DE20212622U1 - Treibriegelschloß - Google Patents
TreibriegelschloßInfo
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Description
13.08.2002
Vorliegende Erfindung betrifft ein Treibriegelschloß nach Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Derartige Treibriegelschlösser sind bekannt, z.B. aus DE-PS 29 14 372.
Dieses bekannte Treibriegelschloß dient dazu, den Standflügel von zweiflügeligen Türen geschlossen zu halten.
Die spezielle Verwendung dieses Treibriegelschlosses in einer Fluchttür soll allerdings keine Beschränkung der Erfindung auf derartige Verwendungszwecke sein.
Andere Treibriegelschlösser sind bekannt aus der DE-PS 31 42 959.
Bei diesem Treibriegelschloß muß ein zugangsberechtigter
Schlüssel in dem Profilzylinder verdreht werden, so daß eine federbeaufschlagte Sperre den entsprechenden Treibriegel freigibt, damit dieser in das Schloßgehäuse eingezogen werden kann.
Ein anderes Treibriegelschloß, welches sich nur für zweiflügelige Türen anbietet, ist bekannt aus DE-PS 34 17 054.
Bei diesem Treibriegelschloß muß zuerst der Gangflügel geöffnet werden, um das Treibriegelschloß von der Falzseite her bedienen zu können. Die Bedienung kann auch unberechtigterweise erfolgen.
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Es muß daher ein Treibriegelschloß mit Treibriegelstangen nach oben und unten so gestaltet werden, daß es bei einfacher Freigabefunktion blockierbare Treibriegelstangen aufweist, die in ihrer Blockierstellung gegen unberechtigte Manipulation von außen gesichert sind, wobei das Treibriegelschloß sowohl für einflügelige als auch für zweiflügelige Türen verwendbar sein soll und durch den Austausch nur weniger Einzelteile unterschiedliche Funktionen ausführen soll.
Dieses grundsätzliche Problem löst die Erfindung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
Von wesentlicher Bedeutung ist daher ein Kupplungselement, welches zwischen der Handhabe, die z.B. ein Türdrücker sein kann, und der von der Handhabe zu betätigenden Treibriegelstange sitzt, wobei das Kupplungselement zwischen zwei definierten Positionen verlagerbar ist. In der einen Position ist eine eingekuppelte Verbindung zwischen der Handhabe und der betreffenden Treibriegelstange gegeben, während in der anderen Position des Kupplungselements diese Verbindung nicht besteht.
Die Verlagerung des Kupplungselements soll ausschließlich über eine zugangsberechtigte Freigabe erfolgen, z.B. über einen nur von der Türinnenseite her zugänglichen abschließbaren Schieber, einen Schließzylinder oder dergleichen, wobei der Schieber über einen integrierten Schließzylinder oder ein separates Schloß gesichert sein kann.
In jedem Falle jedoch wird das Kupplungselement zwischen einer Einkuppelstellung und einer Auskuppelstellung verlagert, um so eine getriebliche Verbindung zwischen der Handha-
be und der betreffenden Treibriegelstange herzustellen oder nicht.
Ist das Kupplungselement im Auskuppelzustand, so läßt sich die betreffende Treibriegelstange nicht über die Handhabe betätigen. Zusätzlich kann mit dem Kupplungselement auch eine Treibriegelsperre gekoppelt sein, die in diesem ausgekuppelten Zustand jegliche Manipulation an den Treibriegelstangen auch von der Türinnenseite her verbietet, da das Kupplungselement nur mit zugangsberechtigtem Schlüssel verlagerbar ist.
Im eingekuppelten Zustand hingegen läßt sich die Treibriegelstange über die Handhabe betätigen, wobei über das Gegenlaufgetriebe, welches die beiden Treibriegelstangen miteinander koppelt, auch die andere Treibriegelstange betätigt wird.
Es besteht also eine ständige Verbindung zwischen den Treibriegelstangen über das Gegenlaufgetriebe, wobei allerdings das Kupplungselement die getriebliche Verbindung zwischen Handhabe und der unmittelbar betätigten Treibriegelstange je nach seiner Stellung zuläßt oder unterbindet.
Die Erfindung kann Anwendung finden bei Einsteckschlössern für Rohrrahmentüren, da sie praktisch innerhalb des Schloßgehäuses kaum zusätzlichen Platzbedarf erfordert.
Sie kann aber auch zur Verwendung in Ho Iz türen oder 0 Stahlblechtüren dienen.
Die Erfindung kann auch Anwendung finden an Treibriegelschlössern, die mit sogenannten Schaltschlössern zusammenwirken.
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Derartige Schaltschlösser setzen eine der Treibriegelstangen, zumeist die obere, in Ausfahrrichtung unter eine Fe-
•&KHgr;.: 5 y
dervorlast. Sind die Treibriegelstangen dann im eingefahrenen Zustand und wird die betreffende Tür geschlossen, wird die in der vorgespannten Feder gespeicherte Kraft ausgelöst, so daß die betreffende Treibriegelstange bei geschlossener Tür ausfährt und über das Gegenlaufgetriebe die andere Treibriegelstange ebenfalls in ihre Ausfahrsteilung verbringt.
Dabei kann diese Sonderfunktion des Treibriegelschlosses unabhängig von der Stellung des Kupplungselements realisiert werden, da es für diese Funktion nicht auf die Position des Kupplungselements ankommt.
Andernfalls kann selbstverständlich auch das Kupplungselement mit einer entsprechenden Treibriegelsperre gekoppelt sein, die ihrerseits federbaufschlagt ist und bei dann ausgefahrenen Treibriegelstangen in ihre Sperrposition fährt, so daß die Treibriegelstangen von außen nicht mehr manipulierbar sind.
