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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Durchgangssperre, insbesondere Personendurchgangssperre, umfassend
ein ortsfestes Tragteil, ein um dieses drehbares Schwenkteil, an
welchem über
mindestens ein Verbindungsteil ein Türflügel angeschlagen ist, ein ebenfalls
relativ zum Tragteil drehbares Zwischenglied, eine zwischen dem
Zwischenglied einerseits und dem Schwenkteil oder dem Tragteil andererseits
wirkende Paniksicherung und ein zwischen dem Zwischenglied einerseits
und dem Tragteil oder dem Schwenkteil andererseits wirkendes Sperrglied,
welches Teil einer Verriegelungseinrichtung und in Richtung der
Schwenkachse zwischen zwei Stellungen, in deren einer das Schwenkteil
blockiert und in deren anderer das Schwenkteil verschwenkbar ist,
verschiebbar ist.
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Durchgangssperren der hier in Rede
stehenden Art kommen insbesondere in Supermärkten zum Einsatz. Sie dienen
dort dazu, im Kassenbereich die Durchgänge an nicht besetzten Kassen
zu verschließen.
Die integrierte Paniksicherung gestattet dabei, daß der Türflügel unabhängig von
der Stellung der Verriegelungseinrichtung bzw. des Sperrglieds im Notfall
ohne weiteres, allein durch Überschreiten
eines vorgegebenen Mindestmoments geöffnet werden kann. In diesem
Sinne ist im Rahmen der vorliegenden Anmeldung die Angabe, wonach
das Schwenkteil blockiert ist, dahingehend zu verstehen, daß sich bei
der entsprechenden Stellung des Sperrglieds das Schwenkteil mit
dem daran angeschlagenen Türflügel durch
Auslösen
der Paniksicherung durchaus um die Schwenkachse drehen läßt.
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Eine Durchgangssperre der vorstehend
angegebenen Art ist aus der
DE 19857611 A1 bekannt. Diese Durchgangssperre
zeichnet sich dadurch aus, daß zur
Betätigung
des Sperrglieds dergestalt, daß das
Schwenkteil entweder blockiert oder aber verschwenkbar ist, ein
Betätigungselement
in Form eines oben aus dem Standrohr herausragenden Knaufs dient.
Ferner ist diese Durchgangssperre abschließbar. Hierzu ist der Verriegelungseinrichtung ein
Schloß zugeordnet.
Ist dieses Schloß entsperrt, läßt sich
durch Betätigen
des Knaufs die Stellung des Sperrglieds verändern; ist indessen das Schloß gesperrt,
so ist eine Veränderung
der Stellung des Sperrglieds nicht möglich. Das genannte Schloß ist hierzu
in einem unmittelbar oder mittelbar mit dem Tragteil verbundenen
Lagerteil aufgenommen und wirkt auf ein den Knauf mit dem Sperrglied
verbindendes Gestänge.
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Weitere abschließbare Kassensperren mit im wesentlichen
vergleichbarer Funktion sind aus dem deutschen Gebrauchsmuster 7713093
sowie der Europäischen
Patentanmeldung 0849432 bekannt. Bei der Durchgangssperre nach dem
deutschen Gebrauchsmuster 7713093 ist das Schloß in einem Griffstück untergebracht,
welches seitwärts
von dem rohrförmigen
Schwenkteil absteht und fest mit einer Hülse verbunden ist, welche in
dem Ringraum zwischen dem rohrförmigen
Tragteil und dem dieses umgebenden Schwenkrohr angeordnet ist. Über das Griffstück läßt sich,
sofern das Schloß entsperrt
ist, die Hülse
längs der
Schwenkachse verschieben, um, je nach der Stellung der Hülse, das
Schwenkteil entweder zu blockieren oder aber die Blockierung aufzuheben.
Bei der Durchgangssperre nach der Europäischen Patentanmeldung 0849432
ist das entsprechende Schloß in
einer Kappe montiert, welche in dem oberen Ende des als Schwenkrohr
ausgebildeten Schwenkteils längs
dessen Achse verschiebbar aufgenommen ist. Mit jener längs der
Schwenkachse verschiebbaren Kappe ist eine Hülse verbunden, welche Teil
der Sperrvorrichtung ist und im gesperrten Zustand das Schwenkrohr
und das Zwischenglied drehfest miteinander verbindet.
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Übereinstimmend
weisen alle drei vorstehend gewürdigten
Durchgangssperren den Nachteil auf, daß diese sich kaum oder gar
nicht zur Einhausung der das Tragteil und das Schwenkteil umfassenden
Baugruppe eignen; denn das der Veränderung der Stellung des Sperrglieds
dienende Element, sei es ein Knauf (vgl.
DE 19857611 A1 ), ein Griffstück (vgl.
DE 7713093 U1 )
oder eine Kappe (vgl.
EP 0849432
A1 ) muß,
damit die Bedienperson es betätigen
kann, frei zugänglich
bleiben. Im übrigen
genügt die
Handhabung bekannter Durchgangssperren nicht uneingeschränkt den
Anforderungen der Praxis insoweit, als es z.T. relativ umständlich bzw.
aufwendig ist, bei einer Kassensperre mit gesperrtem Schloß die Stellung
des Türflügels zu
verändern.
Zunächst muß hierzu
nämlich
das Schloß entsperrt
werden; und erst in einem zweiten Schritt läßt sich über eine Einflußnahme auf
ein entsprechendes Betätigungsglied
die Blockade des Schwenkteils aufheben.
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Vor dem Hintergrund des vorstehend
aufgezeigten Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Durchgangssperre der gattungsgemäßen Art
zu schaffen, welche sich in besonderer Weise zur Einhausung der
das Tragteil und das Schwenkteil umfassenden Baugruppe eignet und
sich besonders bedienungsfreundlich ausführen läßt.
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Gelöst wird diese Aufgabenstellung
gemäß der vorliegenden
Erfindung dadurch, daß die
Verriegelungseinrichtung ein ortsfestes, sich an einem ortsfesten
Halter abstützendes
Betätigungselement
umfaßt,
welches über
eine Koppeleinrichtung auf das Sperrglied einwirkt, um dieses längs der
Schwenkachse zu verschieben. Für
die erfindungsgemäße Durchgangssperre
kommt es, mit anderen Worten, wesentlich darauf an, daß jenes
Betätigungselement, welches
auf das Sperrglied einwirkt, um durch Veränderung von dessen Lage den
Zustand der Verriegelungseinrichtung zu verändern, nicht in irgendeiner Weise
selbst verschiebbar und/oder verschwenkbar, sondern vielmehr ortsfest
angeordnet ist. Der der Abstützung
des Betätigungselements
dienende ortsfeste Halter nimmt dabei Reaktionskräfte und
ggf. Reaktionsmomente auf, die bei der Veränderung der Stellung des Sperrgliedes
durch das Betätigungselement entstehen.
Um die Stellung des Türflügels zu
blockieren bzw. die Blockierung aufzuheben, braucht bei der Durchgangssperre
nach der vorliegenden Erfindung somit kein wie auch immer geartetes,
parallel zur Schwenkachse verschiebbares Betätigungselement frei zugänglich zu
sein. Vielmehr ist das nach der vorliegenden Erfindung vorgesehene
Betätigungselement
ortsfest, so daß es
eine Einhausung der das Tragteil und das Schwenkteil umfassenden
Baugruppe nicht behindert. Die Abstützung des Betätigungselements
an einem ortsfesten Halter gestattet im übrigen, wie weiter unten im
Detail aufgeführt
wird, die Betätigung
der Verriegelungseinrichtung beispelsweise über elektro-mechanische Aggregate,
was im Hinblick auf den Bedienungskomfort besonders günstig ist.
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Gemäß einer ersten bevorzugten
Weiterbildung der Erfindung umfaßt die Koppeleinrichtung ein Schiebeelement,
auf welches das ortsfeste Betätigungselement
einwirkt und welches in Richtung der Schwenkachse verschiebbar geführt ist.
Jenes Schiebeelement kann dabei insbesondere als Hülse ausgeführt sein,
welche auf dem Tragteil, insbesondere einem Tragrohr, verschiebbar
geführt
ist, und zwar gemäß einer
besonders bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung außerhalb
jenes Bereichs, in welchem das Schwenkteil das Tragteil umgibt,
angeordnet. Dies ermöglicht
die Einwirkung des ortsfesten Betätigungselements auf die Schiebehülse bei
minimalem baulichen Aufwand namentlich im Falle der Einhausung der
das Tragteil und das Schwenkteil umfassenden Baugruppe.
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Gemäß einer anderen bevorzugten
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß eine sich in einer zur Schwenkachse
parallelen Ebene erstreckende Montageplatte mit zwei konsolenartigen
Haltern vorgesehen ist, an welchen das Tragteil im Bereich seiner
beiden Enden abgestützt
ist. Insbesondere kann sich das ortsfeste Betätigungselement dabei ebenfalls
an der Montageplatte bzw. einem dieser zugeordneten konsolenartigen
Halter abstützen. Auch
diese Weiterbildung ist, namentlich im Hinblick auf den Montageaufwand,
von besonderem Vorteil im Falle der Einhausung der das Tragteil
und das Schwenkteil umfassenden Baugruppe.
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Vor demselben Hintergrund erweist
es sich als besonders günstig,
wenn das mindestens eine Verbindungsteil, über das der eine Türflügel an dem Schwenkteil
angeschlagen ist, dergestalt abgewinkelt ist, daß die Schwenkachse gegenüber der
Ebene des Türflügels einen
vorgegebenen Abstand einhält.
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Was die Ausführung des ortsfesten Betätigungselements
angeht, bestehen hierfür
je nach den Anforderungen mehrere Möglichkeiten. Gemäß einer insoweit
besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung umfaßt das Betätigungselement
ein Zylinderschloß mit
nachgeschaltetem Exzenter, welcher beispielsweise auf die weiter
oben erwähnte
Schiebehülse
wirkt. Die Betätigung
des Sperrglieds erfolgt in diesem Falle direkt über das Schloß. Besonders günstig wirkt
sich dies auf die Handhabung aus; denn das Entsperren des Schlosses
und das Aufheben der Blockierung des Schwenkteils bilden in diesem
Falle, anders als dies für
den Stand der Technik nach der
DE 19857611 A1 und der
DE 7713093 U1 gilt, einen einzigen
Vorgang. Bei minimalem Aufwand sind bei dieser Weiterbildung Manipulationen
an der Durchgangssperre durch Unbefugte zuverlässig ausgeschlossen.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ist keineswegs zwingend, daß das
ortsfeste Betätigungselement
selbst für
die Bedienpersonen zugänglich
sein muß.
Vielmehr ist beispielsweise denkbar, daß ein elektromechanisch ausgeführtes ortsfestes
Betätigungselement,
welches namentlich einen Elektromagneten umfassen kann, nicht ohne
weiteres zugänglich
ist. Die Blockierung des Schwenkteils kann in diesem Falle durch
entsprechende Beaufschlagung des elektromechanischen Betätigungselements
aufgehoben werden, beispielsweise indem der betreffende Elektromagnet
an die Elektronik der Registrierkasse, welcher die Durchgangssperre
zugeordnet ist, angeschlossen ist. Wird die Kasse eingeschaltet,
betätigt
der Elektromagnet das Sperrglied selbsttätig dergestalt, daß sich die
Durchgangssperre ohne weiteres öffnen
läßt.
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Andere besonders vorteilhafte Weiterbildungen
der erfindungsgemäßen Durchgangssperre zeichnen
sich dadurch aus, daß die
Paniksicherung zwischen dem Zwischenteil und dem Schwenkteil wirkt
und/oder daß die
Koppeleinrichtung ein im Inneren des Tragteils angeordnetes Gestänge umfaßt. Beide
Merkmale sind günstig
im Hinblick auf eine besonders kompakte Ausführung der das Tragteil und das
Schwenkteil umfassenden Baugruppe, was deren Einhausung bei geringem
Platzbedarf begünstigt.
