DE20300453U1 - Mehrgrößen Zangen-Schraubenschlüssel - Google Patents
Mehrgrößen Zangen-SchraubenschlüsselInfo
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Description
Beschreibung
[0001] Die Erfindung betrifft eine Spannzange für Sechskantobjekte mit einer oberen und einer unteren Zangenbacke, die jeweils mit einem Griffschenkel einstückig verbunden sind, wobei die Zangenbacken in einem längsverstellbaren Gewerbe schwenkbar miteinander verbunden sind. -
[0002] Derartige Spannzangen sind als sogenannte Wasserpumpenzangen mit gezahnter Fläche (DE 199 30 367 Al) und als sog. Armaturenzangen mit glatten Spannflächen in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt. Hierbei weist auch die untere Zangenbacke ebenso wie die obere Zangenbacke zwei im Winkel von 120° zueinander angeordnete Flächen auf, so dass zwischen der oberen und der unteren Zangenbacke Sechskantobjekte, insbesondere Muttern, Schraubenköpfe oder Überwurfmuttern von Rohrverschraubungen aufgenommen werden können. Einander gegenüberliegende Ecken des Sechskantobjekts liegen dabei jeweils an der tiefsten Stelle der beiden Zangenbacken, wobei deren um 120° zueinander angeordnete Flächen an benachbarten Flankenflächen des Sechskantobjekts anliegen.
[0003] Die längsverstellbare Ausführung der Gewerbe, die mindestens zwei, in den meisten Fällen jedoch mehrere Relativstellungen der beiden Zangenbacken zulässt, ermöglicht die Aufnahme von Sechskantobjekten mit unterschiedlichen Schlüsselweiten.
[0004] Eine exakte Aufnahme eines Sechskantobjekts mit Anlage der beiden Zangenbacken an vier Flankenflächen des Sechskantobjekts ist jedoch nur gewährleistet, wenn die festlegbaren Stellungen des längsverstellbaren Gewerbes so gewählt sind, dass die beiden Zangenbacken bei der Aufnahme des jeweiligen Sechskanlobjckls parallel zueinander ausgerichtet sind. Bei allen übrigen Sechskantobjekten abweichender Schlüsselweiten sind die Zahgenbacken nicht parallel zueinander ausgerichtet, so dass nur die beiden Flächen einer der beiden Zangenbacken, üblicherweise der oberen Zangenbacke, ordnungsgemäß zur Anlage an benachbarten Flankenflächen des Sechskantobjekts kommen, während die jeweils andere Zangenbacke ohne flächige Anlage in Undefinierter Weise gegen das Sechskantobjekt drückt. Eine selbstklemmende Wirkung ist damit nicht gegeben; die Klemmkraft, mit der das Sechskantobjekt zwischen den Zangenbacken gehalten wird, muss vielmehr durch den Benutzer von Hand über eine Zangenwirkung aufgebracht werden, indem er die beiden Griffschenkel zusammendrückt. Beide Griffschenkel müssen hierfür ausreichend biegesteif ausgeführt sein und ihre Winkelstellung muss in jeder Benutzungsstellung so sein, dass die erforderliche Klemmkraft von Hand aufgebracht werden kann.