Von wesentlicher Bedeutung ist aber in jedem Fall das verlagerbare Kupplungselement, da die jeweilige Position des Kupplungselements maßgeblich für die jeweils mögliche Betätigung der Treibriegelstangen durch die Handhabe ist, während unabhängig von der Position des Kupplungselements automatisehe Schließ- bzw. Absperr funkt ionen im ein- bzw. ausgefahrenen Zustand der Treibriegelstangen leicht in das Schloßgehäuse integrierbar sind.
Hierfür werden Ausführungsbeispiele angegeben.
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Zweckmäßigerweise wird hierzu der Verlagerungsweg des Kupplungselements gekoppelt mit dem Verlagerungsweg der Treibriegelsperre, die je nach Bedarf und Anwendungsfall unterschiedliche Funktionen wahrnimmt.
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Denkbar ist z.B. eine Treibriegelsperre, die eine der Treibriegelstangen im eingefahrenen Zustand dann sperrt, wenn das Kupplungselement ausgekuppelt ist.
Dann ließe sich auch unter Zuhilfenahme eines Schaltschlosses das Paar von Treibriegelstangen nicht ausfahren.
Handelt es sich z.B. um eine einbruchhemmende Tür, so
muß die Treibriegelsperre insbesondere im ausgefahrenen Zu-
stand der Treibriegelstangen wirksam sein, um zuverlässig eine Manipulation von außen zu verhindern.
Diese Forderung ist gepaart mit einem dann im Auskuppelzustand befindlichen Kupplungselement, so daß die Treibriegel auch über die Handhabe nicht eingezogen werden können.
Dabei besteht zwischen der Treibriegelsperre und dem verlagerbaren Kupplungselement eine synchrone Bewegungsmöglichkeit dann, wenn die Treibriegelsperre und damit auch das Kupplungselement zulässigerweise in ihre funktionell entgegengesetzten Positionen verlagert werden.
Dies bedeutet, daß bei zulässiger Verlagerung des Kupplungselements der Einkuppelzustand zwischen Kupplungselement und Treibriegelstange wieder hergestellt wird während zugleich die Treibriegelsperre außer Eingriff gebracht wird und umgekehrt.
Dann könnte das Treibriegelschloß ganz normal erneut 0 über die Handhabe betätigt werden, wobei insbesondere in Verbindung mit einem Schaltschloß und einer federbeaufschlagten Treibriegelsperre ein automatisches Verriegeln und Absperren des Treibriegelschlosses möglich wäre.
Man nutzt also den Verlagerungsweg des Kupplungselements insbesondere auch zur Betätigung der Treibriegelsperre aus, die je nach Bedarf im eingezogenen Zustand der Treibriegel-
Stangen oder im ausgefahrenen Zustand manuell oder automatisch wirksam wird.
Hierfür werden Ausführungsbeispiele angegeben.
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Zweckmäßigerweise ist zu diesem Zweck die Treibriegelsperre quer zur Bewegungsrichtung der Treibriegelstangen beweglich.
Diese Forderung kann leicht mit einer schwenkbaren Treibriegelsperre realisiert werden, die mit einem ebenfalls schwenkbar gelagerten Kupplungselement zusammenwirkt.
Die Anlenkung des Kupplungselements erfolgt zweckmäßigerweise entweder an der zur betreffenden Treibriegelstange gehörenden Schubstange oder an der Schloßnuß.
Dann ist die Ankuppelstelle entweder an der Schloßnuß oder an der Treibriegelstange bzw. der zugehörigen Schubstange vorzusehen.
Für den Fall, daß die Anlenkung des Kupplungselements an der Schloßnuß erfolgt, sollte ein entsprechender Auslegerarm an der Schloßnuß vorgesehen sein, um über das so entstehende Drehmoment die Vertikalbewegung in das Paar von Treibriegelstangen einleiten zu können.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Kupplungselement über den Schließbart des im Schloßgehäuse verschraubten Schließzylinders verlagert, wobei zugleich mit dem Kupplungselement über ein Verbindungsstück auch die Treibriegelsperre verlagert werden kann.
Da die beiden Treibriegelstangen über das Gegenlaufgetriebe zwangsläufig und ständig miteinander im Eingriff stehen, kommt auch dem Gegenlaufgetriebe besondere Beachtung zu.
Hierfür kommt beispielsweise ein Zahnradgetriebe in Betracht, welches an zwei sich gegenüberliegenden Seiten von jeweils einer Zahnstange beaufschlagt ist, von denen jede Zahnstange mit einer der beiden Treibriegelstangen verbunden ist. In diesem Falle wird vorgeschlagen, eine der Zahnstangen verschwenkbar zu machen, so daß sich diese Zahnstange im ein- bzw. ausgekuppelten Zustand befindet. Alternativ kann das Kupplungselement auch zwischen Zahnstange und Schubstange sitzen.
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Ein anderes Ausführungsbeispiel sieht einen am Schloßgehäuse schwenkbar gelagerten zweiarmigen Umlenkhebel vor, der mit seinem einen Arm mit der einen und mit dem anderen Arm mit der anderen Treibriegelstange verbunden ist.
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Das erfindungsgemäße Treibriegelschloß hat trotz des integrierten Kupplungselements keinen zusätzlichen Platzbedarf.
Um zu einer kompakten Bauform zu gelangen, wird zusätzlieh vorgeschlagen, die beiden Schubstangen innerhalb des Schloßgehäuses an ihren nach außen in Richtung zu den Treibriegelstangen weisenden Enden mit einem Gewinde zum Anschrauben der Treibriegelstangen zu versehen.
