DE20303508U1 - Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von rohrförmigen Körpern - Google Patents
Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von rohrförmigen KörpernInfo
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Description
Beschreibung
Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von rohrförmigen Körpern
Die Erfindung betrifft Vorrichtungen zum lösbaren Verbinden von rohrförmigen Körpern in Längsrichtung.
In der DE 197 24 990 C 1 (Verbindungselement zum Aneinanderkoppeln zweier Tische) wird ein Verbindungselement beschrieben, dass länglich ausgebildet ist und mit seinen beiden Enden in jeweils eine angepasste Aufnahmeöffhung an den zugekehrten Seiten der Tische einsteckbar ist. Das Verbindungselement besteht aus zwei Halbschalen, einem Kern und einer Einlage. Über zwei Spannschrauben im Kern wird die Einlage und damit eine der Halbschalen vom Kern weggedrückt. Dadurch verklemmen die Halbschalen in den zu verbindenden Teilen. Nachteilig ist, dass die Klemmstellen nur gegenüberliegend punktuell wirken, die Halbschalen aus einem Kunststoff bestehen und keine zentrierende Wirkung vorhanden ist. Die punktuelle Wirkung fuhrt dazu, dass diese Lösung einen geringe Festigkeit quer zu dieser Wirkrichtung besitzt. Für das Verbinden einzeln positionierter Teile ist diese Lösung wenig geeignet. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass der Außendurchmesser der Halbschalen immer kleiner als der Innenquerschnitt der zu verbindenden Teile sein muss, da ansonsten diese nicht in den Teilen platzierbar sind.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, rohrförmige Körper lösbar, mit einer Vorrichtung im Inneren und in Längsrichtung miteinander zu verbinden.
Diese Aufgabe wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass rohrförmige Körper in Längsrichtung miteinander lösbar verbunden werden können. Die Vorrichtungen befinden sich dazu im Inneren der rohrförmigen Körper. Damit beeinträchtigen an einem rohrförmigen Körper angebrachte Körper oder Gegenstände das Befestigen wenigstens eines weiteren rohrförmigen Körpers nicht. Weiterhin werden die ästhetische Ansicht beeinträchtigende aufgebrachte Körper vermieden.
Die Vorrichtungen bestehen aus einem ersten Körper mit Öffnungen und/oder Aussparungen und zweiten Körpern, deren Schenkel in den Öffnungen oder Aussparungen gefuhrt sind. Die ersten Körper und die zweiten Körper besitzen im Querschnitt eine L- oder U-Form. Der erste Körper befindet sich in den miteinander zu verbindenden rohrförmigen Körpern und die jeweils ein zweiter Körper ist in einem der rohrförmigen Körper angeordnet. Die Endenbereiche der Schenkel des ersten Körpers und die Endenbereiche der Schenkel der zweiten Körper weisen in Richtung der Innenwandungen der rohrförmigen Körper. Weiterhin sind der erste Körper und die zweiten Körper über mindestens eine lösbare und kraftschlüssige Verbindung miteinander verbunden. Beim Betätigen der Verbindungen werden die Endenbereiche entweder beim Befestigen voneinander wegbewegt oder sind beim Lösen zueinander bewegbar. Damit Klemmen die Kombinationen erster Körper und jeweils ein zweiter Körper jeweils in einem der rohrförmigen Körper. Die Verbindung basiert auf dem ersten Körper. Je nach den Abmessungen eignen sich die Vorrichtungen vorteilhafterweise bei Tischen mit rohrförmigen Trägern für die Tischplatte zum Koppeln von Tischen, zum Befestigen von die Tischplattenfläche vergrößernden Ergänzungstischplatten oder zum Befestigen von Halterungen an Tischen. Eine Kombination erster Körper und zweiter Körper befindet sich dazu in dem Träger der Tischplatte und die andere Kombination erster Körper und weiterer zweiter Körper in dem anderen rohrförmigen Körper als Träger der Tischplatte eines zweiten Tisches, als Träger der Ergänzungstischplatte oder als Bestandteil der Halterung. Eine weitere günstige Anwendung ergibt sich bei höhenverstellbaren Tischen, wobei die rohrförmigen Körper die Tischbeine sind. Mit dem ersten Körper in den miteinander zu verbindenden rohrförmigen Körpern ist bei gleicher Ausgestaltung der rohrförmigen Körper eine symmetrische Anordnung gegeben. Unterschiedliche Positionen insbesondere in der Höhe werden vermieden, so dass durchgängige Oberflächen zwischen miteinander gekoppelter Tische oder gekoppelter Ergänzungstischplatten gewährleistet werden.
Die Befestigung der Vorrichtung in den rohrförmigen Körpern basiert auf dem Klemmen der Endenbereiche der Schenkel des ersten Körpers und der zweiten Körper an den Innenwandungen der rohrförmigen Körper. Die Kippfestigkeit wird dabei durch die Länge der Schenkel des ersten und der zweiten Körper bestimmt. Mit der Ausbildung ausreichend langer Schenkel lassen sich damit große Kippfestigkeiten insbesondere von ankoppelbaren Körpern oder Gegenständen erreichen. Die Länge des ersten und der zweiten Körper bestimmt auch die Größe der einstellbaren Längenänderung von Tischbeinen bei Tischen mit höhenverstellbaren Tischplatten.
Die Ausgestaltung der lösbaren und kraftschlüssigen Verbindungen soll eine einfache und schnelle Montage, Demontage oder Verstellung mit den erfindungsgemäßen Vorrichtungen sichern.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis 8 angegeben.
Günstige lösbare und kraftschlüssige Verbindungen sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 2 eine Schraubenverbindung oder eine Klemmverbindung. Diese sichern eine einfache Handhabung. Insbesondere mit einer Schraubenverbindungen sind große Klemmkräfte des ersten Körpers und der zweiten Körper in den Innenbereichen der rohrförmigen Körper an deren Innenwandungen erzielbar.
Eine Bohrung mit einem Gewinde in einer Wandung des ersten Körpers oder des zweiten Körpers nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 3 stellt eine einfache Realisierung eines Bestandteiles der Schraubenverbindung dar. Zusätzliche Bauteile werden vermieden.
Eine Druckfeder zwischen dem ersten Körper und dem zweiten Körper nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 4 sichert eine wirkende Druckkraft an die Innenwandungen der rohrförmigen Körper auch bei gelöster kraftschlüssiger Verbindung. Insbesondere bei senkrecht oder schräg angeordneten und miteinander verbundenen rohrförmigen Körper sichert diese Maßnahme einen Halt, so dass zum Beispiel ein unkontrolliertes Abgleiten eingeschränkt ist. Vorteilhafterweise ist bei einer Schraubenverbindung nach der Weiterbildung des Schutzan-
Spruchs 5 der Gewindebereich der Schraube zwischen dem ersten Körper und dem zweiten Körper gleichzeitig die Führung der Druckfeder.
Eine weitere günstige lösbare und kraftschlüssige Verbindung ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 6 eine Klemmverbindung mit einem Exzenter als Bestandteil. Ein Exzenter lässt sich vorteilhafterweise einfach und ohne Hilfsmittel lösen.
Eine Zähnung der Endenbereiche des zweiten Körpers nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 7 sichert über kleinste Deformationen der Innenwandung einen festen Halt der erfindungsgemäßen Vorrichtung in den rohrförmigen Körpern.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 8, wobei die Endenbereiche der zweiten Körper lasergeschnitten sind, fuhrt vorteilhafterweise zu gehärteten Oberflächen der geschnittenen Flächen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von rohrförmigen Körpern, Fig. 2 eine zweite Ansicht dieser Vorrichtung und
Fig. 3 eine Vorrichtung in einem rohrförmigen Körper.
Fig. 3 eine Vorrichtung in einem rohrförmigen Körper.
Eine Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von rohrförmigen Körpern 7 besteht aus einem ersten langgestreckten Körper 1, zwei zweiten Körpern 2 und Schraubverbindungen zum Verbinden der zweiten Körper 2 mit dem erstem Körper 1. Die Fig. 1 und 2 zeigen eine derartige Vorrichtung in zwei Ansichten.
Der erste Körper 1 weist im Querschnitte eine L-Form auf. Die Schenkel schließen einen Winkel größer/gleich 90° ein. Die zweiten Körper 2 besitzen im Querschnitt eine U-Form, wobei die Schenkel und das Mittelteil jeweils Winkel größer/gleich 90° einschließen. In den Schenkeln des ersten Körpers 1 sind vier Öffnungen 4 eingebracht, wobei jeweils zwei in einer
Querschnittsebene der L-Form angeordnet sind und zwischen den dadurch vorhandenen Paaren von Öffnungen 4 ein Abstand vorhanden ist. In den Öffnungen 4 einer Querschnittsebene sind zwei Schenkel des zweiten Körpers 2 so gefuhrt, dass die Endenbereiche der Schenkel des ersten Körpers 1 und die Endenbereiche der Schenkel der zweiten Körper 2 nach außen weisen. Zur Verbindung von zwei rohrförmigen Körpern 7 befinden sich der erste Körper 1 wenigstens teilweise in den Endenbereichen der zu verbindenden rohrförmigen Körpern 7 und jeweils ein zweiter Körper 2 in jeweils einem Endenbereich der zu verbindenden rohrförmigen Körper 7. Damit weisen Endenbereiche der Schenkel des ersten Körpers 1 und Endenbereiche der Schenkel der zweiten Körper 2 in Richtung der Innenwandungen der rohrförmigen Körper 7. Der erste Körper 1 und die zweiten Körper 2 sind jeweils über eine Schraubenverbindung miteinander so verbunden, dass über diese Verbindungen ein Klemmverbindung zwischen der Vorrichtung in den Innenwandungen der rohrförmigen Körper 7 vorhanden ist. Die Fig. 3 zeigt dazu eine Vorrichtung in einem rohrförmigen Körper 7. Dazu befinden sich mittig zwei erste Bohrungen 5 zur Aufnahme der Gewindebolzen der Schrauben 3. Im Mittelteil der zweiten Körper 2 ist jeweils korrespondierend zu jeweils einer ersten Bohrung 5 je eine zweite Bohrung 6 mit einem Gewinde eingebracht. In die Gewinde der zweiten Bohrungen 6 greift jeweils eine Schraube 3 ein. Damit werden zum Einen die zweiten Körper 2 am ersten Körper 1 gehalten und zum Anderen bei der Montage in den Endenbereichen der rohrförmigen Körper 7 werden Endenbereiche der Schenkel in Richtung der Innenwandungen bewegt. Dazu besitzen die Endenbereiche der rohrförmigen Körper 7 korrespondierend zu den Schraubenköpfen Öffnungen 8, für entsprechende Werkzeuge. Diese Öffnungen 8 können entweder Bohrungen sein, so dass eine Verbindung von Endenbereichen der rohrförmigen Körper 7 möglich ist, oder schlitzförmig ausgebildet sein, so dass ein zweiter Körper 2 an verschiedenen Stellen eines Endenbereiches eines rohrförmigen Körpers 7 platziert werden kann. In einer Ausfuhrungsform können auch mehrere beabstandete Öffnungen 8 als Bohrungen im rohrförmigen Körper 7 eingebracht sein.
In einer Ausfuhrungsform des Ausführungsbeispiels befindet sich zwischen dem ersten Körper 1 und dem zweiten Körper 2 eine Druckfeder. Das ist vorteilhafterweise eine Schraubenfeder, wobei ein Gewindebereich der Schraube 3 gleichzeitig die Führung dieser Feder ist.
In einer weiteren Ausführungsform besitzen die Endenbereiche der Schenkel der zweiten Körper 2 jeweils eine Zähnung, die insbesondere durch Laserschneiden hergestellt ist. Natürlich können vorteilhafterweise auch eben ausgeführte Endenbereiche der Schenkel lasergeschnitten sein.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von rohrförmigen Körpern, dadurch gekennzeichnet, dass in Öffnungen (4) und/oder Aussparungen eines ersten langgestreckten im Querschnitt L- oder U-förmig ausgebildeten Körpers (1) wenigstens die Schenkel zweier mit einem Abstand zueinander angeordneter zweiter im Querschnitt L- oder U-förmig ausgebildeter Körper (2) so geführt sind, dass Endenbereiche der Schenkel des ersten Körpers (1) und Endenbereiche der Schenkel der zweiten Körper (2) in Richtung der Innenwandungen der rohrförmigen Körper (7) weisen und dass der erste Körper (1) und jeweils der zweite Körper (2) über mindestens eine lösbare und kraftschlüssige Verbindung so miteinander verbunden sind, dass Endenbereiche sowohl des ersten Körpers (1) als auch des zweiten Körpers (2) und die Innenwandungen der rohrförmigen Körper (7) lösbare Klemmverbindungen sind.
2. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare und kraftschlüssige Verbindung eine Schraubenverbindung oder eine Klemmverbindung ist.
3. Vorrichtung nach Schutzanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich in einer Wandung des ersten Körpers (1) Bohrungen mit jeweils einem Gewinde befinden oder dass im zweiten Körper (2) eine Bohrung (6) mit einem Gewinde eingebracht ist.
4. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Körper (1) und dem zweiten Körper (2) wenigstens eine Druckfeder angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach den Schutzansprüchen 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gewindebereich der Schraube (3) gleichzeitig die Führung der Druckfeder ist.
6. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare und kraftschlüssige Verbindung eine Klemmverbindung mit einem Exzenter als Bestandteil ist.
7. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Endenbereiche des zweiten Körpers (2) eine Zähnung besitzen.
8. Vorrichtung nach einem der Schutzansprüche 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das lasergeschnittene Endenbereiche der zweiten Körper (2) sind.
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2003
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