DE20302643U1 - Laufkatze - Google Patents
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Description
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Am Weinberg 15 ■ D-35096 Weimar (Lahn) ■ Tel +49 (0)642178627 ■ Fax +49 (0)64217153
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18.02.03 G 1096-Ot/kt
Winden- und Maschinenbau Greßbach GmbH, 63785 Obernburg
Laufkatze
Die Erfindung betrifft eine Laufkatze zur Verwendung an einem Kran mit vorzugsweise horizontalem Tragbalken gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Für Materialtransporte werden vor allem innerbetrieblich neben Gabelstaplern, Förderbändern u.dgl. vielfach Krananlagen eingesetzt. Stationäre Krane bestehen aus einer Stützenkonstruktion mit Längsträgern, auf denen sich eine verfahrbare Kranbrücke befindet. Für verfahrbare Krananlagen benötigt man im allgemeinen Schienenwege. Nachteilig ist, daß Stützen sowie Sicherheitsabstände viel Platz erfordern.
Oft haben Krananlagen verfahrbare Laufkatzen zur Aufnahme einer Last, etwa mittels eines Hebezeuges. Bei schwererem Gerät setzt man motorische angetriebene Laufkatzen ein, die ein integriertes Hebezeug aufweisen und meist als Untergurtfahrwerke an einem Vollwand- bzw. I-Profil oder für Kastenprofile konzipiert sind. Bei kleineren Gerätschaften genügen manuell verfahrbare Laufkatzen, die entlang eines Tragbalkens, z.B. einer I-Schiene, einfach durch Drücken gegen die Last oder auch durch Abhaspeln einer Handkette bewegt werden. So gibt es bereits einen stationären Leichtbaukran mit horizontalem Tragbalken, auf dem eine Laufkatze mit zwei den Tragbalken seitlich übergreifenden Wangen läuft, die in einem die Tragbalken-Dicke überschreitenden Abstand miteinander verspannt sind, und zwar mittels zweier Tragrollen lagernder Achsbolzen oberhalb des Tragbalkens sowie mittels eines Bolzens darunter, an dem eine Last bzw. ein Hebezeug anhängbar ist.
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In DE 30 30 929 A1 ist eine an einem Schienenträger mit oberen und unteren Führungsflächen laufende Laufkatze beschrieben, die sich daran mit Rollenpaaren in diagonal kreuzender Vertikalanordnung abstützt, so daß sich keine Führungsrollen direkt gegenüberliegen, aber ein Kippen der Laufkatze wirksam verhindert wird.
Mit den üblichen Laufkatzen läßt sich jedoch nur der im wesentlichen linienförmige Arbeitsbereich unterhalb des Trägerprofils abdecken (Fig. 1). Will man eine breitere Arbeitsfläche gewinnen, so muß der Kran bzw. das Profil quer zur Bahn der Laufkatze verfahren werden. Mit Schwenkkranen kann man Sektorflächen überdecken, deren Größe von der Ausladung des Schwenkarms bestimmt wird. In Häfen und auf Lagerplätzen sind ferner Verladebrücken gebräuchlich, die einen verfahrbaren Drehkran tragen. Derartige Anlagen sind naturgemäß groß und entsprechend schwer sowie aufwendig.
Es ist Ziel der Erfindung, insbesondere für innerbetriebliche Förderaufgaben und mäßig große Lasten verbesserte Fördermittel zu entwickeln. Die Erfindung bezweckt speziell die Schaffung einer einfachen, kostengünstigen Laufkatzen-Konstruktion, die einen erweiterten, möglichst großen Arbeitsbereich abdeckt. Die Neuerung soll auch für Leichtbaukrane und herkömmliche Hebezeuge geeignet sein.
Hauptmerkmale der Erfindung sind in Anspruch 1 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 18.
Eine Laufkatze zur Verwendung an einem Kran, der einen vorzugsweise horizontalen Tragbalken aufweist, zeichnet sich gemäß Anspruch 1 aus durch
• zwei den Tragbalken seitlich übergreifende Wangen,
• eine obere Querplatte und/oder zwei Achsbolzen zum Verspannen der Wangen in einem die Dicke des Tragbalkens überschreitenden Abstand,
• zwei in Tragbalken-Längsrichtung vor und hinter der oberen Querplatte angeordnete, horizontale, auf dem Tragbalken laufende Tragrollen,
• wenigstens zwei Paare von Seitenrollen, welche die Laufkatze beiderseits an dem Tragbalken abstützen,
• eine Halterung für eine vertikale Achse und
• einen um die vertikale Achse frei schwenkbaren Ausleger, der wenigstens eine Aufnahme für eine Last oder ein Hebezeug hat.
