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DE20304516U1 - Trennwandelement - Google Patents

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DE20304516U1
DE20304516U1 DE20304516U DE20304516U DE20304516U1 DE 20304516 U1 DE20304516 U1 DE 20304516U1 DE 20304516 U DE20304516 U DE 20304516U DE 20304516 U DE20304516 U DE 20304516U DE 20304516 U1 DE20304516 U1 DE 20304516U1
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Abstract

Trennwandelement für den Aufbau einer, insbesondere aus mehreren Trennwandelementen zusammengesetzten, Trennwand (1), wobei das Trennwandelement (2) Breitseiten und Schmalseiten (8, 9) aufweist, von denen vorzugsweise mindestens eine Schmalseite (9) zur Verbindung mit einer Schmalseite mindestens eines weiteren Trennwandelementes ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schmalseite (8, 9) für den Eingriff mit mindestens einer U-Profilschiene (10) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Trennwandelement für den Aufbau einer, insbesondere aus mehreren Trennwandelementen zusammengesetzten, Trennwand, insbesondere für den Messe- und Ladenbau, wobei das Trennwandelement Breitseiten und Schmalseiten aufweist, von denen vorzugsweise mindestens eine Schmalseite zur Verbindung mit einer Schmalseite mindestens eines weiteren Trennwandelementes ausgebildet ist.
  • Derartige Trennwandelemente werden insbesondere verwendet für den Aufbau von Trennwänden, die entweder wie beispielsweise im Falle einer Messe für einen kürzeren Zeitraum oder wie beispielsweise bei der Einrichtung von Büros für einen längeren Zeitraum errichtet werden. Dabei ist es wichtig, die Trennwandelemente auf möglichst einfache und somit kostengünstige Weise am Boden, an der Decke und/oder miteinander zu verankern.
  • Deshalb schlägt die vorliegende Erfindung vor, mindestens eine Schmalseite des Trennwandelementes für den Eingriff mit mindestens einer U-Profilschiene auszubilden.
  • Die Erfindung bietet den Vorteil einer einfachen und kostengünstigen Verankerung des Trennwandelementes an Boden, Decke und/oder einem anderen Trennwandelement. Dies wird erfindungsgemäß durch Verwendung einer U-Profilschiene erreicht, bei der es sich um ein handelsübliches und somit kostengünstig erhältliches Bauteil handelt.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführung ist die Dicke des Trennwandelementes im Bereich der Schmalseite nicht größer als der lichte Abstand zwischen den beiden freien Schenkeln der U-Profilschiene und ist das Trennwandelement mit der Schmalseite in die U-Profilschiene zwischen dessen beide freien Schenkel steckbar, so dass bei Befestigung des Trennwandelementes an der U-Profilschiene dessen beide freien Schenkel die an die Schmalseite angrenzenden Randabschnitte der Breitseiten des Trennwandelementes übergreifen bzw. überdecken. Zweckmäßigerweise entspricht die Dicke des Trennwandelementes im Bereich der Schmalseite dem lichten Abstand zwischen den beiden freien Schenkeln der U-Profilschiene, wodurch eine Klemmwirkung erzielt wird, wenn das Trennwandelement mit seiner Schmalseite in die U-Profilschiene gesteckt ist.
  • Bei einer alternativen, ebenfalls besonders bevorzugten Ausführung sind entlang der Schmalseite des Trennwandelementes zwei voneinander beabstandete Nuten, deren Abstand dem Abstand der beiden freien Schenkel der U-Profilschiene entspricht, zur Aufnahme der beiden freien Schenkel der U-Profilschiene ausgebildet. Diese Ausführung hat den Vorteil, dass die Dicke des Trennwandelementes im Bereich der Schmalseite nicht in Abhängigkeit vom Abstand zwischen den beiden freien Schenkeln der U-Profilschiene dimensioniert werden muss, sondern größer als dieser Abstand gewählt werden kann, wobei für die Dimensionierung der Dicke grundsätzlich keine Maximalbeschränkung erforderlich ist. Zur Verankerung an der U-Profilschiene wird bei dieser Ausführung das Trennwandelement mit der Schmalseite auf die U-Profilschiene aufgesteckt, indem dessen beide freien Schenkel in die Nuten eingeführt werden und dadurch die Breitseiten des Trennwandelements mit Ihren Außenflächen die beiden freien Schenkel der U-Profilschiene überdecken. Deshalb besitzt diese Ausführung den weiteren Vorteil, dass bei Verankerung an einer U-Profilschiene diese im Wesentlichen nicht sichtbar ist.