Um Fluchtungsfehler auszugleichen, sollten diese Gewindeanschlüsse innerhalb der Schubstangen gering beweglich gelagert sein.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig.l ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
unverriegelt, über Handhabe offenbar,
unverriegelt, über Handhabe offenbar,
Fig.la Detailansicht des Zusammenwirkens zwischen
Kupplungselement und Treibriegelsperre mit
Kupplungselement und Treibriegelsperre mit
8 Schließzylinderposition,
Fig.2 das Ausführungsbeispiel gem. Fig.l mit hereingezogenen Treibriegelstangen,
Fig.3 Ausführungsbeispiel der Erfindung mit Sperrfunktion im eingezogenen, ausgekuppelten Zustand,
Fig.4 das Ausführungsbeispiel gem. Fig.3 mit Verriegelung im ausgefahrenen Zustand,
Fig.4a Detailansicht der Treibriegelsperre gemäß Fig.4,
Fig.5 Ausführungsbeispiel der Erfindung mit automatisch im ausgefahrenen Zustand verriegelnden Tre ibs tangen,
Fig.6 Ausführungsbeispiel gem. Fig.5 mit entriegelten Treibstangen im eingekuppelten Zustand,
Fig.6a Detaildarstellung des Zusammenwirkens zwischen Kupplungselement, Treibriegelsperre und Schließzylinder,
Fig.7a Detailansicht untere Schubstange, Fig.7b Detailansicht Kupplungselement, Fig.7c Kupplungselement in Ansicht von Seite, Fig.7d Detailansicht Verbindungsstück, Fig.7e Detailansicht Umlenkhebel, Fig.7f Detailansicht Schloßnuß, Fig.7g Schloßnuß in Ansicht von vorne, Fig.7h Detailansicht Stößelstange, Fig.8a obere Schubstange in Ansicht von vorne, Fig.8b obere Schubstange in seitlicher Ansicht, Fig.8c Aufnahme für Gewindebuchse, Fig.8d Detailansicht Gewindebuchse, seitlich Fig.8e Detailansicht Gewindebuchse frontal, Fig.8f seitliche Ansicht des Schaltstücks,
Fig.8g Frontalansicht des Schaltstücks mit Treibriegelsperre,
Fig.8h Detailansicht Zuhaltung, Fig.8i seitliche Ansicht Zuhaltung
Sofern im folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
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Die Figuren zeigen ein Treibriegelschloß 1. Derartiges Treibriegelschloß 1 weist ein Schloßgehäuse 2 auf. Das Schloßgehäuse 2 weist ein Schloßblech 3 auf, an welchem das gesamte Innenleben des Treibriegelschlosses 1 ortsfest gelagert ist. Das Schloßblech 3 wird verschlossen von der nicht gezeigten Schloßdecke.
Zur Befestigung des Treibriegelschlosses 1 an der Tür dient hier das Stulpblech 4. An sich vertikal gegenüberliegenden Austrittsseiten 5,6 tritt jeweils eine untere Treibriegelstange 7 bzw. obere Treibriegelstange 8 aus.
Die Treibriegelstangen 7,8 sind in eine obere Gewindebuchse 36 bzw. untere Gewindebuchse 37 eingeschraubt, die jeweils gering beweglich an unterer Schubstange 9 bzw. oberer Schubstange 10 sitzen.
Untere Schubstange 9 und obere Schubstange 10 sind über das Gegenlaufgetriebe 11 im Sinne gegenläufiger Bewegungen miteinander gekoppelt.
Hier besteht das Gegenlaufgetriebe 11 aus einem ortsfest gelagerten Umlenkhebel 29, der an seinen Enden jeweils einen Längsschlitz aufweist.
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Dieser Längsschlitz befindet sich jeweils im Eingriff mit einem an der jeweiligen Schubstange befestigten Mitnehmer 30 bzw. 31.
Der ortsfest gelagerte Umlenkhebel 29 sitzt hier auf einem am Schloßblech 3 befestigten Dorn, der zugleich als Vertikalführung 35 für die untere Schubstange 9 dient. Eine wei-
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tere Vertikalführung 34 ist am unteren Ende der unteren Schubstange 9 ebenfalls ortsfest im Schloßblech befestigt.
Analog wird die obere Schubstange 10 von zwei ortsfest am Schloßblech 2 gelagerten oberen Schubstangenführungen 32,33 in vertikaler Richtung geführt, so daß die untere Schubstange 9 und die obere Schubstange 10 jeweils nur vertikale Bewegungen ausführen können um auf diese Weise die Treibriegelstangen 7 bzw. 8 in den ausgefahrenen bzw. eingefahrenen Zustand verbringen zu können.
Zusätzlich ist eine Handhabe 12 vorgesehen, die z.B. aus einem Türdrücker bestehen kann und in die Vierkantausnehmung einer am Schloßblech 2 gelagerten Schloßnuß 13 eingesteckt ist.
Zur Betätigung des Treibriegelschlosses 1 über die Handhabe 12 dient eine getriebliche Verbindung zwischen der Handhabe 12 und einer der Treibriegelstangen. Diese getriebliche Verbindung wird erfindungsgemäß über das Kupplungselement 14 hergestellt, welches hier als praktisch parallel zur unteren Schubstange 9 orientiertes Metallteil ausgebildet ist und mit einem Ende an einem entsprechenden Auslegerarm der Schloßnuß 13 schwenkbar sitzt, während es an seinem anderen Ende über einen Kupplungsdorn 28 verfügt, der bedarfweise in eine entsprechende Kupplungstasche 27 der unteren Schubstange 9 eingreift oder nicht.
Es ist ersichtlich, daß bei der in Fig.l dargestellten Position des Kupplungselements 14 der Kupplungsdorn 28 in die Kupplungstasche 27 eingefahren ist, so daß bei einer Verdrehung der Schloßnuß 13 das Schubstangenpaar 9,10 und damit auch das Paar der Treibriegelstangen 7,8 in das Schloßgehäuse 2 eingezogen werden können.
