DE20303135U1 - Haus mit mindestens zwei Geschossebenen - Google Patents
Haus mit mindestens zwei GeschossebenenInfo
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Description
Patentanwälte
European Patent and Trademark Attorneys
Anmelder: Jörg Sturm
Anwaltsakte: G-STU 10
Anwaltsakte: G-STU 10
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Haus, insbesondere Holzhaus mit mindestens zwei Geschossebenen und je einem Infrastrukturcontaxner je Geschossebene, die aufeinander abgestimmt und übereinander angeordnet sind, wobei die Infrastrukturcontainer für an sie angrenzende Räume einen Flur mit jeweils einer Innentür als Zugang zu den angrenzenden Räumen aufweisen, wobei die den Räumen benachbarten Seitenwandungen der Infrastrukturcontainer eine Innenwand der angrenzenden Räume bilden, und wobei die Infrastrukturcontainer im Flurbereich eine Treppe zur nächsten Geschossebene aufweisen.
Aus der Internetseite „http://www.plandach.de/modulbau.htm" ist es bekannt, beim Hausbau sogenannte Zellen oder Infrastrukturcontainer zu verwenden. Beispielsweise in Form eines Containers, der ein Treppenhaus mit Diele beinhaltet. Hierzu können mehrere Container übereinander gesetzt werden, die dann das Treppenhaus bilden. Für angrenzende Räume bilden diese Container die Diele bzw. einen Flur mit Türen als Zugang zu angrenzenden Räumen. Nachteilig bei diesen übereinander stapelbaren Containern ist, dass sie zwar der Infrastruktur eines Hauses dienen, aber nicht die gesamte Infrastruktur eines Hauses beinhalten. Von der gleichen Internetseite sind sogenannte Diele / WC Module für Reihen- und Doppelhäuser bekannt. Diese für das Erdgeschoss vorgesehenen Module weisen eine Diele mit einem Zugang zu einem Haustechnikraum und zu einem WC auf. Auch diese Zellen sind nicht vorgesehen, die gesamte Infrastruktur eines Hauses zu beinhalten. Es ist auch nicht vorgesehen, diese übereinander zu stapeln. Weiterhin
sind, beispielsweise auch von der obengenannten Internetseite, sogenannte Bad-Zellen bekannt. Derartige Bäder-Zellen finden insbesondere für Wohnheime und Hotels Verwendung. Auch diese Zellen lösen lediglich nur Teilaspekte der Infrastruktür eines Hauses.
Weiterhin ist es aus der WO 95/11356 bekannt, ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit wenigstens einem Wohnraumteil am Wohnhausort zu erstellen. Erst nach Erstellung der Wohnraumteile werden dann außen an der Außenseite austauschbare Raumzellen angeordnet, welche die Wohninfrastruktur ohne Treppenhaus enthalten. Nachteilig dabei ist, dass diese Infrastrukturcontainer lediglich über eine Seite mit den Wohnraumteilen verbunden sind. Diese Container werden ohne Abstand nebeneinander gesetzt und übereinander gestapelt. Diese Container ähneln damit bekannten Nasszellen, die von außen an ein Gebäude „angedockt" werden können. Diese Container sind jedoch nicht geeignet, um die innere Infrastruktur wie Treppenhaus, Diele etc. zu bilden.
Bei der Erstellung eines Holzhauses besteht das Problem, dass der Zimmermann ohne Schwierigkeiten das Haus einschließlich Dach erstellen kann, jedoch für die Gewerke Heizung, Sanitär und Elektro auf die entsprechenden Fachleute angewiesen ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die bekannten Infrastrukturcontainer so zu verbessern, dass die Container zum einen möglichst umfassend die gesamte Infrastruktur aufweisen, einschließlich Diele und Treppenhaus, und zum anderen alle nicht vom Zimmermann durchzuführenden Gewerke enthalten. Gleichzeitig sollen die verwendeten Container ausreichend Spielraum für die Gestaltung der an die Container angrenzenden Räume aufweisen und nicht von außen in beeinträchtigender Weise als Container erkannt werden und damit das äußere Erscheinungsbild des zu erstellenden Hauses beeinflussen.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruches 1 dadurch gelöst, dass ein erster Infrastrukturcon-
tainer einen Technikraum und einen Hausanschluss zur Energie- und Wasserversorgung aufweist, dass die Infrastrukturcontainer mindestens einer Seitenwandung benachbart eine vertikale Technikebene aufweisen, wobei die vertikalen Technikebenen übereinandergestapelter Infrastrukturcontainer funktionsgerecht miteinander verbunden sind, und dass die Technikebenen sanitäre Ver- und Entsorgungsleitungen, elektrische Versorgungsleitungen und / oder Elektroinstallationen und / oder Heizungsverrohrung und / oder Lüftungskanäle aufweisen.
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Durch den erfindungsgemäßen Infrastrukturcontainer kann praktisch die gesamte Infrastruktur eines Hauses sichergestellt werden. So bilden die Infrastrukturcontainer nicht nur zumindest einen Teil der Innentüren und Innenwände sowie Flur bzw. Diele und Treppe, sondern auch die gesamte technische Versorgung einschließlich Hausanschluss zur Energie- und Wasserversorgung sowie die gesamte Heizungsverrohrung, Elektrik- und Sanitärinstallation. Die dem Zimmermann fremden Gewerke sind damit alle in den Infrastrukturcontainern enthalten. Dadurch ist es möglich, die Infrastrukturcontainer aufzustellen und miteinander zu verbinden und anschließend die übrigen Räume um die Infrastrukturcontainer herum zu bauen, so dass das Haus allein von den Zimmerleuten fertiggestellt werden kann. Mit den Infrastrukturcontainern wird die gesamte Infrastruktür des Hauses erfasst, gleichzeitig bleiben jedoch eine Vielzahl von Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung des gesamten Hauses. Dabei ist es auch möglich, zwei Technikebenen an einander gegenüberliegenden Stirn- oder Längsseiten anzuordnen. Die komplexe Installation der Technikebenen (Verrohrung und Installation) kann vorteilhaft von außen her vorgenommen werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der erste Infrastrukturcontainer im Boden- und Deckenbereich eine horizontale Technikebene auf, die mit der vertikalen Technikebene verbunden ist. Die vertikale Technikebene und die horizontalen Technikebenen sind dabei vorzugsweise der gleichen Seitenwandung des Infrastrukturcontainers benach-
bart. Der über dem ersten Infrastrukturcontainer angeordnete zweite Infrastrukturcontainer benötigt dabei lediglich eine horizontale Technikebene im Deckenbereich, da er im Bodenbereich ggf. die horizontale Technikebene im Deckenbereich des unteren Containers nutzen kann. Grundsätzlich kann aber auch der zweite Infrastrukturcontainer im Bodenbereich eine eigene horizontale Technikebene aufweisen.
Unterhalb des ersten Infrastrukturcontainers kann beispielsweise ein Fertigkeller oder eine Fertiggarage angeordnet sein, auf der der erste Infrastrukturcontainer sich abstützt. Dabei ist der Fertigkeller bzw. die Fertiggarage vorzugsweise als ein Betonfertigteil ausgebildet. Der erste Infrastrukturcontainer kann dabei einen Technikraum aufweisen, in dem die Heizungsanlage angeordnet ist. Weiterhin können im ersten Infrastrukturcontainer neben einem WC auch ein Hauswirtschaftsraum angeordnet sein. Die Infrastrukturcontainer können grundsätzlich komplett ausgerüstet sein. Der über dem ersten Infrastrukturcontainer angeordnete zweite Infrastrukturcontainer kann beispielsweise ein Bad aufweisen, da wegen des nicht benötigten Technikraumes mehr Platz zur Verfügung steht.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Infrastrukturcontainer einen rechteckigen Querschnitt auf und sind so in dem zu erstellenden Haus angeordnet, dass sie mit ihren gegenüberliegenden Stirnwandungen den Hauswandungen unmittelbar benachbart sind. Dabei bilden die Längswandungen der Infrastrukturcontainer die Innenwände von benachbarten Räumen, so dass der Zugang zu den links und rechts der Infrastrukturcontainer liegenden Räume über den Flur der Infrastrukturcontainer bzw. über deren Treppe erfolgt. Die Innentüren zu den Räumen weisen die Infrastrukturcontainer ebenfalls bereits auf.
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Die Infrastrukturcontainer werden nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung so angeordnet, dass sie mit einer Stirnwandung und einer angrenzenden Längswandung zwei im
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rechten Winkel zueinander angeordneten Hausaußenwandungen unmittelbar benachbart sind. Dadurch bildet eine Längswandung und eine Stirnwandung der Infrastrukturcontainer jeweils die Innenwand von benachbarten Räumen.
Während der erste der Infrastrukturcontainer in der Regel in einem Vollgeschoss angeordnet sein wird, kann der zweite bzw. der jeweils oberste Infrastrukturcontainer sowohl in einem Vollgeschoss als auch in einem Dachgeschoss angeordnet werden. Soweit der dem obersten Geschoss angeordnete Infrastrukturcontainer in einem Dachgeschoss angeordnet ist, kann er so angeordnet werden, dass er das Dach gaubenförmig durchdringt und damit zwei Dachgauben bildet.
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen dritten oder weiteren Infrastrukturcontainer, beispielsweise zur Erstellung eines Reihenhauses, über den anderen Infrastrukturcontainer anzuordnen. Die Erschließung des zweiten Obergeschosses kann dann beispielsweise über einen außen angeordneten Laubengang erfolgen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausfuhrungsformen der Erfindung beispielhaft veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Figur 1: Eine Seitenansicht eines Hauses mit einem ersten Infrastrukturcontainer in einem Vollgeschoss und
einem zweiten Infrastrukturcontainer in einem Dachgeschoss,
Figur 2: eine Seitenansicht des Hauses von Figur 1 aus Richtung II,
Figur 3: eine Schnittdarstellung des Erdgeschosses von Figur 1 in Draufsicht,
Figur 4: eine Schnittdarstellung des Dachgeschosses von Figur 1 in Draufsicht,
Figur 5: eine schematische Vorderansicht eines Hauses im Schnitt mit Fertigkeller, ersten Infrastrukturcon
tainer in einem Vollgeschoss und zweiten Infrastrukturcontainer in einem Dachgeschoss,
Figur 6: eine schematische Darstellung zweier übereinander &iacgr;&ogr; gestapelter Infrastrukturcontainer mit vertikalen
und horizontalen Technikebenen,
Figur 7: eine Vorderansicht eines Hauses im Schnitt, mit Anordnung von Infrastrukturcontainern in Vollgeschossen,
Figur 8: eine Schnittdarstellung des Erdgeschosses von Figur 7 in Draufsicht,
Figur 9: eine Schnittdarstellung des Obergeschosses von Figur 7 in Draufsicht,
Figur 10: eine Schnittdarstellung eines Untergeschosses in Draufsicht und
Figur 11: eine räumliche Darstellung eines ersten und zweiten Infrastrukturcontainers sowie einer Containerdecke des zweiten Infrastrukturcontainers.
Das Haus 1 besteht im Wesentlichen aus einem ersten Infrastrukturcontainer 2, einem zweiten Infrastrukturcontainer 3 und angrenzenden Räumen 4, 5, 6, 7.
Das Haus 1 weist einen im Wesentlichen rechtwinkligen Querschnitt mit einer ersten Längswand 8, einer parallelen zweiten Längswand 9, sowie einer ersten Stirnwand 10 und einer zweiten Stirnwand 11 auf.
Das Haus 1 weist entsprechend Figur 1 in seinem Erdgeschoss 12 den ersten Infrastrukturcontainer 2 auf. Der erste Infrastrukturcontainer 2 weist einen rechteckigen Querschnitt auf und ist so in dem Erdgeschoss angeordnet, dass seine einander gegenüberliegenden Stirnwandungen 13, 14 Hausaußenwandungen
15, nämlich den Längswänden 8, 9, unmittelbar benachbart sind. Die beiden einander gegenüberliegenden Längswandungen
16, 17 des ersten Infrastrukturcontainer 2 bilden damit Innenwände 18 von an den ersten Infrastrukturcontainer 2 angrenzenden Räumen 4, 5. Der zweite Infrastrukturcontainer 3 weist im Wesentlichen die gleichen Außenmaße auf und ist über den ersten Infrastrukturcontainer 2 so angeordnet, dass seine Stirnwandungen 19, 20 mit den Stirnwandungen 13, 14 und seine Längswandungen 21, 22 mit den Längswandungen 16, 17 des ersten Infrastrukturcontainer 2 fluchten. Der zweite Infrastrukturcontainer 3 ist im Dachgeschoss 23 des Hauses 1 angeordnet und durchdringt das Dach 24 gaubenförmig.
Der erste Infrastrukturcontainer 2 weist an seiner zweiten Längswandung 17 zu seiner zweiten Stirnwandung 14 hin eine vertikale Technikebene 25 auf. Zu dem Boden 26 des ersten Infrastrukturcontainers 2 hin geht im Bereich der zweiten Längswandung 17 die vertikale Technikebne 25 in eine untere horizontale Technikebene 27 über. Im Bereich der Decke 28 des ersten Infrastrukturcontainer 2 geht die vertikale Technikebene 25 in eine obere horizontale Technikebene 29 über. Der erste Infrastrukturcontainer 2 weist der Längswandung 17 benachbart einen Hausanschluss 30 auf. Der Hausanschluss 30 kann auch in oder einem Technikraum 31 benachbart angeordnet sein. Der Technikraum 31 ist beispielsweise der zweiten Stirnwandung 14 des ersten Infrastrukturcontainer 2 benachbart angeordnet. In dem Technikraum 31 kann beispielsweise eine Heizung 32 und ein Speicher 33, z.B. für Wasser bzw. als Wärmespeicher für eine Solaranlage, angeordnet sein. Dem Technikraum 31 ist ein WC und / oder Hauswirtschaftsraum 34 vorgelagert. In dem WC und / oder Hauswirtschaftsraum 34 ist ein WC 35, ein Waschbecken 36, eine Waschmaschine 37 und ein Trockner 38 angeordnet. In der vertikalen Technikebene 25 ist
ein Kamin 39 angeordnet. Zur ersten Stirnwandung 13 hin ist dem WC und / oder Hauswirtschaftsraum 34 ein T-förmiger Flur 40 vorgelagert. Von dem Flur 40 führt eine erste Tür 41, die in der ersten Längswandung 16 angeordnet ist, in den ersten Raum 4. Eine zweite Tür 42 in der zweiten Längswandung 17 führt in den zweiten Raum 5. Eine dritte Tür 43 in der ersten Stirnwandung 13 dient als Haustür. Schließlich weist der Flur 40 noch eine vierte Tür 44 auf, die die Verbindung zu dem WC und / oder Hauswirtschaftraum 34 bildet. Vom Flur 40 führt &iacgr;&ogr; eine Treppe 45 zu dem zweiten Infrastrukturcontainer 3.
Die Technikebenen 25, 27, 29 des ersten Infrastrukturcontainer 2 weisen die nicht dargestellten Ver-/ und Entsorgeleitungen, elektrische Versorgungsleitungen und Elektroinstallationen und eine Heizungsverrohrung auf. Auch können die Technikebenen 25, 27, 29 Lüftungskanäle aufweisen.
Der zweite Infrastrukturcontainer 3 ist so auf dem ersten Infrastrukturcontainer 2 angeordnet, dass eine vertikale Technikebene 46 des zweiten Infrastrukturcontainer 3 mit der vertikalen Technikebene 25 des ersten Infrastrukturcontainers 2 funktionell verbunden ist.
Der zweite Infrastrukturcontainer 3 weist einen auf die Treppe 45 des ersten Infrastrukturcontainer 2 abgestimmten Treppendurchbruch 47 auf, so dass die Treppe 45 in einen T-förmigen Flur 48 des zweiten Infrastrukturcontainers 3 führt. Entsprechend dem ersten Infrastrukturcontainer 2 weist der Flur 48 eine erste Tür 49 zu dem dritten Raum 6 und eine zweite Tür 50 zu dem vierten Raum 7 auf. Zur ersten Längswand 8 des Hauses 1 hin, weist der Flur 48 ein Fensterelement 51 auf. Zur zweiten Längswand 9 hin, weist der zweite Infrastrukturcontainer 3 ein Bad 52 auf. Über eine dritte Tür 53 ist das Bad 52 vom Flur 48 aus zu erreichen. Die Zwei-Meter-Linie 54 ist in den Räumen 6, 7 in Figur 4 gestrichelt dargestellt.
Der erste Infrastrukturcontainer 2 ist auf einem Fertigkeller 55 angeordnet. Soweit das obere Geschoss 57 des Hauses 1' ebenfalls als Vollgeschoss ausgebildet ist, können die Infrastrukturcontainer 2, 3 mit einer Längswandung 16, 21 einer Hausaußenwandung 15' benachbart angeordnet sein. Die Stirnwandungen 13, 14, 19, 20 können dabei ebenfalls Hausaußenwandungen 15' unmittelbar benachbart sein. Bei einem rechteckigen Grundriss des Hauses 1' kann dabei sowohl je eine Längswandung 16, 21 und je eine Stirnwandung 20, 22 einer Hausaußenwandung 15'' benachbart sein.
Zum Bau eines Hauses 1, 1', 1'' wird zunächst der Fertigkeller 55 aufgestellt und ggf. eine Grundplatte gegossen. Anschließend werden die Infrastrukturcontainer 2, 3, aufgestellt. Der zweite Infrastrukturcontainer 3 wird mit seiner Bodenplatte 58 auf den ersten Infrastrukturcontainer 2 aufgesetzt. Der zweite Infrastrukturcontainer 3 wird von einer Deckenplatte 59 abgedeckt. Die vertikalen Technikebenen werden dabei funktionsgerecht miteinander verbunden. Anschließend wird um die Infrastrukturcontainer 2, 3 das Holzhaus bzw. die angrenzenden Räume 4, 5, 6, 7 errichtet. Die Wandungen 13, 14, 16, 17, 19, 20, 21, 22 werden dabei wie die übrigen Wände des Hauses 1, 1' verschalt.
Claims (22)
1. Haus, insbesondere Holzhaus, mit mindestens zwei Geschossebenen und je einem Infrastrukturcontainer je Geschossebene, die aufeinander abgestimmt und übereinander angeordnet sind, wobei die Infrastrukturcontainer für an sie angrenzende Räume einen Flur mit jeweils einer Innentür als Zugang zu den angrenzenden Räumen aufweisen, wobei die den Räumen benachbarten Seitenwandungen der Infrastrukturcontainer eine Innenwand der angrenzenden Räume bilden, und wobei die Infrastrukturcontainer im Flurbereich eine Treppe zur nächsten Geschossebene aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Infrastrukturcontainer (2) einen Technikraum (31) und einen Hausanschluss (30) zur Energie- und Wasserversorgung aufweist, dass die Infrastrukturcontainer (2, 3) mindestens einer Seitenwandung (17) benachbart eine vertikale Technikebene (25, 46) aufweisen, wobei die vertikalen Technikebenen (25, 46) übereinander gestapelter Infrastrukturcontainer (2, 3) funktionsgerecht miteinander verbunden sind, und dass die Technikebenen (25, 27) sanitäre Ver- und Entsorgungsleitungen, elektrische Versorgungsleitungen und/oder Elektroinstallationen und/oder Heizungsverrohrung und/oder Lüftungskanäle aufweisen.
2. Haus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Infrastrukturcontainer (2, 3) im Boden- und/oder Deckenbereich eine horizontale Technikebene (27, 29) aufweist, die mit der vertikalen Technikebene (25, 46) verbunden ist.
3. Haus nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Infrastrukturcontainer (2) einer Seitenwandung (17) benachbart eine horizontale untere Technikebene (27) und eine horizontale obere Technikebene (29) aufweist, der die vertikale Technikebene (27) benachbart ist, und dass der über den ersten Infrastrukturcontainer (2) angeordnete zweite Infrastrukturcontainer (3) eine entsprechende horizontale obere Technikebene (60) aufweist.
4. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Technikebenen von außen her zur Installation zugänglich sind.
5. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des ersten Infrastrukturcontainers (2) ein Fertigkeller (55) oder eine Fertiggarage angeordnet ist.
6. Haus nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Fertigkeller (55) als ein Betonfertigteil ausgebildet ist.
7. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Infrastrukturcontainer (2) in seinem Technikraum (31) eine Heizungsanlage (32) aufweist.
8. Haus, nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Infrastrukturcontainer (2) ein WC und/oder einen Hauswirtschaftsraum (34) aufweist.
9. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Infrastrukturcontainer (2) im Flurbereich (40) eine Garderobe aufweist.
10. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der über den ersten Infrastrukturcontainer (2) angeordnete zweite Infrastrukturcontainer (3) ein Bad (52) aufweist.
11. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der über dem ersten Infrastrukturcontainer (2) angeordnete zweite Infrastrukturcontainer (3) im Flurbereich (40) einen Schrank aufweist.
12. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastrukturcontainer (2, 3) einen rechteckigen Querschnitt aufweisen und mindestens der erste Infrastrukturcontainer (2) mit seinen in einem Abstand einander gegenüberliegenden Stirnwandungen (13, 14) Hausaußenwandungen (15) unmittelbar benachbart ist.
13. Haus nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastrukturcontainer (2, 3) mit ihren einander in einem Abstand gegenüberliegenden Längswandungen (16, 17, 21, 22) die Innenwände (18) von benachbarten Räumen (4, 5, 6, 7) bilden.
14. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastrukturcontainer (2, 3) einen rechteckigen Querschnitt aufweisen und mit einer Stirnwandung (14) und einer angrenzenden Längswandung (16) zwei im rechten Winkel zueinander angeordneten Hausaußenwandungen (15") unmittelbar benachbart sind.
15. Haus nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastrukturcontainer (2, 3) mit einer Längswandung (17) und einer Stirnwandung (13) die Innenwände (18") von benachbarten Räumen (4", 5") bilden.
16. Haus nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Hausaußenwandung (15') der zweiten Stirnwandung (14, 20) des Infrastrukturcontainers (2, 3) unmittelbar benachbart ist und dass die zweite nicht einer Hausaußenwand (15') unmittelbar benachbarte Längswandung (17, 22) des Infrastrukturcontainer (2, 3) die Innenwand (18') von benachbarten Räumen (4', 5') bildet.
17. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Infrastrukturcontainer (2) in einem Vollgeschoss (56) angeordnet ist.
18. Haus nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der in dem obersten Geschoss (57) angeordnete Infrastrukturcontainer (3) in einem Vollgeschoss (56) angeordnet ist.
19. Haus nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der in dem obersten Geschoss (57) angeordnete Infrastrukturcontainer (3) in einem Dachgeschoss (23) angeordnet ist und das Dach (24) gaubenförmig durchdringt.
20. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass über dem zweiten Infrastrukturcontainer (3) ein dritter Infrastrukturcontainer angeordnet ist.
21. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastrukturcontainer (2, 3) in einem frei stehenden Gebäude angeordnet sind.
22. Haus nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastrukturcontainer (2, 3) in einem Reihenhaus angeordnet sind.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20303135U DE20303135U1 (de) | 2003-02-25 | 2003-02-25 | Haus mit mindestens zwei Geschossebenen |
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| DE20303135U DE20303135U1 (de) | 2003-02-25 | 2003-02-25 | Haus mit mindestens zwei Geschossebenen |
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Country Status (1)
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Legal Events
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