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DE20304484U1 - Schirm - Google Patents

Schirm

Info

Publication number
DE20304484U1
DE20304484U1 DE20304484U DE20304484U DE20304484U1 DE 20304484 U1 DE20304484 U1 DE 20304484U1 DE 20304484 U DE20304484 U DE 20304484U DE 20304484 U DE20304484 U DE 20304484U DE 20304484 U1 DE20304484 U1 DE 20304484U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
umbrella
arrangement
chip
tube
slider
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20304484U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
RAU RALF
Original Assignee
RAU RALF
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by RAU RALF filed Critical RAU RALF
Priority to DE20304484U priority Critical patent/DE20304484U1/de
Publication of DE20304484U1 publication Critical patent/DE20304484U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B3/00Sticks combined with other objects
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B25/00Details of umbrellas
    • A45B25/30Name-plates; Badges; Labelling or marking devices; Means for attaching same

Landscapes

  • Electric Clocks (AREA)

Description

Dr. Thomas U. Becker · · · Rft^l/pr.Äi IVSIm lter European Patent Attorneys
Dr. Karl-Ernst Müller «·· ..' ^^.&ngr;*^·0?·.;*1^1*31 European Trademark Attorneys
Kai Berkenbrink Patentanwälte Diplomingenieure
Anmelder: 19. März 2003
Ralf Rau
Schmiedeweg 12
42579 Heiligenhaus RAU 26551 ko29
Schirm
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Schirm mit einer mittels einer längs eines Rohres verschiebbar angeordneten Schieberanordnung aufzuspannenden bzw. einzufaltenden Schirmbespannung. Derartige Schirme sind als Regenschirme oder Sonnenschirme sowohl als Taschenschirme wie auch als Langschirme bekannt und gebräuchlich, wobei die Betätigung der Schirme entweder von Hand durch Verschieben einer Schieberanordnung zwischen deren Position am unteren Ende des Rohres, in der die Schirmbespannung eingefaltet ist, und am oberen Ende des Rohres, in welcher die Schirmbespannung aufgespannt ist erfolgt, oder eine sogenannte Automatik vorgesehen ist, bei der eine Feder für eine Vorspannung der Schieberanordnung in deren obere Position vorgesehen ist, so daß nach Freigabe der Schieberanordnung mittels eines vorgesehenen Freigabeorgangs ein selbsttätiges Aufspannen des Schirms erfolgt. Die Schieberanordnung kann dabei je nach Ausbildung des Schirms in an sich bekannter Weise einen Hauptschieber und einen Hilfsschieber umfassen.
Ein gewisses Problem bei bekannten Schirmen besteht unter anderem darin, daß derartige Schirme trotz Unterschieden im Design und Material häufig wenig originell bzw. individuell sind und auch die Zugehörigkeit zu ihrem Besitzer nicht erkennbar ist, so daß Verwechslungen häufiger vorkommen und auch nur ungenügend wieder auszuräumen sind.
Turmstraße 22 ■ D-40878 Ralfngen'-'telefdn+49(0)21 02/2024-0 · Telefax +49(0)2102/202420 · VAT: DE 121648979
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem Schirm dessen individuelle Ausbildung zu verbessern und eine Möglichkeit zur besseren Wiedererkennbarkei zu schaffen.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken einen Schirm vor, bei welchem eine durch Betätigung der Schieberanordnung auslösbare Chipanordnung angeordnet ist, die bei ihrer durch ein Auslöseorgan erfolgenden Auslösung eine auf dem Chip gespeicherte hörbare Signalfolge abgibt.
Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß aufgrund der Chipanordnung mit einer individuell ausgebildeten bzw. abspeicherbaren Signalfolge dem Schirm nicht nur eine individuelle Note vermittelt wird, sondern daß es aufgrund der individuellen Auslegung der abgegebenen Signalfolge möglich ist, Verwechslungen eines Schirms sofort zu erkennen bzw. in einem Streitfall auch einen entsprechenden Nachweis zu führen. Je nach Auslösung der Signalfolge mag ein erfindungsgemäßer Schirm darüber hinaus dazu beitragen, die Empfindungen seines Besitzers in positiver Weise anzusprechen.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß die Chipanordnung einen Sprachchip mit wenigstens einer darauf gespeicherten Sprachformel aufweist, so daß beispielsweise witzige oder
• ·
unterhaltsame Sprüche abgegeben werden können; auch Begrüßungen des Besitzers sind denkbar.
Eine alternative Möglichkeit besteht darin, daß die Chipanordnung einen Musikchip mit wenigstens einer daraufgespeicherten Melodie aufweist, so daß ähnlich Klingeltönen bei Handys auch Schirme auf diese Weise erkennbar werden und ein positives Ansprechgefühl vermitteln. Damit können im weitesten Sinne erfindungsgemäße Schirme als ein Kommunikationsmittel angesprochen werden.
