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DE20304920U1 - Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe oder Hecktür - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe oder Hecktür

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DE20304920U1
DE20304920U1 DE20304920U DE20304920U DE20304920U1 DE 20304920 U1 DE20304920 U1 DE 20304920U1 DE 20304920 U DE20304920 U DE 20304920U DE 20304920 U DE20304920 U DE 20304920U DE 20304920 U1 DE20304920 U1 DE 20304920U1
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DE
Germany
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motor vehicle
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loading
loading floor
flap
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DE20304920U
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English (en)
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
Adam Opel GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/006Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like stowing or holding means for elongated articles, e.g. skis inside vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/04Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R9/00Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like
    • B60R9/04Carriers associated with vehicle roof
    • B60R9/055Enclosure-type carriers, e.g. containers, boxes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Description

Adam Opel AG 25. März 2
65423 Rüsselsheim 2003G30184 Mü/kh
Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe oder Hecktür
Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit einer einen Laderaum begrenzenden Heckklappe oder Hecktür.
Solche Kraftfahrzeuge, bei denen der Laderaum nicht durch bauliche Maßnahmen vom Innenraum abgeteilt ist, sind aus der Praxis als Caravans, Transporter oder Lieferwagen bekannt. Diese Kraftfahrzeuge weisen ein^ relativ große Kopffreiheit auf, da sie entweder mit einem nach außen gewölbten Dach versehen sind oder die Sitzposition von Passagieren relativ tief angeordnet ist. Die große Kopffreiheit bringt zwar im Bereich des Laderaums Vorteile für das Ladevolumen mit sich, bleibt aber bei belegten Sitzen ungenutzt.
Darüber hinaus sind Dachboxen zur außenseitigen Anbringung am Dach eines Kraftfahrzeuges bekannt, die im Bedarfsfalle montiert werden. Die Dachboxen wirken sich ungünstig auf die Aerodynamik des Kraftfahrzeuges aus, weshalb Geräusche entstehen und ein Erreichen der Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges verhindert ist. Des
Weiteren sind Gegenstände innerhalb der Dachbox nicht vom Innenraum des Kraftfahrzeuges aus erreichbar, da keine Verbindung zwischen dem Innenraum und der Dachbox besteht.
5
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art zu schaffen, das einen zusätzlichen Stauraum aufweist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass im Innenraum parallel und beabstandet zu einem Fahrzeughimmel oberhalb eines Kopfraumes ein Ladeboden angeordnet ist, der sich über den Laderaum und eine Rücksitzbank bis zu den Rückenlehnen von Vordersitzen erstreckt.
Aufgrund dieser Maßnahmen wird der Freiraum über den Köpfen der Passagiere des Kraftfahrzeuges und oberhalb des Laderaums als Stauraum bereitgestellt. In diesem Stauraum lassen sich flache Gegenstände, wie z. B. Ski, ein Surfbrett oder dergleichen, transportieren, ohne dass es zu einem Platzverlust für die Passagiere kommt. Darüber hinaus verliert das Kraftfahrzeug auch nicht seine aerodynamischen Eigenschaften durch den Transport solcher Gegenstände, die ansonsten auf dem Dach auf einem Dachgepäckträger oder in einer Dachbox zu verstauen sind.
Bevorzugt schließt sich an den Ladenboden ein bis zu einer Windschutzscheibe erstreckendes Ablagefach oberhalb des den Vordersitzen zugeordneten Kopfraumes an. Damit steht ein Stauraum für relativ lange Gegenstände
zur Verfügung, dessen Länge im Wesentlichen der Länge des Daches des Kraftfahrzeuges entspricht.
Zur zuverlässigen Halterung des Ladebodens ist zweckmäßigerweise der Ladeboden auf gegenüberliegenden Längsträgern angeordnet, wobei jeder der Längsträger einer Längsseite des Kraftfahrzeuges zugeordnet und an Strukturträgern für ein Fahrzeugdach befestigt ist. Sonach steht für den Ladeboden annähernd die gesamte Breite des Innenraums des Kraftfahrzeuges zur Verfügung. Die Längsträger verlaufen von einer B-Säule bis zu der Heckklappe bzw. der Hecktür.
Um die Längsträger zum einen sicher an der Karosserie des Kraftfahrzeuges zu befestigten und zum anderen gleichzeitig eine zuverlässige Auflage für den Ladeboden zu gewährleisten, sind vorteilhafterweise die Längsträger als Winkel-, Z- oder U-Profil ausgeführt, deren einer Schenkel an der Karosserie befestigt ist und deren anderer Schenkel sich parallel zum Fahrzeughimmel erstreckt.
Damit die Längsträger neben der Halterung des Ladebodens eine zusätzliche Funktionalität aufweisen, sind in die Längsträger Ablagen, verschließbare Kleinteilefächer, Leuchten und/oder Steckdosen integriert.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der Ladeboden im Querschnitt U-förmig ausgebildet, wobei die Schenkel endseitig mit auf den Längsträgern aufliegenden Tragschenkeln versehen sind und der die Schenkel verbindende Steg eine Auflagefläche bildet.
• ·
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Da der Ladeboden lediglich auf den Längsträgern aufliegt, ist er jederzeit einfach zu entnehmen, falls beispielsweise ein hoher Stauraum im Bereich des Laderaums erforderlich ist. Mit dem entnehmbaren Ladeboden geht eine erhöhte Flexibilität in der Gestaltung des Stau- bzw. Laderaums des Kraftfahrzeuges einher, der anforderungsgerecht durch den Benutzer des Kraftfahrzeuges mit wenigen Handgriffen zu variieren ist. Durch die Längendimensionierung der Schenkel ist die Auflagefläche in Abhängigkeit von dem im Innenraum des Kraftfahrzeuges zur Verfügung stehenden Kopfraum von dem Fahrzeughimmel zu beabstanden und je nach Typ des Kraftfahrzeuges lässt sich zwischen dem Fahrzeughimmel und der Auflagefläche ein mehr oder weniger großer Stauraum schaffen.
Zur weiteren Erhöhung der Variabilität des zusätzlichen Stauraums ist bevorzugt der Ladeboden in zwei Einlegeböden unterteilt, wobei sich der erste Einlegeboden von den Rückenlehnen der Vordersitze bis zu der Rückenlehne der Rücksitzbank erstreckt und der sich an den ersten Einlegeboden unmittelbar anschließende zweite Einlegeboden bis zu der Heckklappe bzw. der Hecktür verläuft. Die beiden Einlegeböden sind als relativ kompakte Bauteile leicht handhabbar. Darüber hinaus ist es möglieh, beispielsweise den zweiten Einlegeboden im Bereich des Laderaums zu entfernen, falls dessen komplette Höhe zum Transport sperriger Gegenstände benötigt wird und durch den auf den Längsträgern aufliegenden ersten Einlegeboden zusätzlichen Stauraum für flache Gegenstände bereitzustellen.
Damit die Passagiere des Kraftfahrzeuges an die auf dem Ladeboden gelagerten Gegenstände gelangen können, weist nach einer Weiterbildung des Erfindungsgedankens der erste Einlegeboden eine Klappe auf. Vorzugsweise ist die Klappe derart bemessen und angeordnet, dass sie sich in ihrer aufgeklappten Lage unmittelbar hinter den Rückenlehnen der Vordersitze befindet. Zweckmäßigerweise ist die Klappe sowohl in ihrer aufgeklappten Lage als auch in ihrer zugeklappten Lage arretiert.
Vorzugsweise ist die Klappe in ihrer aufgeklappten Lage über Schlaufen und Befestigungselemente an der hinter die Rückenlehnen der Vordersitze hochgeklappten Rücksitzbank festzulegen. Die Klappe dient sonach bei einem durch die hochgeklappte Rücksitzbank vergrößerten Laderaum als eine Art Trennwand zum Schutz der Benutzer auf den Vordersitzen des Kraftfahrzeuges vor Gegenständen, die sich im Laderaum befinden und beispielsweise bei einer starken Abbremsung des Kraftfahrzeuges die Benutzer verletzen können.
Zur Bereitstellung eines möglichst breiten zusätzlichen Stauraums ist zweckmäßigerweise der Ladeboden in seiner Breite derart bemessen, dass er durch die Heckklappe bzw. der Hecktür aus dem Inneren des Kraftfahrzeuges zu entnehmen ist.
Um lange Gegenstände möglichst komfortabel in den durch den Ladeboden geschaffenen zusätzlichen Stauraum zu verbringen, ist der Ladeboden derart zum Fahrzeughimmel beabstandet, dass bei geöffneter Heckklappe bzw. Hecktür eine Ladeöffnung zwischen dem Ladeboden und
dem Fahrzeughimmel vorhanden ist. Demzufolge lassen sich auch lange Gegenstände, wie beispielsweise Surfbretter oder Ski, einfach auf dem Ladeboden ablegen.
Vorzugsweise dienen die beiden Einlegeböden über- oder nebeneinander angeordnet als Laderaumabdeckung. Falls der Ladeboden bzw. die beiden Einlegeböden nicht zur Schaffung eines zusätzlichen Stauraums benötigt werden, ist ihnen somit eine zusätzliche Funktionalität zugewiesen. Die beiden Einlegeböden werden auf entsprechende Halterungen oberhalb der Radkästen des Kraftfahrzeuges aufgelegt und verhindern einen Einblick in den Laderaum, weshalb das Kraftfahrzeug optisch einen aufgeräumten Eindruck erweckt.
Zur Unterteilung des zusätzlichen Stauraums unterhalb des Fahrzeughimmels ist zweckmäßigerweise zwischen dem Ablagefach und dem Ladeboden eine verschwenkbare und/oder entnehmbare Trennwand angeordnet.
Damit die Passagiere des Kraftfahrzeuges bei einer den Stauraum unterteilenden Trennwand zwischen dem Ablagefach und dem Ladeboden Zugriff auf Gegenstände im Ablagefach haben, weist bevorzugt das Ablagefach in seinem Boden eine Zugriffsklappe auf.
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der vorliegenden Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert .
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen: 5
Fig. 1 eine perspektivische Teildarstellung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch das Kraft
fahrzeug gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Teilschnittdarstellung des Kraftfahrzeuges nach Fig. 1,
Fig. 4 eine weitere perspektivische Teilschnittdarstellung des Kraftfahrzeuges nach Fig. 1,
20
Fig. 5 einen weiteren Längsschnitt durch das Kraftfahrzeug gemäß Fig. 1,
Fig. 6 einen Teilschnitt durch das Kraftfahrzeug gemäß Fig. 1,
Fig. 7 eine perspektivische Teilschnittdarstellung des Kraftfahrzeuges nach Fig. 1 und
30
Fig. 8 eine Darstellung einer Einzelheit VIII gemäß Fig. 2.
Das als Kleinlieferwagen, als so genannter Combo, ausgeführte Kraftfahrzeug 1 weist einen kastenförmigen Aufbau auf, in dessen Innenraum zwei Vordersitze 3 mit jeweils zugeordneter Rückenlehne 4 und eine ebenfalls mit einer Rückenlehne 5 versehene Rücksitzbank angeordnet sind. Hinter der Rückenlehne 5 der Rücksitzbank 6 ist ein Laderaum 7 ausgebildet, der mittels einer zweiflügeligen Hecktür 8 zu verschließen ist. Zur Schaffung eines zusätzlichen Stauraums ist im Innenraum 2 des Kraftfahrzeuges 1 ein Ladeboden 9 angeordnet, der sich oberhalb eines Kopfraums, also über den Köpfen 10 von Passagieren 11, ausgehend von einer durch die Rückenlehnen 4 der Vordersitze 2 aufgespannten Ebene über die Rücksitzbank 6 sowie den Laderaum 7 bis zu der Hecktür 8 erstreckt. Über den Vordersitzen 3 schließt sich an den Ladeboden 9 ein Ablagefach 12 an, das oberhalb eines Rückspiegels 13 bis annähernd an eine Windschutzscheibe 14 reicht. In seinem Boden 15 weist das Ablagefach 12 eine sich über dessen gesamte Breite erstreckende Zugriffsklappe 16 auf, damit die Passagiere 11 an Gegenstände innerhalb des Ablagefaches 12 gelangen können. Zur Trennung zwischen dem Ablagefach 12 und dem Stauraum 17 oberhalb des Ladebodens 9 ist eine verschwenkbare bzw. entnehmbare Trennwand 18 vorgesehen.
Für die Halterung des Ladebodens 9 sind Längsträger 19 an längsseitigen Strukturträgern für ein Fahrzeugdach 20 befestigt, wobei die Längsträger 19 von einer B-Säule 21 bis zu der Hecktür 8 verlaufen. Die Längsträger 19 sind im Querschnitt im Wesentlichen U-förmig ausgeführt, wobei einer der Schenkel 22 in Richtung des
Fahrzeugdaches orientiert ist, der andere Schenkel 23 in die entgegengesetzte Richtung weist und zur Aufnahme einer Innenbeleuchtung sowie von Steckdosen dient und der die Schenkel 22, 23 verbindende Steg 24 eine Abkantung aufweist, auf der der Ladeboden 9 aufliegt. Hierzu ist der Ladeboden 9 mit längsseitigen Tragschenkeln 26 versehen, die in Schenkel 27 münden, an die sich ein eine Auflagefläche 28 bildender Steg 29 anschließt. An dem der Hecktür 8 zugewandten Ende umfasst der Ladeboden 9 eine begrenzende Wandung 30. Damit der Ladeboden 9 leicht aus dem Innenraum 2 des Kraftfahrzeuges 1 entnommen werden kann, ist er in seiner Breite schmaler als die lichte Öffnungsweite der Hecktür 8 bemessen. Die Beabstandung des Ladebodens 9 zu einem Fahrzeughimmel 31 ist so ausgelegt, dass bei geöffneter Hecktür 8 eine Ladeöffnung 40 zwischen dem Ladeboden 9 und dem Fahrzeughimmel 31 vorhanden ist, um einen langen Gegenstand 32 auf dem Ladeboden 9 abzulegen.
Damit der Ladeboden 9 dem Innenraum 2 relativ leicht zu entnehmen ist, ist er in zwei Einlegeböden 33, 34 unterteilt, wobei sich der erste Einlegeboden 33 von der Rückenlehne 4 der Vordersitze 3 bis zur Rückenlehne der Rücksitzbank 6 erstreckt und der sich an den ersten Einlegeboden 33 unmittelbar anschließende zweite Einlegeboden 34 bis zu der Hecktür 8 verläuft. Der erste Einlegeboden 33 umfasst eine mit einer Klappe 35 versehene Öffnung 36, um vom Innenraum 2 des Kraftfahrzeuges 1 aus an Gegenstände auf dem Ladeboden 9 zu gelangen. Die Klappe 35 verläuft nahezu über die gesamte Breite der Auflagefläche 28 des Ladebodens 9 und ist derart angeordnet, dass sie sich in ihrer aufgeklappten Lage unmittel-
bar hinter den Rückenlehnen 4 der Vordersitze 3 befindet. Ist die Rücksitzbank 6 in ihrer hochgeklappten Stellung unmittelbar hinter den Rückenlehnen 4 der Vordersitze, so ist die Klappe 35 an der hochgeklappten Rücksitzbank 6 über entsprechende Befestigungsmittel zu arretieren und trennt damit den nun vergrößerten Laderaum 7 vom Bereich der Vordersitze 3, auf denen sich die Passagiere 11 befinden, um diese gegebenenfalls vor Verletzungen durch ein Verrutschen von Ladegut innerhalb des Laderaumes 7 zu schützen. Die beiden Einlegeböden 33, 34 finden bei einer Nichtbenutzung als Ladeboden 9 eine Verwendung als Laderaumabdeckung 37, indem sie übereinander gestapelt in seitlichen Halteleisten 38 oberhalb von Radkästen 39 befestigt werden.
Bezugszeichenliste
1. Kraftfahrzeug 25 21. B-Säule
2. Innenraum 22. Schenkel
5 3. Vordersitz 23. Schenkel
4. Rückenlehne 24. Steg
5. Rückenlehne 25. Abkantung
6. Rücksitzbank 30 26. Tragschenkel
7. Laderaum 27. Schenkel
10 8. Hecktür 28. Auflagefläche
9. Ladeboden 29. Steg
10. Kopf 30. Wandung
11. Passagier 35 31. Fahrzeughimmel
12. Ablagefach 32. Gegenstand
15 13. Rückspiegel 33. Einlegeboden
14. Windschutzscheibe 34. Einlegeboden
15. Boden 35. Klappe
16. Zugriffsklappe 40 36. Öffnung
17. Stauraum 37. Laderaumabdeckung
20 18. Trennwand 38. Halteleiste
19. Längsträger 39. Radkasten
20. Fahrzeugdach 40. Ladeöffnung

Claims (17)

1. Kraftfahrzeug mit einer einen Laderaum (7) begrenzenden Heckklappe oder Hecktür (8), dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum (2) parallel und beabstandet zu einem Fahrzeughimmel (31) oberhalb eines Kopfraumes ein Ladeboden (9) angeordnet ist, der sich über den Laderaum (7) und eine Rücksitzbank (6) bis zu den Rückenlehnen (4) von Vordersitzen (3) erstreckt.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich an den Ladeboden (9) eine bis zu einer Windschutzscheibe (14) erstreckendes Ablagefach (12) oberhalb des den Vordersitzen (3) zugeordneten Kopfraumes anschließt.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (9) auf gegenüberliegenden Längsträgern (19) angeordnet ist, wobei jeder der Längsträger (19) einer Längsseite des Kraftfahrzeuges (1) zugeordnet und an Strukturträgern für ein Fahrzeugdach (20) befestigt ist.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger (19) von einer B-Säule (21) bis zu der Heckklappe bzw. der Hecktür (8) verlaufen.
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger (19) als Winkel-, Z- oder U-Profil ausgeführt sind, deren einer Schenkel (22) an der Karosserie befestigt ist und deren anderer Schenkel (23) sich parallel zum Fahrzeughimmel (31) erstreckt.
6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in die Längsträger (19) Ablagen, verschließbare Kleinteilefächer, Leuchten und/oder Steckdosen integriert sind.
7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (9) im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist, wobei die Schenkel (27) endseitig mit auf den Längsträgern (19) aufliegenden Tragschenkeln (26) versehen sind und der die Schenkel (26) verbindende Steg (29) eine Auflagefläche (28) bildet.
8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (9) in zwei Einlegeböden (33, 34) unterteilt ist, wobei sich der erste Einlegeboden (33) von den Rückenlehnen (4) der Vordersitze (3) bis zur Rückenlehne (5) der Rücksitzbank (6) erstreckt und der sich an den ersten Einlegeboden (33) unmittelbar anschließende zweite Einlegeboden (34) bis zu der Heckklappe bzw. der Hecktür (8) verläuft.
9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Einlegeboden (33) eine Klappe (35) aufweist.
10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (35) derart bemessen und angeordnet ist, dass sie sich in ihrer aufgeklappten Lage unmittelbar hinter den Rückenlehnen (4) der Vordersitze (3) befindet.
11. Kraftfahrzeug nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (35) sowohl in ihrer aufgeklappten Lage als auch in ihrer zugeklappten Lage arretiert ist.
12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (35) in ihrer aufgeklappten Lage über Schlaufen und Befestigungselemente an der hinter die Rückenlehnen (4) der Vordersitze (3) hochgeklappten Rücksitzbank (6) festzulegen ist.
13. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (9) in seiner Breite derart bemessen ist, dass er durch die Heckklappe bzw. der Hecktür (8) aus dem Innenraum (2) des Kraftfahrzeuges (1) zu entnehmen ist.
14. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (9) derart zum Fahrzeughimmel (31) beabstandet ist, dass bei geöffneter Heckklappe bzw. Hecktür (8) eine Ladeöffnung (40) zwischen dem Ladeboden (9) und dem Fahrzeughimmel (31) vorhanden ist.
15. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Einlegeböden (33, 34) über- oder nebeneinander angeordnet als Laderaumabdeckung (37) dienen.
16. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Ablagefach (12) und dem Ladeboden (9) eine verschwenkbare und/ oder entnehmbare Trennwand (18) angeordnet ist.
17. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablagefach (12) in seinem Boden (15) eine Zugriffsklappe (16) aufweist.
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