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Ein Schraubenschlüssel ist ein handbetätigtes Werkzeug, mit welchem Schrauben und Muttern durch Verdrehen angezogen oder gelöst werden können. Der Schraubenschlüssel wird auf einen Schraubenkopf oder auf eine Mutter gesteckt bzw. aufgeschoben und weist Spannbacken auf, die mit dem Schraubenkopf oder mit der Mutter in Eingriff treten und ein von einem Benutzer mit dem Schraubenschlüssel ausgeübtes Drehmoment auf die Schraube oder die Mutter übertragen können.
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Aus der Praxis sind zahlreiche unterschiedliche Ausgestaltungen von Schraubenschlüsseln bekannt. Für die Montage von Heizungsanlagen und Sanitäranlagen werden oftmals Schraubenschlüssel in Gabelschlüsselform verwendet, die Schraubenköpfe oder Muttern mit einem Sechskantprofil formschlüssig aufnehmen und durch eine entsprechende Betätigung des Schraubenschlüssels verdrehen können. Um eine einfache und zuverlässige Handhabung und Betätigung des Schraubenschlüssels zu erleichtern hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn der Schraubenschlüssel möglichst großflächige Spannflächen an den Spannbacken aufweist, die bei einer Drehbewegung einen formschlüssigen Eingriff mit mehreren Seitenkanten des Sechskantobjekts bewirken.
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Um auch in beengten Einbaupositionen die Sechskantobjekte mit dem Schraubenschlüssel umgreifen und verdrehen zu können ist es zweckmäßig, dass der Schraubenschlüssel Spannbacken mit Spannflächen aufweist, die derart ausgestaltet sind, dass der Schraubenschlüssel ein Sechskantobjekt nicht nur nach einer Verdrehung um 60°, sondern auch nach einer Verdrehung des Sechskantobjekts um 30° in derselben Ausrichtung relativ zu dem Sechskantobjekt ergreifen und für eine erneute Drehbewegung um 30° verwendet und entsprechend betätigt werden kann.
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Für ein vollständiges Anziehen oder Lösen eines Sechskantobjekts sind üblicherweise mehrere vollständige Umdrehungen des Sechskantobjekts erforderlich. Bei einzelnen Drehschritten von etwa 30° muss der Schraubenschlüssel häufig von dem Sechskantobjekt wieder gelöst und neu angesetzt werden, um den vollständigen Anziehvorgang oder Lösevorgang des Sechskantobjekts durchführen zu können. Um ein mehrfaches Abziehen und erneutes Aufstecken des Schraubenschlüssels auf das Sechskantobjekt zu erleichtern bzw. ganz zu vermeiden sind aus der Praxis verschiedene Schraubenschlüssel mit einer Ratschenfunktion für Ratschenschritte von 60° und auch von 30° bekannt. In
WO 1993/005928 A1 oder in
DE 203 03 016 U1 sind beispielsweise Ratschenschraubenschlüssel für Ratschenschritte von 60° beschrieben. Derartige Ratschenschraubenschlüssel weisen in einer Drehrichtung einen Freilauf auf und ermöglichen ein erneutes Ergreifen des um 60° bzw. gegebenenfalls um 30° verdrehten Sechskantobjekts, ohne ein Lösen und erneutes Aufstecken des Schraubenschlüssels auf das Sechskantobjekt zu erfordern. Ratschenschraubenschlüssel mit Ratschenschritten von 30° sind wesentlich einfach zu handhaben, da insbesondere bei beengten Einbausituationen der Ratschenschraubenschlüssel nur um etwas mehr als 30° verschwenkt werden muss, um das Sechskantobjekt zu lösen oder anzuziehen.
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Dabei ist oftmals eine erste Spannbacke schwenkbar relativ zu einer zweiten Spannbacke an dem Schlüsselgriff oder an der zweiten Spannbacke gelagert. Bei einem Verdrehen des Ratschenschraubenschlüssels in einer Anzugsrichtung legen sich beide Spannbacken eng anliegend an das Sechskantobjekt an und ermöglichen es, ein Drehmoment auf das Sechskantobjekt auszuüben. Bei einem Verdrehen des Ratschenschraubenschlüssels in eine Rückstellrichtung entgegengesetzt zu der Anzugsrichtung verschwenken die beiden Spannbacken in eine Abstandsstellung und erlauben es, den Ratschenschraubenschlüssel in einem der Anzugsrichtung entgegengesetzten Drehrichtung, bzw. in der Rückstellrichtung relativ zu dem Sechskantobjekt um 30° oder um ein Mehrfaches von 30° zu verdrehen und anschließend durch eine erneute Drehbewegung des Ratschenschraubenschlüssel in Anzugsrichtung das Sechskantobjekt neu zu ergreifen und in Anzugsrichtung zu verdrehen.