  • Häufig ist aus Gewichts- und Handhabungsgründen das Trennwandelement in einer Sandwich-Konstruktion ausgeführt und weist einen Grundkörper auf, dessen beide Breitseiten jeweils mit einer Außenlage bedeckt sind, wobei vorzugsweise der Grundkörper aus geschlossenzelligem Hartschaum oder einem anderen Material mit geringem spezifischen Gewicht und die Außenlagen aus härterem Material wie insbesondere Platten aus Hartpappe oder Holz bestehen. Bei solchen Sandwich-Konstruktionen bietet es sich im Falle der letztgenannten Ausführung an, jede Nut im Grundkörper derart auszubilden, dass sie von der jeweils benachbarten Außenlage begrenzt wird. Demnach wird bei dieser Weiterbildung in dem an die Schmalseite angrenzenden Randabschnitt jeder Breitseite des Grundkörpers eine entlang der Schmalseite verlaufende Aussparung in Form eines Absatzes ausgebildet, der zur Bildung der Nut von der jeweils benachbarten Außenlage begrenzt und somit bedeckt wird. Auf diese Weise lassen sich die Nuten besonders einfach herstellen, da die Bearbeitung des gewöhnlich aus leichterem Material bestehenden Grundkörpers keinen besonderen Aufwand erfordert.
  • Vorzugsweise kann das Trennwandelement aus zwei Halbschalen bestehen, wobei die U-Profilschiene in diesem Fall zusätzlich auch als eine Art Klammer zum Zusammenhalten der beiden Halbschalen dient.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden einzigen Figur näher erläutert, in der ausschnittsweise in teilweise auseinandergezogener Darstellung zwei Trennwandelemente zur Bildung einer Trennwand perspektivisch gezeigt sind.
  • 1 zeigt ausschnittsweise in teilweiser auseinandergezogener Darstellung eine Trennwand 1 mit zwei diese bildenden Trennwandelementen 2. Jedes der dargestellten Trennwandelemente 2 besteht aus zwei Hälften bzw. plattenförmigen Halbschalen 2a und 2b, die zur Bildung des Trennwandelementes 2 mit ihren Breitseiten flächig aneinander liegen.
  • Jede Halbschale 2a bzw. 2b weist einen Grundkörper 4a bzw. 4b auf, dessen außenliegende Breitseite von einer Außenplatte 6a bzw. 6b bedeckt wird. Der Grundkörper 4a bzw. 4b ist gewöhnlich aus geschlossenporigem Hartschaum oder einem anderen Material mit geringem spezifischen Widerstand hergestellt, während die Außenplatten 6a, 6b gewöhnlich aus Hartpappe, Holz, Vollkunststoff oder einem anderen harten Material bestehen. Somit besitzt im dargestellten Ausführungsbeispiel das Trennwandelement 2 eine Sandwich-Konstruktion mit innenliegendem Grundkörper 4a, 4b und Außenplatten 6a und 6b, wodurch sich eine leichte, besonders starre und stabile Bauweise ergibt. Im Übrigen lässt sich mit einer solchen Sandwich-Konstruktion ein erhöhter Schallschutz realisieren, insbesondere wenn der Grundkörper aus schallschluckendem Material hergestellt ist, wozu sich geschlossenporiger Hartschaum eignet. Außerdem biete eine solche Sandwich-Konstruktion den Vorteil einer erhöhten Wärmedämmung, insbesondere wenn der Grundkörper aus geeignetem Wärmeisoliermaterial hergestellt ist, wozu geschlossenporiger Hartschaum ebenfalls zu zählen ist.
