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DE20304517U1 - Trennwandelement - Google Patents

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DE20304517U1
DE20304517U1 DE20304517U DE20304517U DE20304517U1 DE 20304517 U1 DE20304517 U1 DE 20304517U1 DE 20304517 U DE20304517 U DE 20304517U DE 20304517 U DE20304517 U DE 20304517U DE 20304517 U1 DE20304517 U1 DE 20304517U1
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Schrader & Co GmbH
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  • Architecture (AREA)
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  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Abstract

Trennwandelement für den Aufbau einer, insbesondere aus mehreren Trennwandelementen zusammengesetzten Trennwand (1), insbesondere für den Messe- und Ladenbau, mit einem Körper (4a, 4b), welcher Breitseiten und Schmalseiten (8, 9) aufweist, von denen vorzugsweise mindestens eine Schmalseite (9) zur Verbindung mit einer Schmalseite mindestens eines weiteren Trennwandelementes ausgebildet ist, und mit durch den Körper (4a, 4b) in Richtung der Längserstreckung verlaufenden Kanälen (14, 16), insbesondere für die Aufnahme von Elektrokabeln (18), wobei die Kanäle (14, 16) mit mindestens einem ihrer Enden an einer der Schmalseiten (8, 9) des Körpers (4a, 4b) offen sind, gekennzeichnet durch mindestens zwei Kanäle (14, 16), von denen der eine Kanal (14) in einem Winkel zu einem anderen Kanal (16) verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Trennwandelement für den Aufbau einer, insbesondere aus mehreren Trennwandelementen zusammengesetzten, Trennwand, insbesondere für den Messe- und Ladenbau, mit einem Körper, welcher Breitseiten und Schmalseiten aufweist, von denen vorzugsweise mindestens eine Schmalseite zur Verbindung mit einer Schmalseite mindestens eines weiteren Trennwandelementes ausgebildet ist, und mit durch den Körper in Richtung dessen Längserstreckung verlaufenden Kanälen, insbesondere für die Aufnahme von Elektrokabeln, wobei die Kanäle mit mindestens einem ihrer Enden an einer der Schmalseiten des Körpers offen sind.
  • Derartige Trennwandelemente werden insbesondere verwendet für den Aufbau von Trennwänden, die entweder wie beispielsweise im Falle einer Messe für einen kürzeren Zeitraum oder wie beispielsweise bei der Einrichtung von Büros für einen längeren Zeitraum errichtet werden. Dabei ist es wichtig, insbesondere Elektrokabel auf einfache und somit kostengünstige Weise in den Trennwandelementen verlegen zu können. Hierzu sind die innerhalb der Körper der Trennwandelemente verlaufenden Kanäle vorgesehen.
  • Die vorliegende Erfindung schlägt nun vor, mindestens zwei Kanäle vorzusehen, von denen der eine Kanal in einem Winkel zu einem anderen Kanal verläuft.
  • Die Erfindung bietet den Vorteil einer höheren Flexibilität bei der Verlegung von Elektrokabeln u. dgl. durch die Kanäle. Dies wird erfindungsgemäß durch die Ausrichtung von mindestens zwei Kanälen in einem Winkel zueinander erreicht.
  • Zweckmäßigerweise verlaufen die Kanäle vollständig durch den Körper zwischen zwei Schmalseiten, so dass sie mit jedem Ende an einer Schmalseite des Körpers offen sind. Hierdurch wird nicht nur die Flexibilität bei der Verlegung von Elektrokabeln u. dgl. weiter erhöht, sondern es besteht auch die Möglichkeit, dass die in ihrer Lage entsprechenden Kanäle von mit ihren Schmalseiten aneinander stoßenden Trennwandelementen zur Bildung von durchgehenden Kanälen miteinander kommunizieren können.
  • Vorzugsweise verlaufen die Kanäle geradlinig und/oder ist der Winkel im Wesentlichen ein rechter Winkel. Zweckmäßigerweise verläuft dabei der eine Kanal im Wesentlichen horizontal und der andere Kanal im Wesentlichen vertikal.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführung sind mindestens zwei Gruppen von voneinander beabstandeten Kanälen vorgesehen, wobei die Kanäle der einen Gruppe in einem Winkel zu den Kanälen der anderen Gruppe gerichtet sind. Dabei können die Kanäle mindestens einer, vorzugsweise jeder, Gruppe parallel zueinander verlaufen. Vorzugsweise ist der Winkel ein rechter Winkel. Bei einer bevorzugten Weiterbildung verlaufen die Kanäle der einen Gruppe im Wesentlichen horizontal und die Kanäle der anderen Gruppe im Wesentlichen vertikal. Bei dieser Ausführung können demnach die Kanäle in einer Art Matrix-Konfiguration angeordnet werden, was hinsichtlich der gewünschten Flexibilität bei der Verlegung von Elektrokabeln u. dgl. durch die Kanäle weitere Vorteile bringt.
  • Insbesondere für die Anbringung von Schaltern und Steckdosen u. dgl. kann mindestens eine Aussparung vorgesehen sein, die mit mindestens einem Kanal in Verbindung steht und an mindestens einer Oberfläche des Körpers offen ist. Dabei ist es auch denkbar, dass die Aussparung in einen Schnittpunkt zwischen zwei sich im Winkel kreuzenden Kanälen mündet. Zweckmäßigerweise ist die Aussparung etwa rechtwinkelig zur Längserstreckung des Körpers des Trennwandelementes gerichtet. Gewöhnlich ist die Aussparung als Bohrung ausgebildet.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung besteht der Körper aus zwei Halbschalen und sind an der Innenfläche mindestens einer Halbschale längliche Vertiefungen bzw. Nuten zur Bildung der Kanäle eingearbeitet. Vorzugsweise kann an der Innenfläche jeder Halbschale mindestens eine Nut ausgebildet sein und jeweils ein Nutenpaar, bestehend aus einer Nut an der Innenfläche der einen Halbschale und einer Nut an der Innenfläche der anderen Halbschale, einen Kanal bilden. Die Längsunterteilung des Körpers der Trennwandelemente in zwei Hälften bzw. Halbschalen bietet den Vorteil einer einfacheren Verlegung der Elektrokabel in den Kanälen. Denn die Elektrokabel können bei geöffneten Halbschalen einfach in die Nuten gelegt werden, bevor die Halbschalen zur Bildung des Körpers des Trennwandelementes geschlossen werden. Ferner bietet die Konstruktion aus zwei Halbschalen den Vorteil einer besseren Zugänglichkeit. Denn falls Probleme an den Elektrokabeln auftreten oder die Verlegung der Elektrokabel durch die Kanäle geändert werden soll, müssen die Halbschalen einfach nur voneinander getrennt werden. Ein bisweilen umständliches Einfädeln der Elektrokabel u. dgl. durch die Kanäle entfällt somit bei dieser Ausführung.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden einzigen Figur näher erläutert, in der ausschnittsweise in teilweise auseinandergezogener Darstellung zwei Trennwandelemente zur Bildung einer Trennwand perspektivisch gezeigt sind.
  • 1 zeigt ausschnittsweise in teilweiser auseinandergezogener Darstellung eine Trennwand 1 mit zwei diese bildenden Trennwandelementen 2. Jedes der dargestellten Trennwandelemente 2 besteht aus zwei Hälften bzw. plattenförmigen Halbschalen 2a und 2b, die zur Bildung des Trennwandelementes 2 mit ihren Breitseiten flächig aneinander liegen.
  • Jede Halbschale 2a bzw. 2b weist einen Grundkörper 4a bzw. 4b auf, dessen außenliegende Breitseite von einer Außenplatte 6a bzw. 6b bedeckt wird. Der Grundkörper 4a bzw. 4b ist gewöhnlich aus geschlossenporigem Hartschaum oder einem anderen Material mit geringem spezifischen Widerstand hergestellt, während die Außenplatten 6a, 6b gewöhnlich aus Hartpappe, Holz, Vollkunststoff oder einem anderen harten Material bestehen. Somit besitzt im dargestellten Ausführungsbeispiel das Trennwandelement 2 eine Sandwich-Konstruktion mit innenliegendem Grundkörper 4a, 4b und Außenplatten 6a und 6b, wodurch sich eine leichte, besonders starre und stabile Bauweise ergibt. Im Übrigen lässt sich mit einer solchen Sandwich-Konstruktion ein erhöhter Schallschutz realisieren, insbesondere wenn der Grundkörper aus schallschluckendem Material hergestellt ist, wozu sich geschlossenporiger Hartschaum eignet. Außerdem biete eine solche Sandwich-Konstruktion den Vorteil einer erhöhten Wärmedämmung, insbesondere wenn der Grundkörper aus geeignetem Wärmeisoliermaterial hergestellt ist, wozu geschlossenporiger Hartschaum ebenfalls zu zählen ist.