Hinsichtlich der Ausbildung des Schirms kann vorgesehen sein, daß die Chipanordnung im Inneren des Rohres angeordnet ist, wobei beispielsweise über eine im Rohr verlegte Leitung eine Energieversorgung zu einer beispielsweise im Griff angeordneten Batterie geschaltet sein kann. Selbstverständlich ist es auch möglich, eine kleinbauende Batterie ebenfalls im Inneren des Rohres unterzubringen.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß die Chipanordnung einschließlich einer dazu gehörigen Energieversorgung im Griff des Schirms untergebracht ist. Ingesamt kann vorgesehen sein, daß die Energieversorgung aus einer erneuerbaren Batterie besteht.
Hinsichtlich der Auslösung der Chipanordnung sieht die Erfindung unterschiedliche Möglichkeiten vor. So kann nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen sein, daß das Auslöseorgan für die Chipanordnung mit einer am unteren Ende des Rohres angeordneten Arretierung für die Schieberanordnung gekoppelt ist. Dies
gilt insbesondere für von Hand betätigbare Schirme, bei denen die Schieberanordnung von Hand verschoben werden muß.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß das Auslöseorgan für die Chipanordnung mit einer am oberen Ende des Rohres angeordneten Arretierung für die Schieberanordnung gekoppelt ist, so daß bei Erreichen des aufgespannten Zustandes des Schirmes die akkustische Signalfolge abgegeben wird.
Bei sogenannten Automatikschirmen mit einem Freigabeorgan für die in Öffnungsrichtung unter Federspannung stehende Schieberanordnung ist es zweckmäßig, wenn das Auslöseorgan für die Chipanordnung mit dem Freigabeorgan für die Schieberanordnung gekoppelt ist, so daß bei Auslösung des Automatikschirmes ebenfalls automatisch die Auslösung der Chipanordnung erfolgt.
Generell kann hinsichtlich der Ausbildung von Auslöseorganen auf im Stand der Technik verfügbare Bauteile zurückgegriffen werden.
In einer besonderen Ausführungsform sieht die Erfindung vor, daß das Auslöseorgan für die Chipanordnung als ein bei Annäherung der Schieberanordnung schaltender Näherungsschalter ausgebildet ist, wobei für den Fall, daß die Schieberanordnung in an sich bekannter Weise aus einem Hauptschieber und einem Hilfsschieber besteht, sowohl die Annäherung des Hauptschiebers wie auch alternativ die Annäherung des Hilfsschiebers für die Schaltung des Auslöseorgans herangezogen werden kann.
In einer weiteren Ausführungsform sieht die Erfindung vor, daß jeweils am oberen wie auch am unteren Ende des Rohres ein Auslöseorgan derart angeordnet ist, daß die Signalabgabe während der Bewegung der Schieberanordnung längs des Rohres erfolgt.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
Fig. 1 einen Langschirm in einer schematischen Darstellung in
aufgespanntem Zustand,
Fig. 2 einen Taschenschirm in der Darstellung der Fig. 1.
Der aus Figur 1 ersichtliche Schirm 10 in Langschirmbauweise besteht aus einem Rohr 11, längs dessen eine mit 12 bezeichnete Schieberanordnung verschiebbar ist, die in an sich bekannter Weise je nach Bauart des Schirms aus einem Hauptschieber und einem Hilfsschieber bestehen kann. Die Schieberanordnung ist über im einzelnen nicht dargestellte Hauptstreben und Spreizstreben sowie Trägerschienen für die Schirmbespannung mit einer Schirmbespannung 13 gekoppelt. Am oberen Ende des Rohres 11 befindet sich die Krone 14 mit einem daraufgesetzten Stützgummi 15.
Der in Figur 1 dargestellte Schirm 10 ist als Automatikschirm ausgebildet, wobei eine nicht dargestellte Feder die Schieberanordnung 12 in die aus Figur 1 ersichtliche Aufspannungsstellung vorspannt, aus der die Schieberanordnung 12 zum Einfalten des Schirms aktiv längs des Rohres 11 nach unten geschoben werden muß, wobei die unter Federspannung
stehende Schieberanordnung 12 durch eine Freigabevorrichtung 16 arretiert wird. Bei Betätigung der Freigabevorrichtung 16 wird die Schieberanordnung 12 freigegeben, so daß sie ihre in Figur 1 dargestellte Aufspannungsstellung einnimmt. Am unteren Ende des Rohres 11 befindet sich noch der mit 17 bezeichnete Griff.
Mit dem Bezugszeichen 18 ist in schematischer Weise eine Chipanordnung mit einer ggf. daran ausgebildeten bzw. gekoppelten Energieversorgung bezeichnet, die im Inneren des Rohres 11 oder im Griff 17 untergebracht sein kann. Die Erfindung ist nicht darauf beschränkt, daß die Chipanordnung 18 an der dargestellten Stelle untergebracht ist; aufgrund der heute üblichen Miniaturisierung der Bauteile ist die Chipanordnung 18 auch an jeder anderen Stelle in dem Schirmgestell unterzubringen.
Mit der Chipanordnung 18 ist ein im einzelnen nicht dargestelltes Auslöseorgan zu koppeln, welches gemäß der vorstehenden Beschreibung und der nachfolgenden Erläuterung in den Schutzansprüchen an geeigneten Funktionsstellen des Schirmes untergebracht sein kann.
Wie sich aus Figur 2 ergibt, ist diese erfindungsgemäße Ausbildung eines Schirmes 10 auch bei einem Taschenschirm gemäß Figur 2 möglich, wobei - wie nicht weiter dargestellt - die Chipanordnung hier in dem Griff 17 unmittelbar untergebracht ist.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (13)

1. Schirm (10) mit einer mittels einer längs eines Rohres (11) verschiebbar angeordneten Schieberanordnung (12) aufzuspannenden bzw. einzufaltenden Schirmbespannung (13), wobei an dem Schirm (10) eine durch Betätigung der Schieberanordnung (12) auslösbare Chipanordnung (18) angeordnet ist, die bei ihrer durch ein Auslöseorgan erfolgenden Auslösung eine auf dem Chip gespeicherte hörbare Signalfolge abgibt.
2. Schirm nach Anspruch 1, bei welchem die Chipanordnung (18) einen Sprachchip mit wenigstens einer darauf gespeicherten Sprachformel aufweist.
3. Schirm nach Anspruch 1, bei welchem die Chipanordnung (18) einen Musikchip mit wenigstens einer darauf gespeicherten Melodie aufweist.
4. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem die Chipanordnung (18) im Inneren des Rohres (11) angeordnet ist.
5. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem die Chipanordnung (18) einschließlich einer dazugehörigen Energieversorgung im Griff (17) des Schirms (10) untergebracht ist.
6. Schirm nach Anspruch 5, bei welchem die Energieversorgung aus einer erneuerbaren Batterie besteht.
7. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welchem das Auslöseorgan für die Chipanordnung (18) mit einer am unteren Ende des Rohres (11) angeordneten Arretierung für die Schieberanordnung (12) gekoppelt ist.
8. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welchem das Auslöseorgan für die Chipanordnung (18) mit einer am oberen Ende des Rohres (11) angeordneten Arretierung für die Schieberanordnung (12) gekoppelt ist.
9. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 6 mit einem Freigabeorgan (16) für die in Öffnungsrichtung unter Federspannung stehende Schieberanordnung (12), bei welchem das Auslöseorgan für die Chipanordnung (18) mit dem Freigabeorgan (16) für die Schieberanordnung (12) gekoppelt ist.
10. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei welchem das Auslöseorgan für die Chipanordnung (18) als ein bei Annäherung der Schieberanordnung (14) schaltender Näherungsschalter ausgebildet ist.
11. Schirm nach Anspruch 10, wobei der Näherungsschalter auf die Annäherung eines Hilfsschiebers als Bestandteil der Schieberanordnung (12) anspricht.
12. Schirm nach Anspruch 10, wobei der Näherungsschalter auf die Annäherung des Hauptschiebers als Bestandteil der Schieberanordnung (12) anspricht.
13. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei am oberen Ende und am unteren Ende des Rohres (11) jeweils ein Auslöseorgan für die Chipanordnung (18) derart angeordnet ist, daß die Signalabgabe während der Bewegung der Schieberanordnung (12) erfolgt.
DE20304484U 2003-03-20 2003-03-20 Schirm Expired - Lifetime DE20304484U1 (de)

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