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Um einen Schraubenschlüssel mit einer schwenkbar gelagerten Spannbacke seitlich auf ein Sechskantobjekt aufschieben zu können ist es oftmals erforderlich, die schwenkbar gelagerte Spannbacke weit aufzuschwenken und in eine geöffnete Aufnahmeposition zu verschwenken, in welcher die geöffneten Spannbacken eine Breite von mehr als der doppelten Breite im Vergleich mit der nicht geöffneten, sondern eng aneinander anliegenden Eingriffsposition aufweisen. Sofern die beiden Spannbacken in einer Eingriffsposition an mehr als vier Seitenkanten des Sechskantobjekts anliegen sollen, um das Sechskantobjekt abzugssicher zu umgreifen, ist eine besonders weit geöffnete Aufnahmeposition erforderlich, um das Sechskantobjekt zwischen die beiden Spannbacken einführen zu können. Weit geöffnete Spannbacken erschweren die Handhabung des Schraubenschlüssels insbesondere bei beengten Raumverhältnissen.
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Es wird deshalb als eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung angesehen, einen Schraubenschlüssel in Gabelschlüsselform für Ratschenschritte von 30° so auszugestalten, dass ein Sechskantobjekt mit möglichst geringem Raumbedarf zuverlässig ergriffen und mit einem hohen Bedienkomfort in mehreren Ratschenschritten von jeweils 30° verdreht werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Schraubenschlüssel mit einer um einen ersten Drehpunkt an einem Schlüsselgriff schwenkbar gelagerten kurzen Spannbacke und mit einer um einen zweiten Drehpunkt an dem Schlüsselgriff schwenkbar gelagerten langen Spannbacke, wobei der erste Drehpunkt in einer Grifflängsrichtung beabstandet von dem zweiten Drehpunkt angeordnet ist, wobei die kurze Spannbacke und die lange Spannbacke jeweils durch eine Federbelastung in eine Klemmposition gedrückt und entgegen der Federbelastung in eine geöffnete Aufnahmeposition verschwenkt werden können, wobei die kurze Spannbacke und die lange Spannbacke in der Klemmposition ein Sechskantobjekt in einer ersten Eingriffsposition und in einer um 30° verschwenkten zweiten Eingriffsposition jeweils an fünf Seitenkanten des Sechskantobjekts umgreifen. Mit den beiden jeweils schwenkbar gelagerten Spannbacken kann ein sehr einfach und dennoch zuverlässig handhabbarer Schraubenschlüssel mit einer Ratschenfunktion verwirklicht werden. Da das Sechskantobjekt in beiden Eingriffspositionen jeweils an fünf Seitenkanten umgriffen wird, kann der Schraubenschlüssel abzugssicher und bei hoher mechanischer Krafteinwirkung auch abrutschsicher das Sechskantobjekt formschlüssig umgeben, um große Kräfte und Momente auf das Sechskantobjekt ausüben zu können. Die kurze Spannbacke und die lange Spannbacke werden durch eine Federbelastung einer geeignet ausgestalteten Federeinrichtung in eine Klemmposition gedrückt, so dass ein zwischen der kurzen Spannbacke und der langen Spannbacke aufgenommenes Sechskantobjekt auch ohne äußere Krafteinwirkung oder eine zusätzliche Drehbewegung zuverlässig ergriffen wird. Die kurze Spannbacke und die lange Spannbacke sind in vorteilhafter Weise selbsthemmend ausgestaltet bzw. auf Grund ihrer schwenkbaren Lagerung an dem ersten Drehpunkt und an dem zweiten Drehpunkt selbsthemmend ausgestaltet.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass während des Verschwenkens der Spannbacken in die Aufnahmeposition ein Abstand zwischen einer ersten Spannfläche der kurzen Spannbacke und einer zweiten Spannfläche der langen Spannbacke größer wird und das Sechskantobjekt zwischen die kurze Spannbacke und die lange Spannbacke eingeführt werden kann, wobei die kurze Spannbacke während des Verschwenkens in die Aufnahmeposition durch die Federbelastung an eine Gleitfläche der langen Spannbacke gedrückt wird und eine gleichdrehsinnige Verschwenkbewegung durchführt. Die kurze Spannbacke wird durch das Andrücken an die Gleitfläche der langen Spannbacke gemeinsam mit der Spannbacke verschwenkt und von der langen Spannbacke geführt. Auf diese Weise wird mit konstruktiv einfachen Mitteln eine Wirkverbindung zwischen der kurzen Spannbacke und der langen Spannbacke ermöglicht, so dass die beiden Spannbacken während des Verschwenkens in die geöffnete Aufnahmeposition nur die hierfür erforderlichen Schwenkbewegungen durchführen und eine unerwünschte, gegebenenfalls unkontrollierte Schwenkbewegung einer Spannbacke relativ zu der anderen Spannbacke vermieden werden kann. Der Abstand der beiden Spannbacken während einer Schwenkbewegung wird durch das Andrücken der kurzen Spannbacke an die Gleitfläche der langen Spannbacke vorgegeben und kann dadurch auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.
