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Die Erfindung betrifft ein Transportbehältnis gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1. Derartige Transportbehältnisse sind als Koffer, beispielsweise als
Reisekoffer, Werkzeugkoffer od. dgl. bekannt.
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Üblicherweise
umfaßt
ein Transportbehältnis zwei
miteinander schwenkbar verbundene Halbschalen, die formstabil ausgebildet
sind und miteinander, typischerweise durch ein Schloß, verriegelt
werden können.
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Es besteht das Bedürfnis, Transportbehältnisse
hinsichtlich ihres konstruktiven Aufbaus möglichst einfach auszubilden,
und zugleich eine einfache, sichere und schnelle Montage zu gewährleisten. In
der Vergangenheit wurden dafür
bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen.
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Aus der nicht gattungsgemäßen
DE 199 11 087 C2 ist
ein Reisegepäckstück bekannt,
bei dem eine Bodenwand einstückig
mit zwei einander gegenüberliegenden
Seitenwänden
verbunden ist. Eckmodule können
zur Fixierung der Lage der Seitenwände aufgesteckt werden. Zwei
gesonderte Seitenwände können anschließend in
die Eckmodule eingesetzt werden.
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Aus der ebenfalls nicht gattungsgemäßen
DE 39 05 494 A1 geht
ein Behälter
hervor, an dem Winkelprofilelemente befestigt werden können. Jeweils
zwei Winkelprofilelemente werden miteinander in Eingriff gebracht.
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Die Erfindung geht aus von einem
Behälter, wie
er in der
EP 0 149
825 A2 beschrieben ist. Bei diesem gattungsgemäßen Transportbehältnis sind die
vier Seitenwände
einstückig
mit der Bodenwand verbunden und unter Freilassung eines Schlitzes
umgebogen. Der Schlitz wird mit Doppel-T-Profilen geschlossen. Das
Doppel-T-Profil wird von der Schalenöffnung her eingeschoben und
mit einer Querstegverlängerung
mittels einem Niet an der Bodenwand befestigt. Auf Grund der gekrümmten Verbindungsbereiche
zwischen Seitenwand und Bodenwand muß das Doppel-T-Profil weich,
insbesondere leicht biegbar, ausgestaltet sein. Es kann insoweit
keine hinreichende Schutzfunktion im Sinne eines Schutzes der Ecke
des Behälters übernehmen.
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Ausgehend von einem Transportbehältnis gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1, wie es die
EP 0 149 125 A2 zeigt, liegt die Aufgabe
der Erfindung darin, das bekannte Transportbehältnis derart weiterzuentwickeln,
daß bei
einfacher Bauweise und Montage eine stabile Ausbildung eines Eckbereiches
des Transportbehältnisses
erreichbar ist.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen
des Anspruches 1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und
ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, daß in
einem Anbindungsbereich der Seitenwand an die Bodenwand eine Ausklinkung
vorgesehen ist, die eine Einführöffnung für einen
Wandungsbereich des Eckelementes bereitstellt.
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Das Prinzip der Erfindung besteht
somit im wesentlichen darin, an Stelle eines von der Halbschalenöffnung her
befestigbaren Eckelementes ein Eckelement vorzusehen, welches von
der Bodenwand her zum Verschließen
des Schlitzes anbringbar ist. Hierfür ist im Anbindungsbereich
der Seitenwand an die Bodenwand eine Ausklinkung vorgesehen, die eine
Einführung
des Eckelementes von der Bodenseite her ermöglicht. Auf diese Weise kann
das Eckelement beispielsweise einen als Wandkappe ausgebildeten
Wandbereich aufweisen, der einen Eckbereich der Bodenwand überdeckt
und in diesem Sinne als Schutzkappe fungieren und sehr stabil ausgebildet
sein kann. Schließlich
kann das Eckelement insgesamt auch einstückig ausgebildet sein, was
die Montage weiter vereinfacht. Die einstückige Ausbildung in Verbindung
mit der besonderen Befestigungsmöglichkeit
schafft darüber
hinaus auch die Möglichkeit,
das Eckverbinderelement aus einem hochbelastbaren, stabilen Werkstoff
zu formen.
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Schließlich besteht darüber hinaus
die Möglichkeit,
der Halbschale ein umlaufendes Rahmenelement zuzuordnen, welches
freie Kantenbereiche der Seitenwände,
und insbesondere auch freie Kantenbereiche des Eckelementes mit
einfaßt.
