DE20300076U1 - Gerät zum manuellen Schärfen in kurzer Bauform und als Schlüsselanhänger - Google Patents
Gerät zum manuellen Schärfen in kurzer Bauform und als SchlüsselanhängerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden in kurzer Bauform. Die Erfindung betrifft weiter die Ausgestaltung eines Geräts zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden als handlicher Schlüsselanhänger.
Die Erfindung geht aus von einem Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden, wie es aus der DE 202 03 955 U1 bekannt ist.
Dieses bekannte Gerät weist in der dargestellten Ausführungsform ein längeres schaftförmiges Griff- und Halteteil auf, mit dem das Gerät bei Gebrauch solide auf einer ebenen Unterlage aufgelegt und angedrückt werden kann.
Es hat sich herausgestellt, dass bei der Herstellung eines solchen Schärfgerätes in einer verkürzten Bauform mit Massenproduktionsverfahren (z.B. Spritzgießen) aufgrund fertigungstechnischer Gegebenheiten (z.B. durch Verziehen des Spritzgussprodukts beim Abkühlen) die ebene Unterseite des Griff- und Halteteils nicht eben genug ausfallen kann, um einen soliden Halt des Geräts auf einer ebenen Unterlage zu gewährleisten. Dieser Mangel an Ebenheit tritt bei den verkürzten Bauformen mit entsprechend verkleinerter Auflagefläche unangenehm in Erscheinung.
Bei einer verkürzten Bauform hat das Griff- und Halteteil nur etwa die Länge des Funktionsteils.
Das Gerät mit den Merkmalen nach dem Schutzanspruch 1 schafft hier Abhilfe. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Beim erfindungsgemäßen Schärfgerät sind an der ebenen Unterseite des Griff- und Halteteils einige kurze Füßchen angeformt, mit denen sich das Griff- und Halteteil solide auf einer ebenen Unterlage auflegen und andrücken lässt. Es hat sich gezeigt, dass dadurch auch in verkürzter Bauform des Geräts eine solide Auflege- und Andrückmöglichkeit auf einer ebenen Unterlage geschaffen wird.
Fertigt man ein manuelles Schärfgerät in kurzer Bauform und sieht daran zusätzlich Mittel zur Anbringung von Schlüsseln oder Schlüsselringen vor, kann das Gerät als handlicher Schlüsselanhänger jederzeit und ohne Mühe mit sich getragen werden und ist im Bedarfsfall
sofort zu Hand. Oftmals ärgert man sich im Alltag über eine stumpf gewordene Schneide, hat aber gerade kein Schärfgerät verfügbar. Die stumpfe Schneide gerät alsbald in Vergessenheit, bis beim nächsten Gebrauch der Ärger von vorne beginnt.
Anspruch 10 ist auf ein solches Schärfgerät als Schlüsselanhänger gerichtet. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur dargestellt.
Das Gerät besteht aus einem schaftförmigen Griff- und Halteteil 1, welches eine ebene Unterseite aufweist. Am einen Ende des Griff- und Halteteils 1 folgt ein Funktionsteil 2, das gekreuzte, flach übereinander angeordnete Hartmetallplatten 3a, 3b aufnimmt und diese bis auf eine Ausnehmung umschließt. Durch die Ausnehmung wird die V-förmige Schärfzone am Kreuzungspunkt der Hartmetallplatten 3a, 3b für die zu schärfende Schneide zugänglich. Die Hartmetallplatten 3a, 3b sind dabei mit ihrer Flachseite parallel zur ebenen Unterseite des Griff- und Halteteils 1 ausgerichtet.
Dieses Funktionsteil 2 ist besonders zum Schärfen von glatten Messern geeignet. Dazu wird der Griff- und Halteteil 1 mit seiner ebenen Unterseite auf eine ebene Unterlage, z.B. eine Tischplatte, aufgelegt und zwar so, dass der Rand der Tischplatte am Anschlag 2a anliegt. Das aufgelegte Griff- und Halteteil 1 kann nun gegen die Unterlage gedrückt werden, wobei man dem Andrücken durch das Körpergewicht Nachdruck verleihen kann, während ein zu schärfendes Messer vertikal nach unten durch die V-förmige Schärfzone gezogen wird.
Mit Ausnahme der Hartmetallplatten 3a, 3b sind die Einzelteile des Geräts als Kunststoff-Spritzgussteile gefertigt. Das Griff- und Halteteil 1 kann dabei durch Waben oder Stege ausgesteift und stabilisiert sein.
Die beiden formgleichen Hartmetallplatten 3a, 3b, die geradlinige Kantenabschnitte aufweisen, mit denen sie infolge ihrer Kreuzung die V-förmige Schärfzone ausbilden, sind im Funktionsteil 2 auswechselbar in geeignet eingeformte Vertiefungen 8a, 8b eingelegt. Die tiefergehende Vertiefung 8a schneidet dabei einen Teil der flacheren Vertiefung 8b ab, damit die geforderte Kreuzung der Hartmetallplatten 3a, 3b zustande kommen kann. Die untere Auflagefläche der Vertiefungen 8a, 8b kann eben oder (z.B. aus fertigungstechnischen Gründen) strukturiert sein; sie muss lediglich eine stabile Unterstützung der Hartmetallplatten 3a, 3b gewährleisten.