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Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die lange Spannbacke eine Betätigungseinrichtung aufweist, mit der die lange Spannbacke manuell betätigbar in die Aufnahmeposition verschwenkt werden kann, wobei die lange Spannbacke in der vollständig geöffneten Aufnahmeposition weniger als eine doppelte Breite des Schlüsselgriffs in Richtung der Breite des Schlüsselgriffs seitlich über den Schlüsselgriff hinausragt. Mit der Betätigungseinrichtung kann unabhängig von einer Positionierung und Ausrichtung des Schraubenschlüssels relativ zu dem Sechskantobjekt und insbesondere ohne eine hierfür erforderliche gesonderte Drehbewegung die lange Spannbacke ausgelenkt und in die Aufnahmeposition verschwenkt werden. Die kurze Spannbacke folgt dabei auf Grund der Federbelastung der langen Spannbacke, da die kurze Spannbacke an die Gleitfläche der langen Spannbacke angedrückt wird. Mit der Betätigungseinrichtung kann der Schraubenschlüssel bequem geöffnet werden, um das Sechskantobjekt zwischen die Spannbacken des Schraubenschlüssels einführen zu können. Insbesondere ist es mit der Betätigungseinrichtung in einfacher Weise möglich, die beiden Spannbacken aus einer Eingriffsposition heraus zu verschwenken und von dem Sechskantobjekt zu lösen, um den Schraubenschlüssel von dem Sechskantobjekt abnehmen zu können.
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Durch eine Begrenzung der Schwenkbewegung der langen Spannbacke kann erreicht werden, dass die lange Spannbacke in der vollständig geöffneten Aufnahmeposition seitlich nicht übermäßig über den Schlüsselgriff hinausragt, so dass die Handhabung des Schraubenschlüssels und insbesondere dessen Verwendung in beengten Raumverhältnissen erheblich erleichtert wird.
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Ein weiterer Aspekt des Erfindungsgedankens betrifft eine Öffnungsweite zwischen voneinander angewandten Enden der kurzen Spannbacke und der langen Spannbacke, die erfindungsgemäß in der Klemmposition mehr als 55% des Abstands zwischen zwei gegenüberliegenden Seitenkanten des Sechskantobjekts beträgt. In der Klemmposition muss die Öffnungsweite geringer als der Abstand zwischen zwei gegenüberliegenden Seitenkanten des Sechskantobjekts sein, da das Sechskantobjekt in der Klemmposition an jeweils fünf Seitenkanten umgreift. Bei einer geringen Öffnungsweite von beispielsweise weniger als 50% müssten die lange Spannbacke und die kurze Spannbacke jeweils um einen großen Schwenkwinkel in die geöffnete Aufnahmeposition verschwenkt werden, damit die Öffnungsweite in der Aufnahmeposition ausreichend vergrößert werden kann, um das Sechskantobjekt aufnehmen zu können. Eine hierfür erforderliche große Schwenkbewegung wird jedoch als wenig vorteilhaft erachtet, da dadurch eine Breite des geöffneten Schraubenschlüssels erheblich vergrößert wird und die Handhabung des geöffneten Schraubenschlüssels insbesondere bei beengten Raumverhältnissen erschwert ist.
