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DE20304148U1 - Tablettenspender - Google Patents

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DE20304148U1
DE20304148U1 DE20304148U DE20304148U DE20304148U1 DE 20304148 U1 DE20304148 U1 DE 20304148U1 DE 20304148 U DE20304148 U DE 20304148U DE 20304148 U DE20304148 U DE 20304148U DE 20304148 U1 DE20304148 U1 DE 20304148U1
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DE
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housing
dispenser
tablet
tablet dispenser
tablets
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DE20304148U
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English (en)
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RPC Bramlage GmbH
Original Assignee
RPC Bramlage GmbH
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Priority to PL04719380T priority patent/PL1606193T3/pl
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Priority to US10/537,229 priority patent/US20060049202A1/en
Priority to EP04719380A priority patent/EP1606193B1/de
Priority to DE502004001205T priority patent/DE502004001205D1/de
Priority to ES04719380T priority patent/ES2267058T3/es
Priority to RU2005121145/11A priority patent/RU2296090C2/ru
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Abstract

Tablettenspender (1, 1") zur Aufbewahrung und zur einzel-portionierten Ausgabe von Tabletten (2), bestehend aus einem zweiteiligen Spendergehäuse zur Aufnahme einer größeren Anzahl Tabletten (2) mit einer im Spendergehäuse angeordneten Ausgabeöffnung (3), durch die die Tabletten (2) vereinzelt aus dem Spendergehäuse ausgetragen werden, gekennzeichnet durch ein Spendergehäuse aus zwei schachtelförmig aufeinander gelegten Gehäusehälften (10, 10', 10"; 20, 20', 20", 20"') gleicher Länge, einem Gehäuseunterteil (10, 10', 10", 10"') mit in einer Gehäuseecke angeordneten Ausgabeöffnung (3) und einem Gehäuseoberteil (20, 20', 20", 20"') ohne ausgabenseitige Stirnwand (23), die so miteinander verbunden sind, dass parallel zur Behälterachse eine gegeneinander gerichtete Verschiebung möglich ist, durch die die Ausgabeöffnung (3) in der Seitenwand (14) einer Ecke des Gehäuseunterteils (10, 10', 10", 10"') durch das Gehäuseoberteil (20, 20', 20", 20"') wechselweise geöffnet und geschlossen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Tablettenspender zur Aufbewahrung und zur einzelportionierten Ausgabe von Tabletten, bestehend aus einem zweiteiligen Spendergehäuse zur Aufnahme einer größeren Anzahl Tabletten mit einer im Spendergehäuse angeordneten Ausgabeöffnung, durch die die Tabletten vereinzelt aus dem Spendergehäuse ausgetragen werden.
  • Bei bekannten Tablettenspendern einfacher Konstruktion ist nach Öffnen der Ausgabeöffnung, die beispielsweise einen Entnahmeschacht abschließt, ein Nachrutschen des im Behältnis vorhandenen Produkts möglich, wodurch eine unkontrollierte Menge des Produkts aus dem Behältnis unerwünscht freigesetzt werden kann.
  • Weiterhin sind Spender mit einer im Spendergehäuse angeordneten mechanisch zu betätigenden Vorrichtung bekannt, durch deren hubbegrenzte Verlagerung innerhalb des Spendergehäuses eine Ausgabeöffnung im Spendergehäuse freigegeben und eine Tablette je Hub aus dem Spendergehäuse ausgetragen wird. Ein derartiger Tablettenspender wird in der deutschen Offenlegungsschrift DE 29 22 350 A1 beschrieben. Er besteht aus zwei teleskopartig ineinander verschiebbaren Gehäuseteilen, die jeweils an ihrer Längsseite eine Ausgabeöffnung besitzen, die in der Ausgangsstellung gegeneinander versetzt angeordnet sind. Durch äußeren Druck auf das frei vorstehende Ende des Gehäuseinnenteils als Betätigungstaste verschiebt sich dieses weiter in das Gehäuseaußenteil, wodurch die beiden Ausgabeöffnungen zur Deckung gebracht und eine Tablette ausgetragen wird. Ein sich bei dieser Verschiebung gleichzeitig verschiebender Finger des Gehäuseinnenteils verhindert hierbei, dass mehr als nur eine Tablette ausgetragen wird. Nachteilig ist bei diesem Spender, dass das frei zugängliche Ende des Gehäuseinnenteils ein ungewolltes Auslösen der Spendemechanik nicht mit genügender Sicherheit ausschließt.
  • Aus der europäischen Patentschrift EP 0 161 538 B1 ist ein Tablettenspender bekannt, bei dem gleichfalls zwei das Spendergehäuse bildende Gehäuseteile ineinander geschoben sind, wobei sich eine am Gehäuseinnenteil angeordnete Feder in Form einer Zunge an der Wand des Gehäuseaußenteils abstützt. Beide Gehäuseteile sind so ausgebildet, dass im zusammengeschobenen Zustand eine Ausgabekammer mit schräg hierzu abfallender Sortierrinne gebildet ist. Die Breite der Sortierrinne ist auf die Dicke einer Tablettenlage abgestimmt und die Ausgabekammer so dimensioniert, dass vorsortiert mindestens zwei Tabletten ausgabebereit übereinander liegen. Bei der Ausgabe, wobei auch hier durch Verschiebung der beiden Gehäuseteile die beiden Gehäuseöffnungen zur Deckung gebracht werden, wird ein Abteilfinger zwischen die beiden Tabletten geschoben, so dass auch hier nur eine Tablette ausgetragen wird.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Ausgabevorrichtung der gattungsgemäßen Art so auszubilden, dass mit einfachen Konstruktions- und Fertigungsmitteln und ohne Hilfe einer aufwendigen mechanischen Vorrichtung nach Öffnung der Ausgabeöffnung nur eine Tablette freigegeben wird und ein unbeabsichtigtes Nachlaufen weiterer Tabletten unterbleibt.
  • Die gestellte Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 durch ein Spendergehäuse gelöst, das aus zwei schachtelförmig aufeinander gelegten Gehäusehälften gleicher Länge besteht, einem Gehäuseunterteil mit in einer Gehäuseecke angeordneten Ausgabeöffnung und einem Gehäuseoberteil ohne ausgabenseitige Stirnwand, die so miteinander verbunden sind, dass parallel zur Behälterachse eine gegeneinander gerichtete Verschiebung möglich ist, durch die die Ausgabeöffnung in der Seitenwand einer Ecke des Gehäuseunterteil durch das Gehäuseoberteil wechselweise geöffnet und geschlossen wird.
  • Das Wirkungsprinzip des erfindungsgemäßen Tablettenspenders ist dabei wie folgt: Durch Schräghalten des Tablettenspenders mit der Ausgabeecke als niedrigster Punkt fallen die Tabletten in diese Ausgabeecke. Durch Zurückschieben des Gehäuseoberteils, wodurch die seitliche Ausgabeöffnung in der Seitenwand des Gehäuseunterteils freigegeben wird, verbleibt genau eine Tablette in der Ausgabeecke, während die übrigen Tabletten durch Dosierelemente zurückgeschoben werden.
  • Als Dosierelemente sind erfindungsgemäß im Innenraum des Spendergehäuses am Gehäuseunterteil an der der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Ecke eine Totraumsperre und am Gehäuseoberteil an der Stirnseite eine Nachlaufsperre so zueinander angeordnet, dass jeweils nur eine Tablette in den Ausgabebereich der Ausgabeöffnung gelangt und bei geöffneter Ausgabeöffnung diese gegen nachlaufende Tabletten abgeschottet wird.
  • Die Nachlaufsperre am Gehäuseoberteil ist nasenförmig ausgebildet mit einem ausgabenseitig stufenförmig vorspringenden breiteren Rücken. Sie ist innerhalb des Innenraums des Spendergehäuses so angeordnet, dass der seitliche Abstand des breiteren Rückens von der ausgabenseitigen Seitenwand des Gehäuseoberteils größer und von der ausgabenseitigen Seitenwand des Gehäuseunterteils kleiner ist als der Tablettendurchmesser. Durch diese Anordnung der Nachlaufsperre wird erreicht, dass im geschlossenen Zustand des Tablettenspenders genau eine Tablette vor der geschlossenen Ausgabeöffnung zwischen der ausgabenseitigen Seitenwand des Gehäuseoberteils und dem Rücken der Nachlaufsperre Platz findet und bei Öffnung der Ausgabeöffnung durch Verschiebung des Gehäuseoberteils ausgetragen werden kann. Nachfolgende Tabletten werden durch diese Verschiebung dagegen zurückgedrängt, da der Raum zwischen dem Rücken der Nachlaufsperre und der Seitenwand des Gehäuseunterteils für eine Tablette nun nicht mehr ausreichend groß genug ist. Die Form und die Größe der Nachlaufsperre ist dabei an unterschiedliche Größen und Formen der Tabletten durch entsprechende Ausbildung und Anordnung am Gehäuseoberteil angepasst.