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Die Auflagefläche der flacheren Ausnehmung 8b liegt genau um eine Plattendicke über der Auflagefläche der tiefengehenden Vertiefung 8a. Die obere Hartmetallplatte 3b kommt damit teilweise auf der unten eingelegten Hartmetallplatte 3a zu liegen.
Zum Zwecke einer sicheren Fixierung der Hartmetallplatten 3a, 3b gegen seitliche Lageveränderungen in den Vertiefungen 8a, 8b ragen aus dem Boden der Vertiefungen 8a, 8b Zapfen 9 empor, die jeweils als Gegenstück in entsprechende Ausnehmungen 10 in den Hartmetallplatten 3a, 3b eingreifen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei den Ausnehmungen 10 in den Hartmetallplatten 3a, 3b um zwei zylindrische Bohrungen in der jeweiligen Längsachse der Platten; entsprechend ist die Zapfenform und ihr Ort in den Vertiefungen bestimmt.
Wenn die Hartmetallplatten 3a, 3b formgleich sind, bezüglich ihrer Außenkontur und bezüglich der Ausnehmungen 10 eine Drehsymmetrie besitzen und die Lage der Vertiefungen 8a, 8b und der Zapfen 9 im Funktionsteil 2 geeignet gewählt wird, erreicht man, dass durch Austausch der Hartmetallplatten 3a, 3b zwischen den Vertiefungen und/oder durch Drehung der Hartmetallplatten 3a, 3b jeweils unterschiedliche Kantenabschnitte der Hartmetallplatten 3a, 3b die V-förmige Schärfzone bilden. Ein Hartmetallplatten-Paar 3a, 3b kann somit besser ausgenutzt werden, bevor es durch Verschleiß unbrauchbar wird. Eine Drehung der Hartmetallplatten 3a, 3b, die die Oberseite zur Unterseite macht, scheidet dabei allerdings aus, da die Seiten der Hartmetallplatten 3a, 3b im Schärfzonenbereich leicht geschrägt sein müssen, um ihre Schärfwirkung zu entfalten. Die Plattenkante an der Oberseite, die auch die Arbeitskante darstellt, ragt somit geringfügig über die Plattenkante der Unterseite. Der Winkel dieser Schrägung liegt üblicherweise im Bereich von etwa 6°. Da diese leichte Schrägung mit dem Auge kaum wahrnehmbar ist, empfiehlt sich eine Markierung der Oberseite.
Im Ausführungsbeispiel der Figur haben die Hartmetallplatten 3a, 3b rechteckige Form und zwei Bohrungen 10 in der Längsachse der Platte, also Drehsymmetrie bei Drehung um 180°. Die beiden Bohrungen 10 können auch symmetrisch aus der Längsachse versetzt angebracht sein. Dadurch wird es im Zusammenwirken mit den entsprechend ebenfalls versetzten Zapfen unmöglich, die Platten verkehrt, d.h. mit vertauschter Ober- und Unterseite, in die Vertiefungen 8a, 8b einzulegen.
Im Ausführungsbeispiel mit der rechteckigen Plattenform ist die Lage der Vertiefungen 8a, 8b im Funktionsteil 2 zudem so, dass der Kreuzungspunkt der Hartmetallplatten nicht gerade in der Mitte einer Rechteckseite zu liegen kommt. Dann lässt sich durch Austausch der Hartme-
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tallplatten zwischen den Vertiefungen und/oder durch Drehung der Hartmetallplatten in vierfacher Weise eine V-förmige Schärfzone aus unterschiedlichen Kantenabschnitten der Hartmetallplatten 3a, 3b herstellen.
Die Fixierung der in die Vertiefungen eingelegten Hartmetallplatten 3a, 3b nach oben geschieht mittels eines Abdeckteils 11 mit lösbarer Schnappverriegelung, wie in der Figur dargestellt. Dieses weist in der gezeigten Ausführungsform an einer Seite zwei angeformte Laschen 12 auf, mit denen es in passende Halteschlitze des Funktionsteils 2 eingreift. Der Schnappriegel 13 an der den Laschen 12 gegenüber liegenden Seite des Abdeckteils 11 greift durch eine Öffnung 14 im Funktionsteil 2 und rastet dort lösbar ein.
Die unterschiedliche Höhenlage der übereinander angeordneten Platten 3a, 3b wird in der Formgebung des Abdeckteils 11 durch eine entsprechend unterschiedlich auftragende Innenstruktur ausgeglichen. So werden durch das verriegelte Abdeckteil 11 beide Hartmetallplatten 3a, 3b fest in ihren Vertiefungen 8a, 8b gehalten. Das verriegelte Abdeckteil 11 passt sich bündig in die Außenform des Gerätes ein.
