DE20220029U1 - Fliesen- und Glasschneidevorrichtung und Anschlagvorrichtung für eine Fliesen- und Glasschneidevorrichtung - Google Patents
Fliesen- und Glasschneidevorrichtung und Anschlagvorrichtung für eine Fliesen- und GlasschneidevorrichtungInfo
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Description
1193 G 1
Fliesen- und Glasschneidevorrichtung und Anschlagvorrichtung für eine Fliesen- und Glasschneidevorrichtung
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Die Erfindung betrifft eine Fliesen- und Glasschneidevorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine Anschlagvorrichtung für eine derartige Fliesen- und Glasschneidevorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 6.
Es sind Fliesenschneidevorrichtungen mit einer Auflageplatte und einer Schneideinrichtung bekannt, die längs der Auflageplatte an einer Führungsschiene verschiebbar geführt ist. Die Fliese wird dadurch geschnitten, dass sie auf die Auflageplatte unter die Führungsschiene gelegt und anschließend die Schneideinrichtung längs der Führungsschiene geschoben oder gezogen wird, so dass die Fliese angeritzt wird und auseinander gebrochen werden kann. Weiterhin ist es bereits bekannt, auf einer Seite der Führungsschiene eine schwenkbar gehalterte Anschlagschiene vorzusehen, die in einem bestimmten Winkel zur Führungsschiene ausgerichtet und festgeklemmt werden kann. Hierdurch ist es auf einfache Weise möglich, einen Schrägschnitt in einem bestimmten Winkel relativ zur Führungs-
schiene auszuführen.
Probleme treten beim Fliesenschneiden jedoch häufig dann auf, wenn Fliesen nicht nur an einer Seite, sondern an beiden gegenüberliegenden Seiten schräg zur Mittelachse geschnitten werden sollen. In diesem Fall muss die bekannte Anschlagschiene für den Schnitt auf der anderen Seite jeweils entsprechend verstellt werden. Besondere Probleme treten auf, wenn eine Vielzahl von konischen Fliesenstücken geschnitten werden müssen, die alle denselben Winkel haben, wie dies beispielsweise bei Rosetten der Fall sein kann. In diesem Fall ist es mit den bekannten Fliesenschneidemaschinen äußerst schwierig, sämtliche Fliesenstücke mit exakt derselben Schräge zu schneiden.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fliesen- und Glasschneidevorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der auf besonders genaue, einfache und wiederholbare Weise Plattenelemente auf zwei gegenüberliegenden Seiten schräg geschnitten werden können. Weiterhin soll eine Anschlagvorrichtung geschaffen werden, die an bestehenden, bereits eine verstellbare Anschlagschiene aufweisenden Fliesen- und Glasschneidevorrichtungen nachgerüstet werden kann, um auf genaue, einfache und wiederholbare Weise Plattenelemente auf zwei gegenüberliegenden Seiten schräg schneiden zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 6 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Fliesen- und Glasschneidevorrichtung ist auf beiden Seiten der Führungsschiene jeweils
eine in unterschiedlichen Winkeln zur Führungsschiene positionierbare und relativ zur Auflageplatte feststellbare Anschlagschiene für das zu schneidende Plattenelement vorgesehen, wobei beide Anschlagschienen jeweils einen rechtwinklig von der Anschlagschiene abstehenden Anschlag für das Plattenelement aufweisen.