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Somit bildet die neuartige Laufkatze ein kompaktes Aggregat von übersichtlicher Konstruktion. Sie ist nicht nur auf dem Kran-Tragbalken sicher gehalten und bequem verfahrbar, sondern sie überstreicht dank ihres Auslegers eine ausgedehnte Arbeitsfläche (Fig. 2) anstelle des herkömmlich schmalen, nahezu linienförmigen Bereichs. Der stabile Aufbau aus miteinander verspannten Wangen mit oberer und seitlicher Rollen-Abstützung gewährleistet, daß die im Betrieb auftretende Torsionsbelastung von der Kranbrücke (d.h. dem Tragbalken) und dem zugehörigen Stützunterbau zuverlässig aufgenommen wird.
Zweckmäßig weist die Halterung eine untere Querplatte auf, welche die Wangen unterhalb des Tragbalkens miteinander in vorgegebenem Abstand verspannt. Das erhöht die Festigkeit der Laufkatze auf einfache Weise beträchtlich. Vor und hinter den Enden der unteren Querplatte kann je eine Horizontalrolle zwischen den Wangen gelagert sein, um zusätzliche Sicherheit der Führung und Momentenübertragung zu erzielen.
Sind die Wangen verstellbar miteinander verspannt, so läßt sich die Laufkatze bequem in Höhe und Breite an vorhandene Kranbalken oder andere Profile anpassen.
Wenn nach einer Ausgestaltung in jeder Wange mindestens zwei miteinander fluchtende Durchtritts-Öffnungen vorhanden sind, lassen sich die Seitenrollen konstruktiv günstig und raumsparend unterbringen. Auf den Wangen aufgeschweißte Laschen oder laschenförmige Fortsätze der Querplatten können diese Öffnungen durchsetzen, um die zueinander parallelen Achsen der Seitenrollen zu haltern.
Die Seitenführung der Laufkatze wird noch verbessert, wenn an jeder Wange zusätzlich zu den oberen Seitenrollen mit diesen fluchtende untere Seitenrollen vorhanden sind, die eine zusätzliche Abstützung sicherstellen. Zumindest je zwei Seitenrollen können schmal sein, nämlich so bemessen, daß das Verhältnis ihrer Axiallänge zu ihrem Durchmesser höchstens 1:2 beträgt. Dadurch wird die Reibung bei ebenfalls guter Führung und Abstützung deutlich vermindert.
Je nach vorgegebenen Last- und Festigkeits-Anforderungen kann der Ausleger ein Kasten- oder U-Profil oder auch ein I-Profil haben. Er ist mit besonderem Vorteil als Teleskopbalken ausgebildet, wobei ein Ausziehteil am freien Ende eine Aufnahme für eine Last hat, insbesondere einen Aufhängering. Der Ausziehteil ist vorzugsweise am Ausleger feststellbar,. z.B..j-nrttele.·eines, iR«#Quer!qchef"einfijjg^§n Schraub- oder
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• ·
Steckboizens. Ferner läßt sich ein Hebezeug am Ausleger und/oder am Ausziehteil fest oder verfahrbar anbringen, was eine große Arbeitserleichterung darstellen kann.
Indem am Ausleger und/oder an seinem Schwenklager ein Ausleger-Gegengewicht vorgesehen ist, wird die Stabilität der Gesamtanordnung erhöht. Besonders einfach ist das Schwenklager so ausgebildet, daß das Ausleger-Ende von der Achse durchsetzt und daran zwischen Gleitscheiben sowohl axialfest als auch drehbar festgelegt ist. Für manche Anwendungsfälle kann es günstig sein, wenn an dem Schwenklager eine Bremseinrichtung vorhanden ist, die ein Überschwingen des Auslagers infolge der Trägheit einer Last begrenzt oder unterbindet.
Für die Tragfähigkeit ist es vorteilhaft, einen Tragbalken mit Kasten- oder U-Profil oder ein I-Trägerprofil zu verwenden, so daß hohe Festigkeit und Verwindungs-Steifigkeit gesichert sind.
Selbständiger Schutz wird beansprucht für eine Laufkatze zur Verwendung an einem Kran, der einen allgemein horizontalen Tragbalken aufweist, auf dem sie - abgestützt durch Tragrollen und geführt durch Seitenrollen - verfahrbar ist, wobei erfindungsgemäß ein Mehr-Punkt-Rahmen vorgesehen ist, an welchem horizontale Achsbolzen für die Tragrollen obere Eckpunkte bilden und welcher ferner die Seitenrollen haltert, den Tragbalken übergreift sowie zwischen unteren Eckpunkten oder an einem unteren Eckpunkt einen waagrecht schwenkbaren, lastaufnehmenden Ausleger lagert.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung zweier Krananlagen mit Laufkatzen nach dem Stand der Technik,
Fig. 2 eine schematische Darstellung zweier Krananlagen mit erfindungsgemäßen Ausleger-Laufkatzen,
Fig. 3 eine Schrägansicht einer Ausleger-Laufkatze auf einem Kasten-Tragbalken,
Fig. 4 eine Druntersicht eines Laufkatzen-Rahmens,
Fig. 4a eine Schrägansicht eines Auslegers und
Fig. 5 eine Schrägansicht einer Ausleger-Laufkatze auf einem Profil-Tragbalken.
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Zunächst zeigt Fig. 1 in schematischer Darstellung eine herkömmliche Krananlage mit (links) abgestütztem oder (rechts) abgehängtem Tragbalken, auf dem eine Laufkatze in Pfeilrichtung hin und her beweglich ist. Sie überstreicht dabei einen im wesentlichen linienförmigen Arbeitsbereich A.
Fig. 2 veranschaulicht demgegenüber - ebenfalls schematisch - vergleichbare Krananlagen mit (links) abgestütztem bzw. (rechts) abgehängtem Tragbalken, auf dem eine erfindungsgemäße Ausleger-Laufkatze 10 in Pfeilrichtung hin und her beweglich ist. Dabei wird ein breiter Arbeitsbereich A überstrichen, dessen Fläche von der Ausladung des an der Laufkatze 10 schwenkbar angebrachten Auslegers 30 abhängt.
Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Ausleger-Laufkatze 10 ist in Fig. 3 auf einem kastenförmigen Tragbalken T montiert gezeichnet. Sie hat zwei Wangen 12, 14, zwischen denen eine obere Querplatte 15 eine Verspannung der Wangen 12, 14 in einem Abstand bewirkt, welche die Dicke d des Tragbalkens T übersteigt. In den Wangen 12, 14 gehalterte Achsstummel oder Achsbolzen 17 lagern horizontale Tragrollen 18, die auf dem Tragbalken T laufen.
In den Wangen 12, 14 sind Durchtrittsöffnungen 32, 34 vorhanden, in denen sich Seitenrollen 22, 24 befinden, deren Achsen 23 in auf den Wangen 12, 14 aufgeschweißten Laschen 16, 26 gehaltert sind. Alternativ können die Laschen 16, 26 Bestandteil einerseits der oberen Querplatte 15 und andererseits einer (in Fig. 3 und 5 nicht sichtbaren) unteren Querplatte 25 (Fig. 4) sein. Bolzen 27, welche Horizontalrollen 28 lagern, verbinden die Wangen 12, 14 an der Unterseite des Tragbalkens T.
Wie insbesondere Fig. 4 zeigt, ist die Laufkatze 10 im Bereich unterhalb des Tragbalkens T mit einer Halterung 20 für eine vertikale Achse 29 versehen. Diese lagert das innere Ende 39 eines Auslegers 30 (Fig. 4a), das zwischen Lagerscheiben 35 an der vertikalen Achse 29 gehalten ist. Die Halterung 20 ist entweder von einer Stützverschraubung 36 getragen oder mit der unteren Grundplatte 25 verschweißt.
In den Beispielen der Fig. 3 und 5 ist der Ausleger 30 als Hohlvierkant mit einem formähnlichen, teleskopierbaren Ausziehteil 31 ausgebildet, während Fig. 4, 4a einen Ausleger 30 mit U-Profil darstellen. Der Ausziehteil 31 trägt an seinem äußeren, freien Ende 37 eine Aufnahme 40 für einen Aufhängering 41, der eine Last oder ein Hebezeug (nicht gezeichnet) tragen kann. Zur Arretierung des Ausziehteils 31 am Ausleger 30 hat dieser beis.pißlsweis£ wejiigstens.ein.JSchcaubloch.SS für eine (nicht gezeigte)
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Klemmschraube. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, in vorgesehenen Abständen Querbohrungen vorzusehen, in die nach Bedarf Schraub- oder Steckbolzen eingefügt werden können, um den Ausziehteil 31 in gegebener Ausziehposition zu sichern.
