdem der dritte Bereich20.3 Kontakt mit dem Bolzen2 hat, wird der Haken14 gedreht (5c –d) und die Drehung erfolgt so lange, bis die Stellung e erreicht ist. Bei dieser Stellung findet ein flächiger Kraftschluß des dritten Bereichs20.3 mit dem Blech3 statt. - Bei dieser Stellung kann nun der Haken
14 des Baggers oder Trägergeräts mit dem Anbauteil angehoben werden und das Anbauteil kann sich nicht mehr vom Haken14 lösen. - Im Anwendungsbeispiel kann nun der Bagger die Schaufel hochheben und sie durch weitere, gezielte Drehung des Baggerstiels
15 leicht schräg stellen und somit kann eine dosierte Entleerung des schaufelartigen Vorratsbehälters erfolgen. - Ist die Schaufel entleert, kann sie seitlich des Grabens oder Aushubs abgesetzt und in wenigen Sekunden durch Senkrechtstellen des Hakens vom Stiel des Baggers gelöst werden.
- In einer bevorzugten Ausführungsform kann sich der Haken
14 auch fest an einer normalen Aushubschaufel des Baggers befinden. In diesem Fall braucht der Haken nicht besonders abgelegt werden, ehe mit den Aushubarbeiten fortgefahren wird. - Als Trägergeräte kommen prinzipiell alle fahrbaren Geräte nach dem Stand der Technik in Frage. Bevorzugt sind Bagger, Lader, Raupen und Gabelstapler.
Claims (5)
- Lösbares Verbindungsmittel zwischen einem Anbauteil und dem Stiel eines Trägergeräts, mit mindestens einem trägergerätseitigen Haken (
14 ) und einer anbauteilseitigen Aufnahmevorrichtung, wobei – die Aufnahmevorrichtung an der Oberseite des Anbauteils kraftschlüssig befestigt ist und aus mindesten zwei durch einen Abstand (18 ) von einander beabstandeten Blechen (10 ) besteht, zwischen denen ein Bolzen (2 ) verläuft, wobei – der Bolzen (2 ) einen lichten Abstand (4 ) zu einem Blech (3 ) besitzt, das am Anbauteil befestigt ist und der mindestens eine Haken (14 ) mittels des Stiels am Trägergerät drehbar befestigt ist, – der mindestens eine Haken (14 ) aus einem Hakenblech besteht, wobei – der mindestens eine Haken (14 ) vom Hakenende aus betrachtet einen ersten Bereich (20.1 ) aufweist, mit einer Höhe (11 ), die sich im mit der Aufnahmevorrichtung verbundenem Zustand mindestens bis zum halben Durchmesser des Bolzens (2 ) erstreckt und wobei die Höhe (11 ) kleiner als der lichte Abstand (4 ) ist, wobei – der mindestens eine Haken (14 ) einen zweiten Bereich (20.2 ) aufweist, der mit einem Anschlussmaß (5 ) beginnt und nach einem Winkel (α) mit einem größeren Anschlussmaß (6 ) endet und wobei dieses Anschlussmaß (6 ) kleiner ist als der lichte Abstand (4 ), wobei – der mindestens eine Haken (14 ) einen dritten Bereich (20.3 ) mit einer Erstreckungslänge (12 ) aufweist, auf welcher im wesentlichen das Anschlussmaß (6 ) beibehalten wird und – wobei die Begrenzung des Hakenblechs auf der Erstreckungslänge (12 ) im Kontaktbereich zum Blech (3 ) geradlinig oder eben ausgebildet ist und wobei – zumindest im dritten Bereich (20.3 ) die Blechdicke des Hakens (14 ) kleiner ist als der Abstand (18 ) zwischen den Blechen (10 ), dadurch gekennzeichnet, dass das lösbare Verbindungsmittel trägergerätseitig ausschließlich aus einem oder mehreren Haken (14 ) besteht. - Verbindungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Haken (
14 ) mittels einer Schnellwechselvorrichtung am Trägergerät gezielt drehbar befestigt ist. - Verbindungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Haken (
14 ) mittels Bolzen und/oder Schrauben am Trägergerät befestigt ist. - Verbindungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Haken (
14 ) am Arbeitswerkzeug, z. B. der Aushubschaufel eines Trägergerätes oder Baggers befestigt ist. - Verbindungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Haken (
14 ) an Schaufeln oder Behältern für Schüttgut befestigt ist.
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