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DE20303768U1 - Innenwandverkleidung - Google Patents

Innenwandverkleidung

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DE20303768U1
DE20303768U1 DE20303768U DE20303768U DE20303768U1 DE 20303768 U1 DE20303768 U1 DE 20303768U1 DE 20303768 U DE20303768 U DE 20303768U DE 20303768 U DE20303768 U DE 20303768U DE 20303768 U1 DE20303768 U1 DE 20303768U1
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DE
Germany
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interior wall
wall cladding
insulation layer
layer
duct
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DE20303768U
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Bauelemente F J Linzmeier GmbH
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Bauelemente F J Linzmeier GmbH
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Description

15997
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine Innenwandverkleidung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei der Innendämmung von Wänden werden oftmals sogenannte Ausbauplatten verwendet, die an einer Unterkonstruktion aus Latten und ggf. Konterlatten befestigt werden. Hierbei können zusätzlich Dämmplatten zur thermischen und akustischen Isolation eingesetzt werden, was dann allerdings zur Verlegung von Leitungen eine Installationsebene mit dahinter liegender Dampfsperre erforderlich macht.
Nachteilig an der bekannten Innenwandverkleidung mit einer thermischen und akustischen Dämmung ist also der große Raumverlust für die Installationsebene und der hohe Arbeitsaufwand.
Es ist weiterhin bekannt, zur Innenwanddämmung Verbundelemente zu verwenden, die aus einer Wärmedämmung und einer raumseitigen Ausbauplatte bestehen und an dem Unterbau befestigt werden.
Nachteilig an diesen Verbundelementen zur Innenwandverkleidung ist jedoch die schwierige Verlegung von Leitungen, da die Verbundelemente hierzu geschlitzt und anschließend wieder zugespachtelt werden müssen.
Eine Verlegung von Leitungen auf der fertigen Innenwand ist schließlich aus optischen Gründen unerwünscht.
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, eine Innenwandverkleidung zu schaffen, die mit möglichst geringem Arbeitsaufwand und minimalem Raumverlust eine möglichst einfache Verlegung von Leitungen e.rincjglicht · ···:.·· .**. : &iacgr; ·&iacgr;
Diese Aufgabe wird, ausgehend von der vorstehend beschriebenen bekannten Innenwandverkleidung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung umfasst die allgemeine technische Lehre, in die Innenwandverkleidung mindestens einen Leitungskanal zu integrieren, in dem Leitungen verlegt werden können.
Der im Rahmen der Erfindung verwendete Begriff einer Leitung ist allgemein zu verstehen und nicht auf Elektroleitungen beschränkt. Beispielsweise können in dem Leitungskanal auch Lichtwellenleiter, Telekommunikationsleitungen oder sogar Gas- und Wasserleitungen verlegt werden.
Vorzugsweise ist der Leitungskanal hierbei mindestens teilweise in der Dämmschicht der Innenwandverkleidung angeordnet, so dass kein zusätzlicher Bauraum für den Leitungskanal benötigt wird.
In einer Variante der Erfindung besteht der Leitungskanal lediglich aus einer kanalförmigen Aussparung in der Dämmschicht. Vorzugsweise wird der Leitungskanal jedoch durch ein Leerrohr gebildet, das in der Dämmschicht angeordnet ist.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weisen der Leitungskanal bzw. das Leerrohr einen abgerundeten, vorzugsweise ovalen Querschnitt auf, jedoch sind auch andere Querschnittsformen möglich. Beispielsweise kann der Leitungskanal bzw. das Leerrohr einen rechteckigen Querschnitt aufweisen, der sich beispielsweise ergibt, wenn der Leitungskanal aus der Dämmschicht ausgefräst wird.
Vorzugsweise ist der Leitungskanal bzw. das Leerrohr in die Dämmschicht eingegossen, eingeschäumt oder eingelegt, so dass
zur Herstellung des Leitungskanals kein separater Arbeitsschritt erforderlich ist.
Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass der Leitungskanal nach der Herstellung der Dämmschicht durch ein spanabhebendes Bearbeitungsverfahren erzeugt wird, indem der Leitungskanal beispielsweise aus der Dämmschicht ausgefräst wird. Dies bietet den Vorteil, dass handelsübliche und damit kostengünstige Dämmplatten verwendet werden können, die lediglich entsprechend der Erfindung umgearbeitet werden müssen.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Leitungskanal bzw. das Leerrohr in der Dämmschicht oberflächennah angeordnet, wobei der Leitungskanal bzw. das Leerrohr vorzugsweise mit der Oberfläche der Dämmschicht im Wesentlichen bündig abschließt. Dies bietet zum einen den Vorteil, dass die Dämmschicht trotz der Integration des Leitungskanals eine glatte Oberfläche aufweist, was eine Verklebung mit einer raumseitig angeordneten Ausbauplatte ermöglicht. Zum anderen bietet die oberflächennahe Anordnung des Leitungskanals den Vorteil, dä^ss das Leerrohr einfach in den Leitungskanal eingesetzt werden kann.
Als Material zur Fertigung des Leerrohrs eignen sich insbesondere Kunststoff und Metall, jedoch ist die Erfindung nicht auf diese Materialien zur Herstellung des Leerrohrs beschränkt.
Zusätzlich zu der Dämmschicht für die thermische.und/oder akustische Isolation mit dem integrierten Leitungskanal weist die erfindungsgemäße Innenwandverkleidung vorzugsweise eine Ausbauschicht auf, die auf der dem Unterbau abgewandten Seite der Dämmschicht angebracht ist. Beispielsweise kann die Ausbauschicht mit der Dämmschicht verklebt sein, jedoch ist es grundsätzlich auch möglich, dass die Ausbauschicht in anderer Weise
mit der Dämmschicht verbunden ist, wie beispielsweise durch eine Verschraubung.
Vorzugsweise besteht die Ausbauschicht mindestens teilweise aus Gipskarton, Gipsfaser, Kalziumsilikat oder einem Holzwerkstoff, jedoch sind zur Herstellung der Ausbauschicht auch andere Materialien möglich.
Die Dämmschicht besteht dagegen vorzugsweise aus Polyurethan-Hartschaum, EPS-Hartschaum, XPS-Hartschaum, Mineralfaser oder Holzfaser, wobei auch zur Herstellung der Dämmschicht andere Materialien möglich sind.
Weiterhin weist die erfindungsgemäße Innenwandverkleidung vorzugsweise eine integrierte Dampfsperrschicht auf, die beispielsweise aus Aluminiumfolie, Glasvlies oder Mineralvlies bestehen kann.
Die Dampfsperrschicht ist vorzugsweise raumseitig auf der Dämmschicht angeordnet, jedoch ist es auch möglich, dass die Dampfsperrschicht auf der dem Unterbau zugewandten Seite oder beidseitig an der Dämmschicht angebracht ist.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Dämmschicht, die Ausbauschicht und/oder Dampfsperrschicht eine Aussparung für eine Hohlwanddose auf, in der beispielsweise ein Elektroschalter oder eine Steckdose montiert werden kann. Die Aussparung für die Hohlwanddose ist hierbei vorzugsweise so angeordnet, dass der integrierte Leitungskanal in die Aussparung mündet, um eine Leitungszuführung zu der Hohlwanddose zu ermöglichen. In der Aussparung bzw. in der Hohlwanddose kann bereits ein Elektroschalter oder eine Steckdose vormontiert sein, wodurch die späteren Elektroarbeiten vereinfacht werden.
Vorzugsweise ist die Aussparung für die Hohlwanddose und/oder der Leitungskanal in einem seitlichen Abstand von 10-20 cm von einer Seitenkante der Innenwandverkleidung angeordnet, um neben einer Tür oder einer Raumecke eine normgerechte Installation einer Steckdose oder eines Lichtschalters zu ermöglichen. Innerhalb dieser Installationszone sind jedoch in seitlicher Richtung beliebige Positionen der Aussparung für die Hohlwanddose möglich.
Darüber hinaus ist die Aussparung für die Hohlwanddose vorzugsweise in einer Höhe von 15-45 cm oder 95-130 cm über der Unterkante der Innenwandverkleidung angeordnet, um bei der Montage einer Steckdose oder eines Lichtschalters eine normgerechte Montagehöhe zu ermöglichen. Auch innerhalb dieser Installationszone sind jedoch beliebige Höhenlagen der Aussparung für die Hohlwanddose möglich.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der integrierte Leitungskanal gegenüber der Waagerechten geneigt und verläuft vorzugsweise senkrecht. Dies bietet den Vorteil, dass die Leitungen indem integrierten Leitungskanal relativ einfach verlegt werden können, in dem die Leitungen beispielsweise an einer Hohlwanddose in den Leitungskanal eingeführt werden und dann aufgrund ihres Eigengewichts nach unten fallen.
Neben dem vorstehend beschriebenen integrierten Leitungskanal weist die erfindungsgemäße Innenwandverkleidung vorzugsweise einen weiteren Leitungskanal auf, der an der Unterkante und/oder an der Oberkante der Innenwandverkleidung verläuft, wobei der integrierte Leitungskanal in diesen waagerecht verlaufenden zusätzlichen Leitungskanal mündet, der somit als Sammelkanal dienen kann.
Darüber hinaus weist die erfindungsgemäße Innenwandverkleidung vorzugsweise prwsf ii.ier.1»^ .&ei«feenJ?&n*t*4n'*zLi·!;* &i^duiig: einer Nut-
Feder-Verbindung zwischen benachbarten Wandverkleidungen auf, wobei die profilierten Seitenkanten beispielsweise Stufenfalze aufweisen können.
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Innenwandverkleidung raumhoch, so dass lediglich senkrecht verlaufende Stoßfugen entstehen, wohingegen waagerechte Stoßfugen vermieden werden. Die einzelnen Elemente der erfindungsgemäßen Innenwandverkleidung müssen dann lediglich seitlichen nebeneinander montiert werden.
Ferner ist zu erwähnen, dass die Dämmschicht und die Ausbauschicht vorzugsweise plattenförmig sind, jedoch können die Dämmschicht und die Ausbauschicht auch anders geformt sein.
Neben der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Innenwandverkleidung umfasst die Erfindung auch ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Innenwandverkleidung.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet oder werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Innenwandverkleidung vor der Montage,
Figur 2 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen zweiteiligen Innenwandverkleidung,
Figur 3 eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Innenwandverkleidung vor der Montage sowie
Figur 4 eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Innenwandverkleidung im montierten Zustand.
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Die Perspektivansicht in Figur 1 zeigt eine erfindungsgemäße Innenwandverkleidung 1 mit einem integrierten Leitungskanal 2.
Die Innenwandverkleidung 1 weist hierbei eine Höhe in Richtung des Leitungskanals 2 auf, die einer Raumhöhe entspricht und in diesem Ausführungsbeispiel 2,55 m beträgt. Diese raumhohe Ausführung der erfindungsgemäßen Innenwandverkleidung 1 bietet den Vorteil, dass im montierten Zustand keine waagerecht verlaufenden Stoßfugen entstehen.
Die erfindungsgemäße Innenwandverkleidung 1 weist ferner profilierte Seitenkanten 3, 4 auf, die jeweils Stufenfalze bilden, wobei die Stufenfalze benachbarter Innenwandverkleidung 1, 1' im montierten Zustand ineinander greifen, wie insbesondere aus Figur 2 ersichtlich ist.
Die erfindungsgemäße Innenwandverkleidung 1 besteht im Wesentlichen aus einer Dämmplatte 5 und einer raumseitig auf die Dämmplatte 5 aufgebrachten und mit der Dämmplatte 5 verklebten Ausbauplatte 6.
Die Dämmplatte 5 kann beispielsweise aus Polyurethan-Hartschaum, EPS-Hartschaum, XPS-Hartschaum, Mineralfaser oder Holzfaser bestehen, während die Ausbauplatte 6 beispielsweise aus Gipskarton, Gipsfaser, Kalziumsilikat oder einem Holzwerkstoff bestehen kann.
Darüber hinaus ist die Dämmplatte 5 beidseitig mit einer Aluminiumfolie als Dampfsperre kaschiert, wobei die Aluminiumfolie zur Vereinfachung nicht dargestellt ist.
Der Leitungskanal 2 wird hierbei durch ein Lehrrohr 7 aus Kunststoff gebildet, das in die Dämmschicht 5 raumseitig oberflächennah eingeschäumt ist, wobei das Leerrohr 7 mit der Oberfläche der Dämmplatte 5.,b.ün,dig..abs&kJiießt·.··: ···:.·· .··. : &iacgr; .&iacgr;
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Weiterhin weist die erfindungsgemäße Innenwandverkleidung eine Aussparung 8 für eine Hohlwanddose 9 auf, wie insbesondere aus den Figuren 1 und 4 ersichtlich ist. Die Aussparung 8 ist hierbei so angeordnet, dass der Leitungskanal 2 in die Aussparung 8 mündet, um eine Kabelzuführung zu der Hohlwanddose 9 zu ermöglichen. In der Hohlwanddose 9 kann beispielsweise ein Elektroschalter oder eine Steckdose vormontiert werden, jedoch erfolgt die Montage der Steckdose bzw. des Elektroschalters vorzugsweise erst nachträglich entsprechend dem gewünschten Modell der Steckdose bzw. des Elektroschalters.
Innerhalb der Innenwandverkleidung 1 verläuft der Leitungskanal 2 parallel zu der Seitenkante 4 der Innenwandverkleidung 1 in einem Abstand von ungefähr 15 cm. Eine derartige Anordnung des Leitungskanals 2 innerhalb der Innenwandverkleidung 1 ist sinnvoll, da üblicherweise 15 cm neben einer Tür ein Lichtschalter vorgesehen ist. Bei einer Befestigung der Innenwandverkleidung 1 neben einer Tür verläuft der Leitungskanal 2 mit der in Figur 4 gezeigten integrierten Hohlwanddose 9 für den Lichtschalter dann an der richtigen Stelle.
Die in Figur 2 gezeigte Aussparung 8 dient dagegen zur Montage einer Steckdose und weist deshalb zu der Unterkante, der Innenwandverkleidung 1' einen Abstand von 30 cm auf, um eine normgerechte Montagehöhe der Steckdose zu erreichen.
Die Innenwandverkleidung 1 wird bei der Montage auf einen Unterbau 10 aufgeklebt oder in anderer Weise mechanisch mit dem Unterbau verbunden.
An der Unterkante der Innenwandverkleidung 1 befindet sich hierbei ein weiterer Leitungskanal 11, der in einem Leerrohr 12 waagerecht verläuft und als Sammelkanal dient, wobei der Leitungskanal 2 in den
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Das Leerrohr 12 kann hierbei an der Innenwandverkleidung 1 vormontiert werden oder ein separates Bauteil bilden.
Die Stoßstelle zwischen der Innenwandverkleidung 1 und dem Leerrohr 12 wird hierbei durch einen Bodenbelag 13 abgedeckt, der an der Kante zu der Innenwandverkleidung 1 hochgezogen ist.
In dem Leitungskanal 2 verlaufen also elektrische Leitungen 14 zunächst senkrecht nach unten und münden dann in den als Sammelkanal dienenden Leitungskanal 11.
Die Erfindung ist nicht auf das Vorstehend beschriebene bevorzugte Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen möglich, die ebenfalls von dem Erfindungsgedanken Gebrauch machen und deshalb in den Schutzbereich fallen.

Claims (22)

1. Innenwandverkleidung (1, 1') zur Befestigung an einem Unterbau (10) mit einer Dämmschicht (5) zur thermischen und/oder akustischen Isolation, gekennzeichnet durch mindestens einen integrierten ersten Leitungskanal (2) zur Aufnahme einer Leitung.
2. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Leitungskanal (2) mindestens teilweise in der Dämmschicht (5) angeordnet ist.
3. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung des ersten Leitungskanals (2) ein erstes Leerrohr (7) in der Dämmschicht (5) angeordnet ist.
4. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das der erste Leitungskanal (2) und/oder das erste Leerrohr (7) in die Dämmschicht (5) eingegossen, eingeschäumt oder eingelegt ist.
5. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das der erste Leitungskanal (2) und/oder das erste Leerrohr (7) mit der Oberfläche der Dämmschicht (5) im wesentlichen bündig abschließt.
6. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Leerrohr (7) mindestens teilweise aus Kunststoff oder Metall besteht.
7. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Dämmschicht (5) auf der dem Unterbau (10) abgewandten Seite eine Ausbauschicht (6) angebracht ist.
6. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbauschicht (6) mit der Dämmschicht (5) verklebt ist.
9. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbauschicht (6) mindestens teilweise aus Gipskarton, Gipsfaser, Kalziumsilikat oder einem Holzwerkstoff besteht.
10. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmschicht (5) mindestens teilweise aus Polyurethan-Hartschaum, EPS-Hartschaum, XPS-Hartschaum, Mineralfaser oder Holzfaser besteht.
11. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine integrierte Dampfsperrschicht.
12. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dampfsperrschicht mindestens teilweise aus Aluminiumfolie, Glasvlies oder Mineralvlies besteht.
13. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dampfsperrschicht auf der dem Unterbau (10) zugewandten Seite oder auf der dem Unterbau (10) abgewandten Seite oder beidseitig an der Dämmschicht (5) angebracht ist.
14. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmschicht (5) und/oder die Ausbauschicht (6) und/oder die Dampfsperrschicht eine Aussparung (8) für eine Hohlwanddose (9) aufweist.
15. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aussparung (8) eine Hohlwanddose (9) oder ein Elektroschalter oder eine Steckdose vormontiert ist.
16. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Leitungskanal (2) in die Aussparung (8) für die Hohlwanddose (9) mündet.
17. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch profilierte Seitenkanten (3, 4) zur Bildung einer Nut-Feder-Verbindung zwischen benachbarten Innenwandverkleidungen (1, 1')en.
18. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die profilierten Seitenkanten (3, 4) Stufenfalze aufweisen.
19. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine raumhohe Ausführung.
20. Innenwandverkleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterkante und/oder an der Oberkante ein zweiter Leitungskanal (14) angeordnet ist, wobei der erste Leitungskanal (2) in den zweiten Leitungskanal (14) mündet.
21. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Leitungskanal (2) im wesentlichen senkrecht verläuft, während der zweite Leitungskanal (14) im wesentlichen waagerecht verläuft.
22. Innenwandverkleidung (1, 1') nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Leitungskanal (14) in einem zweiten Leerrohr (12) verläuft.
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