Dieses Rahmenelement kann als anrollbarer Profilrahmen ausgebildet
sein und auf diese Weise besonders einfach anbringbar sein. Ein
solcher anrollbarer Profilrahmen besitzt dazu eine Nut, welche von
zwei Profilrahmenschenkeln gebildet wird. Wenigstens einer der beiden
Profilrahmenschenkel ist relativ zu dem anderen verbiegbar und kann
auf diese Weise die in die Nut eingesteckten freien Kantenbereiche
der Seitenwände
wie auch freie Kantenbereiche des Eckelementes klemmend haltern.
Die Montage des Transportbehältnisses
kann auf diese Weise mit nur wenigen Montageschritten und daher
sehr preiswert erfolgen. Dabei spielt insbesondere auch die geringe
Zahl der erforderlichen Einzelteile eine besondere Rolle.
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Schließlich können zur Herstellung des Transportbehältnisses
auch herkömmliche,
und deshalb preiswerte Materialien verwendet werden.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung
liegt darin, daß es
erfindungsgemäß möglich ist,
für eine
große Zahl
unterschiedlich großer
Transportbehältnisse
einen nur sehr geringen Vorrat an Materialien platzsparend zu lagern.
So kann durch Variation der Maße von
Bodenwand und Seitenwänden,
die jeweils platzsparend flachliegend aufbewahrt werden können, eine
Variation des Volumens des Transportbehältnisses erreicht werden. Das
Eckelement kann dabei auf vorteilhafte Weise in ein- und demselben
Spritzgußwerkzeug
hergestellt werden, wobei lediglich die axiale Länge des Eckelementes, was durch
einfache Variation im Spritzgießwerkzeug
möglich
ist, angepaßt
werden muß.
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Der für die Montage der Halbschale
erforderliche Profilrahmen kann in seiner Länge an das Volumen des Transportbehältnisses
bzw. an die Kantenlängen
der Seitenwände
angepaßt
werden.
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Auf diese Weise ergibt sich eine
einfache Modulbauweise, die eine preiswerte Herstellung des Transportbehältnisses
in unterschiedlichen Größen ermöglicht.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung sind jedem Schlitz wenigstens zwei Ausklinkungen zugeordnet.
Dies ermöglicht
eine symmetrische, und daher besonders stabile Ausbildung des Eckbereiches
des Transportbehältnisses.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung sind die Seitenwände entlang einer gemeinsamen
Biegerichtung, im wesentlichen normal zu der Ebene der Bodenwand
ausgerichtet, also entlang einem Normalenvektor der Ebene der Bodenwand.
Auf diese Weise ist der Wandungsbereich des Eckelementes im wesentlichen
entlang der Biegerichtung in die Einführöffnung einführbar. Diese Ausgestaltung
der Erfindung führt
zu einer weiter vereinfachten Montage, da beispielsweise das einteilige, aus
Seitenwänden
und Bodenwand bestehende Werkstück
auf besonders einfache Weise festgelegt werden kann, und von einer
einen ersten Seite her, nämlich
von der Bodenseite, die Eckelemente angebracht werden können und
von einer anderen Seite her, der Schalenöffnungsseite, ein Rahmenelement angebracht
werden kann. Das Werkstück
muß daher während des
Montagevorgangs praktisch nicht mehr bewegt werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung weist jede Seitenwand einen freien Kantenbereich
auf, wobei die freien Kantenbereiche der Seitenwände von einem gemeinsamen Rahmenelement
eingefaßt
sind. Hierdurch wird eine besonders einfache und stabile Bauweise
bei unkomplizierter Montage möglich.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung faßt
das Rahmenelement auch einen freien Kantenbereich des Eckelementes mit
ein. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine weiter vereinfachte
und stabile Bauweise.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung ist das Rahmenelement als anrollbarer Profilrahmen
ausgebildet. Die Montage des Transportbehältnisses wird bei dieser Ausgestaltung
der Erfindung besonders einfach.