Diesen Fall zeigt Fig.2.
Dabei ist die Schloßnuß 13 soweit verdreht, daß sie mit ihrem Schwenkanschlag 44 vor einen ortsfesten Schwenkanschlag gefahren ist, der sich an der nicht gezeigten Schloßdecke befindet, während sie mit einem Auslegerarm vor dem Schwenkanschlag 45, der Bestandteil des Schloßblechs 3 ist, liegt.
In dieser Position befinden sich die Treibriegelstangen 7,8 in ihrem eingezogenen Zustand.
Wird allerdings das Kupplungselement 14 von der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Einkuppelposition in die andere definierte Position gem. Fig.3 verlagert, so fährt der Kupplungsdorn 28 aus der Kupplungstasche 27 heraus. Die getriebliche Verbindung zwischen der Handhabe und der unteren Treibriegelstange 7 ist damit aufgehoben.
Eine Betätigung der Handhabe 2 geht damit ins Leere.
Es entsteht daher durch das zwischen seinen beiden definierten Endpositionen verlagerbare Kupplungselement entweder eine eingekuppelte Verbindung zwischen der Handhabe und der betreffenden Treibriegelstange oder keine Verbindung, so daß dann eine Betätigung der Schloßnuß 13 wirkungslos bleibt.
Die Schloßnuß 13 steht ihrerseits unter dem Einfluß einer vorgespannten Feder 16, die über eine Stößelstange 15 bei Verdrehung der Schloßnuß 13 gespannt wird. Hierzu ist die Stößelstange 15 an einem Ende von einem entsprechenden Auslegerarm der Schloßnuß beaufschlagt während die Drückerhochhaitefeder 16 zwischen Stößelstange und Schloßblech 2 gefesselt wird.
Die Fesselungsstelle der Drückerhochhaltefeder 16 am Schloßblech dient zugleich als Stößelführung 17, so daß nach Loslassen der Handhabe 12 die Schloßnuß 13 in ihre Ausgangsposition gem. Fig.l selbsttätig zurückkehrt.
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Zusätzlich zeigen die Figuren eine Treibriegelsperre 18, die abhängig von der Stellung des Kupplungselements 14 unterschiedliche Funktionen ausübt.
In den Ausführungsbeispielen der Figuren 1 bis 3 weist die Treibriegelsperre eine Nase 23 auf, die abhängig von der Vertikalposition der unteren Treibriegelstange 7 in eine entsprechende Ausnehmung 24 eintaucht.
Wird das Kupplungselement 14 in seine Auskuppelstellung verbracht, was hier über den Schließzylinder 21 erfolgt, so wird die Nase 23 der Treibriegelsperre 18 in eine betreffende Ausnehmung 24 der unteren Schubstange 9 hineinfahren.
Dieser Fall ist insbesondere in Fig.3 gezeigt.
Hier befinden sich die Treibriegelstangen in ihrer eingefahrenen Position und werden am Ausfahren durch die Sperrverbindung gehindert, die infolge des Eingriffs zwischen Nase 23 und Ausnehmung 24 entsteht.
Die Ausführungsform gemäß Figuren 1, la und 2 eignet
sich insbesondere zur Verwendung in Verbindung mit einem Schaltschloß zur automatischen Verriegelung der Tür, da die eingefahrenen Treibriegelstangen durch das Schaltschloß bei geöffneter Tür gehalten werden.
Trifft das Schaltschloß beim Schließen der Tür auf den Türrahmen, wird die Vorspannfeder des Schaltschlosses freigegeben und die obere Treibriegelstange kann aus der eingezogenen Stellung in die ausgefahrene Stellung gelangen.
Dabei nimmt die obere Treibriegelstange, die über das Schaltschloß freigegeben wird, die untere Treibriegelstange mit und die Tür ist verriegelt.
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Maßgeblich für diese Funktion ist die Kombination des Treibriegelschlosses gemäß den Figuren 1 bis 2 in Verbindung mit einem Schaltschloß, welches z.B. aus der EP-PS 0 348 971 bekannt ist.
Zusätzlich wird die Schaltschloßfunktion dadurch ermöglicht, daß die untere Schubstange 9 dann nicht in Eingriff mit der Treibriegelsperre 18 gebracht werden kann, wenn die Treibriegelstangen 7,8 in der eingefahrenen Position sind.
Auf diese Weise sind die Treibriegelstangen 7,8 nach der Auslösung des Schaltschlosses völlig frei beweglich und können in die zugehörigen Öffnungen des Blendrahmens der Tür einfahren.
Demgegenüber zeigt Fig.4 eine Weiterbildung, bei welcher das verlagerbare Kupplungselement 14 mit einer ebenfalls verlagerbaren Treibriegelsperre 18 verbunden ist, welche den Verlagerungsweg des Kupplungselements 14 mit vollzieht und nur bei ausgekuppelter Verbindung entsprechend Fig.4 die untere Treibriegelstange 7 in ihrer eingezogenen Stellung sperrt.
Sofern also bei diesem Ausführungsbeispiel das Kupplungselement 14 ausgekuppelt ist, wird die untere Schubstange 9 durch den Eingriff zwischen der Nase 23 der Treibriegelsperre 18 und der zugehörigen Ausnehmung 25 gesperrt, so daß eine automatische Schließfunktion der Treibriegelstangen nicht mehr möglich ist.
Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1 bis 2 ist dieses Ausführungsbeispiel nicht für Feuerschutztüren verwendbar.
Der Grund hierfür liegt darin, daß die untere Schubstange 9 mit zwei Ausnehmungen 24,25 ausgestattet ist, die abhängig von der Stellung der Treibriegelstangen entweder im aus-
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gefahrenen Zustand oder im eingefahrenen Zustand mit der Nase 23 der Treibriegelsperre 18 dann im Eingriff sind, wenn die Verbindung zwischen Kupplungselement 14 und zugehöriger Treibriegelstange 7 ausgekuppelt ist.
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Bei diesem Treibriegelschloß kann die eingefahrene Treibriegelstange auch bei vorhandenem Schaltschloß nicht mehr automatisch durch Federkraft herausfahren.
Zur Freigabe der unteren Schubstange 9 ist das Drehen des Schließbarts 22 mittels eines zutrittsberechtigten Schlüssels im Schließzylinder 21 im Uhrzeigersinn erforderlich.
Dabei gerät der Schließbart 22 in eine zugeordnete Ausnehmung 48 in der Treibriegelsperre 18 und verlagert diese so, daß die Nase 23 mit der unteren Ausnehmung 25 außer Eingriff gerät, wobei zugleich das Kupplungselement 14 mit seinem Kupplungsdorn 28 in die Kupplungstasehe 27 der unteren Schubstange 9 einfährt.
Da bei diesem Ausführungsbeispiel die untere Schubstange 9 mit einer oberen Ausnehmung 24 und einer unteren Ausnehmung 25 ausgestattet ist, die abhängig von der Stellung der unteren Treibriegelstange 7 jeweils mit der Nase 23 der Treibriegelsperre 18 in den Eingriff gelangen können, läßt sich dieses Treibriegelschloß sowohl im eingefahrenen Zustand (s. Fig.3) als auch im ausgefahrenen Zustand (s. Fig.4) jeweils blockieren.
Im ausgefahrenen Zustand gemäß Fig.4 befindet sich die Nase 23 in der oberen Ausnehmung 24, in dem der Schließbart 22 des Schließzylinders 21 entsprechend gedreht worden ist.
Über die blockierte untere Schubstange 9 ist infolge des Gegenlaufgetriebes 11 auch die obere Schubstange 10 im ausgefahrenen Zustand blockiert, so daß dieses Treibriegelschloß
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eine erhöhte Sicherheit gegen Einbruchsversuche und andere Manipulationen bietet.
Hierzu zeigt Fig.4a weitere Details.
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In Vertikalrichtung beweglich ist eine Zuhaltung 38 vorgesehen, die an zwei Vertikal führungsbolzen 39,40 (s. Fig.l) beweglich gelagert ist.
Die Zuhaltung 38 wird über eine Zuhaltungsfeder 41 in Richtung zum Schließzylinder 21 vorgespannt und kann von diesem über den Schließbart 22 angehoben werden.
In der Zuhaltung 38 ist ein U-förmiger Schlitz 42 ausgespart, der im Eingriff mit den Tourstift 43 ist, wobei sich der Tourstift 43 am Schaltstück 20 befindet.
Der Tourstift 43 dient zugleich als Ankoppelstelle des Verbindungsstücks 19 an dem Schaltstück 20, an welchem sich auch die Treibriegelsperre 18 befindet, und rastet abhängig von der Stellung des Kupplungselements 14 entweder in den einen oder anderen Schenkel des U-förmigen Schlitzes 42 der Zuhaltung 38 ein.
Damit wird erreicht, daß das Verbindungsstück 19 nur
zwei definierte Endstellungen einnehmen kann, die über die
getriebliche Verbindung zum Kupplungselement 14 entweder den eingekuppelten oder den ausgekuppelten Zustand bedeuten.
Demgegenüber zeigt Fig.5 ein Treibriegelschloß, dessen Treibriegelsperre 18 in Richtung zur Sperrstellung, in welcher die Nase 23 mit einer Ausnehmung 24 im Eingriff ist, unter der Last einer vorgespannten Schenkelfeder 47 steht.
Dieses Treibriegelschloß ist vorteilhafterweise kombiniert mit einem Schaltschloß und mit einer nicht dargestellten Feder, welche die obere Treibriegelstange 8 in Ausfahr-
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richtung nach oben beaufschlagt. Mit Erreichen der Schließstellung des Türflügels gibt das Schaltschloß die obere Treibriegelstange frei, so daß diese automatisch in Verriegelungsstellung herausfährt. Diesbezüglich wird auf den Stand der Technik verwiesen.
Über das Gegenlaufgetriebe 11 wird zugleich die untere Schubstange 9 in ihre ausgefahrene Stellung verlagert.
Dabei steht die Treibriegelsperre 18 unter der Vorlast der Schenkelfeder 47, welche die Treibriegelsperre 18, die Bestandteil des Schaltstücks 20 ist, so weit verschwenkt, daß dann die Nase 23 in die entsprechende Verriegelungstasche 24 der unteren Schubstange 9 einfährt und dort verriegelt.
Damit ist das Treibriegelschloß bei ausgefahrenen Treibriegelstangen gegen Manipulation gesichert und kann nur durch Betätigung des Schließzylinders 21 über einen zugangsberechtigten Schlüssel wieder geöffnet werden.
Der Verriegelungsvorgang erfolgt infolge der Vorspannung der Treibriegelsperre 18 durch die Schenkelfeder 47 mit ausfahrenden Treibriegelstangen automatisch.
Fig.6 zeigt das Treibriegelschloß gemäß Fig.5, bei welchem durch die Drehung des Schließbartes 22 des Schließzylinders 21 die Treibriegelsperre 18 mit ihrer Nase 23 aus der Ausnehmung 24 herausgefahren worden ist.
In diesem Zustand ist die untere Schubstange 9 nicht mehr blockiert, so daß bei zugleich eingerastetem Kupplungselement 14 die untere Schubstange über die Schloßnuß 13 angehoben werden kann.
Über das zugleich wirksame Gegenlaufgetriebe 11 wird auch die obere Schubstange eingezogen, so daß die Tür geöffnet werden kann.
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Dieser Vorgang ist hier allerdings nur mit zugangsberechtigtem Schlüssel möglich, da der Schließbart 22 die Treibriegelsperre 18 entsprechend beaufschlagen muß.
Ergänzend hierzu zeigt Fig.6a den für diese Funktion entscheidenden Eingriff zwischen Schließbart 22, Ausnehmung 48 im Schaltstück 20, Verbindungsstück 19 und Kupplungselement 14.
Die geometrische Anordnung ist so gewählt, daß die unter Federvorlast stehende Treibriegelsperre 18 bei Drehung des Schließbarts 22 mit ihrer Nase 23 aus der zugehörigen Ausnehmung 24 in der unteren Schubstange 9 herausfährt, während zugleich das Kupplungselement 14 mit dem Kupplungsdorn 28 in die Kupplungstasche 27 hineinfährt, die Bestandteil der unteren Schaltstange 9 ist.
In dieser Position läßt sich das Treibriegelschloß 1 über Drehung der Schloßnuß 13 betätigen, so daß die Treibriegelstangen 7,8 hereingezogen werden können.
Der Vollständigkeit halber soll gesagt sein, daß der
Schließzylinder 21 vorteilhaft als Profilzylinder ausgeführt ist, der über eine entsprechende Zylinderbefestigungsschraube 46 im Gehäuse des Treibriegelschlosses 1 befestigt werden kann.
Das vorliegende Treibriegelschloß kann Anwendung finden an einflügeligen, zweiflügeligen Türen und auch an Zwei-Richtungstüren.
Dabei handelt es sich um eine zweiflügelige Tür, bei der jeder Flügel in eine andere Richtung aufschwenkt.
Derartige Türen finden z.B. Verwendung bei der Lenkung von Besucherströmen, die, z.B. im Rechtsverkehr, jeweils auf
• ·
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der rechten Seite gehen und den jeweiligen Türflügel nur aufdrücken müssen.
Damit diese Funktion ermöglicht ist, müssen sich beide Türflügel unabhängig voneinander öffnen lassen. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, darf eine Verbindung zwischen den beiden Türflügeln nicht gegeben sein.
Dennoch muß eine manipulationssichere Verriegelung vorhanden sein. Dies wird durch das vorliegende Treibriegelschloß erfüllt.
Falls die Tür keine Brandschutzanforderung erfüllen muß, könnten die Treibriegelstangen 7,8 aber auch durch Schlüsselbenutzung in hereingezogenem Zustand arretiert werden, so daß die Benutzer den Türflügel nur aufzudrücken brauchen, ohne daß die Handhabe betätigt werden müßte.
Sollte das Treibriegelschloß allerdings in Bereichen mit besonderen Sicherheitsanforderungen eingesetzt werden, müssen die Treibriegelstangen nach dem Schließen der Tür automatisch verriegelt werden.
Diese Verriegelung wäre dann grundsätzlich nur durch einen zugangsberechtigten Schlüssel zu öffnen.
Das vorliegende Treibriegelschloß kann daher durch den Austausch nur weniger Komponenten bei Schlössern mit oder ohne Feuerschutzanforderungen, mit oder ohne unterer Treibriegelstange und mit manueller oder automatischer Verriegelung der Treibriegelstangen Verwendung finden.
Ergänzend hierzu zeigen die Figuren 7a bis 7g weitere Details. Fig.7a zeigt die untere Schubstange 9 mit ihren endseitigen Längsausnehmungen, die als untere Schubstangenführungen 34,35 bezeichnet sind.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist die untere Schubstange eine obere Ausnehmung 24 zur Verriegelung in der ausgefahrenen Position auf und eine untere Ausnehmung 25 zur Verriegelung in der eingefahrenen Position.
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Dabei ist ersichtlich, daß das Kupplungselement 14 entsprechend Figuren 7b, Ic mit einem Kupplungsdorn 28 in eine zugeordnete Kupplungstasche 27, die Bestandteil der unteren Schubstange 9 ist, einfahren kann.
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Zum Antrieb des Kupplungselements 14 dient ein fest mit
dem Kupplungselement 14 verbundener Bolzen 49, an welchem das Verbindungsstück 19 gelagert ist, wobei das Verbindungsstück 19 an diesem Ende mit einem Längsschlitz auf dem Bolzen 49 gelagert ist, um Toleranzen auszugleichen.
Das Verbindungsstück 19 ist anderen Ends an dem Tourstift 43 gelagert, der Bestandteil des Schaltstücks 20 mit Treibriegelsperre 18 ist, so daß das Verbindungsstück 19 prinzipiell die Bewegung der Treibriegelsperre 18 mit vollzieht und auf diesem Weg auch das Kupplungselement 14 hin- und herbewegt.
Der Umlenkhebel 29 ist mittig ortsfest am Schloßblech 3 gelagert und weist an seinen Enden längliche Schlitze auf, die mit entsprechenden Bolzen an der unteren Schubstange 9 bzw. der oberen Schubstange 10 zusammenwirken.
Auf diese Weise werden die vertikalen Bewegungen der Schubstangen 9,10 über die hin- und herschwenkende Bewegung des Umlenkhebels 29 miteinander getrieblich zwangsgekoppelt, so daß die Schubstangen auch abhängig vom Verriegelungszustand der unteren Schubstange 9 gekoppelt sperrbar sind.
Dabei erfolgt die Sperrung der unteren Schubstange 9 abhängig von der Anzahl und Anordnung der Ausnehmungen 24 bzw. 25 jeweils nur im ausgefahrenen Zustand, nur eingefahrenem
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Zustand oder sowohl im ausgefahrenen Zustand als auch im eingefahrenen Zustand.
Die Schloßnuß 13 weist an zwei sich gegenüberliegenden Stirnseiten Lagervorsprünge 50,51 auf, mit denen sie am Schloßblech 2 und der nicht dargestellten Schloßdecke gelagert ist.