[0005] Bei Armaturenzangen, die glatte Spannflächen (DE 195 18 555 C2) aufweisen, erfolgt die Klemmung des Sechskantobjekts nur durch die von Hand ausgeübte Schließkraft und nicht unter Selbstklemmwirkung. Dieser Handschluß genügt, da bei den hier betroffenen Armaturen die Sechskantobjekte nur gegen elastisches Dichtmaterial verschraubt werden. Diese Armaturenzangen weisen oft ein in kleinen Verstellschritten verstellbares Zahngewerbe auf. [0006] Bei einer mit gezahnten Spannflächen versehenen bekannten Rohrzange (US 6 026 714), die eine obere Zangenbacke mit einer ebenen Spannfläche und einem Anschlag und eine untere Zangenbacke mit einer konvex gewölbten Spannnockenfläche aufweist, kann eine Selbsthemmung nur dadurch erreicht werden, dass die von den einzelnen Zähnen gebildeten, sehr kurzen Spannflächen die für eine Selbsthemmung erforderliche Voraussetzung erfüllen, dass der jeweilige Drehpunkt des Gewerbes auf eine Senkrechten zu der am Sechskantobjekt angreifenden Zahnfläche liegt. Da diese Selbstklemmbedingung aber nur für den einzelnen, jeweils unmittelbar an einer Ecke des Sechskantobjekts angreifenden Zahn erfüllt ist, wird die gesamte Spannkraft über diesen einzelnen Zahn in unmittelbarer Nähe der Ecke des Sechskantobjekts übertragen. Die auftretende hohe lokale Beanspruchung fuhrt zu einer Beschädigung des Sechskantobjekts, wenn ein höheres Drehmoment aufgebracht wird und/oder das Sechskantobjekt aus Material geringer Festigkeit besteht. Bei Sechskantobjekten mit abgerundeten Ecken ist eine Selbstklemmung nicht mehr möglich und eine weitere Abrundung und Beschädigung des Sechskantobjekts unvermeidlich.
[0007] Eine Selbstklemmwirkung tritt bei solchen Rohrzangen ebenso wie bei gezahnten Wasserpumpenzangen daher nur über die Zahnung und in Abhängigkeit von der jeweiligen Eckenausbildung des Sechskantobjekts nur zufällig und nicht zuverlässig ein. Daher besteht die Gefahr, dass die Zange abrutscht und dass es zu Verletzungen und Unfällen kommt.
[0005] Bei Armaturenzangen, die glatte Spannflächen (DE 195 18 555 C2) aufweisen, erfolgt die Klemmung des Sechskantobjekts nur durch die von Hand ausgeübte Schließkraft und nicht unter Selbstklemmwirkung. Dieser Handschluß genügt, da bei den hier betroffenen Armaturen die Sechskantobjekte nur gegen elastisches Dichtmaterial verschraubt werden. Diese Armaturenzangen weisen oft ein in kleinen Verstellschritten verstellbares Zahngewerbe auf. [0006] Bei einer mit gezahnten Spannflächen versehenen bekannten Rohrzange (US 6 026 714), die eine obere Zangenbacke mit einer ebenen Spannfläche und einem Anschlag und eine untere Zangenbacke mit einer konvex gewölbten Spannnockenfläche aufweist, kann eine Selbsthemmung nur dadurch erreicht werden, dass die von den einzelnen Zähnen gebildeten, sehr kurzen Spannflächen die für eine Selbsthemmung erforderliche Voraussetzung erfüllen, dass der jeweilige Drehpunkt des Gewerbes auf eine Senkrechten zu der am Sechskantobjekt angreifenden Zahnfläche liegt. Da diese Selbstklemmbedingung aber nur für den einzelnen, jeweils unmittelbar an einer Ecke des Sechskantobjekts angreifenden Zahn erfüllt ist, wird die gesamte Spannkraft über diesen einzelnen Zahn in unmittelbarer Nähe der Ecke des Sechskantobjekts übertragen. Die auftretende hohe lokale Beanspruchung fuhrt zu einer Beschädigung des Sechskantobjekts, wenn ein höheres Drehmoment aufgebracht wird und/oder das Sechskantobjekt aus Material geringer Festigkeit besteht. Bei Sechskantobjekten mit abgerundeten Ecken ist eine Selbstklemmung nicht mehr möglich und eine weitere Abrundung und Beschädigung des Sechskantobjekts unvermeidlich.
[0007] Eine Selbstklemmwirkung tritt bei solchen Rohrzangen ebenso wie bei gezahnten Wasserpumpenzangen daher nur über die Zahnung und in Abhängigkeit von der jeweiligen Eckenausbildung des Sechskantobjekts nur zufällig und nicht zuverlässig ein. Daher besteht die Gefahr, dass die Zange abrutscht und dass es zu Verletzungen und Unfällen kommt.