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Weiterhin kann vorteilhaft vorgesehen
sein, daß das
Eckelement einstückig,
insbesondere als Kunststoffspritzgußteil ausgebildet ist. Hierdurch werden
pro Halbschale lediglich vier Eckelemente erforderlich, so daß auf Grund
der geringen Zahl der Bauelemente hinsichtlich der Bauteillagerung
und der Montage Vorteile erzielt werden können.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung besteht das Eckelement aus drei im wesentlichen
rechtwinklig zueinander ausgerichteten Wandbereichen. Diese Ausgestaltung
der Erfindung ermöglicht
eine besonders stabile Ausbildung des Eckelementes.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung sind die drei Wandbereiche über gekrümmte Verbindungsbereiche miteinander
verbunden. Diese Ausgestaltung des Eckelementes ermöglicht eine
besonders vorteilhafte Anpassung an die Außenkonturen des Transportbehältnisses
und bietet eine erhöhte
Stabilität.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ist der erste Wandbereich als Wandkappe
ausgebildet und überdeckt
einen Eckbereich der Bodenwand. Diese Ausgestaltung der Erfindung
führt zu
einer stabilen Ausbildung des Eckbereiches des Transportbehältnisses.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung sind der zweite und der dritte Wandbereich
jeweils auf seiner zu der Seitenwand hingewandten Seite zur Bildung
einer die Seitenwand aufnehmenden Nut gabelartig ausgebildet. Auf diese
Weise wird es möglich,
die Seitenwände,
insbesondere auf ihren Schmalseiten, beidseitig zu umfassen, wodurch
insgesamt eine besonders stabile Ausbildung des Eckbereiches des
Transportbehältnisses
möglich
wird. Die Anordnung einer die Seitenwand aufnehmenden Nut bietet
darüber
hinaus die Möglichkeit,
einen Aufnahmeraum für
einen Klebestoff vorzusehen, so daß eine besonders stabile und unlösbare Verbindung
zwischen dem Eckelement und den Seitenwänden möglich wird.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die Nut über einen
wesentlichen Teil der gesamten Höhe
der Seitenwand, insbesondere über
wenigstens die Hälfte
der Seitenwand Dies führt
zu einer weiter verbesserten Stabilität des Eckbereiches des Transportbehältnisses.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung, der Erfindung sind Befestigungsmittel zur Verbindung
des Eckelementes mit den Seitenwänden
vorgesehen. Hierbei kann es sich beispielsweise um einstückig an
die Seitenwände
angeformte Vorsprünge
oder um Ausnehmungen in oder an der Seitenwand handeln. Insbesondere
sind die Befestigungselemente als Formschluß-, Rast- oder Clips-Elemente
ausgebildet, die nach dem Einführen des
Wandungsbereiche in die Ausklinkung miteinander kooperieren.
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Schließlich kann auch vorgesehen
sein, daß die
Befestigung des Eckelementes an den Seitenwänden und/oder an der Bodenwand
durch Klebung erfolgt. Eine derartige Klebung kann beispielsweise durch
einen herkömmlichen
Klebstoff erreicht werden, andererseits aber auch durch Ultrasschallschweißen, durch
Vergießen
eines Schaumes oder vergleichbare Klebungsarten.
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Die Erfindung ermöglicht darüber hinaus ein Verfahren zur
Herstellung eines Transportbehältnisses,
welches gegenüber
einem Herstellungsverfahren, wie es einem Behälter nach der
EP 0 149 825 A2 zugrunde
liegt, vereinfacht ist.
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Demnach sind lediglich folgende Schritte vorgesehen:
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- a) Bereitstellen eines im wesentlichen flachliegenden
Werkstückes
(43) aus biegbarem Material, umfassend eine Bodenwand (12)
sowie vier einstückig
mit der Bodenwand verbundene Seitenwände (13a, 13b, 13c, 13d),
- b) Umbiegen der Seitenwände
(13a, 13b, 13c, 13d) aus der
Ebene der Bodenwand heraus,
- c) Einführen
eines Wandungsbereiches (22, 29) eines Eckelementes
(16) in eine Ausklinkung (18) hinein, wobei die
Ausklinkung in einem Anbindungsbereich (15) der Seitenwand
(13a, 13b, 13c, 13d) an die
Bodenwand (12) vorgesehen ist.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen wie an Hand der nun folgenden
Beschreibung mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele. Darin
zeigen:
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1a ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer Halbschale eines erfindungsgemäßen Transportbehältnisses
in perspektivischer Explosionsansicht,
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1b in
einer Darstellung gemäß 1a die zusammengesetzte
Halbschale des Transportbehältnisses,
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2a in
abgebrochener, vergrößerter, schematischer
Explosionsansicht den Eckbereich eines erfindungsgemäßen Transportbehältnisses,
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2b in
schematischer Schnittdarstellung ein Rahmenelement des Transportbehältnisses
etwa gemäß Schnittlinie
IIb – IIb
in 2a,
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3 in
schematischer Draufsicht die Bodenwand sowie die vier umgebogenen
Seitenwände der
Halbschale eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Transportbehältnisses,
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4 die
Halbschale gemäß Ansichtspfeil
IV in 3,
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5 in
Draufsicht das Werkstück
mit Bodenwand und den vier Seitenwänden in flach liegendem Zustand
vor dem Umbiegen der Seitenwände,
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6 in
einer Darstellung gemäß 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel,
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7 in
einer Darstellung gemäß 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel,
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8 in
perspektivischer Ansicht ein Eckelement in Einzeldarstellung,
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9 das
Eckelement aus 8 gemäß Ansichtspfeil
IX in Draufsicht,
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10 das
Eckelement gemäß Ansichtspfeil X
in 9,
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11 das
Eckelement gemäß Ansichtspfeil XI
in 9, und
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12 eine
teilgeschnittene Draufsicht auf das Eckelement gemäß Ansichtspfeil
XII in 10.
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1b zeigt
eine in den Figuren insgesamt mit 11 bezeichnete Halbschale des
erfindungsgemäßen Transportbehältnisses 10.
Jeweils zwei Halbschalen 11 sind auf nicht dargestellte
Weise schwenkbar miteinander verbunden und bilden einen Koffer,
z.B. einen Reisekoffer, aus. Selbstverständlich können nicht dargestellte Tragegriffe
und Schlösser
zur Verriegelung der beiden Halbschalen 11 miteinander
vorgesehen sein. Auch Rollen für
einen fahrbaren Transport sowie beispielsweise ausziehbare Zugbügel etc.
können
an dem Transportbehältnis angebracht
sein.
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Jede Halbschale 11 besteht
aus einer im wesentlichen rechteckigen Bodenwand 12, an
die jeweils über
einen Anbindungsbereich 15 Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d einstückig stoffschlüssig angebunden
sind. 5 zeigt ein erstes
Ausführungsbeispiel
eines Werkstücks 43,
also eines flachliegenden Zuschnitts. Entlang der angedeuteten Faltlinien 23a,23b werden
die vier Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d aus
der Ebene der Bodenwand 12 herausgebogen. Die beiden Faltlinien 23a und 23b sind
lediglich schematisch zu verstehen. Üblicherweise wird der zwischen
den beiden Faltlinien 23a und 23b befindliche
Anbindungsbereich 15 insgesamt gebogen oder gekrümmt ausgebildet
sein und dafür
sorgen, daß im umgebogenen
Zustand gemäß 1a jede Seitenwand 13a, 13b, 13c, 13d im
wesentlichen rechtwinklig zu der Bodenwand 12 ausgerichtet
ist.
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Die 3 und 4 zeigen in Ansicht die Halbschale 11 gemäß 5, welche sich nach dem Umbiegen
der Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d ergibt.
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Jeweils zwei einander benachbarte
Seitenwände,
z.B. 13a und 13d, belassen im umgebogenen Zustand
zwischen sich einen Schlitz 14. Um diesen Schlitz zu verschließen, ist
ein Eckelement 16 vorgesehen, welches nachfolgend an Hand
der 8 bis 12 erläutert wird. Das Eckelement 16 weist
einen ersten Wandbereich 19, einen zweiten Wandbereich 20 und
einen dritten Wandbereich 21 auf. Die drei Wandbereiche 19, 20, 21 stehen
im wesentlichen senkrecht zueinander und sind jeweils über gekrümmte Verbindungsbereiche 24a, 24b, 24c miteinander
verbunden.
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Der erste Wandbereich 19 dient
dazu, einen Eckbereich 25 (5)
der Bodenwand 12 abzudecken. Der erste Wandbereich 19 weist
dazu eine Ausnehmung 26 auf, die mit einer zweiten Ausnehmung 27 in
dem Eckbereich 25 der Bodenwand 12 in fluchtende
Anordnung gebracht werden kann. Die beiden Ausnehmungen 26 und 27 können durch
ein gemeinsames Befestigungselement, beispielsweise einen Niet,
gemeinsam durchgriffen werden und für eine Befestigung des Eckelementes 16 an
der Bodenwand 12 sorgen. Diese Befestigungsart ist jedoch
nur eine mögliche
Alternative und nicht zwingend notwendig.
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Der erste Wandbereich 19 ist
verhältnismäßig dickwandig
ausgebildet und stellt auf diese Weise einen Schutz der Bodenwand 12 bereit.
Der erste Wandbereich 19 übernimmt damit, wie das gleichermaßen auch
für den
zweiten und dritten Wandbereich vorgesehen sein kann, gegebenenfalls
auch die Funktion eines Bodengleiters.
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Über
einen ersten Verbindungsbereich 24a ist an den ersten Wandbereich 19 ein
zweiter Wandbereich 20 angebracht. Ein dritter Wandbereich 21 ist an
den ersten Wandbereich 19 über einen zweiten Verbindungsbereich 24b angebracht
und der zweite Wandungsbereich 20 ist mit dem dritten Wandbereich 21 über einen
dritten Verbindungsbereich 24c verbunden. Die drei Verbindungsbereiche 24a, 24b, 24c sind
im wesentlichen gekrümmt
ausgebildet. Insbesondere sind die Krümmungsradien der Verbindungsbereiche 24a und 24b an
die Krümmungen
der Anbindungsbereiche 15 angepaßt.
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Wie sich insbesondere aus den 8 und 12 ergibt, weisen der zweite Wandbereich 20 und
der dritte Wandbereich 21 eine gabelartige Ausbildung auf.
Ein erster, äußerer Gabelschenkel 28 und
ein zweiter innerer Gabelschenkel 29 flankieren gemeinsam
eine Nut 30. Von dieser Nut 30 wird im montierten
Zustand des Eckelementes 16 jeweils ein Kantenbereich 35 (Schmalseite)
einer Seitenwand 13a, 13, 13c, 13d aufgenommen.
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Im folgenden soll die Herstellung
bzw. Montage des Transportbehältnisses 10 beschrieben
werden: Wie insbesondere die 3 und 5 deutlich machen, sind jedem
Schlitz 14 zwei Ausklinkungen 18 zugeordnet. Die
Ausklinkungen 18 sind jeweils in einem Anbindungsbereich 15 einer
Seitenwand 13a, 13b, 13c, 13d an
die Bodenwand 12 angebracht. Die Ausklinkungen 18 werden
dabei üblicherweise
beim Ausstanzen des Werkstückes 43 mit
Bodenwand und Seitenwänden
aus einem flachliegenden Material, beispielsweise aus Aluminium
oder beispielsweise aus kaschiertem Kunststoff, mit ausgestanzt.
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Wenn die Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d umgebogen
sind und der Zustand gemäß 3 erreicht ist, bilden die
Ausklinkungen 18 Einführöffnungen
für den
Wandungsbereich 22 des Eckelementes 16, also für den inneren
Gabelschenkel 29.
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Das Eckelement 16 kann also
von der Seite der Bodenwand 12 her in Richtung B zur Öffnung der Halbschale 11 hin
aufgesetzt werden, wobei der Wandungsbereich 29 durch die
Ausklinkung 18 hindurch eintritt und sich mit seiner Innenseite 31 an
die Innenseite 32 einer Seitenwand 13a, 13b, 13c, 13d anlegt.
Gleichermaßen übergreift
der äußere Gabelschenkel 28 die
entsprechende Seitenwand 13a, 13b, 13c, 13d und
liegt mit seiner Innenseite 33 an der Außenseite 34 der
entsprechenden Seitenwand 13a, 13b, 13c, 13d an.
Der Randbereich 35 einer Seitenwand 13a, 13b, 13c, 13d wird
daher beidseitig umfaßt.
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Die Eckelemente 16 werden
bei der Einführbewegung
derart weit bewegt, bis die Innenseite des ersten Wandbereiches 19 auf
dem Eckbereich 25 der Bodenwand 12 aufliegt. Es
kommt auf diese Weise zu einem Anschlagen.
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1a zeigt
schematisch einen Vormontagezustand. Nachdem die vier Eckelemente 16 im
wesentlichen entlang dem Pfeil B (Biegerichtung) eingesteckt worden
sind, kann ein Rahmenelement 17 befestigt werden. Gemäß 2b ist das Rahmenelement
als Profilstrangelement ausgebildet und weist eine Nut 36 auf,
die von zwei Profilschenkeln 37a, 37b flankiert
wird. Das Rahmenelement 17 besteht beispielsweise aus Aluminium.
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Das Rahmenelement 17 wird
auf die gewünschte
Länge,
die sich auf Grund der Längen
der freien Kanten 38 der Seitenwänder 13a, 13b, 13c, 13d sowie
der freien Kanten 39 der vier Eckelemente 16 ergibt,
abgelängt.
Anschließend
kann das Rahmenelement 17 in die entsprechende Form gebogen, und
auf die freien Kantenbereiche 38 der Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d sowie
auf die jeweiligen freien Kantenbereiche 39 der Eckelemente 16 aufgesetzt werden.
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Die in der Nut 36 befindlichen
freien Kantenbereiche 38 und 39 können nun
festgeklemmt werden, in dem der Profilrahmen 17 abgerollt
wird. Dies bedeutet, daß einer
der beiden Profilschenkel 37a, 37b, insbesondere
der äußere Profilschenkel 37b relativ
zu dem zweiten Profilschenkel 37a durch Aufbringen einer
Klemmkraft verbogen wird, wodurch die Kantenbereiche 38, 39 in
der Nut 36 klemmgehaltert werden.
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Nach dem Anbringen des Rahmenelementes 17 ist
die Halbschale 11 formstabil ausgebildet und durch die
Eckelemente 16 ausreichend geschützt. Zur Erhöhung der
Stabilität
können
Befestigungsmittel zur Befestigung des Eckelementes 16 an der
Bodenwand 12 und/oder an den Seitenwänden 13a, 13b, 13c, 13d vorgesehen
werden. Die Verbindung des ersten Wandbereiches 19 des
Eckelementes 16 mit dem Eckbereich 25 der Bodenwand 12 wurde
oben bereits beschrieben. Zusätzlich
und/oder alternativ hierzu können
hier jedoch auch andere Befestigungsmittel vorgesehen sein.
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Das Ausführungsbeispiel der 7 zeigt im Randbereich 35 der
Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d angeordnete
sägezahnartige
Vorsprünge 40 des flachliegenden
Werkstückes 43.
Diese bilden Widerhaken für
das Eckelement 16, welches nach dem Einführen in
die durch die Ausklinkungen 18 gebildeten Einführöffnungen
eine Rastverbindung mit den Vorsprüngen 40 eingehen kann.
Je nach Wahl des Materials des insbesondere aus Kunststoff bestehenden
Eckelementes 16 können
die sägezahnartigen Vorsprünge 40 in
das Material des Eckelementes 16 zumindest geringfügig eindringen
und für
einen Halt des Eckelementes 16 an der Halbschale 11 sorgen, zumindest
aber eine Vor-Montageposition im Sinne einer Unverlierbarkeit gewährleisten,
die bei der Montage von Vorteil sein kann.
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Alternativ dazu zeigt das Ausführungsbeispiel
der 6 im Randbereich 35 der
Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d schwalbenschwanzartige
Ausnehmungen 41, in die hinein entsprechende Materialbereiche
des Eckelementes 16, die nicht dargestellt sind, eindringen
können.
Insbesondere können
derartige Vorsprünge
am Eckelement 16 an dem äußeren und an dem inneren Gabelschenkel 28, 29 angeordnet
sein.
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Die schwalbenschwanzarfigen Ausnehmungen 41 sind
gleichermaßen
wie die bei dem Ausführungsbeispiel
der 5 vorgesehenen lochartige Ausnehmungen 42 aber
gegebenenfalls auch dafür vorgesehen,
von einem Klebstoff gefüllt
zu werden und auf diese Weise einen besseren Halt des Eckelementes 16 an
der Halbschale 11 zu gewährleisten. Als Klebstoff kommen
beispielsweise herkömmliche, für die Verbindungen
der jeweiligen Materialien geeignete Kleber in Betracht. Darunter
fallen auch Klebstoffe, die vergossen werden, solche Stoffe, die
verschäumt
werden sowie weitere insbesondere stoffschlüssige Verbindungen, die auf
Grund von Ultraschallschweißen,
Erhitzung od. dgl. erreicht werden können.
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Eine besondere Stabilität des Transportbehältnisses
wird dadurch erreicht, daß die
Nut 30 sich über
einen wesentlichen Teil entlang der gesamten Höhe h (2a) der Seitenwand erstreckt. Auf diese Weise
wird die Seitenwand 13a, 13b, 13c, 13d nahezu
vollständig
in dem Eckelement 16 gehaltert.