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Die Erfindung betrifft eine Kanne
mit einem auf eine obere Kannenöffnung
eines Kannenkörpers lösbar aufgesetzten
Deckel welcher in einer Betätigungsstellung
zwischen einer Öffnungsstellung
und einer Schließstellung
um ein Schwenklager verschwenkbar gelagert ist, wobei in Öffnungsstellung eine
Fluidverbindung zwischen Kanneninnerem und einem Kannenausgießer hergestellt
ist.
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Verschiedene solcher Kannen sind
aus der Praxis bekannt und dienen beispielsweise als Isolierkannen
zur Aufnahme von kalten oder warmen Getränken. Auf eine entsprechende
obere Kannenöffnung
wird ein Deckel aufgesetzt, wobei der Deckel beispielsweise an einem
entsprechenden Kannengriff am Kannenkörper verschwenkbar mittels
eines Schwenklagers gelagert sein kann. Ist der Deckel in einer
entsprechenden Betätigungsstellung,
kann er zwischen seiner Öffnungs-
und Schließstellung
um dieses Schwenklager verschwenkt werden. In Schließstellung
ist das Kanneninnere gegenüber
beispielsweise einem Kannenausgießer abgedichtet, so dass die
im Kanneninneren enthaltene Flüssigkeit wärmeisoliert
aufbewahrt ist. Wird der Deckel in seiner Öffnungsstellung verschwenkt,
wird eine Fluidverbindung zwischen Kanneninnerem und Kannenausgießer hergestellt
und die entsprechende Flüssigkeit
kann beispielsweise in einen Becher oder ein Glas ausgegossen werden.
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Bei einem Teil der bisher bekannten
Kannen ist der Deckel beispielsweise im Bereich seines Schwenklagers
nur aufwändig
von der Kanne lösbar oder
aber ein solches Lösen
ist gar nicht vorgesehen. Dadurch bleibt der Deckel in der Regel
fest mit der Kanne verbunden, was beispielsweise ein Befüllen der
Kanne oder auch ein Reinigen der Kanne erschwert, da der Deckel
während
dieses Vorgangs mit einer Hand gehalten werden muss.
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Bei anderen aus der Praxis vorbekannten Kannen
wird der Deckel beispielsweise durch eine relativ komplizierte Mechanik
mit dem Kannenkörper verbunden
und kann in entsprechender Betätigungsstellung
teilweise verschwenkt und/oder so weit von der Kan nenöffnung entfernt
werden, dass die entsprechende Fluidverbindung zwischen Kanneninnerem
und Kannenausgießer
hergestellt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Kanne der vorangehend genannten Art dahingehend zu verbessern, dass
Befestigung und Lagerung des Deckels in einfacher konstruktiver
und kostengünstiger
Weise erfolgen, wobei gleichzeitig die Handhabung des Deckels zum Öffnen und
Schließen vereinfacht
und der gesamte äußere ästhetische
Eindruck der Kanne durch Reduktion auf nur wenige Konstruktionsmerkmale
verbessert wird.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
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Das Aufsetzen oder Lösen des
Deckels ist durch die Eingriffselemente und entsprechenden Gegeneingriffselemente
vereinfacht, die nur durch Verdrehen und/oder Verschieben des Deckels
relativ zum Kannenkörper
miteinander in Eingriff bringbar sind. Ein entsprechender Winkel,
der zum Verdrehen in Eingriffsstellung notwendig ist, kann dabei
nur wenige Grad betragen und beispielsweise im Bereich von 10° bis 30° liegen.
Weiterhin dienen Eingriffselemente und Gegeneingriffselemente gleichzeitig
als Schwenklager, so dass die Kanne einfach aufgebaut ist. Da keine
aufwändige
Mechanik zum Verschwenken des Deckels notwendig ist, ergibt sich
gleichzeitig ein relativ ästhetischer
Gesamteindruck durch die Reduktion der Kanne auf die notwendigen
Bestandteile. Der Deckel kann dabei die unterschiedlichsten Formen
annehmen, wobei diese Formen im Weitesten nur ästhetisch bedingt sind, da
die Anordnung von Eingriffs- und Gegeneingriffselementen beispielsweise
auch so erfolgen kann, dass diese von außen weder am Kannenkörper noch
am Deckel sichtbar sind.
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Zur Anordnung von Eingriffs- und
Gegeneingriftselementen ergeben sich vielfältige Möglichkeiten. Die Eingriffselemente
können
von einer Außenseite
des Kannenkörpers
oder auch innerhalb der Kannenöffnung
nach innen abstehen. Weiterhin können
die Eingriffselemente auch auf einer Oberseite des Kannenkörpers abstehen.
Die entsprechenden Gegeneingriffselemente sind am Deckel jeweils
in entsprechender Position angeordnet.
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Nicht nur bezüglich der Anordnung der Eingriffs-
und Gegeneingriffselemente am Kannenkörper beziehungsweise Deckel
gibt es verschiedene Möglichkeiten,
sondern auch hinsichtlich der Anordnung der zumindest zwei Eingriffs-
beziehungsweise Gegeneingriffselemente relativ zueinander. Bei einem Ausführungsbeispiel,
bei dem das Schwenklager in einfacher Weise realisiert werden kann,
sind Eingriffs- und Gegeneingriffselemente diametral gegenüberliegend
am Kannenkörper
beziehungsweise Deckel angeordnet. Es besteht allerdings auch die
Möglichkeit,
dass die entsprechenden Elemente in mehr als zweifacher Anordnung
oder auch in anderer relativer Position zueinander angeordnet sind.
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Um die Betätigungsstellung des Deckels
und auch das Verschwenken zwischen Öffnungs- und Schließstellung
sicher realisieren zu können,
können Eingriffs-
und Gegeneingriffselemente in Betätigungsstellung des Deckels
miteinander lösbar
verbunden, insbesondere verrastet sein. Vorteilhafterweise wird
diese lösbare
Verbindung selbsttätig durch
den entsprechenden Eingriff der Elemente hergestellt, ohne dass
weitere Maßnahmen
von außerhalb
des Deckels oder Kannenkörper
erfolgen oder andere Betätigungselemente
bedient werden müssen.
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Eine einfache Variante für Eingriffs-
beziehungsweise Gegeneingriffselemente ist denkbar, bei der diese
zapfenförmig
ausgebildet sind.
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Um sowohl das Verdrehen des Deckels
in Betätigungsstellung
als auch das Verschwenken zwischen Öffnungs- und Schließstellung
in einfacher Weise durchführen
zu können,
kann am Deckel ein Betätigungselement
angeordnet sein.
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Eine einfache Ausführung eines
solchen Betätigungselements
kann darin gesehen werden, wenn dieses vom Deckel im Wesentlichen
radial nach außen
absteht.
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Um während des Verschwenkens des
Deckels zwischen Öffnungs-
und Schließstellung,
das heißt
in Betätigungsstellung
des Deckels, ein ungewolltes Verdrehen des Deckels aus der Betätigungsstellung
zu vermeiden, kann im Deckel unterhalb des Betätigungselements eine Schwenkvertiefung
ausgebildet sein, die in Betätigungsstellung
mit einem Schwenkvorsprung im Bereich der Kannenöffnung zum Verschwenken des
Deckels zwischen Schließ- und Öffnungsstellung
in gleitendem Eingriff ist. Selbstverständlich, kann die Anordnung
von Schwenkvertiefung und Schwenkvorsprung auch in umgekehrter Weise
erfolgen. Schwenkvertiefung und Schwenkvorsprung sind dabei so angeordnet,
dass sie einer Verdrehung des Deckels in Richtung Betätigungsstellung
beziehungsweise aus der Betätigungsstellung
heraus nicht hindernd entgegenstehen. Dies kann beispielsweise dadurch
erreicht werden, dass ein Verdrehen des Deckels relativ zum Kannenkörper nur
in Schließstellung
des Deckels erfolgt, während
bei einem Verschwenken des Deckels aus Schließstellung in Richtung Öffnungsstellung Schwenkvertiefung
und Schwenkvorsprung miteinander in Eingriff geraten.
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Um eine entsprechende Abdichtung
der Kannenöffnung
insbesondere in Schließstellung
des Deckels einfach zu ermöglichen,
kann der Deckel insbesondere auf seiner Unterseite ein im Wesentlichen
teilkugelförmiges
Verschlusselement aufweisen, welches in Schließstellung abdichtend in der Kannenöffnung angeordnet
ist. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit,
dass der Deckel insgesamt kugelförmig
ist, wobei in diesem Zusammenhang beispielsweise eine untere Halbkugel
als Verschlusselement dient.
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Es erweist sich möglicherweise als günstig, wenn
in einer Außenkontur
des Verschlusselements das Gegeneingriffselement ausgebildet ist.
Das Gegeneingriffselement ist dabei selbstverständlich so angeordnet, dass
es der Dichtfunktion des Verschlusselements in Schließstellung
des Deckels nicht entgegensteht.
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Eine denkbare Möglichkeit für ein solches Gegeneingriffselement
im Verschlusselement ist beispielsweise eine Führungsnut, in der das Eingriffselement
während
des Verdrehens des Deckels in Richtung Betätigungsstellung geführt ist.
Auch in diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass entsprechend
auch das Eingriffselement eine Führungsnut
sein kann, in die das Gegeneingriffselement bei der Verdrehung des
Deckels eingreift.
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Um in diesem Zusammenhang beispielsweise
zu ermöglichen,
dass die Abdichtung des Deckels beziehungsweise Verschlusselements
beim Verdrehen in Richtung Betätigungsstellung
erreicht oder verbessert wird, kann die Führungsnut zumindest teilweise
schräg
zu einer Horizontalebene verlaufen. Dies bedeutet, dass bei Verschieben und/oder
Verdrehen des Deckels durch Eingriff von Gegeneingriffselement und
Eingriffselement durch die schräg
verlaufende Nut der Deckel und damit auch das entsprechende Verschlusselement
weiter in Richtung Kannenöffnung
bewegt und mit dieser in abdichtende Anlage gebracht werden.
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Um Öffnungs- und Schließstellung
festlegen zu können,
besteht bei einem Ausführungsbeispiel die
Möglichkeit,
dass das Betätigungselement
durch Anlage mit beispielsweise dem Kannenkörper zumindest die Öffnungsstellung
des Deckels festgelegt. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel kann eine solche
Festlegung der Stellung dadurch erfolgen, dass eine Unterseite des
Deckels wippenförmig
ausgebildet ist, wobei ein erster Wippenschenkel durch Anlage mit
der Deckeloberseite die Schließ-
und der zweite Wippenschenkel die Öffnungsstellung festlegt.
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Um das Verdrehen des Deckels in Betätigungsstellung
nicht gegebenenfalls durch den vorangehend erwähnten Schwenkvorsprung zu erschweren,
kann im Deckel und/oder Verschlusselement eine Drehvertiefung zur
zumindest teilweisen Aufnahme des Schwenkvorsprungs während des
Verdrehens des Deckels in Richtung Betätigungsstellung ausgebildet
sein.
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Als vorteilhaft kann es sich erweisen,
wenn der Deckel nach Verdrehen in Betätigungsstellung selbsttätig seine
Schließstellung
einnimmt. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass der Deckel
in Richtung Schließstellung
kraftbeaufschlagt ist.
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Erfindungsgemäß besteht ebenfalls die Möglichkeit,
den Deckel im Wesentlichen innerhalb der Kannenöffnung zumindest in Betätigungsstellung
anzuordnen, so dass er flächenbündig zur
Kannenoberseite oder auch vertieft innerhalb der Kannenöffnung angeordnet
ist. Um dabei das Verdrehen des Deckels in Richtung Betätigungsstellung
und ebenfalls zurück aus
der Betätigungsstellung
zum Abnehmen des Deckels in einfacher Weise durchführen zu
können, können die
Gegeneingriffselemente im Wesentlichen an Enden einer am Deckel
vorgesehen Handhabe angeordnet sein. Mittels dieser Handhabe, die
von der Deckeloberseite vorstehen kann, ist der Deckel in einfacher
Weise ergreif- und drehbar. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit,
dass eine solche Handhabe unabhängig
von den Eingriffs- beziehungsweise Gegeneingriffselementen angeordnet ist
und beispielsweise in Form eines Vorsprungs oder dergleichen von
der Deckeloberseite absteht.
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Im Folgenden werden vorteilhafte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der in der Zeichnung beigefügten Figuren näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine
teilweise dargestellte Seitenansicht einer Kanne mit entferntem
Deckel;
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2 eine
Rückansicht
eines Deckels für
die Kanne nach 1;
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3 eine
Seitenansicht des Deckels nach 2;
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4 eine
Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer teilweise dargestellten Kanne mit aufgesetztem Deckel;
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5 eine
vergrößerte Darstellung
des Details „X" aus 4;
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6 eine
vergrößerte Darstellung
des Details „Y" aus 4;
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7 eine
Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Kanne mit entferntem Deckel;
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8 eine
Rückansicht
eines Deckels zum Aufsetzen auf die Kanne nach 7, und
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9 eine
Seitenansicht eines weiteren Deckels zum Aufsetzen auf die Kanne
nach 7.
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1 zeigt
eine teilweise Seitenansicht einer Kanne 1 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel.
Bei diesem weist die Kanne 1 einen Kannenkörper 3 mit
einer oberen Kannenöffnung 2 auf.
In dieser Kannenöffnung 2 ist
ein Deckel 4 nach 2 lösbar einsetzbar.
Die Kannenöffnung 2 stellt
eine Verbindung zwischen einem Kanneninneren 9 und einem
Kannenausgießer 10 her.
Diese Verbindung ist durch Deckel 4 in Schließstellung 7,
siehe beispielsweise 3,
unterbrochen.
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Auf der Außenseite 15 des Kannenkörpers 3 stehen
einander diametral gegenüberliegend
Eingriffselemente 11, 12 in Form von Zapfen ab,
die zusammen mit entsprechenden Gegeneingriffselementen 13, 14,
siehe 2, ein Schwenklager 8 für den Deckel 4 bilden.
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Auf der dem Kannengießer 10 abgewandten Seite
der Kannenöffnung 2 ist
ein Schwenkvorsprung 19 angeordnet. Dieser ist bei Deckel 4 in
Betätigungsstellung 5,
siehe beispielsweise 4,
in gleitendem Eingriff mit einer Schwenkvertiefung 18 am Deckel.
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Der Deckel 4 nach 2 ist auf die Kanne 1 nach 1 aufsetzbar. Nach Aufsetzen
werden die seitlich vom Deckel 4 nach unten in Richtung
Kannenkörper 3 vorstehenden
Gegeneingriffselemente 13, 14 mit den Eingriffselementen 11, 12 dadurch
in Eingriff gebracht, dass der Deckel 4 relativ zum Kannenkörper 3 verdreht
wird. Die Verdrehung erfolgt in der Weise, dass die in entgegengesetzte
Drehrichtungen geöffneten
Gegeneingriffselemente 13, 14, siehe 3, die Eingriffselemente 11, 12 aufnehmen und
der Deckel 4 anschließend
so weit verdreht wird, bis er seine Betätigungsstellung erreicht hat,
in der der entsprechende Eingriff zwischen Eingriffselemente 11 und 12 vom
Ge geneingriffselemente 13, 14 vollständig hergestellt
ist und die miteinander in Eingriff stehenden Elemente 11, 12 beziehungsweise 13, 14 das
Schwenklager 8 bilden.
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Bei der Rückansicht des Deckels 4 nach 2 ist weiterhin ein in dem
Deckel integriertes Betätigungselement 17 erkennbar,
das beispielsweise als in der Deckeloberseite ausgebildeter Druckpunkt ausgebildet
ist. Durch Aufdrücken
auf diesen Druckpunkt ist der Deckel 4 zwischen seiner
Schließstellung 7,
siehe 3, und der entsprechenden Öffnungsstellung 6 um
Schwenklager 8 verschwenkbar.
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Von der Deckelunterseite 20 steht
ein Verschlusselement 21 ab, das beispielsweise teilkugelförmig sein
kann und bei den Ausführungsbeispielen nach 2 und 3 durch einen Kugelabschnitt gebildet
ist. Auf einem Teil der Deckelunterseite 20, wobei dieser
Teil dem Schwenkvorsprung 19 in Betätigungsstellung des Deckels
zugeordnet ist, ist die Schwenkvertiefung 18 zur Aufnahme
des Schwenkvorsprungs 19 ausgebildet. Bei entsprechender
Aufnahme des Schwenkvorsprungs in der Schwenkvertiefung ist der
Deckel 4 verschwenkbar, siehe 3. Um im Wesentlichen nur in der entsprechenden
Betätigungsstellung 5 des
Deckels 4 ein solches Verschwenken zwischen Öffnungs- und Schließstellung zu
ermöglichen,
ist eine Drehvertiefung 28 an der Deckelunterseite angeordnet,
die nur ein Verdrehen des Deckels 4 insbesondere relativ
zum Schwenkvorsprung 19 ermöglicht, bis dieser mit der
Schwenkvertiefung 18 bei Erreichen der Betätigungsstellung 5 des
Deckels 4 in Eingriff gerät.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach 2 und 3 des Deckels 4 ist noch erkennbar,
dass dieser im Wesentlichen wippenförmig aus erstem Wippenschenkel 26 und
zweitem Wippenschenkel 27 aufgebaut ist. Die entsprechenden
Unterseiten der Wippenschenkel 26 beziehungsweise 27 legen
die Öffnungsstellung 6,
siehe Wippenschenkel 27, beziehungsweise die Schließstellung 7,
siehe Wippenschenkel 26, fest, indem sie mit der Oberseite 16,
siehe 1, des Kannenkörpers 3 in
Anlage sind.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel, siehe 4 bis 6, sind auf der Kannenoberseite 16 die
Eingriffselemente 11, 12 nach oben vorstehend ausgebildet.
Ein entsprechender Kannendeckel 4 ist durch Verdrehen relativ
zu diesen Eingriffselementen 11, 12 mittels seiner
Gegeneingriffselemente 13, 14 lösbar am
Kannenkörper 3 zu
be festigen und bei Anordnung in entsprechender Eingriffsstellung 30,
siehe die gestrichelte Darstellung in 4,
zwischen Öffnungs-
und Schließstellung
um das durch die Eingriffs- und Gegeneingriffselemente gebildete Schwenklager 8 verschwenkbar.
Die Gegeneingriffselemente 13, 14 sind bei diesem
Ausführungsbeispiel
im Wesentlichen zapfenförmig
ausgebildet und stehen seitlich vom Deckel 4 ab. Sie sind
an Enden einer sich quer über
den Deckel 4 erstreckenden Handhabe 29 angeordnet.
Diese ermöglicht
in einfacher Weise ein Verdrehen des Deckels 4.
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Die verschiedenen Details „X" und „Y" nach 4 sind vergrößert in
den 5 und 6 dargestellt. Das Detail „X" zeigt eine Seitenansicht
eines Eingriffselements 11. Dieses weist einen Einführungsschlitz oder
eine Einführungsnut 32 auf,
in die das entsprechende Gegeneingriffselement 13 bei Verdrehen
des Deckels 4 einführbar
ist. Um die entsprechende Betätigungsstellung 5 des
Deckels 4 festzulegen, kann der Eingriff von Eingriffs-
und Gegeneingriffselement festgelegt, aber lösbar sein, wobei nach 5 ein Verrasten erfolgt.
Der Rasteingriff erfolgt durch eine Rastvertiefung 33,
in die in Betätigungsstellung 5 das zapfenförmige Gegeneingriffselement 13 eingreift. Der
Rasteingriff wird dadurch gesichert, dass die Nut 32 sich
in Richtung Rastvertiefung 33 verengt.
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Als Betätigungselement 17 ist
bei dem Ausführungsbeispiel
nach 4 eine radial nach
außen überstehende
Druckplatte auf einer Oberseite des Deckels 4 angeordnet,
siehe auch 6. Diese
greift in Betätigungsstellung 5 als
Schwenkvorsprung 19 in die entsprechende Schwenkvertiefung 18 ein,
die im Bereich der Kannenöffnung
im Kannenkörper 3 ausgebildet
ist. So lange die Betätigungsstellung 5 noch nicht
erreicht ist, liegt das Betätigungselement 17 auf der
Kannenkörperoberseite 16 auf.
Das heißt,
dass nur in Betätigungsstellung 5 ein
Verschwenken des Deckels 4 zwischen Öffnungs- und Schließstellung möglich ist.
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Durch das Einschwenken der Gegeneingriffselemente 13, 14 in
die entsprechenden Eingriffselemente 11, 12 bis
zum Rasteingriff ist weiterhin gesichert, dass der Deckel 4 in
Betätigungsstellung 5 nicht
von der Kanne 1 abgenommen werden kann.
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Weiterhin liegen ebenfalls die Gegeneingriffselemente 13 und 14 auf
der Kannenkörperoberseite 16 auf,
so dass während
des Verdrehens des Deckels 4 eine sichere Dreipunktauflage,
siehe auch Betätigungselement 17,
gegeben ist.
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7 und 8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Kanne 1.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
stehen innerhalb der Kannenöffnung 2 als
Zapfen als Eingriffselemente 11, 12 radial nach
innen ab. Entsprechende Schwenkvorsprünge 19 können analog
zu 1 vorgesehen sein,
wobei eine entsprechende Schwenkvertiefung 18 mit zugehörigem Deckel 4 nach 8 ausgebildet ist. Es ist
selbstverständlich,
dass die Anordnung von Schwenkvertiefung und Schwenkvorsprung umgekehrt
sein kann, siehe hierzu auch 4.
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Die zu den Zapfen 11, 12 als
Eingriffselementen gehörigen
Gegeneingriffselemente 13, 14 sind nach 4 als Führungsnute 23 beziehungsweise
entsprechende Einkerbungen 23 ausgebildet. Nach Aufsetzen
des Deckels 4 auf die Kanne 1 nach 7 und entsprechendes Einsetzen
der Zapfen 11, 12 in die Führungsnuten 23, werden
anschließend durch
Verschieben und Verdrehen des Deckels 4 in Richtung Betätigungsstellung
die Zapfen 11, 12 entlang der Führungsnuten 23 geführt, wobei
diese zumindest teilweise relativ zu einer entsprechenden Horizontalebene 24 geneigt
verlaufen. Durch diese Neigung wird erreicht, dass bei Verschieben
und Verdrehen des Deckels 4 dieser durch entsprechenden Eingriff
der Zapfen 11, 12 in Richtung Kannenkörper bis
zur dichtenden Anlage des entsprechenden Verschlusselements 21 mit
einem Rand der Kannenöffnung 2 verschoben
wird. Die Führungsnut 23 kann
an ihrem dem Einsetzende 25 gegenüberliegenden Ende eine entsprechende
Rasteinrichtung aufweisen, durch die ein lösbarer Rasteingriff von Eingriffs- und
Gegeneingriffselement in Betätigungsstellung
sichergestellt ist.
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Der entsprechende Deckel 4 kann
weiterhin über
eine Drehvertiefung 28 verfügen, siehe auch 2, die ein Verdrehen des
Deckels 4 bei Aufsetzen auf die Kanne 1 bis Erreichen
der Betätigungsstellung 5 sichert,
wobei in Betätigungsstellung 5 der Schwenkvorsprung 19 in
die Schwenkvertiefung 18 eingreift.
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Es sei noch angemerkt, dass auch
der Deckel 4 nach 8 entsprechend
wippenförmig
wie Deckel 4 nach 3 aufgebaut
sein kann.
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In 9 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen
Deckel 4 dargestellt, wie er beispielsweise auch auf die
Kanne 1 nach 7 aufsetzbar
ist. Dabei erfolgt ein entsprechender Eingriff der Zapfen 11, 12 als
Eingriffselemente in die Einkerbung oder Nuten 23 des Deckels 4.
Deckel 4 ist insgesamt kugelförmig mit einem seitlich abstehenden
Betätigungselement 17 ausgebildet.
Ein Verschwenken des Deckels 4 zwischen Öffnungs-
und Schließstellung
ist ähnlich
wie bei den vorangehenden Ausführungsbeispielen
durch den gleitenden Eingriff von Schwenkvorsprung 19 und
Schwenkvertiefung 18 ermöglicht.
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Am Beispiel des Deckels 4 nach 9 sei erläutert, in
welcher Weise ein solcher Deckel auf die Kanne aufsetzbar ist. Zum
Aufsetzen wird der Deckel 4 so gehalten, dass die Einkerbungen 23 als
Gegeneingriffselemente 13, 14 in etwa vertikal
ausgerichtet sind, so dass die Zapfen 11, 12 in
die Einkerbungen einführbar
sind. Der Deckel 4 wird dann so weit in Richtung Kannenöffnung verschwenkt
beziehungsweise verschoben, bis die Zapfen 11, 12 in
etwa an radial gegenüberliegenden
Stellen relativ zum Mittelpunkt des kugelförmigen Deckels 4 angeordnet
sind. Bei diesem Eingriff wird dann der Deckel 4 weiter
bis in die Betätigungsstellung
verschwenkt. In dieser Betätigungsstellung
ist dann ein Verschwenken des Deckels durch den gleitenden Eingriff
von Schwenkvorsprung 19 und Schwenkvertiefung 18 zwischen Öffnungs-
und Schließstellung
um das aus Eingriffs- und Gegeneingriffselementen 11, 12 und 13, 14 gebildete Schwenklager 8 verschwenkbar.