[0008] Sechskantobjekte mit bereits abgerundeten Ecken, beispielsweise bereits beschädigte Muttern oder Schraubenköpfe, werden durch die abrutschenden Zangen weiter beschädigt und daher unbrauchbar. Die Zähne der Spannflächen der Zangen spänen weiteres Material an den Ecken der Sechskantobjekte ab. Die Zange rutscht vollständig ab.' Diese Schädigungswirkung wird noch dadurch erhöht, dass zur Erzielung eines höherer Drehmoments eine erhöhte Klemmkraft auf die Zange ausgeübt wird. Infolge der starken Beschädigung des Sechskantobjekts kann auch mit einer selbstklemmenden Spannzange oder mit einem passen-! den starren Maulschlüssel nicht mehr gelöst werden. :
[0009] Bei einer aus der Praxis bekannten Spannzange mit glatten, parallel zueinander ausgerichteten Spannflächen ist die untere, bewegliche Spannbacke gleitend gegenüber der oberen, starr mit ihrem Griffteil verbundenen Spannbacke geführt. Ein zweites Griffteil ist in einem längs einer Zahnung verstellbaren Gewerbe gelagert und weist einen Mitnahmenocken auf, der an der längsverschiebbaren unteren Spannbacke angreift. Diese bekannte Spannzange besteht aus mehr als drei gegeneinander beweglichen Teilen und ist deshalb von verhältnismäßig kompliziertem Aufbau und daher kostspielig in der Herstellung. Mit diese Spannzange wird eine Selbstklemmung mit Kraftangriff an den Flankenflächen des Sechskantobjekts erreicht, jedoch nur mit dem beschriebenen hohen Aufwand. Außerdem ist eine Verstellbarkeit des Gewerbes mit einer engen Teilung erforderlich. [0010] Daneben sind selbstklemmende Spannschlüssel für Sechskantobjekte bekannt (US-PS 4 651 557), bei denen eine untere, konvex gewölbte Spannfläche unter selbstklemmender Wirkung das Sechskantobjekt gegen die Spannfläche der oberen Spannbacke drückt. Diese obere Spannbacke ist hierbei nicht mit einem Griffschenkel verbunden, ihre Lagerung an der unteren Spannbacke ist nicht längsverstellbar, so dass eine Anpassung an unterschiedliche große Sechskantobjekte nur durch Veränderung der Schwenkstellung der oberen Spannbacke erfolgen kann. Dadurch ist der Einsatzbereich beschränkt; ein zangenartiger Einsatz ist wegen des Fehlens eines zweiten, mit der oberen Spannbacke verbundenen Griffschenkels ausgeschlossen.
[0011] Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Spannzange der eingangs genannten Gattung so auszubilden, dass in einem großen Bereich von Sechskantobjekten unterschiedlicher Schlüsselweiten jeweils eine definierte Aufnähme zwischen den Zangenbacken gewährleistet ist und sich im gesamten Einsatzbereich eine selbstklemmende Wirkung ergibt, so dass die Zangenfunktion nur zum Öffnen und Schließen der Spannzange erforderlich ist. Insbeson-
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dere soll der Angriff der Spannzange am Sechskantobjekt selbsthemmend sein.
Die selbsthemmende Wirkung
Die selbsthemmende Wirkung
soll nicht zufällig oder in Abhängigkeit von der jeweiligen Eckenausführung des Sechskantobjekts.erfolgen. Der zur Übertragung des Drehmoments erforderliche Druck soll ausschließlich auf die Flankenflächen des Sechskantobjekts und nicht auf dessen Ecken ausgeübt werden. Die Spannzange soll schnell verstellbar sein und soll auch bei einen Ratschvorgang nur so weit geöffnet werden, dass sie noch mit der Hand greifbar ist. Wie bei einem Ratschen-Schraubenschlüssel soll ein Nachgreifen in 60°-Schritten möglich sein. Die Verstellmöglichkeiten der Spannzange sollen überlappend den gesamten Größenbereich von Sechskantobjekten abdecken. Bei einer Erhöhung des Drehmoments soll eine zunehmend stärkere Selbstklemmwirkung eintreten. [0012] Diese komplexe Aufgabenstellung, bei der alle Teilaufgaben jedoch unverzichtbar sind, wird durch eine Spannzange der eingangs genannten Gattung gelöst, die erfindungsgemäß die folgenden Merkmale aufweist:
a) die obere Zangenbacke weist eine ebene oder gewölbte gezahnte Spannfläche und einen Anschlag auf;
b) die Schwenkachse des Gewerbes liegt in der engsten Stellung der Spannzange angenähert auf einer Geraden, die am inneren Eckpunkt der an der Spannfläche anliegenden Flankenfläche des zu spannenden Sechskantobjekts senkrecht auf der Ebene der Spannfläche steht;
c) die untere Zangenbacke weist eine konvex gewölbte oder ebene gezahnte Spannnockenfläche auf;
d) die Angriffspunkte der Spannnockenfläche liegen bei Sechskantobjekten aller aufzunehmender Schlüsselweiten in der vorderen Hälfte der jeweils zugeordneten unteren Flankenfläche des zu spannenden Sechskantobjekts.
[0013] Damit wird erreicht, dass Sechskantobjekte mit in einem großen Bereich unterschiedlichen Schlüsselweiten jeweils in grundsätzlich gleicher Weise aufgenommen und gespannt werden, nämlich dadurch, dass die konvex gewölbte Spannfläche der unteren Zangenbacke auf eine Flankenfläche des Sechskantobjekts drückt und dieses dadurch mit zwei gegenüberliegenden Flankenflächen zur flächigen Anlage an die Spannfläche der oberen Zangenbacke gedrückt wird. Beim Aufbringen eines Drehmoments auf das Sechskantobjekt entsteht hierbei eine selbstklemmende Wirkung, so dass zur Übertragung des Drehmoments im wesentlichen nur der mit der unteren Zangenbacke verbundene, außenliegende Griffschenkel dient, so dass nur dieser Griffschenkel entsprechend biegesteif ausgeführt werden muss. Der andere, innenliegende, mit der oberen Zangenbacke verbundene Griffschenkel kann wesentlich leichter und dünner, auch aus leichterem Material, wie Kunststoff oder Blech, ausgeführt werden, da er nur zum Öffnen und Schließen der Spannzange dient.
[0014] Die gezahnte Ausführung der Spannfläche stellt sicher, daß die zur Aufbringung des Drehmoments aufgewandten Druckkräfte nur an den Flankenflächen und nicht an den Ecken des Sechskantobjekts angreifen. Eine Beschädigung des Sechskantobjekts, insbesondere seiner Ecken, oder ein zu einer Unfallgefahr führendes Abrutschen der Spannzange ist hierbei ausgeschlossen. Die Spannzange isi von einfachem Aufbau und daher kostengünstig herzustellen. Die Spannzange besieht nur aus zwei beweglichen Tcilen. Auch bei der Auslegung der Spannzange für einen weiten Größenbereich von Sechskantobjekten bleibt der Zangenkopf klein. Die Zange kann daher auch unter beengten
Raumverhältnissen eingesetzt werden. [0015] Die verwendeten Begriffe "innen" und "außen" beziehen sich hierbei auf die Maulöffnung der Spannzange. [0016] Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, dass die obere Zangenbacke zwischen dem Anschlag und dem verstellbaren Gewerbe eine über die Sechskantfläche des größten aufzunehmenden Sechskantobjekts hinausgehende Ausnehmung aufweist. [0017] Damit wird erreicht, dass die Spannzange nur geringfügig geöffnet werden muss, um nach einem Verdrehschritt in die jeweils nächste Spannstellung am Sechskantobjekt gebracht zu werden. Damit wird eine ratschenartige Bewegung der Spannzange am Sechskantobjekt verbessert. [0018] Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche. [0019] Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. [0020] Es zeigen:
[0021] Fig. 1-6 eine Spannzange in unterschiedlichen Angriffsstellungen an Sechskantobjekten unterschiedlicher Schlüsselweiten,
[0022] Fig. 7 und 8 aufeinanderfolgende Schritte beim Umgreifen ausgehend von der Spannstellung nach Fig. 6 und
[0023] Fig. 9 die Anwendung der Spannzange an einem Sechskantobjekt, das nahe an einer Wand angeordnet ist. [0024] Die in der Zeichnung dargestellte Spannzange weist eine obere Zangenbacke 1 und eine untere Zangenbacke 2 auf. Die Verwendung der Begriffe "obere" und "untere" bezieht sich hierbei auf die übliche Gebrauchshaltung einer solchen Spannzange, wie sie in den Fig. 1-9 dargestellt ist, in der ein Benutzer die Spannzange mit der rechten Hand hält, um auf das jeweils aufgenommene Sechskantobjekt 5 ein Drehmoment im Uhrzeigersinn auszuüben. [0025] Die untere Zangenbacke 2 ist mit einem ersten Griffschenkel 3 verbunden. Die obere Zangenbacke 1 ist mit einem zweiten Griffschenkel 4 verbunden. [0026] Die beiden Zangenbacken 1 und 2 sind in einem herkömmlichen längsverstellbaren Gewerbe 6 schwenkbar miteinander verbunden. Solche längsverstellbaren Gewerbe sind bei Wasserpumpenzangen oder Armaturenzangen üblich. Sie weisen beispielsweise wie bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen zylindrischen, einseitig angeflachten Gewerbezapfen 7 auf, der in einem Kulissenschlitz 8 des jeweils anderen Gewerbeteils längsverschiebbar ist, wenn die Spannzange völlig geöffnet ist. Der Kulissenschlitz 8 besteht zu diesem Zweck aus mehreren, einander überschneidenden zylindrischen Bohrungen mit einem dem Gewerbezapfen 7 entsprechenden Bohrungsdurchmesser. In der jeweiligen Spannstellung ist der Gewerbezapfen 7 in einer der Bohrungen des Kulissenschlitzes 8 schwenkbar, jedoch in Schlitzlängsrichtung unverschiebbar aufgenommen, wie dies in allen Fig. 1-9 dargestellt ist. [0027] Daneben sind auch sogenannte aufeinandergelegte verstellbare Gewerbe bei Wasserpumpenzangen bekannt und können in entsprechender Weise auch bei der dargestellten Spannzange eingesetzt werden, insbesondere wenn höhere Kräfte aufzunehmen sind. Die Verstellrichtung des längsverstellbaren Gewerbes 6, das mindestens zwei Stellungen, beim dargestellten Ausführungsbeispiel drei Stellungen aufweist, verläuft hier beispielsweise unter einem Winkel A von angenähert 60° zur Spannfläche 9 (Fig. 5). [0028] Die obere Zangenbacke 1 weist eine ebene glatte Spannfläche 9 und einen Anschlag 10, beispielsweise in Form einer dazu um 120° abgewinkelten Anschlagflächc, auf. Die Schwenkachse 6a des Gewerbes 6 liegt in der engsten Stellung der Spannzange angenähert auf einer Geraden 5b, die am inneren Eckpunkt 9a der an der Spannfläche 9 an-
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liegenden Kante des Sechskants senkrecht auf der Ebene der Spannfläche 9 steht. Die untere Spannbacke 2 weist eine konvex gewölbte oder ebene gezahnte Spannn fläche 11 auf, die bei Sechskantobjekten 5 aller Schlüsselweiten an der jeweils zugeordneten unteren Flankenfläche 12 anliegt, wie man aus der Darstellung in den Fig. 1-6 und 9 erkennt. Die Angriffspunkte 12a der Spannnockenfläche 11 liegen bei Sechskantobjekten 5 aller aufzunehmender Schlüssel weiten in der vorderen Hälfte der jeweils zugeordneten Flankenfläche 12 des Sechskantobjekts S. Dies ergibt sich dadurch, dass die Angriffspunkte 12a der Spannnokkenfläche 11 bei Sechskantobjekten 5 aller aufzunehmender Schlüsselweiten zwischen zwei Geraden 12b, 12c liegen, die im inneren Eckpunkt 9a mit der Spannfläche 9 einen Winkel B1 bzw. B2 von etwa 40° bis 70° bilden.