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Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, dass die Öffnungsweite zwischen voneinander abgewandten Enden der kurzen Spannbacke und der langen Spannbacke in der Klemmposition mehr als 70% vorzugsweise mehr als 80% des Abstands zwischen zwei gegenüberliegenden Seitenkanten des Sechskantobjekts beträgt. Bei einer derart großen Öffnungsweise in der Klemmposition müssen die beiden Spannbacken jeweils nur geringfügig verschwenkt werden, um in der geöffneten Aufnahmeposition eine Öffnungsweite von 100% und mehr zu erreichen, so dass das Sechskantobjekt seitlich in ein durch die beiden Spannbacken gebildetes Schlüsselmaul eingeschoben werden kann. Für ein zuverlässiges und formschlüssiges Ergreifen des Sechskantobjekts in der Klemmposition bzw. in einer der beiden Eingriffspositionen ist eine kleine Hinterschneidung oder Anlagefläche bereits ausreichend, so dass die Öffnungsweite in der Klemmposition nur geringfügig kleiner als 100% des Abstands zwischen zwei gegenüberliegenden Seitenkanten des Sechskantobjekts betragen muss.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die erste Spannfläche der kurzen Spannbacke und die zweite Spannfläche der langen Spannbacke jeweils eine Anzahl von Ausnehmungen zur Aufnahme von jeweils einer Ecke des Sechskantobjekts aufweisen, wobei in der ersten Eingriffsposition und in der zweiten Eingriffsposition jeweils Seitenflächen der Ausnehmungen an in beiden Richtungen an vier Ecken des Sechskantobjekts angrenzenden Abschnitten der Seitenkanten des Sechskantobjekts anliegen. Die lange Spannbacke kann beispielsweise vier Ausnehmungen und die kurze Spannbacke drei Ausnehmungen aufweisen, die jeweils derart ausgestaltet sind, dass eine Ecke des Sechskantobjekts in der betreffenden Ausnehmung aufgenommen und formschlüssig umgeben werden kann. Die Ausnehmung kann zu diesem Zweck eine dreieckförmige Formgebung mit einem Öffnungswinkel von 120° aufweisen. Zwischen der langen Spannbacke und der kurzen Spannbacke kann durch eine entsprechende Ausgestaltung der einander zugewandten Endbereiche der Spannbacken in der Klemmposition eine weitere Ausnehmung gebildet werden. Auf diese Weise kann in jeder Eingriffsposition das Sechskantobjekt an vier Ecken ergriffen werden, so dass bei einem Verdrehen des in der ersten Eingriffsposition oder in der zweiten Eingriffsposition befindlichen Schraubenschlüssels auf vier Eckbereiche Drehmomente und Kräfte zum Verdrehen des Sechskantobjekts ausgeübt werden können.
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Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, dass die lange Spannbacke an ihrem der kurzen Spannbacke abgewandten Ende einen dem Sechskantobjekt zugewandten Greifzahn aufweist. Der Greifzahn begrenzt die Öffnungsweite zwischen den voneinander abgewandten Enden der Spannbacken. Mit dem Greifzahn wird die dem Greifzahn zugeordnete Ecke des Sechskantobjekts in der betreffenden Eingriffsposition ausreichend zuverlässig erfasst und aufgenommen.
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Um die Ausrichtung der beiden Spannbacken zueinander in der Klemmposition zuverlässig vorgeben zu können ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die lange Spannbacke eine Anschlagfläche aufweist, an der die kurze Spannbacke in der Klemmposition anliegt. Ein unbeabsichtigtes Verkanten der beiden Spannbacken kann dadurch auch bei einer starken mechanischen Beanspruchung des Schraubenschlüssels vermieden werden.
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Die kurze Spannbacke sollte zweckmäßigerweise federbelastet an der langen Spannbacke anliegen und bei einem Verschwenken der langen Spannbacke längs der Gleitfläche, die an der langen Spannbacke ausgebildet ist, anliegen und ebenfalls verschwenkt werden. Zu diesem Zweck ist gemäß einer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens vorteilhaft, dass eine Federeinrichtung mit der kurzen Spannbacke und mit der langen Spannbacke in Wirkverbindung steht. Die Federeinrichtung kann gleichzeitig auf beide Spannbacken einwirken. Durch eine Schwenkbewegung der langen Spannbacke kann über die Federeinrichtung auf die kurze Spannbacke eingewirkt werden, um beispielsweise eine gleichgerichtete und in Abhängigkeit von der Schwenkbewegung der langen Spannbacke auf die kurze Spannbacke ausgeübte Federkraft zu erzeugen. Die eine Federeinrichtung kann kostengünstig hergestellt und montiert werden und ermöglicht es je nach Ausgestaltung der Federeinrichtung, entweder unabhängig voneinander oder in Abhängigkeit voneinander auf die beiden Spannbacken einzuwirken.
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Eine besonders kostengünstige und gleichzeitig effektive und wenig fehleranfällige Ausgestaltung der Federeinrichtung sieht vor, dass die Federeinrichtung eine an dem Schlüsselgriff festgelegte Schenkelfeder aufweist, deren erster Federschenkel mit der kurzen Spannbacke in Wirkverbindung steht und deren zweiter Federschenkel mit der langen Spannbacke in Wirkverbindung steht.
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Im Hinblick auf eine auch bei beengten Raumverhältnissen einfache und komfortable Handhabung des Schraubenschlüssels ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein Abstand zwischen einander gegenüberliegenden Außenflächenabschnitten der kurzen Spannbacke und der langen Spannbacke in der Aufnahmeposition geringer als eine 2,9-fache Breite des Schlüsselgriffs, vorzugsweise geringer als eine 2,3-fache Breite des Schlüsselgriffs und besonders bevorzugt geringer als eine doppelte Breite des Schlüsselgriffs ist. Je geringer der Abstand der einander gegenüberliegenden Außenflächenabschnitten der Spannbacken in der Aufnahmeposition und damit eine Breite des geöffneten Schlüsselmauls des Schraubenschlüssels in der Aufnahmeposition ist, umso einfacher kann der Schraubenschlüssel bei beengten Raumverhältnissen geöffnet und über ein Sechskantobjekt geschoben werden.
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Insbesondere bei Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie im Maschinenbau können vergleichsweise große Sechskantobjekte an unzugänglichen Leitungsabschnitten oder -anschlüssen angeordnet sein, für deren Betätigung zudem ein großes Drehmoment ausgeübt werden muss. Die Abmessungen des Schlüsselgriffs und insbesondere der schwenkbar an dem Schlüsselgriff gelagerten Spannbacken können dabei nicht beliebig klein vorgegeben werden, da anderenfalls der Schraubenschlüssel keine ausreichende mechanische Festigkeit aufweisen würde und es bei der vorgesehenen Verwendung des Schraubenschlüssels häufig zu einer Beschädigung des Schraubenschlüssels und zumindest zu einer Beeinträchtigung der vorgesehenen Verwendung des Schraubenschlüssels und einer Betätigung des betreffenden Sechskantobjekts käme. Mit den vorangehend beschriebenen Maßnahmen kann erreicht werden, dass die geöffneten Spannbacken die Handhabung des Schraubenschlüssels nicht übermäßig beeinträchtigen.
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Die Handhabung kann dadurch zusätzlich erleichtert werden, dass die kurze Spannbacke auf einer der langen Spannbacke abgewandten Seite nicht seitlich über den Schlüsselgriff hinausragt. Dadurch können vorspringende Kanten und Ecken des Schraubenschlüssels vermieden bzw. zumindest hinsichtlich ihrer Auswirkungen reduziert werden.
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Um die Handhabung weiter zu erleichtern ist zusätzlich vorgesehen, dass der Schraubenschlüssel eine Betätigungseinrichtung aufweist, mit der die lange Spannbacke aus der Klemmposition in die Aufnahmeposition verschwenkt werden kann. Mit der Betätigungseinrichtung kann der Schraubenschlüssel geöffnet werden, um ein Sechskantobjekt aufzunehmen oder ein mit dem Schraubenschlüssel verdrehtes Sechskantobjekt wieder freizugeben. Die Betätigungseinrichtung kann im Bereich des Schlüsselgriffs so angeordnet und ausgestaltet sein, dass die Betätigungseinrichtung von einem Benutzer betätigt werden kann, ohne dass der Schraubenschlüssel mit zwei Händen ergriffen und betätigt werden muss. Vielmehr kann die Betätigungseinrichtung beispielsweise durch eine Fingerbewegung oder einen Handgriff mit derjenigen Hand des Benutzers betätigt werden, mit welcher der Schraubenschlüssel ergriffen und betätigt wird.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Betätigungseinrichtung durch eine Ausformung der langen Spannbacke gebildet wird, die an einem der zweiten Spannfläche entgegengesetzten Ende der langen Spannbacke einen sich über den zweiten Drehpunkt hinweg erstreckenden Betätigungshebel bildet, der in der Klemmposition seitlich über den Schlüsselgriff hinausragt. Dabei kann der Betätigungshebel wahlweise auf einer der beiden Seiten des Schlüsselgriffs seitlich über den Schlüsselgriff hinausragen. Eine Betätigung des Betätigungshebels kann dadurch entweder mit einer Handinnenfläche einer den Schlüsselgriff ergreifenden Hand eines Benutzers oder aber mit den den Schlüsselgriff umgreifenden Fingern erfolgen. Die Ausgestaltung der Betätigungseinrichtung kann auch an die bei einer bestimmungsgemäßen Betätigung des Schraubenschlüssels voraussichtlich auftretenden Kräfte und Drehmomente angepasst ein.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiels des Erfindungsgedankens näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt:
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1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Schraubenschlüssels, wobei ein Schlüsselgriff des Schraubenschlüssels nicht in voller Länge gezeigt ist und wobei eine kurze Spannbacke und eine lange Spannbacke des Schraubenschlüssels ein Sechskantobjekt umgreifen,
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2 eine auf die beiden Spannbacken beschränkte Teilansicht des in 1 dargestellten Schraubenschlüssels, wobei die beiden Spannbacken teilweise geöffnet sind und das Sechskantobjekt zum Zwecke einer Ratschenbewegung etwas freigeben,
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3 eine Ansicht des Schraubenschlüssels gemäß 2, wobei die beiden Spannbacken in einer Klemmposition das Sechskantobjekt umgreifen, wobei das Sechskantobjekt in einer anderen Eingriffsposition als in 1 dargestellt ist,
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4 den in den 1–3 dargestellten Schraubenschlüssel, wobei die beiden Schwenkbacken in einer maximal geöffnete Aufnahmeposition verschwenkt sind und
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5 eine Teilansicht eines Schraubenschlüssels mit einer abweichend ausgestalteten Betätigungseinrichtung.
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Ein in den 1 bis 5 exemplarisch und jeweils in einer teilweise geschnittenen Darstellung gezeigter Schraubenschlüssel 1 weist einen langgestreckten und mit einem nicht näher dargestellten Griffteil 2 versehenen Schlüsselgriff 3 auf. An dem Schlüsselgriff 3 ist um einen ersten Drehpunkt 4 eine kurze Spannbacke 5 schwenkbar gelagert und um einen zweiten Drehpunkt 6 eine lange Spannbacke 7 schwenkbar gelagert. Die beiden Drehpunkte 4 und 6 sind sowohl in einer Grifflängsrichtung als auch in einer quer zu der Grifflängsrichtung gerichteten Querrichtung jeweils beabstandet voneinander angeordnet. Dabei ist der erste Drehpunkt 4 der kurzen Spannbacke 5 bei der Abbildung in 1 weiter oben und links und der zweite Drehpunkt 6 der langen Spannbacke 7 weiter unten in Richtung des Griffteils 2 und weiter rechts angeordnet.
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Die beiden Spannbacken 5 und 7 umgreifen ein Sechskantobjekt 8, das beispielsweise eine Mutter oder ein Schraubenkopf sein kann. Die kurze Spannbacke 5 weist eine erste Spannfläche 9 und die lange Spannbacke 7 weist eine zweite Spannfläche 10 auf, in deren Verlauf jeweils drei, bzw. vier aufeinanderfolgend angeordnete Ausnehmungen 11 ausgebildet sind. Jede Ausnehmung 11 weist eine Grundfläche eines gleichschenkligen Dreiecks mit einem dem Sechskantobjekt 8 zugewandten Öffnungswinkel von 120° auf, wobei jeweils zwei in einem Winkel von 120° zueinander ausgerichtete Seitenflächen 12 eine Ausnehmung 11 begrenzen und einen Abschnitt der betreffenden Spannfläche 9 oder 10 bilden.
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In einer ersten Eingriffsposition des Sechskantobjekts 8 zwischen den Spannbacken 5 und 7, die in 1 dargestellt ist, und in einer zweiten Eingriffsposition des Sechskantobjekts 8, die um 30° verschwenkt gegenüber der ersten Eingriffsposition und in 3 dargestellt ist, werden jeweils vier Ecken 13 des Sechskantobjekts 8 in einer zugeordneten Ausnehmung 11 an den Spannflächen 9 und 10 der Spannbacken 5 und 7 aufgenommen. Die Seitenflächen 12 der Ausnehmungen 11 liegen bei jeder Ecke 13 eng an in beiden Richtungen an eine Ecke 13 angrenzenden Abschnitten von Seitenkanten 14 des Sechskantobjekts 8 an und bilden eine formschlüssige Aufnahme für das Sechskantobjekt 8. Die erste Eingriffsposition und die zweite Eingriffsposition, die exemplarisch in den 1 und 3 dargestellt sind, entsprechen jeweils einer Klemmposition der Spannbacken 5 und 7 des Schraubenschlüssels 1.
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An einem der kurzen Spannbacke 5 abgewandten Ende der langen Spannbacke 7 ist ein dem Sechskantobjekt 8 zugewandter Greifzahn 15 ausgebildet. Der Greifzahn 15 bildet in der ersten Eingriffsposition einen weiteren formschlüssigen Eingriff mit dem Sechskantobjekt 8. Da der Greifzahn 15 einen großen Abstand zu einer Mittenachse und zu den Drehpunkten 4 und 6 der schwenkbar gelagerten Spannbacken 5 und 7 aufweist, wobei dieser Abstand in einer Querrichtung zu der Grifflängsrichtung gemessen ist, können mit diesem Greifzahn 15 Drehmomente und Kräfte besonders wirksam auf das Sechskantobjekt 8 ausgeübt und übertragen werden. Zudem begünstigt der Greifzahn 15 eine selbsthemmende Klemmwirkung der in die Klemmposition verschwenkten Spannbacken 5 und 7.
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Durch den Greifzahn 15 wird eine in der 1 mit „e” bezeichnete Öffnungsweite zwischen voneinander abgewandten Enden der kurzen Spannbacke 5 und der langen Spannbacke 7 vorgegeben und begrenzt. Diese Öffnungsweite „e” ist demzufolge geringer als ein in 1 mit „d” bezeichneter Abstand zwischen zwei gegenüberliegenden Seitenkanten 14 des Sechskantobjekts 8. Die Öffnungsweite „e” beträgt in dem exemplarisch in den Figuren abgebildeten Ausführungsbeispiel etwa 90% des Abstands „d” zwischen den gegenüberliegenden Seitenkanten 14, wobei dieser Abstand eine Breite des Sechskantobjekts 8 darstellt.
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Durch eine geeignete Ausgestaltung und Formgebung des Greifzahns 15 kann erreicht werden, dass der Greifzahn 15 nur geringfügig in Richtung des Sechskantobjekts 8 vorspringen muss und damit einhergehend die Öffnungsweite „e” nur geringfügig kleiner als der Abstand „d”, bzw. die Breite des Sechskantobjekts 8 vorgegeben werden muss, und dennoch große Drehmomente zuverlässig auf das an vier Ecken 13 formschlüssig aufgenommene Sechskantobjekt 8 übertragen werden können und das Sechskantobjekt 8 auszugssicher zwischen den Spannbacken 5 und 7 gelagert werden kann.
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Um das Sechskantobjekt zwischen die beiden Spannbacken 5 und 7 einführen zu können oder den Schraubenschlüssel 1 von einem zwischen den Spannbacken 5 und 7 formschlüssig aufgenommenen Sechskantobjekt 8 wieder lösen und abziehen zu können ist es deshalb erforderlich, dass die beiden Spannbacken 5 und 7 in eine geöffnete Aufnahmeposition verschwenkt werden, die in 4 abgebildet ist.
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Zu diesem Zweck weist der Schraubenschlüssel 1 eine Betätigungseinrichtung 16 mit einem seitlich über den Schlüsselgriff 3 vorspringenden Betätigungshebel 17 auf. Die Betätigungseinrichtung 16 ist an der langen Spannbacke 7 ausgeformt oder steht damit in Wirkverbindung, so dass bei einer Betätigung des Betätigungshebels 17 durch einen Benutzer des Schraubenschlüssels 1 die lange Spannbacke 7 manuell in eine geöffnete Aufnahmeposition verschwenkt werden kann.
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Eine Schenkelfeder 18 ist ebenfalls schwenkbar an dem Schlüsselgriff 3 derart gelagert, dass ein erster Federschenkel 19 seitlich an der kurzen Spannbacke 5 und ein zweiter Federschenkel 20 seitlich an der langen Spannbacke 7 anliegt. Die Schenkelfeder 18 stellt eine Wirkverbindung zwischen den beiden Spannbacken 5 und 7 her und drückt beide Spannbacken 5 und 7 in deren Klemmposition. Bei einem mit der Betätigungseinrichtung 16 manuell bewirkten Auslenkung der langen Spannbacke 7 in die geöffnete Aufnahmeposition wird die kurze Spannbacke 5 durch die Schenkelfeder 18 ebenfalls verschwenkt.
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Ein der langen Spannbacke 7 zugewandtes Ende der kurzen Spannbacke 5 wird durch die Federkraft der Schenkelfeder 18 an eine an der langen Spannbacke 7 ausgebildeten Gleitfläche 21 angedrückt und gleitet bei einer Schwenkbewegung über die Gleitfläche 21, wodurch eine Führung für die kurze Spannbacke 5 gebildet wird. Die lange Spannbacke 7 weist an einem Ende der Gleitfläche 21 eine Anschlagfläche 22 auf, an der die kurze Spannbacke 5 in der Klemmposition anliegt. Durch die Anschlagfläche 22 wird die Position und Anordnung der beiden Spannbacken 5 und 7 relativ zueinander in der Klemmposition vorgegeben und ein unerwünschtes Verkanten der Spannbacken 5 und 7 auch bei großer mechanischer Belastung, bzw. bei großen auf das Sechskantobjekt 8 ausgeübten Drehmomenten verhindert.
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In der geöffneten Aufnahmeposition, die in 4 gezeigt ist, müssen die beiden Spannbacken 5 und 7 einen ausreichenden Abstand zueinander aufweisen, so dass die dadurch vorgegebene Öffnungsweite zwischen den Endbereichen der Spannbacken 5 und 7 größer als der Abstand von zwei gegenüberliegenden Seitenkanten 14 bzw. größer als die Breite des Sechskantobjekts 8 ist. Durch ein Verschwenken der Spannbacken 5 und 7 vergrößert sich ein quer zu der Grifflängsrichtung gemessener Abstand zwischen einander gegenüberliegenden Außenflächenabschnitten 23 und 24 der Spannbacken 5 und 7. Zudem ragt notwendigerweise zumindest die lange Spannbacke 7 seitlich über den Schlüsselgriff 3 des Schraubenschlüssels 1 hinaus. In 4 ist der seitliche Überstand der langen Spannbacke 7 mit „b” bezeichnet. In Verbindung mit einer als „a” bezeichneten Breite des Schlüsselgriffs 3 in diesem Abschnitt ergibt sich der Abstand zwischen den Außenflächenabschnitten 23 und 24 als Summe von „a” und „b”. Dieser Abstand ist bei dem exemplarisch in 4 abgebildeten Ausführungsbeispiel etwas geringer als die doppelte Breite „a” des Schlüsselgriffs 3.
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In 5 wird lediglich beispielhaft eine abweichende Ausgestaltung der Betätigungseinrichtung 16 mit einem auf einer gegenüberliegenden Seite des Schlüsselgriffs 3 vorspringenden und von dieser Seite aus betätigbaren Betätigungshebel 25 gezeigt. Während der in den 1 bis 4 gezeigte Betätigungshebel 17 von einer Handinnenfläche eines Benutzers oder nach einem Umgreifen von einem Zeigefinger des Benutzers betätigt werden kann, ermöglicht der auf der gegenüberliegenden Griffseite angeordnete Betätigungshebel 25 eine komfortable Betätigung mit den Fingern während der üblichen Handhabung des Schraubenschlüssels 1, ohne dass der Benutzer umgreifen müsste.
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Durch die erfindungsgemäßen Merkmale des Schraubenschlüssels 1 wird einerseits eine zuverlässige und abzugssichere Aufnahme des Sechskantobjekts 8 zwischen den Spannbacken 5 und 7 sowie eine Ratschenfunktion des Schraubenschlüssels ermöglicht und andererseits erreicht, dass eine Schlüsselmaulbreite, nämlich der Abstand der Außenflächenabschnitte 23 und 24 der Spannbacken 5 und 7 in der vollständig geöffneten Aufnahmeposition klein ist und die Handhabung und Betätigung des Schraubenschlüssels 1 nicht nachteilig beeinflusst.