  • Wie die Figur erkennen lässt, handelt es sich bei den Trennwandelementen 2 im dargestellten Ausführungsbeispiel um rechteckige, plattenförmige Elemente mit Breitseiten, die die Außenflächen bilden, und mit Schmalseiten, von denen in der Figur die untere Schmalseite mit dem Bezugszeichen 8 und die seitlichen Schmalseiten mit dem Bezugszeichen 9 gekennzeichnet sind.
  • Die Trennwandelemente 2 sind mit ihren unteren Schmalseiten 8 auf einer U-Profilschiene 10 verankert. Die U-Profilschiene 10 ist mit ihrem Rücken auf einer nicht dargestellten Bodenfläche befestigt, so dass dessen freie Schenkel 10a, 10b vertikal aufwärts gerichtet sind. Wie in der Figur ebenfalls angedeutet ist, sind weitere U-Profilschienen 10 an den seitlichen Schmalseiten 9 der Trennwandelemente 2 angeordnet. Ebenfalls können weitere U-Profilschienen 10 auf einer in der Figur nicht dargestellten oberen Schmalseite befestigt sein, beispielsweise um die Trennwandelemente 2 an einer Decke zu verankern, sofern dort die entsprechenden U-Profilschienen 10 befestigt sind.
  • Für den Eingriff der U-Profilschienen 10 mit den Trennwandelementen 2 sind entlang der Schmalseiten 8, 9 der Trennwandelemente 2 zwei voneinander beabstandete Schlitze 12a und 12b ausgebildet. Die Schlitze 12a, 12b erstrecken sich entlang der jeweiligen Schmalseite 8, 9 und verlaufen geradlinig sowie parallel zueinander. Dabei entspricht der Abstand der Schlitze 12a, 12b im Wesentlichen dem Abstand der beiden freien Schenken 10a, 10b der U-Profilschienen 10. Ferner entspricht die Tiefe der Schlitze 12a, 12b mindestens der Höhe der beiden freien Schenkel 10a, 10b der U-Profilschiene 10. Somit dienen die Schlitze 12a, 12b zur Aufnahme der beiden freien Schenkel 10a, 10b der U-Profilschiene 10. Für die Verankerung auf den am Boden befestigten unteren U-Profilschienen 10 werden die Trennwandelemente 2 mit ihren unteren Schmalseiten 8 so auf die untere U-Profilschiene 10 gesteckt, dass deren nach oben ragenden freien Schenkel 10a, 10b in die Schlitze 12a, 12b eingreifen. In gleicher Weise werden die U-Profilschienen 10 auf die seitlichen Schmalseiten 9 aufgesteckt.
  • Anstelle der Ausbildung von Schlitzen 12a, 12b ist es alternativ auch denkbar, die Dicke der Trennwandelemente 2 zumindest im Bereich ihrer Schmalseiten nicht größer als der lichte Abstand zwischen den beiden freien Schenkeln 10a, 10b der U-Profilschiene 10 zu dimensionieren, so dass für den Eingriff mit dem Trennwandelement 2 die U-Profilschiene 10 mit ihren beiden freien Schenkeln 10a, 10b die Randabschnitte der Breitseiten benachbart zu der entsprechenden Schmalseite des Trennwandelementes 2 überdeckt. In diesem Fall wird also das Trennwandelement 2 mit seiner entsprechenden Schmalseite 8 in die U-Profilschiene 10 gesteckt bzw. die U-Profilschiene 10 auf die entsprechende Schmalseite 9 des Trennwandelementes 2 aufgesteckt, wobei die beiden freien Schenkel 10a und 10b der U-Profilschiene 10 sichtbar die an die entsprechende Schmalseite 8 bzw. 9 angrenzenden Randabschnitte des Trennwandelementes 2 überdecken.
  • Die unteren U-Profilschienen 10 dienen zu Verankerung der Trennwandelemente 2 am Boden. Demgegenüber haben die auf die seitlichen Schmalseiten 9 aufgesteckten U-Profilschienen 10 die Aufgabe, die Halbschalen 2a, 2b der Trennwandelemente 2 zusammenzuhalten, um dadurch einen sogenannten Versteifungsrahmen zu bilden.
  • Zur Bildung der Schlitze 12a, 12b können vorzugsweise entsprechende Aussparungen in den zu den Schmalseiten benachbarten Randabschnitten der Breitseiten eingearbeitet werden, welche von der jeweiligen Außenplatte 6a bzw. 6b überdeckt und somit begrenzt wird.
  • Wie die Figur ferner erkennen lässt, sind die Grundkörper 4a, 4b der Trennwandelemente 2 von Kanälen 14 und 16 durchzogen. Dabei verlaufen im dargestellten Ausführungsbeispiel die Kanäle 14 geradlinig in horizontaler Richtung und die Kanäle 16 geradlinig in vertikaler Richtung. Gewöhnlich ist eine erste Gruppe von horizontalen Kanälen 14, die in vertikaler Richtung voneinander beabstandet sind, und eine zweite Gruppe von vertikalen Kanälen 16 vorgesehen, die in horizontaler Richtung voneinander beabstandet sind, was in der Figur anhand der Kanäle 16 erkennbar ist. Die Kanäle 14, 16 liegen in derselben Ebene, so dass sie sich schneiden, wie die Figur ebenfalls erkennen lässt.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird jeder Kanal 14 bzw. 16 von einem Paar von länglichen Vertiefungen bzw. Nuten 14a, 14b bzw. 16a, 16b gebildet, von denen die eine Nut 14a bzw. 16a an der Innenfläche der ersten Halbschale 2a und die andere Nut 14b bzw. 16b an der Innenfläche der zweiten Halbschale 2b des Trennwandelementes 2 ausgebildet ist. Dabei sind die Nuten jedes Paares an den Innenflächen der Halbschalen 2a, 2b so ausgerichtet, dass sie nach Schließen der Halbschale 2a, 2b nebeneinander liegen und dabei zueinander geöffnet sind, wodurch sie den entsprechenden Kanal 14 bzw. 16 bilden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Nuten 14a, 14b und 16a, 16b im Querschnitt dreieckig, wodurch der von diesen gebildete Kanal 14 bzw. 16 einen im Wesentlichen quadratischen Querschnitt erhält.
  • Die Kanäle 14, 16 dienen hauptsächlich zur Aufnahme von Elektrokabeln u. dgl., die durch die Öffnungen der Kanäle in den Schmalseiten eintreten. Dabei ist es unter anderem auch denkbar, die Elektrokabel so zu verlegen, dass sie beispielsweise aus einem Kanal in eine Schmalseite austreten, entlang der Schmalseite geführt sind und in einen der nächsten in dieser Schmalseite offenen Kanäle wieder eintreten. In der Figur sind beispielhaft solche Elektrokabel dargestellt und mit dem Bezugszeichen 18 gekennzeichnet.
  • Wie die Figur ferner erkennen lässt, enden die Kanäle 14, 16 an den jeweiligen Schmalseiten 8, 9 und sind zu diesen hin offen. Außerdem stimmen die einzelnen Kanäle 14, 16 in ihrer Lage in jedem Trennwandelement 2 überein. Dies hat zur Folge, dass die entsprechenden Kanäle von entlang ihrer Schmalseiten 9 aneinanderstoßenden Trennwandelementen 2 zur Bildung von entsprechenden durchgehenden Kanälen miteinander kommunizieren können, um somit Elektrokabel durch zwei oder mehr Trennwandelemente 2 hindurch verlegen zu können. Allerdings lassen sich die in ihrer Lage übereinstimmenden Kanäle benachbarter Trennwandelemente 2 nur dann miteinander verbinden, wenn an den entsprechenden Schmalseiten keine U-Profilschienen 10 befestigt sind oder, falls dies doch der Fall ist, diese U-Profilschienen 10 mit entsprechenden Durchbrechungen versehen sind.
  • Wie die Figur ferner erkennen lässt, können zusätzliche Aussparungen vorgesehen sein, die etwa quer zur Längserstreckung des Trennwandelementes 2 gerichtet sind, mit mindestens einem der Kanäle 14, 16 in Verbindung stehen und sich zu mindestens einer der Breitseiten des Trennwandelementes 2 öffnen. In der Figur ist eine solche Aussparung beispielhaft dargestellt und mit dem Bezugszeichen 20 gekennzeichnet. Derartige Aussparungen, insbesondere wenn sie wie im dargestellten Ausführungsbeispiel als kreisrunde Löcher vorgesehen sind, dienen insbesondere zum Einbau von Steckdosen oder Schaltern. In der Figur ist deshalb beispielhaft ein Kabel 18 gezeigt, das von oben zunächst durch einen vertikalen Kanal 16 und dann durch einen diesen schneidenden horizontalen Kanal 14 bis zur Aussparung 20 geführt ist, um dort an einer in der Figur nicht dargestellte Steckdose angeschlossen zu werden. Ferner ist es ebenfalls denkbar, eine solche Aussparung 20 an einem Schnittpunkt zwischen zwei Kanälen 14 und 16 anzuordnen, wodurch sich eine noch flexiblere Anschlussmöglichkeit ergibt.
  • Wie die Kanäle 14, 16 können auch die Aussparungen 20 an bestimmten Stellen bereits vorgefertigt sein. Sollte eine Aussparung 20 einmal nicht genutzt werden, so besteht die Möglichkeit, diese Aussparung 20 mit einem entsprechend geformten Stopfen zu verschließen, der in der Figur beispielhaft als zylindrischer Körper dargestellt und mit dem Bezugszeichen 22 gekennzeichnet ist.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Kanäle 14, 16 zur Aufnahme von Kabeln 18 und die Aussparung 20 für den Einbau einer Steckdose oder eines Schalters vorgesehen. Es ist aber auch denkbar, die Kanäle 14, 16 und die Aussparungen 20 für andere technische Installationszwecke wie beispielsweise für Wasserrohre und zugehörige Armaturen vorzusehen.

Claims (6)

  1. Trennwandelement für den Aufbau einer, insbesondere aus mehreren Trennwandelementen zusammengesetzten, Trennwand (1), wobei das Trennwandelement (2) Breitseiten und Schmalseiten (8, 9) aufweist, von denen vorzugsweise mindestens eine Schmalseite (9) zur Verbindung mit einer Schmalseite mindestens eines weiteren Trennwandelementes ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schmalseite (8, 9) für den Eingriff mit mindestens einer U-Profilschiene (10) ausgebildet ist.
  2. Trennwandelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des Trennwandelementes (2) im Bereich der Schmalseite (8, 9) nicht größer als der lichte Abstand zwischen den beiden freien Schenkeln (10a, 10b) der U-Profilschiene (10) ist und das Trennwandelement (2) mit der Schmalseite (8, 9) in die U-Profilschiene (10) zwischen dessen beide freien Schenkel (10a, 10b) steckbar ist.
  3. Trennwandelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der Schmalseite (8, 9) zwei voneinander beabstandete Nuten (12a, 12b), deren Abstand dem Abstand der beiden freien Schenkel (10a, 10b) der U-Profilschiene (10) entspricht, zur Aufnahme der beiden freien Schenkel (10a, 10b) der U-Profilschiene (10) ausgebildet sind.
  4. Trennwandelement nach Anspruch 3, mit einem Grundkörper (4a, 4b), dessen beide Breitseiten jeweils mit einer Außenlage (6a, 6b), vorzugsweise aus härterem Material, bedeckt sind, dadurch gekennzeichnet, dass jede Nut (12a, 12b) im Grundkörper (4a, 4b) ausgebildet und dabei von der jeweils benachbarten Außenlage (6a, 6b) begrenzt ist.
  5. Trennwandelement nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennwandelement (2) aus zwei Halbschalen (2a, 2b) besteht.
  6. Trennwandelement nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, mit mindestens einer U-Profilschiene (10).
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