DE20304148U1 - Tablettenspender - Google Patents
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Abstract
Tablettenspender (1, 1") zur Aufbewahrung und zur einzel-portionierten Ausgabe von Tabletten (2), bestehend aus einem zweiteiligen Spendergehäuse zur Aufnahme einer größeren Anzahl Tabletten (2) mit einer im Spendergehäuse angeordneten Ausgabeöffnung (3), durch die die Tabletten (2) vereinzelt aus dem Spendergehäuse ausgetragen werden, gekennzeichnet durch ein Spendergehäuse aus zwei schachtelförmig aufeinander gelegten Gehäusehälften (10, 10', 10"; 20, 20', 20", 20"') gleicher Länge, einem Gehäuseunterteil (10, 10', 10", 10"') mit in einer Gehäuseecke angeordneten Ausgabeöffnung (3) und einem Gehäuseoberteil (20, 20', 20", 20"') ohne ausgabenseitige Stirnwand (23), die so miteinander verbunden sind, dass parallel zur Behälterachse eine gegeneinander gerichtete Verschiebung möglich ist, durch die die Ausgabeöffnung (3) in der Seitenwand (14) einer Ecke des Gehäuseunterteils (10, 10', 10", 10"') durch das Gehäuseoberteil (20, 20', 20", 20"') wechselweise geöffnet und geschlossen wird.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Tablettenspender zur Aufbewahrung und zur einzelportionierten Ausgabe von Tabletten, bestehend aus einem zweiteiligen Spendergehäuse zur Aufnahme einer größeren Anzahl Tabletten mit einer im Spendergehäuse angeordneten Ausgabeöffnung, durch die die Tabletten vereinzelt aus dem Spendergehäuse ausgetragen werden.
- Bei bekannten Tablettenspendern einfacher Konstruktion ist nach Öffnen der Ausgabeöffnung, die beispielsweise einen Entnahmeschacht abschließt, ein Nachrutschen des im Behältnis vorhandenen Produkts möglich, wodurch eine unkontrollierte Menge des Produkts aus dem Behältnis unerwünscht freigesetzt werden kann.
- Weiterhin sind Spender mit einer im Spendergehäuse angeordneten mechanisch zu betätigenden Vorrichtung bekannt, durch deren hubbegrenzte Verlagerung innerhalb des Spendergehäuses eine Ausgabeöffnung im Spendergehäuse freigegeben und eine Tablette je Hub aus dem Spendergehäuse ausgetragen wird. Ein derartiger Tablettenspender wird in der deutschen Offenlegungsschrift
DE 29 22 350 A1 beschrieben. Er besteht aus zwei teleskopartig ineinander verschiebbaren Gehäuseteilen, die jeweils an ihrer Längsseite eine Ausgabeöffnung besitzen, die in der Ausgangsstellung gegeneinander versetzt angeordnet sind. Durch äußeren Druck auf das frei vorstehende Ende des Gehäuseinnenteils als Betätigungstaste verschiebt sich dieses weiter in das Gehäuseaußenteil, wodurch die beiden Ausgabeöffnungen zur Deckung gebracht und eine Tablette ausgetragen wird. Ein sich bei dieser Verschiebung gleichzeitig verschiebender Finger des Gehäuseinnenteils verhindert hierbei, dass mehr als nur eine Tablette ausgetragen wird. Nachteilig ist bei diesem Spender, dass das frei zugängliche Ende des Gehäuseinnenteils ein ungewolltes Auslösen der Spendemechanik nicht mit genügender Sicherheit ausschließt. - Aus der europäischen Patentschrift
EP 0 161 538 B1 ist ein Tablettenspender bekannt, bei dem gleichfalls zwei das Spendergehäuse bildende Gehäuseteile ineinander geschoben sind, wobei sich eine am Gehäuseinnenteil angeordnete Feder in Form einer Zunge an der Wand des Gehäuseaußenteils abstützt. Beide Gehäuseteile sind so ausgebildet, dass im zusammengeschobenen Zustand eine Ausgabekammer mit schräg hierzu abfallender Sortierrinne gebildet ist. Die Breite der Sortierrinne ist auf die Dicke einer Tablettenlage abgestimmt und die Ausgabekammer so dimensioniert, dass vorsortiert mindestens zwei Tabletten ausgabebereit übereinander liegen. Bei der Ausgabe, wobei auch hier durch Verschiebung der beiden Gehäuseteile die beiden Gehäuseöffnungen zur Deckung gebracht werden, wird ein Abteilfinger zwischen die beiden Tabletten geschoben, so dass auch hier nur eine Tablette ausgetragen wird. - Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Ausgabevorrichtung der gattungsgemäßen Art so auszubilden, dass mit einfachen Konstruktions- und Fertigungsmitteln und ohne Hilfe einer aufwendigen mechanischen Vorrichtung nach Öffnung der Ausgabeöffnung nur eine Tablette freigegeben wird und ein unbeabsichtigtes Nachlaufen weiterer Tabletten unterbleibt.