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Im folgenden wird die vorliegende
Erfindung anhand eines in der Zeichnung in perspektivischer Ansicht
veranschaulichten bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Die das Tragteil
1 in Form
eines Tragrohres
2 und ein Schwenkteil
3 in Form
eines Schwenkrohres
4 umfassende Baugruppe
5 ist
hinsichtlich ihrer maßgeblichen
konstruktiven Merkmale im wesentlichen mit der Durchgangssperre
nach der
DE 19857611
A1 übereinstimmend
aufgebaut. Insoweit wird zum Verständnis der in der Zeichnung
dargestellten Durchgangssperre auf diese Druckschrift verwiesen,
soweit sich nicht aus der nachfolgenden Erläuterung der Unterschiede etwas
anderes ergibt.
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Die das Tragrohr 2 und das
Schwenkrohr 4 umfassende Baugruppe 5 ist zu ihrer
Montage an einer vertikalen Wand 6 in einer spezifischen
Halterung 7 gelagert. Diese umfaßt eine zur Schwenkachse 8 des
Schwenkrohres 4 parallele Montageplatte 9 mit drei
konsolenartigen Hal tern 10, 11, 12. In
einem oberen Halter 10 und einem unteren Halter 11 ist
das Tragrohr 2 mit seinem oberen Ende 13 und seinem unteren
Ende 14 gelagert.
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Der dritte Halter
12 steht
seitwärts
von der Montageplatte
9 ab. In ihm ist ein Schloß
15,
welches ein Betätigungselement
16 für die Verriegelungseinrichtung
bildet, ortsfest gelagert. Das Schloß
15 wirkt über einen
Exzenter
17 auf eine Schiebehülse
18, die in jenem
Bereich, in dem das Tragrohr
2 nicht von dem Schwenkrohr
4 umgeben
ist, auf dem Tragrohr parallel zur Schwenkachse
8 des Schwenkrohres verschiebbar
gelagert ist. Die Schiebehülse
18 steht über ein – im Tragrohr
angeordnetes – Gestänge (vgl.
DE 19857611 A1 )
mit dem Sperrglied der Verriegelungseinrichtung in Verbindung; hierzu
sind in dem Tragrohr zwei Langlöcher
19 angeordnet
für den Durchtritt
der die Schiebehülse
18 mit
jenem Gestänge
verbindenden Verbindungsstifte. Der der ortsfesten Abstützung des
Schlosses
15 dienende Halter
12 nimmt bei der
Betätigung
des Schlosses Reaktionskräfte
auf, die sich aus dem Aufbau der Verriegelungseinrichtung ergeben.
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Mit dem Schloß
15 wird gleichzeitig
die Verriegelungseinrichtung entsperrt und betätigt. Hierzu wird, um bei blockiertem
Schwenkteil
3 die Blockierung aufzuheben, der zum Schloß gehörende Schlüssel um
90° gedreht,
wodurch das Sperrglied aus seiner Rastposition austritt und sich
der Türflügel
20 in
die gewünschte
Richtung verschwenken läßt. Bereits
nach einem Teil der Schwenkbewegung kann der Schlüssel zurückgedreht
und abgezogen werden. Ist die Schwenkbewegung abgeschlossen, rastet
das Sperrglied in der neuen Stellung des Schwenkrohres
4 aufgrund
seiner Beaufschlagung durch eine Vorspannfe der (vgl.
DE 1985761 A1 ) in eine zweite
Raststellung ein und blockiert in dieser Stellung das Schwenkrohr
4 samt
Türflügel
20.
Alternativ zu der Vorspannung mittels einer Feder kommt bei einer
entsprechend modifizierten Konstruktion ein allein durch die Schwerkraft
bedingtes Einrasten des Sperrglieds in den beiden Endstellungen
des Türflügels
20 in
Betracht. Bei Bedarf kann ein Einrasten des Sperrglieds auch auf
eine Stellung des Türflügels, namentlich
dessen einen Durchgang versperrende Stellung beschränkt sein.
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Die beiden Verbindungsteile 21, über die
der Türflügel 20 an
das Schwenkrohr 4 angeschlagen ist, sind dergestalt abgewinkelt
ausgeführt,
daß die Schwenkachse 8 gegenüber der
Ebene des Türflügels 20 einen
vorgegebenen Abstand einhält.