Das Kupplungselement 14 ist an der Kupplungsanlenkstelle 26 über einen dort befindlichen Bolzen nach Art eines Gelenks in der Ebene des Treibriegelschlosses quer zur Ein- und Ausfahrrichtung der Treibriegelstangen verschwenkbar gelagert, wobei dieses Gelenkende des Kupplungselements 14 zwangsläufig die Drehbewegung der Schloßnuß 13 mitvollziehen muß.
Abhängig von der jeweiligen Stellung des gegenüberliegenden Endes des Kupplungselements 14 wird dabei die untere Treibriegelstange ein- bzw. ausgekuppelt.
Zusätzlich sorgt der Schwenkanschlag 44 in Form eines auskragenden Arms an der Schloßnuß 13 in Verbindung mit einem gehäusefesten Anschlags 45 dafür, daß die Schloßnuß nur über einen begrenzten Schwenkwinkel verdrehbar ist.
Fig.8a zeigt die obere Schubstange 10 im Detail.
Auch diese ist entlang zweier Parallelführungen in vertikaler Richtung geführt.
Hierzu besteht die obere Schubstangenführung 32 aus einem Schlitz, der mit einem entsprechenden Stift des Schloßgehäuses im ständigen Eingriff ist während ein ortsfester Stift 33 in eine entsprechende Längsausnehmung des Schloßblechs 3 eingreift.
Ir: Uo
Der Mitnehmer 31 ist ebenfalls als Bolzen ausgeführt und befindet sich mit dem ihm zugewandten Längsschlitz des Umlenkhebels 29 im ständigen Eingriff.
Darüber hinaus ist sowohl an oberer Schubstange 10 als auch an unterer Schubstange 9 jeweils ein Blech mit T-fönniger Ausnehmung angenietet, welches zur jeweiligen Schubstange 9,10 einen Abstand aufweist, so daß in den Zwischenraum zwischen dem Blech 2 und der jeweiligen Schubstange 9,10 eine Gewindebuchsen 36,37 eingelegt werden kann, die innerhalb der Ausnehmung gering beweglich ist.
Auf diese Weise lassen sich die Treibriegelstangen in die Gewindebuchsen 36,37 einschrauben. Dennoch verbleibt ein geringfügiges Passungsspiel, um Ungenauigkeiten auszugleichen.
Die Figuren 8f bis g zeigen das Schaltstück 20 mit Treibr i ege1sperre 18 .
Die Treibriegelsperre 18 ist Bestandteil des dort gezeigten Schaltstücks 20, welches schwenkbar am Schloßblech 3 gelagert ist.
Hierzu dient das Auge 54, welches mit einem gehäusefesten Stift zusammenwirkt.
Als Stift dient hier der untere VertikaiführungsboIzen 40, an welchem auch, insofern vorhanden, die Zuhaltung 38 gelagert ist.
Die Zuhaltung 38 ihrerseits ist an zwei vertikal verlaufenden Schlitzen 55,56 beweglich gelagert und weist einen dem Schloßblech 3 zugewandten starr verbundenen Bolzen 57 auf, welcher der Abstützung der Schenkelfeder 41 dient, die mit ihrem anderen Ende am oberen Vertikalführungsbolzen 39 abgestützt ist.
Zusätzlich weist die Zuhaltung 38 an ihrem unteren Ende eine Ausnehmung in Form eines U-förmigen Schlitzes 42 auf, welcher der jeweiligen Festsetzung des Tourstifts 43 dient, an welchem auch das Verbindungsstück 19 gelagert ist.
13.08.2002
1 Treibriegelschloß
2 Schloßgehäuse 3 Schloßblech
4 Stulpblech
5 Austrittsseite
6 gegenüberliegende Austrittsseite
7 untere Treibriegelstange 8 obere Treibriegelstange
9 untere Schubstange
10 obere Schubstange
11 Gegenlaufgetriebe
12 Handhabe
13 Schloßnuß
13 Schloßnuß
14 Kupplungselement
15 Stößelstange
16 Drückerhochhaltefeder
17 Stößelführung
18 Treibriegelsperre
19 Verbindungsstück
20 Schaltstück
21 Schließzylinder
22 Schließbart 23 Nase
24 Ausnehmung, oben
25 Ausnehmung, unten
26 Kupplungsanlenkstelle
27 Kupplungstasche 28 Kupplungsdorn
29 UmIenkhebe1
3 0 Mitnehmer, untere Schubstange
OS·
31 Mitnehmer, obere Schubstange
32 obere Schubstangenführung
33 obere Schubstangenführung
34 untere Schubstangenführung 35 untere Schubstangenführung
36 obere Gewindebuchse
37 untere Gewindebuchse
38 Zuhaltung
39 Vertikalführungsbolzen, oben 40 Vertikalführungsbolzen, unten
41 Zuhaltungsfeder für 38
42 U-förmiger Schlitz
43 Tourstift
44 Schwenkanschlag, Schloßnuß
45 Schwenkanschlag, Schloßgehäuse
46 Zylinderbefestigungsschraube
47 Schenkelfeder für 18
48 Ausnehmung (18)
49 Bolzen
50 Lagervorsprung
51 Lagervorsprung
52 Blech
54 Auge an 20
55 Vertikalschlitz von 38 56 Vertikalschlitz von 38
57 Bolzen
Claims (19)
1. Treibriegelschloß (1) mit an gegenüberliegenden Seiten (5, 6) des Schloßgehäuses (2) austretenden Treibriegelstangen (7, 8), die von innerhalb des Schloßgehäuses (2) angeordneten Schubstangen (9, 10) ein- und ausfahrbar sind, wobei die Schubstangen (9, 10) über ein Gegenlaufgetriebe (11) im Sinne zueinander gegenläufiger Bewegungen miteinander gekoppelt sind und wobei eine Handhabe (12) vorgesehen ist, die getrieblich mit einer der Treibriegelstangen (7) verbunden ist und zur Betätigung der Schubstangen (9, 10) im Sinne einer Ein- bzw. Ausfahrbewegung in das bzw. aus dem Schloßgehäuse (2) dient, dadurch gekennzeichnet, daß
1. 1.0 zwischen der Handhabe (12) und der von der Handhabe (12) zu betätigenden Treibriegelstange (7) ein derart zwischen zwei definierten Positionen verlagerbares Kupplungselement (14) vorgesehen ist, daß
2. 1.1 in der einen Position eine eingekuppelte Verbindung zwischen Handhabe (12) und dieser Treibriegelstange (7) und
3. 1.2 in der anderen Position keine Verbindung gegeben ist.
2. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das verlagerbare Kupplungselement (14) mit einer ebenfalls verlagerbaren Treibriegelsperre (18) verbunden ist, welche den Verlagerungsweg des Kupplungselements (14) mit vollzieht und nur bei ausgekuppelter Verbindung zwischen Kupplungselement (14) und Treibriegelstange (7) die Treibriegelstange (7) in ihrer aktuellen Position sperrt.
3. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Treibriegelsperre (18) nur bei eingezogener Treibriegelstange (7, 8) wirksam ist.
4. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Treibriegelsperre (18) nur bei ausgefahrener Treibriegelstange (7, 8) wirksam ist.
5. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Treibriegelsperre (18) in Richtung zu ihrer Sperrstellung unter Federvorlast (47) steht und nur bei ausgefahrenen Treibriegelstangen (7, 8) wirksam ist.
6. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Treibriegelsperre (18) sowohl bei eingefahrenen als auch bei ausgefahrenen Treibriegelstangen (7, 8) zumindest dann wirksam ist, wenn das Kupplungselement (14) ausgekuppelt ist.
7. Treibriegelschloß (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrfunktion zwischen Treibriegelstange (7) und Treibriegelsperre (18) von der Paarung einer Ausnehmung (24, 25) und einer zugeordneten Nase (23) an Treibriegelstange und Treibriegelsperre (18) gebildet wird, welche quer zur Bewegung der Treibriegelstangen (7, 8) relativ zueinander beweglich sind, wobei in Sperrstellung die Nase (23) in die Ausnehmung (24, 25) eingefahren ist.
8. Treibriegelschloß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der beiden Treibriegelstangen (7, 8) in ihrer Einfahrstellung unter der Kraft einer in Ausfahrrichtung vorgespannten Feder steht und mit einem Schaltschloß zusammenwirkt, welches im Schließfall die Feder aus ihrer Vorspannstellung freigibt.
9. Treibriegelschloß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (12) drehfest mit einer Schloßnuß (13) verbunden ist, die hin- und herdrehbar im Schloßgehäuse (2) gelagert ist und daß das Kupplungselement (14) die ein- bzw. ausgekuppelte Verbindung zwischen der Schloßnuß (13) und der über die Schloßnuß (13) zu betätigenden Treibriegelstange (7) herstellt.
10. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (14) an der zu einer der Treibriegelstangen (7, 8) gehörenden Schubstange (9) verlagerbar angelenkt und an der Schloßnuß (13) ankuppelbaren ist.
11. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (14) an der Schloßnuß (13) verlagerbar angelenkt und an der Treibriegelstange (7) oder der zugehörigen Schubstange (9) ankuppelbar ist.
12. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (14) an einem Auslegerarm der Schloßnuß (13) angelenkt ist.
13. Treibriegelschloß (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (14) schwenkbar an Schloßnuß (13) oder Treibriegelstange (7) bzw. zugehöriger Schubstange (9) sitzt und über eine Paarung aus Vorsprung (28) und zugehöriger Ausnebmung (27) an Treibriegelstange (7) bzw. zugehöriger Schubstange (9) oder Schloßnuß (13) ein- bzw. auskuppelbar ist.
14. Treibriegelschloß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß im Schloßgehäuse (2) eine Aufnahmevorrichtung für einen Schließzylinder (21) vorgesehen ist und daß das Kupplungselement (14) bei Betätigung des Schließzylinders (21) über die Drehbewegung des Schließbartes (22) verlagerbar ist.
15. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 14 in Verbindung mit den Merkmalen des Anspruchs 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließbart (22) mittelbar über die Treibriegelsperre (18) auf das Kupplungselement (14) wirkt.
16. Treibriegelschloß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenlaufgetriebe (11) von einem Zahnrad gebildet wird, an dessen zwei sich gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Zahnstange angreift, die mit jeweils einer zugehörigen Treibriegelstange (7, 8) verbunden ist und daß das Kupplungselement (14) die Verbindung zwischen Handhabe (12) und Zahnrad oder zwischen Handhabe (12) und Zahnstange herstellt bzw. trennt.
17. Treibriegelschloß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenlaufgetriebe (11) von einem am Schloßgehäuse (2) schwenkbar gelagerten zweiarmigen Umlenkhebel (29) gebildet wird, der mit einem Arm mit der einen (7) und mit dem anderen Arm mit der anderen Treibriegelstange (8) verbunden ist.
18. Treibriegelschloß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß jede Schubstange (9, 10) an ihrem aus dem Schloßgehäuse (2) weisenden Ende mit einem Gewinde zum Anschrauben einer Treibriegelstange (7, 8) versehen ist.
19. Treibriegelschloß (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubstangen (9, 10) jeweils eine Gewindebuchse (36, 37) tragen, die beweglich aber unverdrehbar an der Schubstange (9, 10) gelagert ist.
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