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Die Erfindung betrifft ein Trennwandelement für den Aufbau
einer, insbesondere aus mehreren Trennwandelementen zusammengesetzten,
Trennwand, insbesondere für
den Messe- und Ladenbau, mit einem Körper, welcher Breitseiten und
Schmalseiten aufweist, von denen vorzugsweise mindestens eine Schmalseite
zur Verbindung mit einer Schmalseite mindestens eines weiteren Trennwandelementes
ausgebildet ist, und mit durch den Körper in Richtung dessen Längserstreckung
verlaufenden Kanälen,
insbesondere für
die Aufnahme von Elektrokabeln, wobei die Kanäle mit mindestens einem ihrer Enden
an einer der Schmalseiten des Körpers
offen sind.
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Derartige Trennwandelemente werden
insbesondere verwendet für
den Aufbau von Trennwänden,
die entweder wie beispielsweise im Falle einer Messe für einen
kürzeren
Zeitraum oder wie beispielsweise bei der Einrichtung von Büros für einen längeren Zeitraum
errichtet werden. Dabei ist es wichtig, insbesondere Elektrokabel
auf einfache und somit kostengünstige
Weise in den Trennwandelementen verlegen zu können. Hierzu sind die innerhalb
der Körper
der Trennwandelemente verlaufenden Kanäle vorgesehen.
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Die vorliegende Erfindung schlägt nun vor, mindestens
zwei Kanäle
vorzusehen, von denen der eine Kanal in einem Winkel zu einem anderen
Kanal verläuft.
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Die Erfindung bietet den Vorteil
einer höheren
Flexibilität
bei der Verlegung von Elektrokabeln u. dgl. durch die Kanäle. Dies
wird erfindungsgemäß durch
die Ausrichtung von mindestens zwei Kanälen in einem Winkel zueinander
erreicht.
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Zweckmäßigerweise verlaufen die Kanäle vollständig durch
den Körper
zwischen zwei Schmalseiten, so dass sie mit jedem Ende an einer
Schmalseite des Körpers
offen sind. Hierdurch wird nicht nur die Flexibilität bei der
Verlegung von Elektrokabeln u. dgl. weiter erhöht, sondern es besteht auch
die Möglichkeit,
dass die in ihrer Lage entsprechenden Kanäle von mit ihren Schmalseiten
aneinander stoßenden Trennwandelementen
zur Bildung von durchgehenden Kanälen miteinander kommunizieren
können.
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Vorzugsweise verlaufen die Kanäle geradlinig
und/oder ist der Winkel im Wesentlichen ein rechter Winkel. Zweckmäßigerweise
verläuft
dabei der eine Kanal im Wesentlichen horizontal und der andere Kanal
im Wesentlichen vertikal.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführung sind
mindestens zwei Gruppen von voneinander beabstandeten Kanälen vorgesehen,
wobei die Kanäle
der einen Gruppe in einem Winkel zu den Kanälen der anderen Gruppe gerichtet
sind. Dabei können die
Kanäle
mindestens einer, vorzugsweise jeder, Gruppe parallel zueinander
verlaufen. Vorzugsweise ist der Winkel ein rechter Winkel. Bei einer
bevorzugten Weiterbildung verlaufen die Kanäle der einen Gruppe im Wesentlichen
horizontal und die Kanäle der
anderen Gruppe im Wesentlichen vertikal. Bei dieser Ausführung können demnach
die Kanäle
in einer Art Matrix-Konfiguration angeordnet werden, was hinsichtlich
der gewünschten
Flexibilität
bei der Verlegung von Elektrokabeln u. dgl. durch die Kanäle weitere
Vorteile bringt.
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Insbesondere für die Anbringung von Schaltern
und Steckdosen u. dgl. kann mindestens eine Aussparung vorgesehen
sein, die mit mindestens einem Kanal in Verbindung steht und an
mindestens einer Oberfläche
des Körpers
offen ist. Dabei ist es auch denkbar, dass die Aussparung in einen
Schnittpunkt zwischen zwei sich im Winkel kreuzenden Kanälen mündet. Zweckmäßigerweise
ist die Aussparung etwa rechtwinkelig zur Längserstreckung des Körpers des
Trennwandelementes gerichtet. Gewöhnlich ist die Aussparung als
Bohrung ausgebildet.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung besteht
der Körper
aus zwei Halbschalen und sind an der Innenfläche mindestens einer Halbschale
längliche
Vertiefungen bzw. Nuten zur Bildung der Kanäle eingearbeitet. Vorzugsweise
kann an der Innenfläche jeder
Halbschale mindestens eine Nut ausgebildet sein und jeweils ein
Nutenpaar, bestehend aus einer Nut an der Innenfläche der
einen Halbschale und einer Nut an der Innenfläche der anderen Halbschale, einen
Kanal bilden. Die Längsunterteilung
des Körpers
der Trennwandelemente in zwei Hälften
bzw. Halbschalen bietet den Vorteil einer einfacheren Verlegung
der Elektrokabel in den Kanälen.
Denn die Elektrokabel können
bei geöffneten
Halbschalen einfach in die Nuten gelegt werden, bevor die Halbschalen
zur Bildung des Körpers
des Trennwandelementes geschlossen werden. Ferner bietet die Konstruktion
aus zwei Halbschalen den Vorteil einer besseren Zugänglichkeit.
Denn falls Probleme an den Elektrokabeln auftreten oder die Verlegung
der Elektrokabel durch die Kanäle
geändert
werden soll, müssen
die Halbschalen einfach nur voneinander getrennt werden. Ein bisweilen
umständliches
Einfädeln
der Elektrokabel u. dgl. durch die Kanäle entfällt somit bei dieser Ausführung.
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Nachfolgend wird ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der beiliegenden einzigen Figur näher erläutert, in
der ausschnittsweise in teilweise auseinandergezogener Darstellung zwei
Trennwandelemente zur Bildung einer Trennwand perspektivisch gezeigt
sind.
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1 zeigt
ausschnittsweise in teilweiser auseinandergezogener Darstellung
eine Trennwand 1 mit zwei diese bildenden Trennwandelementen 2. Jedes
der dargestellten Trennwandelemente 2 besteht aus zwei
Hälften
bzw. plattenförmigen
Halbschalen 2a und 2b, die zur Bildung des Trennwandelementes 2 mit
ihren Breitseiten flächig
aneinander liegen.
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Jede Halbschale 2a bzw. 2b weist
einen Grundkörper 4a bzw. 4b auf,
dessen außenliegende Breitseite
von einer Außenplatte 6a bzw. 6b bedeckt wird.
Der Grundkörper 4a bzw. 4b ist
gewöhnlich
aus geschlossenporigem Hartschaum oder einem anderen Material mit
geringem spezifischen Widerstand hergestellt, während die Außenplatten 6a, 6b gewöhnlich aus
Hartpappe, Holz, Vollkunststoff oder einem anderen harten Material
bestehen. Somit besitzt im dargestellten Ausführungsbeispiel das Trennwandelement 2 eine
Sandwich-Konstruktion mit innenliegendem Grundkörper 4a, 4b und
Außenplatten 6a und 6b,
wodurch sich eine leichte, besonders starre und stabile Bauweise
ergibt. Im Übrigen
lässt sich
mit einer solchen Sandwich-Konstruktion
ein erhöhter Schallschutz
realisieren, insbesondere wenn der Grundkörper aus schallschluckendem
Material hergestellt ist, wozu sich geschlossenporiger Hartschaum
eignet. Außerdem
biete eine solche Sandwich-Konstruktion den Vorteil einer erhöhten Wärmedämmung, insbesondere
wenn der Grundkörper
aus geeignetem Wärmeisoliermaterial
hergestellt ist, wozu geschlossenporiger Hartschaum ebenfalls zu zählen ist.
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Wie die Figur erkennen lässt, handelt
es sich bei den Trennwandelementen 2 im dargestellten Ausführungsbeispiel
um rechteckige, plattenförmige Elemente
mit Breitseiten, die die Außenflächen bilden,
und mit Schmalseiten, von denen in der Figur die untere Schmalseite
mit dem Bezugszeichen 8 und die seitlichen Schmalseiten
mit dem Bezugszeichen 9 gekennzeichnet sind.
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Die Trennwandelemente 2 sind
mit ihren unteren Schmalseiten 8 auf einer U-Profilschiene 10 verankert.
Die U-Profilschiene 10 ist mit ihrem Rücken auf einer nicht dargestellten
Bodenfläche
befestigt, so dass dessen freie Schenkel 10a, 10b vertikal aufwärts gerichtet
sind. Wie in der Figur ebenfalls angedeutet ist, sind weitere U-Profilschienen 10 an
den seitlichen Schmalseiten 9 der Trennwandelemente 2 angeordnet.
Ebenfalls können
weitere U-Profilschienen 10 auf einer in der Figur nicht
dargestellten oberen Schmalseite befestigt sein, beispielsweise
um die Trennwandelemente 2 an einer Decke zu verankern, sofern
dort die entsprechenden U-Profilschienen 10 befestigt sind.
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Für
den Eingriff der U-Profilschienen 10 mit den Trennwandelementen 2 sind
entlang der Schmalseiten 8, 9 der Trennwandelemente 2 zwei voneinander
beabstandete Schlitze 12a und 12b ausgebildet.
Die Schlitze 12a, 12b erstrecken sich entlang
der jeweiligen Schmalseite 8, 9 und verlaufen geradlinig
sowie parallel zueinander. Dabei entspricht der Abstand der Schlitze 12a, 12b im
Wesentlichen dem Abstand der beiden freien Schenken 10a, 10b der
U-Profilschienen 10. Ferner entspricht die Tiefe der Schlitze 12a, 12b mindestens
der Höhe
der beiden freien Schenkel 10a, 10b der U-Profilschiene 10.
Somit dienen die Schlitze 12a, 12b zur Aufnahme der
beiden freien Schenkel 10a, 10b der U-Profilschiene 10.
Für die
Verankerung auf den am Boden befestigten unteren U-Profilschienen 10 werden
die Trennwandelemente 2 mit ihren unteren Schmalseiten 8 so
auf die untere U-Profilschiene 10 gesteckt, dass
deren nach oben ragenden freien Schenkel 10a, 10b in
die Schlitze 12a, 12b eingreifen. In gleicher
Weise werden die U-Profilschienen 10 auf
die seitlichen Schmalseiten 9 aufgesteckt.
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Anstelle der Ausbildung von Schlitzen 12a, 12b ist
es alternativ auch denkbar, die Dicke der Trennwandelemente 2 zumindest
im Bereich ihrer Schmalseiten nicht größer als der lichte Abstand
zwischen den beiden freien Schenkeln 10a, 10b der U-Profilschiene 10 zu
dimensionieren, so dass für den
Eingriff mit dem Trennwandelement 2 die U-Profilschiene 10 mit
ihren beiden freien Schenkeln 10a, 10b die Randabschnitte
der Breitseiten benachbart zu der entsprechenden Schmalseite des
Trennwandelementes 2 überdeckt.
In diesem Fall wird also das Trennwandelement 2 mit seiner
entsprechenden Schmalseite 8 in die U-Profilschiene 10 gesteckt
bzw. die U-Profilschiene 10 auf die entsprechende Schmalseite 9 des
Trennwandelementes 2 aufgesteckt, wobei die beiden freien
Schenkel 10a und 10b der U-Profilschiene 10 sichtbar
die an die entsprechende Schmalseite 8 bzw. 9 angrenzenden Randabschnitte
des Trennwandelementes 2 überdecken.
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Die unteren U-Profilschienen 10 dienen
zu Verankerung der Trennwandelemente 2 am Boden. Demgegenüber haben
die auf die seitlichen Schmalseiten 9 aufgesteckten U-Profilschienen 10 die
Aufgabe, die Halbschalen 2a, 2b der Trennwandelemente 2 zusammenzuhalten,
um dadurch einen sogenannten Versteifungsrahmen zu bilden.
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Zur Bildung der Schlitze 12a, 12b können vorzugsweise
entsprechende Aussparungen in den zu den Schmalseiten benachbarten
Randabschnitten der Breitseiten eingearbeitet werden, welche von
der jeweiligen Außenplatte 6a bzw. 6b überdeckt
und somit begrenzt wird.
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Wie die Figur ferner erkennen lässt, sind
die Grundkörper 4a, 4b der
Trennwandelemente 2 von Kanälen 14 und 16 durchzogen.
Dabei verlaufen im dargestellten Ausführungsbeispiel die Kanäle 14 geradlinig
in horizontaler Richtung und die Kanäle 16 geradlinig in
vertikaler Richtung. Gewöhnlich
ist eine erste Gruppe von horizontalen Kanälen 14, die in vertikaler
Richtung voneinander beabstandet sind, und eine zweite Gruppe von
vertikalen Kanälen 16 vorgesehen,
die in horizontaler Richtung voneinander beabstandet sind, was in
der Figur anhand der Kanäle 16 erkennbar
ist. Die Kanäle 14, 16 liegen
in derselben Ebene, so dass sie sich schneiden, wie die Figur ebenfalls
erkennen lässt.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel
wird jeder Kanal 14 bzw. 16 von einem Paar von
länglichen Vertiefungen
bzw. Nuten 14a, 14b bzw. 16a, 16b gebildet,
von denen die eine Nut 14a bzw. 16a an der Innenfläche der
ersten Halbschale 2a und die andere Nut 14b bzw. 16b an
der Innenfläche
der zweiten Halbschale 2b des Trennwandelementes 2 ausgebildet
ist. Dabei sind die Nuten jedes Paares an den Innenflächen der
Halbschalen 2a, 2b so ausgerichtet, dass sie nach
Schließen
der Halbschale 2a, 2b nebeneinander liegen und
dabei zueinander geöffnet sind,
wodurch sie den entsprechenden Kanal 14 bzw. 16 bilden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Nuten 14a, 14b und 16a, 16b im
Querschnitt dreieckig, wodurch der von diesen gebildete Kanal 14 bzw. 16 einen
im Wesentlichen quadratischen Querschnitt erhält.
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Die Kanäle 14, 16 dienen
hauptsächlich
zur Aufnahme von Elektrokabeln u. dgl., die durch die Öffnungen
der Kanäle
in den Schmalseiten eintreten. Dabei ist es unter anderem auch denkbar,
die Elektrokabel so zu verlegen, dass sie beispielsweise aus einem
Kanal in eine Schmalseite austreten, entlang der Schmalseite geführt sind
und in einen der nächsten
in dieser Schmalseite offenen Kanäle wieder eintreten. In der
Figur sind beispielhaft solche Elektrokabel dargestellt und mit
dem Bezugszeichen 18 gekennzeichnet.
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Wie die Figur ferner erkennen lässt, enden die
Kanäle 14, 16 an
den jeweiligen Schmalseiten 8, 9 und sind zu diesen
hin offen. Außerdem
stimmen die einzelnen Kanäle 14, 16 in
ihrer Lage in jedem Trennwandelement 2 überein. Dies hat zur Folge, dass
die entsprechenden Kanäle
von entlang ihrer Schmalseiten 9 aneinanderstoßenden Trennwandelementen 2 zur
Bildung von entsprechenden durchgehenden Kanälen miteinander kommunizieren
können,
um somit Elektrokabel durch zwei oder mehr Trennwandelemente 2 hindurch
verlegen zu können. Allerdings
lassen sich die in ihrer Lage übereinstimmenden
Kanäle
benachbarter Trennwandelemente 2 nur dann miteinander verbinden,
wenn an den entsprechenden Schmalseiten keine U-Profilschienen 10 befestigt
sind oder, falls dies doch der Fall ist, diese U-Profilschienen 10 mit
entsprechenden Durchbrechungen versehen sind.
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Wie die Figur ferner erkennen lässt, können zusätzliche
Aussparungen vorgesehen sein, die etwa quer zur Längserstreckung
des Trennwandelementes 2 gerichtet sind, mit mindestens
einem der Kanäle 14, 16 in
Verbindung stehen und sich zu mindestens einer der Breitseiten des
Trennwandelementes 2 öffnen.
In der Figur ist eine solche Aussparung beispielhaft dargestellt
und mit dem Bezugszeichen 20 gekennzeichnet. Derartige
Aussparungen, insbesondere wenn sie wie im dargestellten Ausführungsbeispiel als
kreisrunde Löcher
vorgesehen sind, dienen insbesondere zum Einbau von Steckdosen oder
Schaltern. In der Figur ist deshalb beispielhaft ein Kabel 18 gezeigt,
das von oben zunächst
durch einen vertikalen Kanal 16 und dann durch einen diesen
schneidenden horizontalen Kanal 14 bis zur Aussparung 20 geführt ist,
um dort an einer in der Figur nicht dargestellte Steckdose angeschlossen
zu werden. Ferner ist es ebenfalls denkbar, eine solche Aussparung 20 an
einem Schnittpunkt zwischen zwei Kanälen 14 und 16 anzuordnen,
wodurch sich eine noch flexiblere Anschlussmöglichkeit ergibt.
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Wie die Kanäle 14, 16 können auch
die Aussparungen 20 an bestimmten Stellen bereits vorgefertigt
sein. Sollte eine Aussparung 20 einmal nicht genutzt werden,
so besteht die Möglichkeit,
diese Aussparung 20 mit einem entsprechend geformten Stopfen
zu verschließen,
der in der Figur beispielhaft als zylindrischer Körper dargestellt
und mit dem Bezugszeichen 22 gekennzeichnet ist.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Kanäle 14, 16 zur
Aufnahme von Kabeln 18 und die Aussparung 20 für den Einbau
einer Steckdose oder eines Schalters vorgesehen. Es ist aber auch denkbar,
die Kanäle 14, 16 und
die Aussparungen 20 für
andere technische Installationszwecke wie beispielsweise für Wasserrohre
und zugehörige
Armaturen vorzusehen.