- Die gestellte Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 durch ein Spendergehäuse gelöst, das aus zwei schachtelförmig aufeinander gelegten Gehäusehälften gleicher Länge besteht, einem Gehäuseunterteil mit in einer Gehäuseecke angeordneten Ausgabeöffnung und einem Gehäuseoberteil ohne ausgabenseitige Stirnwand, die so miteinander verbunden sind, dass parallel zur Behälterachse eine gegeneinander gerichtete Verschiebung möglich ist, durch die die Ausgabeöffnung in der Seitenwand einer Ecke des Gehäuseunterteil durch das Gehäuseoberteil wechselweise geöffnet und geschlossen wird.
- Das Wirkungsprinzip des erfindungsgemäßen Tablettenspenders ist dabei wie folgt: Durch Schräghalten des Tablettenspenders mit der Ausgabeecke als niedrigster Punkt fallen die Tabletten in diese Ausgabeecke. Durch Zurückschieben des Gehäuseoberteils, wodurch die seitliche Ausgabeöffnung in der Seitenwand des Gehäuseunterteils freigegeben wird, verbleibt genau eine Tablette in der Ausgabeecke, während die übrigen Tabletten durch Dosierelemente zurückgeschoben werden.
- Als Dosierelemente sind erfindungsgemäß im Innenraum des Spendergehäuses am Gehäuseunterteil an der der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Ecke eine Totraumsperre und am Gehäuseoberteil an der Stirnseite eine Nachlaufsperre so zueinander angeordnet, dass jeweils nur eine Tablette in den Ausgabebereich der Ausgabeöffnung gelangt und bei geöffneter Ausgabeöffnung diese gegen nachlaufende Tabletten abgeschottet wird.
- Die Nachlaufsperre am Gehäuseoberteil ist nasenförmig ausgebildet mit einem ausgabenseitig stufenförmig vorspringenden breiteren Rücken. Sie ist innerhalb des Innenraums des Spendergehäuses so angeordnet, dass der seitliche Abstand des breiteren Rückens von der ausgabenseitigen Seitenwand des Gehäuseoberteils größer und von der ausgabenseitigen Seitenwand des Gehäuseunterteils kleiner ist als der Tablettendurchmesser. Durch diese Anordnung der Nachlaufsperre wird erreicht, dass im geschlossenen Zustand des Tablettenspenders genau eine Tablette vor der geschlossenen Ausgabeöffnung zwischen der ausgabenseitigen Seitenwand des Gehäuseoberteils und dem Rücken der Nachlaufsperre Platz findet und bei Öffnung der Ausgabeöffnung durch Verschiebung des Gehäuseoberteils ausgetragen werden kann. Nachfolgende Tabletten werden durch diese Verschiebung dagegen zurückgedrängt, da der Raum zwischen dem Rücken der Nachlaufsperre und der Seitenwand des Gehäuseunterteils für eine Tablette nun nicht mehr ausreichend groß genug ist. Die Form und die Größe der Nachlaufsperre ist dabei an unterschiedliche Größen und Formen der Tabletten durch entsprechende Ausbildung und Anordnung am Gehäuseoberteil angepasst.