  • Die im Gehäuseinnenraum befindliche Totraumsperre ist an der der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Ecke des Gehäuseunterteils so angeordnet, dass sie in der Ausgangsstellung des Tablettenspenders den Raum zwischen der Nachlaufsperre und der Seitenwand des Gehäuseunterteils ausfüllt und in der Ausgabestellung des Tablettenspenders gegenüber der Nachlaufsperre so verschoben ist, dass sie ein sonst mögliches Nachrutschen von Tabletten vorne um die Nachlaufsperre herum mit Vorteil verhindert.
  • Bei Tablettenspendern für flache Tabletten, deren Dicke wesentlich geringer als die Gehäusetiefe des Tablettenspenders ist, so dass zwei oder mehr Tabletten übereinander liegen können, ist zur Vordosierung der Tabletten in der Gehäuseecke im Innenraum des Spendergehäuses im Zulaufbereich zur Ausgabeöff nung hin zusätzlich ein rampenartig ausgebildetes Dosierelement am Gehäuseunterteil angeordnet. Dieses rampenartige Dosierelement ist aus Fertigungsgründen – üblicherweise wird ein derartiger Tablettenspender nach dem Spritzgussverfahren hergestellt – von der Gehäuseaußenseite her ausgehöhlt ausgebildet mit in der Höhlung angeordneten Stegen zur Stabilisierung. Diese Stege dienen dann bei Bedarf gleichzeitig zur Unterstützung der Klebefläche für beispielsweise eines eventuellen Bodenetiketts.
  • Entsprechend einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung sind die beiden Gehäusehälften des Spendergehäuses an ihren Längsseiten durch einen lösbaren Verschlussmechanismus miteinander verbunden, beispielsweise durch einen Klipsverschluss. Ein derartiger Verschluss kann leicht wieder gelöst werden, beispielsweise zu einem Wiederbefüllen des Tablettenspenders nach seiner Entleerung.
  • Um eine Montage des Gehäuseoberteils nach der Befüllung des Gehäuseunterteils zu erleichtern, weist nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die ausgabeseitige Stirnwand des Gehäuseunterteils eine Aussparung auf, die der Breite des breiten Rückens der Nachlaufsperre entspricht. Hierdurch wird es einfacher möglich, das Gehäuseoberteil in einer der Spenderichtung entgegenwirkenden Richtung auf das Gehäuseunterteil aufzusetzen und die beiden Gehäuseteile miteinander zu verbinden, ohne dass das Füllgut zwischen den Dosierelementen des Gehäuseoberteils und des Gehäuseunterteils eingeklemmt wird, welches die Montage erschweren würde. Die entstehende Lücke wird dann bei geschlossenem Tablettenspender durch den in diese Aussparung eingeschobenen breiten Rücken der Nachlaufsperre verschlossen.
  • Damit das Gehäuseoberteil bei der Tablettenausgabe nicht zu weit verschoben werden kann, ist erfindungsgemäß der Schiebeweg des Gehäuseoberteils begrenzt. Hierzu ist innen an der Deckfläche des Gehäuseoberteils ein Nocken angeordnet, der in der Endstellung an der der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden rückwärtigen Stirnwand des Gehäuseunterteils anschlägt und damit eine weitere Verschiebung blockiert. Weiterhin ist innen an der Deckfläche des Gehäuseoberteils ein bogenförmig ausgebildeter Steg angeordnet, der bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils über die Totraumsperre schleift, dadurch das ungewollte Öffnen und Schließen des Tablettenspenders erschwert und das Öffnen und Schließen hör- und/oder fühlbar signalisiert. Sämtliche im Gehäuseinnern angeordnete Dosierelemente sowie der die Verschiebung begrenzende Nocken und der das Öffnen und Schließen erschwerende und signalisierende Steg sind erfindungsgemäß einstückig mit dem entsprechenden Gehäuseteil gefertigt.
  • Um das Schließen des Tablettenspenders nach einer Tablettenausgabe zu erleichtern, ist in dem der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Bereich des Gehäuseoberteils eine Rückstellvorrichtung mit einem Federelement angeordnet, die sich an der rückwärtigen Stirnwand des Gehäuseunterteils abstützt. Bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils zur Tablettenausgabe wird diese Feder gespannt und bewirkt nach der Tablettenausgabe dann eine erleichterte Zurückführung des Gehäuseoberteils in die Ausgangslage. Bei der Montage der Feder kann diese auch so vorgespannt werden, dass die Federkraft für ein selbsttätiges Schließen des Tablettenspenders ausreichend groß ist. Als Federelement kann beispielsweise ein auf Biegung beanspruchbarer Federstab oder eine auf Druck beanspruchbare Spiralfeder verwendet werden.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist zur besseren Handhabung des Tablettenspenders das Oberteil an seiner der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Stirnwand eine Aussparung auf. Durch diese Aussparung ist die Stirnwand des Gehäuseunterteils in der Ausgangsstellung von außen zugänglich, wodurch die Verschiebung der Gehäusehälften durch beispielsweise Fingerdruck auf diese Stirnwand erleichtert wird.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen.
  • Es zeigen:
  • 1 und 2 einen Tablettenspender in perspektivischen Darstellungen in der Ausgangsstellung und in der Spendestellung,
  • 3 bis 6 die Gehäuseteile des Tablettenspenders der 1 und 2 in verschiedenen Ansichten,
  • 7 den Tablettenspender der 1 und 2 in einem Horizontalschnitt in der Ausgangsstellung,
  • 8 den Tablettenspender der 7 in der Spendestellung,
  • 9 bis 12 die Gehäuseteile eines weiteren Tablettenspenders in verschiedenen Ansichten,
  • 13 bis 16 die Gehäuseteile eines dritten Tablettenspenders in verschiedenen Ansichten,
  • 17 einen Tablettenspender mit den Gehäuseteilen der 13 bis 16 in einem Horizontalschnitt in der Ausgangsstellung,
  • 18 den Tablettenspender der 17 in der Spendestellung,
  • 19 und 20 die Gehäuseteile eines vierten Tablettenspenders mit einem Federelement.
  • Der Tablettenspender 1 gemäß den 1 und 2 ist schachtelförmig ausgebildet mit einer der Tablettenhöhe entsprechenden Gehäusetiefe. In der Spendestellung der 2 ist das Gehäuseoberteil 20 gegenüber dem Gehäuseunterteil 10 soweit zurückgeschoben, dass eine seitliche Ausgabeöffnung 3 des Gehäuseunterteils 10 gerade freigegeben ist und eine Tablette 2 ausgetragen werden kann.
  • In den 3 bis 6 sind die beiden Gehäuseteile, aus denen der Tablettenspender 1 zusammengesetzt ist, in jeweils einer Draufsicht (3 und 5) und einer perspektivischen Darstellung (4 und 6) abgebildet. Es sind dies das Gehäuseunterteil 10 und das Gehäuseoberteil 20, die beide schubladenähnlich ausgebildet sind und durch Übereinanderschieben ihrer Seitenwände 12, 13 und 23, 24 den Tablettenspender 1 der 1 und 2 bilden, wobei eine Schnappverbindung 4 nach der Montage das Auseinanderfallen der beiden Gehäuseteile verhindert, ohne eine gewollte Verschiebung zu blockieren.
  • Damit ein Verschieben des Gehäuseoberteils 20 entsprechend der 2 möglich ist, besitzt nur das Gehäuseunterteil 10 eine vordere Stirnwand 15, während beim Gehäuseoberteil 20 eine derartige Wand fehlt. Damit dieses Verschieben des Gehäuseoberteils 20 nur in begrenztem Maße erfolgt und nicht beide Gehäuseteile völlig auseinander geschoben werden können, besitzt das Gehäuseoberteil 20 am hinteren Bereich seiner Deckfläche 27 einen Nocken 26, der bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils 20 an der hinteren Stirn wand 14 des Gehäuseunterteils 10 anschlägt und damit eine weitere Verschiebung blockiert.
  • Innen an der Deckfläche 27 des Gehäuseoberteils 20 ist neben der Nachlaufsperre 21 ein bogenförmig ausgebildeter Steg 5 angeordnet, der über die Totraumsperre 11 des Gehäuseunterteils 10 bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils 20 schleift. Die Höhe des Stegs 5 ist dabei so groß, dass der Steg 5 das ungewollte Öffnen und Schließen des Tablettenspenders 1 erschwert und beim Öffnen und Schließen ein hör- und/oder fühlbares Klicken erzeugt.
  • Bei der Wiederherstellung des Ausgangszustandes durch Rückschieben des Gehäuseoberteils 20 wird die Ausgabeöffnung 3 in der Seitenwand 12 des Gehäuseunterteils 10 von der Seitenwand 23 des Gehäuseoberteils 20 wieder verschlossen, während die gegenüberliegende verkürzte Seitenwand 24 des Gehäuseoberteils 20 dann gegen das als Anschlag ausgebildete stufenförmig vorspringende Ende 13' der Seitenwand 13 des Gehäuseunterteils 10 abdichtend anstößt. Die der Ausgabeöffnung 3 gegenüberliegenden Stirnwand 28 des Gehäuseoberteils 20 besitzt eine halbkreisförmige Aussparung 25, um die Stirnwand 14 des Gehäuseunterteils 10 zugänglich zu machen und das Gehäuseunterteil 10 gegenüber dem Gehäuseoberteil 20 zur Spendestellung der 2 leichter verschieben zu können.
  • Um die gewünschte Vereinzelung der Tabletten 2 zu erzielen und zur Vermeidung des ungewollten Nachrutschens weiterer Tabletten 2 während des Spendevorgangs sind im Gehäuseinnern am Gehäuseoberteil 20 und am Gehäuseunterteil 10 Dosierelemente angeordnet. Das Gehäuseunterteil 10 weist hierbei eine der Ausgabeöffnung 3 gegenüberliegende Totraumsperre 11 und das Ge häuseoberteil 20 eine zwischen der Ausgabeöffnung 3 und der Totraumsperre 11 angeordnete Nachlaufsperre 21 auf.
  • Die Wirkungsweise dieser Dosierelemente wird aus den 7 und 8 deutlich. In der Ausgangsstellung der 7 befindet sich im Ausgabereich des Tablettenspenders 1 an der Ausgabeöffnung 3 genau eine Tablette 2', während der übrige obere Raum von der Totraumsperre 11 und der Nachlaufsperre 21 fast vollständig ausgefüllt ist. Die Nachlaufsperre 21 besitzt an ihrem oberen Ende einen verbreiterten Rücken 22, dessen Abstand von der die Ausgabeöffnung 3 verschließenden Seitenwand 23 so groß ist, dass zwischen diesem Rücken 22 und der Seitenwand 23 eine Tablette 2' passt. Unterhalb des Rückens 22 befindet sich gleichfalls eine Tablette 2", die in die Rinne zwischen der Seitenwand 12 des Gehäuseunterteils 10 und der gegenüberliegenden Seitenfläche des schmaleren Vorderteils 29 der Nachlaufsperre 21 passt.
  • In der Spendestellung der 8 ist das Gehäuseoberteil 20 gegenüber dem Gehäuseunterteil 10 soweit aufgeschoben, dass der Nocken 26 an der unteren Stirnwand 14 anliegt und die Ausgabeöffnung 3 durch das Zurückschieben der Seitenwand 23 freigegeben ist. Bei der stattgefundenen Verschiebung wurde gleichzeitig die in der Rinne zwischen dem Vorderteil 29 der Nachlaufsperre 21 und der Seitenwand 12 befindliche Tablette 2" vom breiteren Rücken 22 der Nachlaufsperre 21 mit nach unten geschoben, da der Abstand zwischen dem Rücken 22 und der Seitenwand 12 des Gehäuseunterteils 10 so klein ist, dass die Tablette 2" hier keinen Platz mehr findet. Durch diesen engen Raum ist somit auch kein Nachrutschen von Tabletten möglich. Auch das Nachrutschen der Tabletten vorne um die Nachlaufsperre 21 herum ist unterbunden, da dieser Weg nun durch die Totraumsperre 11 geschlossen ist.
  • In den 9 bis 12 sind die Gehäuseteile eines Tablettenspenders dargestellt, dessen Gehäusetiefe wesentlich größer ist als die Dicke einer einzelnen Tablette. Zur Vereinzelung der Tabletten ist im Ausgabebereich ein Dosierelement in Form einer Rampe 16 angeordnet, die einstückig mit dem Gehäuseunterteil 10' gefertigt ist, wobei aus Fertigungsgründen diese Rampe 16 von der Unterseite 19 des Gehäuseunterteils 10' hohl ausgeführt ist. Zur Stabilisierung dieses Hohlraums sind mit Abstand Stege 17 in diesem Hohlraum angeordnet, wie in der 11 dargestellt ist, die eine Draufsicht auf die Unterseite 19 des Gehäuseunterteils 10' zeigt. Die Totraumsperre 11' ist bis zu dieser Rampe 16 verbreitert, während nun die Nachlaufsperre 21' deutlich schmaler als in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen ausgeführt ist.
  • In den 13 bis 18 ist ein Tablettenspender 1" dargestellt, bei dem die Gehäuseteile aus Gründen eines leichteren Zusammenfügens abgeändert wurden. Das Gehäuseunterteil 10" enthält in seiner vorderen Stirnwand 15 eine Aussparung 18, deren Breite der Breite des Rückens der Nachlaufsperre 21" entspricht. Damit die Nachlaufsperre 21" mit ihrem breiten Rücken in der Ausgangsstellung des Tablettenspenders 1" diese Lücke in der Stirnwand 15 des Gehäuseunterteils 10" auch vollständig ausfüllen kann, ist die Nachlaufsperre 21" am Gehäuseoberteil 20" an deren vorderem Rand ausgerichtet, wie den 14 und 16 entnommen werden kann.
  • In den 17 und 18 ist ein mit Tabletten 2 gefüllter Tablettenspenders 1" in der Ausgangsstellung (17) und in der Spenderstellung (18) dargestellt, wobei bei sonst gleicher Funktionsweise wie beim Ausführungsbeispiel der 1 bis 8 die bis zum vorderen Rand des Gehäuseunterteils 10" angeordnete und die Aussparung 18 in der Ausgangsstellung des Tablettenspenders 1" verschließende Nachlaufsperre 21" erkennbar ist. Die Breite der Aussparung 18 muss bei einem derartigen Tablettenspender 1" kleiner sein als ein Tablettendurchmesser, da sonst durch die Aussparung 18 als weitere Ausgabeöffnung unerwünscht eine Tablette ausgetragen werden könnte.
  • In den 19 und 20 sind die Gehäuseteile 10"' und 20"' eines weiteren (vierten) Tablettenspenders dargestellt. Bei diesen Gehäuseteilen 10"' und 20"' handelt es sich im Prinzip um die Gehäuseteile 10 und 20 des Tablettenspenders 1 der 1 bis 8, die hier mit einer Rückstellvorrichtung mit einem Federelement 30 ergänzt wurden. 19 zeigt ein dem Gehäuseunterteil 10 entsprechendes Gehäuseunterteil 10"' mit einer mit Abstand parallel zur rückwärtigen Stirnwand 14 angeordneten Sperrwand 34. In Verbindung mit der rückwärtigen Stirnwand 14 entsteht so ein hinterer Totraum 35, der nicht mit Tabletten befüllt wird, sondern zur Aufnahme eines Federelementes 30 dient. In 20, die das zugehörende Gehäuseoberteil 20"' zeigt, ist dieses Federelement 30 abgebildet. Es besteht aus einem Federstab 31, der diagonal abgewinkelt mit einem Ende mit einem Federsteg 32 einstückig verbunden ist. Der Federsteg 32 ist mit Abstand zur rückwärtigen Stirnwand 28 im Gehäuseoberteil 20"' so angeordnet, dass das freie Ende des Federstegs 32 zur rückwärtigen Stirnwand 28 hingerichtet ist. Im Ausgangszustand des Tablettenspenders mit aufeinander gelegten Gehäuseteilen 10"' und 20"' befindet sich dieses Federelement 30 innerhalb des hinteren Totraums 35, wobei sich der Federsteg 32 an der Sperrwand 34 abstützt und das freie Ende des Federstegs 32 an der rückwärtigen Stirnwand 14 anliegt. Bei der Verschiebung des Gehäuseoberteils 20"' zur Tablettenausgabe erfolgt dann eine aufgezwungene Biegung des Federstabs 31, die nach Beendigung des Spendevorgangs das Gehäuseoberteil 20"' wieder in den Ausgangszustand zurückführt.
  • Zur Montageerleichterung und zur richtigen Abstandpositionierung des Federstegs 32 zur Sperrwand 34 ist seine zur Sperrwand 34 zeigende Seite mit Einführrippen 33 ausgebildet. Durch entsprechende Dickenwahl dieser Einführrippen 33 lässt sich bereits im Ausgangszustand des Tablettenspenders eine Vorspannung des Federstabes 31 einstellen.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Insbesondere hinsichtlich der Form und Größe der Nachlaufsperre sowie der geometrischen Ausbildung des Spenders ist eine weitgehende Anpassung an die Größe der im Spender enthaltenden Tabletten oder auch sonstiger ähnlicher Produkte wie beispielsweise Pellets durch den Fachmann möglich und erforderlich.
  • 1, 1"
    Tablettenspender
    2, 2', 2"
    Tabletten
    3
    Ausgabeöffnung
    4
    Schnappverbindung
    5
    Steg
    10, 10', 10", 10"'
    Gehäuseunterteil
    11, 11', 11"
    Totraumsperre
    12
    Seitenwand (ausgabeseitig)
    13
    Seitenwand
    13'
    Seitenwandvorsprung
    14
    Stirnwand
    15
    Stirnwand (ausgabeseitig)
    16
    rampenartiges Dosierelement
    17
    Stege
    18
    Aussparung
    19
    Gehäuseunterseite
    20, 20', 20", 20"'
    Gehäuseoberteil
    21, 21', 21"
    Nachlaufsperre
    22
    Rücken von 21
    23
    Seitenwand (ausgabeseitig)
    24
    Seitenwand
    25
    Aussparung
    26
    Nocken
    27
    Deckfläche (Innenfläche des Oberteils)
    28
    rückwärtige Stirnwand
    29
    Vorderteil von 21
    30
    Federelement
    31
    Federsteg
    32
    Federsteg
    33
    Einführrippen
    34
    Sperrwand
    35
    hinterer Totraum

Claims (14)

  1. Tablettenspender (1, 1") zur Aufbewahrung und zur einzel-portionierten Ausgabe von Tabletten (2), bestehend aus einem zweiteiligen Spendergehäuse zur Aufnahme einer größeren Anzahl Tabletten (2) mit einer im Spendergehäuse angeordneten Ausgabeöffnung (3), durch die die Tabletten (2) vereinzelt aus dem Spendergehäuse ausgetragen werden, gekennzeichnet durch ein Spendergehäuse aus zwei schachtelförmig aufeinander gelegten Gehäusehälften (10, 10', 10"; 20, 20', 20", 20"') gleicher Länge, einem Gehäuseunterteil (10, 10', 10", 10"') mit in einer Gehäuseecke angeordneten Ausgabeöffnung (3) und einem Gehäuseoberteil (20, 20', 20", 20"') ohne ausgabenseitige Stirnwand (23), die so miteinander verbunden sind, dass parallel zur Behälterachse eine gegeneinander gerichtete Verschiebung möglich ist, durch die die Ausgabeöffnung (3) in der Seitenwand (14) einer Ecke des Gehäuseunterteils (10, 10', 10", 10"') durch das Gehäuseoberteil (20, 20', 20", 20"') wechselweise geöffnet und geschlossen wird.
  2. Tablettenspender (1, 1") nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusehälften (10, 10', 10"; 10"' 20, 20', 20", 20"') des Spendergehäuses an ihren beiden Längsseitenwänden (12, 13; 23, 24) durch einen lösbaren Verschlussmechanismus, beispielsweise durch einen Klipsverschluss (4), miteinander verbunden sind.
  3. Tablettenspender (1, 1") nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum des Spendergehäuses am Gehäuseunterteil (10, 10', 10", 10"') an der der Ausgabeöffnung (3) gegenüberliegenden Ecke eine Totraumsperre (11, 11', 11") und am Gehäuseoberteil (20, 20', 20", 20"') an der Stirnseite eine Nachlaufsperre (21, 21', 21") als Dosierelemente so zueinander angeordnet sind, dass jeweils nur eine Tablette (2) in den Ausgabebereich der Ausgabeöffnung (3) gelangt.
  4. Tablettenspender (1, 1") nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachlaufsperre (21, 21', 21") nasenförmig mit einem ausgabenseitig stufenförmig vorspringenden breiteren Rücken (22) ausgebildet und so angeordnet ist, dass der seitliche Abstand des breiteren Rückens (22) von der ausgabenseitigen Seitenwand (23) des Gehäuseoberteils (20, 20', 20", 20"') größer und von der ausgabenseitigen Seitenwand (12) des Gehäuseunterteils (10, 10', 10", 10"') kleiner ist als der Durchmesser der Tabletten (2).
  5. Tablettenspender (1, 1") nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die im Gehäuseinnenraum befindliche Totraumsperre (11, 11', 11") an der der Ausgabeöffnung (3) gegenüberliegenden Ecke des Gehäuseunterteils (10, 10', 10", 10"') so angeordnet ist, dass sie in der Ausgangsstellung des Tablettenspenders (1, 1") den Raum zwischen der Nachlaufsperre (21, 21', 21") und der Seitenwand (13) des Gehäuseunterteils (10, 10', 10", 10"') ausfüllt und in der Ausgabestellung des Tablettenspenders (1, 1") so verschoben ist, dass sie ein sonst mögliches Nachrutschen von Tabletten (2) vorne herum um die Nachlaufsperre (21, 21', 21") verhindert.
  6. Tablettenspender (1, 1") nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass für flache Tabletten (2), deren Dicke wesentlich geringer als die Gehäusetiefe ist, so dass zwei oder mehr Tabletten (2) übereinander liegen können, zur Vordosierung der Tabletten (2) im Innenraum des Spendergehäuses im Zulaufbereich zur Ausgabeöffnung (3) hin zusätzlich ein rampenartig ausgebildetes Dosierelement (16) am Gehäuseunterteil (10') angeordnet ist.
  7. Tablettenspender (1, 1") nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das rampenartige Dosierelement (16) von der Unterseite (19) des Gehäuseunterteils (10') ausgehöhlt mit in dieser Höhlung angeordneten Stegen (17) zu seiner Stabilisierung ausgebildet ist.
  8. Tablettenspender (1") nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgabeseitige Stirnwand (15) des Gehäuseunterteils (10") eine Aussparung (18) aufweist, deren Breite kleiner ist als der Tablettendurchmesser und der Breite des breiten Rückens (22) der Nachlaufsperre (21") entspricht und die bei geschlossenem Tablettenspender (1") durch den in diese Aussparung (18) eingeschobenen breiten Rücken (22) der Nachlaufsperre (21") verschlossen ist.
  9. Tablettenspender (1, 1") nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass innen an der Deckfläche (27) des Gehäuseoberteils (20, 20', 20") ein Nocken (26) angeordnet ist, der den Schiebeweg des Gehäuseoberteils (20, 20', 20", 20"') bei der Tablettenausgabe durch Anschlag an der der Ausgabeöffnung (3) gegenüberliegenden rückwärtigen Stirnwand (14) des Gehäuseunterteils (10, 10', 10", 10"') begrenzt.
  10. Tablettenspender (1, 1") nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass innen an der Deckfläche (27) des Oberteils (20, 20', 20", 20"') neben der Nachlaufsperre (21, 21") ein bogenförmig ausgebildeter Steg (5) angeordnet ist, der durch Kotakt mit der Totraumsperre (11, 11") das unge wollte Öffnen und Schließen des Tablettenspenders (1, 1") erschwert und das Öffnen und Schließen akustisch und/oder fühlbar signalisiert.
  11. Tablettenspender (1, 1") nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem der Ausgabeöffnung gegenüberliegenden Bereich (3) des Gehäuseoberteils (20"') eine Rückstellvorrichtung mit einem Federelement (30) angeordnet ist, die sich an der rückwärtigen Stirnwand (14) des Gehäuseunterteils (10"') abstützt und die bei der Tablettenausgabe durch die Verschiebung des Gehäuseoberteils (20"') gespannt wird.
  12. Tablettenspender (1, 1") nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die der Ausgabeöffnung (3) gegenüberliegenden Stirnwand (28) des Oberteils (20, 20', 20", 20"') eine Aussparung (25) aufweist, um die Verschiebung der Gehäusehälften (10, 10', 10", 10"', 20, 20', 20", 20"') von außen zu erleichtern.
  13. Tablettenspender (1, 1") nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierelemente (11, 11', 11"; 21, 21', 21"; 16) einteilig als Segmente mit den Gehäusehälften (10, 10', 10"; 20, 20', 20", 20"') gefertigt sind.
  14. Tablettenspender (1, 1") nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er nach seiner Entleerung wieder befüllbar ausgebildet ist.
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