DE20302817U1 - Einbauleuchte - Google Patents
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Description
M.HOFFMANN
B. HEIN
Rechtsanwälte
Ostentor 9
59757 Arnsberg GM 03/015
17.02.2003/SY/WO
17.02.2003/SY/WO
tecnolight Leuchten GmbH Am Schindellehm 15
59755 Arnsberg
"Einbauleuchte"
-1-
Die Erfindung betrifft eine Einbauleuchte zum Einbau in einer Öffnung z. B. einer Decke, Wand oder dergleichen.
Bekannte Einbauleuchten, wie sie beispielsweise in DE 93 11 146 111 offenbart sind, weisen einen Halterahmen auf, welcher im eingebauten Zustand den Rand der Öffnung übergreift. Ferner weist eine derartige Einbauleuchte einen Abdeckrahmen auf, welcher im eingebauten Zustand den Halterahmen abdeckt. Der Halterahmen und der Abdeckrahmen weisen korrespondierende Befestigungselemente auf, welche einen Bajonettverschluss bilden, so dass der Abdeckrahmen durch eine Drehbewegung an dem Halterahmen befestigt werden kann. Ein derartiger Bajonettverschluss ist im wesentlichen für Einbauleuchten mit einem kreisförmigen Halterahmen geeignet.
Ferner sind aus dem Stand der Technik Einbauleuchten bekannt, welche einen quadratischen Halterahmen aufweisen. Ein Beispiel hierfür ist die Einbauleuchte ME5811-OS der WiIa Leuchten GmbH. Dieser Halterahmen wird jedoch nicht durch einen Abdeckrahmen kaschiert, so dass der Halterahmen ohne weiteres sichtbar ist. In den Halterahmen ist dann eine Abschlussscheibe eingesetzt, welche über ein Scharnier mit dem Halterahmen bzw. einem Gehäuseteil verbunden ist. Zwischen dieser Abschlussscheibe und dem Halterahmen verbleibt dabei ein Spalt, welcher mitunter das ästhetische Empfinden stören kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Leuchte vorzuschlagen, bei welcher der Abdeckrahmen den Halterahmen kaschiert und bei welcher der Abdeckrahmen so an dem Halterahmen befestigt werden kann, so dass die Leuchte auch als rechteckförmige, quadratische, dreieckige oder vieleckige Leuchte ausgeführt sein kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Abdeckrahmen in zumindest eine erste Richtung eine größere Ausdehnung hat als der Halterahmen in der gleichen Richtung und der Abdeckrahmen mittels einer Schiebebewegung in die erste Richtung an dem Halterahmen über die Befestigungselemente befestigbar ist.
Im Gegensatz zu den eingangs beschriebenen kreisförmigen Einbauleuchten, wird hier der Abdeckrahmen nicht mittels einer Drehbewegung im Halterahmen befestigt, sondern mittels einer linearen Schiebebewegung. Diese Schiebebewegung wird dadurch ermöglicht, dass der Abdeckrahmen zumindest in die erste Richtung eine größere Ausdehnung hat als der Halterahmen. Die Befestigung des Abdeckrahmens mittels der linearen Schiebebewegung an dem Abdeckrahmen eignet sich für Einbauleuchten mit Halterahmen bzw. Abdeckrahmen in beliebiger Form bei denen vorteilhaft zumindest zwei Seiten gerade sind. Bevorzugt wird diese Art der Befestigung gemäß der Erfindung jedoch für Einbauleuchten mit Abdeckrahmen bzw. Halterahmen mit rechteckiger oder quadratischer Form verwendet.
Die Befestigungselemente über welche der Halterahmen und der Abdeckrahmen miteinander verbunden werden, können gemäß der Erfindung einen Bajonettverschluss bilden. Die Befestigungselemente können durch Ausnehmung oder Ösen einerseits und Haken andererseits gebildet sein.
Gemäß der Erfindung ist der Halterahmen mit einem Gehäuseteil verbunden. An dem Gehäuseteil kann gemäß der Erfindung zumindest eine Leuchtmittelhalterung angebracht sein. An dem Gehäuseteil kann ferner ein Vorschaltgerät für die Beschaltung des in der Leuchtmittelhalterung eingesetzten Leuchtmittels angebracht sein.
Ferner können an dem Gehäuseteil Befestigungsmittel angebracht sein, welche in unterschiedlichen Positionen an dem Gehäuseteil feststellbar sind. Die Befestigungsmittel können Federelemente aufweisen. Die Leuchte kann durch Klemmung einer abgehängten Decke zwischen den Federelementen der Befestigungsmittel und dem Halterahmen an der Decke bzw. in der Öffnung befestigt sein.
Selbstverständlich kann eine erfindungsgemäße Leuchte einen Reflektor umfassen.