Das in der Figur dargestellte Ausführungsbeispiel weist am Rand der ebenen Unterseite des Griff- und Halteteils Füßchen 15 auf, die bei Gebrauch für eine solide Auflage auf einer ebenen Unterlage sorgen.
Das Ausführungsbeispiel weist ferner an seinem dem Funktionsteil entgegengesetzten Ende eine Öse als Mittel zur Anbringung eines Schlüsselrings auf. Das Gerät wird dadurch und durch seine kurze Bauform zu einem handlichen Schlüsselanhänger.
Claims (10)
1. Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden mittels zweier gekreuzter, flach übereinander angeordneten Hartmetallplatten (3a, 3b), mit dadurch gekennzeichnet, dass an der ebenen Unterseite des Griff- und Halteteils (1) einige kurze Füßchen (15) angeformt sind, mit denen das schaftförmige Griff- und Halteteil (1) bei Gebrauch solide auf einer ebenen Unterlage aufgelegt und angedrückt werden kann.
- einem schaftförmigen Griff- und Halteteil (1), welches eine ebene Unterseite aufweist,
- einem Funktionsteil (2) am einen Längsende des Griff- und Halteteils (1), das die Hartmetallplatten (3a, 3b) aufnimmt und bis auf eine Ausnehmung umschließt, durch die eine V-förmige Schärfzone am Kreuzungspunkt der Hartmetallplatten (3a, 3b) für die zu schärfende Schneide zugänglich wird,
- zwei formgleichen Hartmetallplatten (3a, 3b), die geradlinige Kantenabschnitte aufweisen, mit denen sie infolge ihrer Kreuzung die V-förmige Schärfzone ausbilden, die jeweils mindestens eine durchgehende Ausnehmung (10) besitzen und die bezüglich ihrer Außenkontur und bezüglich der Ausnehmungen (10) eine Drehsymmetrie besitzen,
- einer ersten Vertiefung (8a) im Funktionsteil (2), in die die eine Hartmetallplatte (3a) mit ihrer Flachseite parallel zur ebenen Unterseite (1a) des Griff- und Halteteils (1) auswechselbar eingelegt ist,
- einer zweiten Vertiefung (8b) im Funktionsteil (2), in die die andere Hartmetallplatte (3b) mit ihrer Flachseite parallel zur ebenen Unterseite (1a) des Griff- und Halteteils (1) auswechselbar eingelegt ist,
- festgefügte Zapfen (9), die jeweils als Gegenstück zu der mindestens einen Ausnehmung (10) in den Hartmetallplatten (3a, 3b) aus dem Boden der Vertiefungen (8a, 8b) ragen, um die Hartmetallplatten (3a, 3b) gegen seitliche Lageveränderungen zu fixieren,
- einem in das Funktionsteil (2) einsetzbaren Abdeckteil (11) mit einer lösbaren Schnappverriegelung zum Fixieren der in die Vertiefungen (8a, 8b) eingelegten Hartmetallplatten (3a, 3b) nach oben,
- einer solchen Lage der Vertiefungen (8a, 8b) im Funktionsteil (2), dass durch Austausch der Hartmetallplatten (3a, 3b) zwischen den Vertiefungen (8a, 8b) und/oder durch Drehung der Hartmetallplatten (3a, 3b) in mindestens vierfacher Weise unterschiedliche Kantenabschnitte der Hartmetallplatten (3a, 3b) die V-förmige Schärfzone bilden,
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten der Hartmetallplatten (3a, 3b) an den geradlinigen Kantenabschnitten leicht geschrägt sind, so dass die Oberkante geringfügig über die Unterkante ragt, wobei die Oberkante die Arbeitskante darstellt.
3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schrägungswinkel etwa 6° beträgt.
4. Gerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite markiert ist.
5. Gerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ausnehmung (10) in den Hartmetallplatten (3a, 3b) und die Zapfen (9) in den Vertiefungen (8a, 8b) so angeordnet und/oder gestaltet sind, dass die Hartmetallplatten (3a, 3b) bei vertauschter Ober- und Unterseite nicht in die Vertiefungen (8a, 8b) einlegbar sind.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (10) aus zwei Bohrungen bestehen und dementsprechend je Vertiefung (8a, 8b) zwei Zapfen (9) vorgesehen sind.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (11) an einer Seite zwei angeformte Laschen (12) aufweist, die in entsprechende Halteschlitze des Funktionsteils (2) eingreifen, und an der gegenüber liegenden Seite einen Schnappriegel (13), der durch eine Öffnung (14) im Funktionsteil (2) greift und lösbar einrastet.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Übergangsbereich vom Funktionsteil (2) zum Griff- und Halteteil (1) als Abschluss von dessen ebener Unterseite ein Anschlag (2a) ausgebildet ist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass vier Füßchen (15) vorgesehen und an der ebenen Unterseite an deren Rand entlang angeordnet sind.
10. Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden, insbesondere Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine kurze Bauform und Mittel zur Anbringung von Schlüsseln oder Schlüsselringen, so dass das Gerät zu einem handlichen Schlüsselanhänger wird.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030417 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060210 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |