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Die
Erfindung betrifft eine Laufkatze zur Verwendung an einem Kran mit
vorzugsweise horizontalem Tragbalken gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1.
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Für Materialtransporte
werden vor allem innerbetrieblich neben Gabelstaplern, Förderbändern u.dgl.
vielfach Krananlagen eingesetzt. Stationäre Krane bestehen aus einer
Stützenkonstruktion
mit Längsträgern, auf
denen sich eine verfahrbare Kranbrücke befindet. Für verfahrbare
Krananlagen benötigt
man im allgemeinen Schienenwege. Nachteilig ist, daß Stützen sowie
Sicherheitsabstände
viel Platz erfordern.
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Oft
haben Krananlagen verfahrbare Laufkatzen zur Aufnahme einer Last,
etwa mittels eines Hebezeuges. Bei schwererem Gerät setzt
man motorische angetriebene Laufkatzen ein, die ein integriertes
Hebezeug aufweisen und meist als Untergurtfahrwerke an einem Vollwand-
bzw. I-Profil oder für
Kastenprofile konzipiert sind. Bei kleineren Gerätschaften genügen manuell
verfahrbare Laufkatzen, die entlang eines Tragbalkens, z.B. einer
I-Schiene, einfach durch Drücken
gegen die Last oder auch durch Abhaspeln einer Handkette bewegt
werden. So gibt es bereits einen stationären Leichtbaukran mit horizontalem
Tragbalken, auf dem eine Laufkatze mit zwei den Tragbalken seitlich übergreifenden
Wangen läuft,
die in einem die Tragbalken-Dicke überschreitenden Abstand miteinander
verspannt sind, und zwar mittels zweier Tragrollen lagernder Achsbolzen oberhalb
des Tragbalkens sowie mittels eines Bolzens darunter, an dem eine
Last bzw. ein Hebezeug anhängbar
ist.
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In
DE 30 30 929 A1 ist
eine an einem Schienenträger
mit oberen und unteren Führungsflächen laufende
Laufkatze beschrieben, die sich daran mit Rollenpaaren in diagonal
kreuzender Vertikalanordnung abstützt, so daß sich keine Führungsrollen direkt
gegenüberliegen,
aber ein Kippen der Laufkatze wirksam verhindert wird.
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Mit
den üblichen
Laufkatzen läßt sich
jedoch nur ein im wesentlichen linienförmiger Arbeitsbereich unterhalb
des Trägerprofils
abdecken (
1). Ist das Trägerprofil
gebogen, z.B. gemäß
US 3 902 432 , so kann eine
sich daran mit Trag- und Führungsrollen abstützende Laufkatze
einen gebogenen Arbeitsbereich überdecken,
aber ebenfalls nur linienförmig.
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Um
eine breitere Arbeitsfläche
zu gewinnen, muß der
Kran bzw. das Profil quer zur Bahn der Laufkatze verfahren werden.
Mit Schwenkkranen kann man Sektorflächen überdecken, deren Größe von der
Ausladung des Schwenkarms bestimmt wird. In Häfen und auf Lagerplätzen sind
ferner Verladebrücken
gebräuchlich,
die einen verfahrbaren Drehkran tragen.
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Derartige
Anlagen sind naturgemäß groß und entsprechend
schwer sowie aufwendig. Das gilt auch für eine in
DE 197 48 949 C2 beschriebene
Hebevorrichtung mit Fahrwerken, die jeweils von Laufrädern im
Inneren einer Hohlprofilschiene getragen und durch seitliche Stützrollen
darin stabilisiert werden. Infolge kurzer Hebelarme entstehen große Reaktionskräfte, die
eine manuelle Bewegung erschweren. Ein Hängekran mit verfahrbarer Laufkatze
hat vier Fahrwerke dieser Art, die über Traversen miteinander steif
verbunden sind und einen um eine senkrechte Achse schwenkbaren Ausleger
aufweisen können.
Der Konstruktions- und Fertigungsaufwand für solche Anlagen erscheint
außerordentlich
hoch.
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Es
ist Ziel der Erfindung, insbesondere für innerbetriebliche Förderaufgaben
und mäßig große Lasten
eine Laufkatzen-Anordnung zu schaffen, die einen erweiterten, möglichst
großen
Arbeitsbereich abdeckt und auch für Leichtbaukrane und herkömmliche
Hebezeuge geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird mit den in Anspruch 1 und den im unabhängigen Anspruch
21 angegebenen Merkmalen gelöst.
Durch die kennzeichnenden Merkmale der Unteransprüche ist
die Laufkatze in vorteilhafter Weise weiter ausgestaltet.
