DE20106785U1 - Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden an gefliesten Flächen - Google Patents
Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden an gefliesten FlächenInfo
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Description
VORRICHTUNG ZUM AUSTAUSCHBAREN UND PARTIELLEN
ANBRINGEN VON KERAMIK-ODER NATURSTEINVERKLEIDUNGSTEILEN FÜR WAND UND BODEN AN GEFLIESTEN FLÄCHEN
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden, wie Bordüren, Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten Flächen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Unter z.B. Bordüren versteht man einen farblich und/oder durch die Oberflächenstruktur abgesetzten Streifen an gefliesten Flächen. Sie werden vielfach als Gestaltungselemente in Badezimmern, WCs, Küchen und dergleichen verwendet.
Keramische Bordüren werden in allen denkbaren Farben und Ausführungen produziert, von ganz modern bis antik. So ist es oft der Fall, daß die Bordüren schon nach kurzer Zeit "unmodern" werden bzw. nicht mehr Gefallen finden.
Nach dem Stand der heutigen Verlegetechnik im Fliesenlegergewerbe werden die Bordüren in der Regel immer fest im Fliesenbelag eingebaut, d.h. mit Fliesenkleber befestigt.
Die Befestigung ist hierbei derart, daß beim Austausch von Bordüren diese zumeist nicht zerstörungsfrei entfernt werden können. Weiterhin müssen vor dem Verlegen neuer Bordüren zunächst die Reste des alten Fliesenklebers oder -mörtels entfernt werden, um ein neues Kleber- oder Mörtel-0 bett anlegen zu können.
Dies trifft gleichermaßen auch auf von der klassischen
Riemchenform von Bordüren abweichende Fliesen oder Platten oder andere Wand- und Bodenverkleidungsteile aus Keramik oder Naturstein mit z.B. quadratischer Form zu, die als sogenannte Dekorfliesen regellos in geflieste Flächen eingesetzt werden. Auch sie sind dem Zeitgeschmack unter-
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worfen und müssen oder sollten nach bestimmter Zeit ausgetauscht werden, was die oben genannten Probleme aufwirft.
Aus der DE-OS 195 07 661 ist eine Bordüre für geflieste Flächen bekannt, bei der die Bordüre mittels einer zwischen zwei Kachelreihen an einer Wand befestigbaren Montageschiene festlegbar ist. Die Montageschiene weist im Querschnitt im wesentlichen eine U-Form auf, und die Bordüre wird zwischen den beiden Schenkeln des U gehalten. Im Falle der DE-OS 195 07 661 sind somit die Montageschiene und die Bordüre speziell gegenseitig aufeinander abgestimmte Bauteile: Die Bordüren müssen an ihren beiden Längsrändern Vertiefungen aufweisen, in die dann an den Schenkeln der Montageleiste vorgesehene RastvorSprünge formschlüssig einrasten können. Handelsübliche Keramik- oder Natursteinbordüren, -riemchen, -fliesen etc. weisen derartige randseitige Vertiefungen oder Nuten jedoch nicht auf und sind mithin zu einer Befestigung mit dem System gemäß der DE-OS 195 07 661 ungeeignet; das System gemäß dieser Druckschrift läßt sich mithin zur Befestigung handelsüblicher Keramikbordüren etc. überhaupt nicht verwenden. Im Falle der DE-OS 195 07 661 ist dann auch die Bordüre bzw. das nach außen hin sichtbare, auf der Montageschiene befestigbare Schmuckelement in Form einer langgestreckten Profilleiste ausgebildet, die aus Holz oder in Form einer stranggeformten Kunststoffleiste quasi als Meterware ausgeführt ist.
Die DE-PS 198 34 787, von der die vorliegende Erfindung ausgeht, beschreibt ein Wechselbordürensystem zum aus-0 tauschbaren Anbringen von Bordüren an gefliesten Flächen, mit einer zwischen zwei Fliesenreihen an der Fläche anbringbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Schiene, an der die Bordüren lösbar zwischen den beiden Schenkeln der Schiene befestigbar sind, wobei das Wechsel-5 bordürensystem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Bordüren keramische Bordüren oder Naturstein-Bordüren sind, die mittels Haftpunkten im Innenteil der Schiene befestigbar
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sind. Durch die Haftpunkte entfällt der Nachteil, die Bordüren mittels eines Kleberbettes zu befestigen. Zusätzlichen Halt gibt bei Bedarf eine zwischen die Schenkel und die Bordüre einzubringende Fugenmasse, z.B. ein Fugenmörtel 5 oder Silikonstrang. Beim Entfernen der Bordüre muß dann nur dieses Fugenmaterial entfernt werden, und die Bordüre kann in aller Regel beschädigungsfrei entnommen und durch eine andere Bordüre ersetzt werden.
Nachteilig bei diesem Wechselbordürensystem ist, daß oftmals statt oder zusätzlich zu Bordüren andersformatige Fliesen oder Platten, also z.B. Zier- oder Dekorfliesen verlegt werden müssen. Aufgrund der unterschiedlichen Formate ist es dann notwendig, unterschiedliche Schienen zu ihrer Aufnahme bereitzustellen. Dies ist im Hinblick auf den Herstellungsaufwand, die Transport- und Lagerkosten etc. mit Nachteilen verbunden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, eine 0 Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden, wie Bordüren, Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten Flächen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, mit welcher sich handelsübliche Bordüren, Fliesen, Platten oder dergleichen aller gängiger Formate problemlos befestigen und bei Bedarf austauschen lassen.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Vorrichtung gelöst.
Erfindungsgemäß wird demnach eine Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden, wie Bordüren, Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten Flächen geschaffen, mit einer zwischen zwei Fliesenreihen an der Fläche anbringbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Schiene, an welcher die Bordüren lösbar zwischen
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den beiden Schenkeln des U befestigbar sind, die dadurch gekennzeichnet ist, daß zumindest einer der beiden Schenkel des U beweglich ist derart, daß sein Abstand gegenüber dem anderen Schenkel veränderbar ist.
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Dadurch, daß der Abstand der beiden Schenkel durch die Beweglichkeit zumindest eines der beiden Schenkel innerhalb eines gewissen Bereichs veränderbar oder einstellbar ist, ergibt sich unter Beibehaltung der aus der DE-PS 198 34 787 bekannten Vorteile der wesentliche zusätzliche Vorteil, daß die Schiene der erfindungsgemäßen Vorrichtung problemlos an unterschiedlichste Bordüren- oder Fliesenformate anpaßbar ist. Dies kann bei Beibehaltung eines einzigen Schienenformates im Zuge der Verlegung quasi vor Ort erfolgen, also ohne aufwendige Vorberechnungsarbeiten, Kalkulationen etc., um festzustellen, welche Menge an welchem Schienenmaterial bei dem gegebenen Verlegeauftrag erforderlich ist. Auch ergibt sich der Vorteil, daß Sonderformate, die sich beispielsweise erst während der Verlegearbeiten durch notwendige Zuschnitte ergeben, problemlos in das Schienensystem mit integriert werden können.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Der bewegliche Schenkel ist bevorzugt an einem Läufer ausgebildet, der entlang der Grundlinie des U verschiebbar geführt oder gelagert ist. Hierdurch ist es möglich, im wesentlichen die gesamte Längserstreckung des U als Ver-0 schiebeweg für den Läufer und damit für den beweglichen Schenkel zur Verfügung zu stellen, so daß der Abstand der beiden Schenkel voneinander über einen weiten Bereich hinweg einstellbar ist.
Ist die Grundlinie des U im Bereich des festen Schenkels über dessen äußere vertikale Endfläche hinaus verlängert und bildet einen vorspringenden Steg, so ist die
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Möglichkeit gegeben, die Schiene der er findlingsgemäßen Vorrichtung durch die auf diesem Steg aufliegende benachbarte Fliese der gefliesten Fläche festzuhalten. Zusätzliche Befestigungsmittel für die Schiene, beispielsweise Verankerungsnägel oder dergleichen sind somit nicht notwendig.
Bevorzugt springen die beiden Schenkel der U-förmigen Schiene gegenüber der Oberfläche der Wand- und Bodenverkleidungsteile um einen bestimmten Betrag zurück. Somit ist eine vollständige Verfugung möglich, wobei die freien, nach außen hin sichtbaren Stirnflächen oder Enden der Schenkel komplett durch die Fuge bzw. das Fugenmaterial (Mörtel, Silikon etc.) abgedeckt werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsmöglichkeit können die freien Stirnflächen der beiden Schenkel der U-förmigen Schiene mit der Oberfläche der Wand- und Bodenverkleidungsteile im wesentlichen in einer Ebene liegen und werden somit nicht mit Fugenmaterial überdeckt. Sie bilden dann sichtbare Schmuckkanten.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können auf die freien Enden der Schenkel Zierprofile aufsteckbar sein. Hierdurch läßt sich auf einfache Weise ein besonders interessantes, optisch und ästhetisch ansprechendes Verlauf sbild beispielsweise von Bordürenreihen erzielen.
Können die Bordüren oder sonstige keramische oder 0 Natursteinplatten mittels Haftpunkten an der Schiene befestigt werden, wie dies gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform vorgesehen ist, kann gleichsam eine Vorabbefestigung der Bordüren oder Fliesen erfolgen, wonach dann die endgültige Festlegung, wie bereits erläutert, durch das umfangsseitig aufzubringende Fugenmaterial erfolgt. Eine entsprechende Haltekraft der Haftpunkte vorausgesetzt, kann unter Umständen auch auf die zusätzliche Einbettung mittels
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eines Fugenmaterials verzichtet werden, so daß die bereits genannte Ausgestaltungsform mit den nicht verfugbaren Fugen, d.h. mit den Sicht- oder Schmuckkanten, realisierbar ist. Die Bordüren oder sonstigen keramischen oder Natur-Steinplatten können aber auch mittels einer Klettverbindung an der Schiene befestigt werden, insbesondere mit Hilfe eines vollflächig auf die Grundlinie der Schiene aufgeklebten Klettbandes, dessen Gegenstück auf die Rückseite der Bordüre etc. aufgeklebt ist. Diese Art der Befestigung kommt bevorzugt in Betracht, wenn die Bordüren oder sonstigen Keramik- oder Natursteinverkleidungsteile im Bodenbereich eingesetzt werden, da sie dort beim Begehen einer starken Druckbelastung ausgesetzt sind und brechen können, wenn sie bei einer Befestigung mittels Haftpunkten teilweise hohl liegen.
Die Schiene kann ein Strangpreß- oder Stranggußprofil aus Kunststoff oder Metall sein, wodurch eine rationelle Fertigung ermöglicht ist.
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Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch vereinfacht eine seitliche Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
0 Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung zur Erläuterung des Wirkprinzips;
Fig. 3 eine gegenüber Fig. 1 und Fig. 2 vergrößerte Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung im eingebauten Zustand;
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Fig. 4 eine Fig. 3 im wesentlichen entsprechende Darstellung einer Abwandlungsform mit auf die Schenkel aufgesteckten Zierprofilen; und
Fig. 5 eine schematische vereinfachte Darstellung der Ausführungsform von Fig. 4.
Die einzelnen Figuren der Zeichnung sind maßstäblich nicht zueinander identisch; gleichwohl bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder einander entsprechende Teile oder Elemente.
Gemäß der Zeichnung und hier zunächst den Figuren 1 und 2 weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 2 im wesentlichen eine Schiene 4 auf, welche einen sich in die Zeichenebene hinein- und aus dieser herauserstreckenden U-förmigen Querschnitt mit einer Grundlinie 6 in Form einer steifen Platte und zwei seitlichen Schenkeln 8 und 10 hat. Zwischen den Schenkeln 8 und 10 befindet sich entlang der Längserstreckung der Schiene 4 wenigstens einer, bevorzugt mehrere Haft- oder Klebepunkte 12. Der Schenkel 10, der in sämtlichen Figuren der Zeichnung auf der rechten Seite liegt, ist mit der Grundlinie 6 einstückig verbunden und damit gegenüber dieser fest.
Weiterhin ist die Grundlinie 6 im Bereich des festliegenden Schenkels 10 über dessen äußere vertikale Endfläche hinaus verlängert und bildet einen vorspringenden Steg 14. Der Steg 14 ist in seiner Dicke oder Höhe stärker ausgebildet als die Grundlinie 6 bzw. die Platte.
Der Schenkel 8 ist an einem Läufer 16 angeordnet bzw. bevorzugt einstückig ausgebildet. Der Läufer 16 ist mittels in der Zeichnung nicht näher dargestellten Führungs- oder Lagermitteln gegenüber dem Schenkel 10 entlang der Grundlinie 6 senkrecht zum Längsverlauf der Schiene 4 verschiebbar oder verstellbar. Zwischen den beiden Innenflächen 18
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und 2 0 der Schenkel 8 und 10 ist ein Aufnahmeraum 22 definiert, der demnach in seiner Breite bzw. bei einer um 90° gedrehten Darstellung der Vorrichtung 2, was der späteren vertikalen Einbaulage an einer Wand entspricht, in seiner Höhe verstellbar ist.
Fig. 1 zeigt, wie sich der Läufer 16 und damit der Schenkel 8 am äußersten linken Ende der Grundlinie 6 oder Platte befindet und demnach der Aufnahmeraum 22 seine maximale Größe oder Erstreckung hat.
Fig. 2 zeigt, wie der Läufer 16 in Richtung auf den Schenkel 10 bewegbar ist (siehe Pfeil) , so daß der Aufnahmeraum 22 verkleinerbar ist. Bevorzugt sind hierbei zwei Endlagen des Läufers 16 über die Führungs- oder die Lagermittel definiert, beispielsweise die beiden in den Figuren 1 und 2 veranschaulichten Endlagen. Dabei ergibt die Endlage gemäß Fig. 1, die an sich ohnehin nicht mehr überschritten werden kann, einen Aufnahmeraum 22, in dem eine Fliese oder Platte mit einer Erstreckung von z.B. 25 cm aufgenommen werden kann. Die in Fig. 2 dargestellte Endlage des Läufers 16 würde dann einem Aufnähmeraum 22 entsprechen, der zur Aufnahme eines Riemchens oder einer Bordüre mit einer Breite von z.B. 12,5 cm dient. Es versteht sich, daß die in Fig. 2 veranschaulichte Endlage des Läufers 16 lediglich eine als Beispiel gewählte Lage darstellt und der Läufer 16 noch weiter in die in Fig. 2 rechte Richtung auf den Schenkel 10 hin verschoben werden kann, so daß in den sich dann ergebenden Aufnahmeraum 22 auch 0 schmale Bordüren mit einer Breite von z.B. 1 cm aufgenommen werden können.
Zwischen den beiden Extremlagen gemäß den Fig. 1 und 2 ist selbstverständlich eine beliebige Anzahl von Zwischen-5 lagen möglich.
Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 2 im eingebauten Zustand. Die Vorrichtung 2 bzw. die Schiene 4 stützt sich mit der Unterseite der Grundlinie 6 oder Platte auf einer Wandoberfläche 24 ab. Auf dem seitlich über den Schenkel 10 hinausragenden Steg 14 liegt eine Fliese 26 auf und stößt mit ihrer Endkante an die äußere vertikale Endfläche des Schenkels 10. Zwischen der Unterseite der Fliese 26 und der Wandoberfläche 24 befindet sich in bekannter Weise ein Fliesenkleberbett 28. Über die mittels des KIeberbettes 28 festgelegte Fliese 26 ist die Schiene 4 der Vorrichtung 2 auf Seiten des Schenkels 10 gegenüber der Wandoberfläche 24 festgelegt. Gleichermaßen verhält es sich mit dem in Fig. 3 auf der linken Seite liegenden Bereich der Schiene 4, wo eine weitere Fliese 3 0 die Grundlinie 6 überdeckt und gegenüber der Wandoberfläche 24 mit dem Kleberbett 28 verbunden ist, so daß hierdurch auch der in Fig. 3 auf der linken Seite liegende Bereich der Schiene 4 gegenüber der Wandoberfläche 24 gehalten ist. Die Fliese 30 stützt sich mit ihrem in Fig. 3 auf der rechten Seite liegenden End- oder Kantenbereich in vertikaler Richtung auf der horizontalen Oberfläche des Läufers 16 ab und in Horizontalrichtung an der äußeren vertikalen Endfläche des Schenkels 8.
Über den Klebepunkt 12 ist eine Bordüre 32 zwischen den beiden Schenkeln 8 und 10 gehalten. Hierbei liegt zwischen den vertikalen äußeren Endflächen der Bordüre 3 2 und den Innenflächen 18 und 20 der Schenkel 8 und 10 jeweils ein Spalt vor, der nachträglich mit einem Fugenmaterial 34, 0 beispielsweise einem Fugenmörtel oder einem Silikonstrang ausgefüllt wird. Hierdurch und durch den oder die Klebepunkte 12 ist die Bordüre 3 2 sicher zwischen den beiden Schenkeln 8 und 10 der Vorrichtung 2 gehalten. Man erkennt unmittelbar aus der Darstellung von Fig. 3, daß bei einer 5 breiteren Bordüre 3 2 der Läufer 16 für den Schenkel 8 in Fig. 3 weiter nach links verschoben wird, um den Aufnahme-
raum für die Bordüre 32 oder ein ähnliches Wand- oder Bodenverkleidungsteil entsprechend zu vergrößern.
In Fig. 3 ist die HöhenerStreckung der Schenkel 8 und 10 derart gewählt, daß diese gegenüber den freiliegenden Oberflächen der Fliesen 2 6 und 3 0 um einen bestimmten Betrag zurückspringen, wodurch sich eine Ausnehmung ergibt, welche dann von dem Fugenmaterial 34 ausgefüllt wird. Hierdurch sind die äußeren freien Stirnflächen der Schenkel 8 und 10 nicht nach außen hin sichtbar, sondern durch das Fugenmaterial 34 abgedeckt, wie aus Fig. 3 hervorgeht. Eine entsprechende farbliche Anpassung vorausgesetzt, können jedoch die Schenkel 8 und 10 eine derartige Höhenerstreckung haben, daß sie in einer Fläche mit den Oberflächen der Fliesen 26 und 3 0 und der Bordüre 32 liegen und somit als Dekor- oder Sichtstreifen wirken.
Die Figuren 4 und 5 zeigen eine Abwandlungsform der vorliegenden Erfindung, welche sich von der Ausgestaltungs-0 form der Figuren 1 bis 3 im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß auf die freien Enden der Schenkel 8 und 10 Zierprofile 36 aufsteckbar sind. Diese Zierprofile treten in der aus Fig. 4 ersichtlichen Weise zwischen den Stirnflächen der Fliesen 26 und 3 0 und der dazwischenliegenden Bordüre 32 nach außen vor und geben ein optisch ansprechendes und interessantes Erscheinungsbild.
Werden diese Zierprofile 3 6 aus einem elastisch deformierbaren Material, beispielsweise einem gummiartigen 0 Material, gefertigt, so legen sie sich im Zuge der Montage dicht an die äußeren Seitenflächen der Bordüre 32 an und verhindern auch ohne irgendwelches Fugenmaterial Wassereintritt zwischen den Fliesen 26 und 30 und der Bordüre 32.
Hierzu wird zunächst bei ausreichend großem Aufnahmeraum 22 die Bordüre 32 in den Aufnahmeraum eingesetzt und fest gegen das Zierprofil 36 seitens des Schenkels 10
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gedrückt, wobei sich gegebenenfalls dieses Zierprofil 3 6 elastisch leicht verformt und eine feste Anlage mit der Bordürenwand 32 aufbaut. Sodann wird bei noch nicht gesetzter Fliese 30 der Läufer 16 des Schenkels 8 entlang der Grundlinie 6 der Schiene 4 gegen die Bordüre 32 verschoben, bis sich das dortige Zierprofil 36 ebenfalls unter elastischer Verformung an die Bordüre 32 angeschmiegt hat. Sodann wird die angrenzende Fliese 3 0 gelegt, um den Läufer 16 und damit den Schenkel 8 gegenüber der Bordüre 32 festzulegen.
Sowohl die Schiene 4 mit dem Schenkel 10 und dem Steg 14 als auch der Läufer 16 mit dem Schenkel 8 können bevorzugt als Strangpreß- oder Stranggußprofil aus Kunststoff oder Metall gefertigt sein.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht das problemlose, in aller Regel beschädigungsfreie und kostengünstige Entfernen der "alten" Bordüren oder Dekorfliesen oder sonstiger keramischer Platten oder Natursteinplatten. Die neuen Bordüren, Fliesen etc. werden anschließend in das bestehende Schienensystem neu verlegt, ohne daß aufwendige Vorarbeiten (Entfernen des alten Mörtelbettes etc.) notwendig wären. Die Schiene der Vorrichtung ist durch den verstellbaren Abstand der beiden Schenkel auf jedes gängige Bordüren- oder Fliesenformat einstellbar. Somit ist bei Verlegearbeiten auch unterschiedlicher Formate lediglich ein einziges Schienenformat notwendig, was den Aufwand erheblich verringert. Auch lassen sich von der Normgröße abweichende Formate, die sich z.B. durch im Zuge der Verle-0 gung notwendige Zuschnitte ergeben, problemlos berücksichtigen.
Beschrieben wurde eine Vorrichtung zum austauschbaren
und partiellen Anbringen von Keramik- oder Naturstein-5 verkleidungsteilen für Wand und Boden, wie Bordüren, Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten Flächen, mit einer zwischen zwei Fliesenreihen an der Fläche an-
[File:XilNräF0Sjp5BfD<|)q] ßescfcreiljuna 19334.01! ^
bringbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Schiene, an welcher die Wand- und Bodenverkleidungsteile lösbar zwischen den beiden Schenkeln des U befestigbar ist. Zumindest einer der beiden Schenkel des U ist beweglich derart, daß sein Abstand gegenüber dem anderen Schenkel veränderbar ist.
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Claims (8)
1. Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen (32) für Wand und Boden, wie Bordüren, Fliesen, Platten oder dergleichen, an gefliesten Flächen (24), mit einer zwischen zwei Fliesenreihen (26, 30) an der Fläche (24) anbringbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Schiene (4), an welcher die Wand- und Bodenverkleidungsteile (32) lösbar zwischen den beiden Schenkeln (8, 10) des U befestigbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer (8) der beiden Schenkel (8, 10) des U beweglich ist derart, daß sein Abstand gegenüber dem anderen Schenkel (10) veränderbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Schenkel (8) an einem Läufer (16) ausgebildet ist, der entlang der Grundlinie (6) des U verschiebbar geführt oder gelagert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundlinie (6) des U im Bereich des festen Schenkels (10) über dessen äußere vertikale Endfläche hinaus verlängert ist und einen vorspringenden Steg (14) bildet.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Stirnflächen der beiden Schenkel (8, 10) der U-förmigen Schiene (4) gegenüber der Oberfläche der Wand- und Bodenverkleidungsteile um einen bestimmten Betrag zurückspringen.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Stirnflächen der beiden Schenkel (8, 10) der U-förmigen Schiene (4) mit der Oberfläche der Wand- und Bodenverkleidungsteile im wesentlichen in einer Ebene liegen.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf die freien Enden der Schenkel Zierprofile (36) aufsteckbar sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand- und Bodenverkleidungsteile (32) mittels Haftpunkten (12) oder mittels einer Klettverbindung, insbesondere einer vollflächigen Klettverbindung, an der Schiene (4) befestigbar sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (4) ein Strangpreß- oder Stranggußprofil aus Kunststoff oder Metall ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20106785U DE20106785U1 (de) | 2001-04-19 | 2001-04-19 | Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden an gefliesten Flächen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20106785U DE20106785U1 (de) | 2001-04-19 | 2001-04-19 | Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden an gefliesten Flächen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20106785U1 true DE20106785U1 (de) | 2001-06-21 |
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ID=7955954
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20106785U Expired - Lifetime DE20106785U1 (de) | 2001-04-19 | 2001-04-19 | Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen von Keramik- oder Natursteinverkleidungsteilen für Wand und Boden an gefliesten Flächen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20106785U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20303980U1 (de) | 2003-03-13 | 2003-07-31 | Binder, Erhard, 51643 Gummersbach | Bordüre aus folienbeschichtetem Kunststoff nebst Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen an Wänden bei gefliesten Flächen |
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2001
- 2001-04-19 DE DE20106785U patent/DE20106785U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20303980U1 (de) | 2003-03-13 | 2003-07-31 | Binder, Erhard, 51643 Gummersbach | Bordüre aus folienbeschichtetem Kunststoff nebst Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen an Wänden bei gefliesten Flächen |
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