Fig. 5 veranschaulicht eine abgewandelte Ausführungsform einer Ausleger-Laufkatze 10, wobei gleichartige Teile mit denselben vorgenannten Bezugszahlen versehen sind. Ein Unterschied zu der Bauform von Fig. 3 besteht darin, daß die Seitenrollen 22, 24 hier schmal ausgebildet sind, nämlich mit geringer Axialerstreckung im Verhältnis zu ihrem Durchmesser. Die Lauffläche der Seitenrollen 22, 24 ist dabei von den Stegen des Tragbalkens T gebildet, der ein I-Profil hat. In noch weitergehender Vereinfachung können ebenfalls schmale Seitenrollen 22, 24 durch schmale Tragrollen 18 ergänzt sein, die auf der Oberseite des Tragbalkens T nahe den Stegrändern des I-Profils abrollen. Bei der Variante von Fig. 4 sieht man, daß die Wangen 12, 14 eine zentrale Aussparung 13 haben können, wodurch eine Gewichtsersparnis ohne Einbuße an Festigkeit erzielt wird.
Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar. So können Rollen mit diagonal überkreuzender Anordnung in der Art von DE 30 30 929 A1 vorgesehen werden, um Gewicht und konstruktiven Aufwand zu sparen. Wo es die Lastverhältnisse des Anwendungsfalles zulassen, können so insgesamt 2x2 = 4 seitliche Führungsrollen anstelle von 2x4 = 8 Seitenrollen 22, 24 gemäß Fig. 3 und 5 durchaus genügen. Ferner sind andere Tragbalken-Profile möglich, beispielsweise Y-Profile, mit entsprechender Anpassung des von den Wangen 12, 14 gebildeten Rahmens an die Gestalt und auch an die vorgegebenen Abmessungen - Breite b und Dicke d - des Tragbalkens T. Die Laufkatze 10 kann in Verbindung mit den verschiedensten Lasthaken und Hebezeugen verwendet werden.
Man erkennt, daß bei einer bevorzugten Ausführungsform eine zur Verwendung an einem Kran-Tragbalken dienende Laufkatze 10 sich an dem Tragbalken T oben und beiderseits mit einem Gestell abstützt, das zwei Seitenwangen 12, 14 aufweist, die von einer Querplatte 15 und/oder zwei Achsbolzen 17 im Abstand zueinander verspannt sind und zwei auf dem Tragbalken T laufende Tragrollen 18 sowie wenigstens zwei Paare von Seitenrollen 22, 24 lagern. Eine Halterung 20 für eine vertikale Achse 29 trägt einen um diese frei schwenkbaren Ausleger 30, der wenigstens eine Aufnahme 40 für eine Last oder ein Hebezeug hat. Er kann sich entsprechend dem Momentenverlauf zum freien;{aRde,37,Np«v^ju,nsejvund/od£r atetTelpskopfcialken mit einem
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Ausziehteil 31 ausgebildet sein, dessen freies Ende (40) einen Aufhängering 41 für eine Last trägt und der am Ausleger 30 feststellbar ist, beispielsweise mittels einer Quer-Steckverbindung oder einer Klemmschraube. Die horizontalen Achsbolzen 17 für die Tragrollen 18 bilden obere Eckpunkte eines Mehr-Punkt-Rahmens, welcher die Seitenrollen 22, 24 haltert, den Tragbalken T übergreift und zwischen unteren Eckpunkten oder an einem unteren Eckpunkt den Ausleger 30 lagert. Die Verspannung der Wangen 12, 14 kann höhen- und breitenverstellbar sein. Am Ausleger 30 und/oder an seinem Schwenklager 29, 39 kann ein Gegengewicht vorgesehen sein.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten und räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
A Arbeitsbereich
b Breite
d Dicke
T Tragbalken
X Längsrichtung
| 10 | Laufkatze |
| 12, 14 | Wangen |
| 13 | Aussparung |
| 15 | obere Querplatte |
| 16 | Laschen |
| 17 | Achsbolzen |
| 18 | Tragrollen |
| 20 | Halterung |
| 22,24 | Seitenrollen |
| 23 | Achsen |
| 25 | untere Querplatte |
| 26 | Laschen |
| 27 | Bolzen |
| 28 | Horizontalrolle |
| 29 | vertikale Achse |
| 30 | Ausleger |
| 31 | Ausziehteil |
| 32,34 | Durchtritts-Öffnungen |
| 33 | Schraubloch |
| 35 | Lagerscheiben |
| 36 | Stützversch raubung |
| 37 | freies Ende |
| 39 | inneres Ende |
| 40 | Aufnahme |
| 41 | Aufhängering |
Claims (18)
1. Laufkatze (10) zur Verwendung an einem Kran, der einen vorzugsweise horizontalen Tragbalken (T) aufweist,
- mit zwei den Tragbalken (T) seitlich übergreifenden Wangen (12, 14),
- mit einer oberen Querplatte (15) und/oder zwei Achsbolzen (17) zum Verspannen der Wangen (12, 14) in einem die Dicke (d) des Tragbalkens (T) überschreitenden Abstand,
- mit zwei in Tragbalken-Längsrichtung (X) vor und hinter der oberen Querplatte (15) angeordneten, horizontalen, auf dem Tragbalken (T) laufenden Tragrollen (18),
- mit wenigstens zwei Paaren von Seitenrollen (22, 24), welche die Laufkatze (10) beiderseits an dem Tragbalken (T) abstützen,
- mit einer Halterung (20) für eine vertikale Achse (29) und
- mit einem um die vertikale Achse (29) frei schwenkbaren Ausleger (30), der wenigstens eine Aufnahme (40) für eine Last oder ein Hebezeug hat.
2. Laufkatze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (20) eine untere Querplatte (25) aufweist, welche die Wangen (12, 14) unterhalb des Tragbalkens (T) miteinander mit Abstand verspannt.
3. Laufkatze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß vor und hinter den Enden der unteren Querplatte (25) je eine Horizontalrolle (28) zwischen den Wangen (12, 14) gelagert ist.
4. Laufkatze nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen (12, 14) verstellbar miteinander verspannt sind.
5. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Wange (12, 14) mindestens zwei miteinander fluchtende Durchtritts- Öffnungen (32, 34) vorhanden sind.
6. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtritts-Öffnungen (32, 34) von auf den Wangen (12, 14) aufgeschweißten Laschen (16, 26) oder von laschenförmigen Fortsätzen der Querplatten (15, 25) durchsetzt sind, welche Laschen bzw. Fortsätze (16, 26) die zueinander parallelen Achsen der (23) Seitenrollen (22, 24) haltern.
7. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Wange (12, 14) zusätzlich zu den oberen Seitenrollen (22) mit diesen fluchtende untere Seitenrollen (24) vorhanden sind.
8. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest je zwei Seitenrollen (24) und/oder je zwei Tragrollen (18) schmal sind, nämlich so bemessen, daß das Verhältnis ihrer Axiallänge zu ihrem Durchmesser höchstens 1 : 2 beträgt.
9. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (30) ein Kasten- oder U-Profil hat.
10. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (30) ein I-Profil hat.
11. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (30) als Teleskopbalken ausgebildet ist und einen Ausziehteil (31) aufweist, dessen freies Ende eine Aufnahme (40) für eine Last hat, insbesondere einen Aufhängering (41).
12. Laufkatze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausziehteil (31) am Ausleger (30) feststellbar ist, z. B. mittels eines in Querlöcher einfügbaren Steckbolzens.
13. Laufkatze nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Hebezeug fest oder verfahrbar am Ausleger (30) und/oder am Ausziehteil (31) angebracht ist.
14. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß am Ausleger (30) und/oder an seinem Schwenklager (29, 39) ein Ausleger- Gegengewicht vorhanden ist.
15. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausleger-Ende (39) von der vertikalen Achse (29) durchsetzt und daran zwischen Gleitscheiben (35) axialfest-drehbar festgelegt ist.
16. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schwenklager (29, 39) eine Bremseinrichtung angreift.
17. Laufkatze nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragbalken (T) ein Kasten- oder U-Profil oder ein I-Trägerprofil aufweist.
18. Laufkatze (10) zur Verwendung an einem Kran, der einen vorzugsweise horizontalen Tragbalken (T) aufweist, auf dem sie - abgestützt durch Tragrollen (18) und geführt durch Seitenrollen (22, 24) - verfahrbar ist, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß horizontale Achsbolzen (17) für die Tragrollen (18) obere Eckpunkte eines Mehr-Punkt-Rahmens bilden, welcher die Seitenrollen (22, 24) haltert, den Tragbalken (T) übergreift und zwischen unteren Eckpunkten oder an einem unteren Eckpunkt einen waagrecht schwenkbaren, lastaufnehmenden Ausleger (30) lagert.
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| DE102004006179A1 (de) | 2004-09-02 |
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