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DE20303088U1 - Sportgerät mit zwei Lenkleinen und einer Sicherheitseinrichtung - Google Patents

Sportgerät mit zwei Lenkleinen und einer Sicherheitseinrichtung

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DE20303088U1
DE20303088U1 DE20303088U DE20303088U DE20303088U1 DE 20303088 U1 DE20303088 U1 DE 20303088U1 DE 20303088 U DE20303088 U DE 20303088U DE 20303088 U DE20303088 U DE 20303088U DE 20303088 U1 DE20303088 U1 DE 20303088U1
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sports equipment
pulling
equipment according
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DE20303088U
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63HMARINE PROPULSION OR STEERING
    • B63H8/00Sail or rigging arrangements specially adapted for water sports boards, e.g. for windsurfing or kitesurfing
    • B63H8/10Kite-sails; Kite-wings; Control thereof; Safety means therefor
    • B63H8/16Control arrangements, e.g. control bars or control lines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63HMARINE PROPULSION OR STEERING
    • B63H8/00Sail or rigging arrangements specially adapted for water sports boards, e.g. for windsurfing or kitesurfing
    • B63H8/10Kite-sails; Kite-wings; Control thereof; Safety means therefor
    • B63H8/18Arrangements for connecting the user to a kite-sail; Kite-safety means, e.g. chicken loops, safety leashes or quick release mechanisms

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Steering Devices For Bicycles And Motorcycles (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Description

- 1 -Sportgerät mit zwei Lenkleinen und einer Sicherheitseinrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sportgerät mit einem Haltegriff zum Festhalten und Steuern des Sportgerätes und mit einer Zugeinrichtung, die mit dem Haltegriff über zwei Lenkleinen wirkverbunden ist und in einem aktiven Zustand eine Zugkraft auf den Haltegriff und ein angekoppeltes Objekt ausübt.
Ein solches Sportgerät ist aus dem Stand der Technik z.B. als Lenkdrachen, Fallschirm, Paraglider, Flugdrachen oder dgl. bekannt. Es gibt viele Sportgeräte, die eine oder mehrere Personen mittels einer Zugeinrichtung ziehen. Alle diese Sportgeräte sollen unter den Oberbegriff des Anspruchs 1 fallen, sofern sie die darin genannten Merkmale aufweisen.
Die vorliegende Erfindung betrifft aber insbesondere solche Sportgeräte, bei denen die Zugeinrichtung ein Lenkdrachen ist. Sogenannte Lenkdrachenkites werden als Antrieb von Kite(Surf)-Boards, Snowkiteboards, Skiern, Buggies und anderen Fahrzeugen zu Sportzwecken verwendet. Bei den bekannten, verwendeten Kites kann zwischen einfachen 2-Leiner und komplexen sogenannten 4-Leiner (oder Mehrleiner-) Kites unterschieden werden. Bei den einfachen 2-Leiner Systemen wird die Lenkstange (Bar) durch 2 Leinen mit dem Kite (je eine an jedem Tip) verbunden. 4-Leiner-Kites sind mit mehreren Leinen ausgestattet, die neben der Steuerung der Flugbewegungsrichtung und -geschwindigkeit auch der Regulierung des Anstellwinkels, d.h., des Strömungswinkels, dienen. Die Steuerleinen sind dabei direkt mit einem Haltegriff bzw. einer Lenkstange oder Bar verbunden. Die Leinen zur Regulierung des Anstellwinkels werden noch oberhalb der Bar zu einer Zugleine bzw. Depowerleine zusammengefaßt. Diese Depowerleine wird durch eine Öffnung in der Barmitte oder durch eine mittig außen an der Bar befestigte Hülse geführt und an der Aufnahme, d.h., einem Haken, einer Öse, einem Schäkel o. dgl., eines um den Körper eines Benutzers gebundenen Trapezgurtes befestigt.
Zusätzlich verbindet den Benutzer bei den bekannten Systemen eine Sicherheitsleine mit einer der Flugleinen, z.B. an einem Trapezhaken, einem Schäkel oder einem Handgelenk, oder mit den Bremsleinen, wie bei einem Softkite. Löst sich der Benutzer von der Bar und der Depowerleine, bleibt er mit dem nun zugkraftlosen Kite verbunden
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Der Lenkdrachen erzeugt durch Windströmung nach dem Tragflügelprinzip Auftriebskräfte, die als Zugkräfte über die Leinen zur Bar und zum Benutzer übertragen werden. Die auftriebsabhängigen Zugkräfte können bei der Verwendung von 4-Leiner-Kites durch relative Längenähderungen der Depower- und Heckleinen reguliert werden. 5
Schiebt der Benutzer die Bar über die mit dem Trapezgurt verbundene Depowerleine vom Körper weg, so werden die Steuerleinen entlastet, durch Kippen bzw. Entwölben des Kite-Profils wird der Auftrieb verringert, die Zugkräfte werden reduziert. Ein zusätzlicher dynamischer Auftrieb wird erzeugt, wenn der Kite durch einseitigen Leinenzug links oder rechts in eine Eigenbewegung, d.h., einen Flug auf einer Kreisbahn mit einem Radius in Leinenlänge, versetzt wird. Mit zunehmender Fluggeschwindigkeit des Drachens erhöht sich der dynamische Auftrieb nach dem Bernoullischen Prinzip. Die auf den Benutzer wirkenden Kräfte nehmen zu. Beim Start der Fahrbewegung oder zur Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit wird ein solcher Steuerimpuls absichtlich erzeugt.
Bei böigen, plötzlich stark zunehmenden Winden, fehlerhaften (überzogenen) Steuerbewegungen oder Orientierungsverlusten bei Sprung- oder Trickmanövern etc. wird ein sprunghafter Zugkraftanstieg jedoch auch unbeabsichtigt und unkontrolliert ausgelöst. In einem sich aus einer solchen beschriebenen Situation entwickelnden Notfall wird der Kite Kräfte entwickeln, die ein Mehrfaches des Eigengewichts des Benutzers betragen können, wobei mehr als 200 kg möglich sind.
Die Folge ist ein totaler Kontrollverlust. Der Benutzer wird in der Regel bei zusätzlicher Eigenrotation um die Körperlängsachse orientierungslos hinter dem Kite hergezogen. Dieser Zustand hält an, bis das Kite aus seiner Eigenbewegung möglicherweise abstürzt oder der Benutzer unter Zugkraft gegen Hindernisse geschleudert wird.
Zur Gefahrenabwehr für den Benutzer und für Dritte ergibt sich damit eine Notwendigkeit, die Zugkraftverbindung zwischen dem Benutzer und dem Kite in der Weise ohne einschränkende Bedingungen entkoppeln zu können, daß der Kite möglichst schnell zugkraftlos wird. Bei einem bloßen Lösen der Hände von der Bar bleiben die über die Depowerleine (4-Leiner-Kite) oder über die fixe Trapezleine (2-Leiner-Kite) zum Trapezgurt des Benutzers übertragenen Zugkräfte erhalten. Die Gefahrensituation wird dadurch nicht entspannt.
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Bislang sind zum Lösen der kritischen Verbindung zwischen Benutzer und Depower- und/oder Trapezleine nur Klapphaken, sogenannte Panikschäkel oder Panikhaken, Klettbandverbindungen und -leashes bekannt, die in der Depowerleine unterhalb der Bar, also auf der dem Benutzer zugewandten Seite, eingesetzt oder direkt mit dem Trapezhaken und/oder der Trapezplatte verbunden werden.
Alle bekannten Systeme ermöglichen die Entkopplung der Zugkraftübertragung erst unter den folgenden, sicherheitsrelevant einschränkenden Bedingungen: 10
1. Der Benutzer muß mindestens eine Hand von dem Handgriff bzw. der Lenkstange lösen, um den Auslöser erreichen zu können.
2. Der Benutzer muß nach dem Loslassen der Lenkstange in einer zielgerichteten und damit kontrollierten Handlung nach dem Bedienteil greifen und dieses blind finden, um den Mechanismus auslösen zu können.