[0029] Dadurch wird das jeweils aufgenommene Sechskantobjekt 5, beispielsweise eine Mutter, ein Schraubenkopf oder eine Überwurfmutter einer Rohrverschraubung, mit seiner der Flankenfläche 12 gegenüberliegenden Flankenfläche 13 gegen die Spannfläche 9 der oberen Zangenbacke 1 gedrückt. Die Flankenfläche 14 liegt an dem Anschlag 10 an.
[0030] Hinter der konvex gewölbten Spannnockenfläche 11 der unteren Zangenbacke 2 schließt sich gewerbeseitig eine Ausbuchtung 11a an. Damit wird erreicht, daß ein Nachgreifen der Spannzange ohne übermäßige Zangenöffnung erfolgt, d. h. die beiden Griffschenkel 3 und 4 brauchen nur so weit geöffnet zu werden, daß sie dabei noch bequem mit einer Hand gehalten werden können. [0031] Die selbstklemmende Wirkung der Spannzange ist dadurch gegeben, dass in allen Stellungen des Gewerbes 6 die jeweils durch die Achse des Gewerbezapfens 7 bestimmte Schwenkachse 6a auf einer Geraden 6b liegt, die am inneren Eckpunkt 9a der an der Spannfläche 9 anliegenden Kante der Sechskantfläche 10 senkrecht auf der Ebene der Spannfläche 9 steht. Trotz der Längsverstellmöglichkeit des Gewerbes 6 bleiben diese selbstklemmenden Bedingungen der Spannzange erhalten.
[0032] Die obere Zangenbacke 1 weist zwischen ihrer Anschlagfläche 10 und dem verstellbaren Gewerbe 6 einen über die Sechskantfläche des größten aufzunehmenden Sechskants 5 (dargestellt in Fig. 6) hinausgehende Ausnehmung 16 auf. Wie in den Fig. 7 und 8 dargestellt, erleichtert diese Ausnehmung 16 das Nachgreifen der Spannzange, wenn ausgehend von der in Fig. 6 gezeigten Spannstellung die jeweils nächste Ecke des Sechskantobjekts 5 zwischen den beiden Spannflächen 9 und 10 aufgenommen werden soll.
[0033] Wie man besonders deutlich aus Fig. 6 erkennt, bei der das größte aufzunehmende Sechskantobjekt S dargestellt ist, reicht die obere Zangenbacke 1 nur bis etwa zur Mitte der an der vorderen Spannfläche 9 anliegenden Flankenfläche 13 dieses größten aufzunehmenden Sechskantobjekts 5. Dadurch wird das Umgreifen ohne unzulässig großes Öffnen der Spannzange erleichten. Die untere Zangenbacke 2 ragt nicht über die konvex gewölbte Spannnockenfiäche 11 hinaus, mit der die untere Zangenbacke 2 an der Flankenfläche 12 anliegt. Vorteilhaft ist, dass die untere Zangenbacke 2 nicht über eine Grenzlinie G hinausragt, die von dem äußersten Eckpunkt 5a des Sechskants senkrecht zu der Ebene der Spannfläche 9 verläuft.
[0034] Beide Zangenbacken 1 und 2 sind daher im Vergleich zu einer herkömmlichen Wasserpumpenzange sehr kurz ausgeführt, ohne dass dadurch die Spannwirkung an einem Sechskantobjekt 5 beeinträchtigt würde. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die Spannzange auch dann an einem Sechskantobjekt 5 eingesetzt werden kann, wenn sich in unmittelbarer Nähe dieses Sechskantobjekts 5 eine Wand 17 oder an ein anderes Hindernis befindet, wie in Fig. 9 dargestellt ist. Fig. 9 zeigt die Spannzange zu Beginn einer Dreh bewegung des Sechskantobjekts S im Uhrzeigersinn. Man erkennt, dass die obere Zangenbacke 1 nicht über die der Wand 17 zugekehrte Flankenfläche 18 des Sechskantobjekts 5 hinausragt. Die Spannzange ist in Fig. 9 sodann teilweise auch am Ende einer Drehbewegung um 60° dargestellt, so dass man erkennt, dass auch dabei die Wand 17 nicht stört. [0035] Dabei ist vorteilhaft, dass der Abstand Dl der äußeren Grenzfläche 4a des mit der oberen Zangenbacke 1 verbundenen Griffschenkels 4 zur Schwenkachse 6a des Gewerbes 6 gleich oder kleiner als der Abstand D2 der Schwenkachse 6b zum Angriffspunkt 12a der Spannnockenfläche 11 ist.
Claims (9)
1. Spannzange für Sechskantobjekte mit einer oberen und einer unteren Zangenbacke, die jeweils mit einem Griffschenkel einstückig verbunden sind, wobei die Zangenbacken in einem längsverstellbaren Gewerbe schwenkbar miteinander verbunden sind, mit den Merkmalen:
a) die obere Zangenbacke (1) weist eine ebene oder gewölbte gezahnte Spannfläche (9) und einen Anschlag (10) auf;
b) die Schwenkachse (6a) des Gewerbes (6) liegt in der engsten Stellung der Spannzange angenähert auf einer Geraden (6b), die am inneren Eckpunkt (9a) der an der Spannfläche (9) anliegenden Flankenfläche des zu spannenden Sechskantobjekts (5) senkrecht auf der Ebene der Spannfläche (9) steht;
c) die untere Zangenbacke (2) weist eine konvex gewölbte oder ebene gezahnte Spannnockenfläche (11) auf;
d) die Angriffspunkte (12a) der Spannnockenfläche (11) liegen bei Sechskantobjekten (5) aller aufzunehmender Schlüsselweiten in der vorderen Hälfte der jeweils zugeordneten unteren Flankenfläche(12)des zu spannenden Sechskantobjekts (5).
2. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung des in mindestens zwei Stellungen längsverstellbaren Gewerbes (6) unter einem Winkel (A) von angenähert 60° zur Spannfläche (9) verläuft.
3. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Zangenbacke (1) zwischen dem Anschlag (10) und dem verstellbaren Gewerbe (6) eine über die Sechskantfläche des größten zu spannenden Sechskantobjekts (5) hinausgehende Ausnehmung (16) aufweist.
4. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich hinter der konvex gewölbten Spannnokenfläche (11) gewerbeseitig eine Ausbuchtung (11a) anschließt.
5. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Zangenbacke (1) nur bis etwa zur Mitte der an der Spannfläche (9) anliegenden Flankenfläche (13) des größten zu spannenden Sechskantobjekts (5) reicht.
6. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Zangenbacke (2) nicht über die konvex gewölbte Spannfläche (11) hinausragt.
7. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Angriffspunkte (12a) der Spannnockenfläche (11) bei Sechskantobjekten (5) aller aufzunehmender Schlüsselweiten zwischen zwei Geraden (12b, 12c) liegen, die im inneren Eckpunkt (9a) mit der Spannfläche (9) einen Winkel (B1, B2) von etwa 40° bis 70° bilden.
8. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Zangenbacke (2) nicht über eine Grenzlinie (G) hinausragt, die von dem äußersten Eckpunkt (5a) des zu spannenden Sechskantobjekts (5) senkrecht zu der Ebene der Spannfläche (9) verläuft.
9. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (D1) der äußeren Grenzfläche (4a) des mit der oberen Zangenbacke (1) verbundenen Griffschenkels (4) zur Schwenkachse (6a) des Gewerbes (6) gleich oder kleiner als der Abstand (D2) der Schwenkachse (6b) zum Angriffspunkt (12a) der Spannnockenfläche (11) ist.
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Cited By (3)
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2003
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Owner name: KNIPEX-WERK C. GUSTAV PUTSCH KG, DE Free format text: FORMER OWNER: HIRSE-PATENT-LIZENZ-GMBH, 63263 NEU-ISENBURG, DE Effective date: 20031105 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060120 |
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Effective date: 20110117 |
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| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |