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DE20302994U1 - Sitzmöbel mit Rückenlehne und Kopfstütze - Google Patents

Sitzmöbel mit Rückenlehne und Kopfstütze

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DE20302994U1
DE20302994U1 DE20302994U DE20302994U DE20302994U1 DE 20302994 U1 DE20302994 U1 DE 20302994U1 DE 20302994 U DE20302994 U DE 20302994U DE 20302994 U DE20302994 U DE 20302994U DE 20302994 U1 DE20302994 U1 DE 20302994U1
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DE
Germany
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headrest
backrest
seating furniture
inclination
furniture according
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DE20302994U
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Stanzwerk Wetter Sichelschmidt GmbH and Co KG
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Stanzwerk Wetter Sichelschmidt GmbH and Co KG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C7/00Parts, details, or accessories of chairs or stools
    • A47C7/36Supports for the head or the back
    • A47C7/38Supports for the head or the back for the head, e.g. detachable

Landscapes

  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)
  • Polymerisation Methods In General (AREA)

Description

Sitzmöbel mit Rückenlehne und Kopfstütze
Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel mit Rückenlehne und in die Rückenlehne integrierter Kopfstütze, wobei die Rückenlehne vorzugsweise neigungsverstellbar ist.
Im Stand der Technik sind derartige Sitzmöbel vielfach bekannt. Beispielsweise ist ein einsitziges oder zweisitziges Sitzmöbel bekannt, welches eine Rückenlehne aufweist, an der am oberen Endbereich eine Kopfstütze angelenkt ist. Wird bei einem solchen Sitzmöbel die Kopfstütze gegenüber der Rückenlehne nach vorn geneigt, so entsteht eine Quetschung der vorderseitigen Polsterung und des vorderseitigen Bezuges, der durchgehend die Rückenlehne und die Kopfstütze überzieht. Eine solche Faltenbildung ist unerwünscht, da sie einerseits optisch unansehnlich
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ist und andererseits auch zu Verschleiß des Polstermaterials oder des Bezugmaterials führt.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel gattungsgemäßer Art zu schaffen, bei dem trotz verschwenkbarer Kopfstütze relativ zur Rückenlehne eine Quetschung des Polstermaterials und/oder des Bezugmaterials vermieden ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Kopfstütze gegenüber der Rückenlehne höhen- und neigungseinstellbar ist.
Dadurch, dass die Kopfstütze sowohl höhenverstellbar als auch neigungseinstellbar ist, ist es möglich, dass bei der Verschwenkung der Kopfstütze aus einer relativ aufrechten Lage in eine nach vorn geneigte Lage gleichzeitig eine Höhenverstellung vorgenommen wird, so dass hierdurch eine Quetschung des Polstermaterials und/oder des Bezugmaterials vermieden wird. Das Polstermaterial und/oder Bezugsmaterial, welches vorzugsweise durchgehend die Rückenlehne und die
Kopfstütze umhüllt, kann zwängungsfrei der Bewegung der Kopfstütze folgen, ohne dass es zur Faltenbildung oder zu Verwurf kommt, wenn die Kopfstütze nach vorn geneigt und gleichzeitig um ein entsprechendes Maß höhenverstellt wird.
Um die Handhabung zu erleichtern und den gewünschten Effekt noch zu verbessern, ist vorgesehen, dass die Kopfstütze an der Rückenlehne mittels einer Kulissenführung derart geführt ist, dass der Verschiebebewegung der Kopfstütze bei der Höhenverstellung eine Neigungsbewegung überlagert ist.
Durch diese Ausbildung erfolgt eine Zwangsverschiebung der Kopfstütze, sofern diese aus einer relativ aufrechten Lage gegenüber der Rückenlehne in eine nach vorn geneigte Lage verschwenkt wird, so dass der Benutzer die Kopfstütze nicht zweifach manipulieren muss, sondern lediglich durch die Neigungsbewegung der Kopfstütze auch gleichzeitig die Verschiebebewegung der Kopfstütze relativ vom oberen Ende der Rückenlehne weg bewirkt.
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Eine bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, dass die Kopfstütze von der Rückenlehne zwangsgesteuert ist, derart, dass bei einer Bewegung der Rückenlehne aus einer im Wesentlichen aufrechten Grundstellung in eine geneigte Ruhestellung eine Zwangsverschiebung der Kopfstütze vom oberen Ende der Rückenlehne weg und eine Zwangsverschwenkung der Kopfstütze in Richtung zur Vorderkante des Sitzmöbels erfolgt.
Sitzmöbel, bei denen die Rückenlehne aus einer relativ aufrechten Grundstellung in eine geneigte Ruhestellung verstellbar ist, sind im Stand der Technik bekannt. Durch die Kopplung der Rückenlehne mit der Kopfstütze wird erreicht, dass bei Neigung der Rückenlehne aus der Grundstellung in eine Ruhestellung gleichzeitig eine Zwangsverschiebung und Zwangsverschwenkung der Kopfstütze erfolgt. Die Kopfstütze wird dabei relativ vom oberen Ende der Rückenlehne um ein gewisses Maß weg bewegt und gleichzeitig nach vorn verschwenkt.
Um unterschiedliche Positionen relativ zur Rückenlehne arretieren zu können, ist vorgesehen, dass die Verstelleinrichtung der Kopfstütze mit einem
Rastgesperre kombiniert ist.
Solche Rastgesperre, die eine einfache oder mehrfache Rastung in unterschiedlichen Lagen ermöglichen, sind im Stand der Technik bekannt. Solche Rastgesperre können vornehmlich dadurch gelöst werden, dass die maximale Neigung der Kopfstütze eingestellt wird, wodurch das Rastgesperre gelöst wird und die Kopfstütze wieder in die Grundstellung zurückgeführt werden kann.
Eine unter Umständen bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, dass in die Rückenlehne ein Schieber integriert ist, der mittels einer rückseitig der Rückenlehne zugänglichen Handhabe betätigbar ist und der mit der Kopfstütze wirkverbunden ist, so dass die Kopfstütze mittels Schieberbetätigung verstellbar ist.
Hierdurch ist es für den Benutzer möglich, durch Betätigung der Handhabe den Schieber zu verschieben, so dass die Kopfstütze gegenüber der Rückenlehne über deren Ende hinaus verlagert wird und gleichzeitig nach vorn geschwenkt wird. Auch hierbei kann der Schieber
mit einer Rastung kombiniert sein.
Um eine besonders komfortable Lösung zu schaffen, wird vorgeschlagen, dass in die Rückenlehne ein Stellantrieb integriert ist, mittels dessen die Rückenlehne neigungsverstellbar ist, und dass die Kopfstütze über Stellhebel mit dem Stellantrieb gekoppelt ist, so dass mit der Neigungsverstellung der Rückenlehne eine Höhen- und Neigungsverstellung der Kopfstütze erfolgt.
Sofern der Stellantrieb vom Benutzer zur Neigung der Rückenlehne aus der Grundstellung in eine Komfortstellung betätigt wird, so wird hierbei gleichzeitig über die Stellhebel die Kopfstütze vom oberen Ende der Rückenlehne weg bewegt und nach vorn geneigt. Beim Rücklauf, also bei Verstellung der Rückenlehne aus der Komfortlage in die Grundstellung erfolgt gleichzeitig die Rückführung der Kopfstütze in die Grundstellung.
Eine funktionelle und zweckmäßige konstruktive Weiterbildung wird darin gesehen, dass am oberen Ende
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der Rückenlehne paarweise Beschlagplatten mit Kulissensteinen oder -bolzen angeordnet sind, am unteren Ende der Kopfstütze paarweise Haltebleche mit einer leicht gebogenen Führungskontur vorgesehen sind, wobei die Kulissensteine oder -bolzen in die Führungskonturen eingreifen.
Durch diese Ausbildung wird in einfacher Weise eine Zwangsführung erreicht, die dauerhaft funktionstüchtig ist.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, dass der Neigungswinkel der Kopfstütze auf etwa 20 ° beschränkt ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 eine erste Ausführungsform einer
Rückenlehne mit daran angeordneter Kopfstütze in Vorderansicht;
Figur 2 desgleichen in Seitenansicht, jeweils
in einer Lage, in der die Kopfstütze gegenüber der Rückenlehne höhen- und neigungsverstellt ist;
Figur 3 und 4 das Ausführungsbeispiel in der
Grunds te1lung;
Figur 5 und 6 eine zweite Ausführungsform in der
Grundstellung gemäß Figur 3 und 4;
Figur 7 und 8 dieses Ausführungsbeispiel in der
Funktionslage gemäß Figur 1 und 2.
In der Zeichnung ist von dem Sitzmöbel lediglich der Korpus einer Rückenlehne 1 mit daran am oberen Ende angeordneter Kopfstütze 2 gezeigt. In der zeichnerischen Darstellung ist auf die Darstellung von Polstermaterial und Bezugsmaterial verzichtet. Bei dieser Ausbildung ist die Kopfstütze 2 gegenüber der Rückenlehne 1 höhenverstellbar, wie aus der Gegenüberstellung insbesondere der Figuren 2 und 4 ersichtlich ist, so dass die Kopfstütze 2 von dem oberen Ende der
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Rückenlehne 1 weg bewegbar oder zu diesem Ende hin bewegbar ist. Gleichzeitig ist die Kopfstütze 2 neigungsverstellbar, so dass sie in der Grundstellung gemäß Figur 3 und 4 eine im Wesentlichen ebene Verlängerung der Rückenlehne bildet, während sie in der Funktionslage gemäß Figur 1 und 2 leicht nach vorn zur Sitzvorderkante hin geneigt ist. Gleichzeitig ist in den Figuren eine Neigung der Rückenlehne 1 gezeigt, die in Figur 3 und 4 in einer aufrechten Grundstellung ausgerichtet ist, während sie in Figur 1 und 2 nach hinten, also von der Sitzvorderkante weg schräg geneigt ist.
Die Kopfstütze 2 ist am oberen Ende der Rückenlehne mittels einer Kulissenführung 3 zwangsgeführt, und zwar derart, dass der Verschiebebewegung der Kopfstütze 2 beispielsweise aus der Position gemäß Figur 4 in die Position gemäß Figur 2 bei der Höhenverstellung eine Neigungsbewegung nach vorn überlagert ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Bezugsmaterial, was insbesondere vorderseitig die Rückenlehne 1 und die Kopfstütze 2 durchgehend abdeckt und ebenso das Bezugsmaterial bei der
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Verschwenkung der Kopfstütze 2 aus der Position gemäß Figur 4 in die Position gemäß Figur 2 nicht verquetscht wird oder verworfen wird und Falten bildet, da der Neigungsbewegung der Kopfstütze 2 eine Längsverschiebebewegung von der Rückenlehne 1 weg überlagert ist.
Vorzugsweise ist die Anordnung so getroffen, dass die Kopfstütze 2 von der Bewegung der Rückenlehne 1 zwangsgesteuert ist, und zwar derart, dass bei einer Bewegung der Rückenlehne 1 aus der im Wesentlichen aufrechten Grundstellung gemäß Figur 3 und 4 in eine geneigte Ruhestellung gemäß Figur 1 und 2 eine Zwangsverschiebung der Kopfstütze 2 vom oberen Ende der Rückenlehne 1 weg und gleichzeitig eine Zwangsverschwenkung der Kopfstütze 2 nach vorn in Richtung zur Vorderkante des Sitzmöbels erfolgt.
Bei der Ausführungsform nach Figur 5 bis 8 ist in die Rückenlehne 1 ein Stellantrieb 4 verdeckt integriert, mittels dessen die Rückenlehne 1 neigungsverstellbar ist. Die Kopfstütze 2 ist über Stellhebel 5,6,7 mit dem Stellantrieb 4 gekoppelt, so dass mit der
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Neigungsverstellung der Rückenlehne 1 eine Höhen- und Neigungsverstellung der Kopfstütze 2 erfolgt. Der Stellantrieb 4 greift dabei an einer Drehtraverse über einen daran drehfest befestigten Hebel 5 an. An der Traverse 8 ist ein ebenfalls drehfester Hebel 6 befestigt, an dem ein Stellhebel 7 angelenkt ist, der wiederum an einem Beschlagteil 9 der Kopfstütze 2 angelenkt ist. Der Stellantrieb ist elektromotorisch angetrieben und gegebenenfalls mittels einer Fernbedienung betätigbar.
Am oberen Ende der Rückenlehne 1 sind bei beiden Ausfuhrungsformen paarweise Beschlagplatten 10 mit Kulissensteinen 11 befestigt. Am unteren Ende der Kopfstütze 2 sind entsprechende Beschlagplatten befestigt, wobei diese Beschlagplatten oder Haltebleche 12 mit einer leicht gebogenen Führungskontur 13 versehen sind, deren Krümmungsmittelpunkt mit erheblichem Abstand vorderseitig der Rückenlehne 1 beziehungsweise Kopfstütze 2 liegt. Die Kulissensteine oder Bolzen 11 sind in die Fuhrungskontur 13 eingesetzt, so dass bei einer Verschiebung der Kopfstütze 2 aus der Position beispielsweise gemäß
Figur 4 in die Position gemäß Figur 2 eine Höhenverstellung und eine dieser Höhenverstellung überlagerte Neigung der Kopfstütze nach vorn erfolgt. Der Neigungswinkel der Kopfstütze 2 ist durch die entsprechende Führungskontur 13 auf etwa 2 0 ° begrenzt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird erreicht, dass ein Verschwenken der Kopfstütze 2 nach vorn keine Verkürzung des Bezugmaterials oder des Bezugstoffes bewirkt, da die Kopfstütze beim Verschwenken gleichzeitig eine Verschiebebewegung von der Rückenlehne 1 weg nach oben beziehungsweise zurück nach unten bewirkt.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (8)

1. Sitzmöbel mit Rückenlehne (1) und in die Rückenlehne (1) integrierter Kopfstütze (2), wobei die Rückenlehne (1) vorzugsweise neigungsverstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstütze (2) gegenüber der Rückenlehne (1) höhen- und neigungseinstellbar ist.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstütze (2) an der Rückenlehne (1) mittels einer Kulissenführung (3) derart geführt ist, dass der Verschiebebewegung der Kopfstütze (2) bei der Höhenverstellung eine Neigungsbewegung überlagert ist.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstütze (2) von der Rückenlehne (1) zwangsgesteuert ist, derart, dass bei einer Bewegung der Rückenlehne (1) aus einer im wesentlichen aufrechten Grundstellung in eine geneigte Ruhestellung eine Zwangsverschiebung der Kopfstütze (2) vom oberen Ende der Rückenlehne (1) weg und eine Zwangsverschwenkung der Kopfstütze (2) in Richtung zur Vorderkante des Sitzmöbels erfolgt.
4. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung der Kopfstütze (2) mit einem Rastgesperre kombiniert ist.
5. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in die Rückenlehne (1) ein Schieber integriert ist, der mittels einer rückseitig der Rückenlehne (1) zugänglichen Handhabe betätigbar ist und der mit der Kopfstütze (2) wirkverbunden ist, so dass die Kopfstütze (2) mittels Schieberbetätigung verstellbar ist.
6. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in die Rückenlehne (1) ein Stellantrieb (4) integriert ist, mittels dessen die Rückenlehne (1) neigungsverstellbar ist, und dass die Kopfstütze (2) über Stellhebel (5, 6, 7) mit dem Stellantrieb (4) gekoppelt ist, so dass mit der Neigungsverstellung der Rückenlehne (1) eine Höhen- und Neigungsverstellung der Kopfstütze (2) erfolgt.
7. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende der Rückenlehne (1) paarweise Beschlagplatten (10) mit Kulissensteinen (11) oder -bolzen angeordnet sind, am unteren Ende der Kopfstütze (2) paarweise Haltebleche (12) mit einer leicht gebogenen Führungskontur (13) vorgesehen sind, wobei die Kulissensteine (11) oder -bolzen in die Führungskonturen (13) eingreifen.
8. Sitzmöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel der Kopfstütze (2) auf etwa 20° beschränkt ist.
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R071 Expiry of right
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