  • Wie die Figur erkennen lässt, handelt es sich bei den Trennwandelementen 2 im dargestellten Ausführungsbeispiel um rechteckige, plattenförmige Elemente mit Breitseiten, die die Außenflächen bilden, und mit Schmalseiten, von denen in der Figur die untere Schmalseite mit dem Bezugszeichen 8 und die seitlichen Schmalseiten mit dem Bezugszeichen 9 gekennzeichnet sind.
  • Die Trennwandelemente 2 sind mit ihren unteren Schmalseiten 8 auf einer U-Profilschiene 10 verankert. Die U-Profilschiene 10 ist mit ihrem Rücken auf einer nicht dargestellten Bodenfläche befestigt, so dass dessen freie Schenkel 10a, 10b vertikal aufwärts gerichtet sind. Wie in der Figur ebenfalls angedeutet ist, sind weitere U-Profilschienen 10 an den seitlichen Schmalseiten 9 der Trennwandelemente 2 angeordnet. Ebenfalls können weitere U-Profilschienen 10 auf einer in der Figur nicht dargestellten oberen Schmalseite befestigt sein, beispielsweise um die Trennwandelemente 2 an einer Decke zu verankern, sofern dort die entsprechenden U-Profilschienen 10 befestigt sind.
  • Für den Eingriff der U-Profilschienen 10 mit den Trennwandelementen 2 sind entlang der Schmalseiten 8, 9 der Trennwandelemente 2 zwei voneinander beabstandete Schlitze 12a und 12b ausgebildet. Die Schlitze 12a, 12b erstrecken sich entlang der jeweiligen Schmalseite 8, 9 und verlaufen geradlinig sowie parallel zueinander. Dabei entspricht der Abstand der Schlitze 12a, 12b im Wesentlichen dem Abstand der beiden freien Schenken 10a, 10b der U-Profilschienen 10. Ferner entspricht die Tiefe der Schlitze 12a, 12b mindestens der Höhe der beiden freien Schenkel 10a, 10b der U-Profilschiene 10. Somit dienen die Schlitze 12a, 12b zur Aufnahme der beiden freien Schenkel 10a, 10b der U-Profilschiene 10. Für die Verankerung auf den am Boden befestigten unteren U-Profilschienen 10 werden die Trennwandelemente 2 mit ihren unteren Schmalseiten 8 so auf die untere U-Profilschiene 10 gesteckt, dass deren nach oben ragenden freien Schenkel 10a, 10b in die Schlitze 12a, 12b eingreifen. In gleicher Weise werden die U-Profilschienen 10 auf die seitlichen Schmalseiten 9 aufgesteckt.
  • Anstelle der Ausbildung von Schlitzen 12a, 12b ist es alternativ auch denkbar, die Dicke der Trennwandelemente 2 zumindest im Bereich ihrer Schmalseiten nicht größer als der lichte Abstand zwischen den beiden freien Schenkeln 10a, 10b der U-Profilschiene 10 zu dimensionieren, so dass für den Eingriff mit dem Trennwandelement 2 die U-Profilschiene 10 mit ihren beiden freien Schenkeln 10a, 10b die Randabschnitte der Breitseiten benachbart zu der entsprechenden Schmalseite des Trennwandelementes 2 überdeckt. In diesem Fall wird also das Trennwandelement 2 mit seiner entsprechenden Schmalseite 8 in die U-Profilschiene 10 gesteckt bzw. die U-Profilschiene 10 auf die entsprechende Schmalseite 9 des Trennwandelementes 2 aufgesteckt, wobei die beiden freien Schenkel 10a und 10b der U-Profilschiene 10 sichtbar die an die entsprechende Schmalseite 8 bzw. 9 angrenzenden Randabschnitte des Trennwandelementes 2 überdecken.
  • Die unteren U-Profilschienen 10 dienen zu Verankerung der Trennwandelemente 2 am Boden. Demgegenüber haben die auf die seitlichen Schmalseiten 9 aufgesteckten U-Profilschienen 10 die Aufgabe, die Halbschalen 2a, 2b der Trennwandelemente 2 zusammenzuhalten, um dadurch einen sogenannten Versteifungsrahmen zu bilden.
  • Zur Bildung der Schlitze 12a, 12b können vorzugsweise entsprechende Aussparungen in den zu den Schmalseiten benachbarten Randabschnitten der Breitseiten eingearbeitet werden, welche von der jeweiligen Außenplatte 6a bzw. 6b überdeckt und somit begrenzt wird.