Die bekannten Systeme lassen das erhebliche Sicherheitsproblem damit weitgehend ungelöst, da gerade in einer Notsituation, die in der hier zu bewertenden Weise von einem systemimmanenten Orientierungs- und Kontrollverlust begleitet wird, die zur Kraftentkopplung erforderlichen zielgerichteten und kontrollierten Handlungen nicht mehr ausführbar sind.
Verbindet sich der Benutzer bei der Verwendung eines 2-Leiner-Kites (oder zusätzlich zur Depowerleinenverbindung beim 4-Leiner-Kite) mit einer "festen" Trapezleine zur Bar, fehlt auch die Möglichkeit, diese Leinenverbindung zu trennen, ohne wenigstens eine Hand von der Bar zu lösen.
Weiterhin existiert bei den bekannten Systemen keine Möglichkeit, die feste, an die Bar fixierte Trapezleine, die Benutzer und Bar verbindet, mit einer Sicherheitsleine zu koppeln, welche mit dem Kite verbunden ist. Diese "feste" Trapezleinenverbindung zwischen Benutzer und Bar wird regelmäßig gängigerweise bei konstanten Winden benutzt, da dann wünschenswerter Weise die "konstante" Zugkraft des Kites übertragen wird.
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Bei 2-Leiner-Kites entsteht stets diese konstante Zugkraftübertragung, da keine Depowerleine vorhanden ist.
2-Leiner-Kites werden aktuell, nachdem sie ursprünglich am Beginn der Entwicklung des Kite-Surf-Sports standen, nur begrenzt eingesetzt. Aufgrund der Einfachheit des Systems, werden sie bei der Anfängerschulung und begrenzt von Könnern und Spezialisten (bei konstanten Windverhältnissen) eingesetzt. Für Anfänger und Könner ist die einfache Wiederstartbarkeit (nach einer Wasserung) günstig.
Bei der Anlangerschulung entsteht das bereits beschriebene Problem der "festen" Trapezleinenverbindung zur Bar, so daß dieses einfacher und eigentlich für Benutzer perfekte System nur risikobehaftet einsetzbar ist. Für die Könner fehlt die Möglichkeit, eine Sicherheitsleine, die Entdrehungen gemeinsam mit Lenkleinen und Bar nicht behindert, zu verwenden. Geht also der Kontakt zur Bar bewußt oder unbeabsichtigt verloren, fliegt der Kite ohne Sicherheitskopplung davon und kann dann auch Dritte gefährden.
Die Aufgabe der Erfindung ist daher, ein Sportgerät der eingangs genannten Art dahin gehend weiter zu bilden, daß eine durch einen Kontrollverlust herbei geführte Gefahrensituation zuverlässig und schnell beendet werden kann, unabhängig davon, ob sogenannte 2-Leiner-Kites oder andere mehrleinengesteuerte Kites verwendet werden.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in Wirknähe des Handgriffs eine Sicherheitseinrichtung angeordnet ist, welche die Zugeinrichtung beim Erreichen eines Schwellenwertes der Zugkraft deaktiviert.
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Anspruch 1 ist es möglich, daß eine Kraftentkopplung direkt über den Haltegriff betätigt werden kann.
Ein weiterer Vorteil gemäß Anspruch 2 besteht darin, daß die Deaktivierung der Zugeinrichtung auch automatisch erfolgen kann, indem die Sicherheitseinrichtung bei Erreichen eines vorbestimmten Grenzwertes auslöst und die Zugeinrichtung deaktiviert. Dies kann alternativ oder zusätzlich zu der bewegungsabhängigen Deaktivierung vorgesehen sein, um z.B. ein sichereres Training zu ermöglichen.
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Ein weiterer Vorteil gemäß einem der Ansprüche 4 bis 11 besteht darin, daß erstmals die Möglichkeit besteht, auch die feste Trapezleinenverbindung zwischen Benutzer und Bar durch Betätigung an der Bar zu lösen. Die Funktion der Sicherheitsleine ist auch bei Rotationen gewährleistet, wenn die Sicherheitsleine direkt mit der auslösbaren Trapezleine verbunden und mittig durch die Bar geführt werden kann.
Ein weiterer entscheidender Vorteil entsteht durch die Möglichkeit, den Kite nach einer Wasserung "einfach" durch Zug an der Sicherheitsleine wieder starten zu können.
Auch ist nach Anspruch 12 von Vorteil, daß 4-Leiner-Kites durch eine einfache Verbindung der Vorder- und Hinterleinen zu 2-Leiner-Kites umgerüstet werden können. Die Grundeinstellung der Auftriebskräfte kann dann durch Variation der Länge der Sicherheitsleine eingestellt werden.
Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche 2 bis 18.
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. la eine schematische Ansicht eines Haltegriffs für ein Sportgerät mit einer Sicherheitseinrichtung gemäß vorliegender Erfindung in einer ersten Ausführungsform;
Fig. Ib einen schematischen Querschnitt durch den Haltegriff aus Fig. la entlang einer Linie A-A;
Fig. 2a eine schematische Ansicht eines Haltegriffs für ein Sportgerät mit einer Sicherheitseinrichtung gemäß vorliegender Erfindung in einer zweiten Ausführungsform; 30
Fig. 2b einen schematischen Querschnitt durch den Haltegriff aus Fig. 2a entlang einer Linie B-B;
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Fig. 2c einen schematischen Querschnitt durch den Haltegriff aus Fig. 2b entlang der Linie C-C;
Fig. 3 a eine schematische Ansicht eines Haltegriffs für ein Sportgerät mit Sicherheitseinrichtung gemäß vorliegender Erfindung in einer dritten Ausführungsform;
Fig. 3b einen schematischen Querschnitt durch den Haltegriff aus Fig. 3a entlang einer Linie D-D;
Fig. 3c einen schematischen Querschnitt durch den Haltegriff aus Fig. 3b entlang einer Linie E-E;
Fig. 4a eine schematische Ansicht eines Haltegriffs für ein Sportgerät mit einer Sicherheitseinrichtung gemäß vorliegender Erfindung in einer vierten Ausführungsform; 15
Fig. 4b einen schematischen Querschnitt durch den Haltegriff aus Fig. 4a entlang einer Linie F-F;
Fig. 5 eine schematische Systemansicht der Komponenten, die an und um den Haltegriff angeordnet sind. In die Sicherheitsleine 13 ist eine Längenjustiereinrichtung 13.2 eingefügt;
Fig. 6 eine schematische Anordnung der Komponenten des Sportgerätes mit einem Lenkdrachen als Zugeinrichtung 5 und dem Trapezgurtanschluß des Benutzers.
In Fig. la und Fig. Ib ist schematisch ein Teil eines Sportgeräts 1 dargestellt. Ein Haltegriff 3 ist in der dargestellten ersten Ausführungsform als Lenkstange ausgebildet und weist in seiner Mitte eine Durchgangsöffnung 3.1 (Fig. Ib) auf. Die Seite des Haltegriffs 3, die in Fig. la oberhalb des Haltegriffs 3 liegt, ist die sogenannten Zugseite, das heißt, die Seite, die einer auf den Haltegriff 3 wirkenden Zugeinrichtung (nicht dargestellt) zugewandt ist. Die Seite, welche unterhalb des Haltegriffs 3 liegt, ist die Seite, die einem Trapezgurt, Objekt oder Benutzer (nicht dargestellt) zugewandt ist.
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An dem Haltegriff 3 ist eine Sicherheitseinrichtung 9 angeordnet. In der in Fig. la dargestellten ersten Ausführungsform ist die Sicherheitseinrichtung 9 in den Haltegriff 3 integriert. Wenn die Zugeinrichtung 5 in einem aktiven Zustand, das heißt, im Betrieb des Sportgerätes 1 eine Zugkraft auf den Haltegriff 3 ausübt und ein Schwellenwert erreicht wird, deaktiviert die Sicherheitseinrichtung 9 die Zugeinrichtung 5. Die Deaktivierung erfolgt in der vorliegenden ersten Ausführungsform durch eine Kraftentkopplung der auf den Haltegriff 3 und den Benutzer wirkenden Zugkraft. Die Deaktivierung kann wahlfrei durch den Benutzer während des Betriebes ausgelöst werden, das heißt, der Schwellenwert kann für jeden Benutzer ein subjektiv wahrgenommener Wert sein. Die manuelle Auslösung der Deaktivierung der Zugeinrichtung erfolgt in Abhängigkeit durch Betätigung eines Auslöseelements 10.
Die Sicherheitseinrichtung 9 ist in der vorliegenden Ausführungsform an einer Zugleine oder auch Trapezleine angeordnet, die durch die Öffnung 3.1 in dem Haltegriff 3 hindurch geführt ist. In der vorliegenden ersten Ausführungsform erstreckt sich die Sicherheitseinrichtung 9 um die Öffnung 3.1 im Haltegriff 3 herum und ist im Betrieb an der Zugleine angeordnet.
Die Sicherheitseinrichtung 9 weist ein Riegelelement 12 auf, das am Innenumfang der Öffnung 3.1 bewegbar angeordnet ist. Dem Riegelelement 12 ist das Auslöseelement 10 zugeordnet, derart, daß das Auslöselement 10 in einer Verriegelungsstellung (Fig. Ib) das Riegelelement 12 in einer Position hält, in welcher ein Ansatz 12.1 des Riegelelements 12 in die Öffnung 3.1 vorsteht. In einer Entriegelungsstellung kann sich das Riegelelement aus der Riegelposition in eine Freigabeposition bewegen. Das Riegelelement 12 ist vorzugsweise hebelartig schwenkbar um einen an der Sicherheitseinrichtung 9 bzw. dem Haltegriff 3 vorgesehenen Schwenkpunkt. Die durch den Haltegriff 3 und die Sicherheitseinrichtung 9 hindurchgehende Öffnung 9 oder Bohrung hat in der vorliegenden Ausführungsform einen konstanten Durchmesser, der durch das Riegelelement 12 in der Verriegelungsstellung an wenigstens einer Stelle verengt wird. 30
Das durch die Öffnung 3.1 hindurch geführte Zugseil 11 ist kurz vor einem freien Ende 11.1 durch eine Blockierelement 14 hindurch geführt, Das Blockierelement 14 ist in der vorliegenden Ausführungsform eine Kugel, kann aber in anderen Ausführungsformen auch ein anderer geometrischer Körper sein. Das Blockierelement 14 sitzt fest an dem Zugseil
11 und weist einen Umfang auf, der kleiner als der Durchmesser der Öffnung 3.1 aber größer als der durch den Ansatz 12.1 verengte Öffnungsdurchmesser ist. Die feste Verbindung kann sich aus einer reibschlüssigen Verbindung ergeben, die durch andere chemische oder physikalische Befestigungsmittel unterstützt sein kann. 5
In der Verriegelungsstellung des Riegelelements 12 sitzt der Ansatz 12.1 unter Zuglast an dem Umfang des Blockierelements 14, verhindert aber den freien Durchgang des Blokkierelement 14 durch die Öffnung 3.1. Durch Betätigung des Auslöseleelements 10, wird das Riegelelement 12 freigegeben und schwenkt aufgrund der durch das Blockierelement 14 auf den Ansatz 12.1 wirkenden Kraft aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung, so daß das Blockierelemente 14 ungehindert durch die Öffnung 3.1 hindurchrutschen kann.
An dem freien Ende 11.1 der Zugleine 11 ist eine Sicherheitsleine 13 angebracht. In der vorliegenden Ausführungsform sind die Enden der Zugleine 11 und der Sicherheitsleine 13 miteinander verknotet. Bei Auslösung der Sicherheitseinrichtung 9 bleiben die Zugeinrichtung und der Haltegriff 3 mit dem Benutzer nahezu zugfrei verbunden.
In Fig. 2a, Fig. 2b und Fig. 2c ist eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt.
Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich gegenüber der ersten Ausführungsform im wesentlichen durch den Verriegelungsmechanismus und stellt eine bevorzugte Ausführungsform dar. Ansonsten ist auch in der zweiten Ausfuhrungsform der Sicherheitseinrichtung 9 in den Haltegriff 3 integriert. Das Auslöseelement 10 ist auch in der zweiten Ausführungsform einem Riegelelement 12 zugeordnet, welches in einer Verriegelungsstellung mit einem Teil seines Umfanges in die Öffnung 3.1 vorsteht und deren Durchmesser verengt. Das Riegelelement 12 ist in der zweiten Ausführungsform eine Zylinderstück, das mit seinem Umfang auf einem ebenen Körperteil 9.1 der Sicherheitseinrichtung 9 abgestützt ist. Das Auslöseelement 10 drückt das Riegelelement 12 gegen das Blockierelement 14, so daß sich dieses nicht frei durch die Öffnung 3.1 hindurch bewegen kann. Das Riegelelement 12 weist ein konzentrisches Sperrglied 12.2 auf, welches beidseitig über die Längsenden des Zylinderstücks hinausgeht und den freien Durchgang des Riegelelements
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12 in die Öffnung 3.1 verhindert. Das Riegelelement 12 kann somit nur mit einem bestimmten Teil seines Umfangs in die Öffnung 3.1 vorstehen.
Das Auslöseelement 10 weist einen Arm 10.1 auf, der an seinem freien Ende als Block 10.2 ausgebildet ist. In der Sicherheitseinrichtung 9 ist ein Bewegungskanal 9.2 ausgebildet, der in etwa parallel zu der Öffnung 3.1 bzw. Durchgangsbohrung 3.1 verläuft. In dem Bewegungskanal 9.2 ist eine Federelement 15 angeordnet, das in der vorliegenden Ausführungsform eines Schraubenfeder ist. Das Federelement 15 ist in dem Bewegungskanal 9.2 abgestützt und greift an das Blockende 10.2 des Auslöseelements 10 derart an, daß das Auslöseelement 10 unter Vorspannung in einer Verriegelungsstellung gehalten wird. In dieser Verriegelungsstellung (Fig. 2b) drückt das Blockende 10.2 das Riegelelement 12 in eine Position, in welcher dieses das Blockierelement 14 an einem freien Durchgang durch die Öffnung 3.1 hindert. Durch eine Drücken des Auslöseelements 10, z. B. mit dem Daumen, mit der Hand oder einem anderen Teil der Hand, gegen die Federkraft des Federelements 15 gelangt das Blockende 10.2 außer Eingriff mit dem Riegelelement 12, so daß unter Zuglast das Blockierelement 14 den in die Öffnung 3.1 vorstehenden Umfang des Riegelelements 12 weg drücken kann. Das Riegelelement 12 bewegt sich auf der Ebene 9.1 der Sicherheitsvorrichtung 9 und blockiert den Rückweg des Auslöseelements 10 in die Verriegelungsposition, wenigstens solange, bis das Blockierelement 14 an dem Riegelelement 12 vorbei gerutscht ist.
In Fig. 3a, Fig. 3b und Fig. 3c ist eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung schematisch dargestellt. Auch die dritte Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten und zweiten Ausführungsform durch den Verriegelungsmechanismus. Das Riegelelement 12 ist wie in der zweiten Ausführungsform gleitend ausgebildet und steht in einer Verriegelungstellung mit einem Teil seines Umfangs in die Öffnung 3.1 vor, so daß das Blokkierelement 14 nicht an diesem vorbei rutschen kann. Das Riegelelement 12 wird auch in der dritten Ausführungsform durch das Auslöseelement 10 in der Verriegelungsstellung festgelegt, so daß es sich nicht aus der Verriegelungstellung bewegen kann. Das Auslöseelement 10 ist drehbar am Umfang der Sicherheitseinrichtung 9 angeordnet. Durch Betätigen des Auslöseelements 10 wird dieses aus einer das Riegelelement 12 blockierenden Stellung gedreht, so daß das Blockierelement 14 unter Zuglast das Riegelelement 12 aus der Öffnung 3.1 drücken kann.
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- 10 -
In Fig. 4a und 4b wird eine bevorzugte Ausführungsform für die Benutzung durch Beginner gezeigt: Die Zugleine 11 wird durch eine Öse 10.1 am Ende des Auslöseelementes 10 geführt und mit einem Knoten, über den auch die die Sicherheitsleine 13 geschlauft wird, gesichert. Das Auslöseelement 10 wird auf der Außenseite des Haltegriffs 3 parallel zu dessen Längsachse angelegt und mit einem Klettband 6 fixiert. Wird das Klettband 16 durch Zug an einer Schlaufe 16.1 gelöst, klappt das Auslöseelement 10 in die Zugkraftrichtung hoch und rutscht durch die Öffnung 3.1 des Haltegriffs 3. Ohne das Klettband 16 kann der Benutzer das Auslöseelement 10 mit der Hand mitsamt dem Haltegriff 3 umfassen. Löst der Benutzer die Hand vom Haltegriff 3, so wird gleichzeitig automatisch das Auslöseelement 10 frei.
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Claims (18)

1. Sportgerät mit einem Haltegriff zum Festhalten und Steuern des Sportgerätes und mit einer Zugeinrichtung, die mit dem Haltegriff über zwei Lenkleinen wirkverbunden ist und in einem aktiven Zustand eine Zugkraft auf den Haltegriff und ein angekoppeltes Objekt ausübt, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Haltegriff (3) eine Sicherheitseinrichtung (9) angeordnet ist, welche die Zugeinrichtung (5) bei Erreichen eines Schwellenwertes der Zugkraft deaktiviert.
2. Sportgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deaktivierung der Zugeinrichtung (5) in Abhängigkeit vom Erreichen eines vorbestimmten Grenzwertes der Zugkraft automatisch erfolgt.
3. Sportgerät nach Anspruche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deaktivierung der Zugeinrichtung (5) eine Kraftentkopplung der auf den Haltegriff (3) wirkenden Zugkraft ist.
4. Sportgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zugleine (11) zwischen dem Objekt und dem Haltegriff (3) angeordnet ist und an dem Haltegriff (3) zentral und mittig ortsfest festgelegt ist.
5. Sportgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung (9) die örtliche Festlegung der Zugleine (11) am Haltegriff (3) bei einer zugkraftbelasteten Verbindung durch Loslassen des Haltegriffs (3) löst.
6. Sportgerät nach Anspruch 4 oder 5 dadurch gekennzeichnet, daß die Zugleine (11) mit einer Sicherheitsleine (13) verbunden ist, die mittig durch den Haltegriff (3) geführt ist.
7. Lenkdrachen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung (9) ein Auslöseelement (10) aufweist, mit welchem die Verbindung zwischen der Zugleine (11) und dem Haltegriff (3) wahlfrei durch Betätigung gelöst werden kann.
8. Lenkdrachen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Auslöseelement (10) manuell direkt am Haltegriff (3) betätigbar ist.
9. Lenkdrachen nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugleine (11) und die Sicherheitsleine (13) zugseitig nahe des Haltegriffs (3) miteinander verknotet sind.
10. Lenkdrachen nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsleine (13) in der Mitte eines vorderen Ansströmprofils der Zugeinrichtung (5) befestigt ist.
11. Lenkdrachen nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Sicherheitsleine (13) variierbar ist.
12. Lenkdrachen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenzeichnet, daß jede Lenkleine aus einer Frontleine und einer Heckleine kombiniert ist und in die Lenkleine übergehen.
13. Sportgerät nach Anspruch einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugleine (11) im Betrieb zwischen der Sicherheitseinrichtung (9) und einer Person angeordnet ist.
14. Sportgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugleine (11) eine Trapezleine ist.
15. Sportgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltegriff (3) eine Lenkstange ist.
16. Sportgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugeinrichtung (5) ein Kite ist.
17. Sportgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwellenwert der Zugkraft im Betrieb wahlfrei bestimmbar ist.
18. Sportgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der vorbestimmte Grenzwert der Zugkraft an der Sicherheitseinrichtung (9) vor Betrieb einstellbar ist.
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