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-4-
Ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Einbauleuchte ist anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Darin zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Einbauleuchte,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße
Einbauleuchte gemäß der Linie Il - Il in Fig. 1 und
Fig. 3 einen Teilschnitt durch die Einbauleuchte gemäß der
Linie III - IM in Fig. 1.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Einbauleuchte 1 ist insbesondere für den Einbau in einer abgehängten Decke 12 vorgesehen.
Die Einbauleuchte weist ein Gehäuseteil 7 auf, welches ein Bodenblech 71 und eine Haube 72 aufweist, welche an dem Bodenblech 71 befestigt ist. Das Bodenblech 71 und die Haube 72 schließen Leuchtmittelhalterungen 8a, 8b ein, welche über einen Bügel an dem Bodenblech 71 angeschraubt sind. Ferner schließen das Bodenblech 71 und die Haube 72 ein Vorschaltgerät 9 ein, welches ebenfalls an dem Bodenblech befestigt ist. Das Vorschaltgerät 9 ist über nicht dargestellte elektrische Leitungen mit einem elektrischen Anschlussmittel 13 verbunden, welches Lüsterklemmen und ein Mittel zur Zugentlastung einer elektrischen Anschlussleitung umfasst. Über die Anschlussmittel 13 kann die Leuchte an ein Versorgungsnetz angeschlossen werden.
Das Bodenblech 71 des Gehäuseteils 7 überragt die Haube 72, wobei an dem überragenden Ende des Bodenblechs 71 zwei Bügel 73 befestigt sind. Diese Bügel 73 sind abgewinkelt zu dem Bodenblech 71 mit dem Bodenblech 71 verbunden und weisen längsverlaufende
Schlitze auf. Durch diese Schlitze sind Schrauben geführt, mittels welcher ein Befestigungsmittel 10 an dem Gehäuseteil angebracht ist. Dieses Befestigungsmittel kann, je nach dem in welcher Position die Schrauben angezogen werden, in unterschiedlichen Positionen an dem Gehäuseteil 7 festgestellt werden. Die Befestigungsmittel weisen Federelemente auf.
An dem der Bodenplatte71 entgegengesetzten Enden der Bügel 73 ist an den Bügeln ein Halterahmen 2 angebracht. Dieser Halterahmen 2 hat ein im Querschnitt im Wesentlichen L-förmiges Profil. Der Halterahmen liegt auf der Außenseite der abgehängten Decke 12 der Öffnung an und durchgreift zur Verbindung mit den Bügeln 73 die Öffnung 3 der abgehängten Decke 12.
Zur Befestigung der Einbauleuchte 1 in der Öffnung 3 der abgehängten Decke 12 werden die Befestigungsmittel 10 in Richtung des Halterahmens 2 geschoben, so dass sich die Federelemente der Befestigungsmittel 10 auf der Innenseite gegen die abgehängte Decke 12 drücken und unter Vorspannung an dieser nach dem Feststellen der Befestigungsmittel 10 anliegen. Die Einbauleuchte 1 wird somit durch Klemmwirkung in der Öffnung 3 der abgehängten Decke 12 gehalten.
Der Halterahmen 2 weist auf der von der Öffnung 3 wegweisenden äußeren Fläche einen umlaufenden Absatz auf. Dieser umlaufende Absatz hat eine Höhe, welcher der Dicke eines Reflektors 11 der Einbauleuchte 1 entspricht. Dieser Reflektor 11 ist mittels einer Rändelmutter an einem Gewindestift am Bodenblech 71 des Gehäuseteils 7 befestigt und ist im Querschnitt quadratisch, wobei sich der Reflektor 11 von dem Halterahmen 2 zu dem Bodenblech 71 des Gehäuseteils 7 verjüngt. Der Reflektor 11 hat einen abgekröpften Rand, welcher in dem Absatz des Halterahmens 2 bündig anliegt.
-&bgr;Der Halterahmen 2 weist zwischen dem Absatz und der äußeren Begrenzung auf drei Seiten eine gleiche Ausdehnung auf. Auf einer vierten Seite hingegen ist der entsprechende Rahmenabschnitt des Halterahmens 2 schmaler ausgeführt. Dadurch ergibt es sich, dass der Halterahmen zwar ein quadratisches Innenmaß hat, nach außen hin jedoch in der einen Richtung eine geringere Ausdehnung hat als in der anderen Richtung. In den beiden einander gegenüberliegenden seitlichen Rahmenabschnitten mit der breiten Ausdehnung vom Absatz zur äußeren Begrenzung des Halterahmens 2 sind jeweils zwei schlitzartige Ausnehmungen 5 vorgesehen. Diese schlitzartigen Ausnehmungen 5 dienen als Befestigungselemente zur Befestigung eines Abdeckrahmens an dem Halterahmen der Einbauleuchte 1.
Der Abdeckrahmen 4 der Einbauleuchte ist quadratisch ausgeführt und im Wesentlichen im Querschnitt L-förmig. Die Mitte des Abdeckrahmens kann mittels einer transparenten Abschlussscheibe 14 verschlossen sein. Ebenso ist es möglich, dass der Rahmen unverschlossen ist, so dass die Leuchtmittel frei zugänglich und sichtbar sind. In den Fig. 1 bis 3 ist jeweils in einer Hälfte der dargestellten Einbauleuchte 1 ein Abdeckrahmen 4 mit einer Abschlussscheibe vorgesehen, während die andere Hälfte eine Einbauleuchte 1 mit einem Abdeckrahmen 4 ohne Abschlussscheibe zeigt.
Auf der Innenseite des Abdeckrahmens ist im Bereich des parallel zu der abgehängten Decke 12 verlaufenden Schenkels des Abdeckrahmens jeweils ein Haken 6 vorgesehen, welcher Abmessungen hat, die geringfügig kleiner sind als die Abmessungen der Ausnehmungen 5 in den Abdeckrahmen 4. Die Abmessungen des Abdeckrahmens 4 sind insgesamt so gewählt, dass der Abdeckrahmen bündig mit der abgehängten Decke auf den Halterahmen 2 aufgesetzt
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werden kann, wobei die Haken 6 in die Ausnehmungen 5 eingeführt werden. Durch eine Schiebebewegung in Richtung der freien Enden der Haken 6 werden dann Abdeckrahmen 4 und Halterahmen 3 so gegeneinander verschoben, dass die Haken 6 hinter den Halterahmen 3 greifen und so der Abdeckrahmen 4 formschlüssig an dem Halterahmen 2 befestigt ist. Das Aufsetzen des Abdeckrahmens 4 wird dabei durch die geringere Ausdehnung des Halterahmens in die Verschieberichtung des Abdeckrahmens 4 ermöglicht. Wäre bei der in den Figuren dargestellten Einbauleuchte 1 der Halterahmen an allen vier Seiten gleichartig ausgestaltet, nämlich mit den breiten Rahmenabschnitten zwischen den Kanten der Absätzen und den äußeren Begrenzungen, wäre ein Aufsetzen des Abdeckrahmens 4 mit gleichzeitigem Anliegen an der abgehängten Decke 12 nicht möglich. Bei der dargestellten Einbauleuchte 1 wird dieses erst dadurch erreicht, dass der Abdeckrahmen 4 einen Rahmenabschnitt mit einer geringeren Ausdehnung zwischen der Kante des Absatzes und der äußeren Begrenzung hat.
Claims (14)
1. Einbauleuchte (1) zum Einbau in einer Öffnung z. B. einer Decke, Wand oder dergleichen mit folgenden Merkmalen:
- die Einbauleuchte (1) weist einen Halterahmen (2) auf, welcher im eingebauten Zustand den Rand (3) der Öffnung übergreift;
- die Einbauleuchte (1) weist einen Abdeckrahmen (4) auf, welcher im eingebauten Zustand der Einbauleuchte (1) den Halterahmen (2) abdeckt;
- der Abdeckrahmen (4) hat in zumindest einer ersten Richtung eine größere Ausdehnung als der Halterahmen (2) in der gleichen Richtung;
- der Halterahmen (2) und der Abdeckrahmen (4) weisen korrespondierende Befestigungselemente (5, 6) auf;
- der Abdeckrahmen (4) ist mittels einer Schiebebewegung in die erste Richtung an dem Halterahmen (2) über die Befestigungselemente (5, 6) befestigt.
2. Einbauleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (5, 6) einen Bajonettverschluss bilden.
3. Einbauleuchte nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente durch Ausnehmungen (5) oder Ösen und Haken (6) gebildet sind.
4. Einbauleuchte nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (2) quadratisch ist.
5. Einbauleuchte nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (2) rechteckig ist.
6. Einbauleuchte nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (4) quadratisch ist.
7. Einbauleuchte nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (4) rechteckig ist.
8. Einbauleuchte nach einem der vorhergegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (2) mit einem Gehäuseteil (7) verbunden ist.
9. Einbauleuchte nach dem vorhergegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuseteil (7) zumindest eine Leuchtmittelhalterung (8a, 8b) angebracht ist.
10. Einbauleuchte nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuseteil (7) ein Vorschaltgerät (9) angebracht ist.
11. Einbauleuchte nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuseteil (7) Befestigungsmittel (10) angebracht sind.
12. Einbauleuchte nach dem vorhergegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (10) in unterschiedlichen Positionen feststellbar an dem Gehäuseteil (7) angebracht sind.
13. Einbauleuchte nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (10) Federelemente aufweisen.
14. Einbauleuchte nach einem vorhergegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einbauleuchte (1) einen Reflektor (11) aufweist.
Priority Applications (2)
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