  • Wie die Figur ferner erkennen lässt, sind die Grundkörper 4a, 4b der Trennwandelemente 2 von Kanälen 14 und 16 durchzogen. Dabei verlaufen im dargestellten Ausführungsbeispiel die Kanäle 14 geradlinig in horizontaler Richtung und die Kanäle 16 geradlinig in vertikaler Richtung. Gewöhnlich ist eine erste Gruppe von horizontalen Kanälen 14, die in vertikaler Richtung voneinander beabstandet sind, und eine zweite Gruppe von vertikalen Kanälen 16 vorgesehen, die in horizontaler Richtung voneinander beabstandet sind, was in der Figur anhand der Kanäle 16 erkennbar ist. Die Kanäle 14, 16 liegen in derselben Ebene, so dass sie sich schneiden, wie die Figur ebenfalls erkennen lässt.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird jeder Kanal 14 bzw. 16 von einem Paar von länglichen Vertiefungen bzw. Nuten 14a, 14b bzw. 16a, 16b gebildet, von denen die eine Nut 14a bzw. 16a an der Innenfläche der ersten Halbschale 2a und die andere Nut 14b bzw. 16b an der Innenfläche der zweiten Halbschale 2b des Trennwandelementes 2 ausgebildet ist. Dabei sind die Nuten jedes Paares an den Innenflächen der Halbschalen 2a, 2b so ausgerichtet, dass sie nach Schließen der Halbschale 2a, 2b nebeneinander liegen und dabei zueinander geöffnet sind, wodurch sie den entsprechenden Kanal 14 bzw. 16 bilden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Nuten 14a, 14b und 16a, 16b im Querschnitt dreieckig, wodurch der von diesen gebildete Kanal 14 bzw. 16 einen im Wesentlichen quadratischen Querschnitt erhält.
  • Die Kanäle 14, 16 dienen hauptsächlich zur Aufnahme von Elektrokabeln u. dgl., die durch die Öffnungen der Kanäle in den Schmalseiten eintreten. Dabei ist es unter anderem auch denkbar, die Elektrokabel so zu verlegen, dass sie beispielsweise aus einem Kanal in eine Schmalseite austreten, entlang der Schmalseite geführt sind und in einen der nächsten in dieser Schmalseite offenen Kanäle wieder eintreten. In der Figur sind beispielhaft solche Elektrokabel dargestellt und mit dem Bezugszeichen 18 gekennzeichnet.
  • Wie die Figur ferner erkennen lässt, enden die Kanäle 14, 16 an den jeweiligen Schmalseiten 8, 9 und sind zu diesen hin offen. Außerdem stimmen die einzelnen Kanäle 14, 16 in ihrer Lage in jedem Trennwandelement 2 überein. Dies hat zur Folge, dass die entsprechenden Kanäle von entlang ihrer Schmalseiten 9 aneinanderstoßenden Trennwandelementen 2 zur Bildung von entsprechenden durchgehenden Kanälen miteinander kommunizieren können, um somit Elektrokabel durch zwei oder mehr Trennwandelemente 2 hindurch verlegen zu können. Allerdings lassen sich die in ihrer Lage übereinstimmenden Kanäle benachbarter Trennwandelemente 2 nur dann miteinander verbinden, wenn an den entsprechenden Schmalseiten keine U-Profilschienen 10 befestigt sind oder, falls dies doch der Fall ist, diese U-Profilschienen 10 mit entsprechenden Durchbrechungen versehen sind.
  • Wie die Figur ferner erkennen lässt, können zusätzliche Aussparungen vorgesehen sein, die etwa quer zur Längserstreckung des Trennwandelementes 2 gerichtet sind, mit mindestens einem der Kanäle 14, 16 in Verbindung stehen und sich zu mindestens einer der Breitseiten des Trennwandelementes 2 öffnen. In der Figur ist eine solche Aussparung beispielhaft dargestellt und mit dem Bezugszeichen 20 gekennzeichnet. Derartige Aussparungen, insbesondere wenn sie wie im dargestellten Ausführungsbeispiel als kreisrunde Löcher vorgesehen sind, dienen insbesondere zum Einbau von Steckdosen oder Schaltern. In der Figur ist deshalb beispielhaft ein Kabel 18 gezeigt, das von oben zunächst durch einen vertikalen Kanal 16 und dann durch einen diesen schneidenden horizontalen Kanal 14 bis zur Aussparung 20 geführt ist, um dort an einer in der Figur nicht dargestellte Steckdose angeschlossen zu werden. Ferner ist es ebenfalls denkbar, eine solche Aussparung 20 an einem Schnittpunkt zwischen zwei Kanälen 14 und 16 anzuordnen, wodurch sich eine noch flexiblere Anschlussmöglichkeit ergibt.
  • Wie die Kanäle 14, 16 können auch die Aussparungen 20 an bestimmten Stellen bereits vorgefertigt sein. Sollte eine Aussparung 20 einmal nicht genutzt werden, so besteht die Möglichkeit, diese Aussparung 20 mit einem entsprechend geformten Stopfen zu verschließen, der in der Figur beispielhaft als zylindrischer Körper dargestellt und mit dem Bezugszeichen 22 gekennzeichnet ist.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Kanäle 14, 16 zur Aufnahme von Kabeln 18 und die Aussparung 20 für den Einbau einer Steckdose oder eines Schalters vorgesehen. Es ist aber auch denkbar, die Kanäle 14, 16 und die Aussparungen 20 für andere technische Installationszwecke wie beispielsweise für Wasserrohre und zugehörige Armaturen vorzusehen.

Claims (15)

  1. Trennwandelement für den Aufbau einer, insbesondere aus mehreren Trennwandelementen zusammengesetzten Trennwand (1), insbesondere für den Messe- und Ladenbau, mit einem Körper (4a, 4b), welcher Breitseiten und Schmalseiten (8, 9) aufweist, von denen vorzugsweise mindestens eine Schmalseite (9) zur Verbindung mit einer Schmalseite mindestens eines weiteren Trennwandelementes ausgebildet ist, und mit durch den Körper (4a, 4b) in Richtung der Längserstreckung verlaufenden Kanälen (14, 16), insbesondere für die Aufnahme von Elektrokabeln (18), wobei die Kanäle (14, 16) mit mindestens einem ihrer Enden an einer der Schmalseiten (8, 9) des Körpers (4a, 4b) offen sind, gekennzeichnet durch mindestens zwei Kanäle (14, 16), von denen der eine Kanal (14) in einem Winkel zu einem anderen Kanal (16) verläuft.
  2. Trennwandelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (14, 16) vollständig durch den Körper (4a, 4b) zwischen zwei Schmalseiten (8, 9) verlaufen, so dass sie mit jedem Ende an einer Schmalseite (8, 9) des Körpers (4a, 4b) offen sind.
  3. Trennwandelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (14, 16) geradlinig verlaufen.
  4. Trennwandelement nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel im Wesentlichen ein rechter Winkel ist.
  5. Trennwandelement nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Kanal (14) im Wesentlichen horizontal und der andere Kanal (16) im Wesentlichen vertikal verläuft.
  6. Trennwandelement nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch mindestens zwei Gruppen von voneinander beabstandeten Kanälen (14, 16), wobei die Kanäle (14) der einen Gruppe in einem Winkel zu den Kanälen (16) der anderen Gruppe gerichtet sind.
  7. Trennwandelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (14, 16) mindestens einer, vorzugsweise jeder, Gruppe parallel zueinander verlaufen.
  8. Trennwandelement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel ein rechter Winkel ist.
  9. Trennwandelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (14) der einen Gruppe im Wesentlichen horizontal und die Kanäle (16) der anderen Gruppe im Wesentlichen vertikal verlaufen.
  10. Trennwandelement nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine Aussparung (20), die mit mindestens einem Kanal (14) in Verbindung steht und an mindestens einer Oberfläche des Körpers (4a, 4b) offen ist.
  11. Trennwandelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung in einen Schnittpunkt zwischen zwei sich im Winkel kreuzenden Kanälen (14, 16) mündet.
  12. Trennwandelement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (20) etwa rechtwinklig zur Längserstreckung des Körpers (4a, 4b) gerichtet ist.
  13. Trennwandelement nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (20) als Bohrung ausgebildet ist.
  14. Trennwandelement nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper aus zwei Halbschalen (4a, 4b) besteht und an der Innenfläche mindestens einer Halbschale (4a, 4b) Nuten (14a, 14b, 16a, 16b) zur Bildung der Kanäle (14, 16) eingearbeitet sind.
  15. Trennwandelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenfläche jeder Halbschale (4a, 4b) mindestens eine Nut (14a, 14b, 16a, 16b) ausgebildet ist und jeweils ein Nutenpaar (14a, 14b; 16a, 16b), bestehend aus einer Nut (14a; 16a) an der Innenfläche der einen Halbschale (4a) und eine Nut (14b; 16b) an der Innenfläche der anderen Halbschale (4b), einen Kanal (14; 16) bildet.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN112832406A (zh) * 2021-01-06 2021-05-25 重庆心乐璟科技有限公司 一种装配式墙体与梁柱及其套合结构

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R151 Term of protection extended to 8 years

Effective date: 20090914

R152 Term of protection extended to 10 years
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Effective date: 20111112

R071 Expiry of right
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