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Somit
bildet die neuartige Laufkatze ein kompaktes Aggregat von übersichtlicher
Konstruktion. Sie ist nicht nur auf dem Kran-Tragbalken sicher gehalten
und bequem verfahrbar, sondern sie überstreicht dank ihres Auslegers
eine ausgedehnte Arbeitsfläche
(2) anstelle des herkömmlich schmalen, nahezu linienförmigen Bereichs.
Der stabile Aufbau aus miteinander verspannten Wangen mit oberer und
seitlicher Rollen-Abstützung gewährleistet,
daß die
im Betrieb auftretende Torsionsbelastung von der Kranbrücke (d.h.
dem Tragbalken) und dem zugehörigen
Stützunterbau
zuverlässig
aufgenommen wird.
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Zweckmäßig weist
die Halterung eine untere Querplatte auf, welche die Wangen unterhalb
des Tragbalkens miteinander in vorgegebenem Abstand verspannt. Das
erhöht
die Festigkeit der Laufkatze auf einfache Weise beträchtlich.
Vor und hinter den Enden der unteren Querplatte kann je eine Horizontalrolle
zwischen den Wangen gelagert sein, um zusätzliche Sicherheit der Führung und
Momentenübertragung
zu erzielen.
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Sind
die Wangen verstellbar miteinander verspannt, so läßt sich
die Laufkatze bequem in Höhe und
Breite an vorhandene Kranbalken oder andere Profile anpassen.
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Wenn
nach einer Ausgestaltung in jeder Wange mindestens zwei miteinander
fluchtende Durchtritts-Öffnungen
vorhanden sind, lassen sich die Seitenrollen konstruktiv günstig und
raumsparend unterbringen. Auf den Wangen aufgeschweißte Laschen
oder laschenförmige
Fortsätze
der Querplatten können
diese Öffnungen
durchsetzen, um die zueinander parallelen Achsen der Seitenrollen
zu haltern.
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Die
Seitenführung
der Laufkatze wird noch verbessert, wenn an jeder Wange zusätzlich zu
den oberen Seitenrollen mit diesen fluchtende untere Seitenrollen
vorhanden sind, die eine zusätzliche
Abstützung
sicherstellen. Zumindest je zwei Seitenrollen können schmal sein, nämlich so
bemessen, daß das
Verhältnis
ihrer Axiallänge
zu ihrem Durchmesser höchstens
1:2 beträgt.
Dadurch wird die Reibung bei ebenfalls guter Führung und Abstützung deutlich vermindert.
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Je
nach vorgegebenen Last- und Festigkeits-Anforderungen kann der Ausleger
ein Kasten- oder U-Profil oder auch ein I-Profil haben. Er ist mit besonderem
Vorteil als Teleskopbalken ausgebildet, wobei ein Ausziehteil am
freien Ende eine Aufnahme für
eine Last hat, insbesondere einen Aufhängering. Der Ausziehteil ist
vorzugsweise am Ausleger feststellbar, z.B. mittels eines in Querlöcher einfügbaren Schraub-
oder Steckbolzens. Ferner läßt sich
ein Hebezeug am Ausleger und/oder am Ausziehteil fest oder verfahrbar
anbringen, was eine große
Arbeitserleichterung darstellen kann.
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Indem
am Ausleger und/oder an seinem Schwenklager ein Ausleger-Gegengewicht
vorgesehen ist, wird die Stabilität der Gesamtanordnung erhöht. Besonders
einfach ist das Schwenklager so ausgebildet, daß das Ausleger-Ende von der
Achse durchsetzt und daran zwischen Gleitscheiben sowohl axialfest
als auch drehbar festgelegt ist. Für manche Anwendungsfälle kann
es günstig
sein, wenn an dem Schwenklager eine Bremseinrichtung vorhanden ist, die
ein Überschwingen
des Auslagers infolge der Trägheit
einer Last begrenzt oder unterbindet.
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Für die Tragfähigkeit
ist es vorteilhaft, einen Tragbalken mit Kasten- oder U-Profil oder
ein I-Trägerprofil
zu verwenden, so daß hohe
Festigkeit und Verwindungs-Steifigkeit gesichert sind. Indem man die
Breite des Tragbalkens etwa doppelt so groß macht wie seine Höhe, lassen
sich die Lagerkräfte halbieren
und die Laufkatze ist wesentlich leichter verfahrbar, auch mit einem
einfachen Haspelantrieb. Konstruktiv besonders günstig ist es, den Tragbalken aus
zwei nebeneinander angeordneten Hohlprofilen von z.B. quadratischem
Querschnitt zusammenzusetzen, wodurch eine zusätzliche Versteifung gegeben
ist. welche die Torsionsfestigkeit außerordentlich steigert.
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In
einem Winkel zu dem Tragbalken kann (wenigstens) ein weiterer Ausleger
vorhanden sein, insbesondere ein quer von dem Tragbalken abstehender
starrer Ausleger, der eine Laufkatze herkömmlicher oder neuer Art führt.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
dem Wortlaut der Ansprüche
und sind in der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnungen erläutert.
Darin zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung zweier Krananlagen mit Laufkatzen nach
dem Stand der Technik,
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2 eine
schematische Darstellung zweier Krananlagen mit erfindungsgemäßen Ausleger-Laufkatzen,
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3 eine
Schrägansicht
einer Ausleger-Laufkatze auf einem Kasten-Tragbalken,
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4 eine
Druntersicht eines Laufkatzen-Rahmens,
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4a eine
Schrägansicht
eines Auslegers und
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5 eine
Schrägansicht
einer Ausleger-Laufkatze auf einem Profil-Tragbalken.
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Zunächst zeigt 1 in
schematischer Darstellung eine herkömmliche Krananlage mit (links) abgestütztem oder
(rechts) abgehängtem
Tragbalken, auf dem eine Laufkatze in Pfeilrichtung hin und her
beweglich ist. Sie überstreicht
dabei einen im wesentlichen linienförmigen Arbeitsbereich A. 2 veranschaulicht
demgegenüber – ebenfalls
schematisch – vergleichbare
Krananlagen mit (links) abgestütztem
bzw. (rechts) abgehängtem
Tragbalken, auf dem eine erfindungsgemäße Ausleger-Laufkatze 10 in
Pfeil richtung hin und her beweglich ist. Dabei wird ein breiter
Arbeitsbereich A überstrichen,
dessen Fläche
von der Ausladung des an der Laufkatze 10 schwenkbar angebrachten
Auslegers 30 abhängt.
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Im
Ausführungsbeispiel
von 3 ist eine erfindungsgemäße Ausleger-Laufkatze 10 auf
einem kastenförmigen
Tragbalken T montiert, der aus zwei gleichartigen, nebeneinander
angeordneten Hohlprofilen zusammengesetzt sein kann. Die Laufkatze 10 hat
zwei Wangen 12, 14, zwischen denen eine obere Querplatte 15 eine
Verspannung der Wangen 12, 14 in einem Abstand
bewirkt, welche die Dicke d des Tragbalkens T übersteigt. In den Wangen 12, 14 gehalterte
Achsstummel oder Achsbolzen 17 lagern horizontale Tragrollen 18,
die auf dem Tragbalken T laufen.
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In
den Wangen 12, 14 sind Durchtrittsöffnungen 32, 34 vorhanden,
in denen sich Seitenrollen 22, 24 befinden, deren
Achsen 23 in auf den Wangen 12, 14 aufgeschweißten Laschen 16, 26 gehaltert
sind. Alternativ können
die Laschen 16, 26 Bestandteile einerseits der
oberen Querplatte 15 und andererseits einer (in 3 und 5 nicht
sichtbaren) unteren Querplatte 25 (4) sein.
Die Wangen 12, 14 sind an der Unterseite des Tragbalkens
T durch Bolzen 27 verbunden, welche Horizontalrollen 28 lagern.
Diese stabilisieren die Anordnung, so daß ein Wegkippen der Laufkatze 10 nicht
möglich
ist, das sonst bei parallel zum Tragbalken T stehendem Ausleger 30 eintreten
könnte.
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Wie
insbesondere 4 zeigt, ist die Laufkatze 10 im
Bereich unterhalb des Tragbalkens T mit einer Halterung 20 für eine vertikale
Achse 29 versehen. Diese lagert das innere Ende 39 eines
Auslegers 30 (4a), das zwischen Lagerscheiben 35 an der
vertikalen Achse 29 gehalten ist. Die Halterung 20 ist
entweder von einer Stützverschraubung 36 getragen
oder mit der unteren Grundplatte 25 verschweißt.
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In
den Beispielen der 3 und 5 ist der Ausleger 30 als
Hohlvierkant mit einem formähnlichen,
teleskopierbaren Ausziehteil 31 ausgebildet, während 4, 4a einen
Ausleger 30 mit U-Profil darstellen. Der Ausziehteil 31 trägt an seinem äußeren, freien
Ende 37 eine Aufnahme 40 für einen Aufhängering 41,
der eine Last oder ein Hebezeug (nicht gezeichnet) tragen kann.
Zur Arretierung des Ausziehteils 31 am Ausleger 30 hat
dieser beispielsweise wenigstens ein Schraubloch 33 für eine (nicht gezeigte)
Klemmschraube. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, in
vorgesehenen Abständen
Querbohrungen vorzusehen, in die nach Bedarf Schraub- oder Steckbolzen
eingefügt
werden können,
um den Ausziehteil 31 in gegebener Ausziehposition zu sichern.
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5 veranschaulicht
eine abgewandelte Ausführungsform
einer Ausleger-Laufkatze 10, wobei gleichartige Teile mit
den vorgenannten Bezugszahlen versehen sind. Ein Unterschied zu
der Bauform von 3 besteht darin, daß die Seitenrollen 22, 24 hier
schmal ausgebildet sind, nämlich
mit geringer Axialerstreckung im Verhältnis zu ihrem Durchmesser.
Hier ist die Lauffläche
der Seitenrollen 22, 24 von den Stegen des Tragbalkens
T gebildet, der ein I-Profil hat. In noch weitergehender Vereinfachung können ebenfalls
schmale Seitenrollen 22, 24 durch schmale Tragrollen 18 ergänzt sein,
die auf der Oberseite des Tragbalkens T nahe den Stegrändern des I-Profils
abrollen. Bei der Variante von 4 können die
Wangen 12, 14 eine zentrale Aussparung 13 haben,
wodurch eine Gewichtsersparnis ohne Einbuße an Festigkeit erzielt wird.
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Die
Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen
beschränkt,
sondern in vielfältiger
Weise abwandelbar. So können Rollen
mit diagonal überkreuzender
Anordnung in der Art von
DE
30 30 929 A1 vorgesehen werden, um Gewicht und konstruktiven
Aufwand zu sparen. Wo es die Lastverhältnisse im Anwendungsfall zulassen, genügen insgesamt
2 × 2
= 4 seitliche Führungsrollen anstelle
von 2 × 4
= 8 Seitenrollen
22,
24 gemäß
3 und
5.
Ferner sind andere Tragbalken-Profile möglich, beispielsweise Y-Profile,
mit entsprechender Anpassung des von den Wangen
12,
14 gebildeten
Rahmens an die Gestalt und auch an die vorgegebenen Abmessungen
des Tragbalkens T, nämlich
seine Breite b und Dicke d. Die Laufkatze
10 kann in Verbindung
mit den verschiedensten Lasthaken und Hebezeugen verwendet werden.
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Man
erkennt, daß bei
einer bevorzugten Ausführungsform
eine zur Verwendung an einem Kran-Tragbalken dienende Laufkatze 10 sich
an dem Tragbalken T oben und beiderseits mit einem Gestell abstützt, das
zwei Seitenwangen 12, 14 aufweist, die von einer
Querplatte 15 und/oder zwei Achsbolzen 17 im Abstand
zueinander verspannt sind und zwei auf dem Tragbalken T laufende
Tragrollen 18 sowie Paare von Seitenrollen 22, 24 lagern.
Der Tragbalken T kann aus nebeneinander angeordneten, z.B. quadratischen
Hohlprofilen zusammengesetzt sein, so daß seine Breite etwa doppelt
so groß ist
wie seine Höhe
und eine zentrale Versteifung gegeben ist. Eine Halterung 20 für eine vertikale
Achse 29 trägt
einen um diese frei schwenkbaren Ausleger 30, der wenigstens
eine Aufnahme 40 für
eine Last oder ein Hebezeug hat. Er kann sich entsprechend dem Momentenverlauf
zum freien Ende 37 hin verjüngen und/oder als Teleskopbalken
mit einem Ausziehteil 31 ausgebildet sein, dessen freies
Ende (40) einen Aufhängering 41 für eine Last
trägt und
der am Ausleger 30 feststellbar ist, beispielsweise mittels
einer Quer-Steckverbindung oder einer Klemmschraube. Die horizontalen
Achsbolzen 17 für
die Tragrollen 18 bilden obere Eckpunkte eines Mehr- Punkt-Rahmens, welcher
die Seitenrollen 22, 24 haltert, den Tragbalken
T übergreift
und zwischen unteren Eckpunkten oder an einem solchen den Ausleger 30 lagert.
Die Verspannung der Wangen 12, 14 kann höhen- und
breitenverstellbar sein. Am Ausleger 30 und/oder am Schwenklager 29, 39 kann
ein Gegengewicht vorhanden sein.
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- A
- Arbeitsbereich
- b
- Breite
- d
- Dicke
- 10
- Laufkatze
- 12,
14
- Wangen
- 13
- Aussparung
- 15
- obere
Querplatte
- 16
- Laschen
- 17
- Achsbolzen
- 18
- Tragrollen
- 20
- Halterung
- 22,
24
- Seitenrollen
- 23
- Achsen
- 25
- untere
Querplatte
- 26
- Laschen
- 27
- Bolzen
- T
- Tragbalken
- X
- Längsrichtung
- 28
- Horizontalrolle
- 29
- vertikale
Achse
- 30
- Ausleger
- 31
- Ausziehteil
- 32,
34
- Durchtritts-Öffnungen
- 33
- Schraubloch
- 35
- Lagerscheiben
- 36
- Stützverschraubung
- 37
- freies
Ende
- 39
- inneres
Ende
- 40
- Aufnahme
- 41
- Aufhängering