- Die im Gehäuseinnenraum befindliche Totraumsperre ist an der der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Ecke des Gehäuseunterteils so angeordnet, dass sie in der Ausgangsstellung des Tablettenspenders den Raum zwischen der Nachlaufsperre und der Seitenwand des Gehäuseunterteils ausfüllt und in der Ausgabestellung des Tablettenspenders gegenüber der Nachlaufsperre so verschoben ist, dass sie ein sonst mögliches Nachrutschen von Tabletten vorne um die Nachlaufsperre herum mit Vorteil verhindert.
- Bei Tablettenspendern für flache Tabletten, deren Dicke wesentlich geringer als die Gehäusetiefe des Tablettenspenders ist, so dass zwei oder mehr Tabletten übereinander liegen können, ist zur Vordosierung der Tabletten in der Gehäuseecke im Innenraum des Spendergehäuses im Zulaufbereich zur Ausgabeöff nung hin zusätzlich ein rampenartig ausgebildetes Dosierelement am Gehäuseunterteil angeordnet. Dieses rampenartige Dosierelement ist aus Fertigungsgründen – üblicherweise wird ein derartiger Tablettenspender nach dem Spritzgussverfahren hergestellt – von der Gehäuseaußenseite her ausgehöhlt ausgebildet mit in der Höhlung angeordneten Stegen zur Stabilisierung. Diese Stege dienen dann bei Bedarf gleichzeitig zur Unterstützung der Klebefläche für beispielsweise eines eventuellen Bodenetiketts.
- Entsprechend einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung sind die beiden Gehäusehälften des Spendergehäuses an ihren Längsseiten durch einen lösbaren Verschlussmechanismus miteinander verbunden, beispielsweise durch einen Klipsverschluss. Ein derartiger Verschluss kann leicht wieder gelöst werden, beispielsweise zu einem Wiederbefüllen des Tablettenspenders nach seiner Entleerung.
- Um eine Montage des Gehäuseoberteils nach der Befüllung des Gehäuseunterteils zu erleichtern, weist nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die ausgabeseitige Stirnwand des Gehäuseunterteils eine Aussparung auf, die der Breite des breiten Rückens der Nachlaufsperre entspricht. Hierdurch wird es einfacher möglich, das Gehäuseoberteil in einer der Spenderichtung entgegenwirkenden Richtung auf das Gehäuseunterteil aufzusetzen und die beiden Gehäuseteile miteinander zu verbinden, ohne dass das Füllgut zwischen den Dosierelementen des Gehäuseoberteils und des Gehäuseunterteils eingeklemmt wird, welches die Montage erschweren würde. Die entstehende Lücke wird dann bei geschlossenem Tablettenspender durch den in diese Aussparung eingeschobenen breiten Rücken der Nachlaufsperre verschlossen.
- Damit das Gehäuseoberteil bei der Tablettenausgabe nicht zu weit verschoben werden kann, ist erfindungsgemäß der Schiebeweg des Gehäuseoberteils begrenzt. Hierzu ist innen an der Deckfläche des Gehäuseoberteils ein Nocken angeordnet, der in der Endstellung an der der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden rückwärtigen Stirnwand des Gehäuseunterteils anschlägt und damit eine weitere Verschiebung blockiert. Weiterhin ist innen an der Deckfläche des Gehäuseoberteils ein bogenförmig ausgebildeter Steg angeordnet, der bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils über die Totraumsperre schleift, dadurch das ungewollte Öffnen und Schließen des Tablettenspenders erschwert und das Öffnen und Schließen hör- und/oder fühlbar signalisiert. Sämtliche im Gehäuseinnern angeordnete Dosierelemente sowie der die Verschiebung begrenzende Nocken und der das Öffnen und Schließen erschwerende und signalisierende Steg sind erfindungsgemäß einstückig mit dem entsprechenden Gehäuseteil gefertigt.
- Um das Schließen des Tablettenspenders nach einer Tablettenausgabe zu erleichtern, ist in dem der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Bereich des Gehäuseoberteils eine Rückstellvorrichtung mit einem Federelement angeordnet, die sich an der rückwärtigen Stirnwand des Gehäuseunterteils abstützt. Bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils zur Tablettenausgabe wird diese Feder gespannt und bewirkt nach der Tablettenausgabe dann eine erleichterte Zurückführung des Gehäuseoberteils in die Ausgangslage. Bei der Montage der Feder kann diese auch so vorgespannt werden, dass die Federkraft für ein selbsttätiges Schließen des Tablettenspenders ausreichend groß ist. Als Federelement kann beispielsweise ein auf Biegung beanspruchbarer Federstab oder eine auf Druck beanspruchbare Spiralfeder verwendet werden.
- In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist zur besseren Handhabung des Tablettenspenders das Oberteil an seiner der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Stirnwand eine Aussparung auf. Durch diese Aussparung ist die Stirnwand des Gehäuseunterteils in der Ausgangsstellung von außen zugänglich, wodurch die Verschiebung der Gehäusehälften durch beispielsweise Fingerdruck auf diese Stirnwand erleichtert wird.
- Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen.
- Es zeigen:
-
1 und2 einen Tablettenspender in perspektivischen Darstellungen in der Ausgangsstellung und in der Spendestellung, -
3 bis6 die Gehäuseteile des Tablettenspenders der1 und2 in verschiedenen Ansichten, -
7 den Tablettenspender der1 und2 in einem Horizontalschnitt in der Ausgangsstellung, -
8 den Tablettenspender der7 in der Spendestellung, -
9 bis12 die Gehäuseteile eines weiteren Tablettenspenders in verschiedenen Ansichten, -
13 bis16 die Gehäuseteile eines dritten Tablettenspenders in verschiedenen Ansichten, -
17 einen Tablettenspender mit den Gehäuseteilen der13 bis16 in einem Horizontalschnitt in der Ausgangsstellung, -
18 den Tablettenspender der17 in der Spendestellung, -
19 und20 die Gehäuseteile eines vierten Tablettenspenders mit einem Federelement. - Der Tablettenspender
1 gemäß den1 und2 ist schachtelförmig ausgebildet mit einer der Tablettenhöhe entsprechenden Gehäusetiefe. In der Spendestellung der2 ist das Gehäuseoberteil20 gegenüber dem Gehäuseunterteil10 soweit zurückgeschoben, dass eine seitliche Ausgabeöffnung3 des Gehäuseunterteils10 gerade freigegeben ist und eine Tablette2 ausgetragen werden kann. - In den
3 bis6 sind die beiden Gehäuseteile, aus denen der Tablettenspender1 zusammengesetzt ist, in jeweils einer Draufsicht (3 und5 ) und einer perspektivischen Darstellung (4 und6 ) abgebildet. Es sind dies das Gehäuseunterteil10 und das Gehäuseoberteil20 , die beide schubladenähnlich ausgebildet sind und durch Übereinanderschieben ihrer Seitenwände12 ,13 und23 ,24 den Tablettenspender1 der1 und2 bilden, wobei eine Schnappverbindung4 nach der Montage das Auseinanderfallen der beiden Gehäuseteile verhindert, ohne eine gewollte Verschiebung zu blockieren. - Damit ein Verschieben des Gehäuseoberteils
20 entsprechend der2 möglich ist, besitzt nur das Gehäuseunterteil10 eine vordere Stirnwand15 , während beim Gehäuseoberteil20 eine derartige Wand fehlt. Damit dieses Verschieben des Gehäuseoberteils20 nur in begrenztem Maße erfolgt und nicht beide Gehäuseteile völlig auseinander geschoben werden können, besitzt das Gehäuseoberteil20 am hinteren Bereich seiner Deckfläche27 einen Nocken26 , der bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils20 an der hinteren Stirn wand14 des Gehäuseunterteils10 anschlägt und damit eine weitere Verschiebung blockiert. - Innen an der Deckfläche
27 des Gehäuseoberteils20 ist neben der Nachlaufsperre21 ein bogenförmig ausgebildeter Steg5 angeordnet, der über die Totraumsperre11 des Gehäuseunterteils10 bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils20 schleift. Die Höhe des Stegs5 ist dabei so groß, dass der Steg5 das ungewollte Öffnen und Schließen des Tablettenspenders1 erschwert und beim Öffnen und Schließen ein hör- und/oder fühlbares Klicken erzeugt. - Bei der Wiederherstellung des Ausgangszustandes durch Rückschieben des Gehäuseoberteils
20 wird die Ausgabeöffnung3 in der Seitenwand12 des Gehäuseunterteils10 von der Seitenwand23 des Gehäuseoberteils20 wieder verschlossen, während die gegenüberliegende verkürzte Seitenwand24 des Gehäuseoberteils20 dann gegen das als Anschlag ausgebildete stufenförmig vorspringende Ende13' der Seitenwand13 des Gehäuseunterteils10 abdichtend anstößt. Die der Ausgabeöffnung3 gegenüberliegenden Stirnwand28 des Gehäuseoberteils20 besitzt eine halbkreisförmige Aussparung25 , um die Stirnwand14 des Gehäuseunterteils10 zugänglich zu machen und das Gehäuseunterteil10 gegenüber dem Gehäuseoberteil20 zur Spendestellung der2 leichter verschieben zu können. - Um die gewünschte Vereinzelung der Tabletten
2 zu erzielen und zur Vermeidung des ungewollten Nachrutschens weiterer Tabletten2 während des Spendevorgangs sind im Gehäuseinnern am Gehäuseoberteil20 und am Gehäuseunterteil10 Dosierelemente angeordnet. Das Gehäuseunterteil10 weist hierbei eine der Ausgabeöffnung3 gegenüberliegende Totraumsperre11 und das Ge häuseoberteil20 eine zwischen der Ausgabeöffnung3 und der Totraumsperre11 angeordnete Nachlaufsperre21 auf. - Die Wirkungsweise dieser Dosierelemente wird aus den
7 und8 deutlich. In der Ausgangsstellung der7 befindet sich im Ausgabereich des Tablettenspenders1 an der Ausgabeöffnung3 genau eine Tablette2' , während der übrige obere Raum von der Totraumsperre11 und der Nachlaufsperre21 fast vollständig ausgefüllt ist. Die Nachlaufsperre21 besitzt an ihrem oberen Ende einen verbreiterten Rücken22 , dessen Abstand von der die Ausgabeöffnung3 verschließenden Seitenwand23 so groß ist, dass zwischen diesem Rücken22 und der Seitenwand23 eine Tablette2' passt. Unterhalb des Rückens22 befindet sich gleichfalls eine Tablette2" , die in die Rinne zwischen der Seitenwand12 des Gehäuseunterteils10 und der gegenüberliegenden Seitenfläche des schmaleren Vorderteils29 der Nachlaufsperre21 passt. - In der Spendestellung der
8 ist das Gehäuseoberteil20 gegenüber dem Gehäuseunterteil10 soweit aufgeschoben, dass der Nocken26 an der unteren Stirnwand14 anliegt und die Ausgabeöffnung3 durch das Zurückschieben der Seitenwand23 freigegeben ist. Bei der stattgefundenen Verschiebung wurde gleichzeitig die in der Rinne zwischen dem Vorderteil29 der Nachlaufsperre21 und der Seitenwand12 befindliche Tablette2" vom breiteren Rücken22 der Nachlaufsperre21 mit nach unten geschoben, da der Abstand zwischen dem Rücken22 und der Seitenwand12 des Gehäuseunterteils10 so klein ist, dass die Tablette2" hier keinen Platz mehr findet. Durch diesen engen Raum ist somit auch kein Nachrutschen von Tabletten möglich. Auch das Nachrutschen der Tabletten vorne um die Nachlaufsperre21 herum ist unterbunden, da dieser Weg nun durch die Totraumsperre11 geschlossen ist. - In den
9 bis12 sind die Gehäuseteile eines Tablettenspenders dargestellt, dessen Gehäusetiefe wesentlich größer ist als die Dicke einer einzelnen Tablette. Zur Vereinzelung der Tabletten ist im Ausgabebereich ein Dosierelement in Form einer Rampe16 angeordnet, die einstückig mit dem Gehäuseunterteil10' gefertigt ist, wobei aus Fertigungsgründen diese Rampe16 von der Unterseite19 des Gehäuseunterteils10' hohl ausgeführt ist. Zur Stabilisierung dieses Hohlraums sind mit Abstand Stege17 in diesem Hohlraum angeordnet, wie in der11 dargestellt ist, die eine Draufsicht auf die Unterseite19 des Gehäuseunterteils10' zeigt. Die Totraumsperre11' ist bis zu dieser Rampe16 verbreitert, während nun die Nachlaufsperre21' deutlich schmaler als in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen ausgeführt ist. - In den
13 bis18 ist ein Tablettenspender1" dargestellt, bei dem die Gehäuseteile aus Gründen eines leichteren Zusammenfügens abgeändert wurden. Das Gehäuseunterteil10" enthält in seiner vorderen Stirnwand15 eine Aussparung18 , deren Breite der Breite des Rückens der Nachlaufsperre21" entspricht. Damit die Nachlaufsperre21" mit ihrem breiten Rücken in der Ausgangsstellung des Tablettenspenders1" diese Lücke in der Stirnwand15 des Gehäuseunterteils10" auch vollständig ausfüllen kann, ist die Nachlaufsperre21" am Gehäuseoberteil20" an deren vorderem Rand ausgerichtet, wie den14 und16 entnommen werden kann. - In den
17 und18 ist ein mit Tabletten2 gefüllter Tablettenspenders1" in der Ausgangsstellung (17 ) und in der Spenderstellung (18 ) dargestellt, wobei bei sonst gleicher Funktionsweise wie beim Ausführungsbeispiel der1 bis8 die bis zum vorderen Rand des Gehäuseunterteils10" angeordnete und die Aussparung18 in der Ausgangsstellung des Tablettenspenders1" verschließende Nachlaufsperre21" erkennbar ist. Die Breite der Aussparung18 muss bei einem derartigen Tablettenspender1" kleiner sein als ein Tablettendurchmesser, da sonst durch die Aussparung18 als weitere Ausgabeöffnung unerwünscht eine Tablette ausgetragen werden könnte. - In den
19 und20 sind die Gehäuseteile10"' und20"' eines weiteren (vierten) Tablettenspenders dargestellt. Bei diesen Gehäuseteilen10"' und20"' handelt es sich im Prinzip um die Gehäuseteile10 und20 des Tablettenspenders1 der1 bis8 , die hier mit einer Rückstellvorrichtung mit einem Federelement30 ergänzt wurden.19 zeigt ein dem Gehäuseunterteil10 entsprechendes Gehäuseunterteil10"' mit einer mit Abstand parallel zur rückwärtigen Stirnwand14 angeordneten Sperrwand34 . In Verbindung mit der rückwärtigen Stirnwand14 entsteht so ein hinterer Totraum35 , der nicht mit Tabletten befüllt wird, sondern zur Aufnahme eines Federelementes30 dient. In20 , die das zugehörende Gehäuseoberteil20"' zeigt, ist dieses Federelement30 abgebildet. Es besteht aus einem Federstab31 , der diagonal abgewinkelt mit einem Ende mit einem Federsteg32 einstückig verbunden ist. Der Federsteg32 ist mit Abstand zur rückwärtigen Stirnwand28 im Gehäuseoberteil20"' so angeordnet, dass das freie Ende des Federstegs32 zur rückwärtigen Stirnwand28 hingerichtet ist. Im Ausgangszustand des Tablettenspenders mit aufeinander gelegten Gehäuseteilen10"' und20"' befindet sich dieses Federelement30 innerhalb des hinteren Totraums35 , wobei sich der Federsteg32 an der Sperrwand34 abstützt und das freie Ende des Federstegs32 an der rückwärtigen Stirnwand14 anliegt. Bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils20"' zur Tablettenausgabe erfolgt dann eine aufgezwungene Biegung des Federstabs31 , die nach Beendigung des Spendevorgangs das Gehäuseoberteil20"' wieder in den Ausgangszustand zurückführt. - Zur Montageerleichterung und zur richtigen Abstandpositionierung des Federstegs
32 zur Sperrwand34 ist seine zur Sperrwand34 zeigende Seite mit Einführrippen33 ausgebildet. Durch entsprechende Dickenwahl dieser Einführrippen33 lässt sich bereits im Ausgangszustand des Tablettenspenders eine Vorspannung des Federstabes31 einstellen. - Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Insbesondere hinsichtlich der Form und Größe der Nachlaufsperre sowie der geometrischen Ausbildung des Spenders ist eine weitgehende Anpassung an die Größe der im Spender enthaltenden Tabletten oder auch sonstiger ähnlicher Produkte wie beispielsweise Pellets durch den Fachmann möglich und erforderlich.
-
- 1, 1"
- Tablettenspender
- 2, 2', 2"
- Tabletten
- 3
- Ausgabeöffnung
- 4
- Schnappverbindung
- 5
- Steg
- 10, 10', 10", 10"'
- Gehäuseunterteil
- 11, 11', 11"
- Totraumsperre
- 12
- Seitenwand (ausgabeseitig)
- 13
- Seitenwand
- 13'
- Seitenwandvorsprung
- 14
- Stirnwand
- 15
- Stirnwand (ausgabeseitig)
- 16
- rampenartiges Dosierelement
- 17
- Stege
- 18
- Aussparung
- 19
- Gehäuseunterseite
- 20, 20', 20", 20"'
- Gehäuseoberteil
- 21, 21', 21"
- Nachlaufsperre
- 22
- Rücken von
21 - 23
- Seitenwand (ausgabeseitig)
- 24
- Seitenwand
- 25
- Aussparung
- 26
- Nocken
- 27
- Deckfläche (Innenfläche des Oberteils)
- 28
- rückwärtige Stirnwand
- 29
- Vorderteil
von
21 - 30
- Federelement
- 31
- Federsteg
- 32
- Federsteg
- 33
- Einführrippen
- 34
- Sperrwand
- 35
- hinterer Totraum
Claims (14)
- Tablettenspender (
1 ,1" ) zur Aufbewahrung und zur einzel-portionierten Ausgabe von Tabletten (2 ), bestehend aus einem zweiteiligen Spendergehäuse zur Aufnahme einer größeren Anzahl Tabletten (2 ) mit einer im Spendergehäuse angeordneten Ausgabeöffnung (3 ), durch die die Tabletten (2 ) vereinzelt aus dem Spendergehäuse ausgetragen werden, gekennzeichnet durch ein Spendergehäuse aus zwei schachtelförmig aufeinander gelegten Gehäusehälften (10 ,10' ,10" ;20 ,20' ,20" ,20"' ) gleicher Länge, einem Gehäuseunterteil (10 ,10' ,10" ,10"' ) mit in einer Gehäuseecke angeordneten Ausgabeöffnung (3 ) und einem Gehäuseoberteil (20 ,20' ,20" ,20"' ) ohne ausgabenseitige Stirnwand (23 ), die so miteinander verbunden sind, dass parallel zur Behälterachse eine gegeneinander gerichtete Verschiebung möglich ist, durch die die Ausgabeöffnung (3 ) in der Seitenwand (14 ) einer Ecke des Gehäuseunterteils (10 ,10' ,10" ,10"' ) durch das Gehäuseoberteil (20 ,20' ,20" ,20"' ) wechselweise geöffnet und geschlossen wird. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusehälften (10 ,10' ,10" ;10"' 20 ,20' ,20" ,20"' ) des Spendergehäuses an ihren beiden Längsseitenwänden (12 ,13 ;23 ,24 ) durch einen lösbaren Verschlussmechanismus, beispielsweise durch einen Klipsverschluss (4 ), miteinander verbunden sind. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum des Spendergehäuses am Gehäuseunterteil (10 ,10' ,10" ,10"' ) an der der Ausgabeöffnung (3 ) gegenüberliegenden Ecke eine Totraumsperre (11 ,11' ,11" ) und am Gehäuseoberteil (20 ,20' ,20" ,20"' ) an der Stirnseite eine Nachlaufsperre (21 ,21' ,21" ) als Dosierelemente so zueinander angeordnet sind, dass jeweils nur eine Tablette (2 ) in den Ausgabebereich der Ausgabeöffnung (3 ) gelangt. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachlaufsperre (21 ,21' ,21" ) nasenförmig mit einem ausgabenseitig stufenförmig vorspringenden breiteren Rücken (22 ) ausgebildet und so angeordnet ist, dass der seitliche Abstand des breiteren Rückens (22 ) von der ausgabenseitigen Seitenwand (23 ) des Gehäuseoberteils (20 ,20' ,20" ,20"' ) größer und von der ausgabenseitigen Seitenwand (12 ) des Gehäuseunterteils (10 ,10' ,10" ,10"' ) kleiner ist als der Durchmesser der Tabletten (2 ). - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die im Gehäuseinnenraum befindliche Totraumsperre (11 ,11' ,11" ) an der der Ausgabeöffnung (3 ) gegenüberliegenden Ecke des Gehäuseunterteils (10 ,10' ,10" ,10"' ) so angeordnet ist, dass sie in der Ausgangsstellung des Tablettenspenders (1 ,1" ) den Raum zwischen der Nachlaufsperre (21 ,21' ,21" ) und der Seitenwand (13 ) des Gehäuseunterteils (10 ,10' ,10" ,10"' ) ausfüllt und in der Ausgabestellung des Tablettenspenders (1 ,1" ) so verschoben ist, dass sie ein sonst mögliches Nachrutschen von Tabletten (2 ) vorne herum um die Nachlaufsperre (21 ,21' ,21" ) verhindert. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass für flache Tabletten (2 ), deren Dicke wesentlich geringer als die Gehäusetiefe ist, so dass zwei oder mehr Tabletten (2 ) übereinander liegen können, zur Vordosierung der Tabletten (2 ) im Innenraum des Spendergehäuses im Zulaufbereich zur Ausgabeöffnung (3 ) hin zusätzlich ein rampenartig ausgebildetes Dosierelement (16 ) am Gehäuseunterteil (10' ) angeordnet ist. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das rampenartige Dosierelement (16 ) von der Unterseite (19 ) des Gehäuseunterteils (10' ) ausgehöhlt mit in dieser Höhlung angeordneten Stegen (17 ) zu seiner Stabilisierung ausgebildet ist. - Tablettenspender (
1" ) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgabeseitige Stirnwand (15 ) des Gehäuseunterteils (10" ) eine Aussparung (18 ) aufweist, deren Breite kleiner ist als der Tablettendurchmesser und der Breite des breiten Rückens (22 ) der Nachlaufsperre (21" ) entspricht und die bei geschlossenem Tablettenspender (1" ) durch den in diese Aussparung (18 ) eingeschobenen breiten Rücken (22 ) der Nachlaufsperre (21" ) verschlossen ist. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass innen an der Deckfläche (27 ) des Gehäuseoberteils (20 ,20' ,20" ) ein Nocken (26 ) angeordnet ist, der den Schiebeweg des Gehäuseoberteils (20 ,20' ,20" ,20"' ) bei der Tablettenausgabe durch Anschlag an der der Ausgabeöffnung (3 ) gegenüberliegenden rückwärtigen Stirnwand (14 ) des Gehäuseunterteils (10 ,10' ,10" ,10"' ) begrenzt. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass innen an der Deckfläche (27 ) des Oberteils (20 ,20' ,20" ,20"' ) neben der Nachlaufsperre (21 ,21" ) ein bogenförmig ausgebildeter Steg (5 ) angeordnet ist, der durch Kotakt mit der Totraumsperre (11 ,11" ) das unge wollte Öffnen und Schließen des Tablettenspenders (1 ,1" ) erschwert und das Öffnen und Schließen akustisch und/oder fühlbar signalisiert. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Bereich (3 ) des Gehäuseoberteils (20"' ) eine Rückstellvorrichtung mit einem Federelement (30 ) angeordnet ist, die sich an der rückwärtigen Stirnwand (14 ) des Gehäuseunterteils (10"' ) abstützt und die bei der Tablettenausgabe durch die Verschiebung des Gehäuseoberteils (20"' ) gespannt wird. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die der Ausgabeöffnung (3 ) gegenüberliegenden Stirnwand (28 ) des Oberteils (20 ,20' ,20" ,20"' ) eine Aussparung (25 ) aufweist, um die Verschiebung der Gehäusehälften (10 ,10' ,10" ,10"' ,20 ,20' ,20" ,20"' ) von außen zu erleichtern. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierelemente (11 ,11' ,11" ;21 ,21' ,21" ;16 ) einteilig als Segmente mit den Gehäusehälften (10 ,10' ,10" ;20 ,20' ,20" ,20"' ) gefertigt sind. - Tablettenspender (
1 ,1" ) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er nach seiner Entleerung wieder befüllbar ausgebildet ist.
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