Bei der erfindungsgemäßen Fliesen- und Glasschneidevorrichtung ist somit nicht nur auf einer Seite, sondern auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Führungsschiene jeweils ein in verschiedenen Schräglagen verstellbare Anschlagschiene vorgesehen. Hierbei sind die beiden Anschlagschienen zweckmäßigerweise in axialer Richtung der Auflageplatte beabstandet. Sind die Winkel der beiden Anschlagschienen richtig eingestellt, wird das Plattenelement zunächst an der ersten Anschlagschiene angelegt und mittels der Schneidevorrichtung längs der Führungsschiene geschnitten. Anschließend wird das Plattenelement an der zweiten Anschlagschiene angelegt, wodurch das Plattenelement an der gegenüberliegenden Seite längs der Führungsschiene schräg geschnitten werden kann. Auf diese Weise können beide Seiten des Plattenelements hintereinander schräg geschnitten werden, ohne die Anschlagschienen schwenken zu müssen. Müssen viele Plattenelemente hintereinander mit denselben Schrägen geschnitten werden, ist außerdem sichergestellt, dass sämtliche Plattenelemente die gleiche Form haben. Hierbei spielt auch der rechtwinklig von der Anschlagschiene abstehende Anschlag eine wichtige Rolle, da hierdurch das an der Anschlagschiene anliegende Plattenelement in zwei senkrecht aufeinander stehenden Richtungen eindeutig festgelegt und keine unterschiedliche Positionierung der Plattenelemente längs der Anschlagschienen möglich ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht
somit eine große Zeitersparnis beim Zuschnitt konischer Plattenelemente für Kreise, Bögen, Dekore, Motive und winkliger Formen. Einmal eingestellt, können konische Plattenelemente beliebig oft absolut präzise hergestellt werden.
Weiterhin wird die Aufgabe durch eine Anschlagvorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruches 6 gelöst. Diese Anschlagschiene weist einen rechtwinklig von der Anschlagschiene abstehenden Anschlag für das Plattenelement auf und ist schwenkbar an einem Ausleger befestigt, der an einem teleskopartigen an der Unterseite der Auflageplatte anordenbaren Querführung befestigt und quer zur Führungsschiene verschiebbar geführt ist.
Eine derartige Anschlagvorrichtung kann auf einfache Weise an bestehenden Fliesen- und Glasschneidevorrichtungen nachgerüstet werden.
Zweckmäßigerweise ist die Querführung mittels einer schraubzwingenartigen Befestigungseinrichtung an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten der Auflageplatte befestigbar. Dies ermöglicht eine einfache Montage in unterschiedlichen Positionen längs der Auflageplatte.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Querführung ein Profilrohr sowie einen innerhalb des Profilrohres verschiebbar geführten Profilstab, der mittels mindestens einer Klemmschraube in unterschiedlichen Ausziehlängen am Profilrohr festklemmbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1: eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Fliesen- und Glasschneidevorrichtung,
Figur 2: eine perspektivische Seitenansicht der Fliesen- und Glasschneidevorrichtung von
Figur 1,
Figur 3: eine perspektivische Ansicht der ersten
Anschlageinrichtung,
10
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Figur 4: eine perspektivische Ansicht der zweiten
Anschlageinrichtung, und
Figur 5: eine Draufsicht auf zwei zugeschnittene Plattenelemente.
In den Figuren 1 und 2 ist eine Fliesen- und Glasschneidevorrichtung mit einer rechtwinkligen Auflageplatte 1 dargestellt. Längs und oberhalb der Auflageplatte 1 erstreckt sich eine mittige Führungsschiene 2, an der eine nicht näher dargestellte Schneideinrichtung 3 längsverschiebbar geführt ist. Bei der Schneideinrichtung 3 kann es sich beispielsweise um ein übliches Schneidrad handeln, das
■ mittels eines Handhebels 4 längs der Führungsschiene 2 gezogen oder geschoben werden kann. In Figur 2 sind die Schneideinrichtung 3 und der Handhebel 4 nicht eingezeichnet .
Die Führungsschiene 2 ist weiterhin mit einem gewissen vertikalen Abstand zur Auflageplatte 1 angeordnet, so dass ein zu schneidendes Plattenelement 5, beispielsweise eine Fliese oder eine Glasplatte, unter die Führungsschiene 2 eingeschoben werden kann. An einem Ende ist die Führungs-
schiene 2 mittels einer Hülse 6 vertikal verschiebbar an einem Vertikalzapfen 7 gelagert, der im Bereich einer Stirnseite der Auflageplatte 1 vertikal nach oben vorsteht. Hierbei ist die Hülse 6 in vertikaler Richtung durch eine unterseitige Druckfeder 8 und eine oberseitige Flügelmutter 31 festgelegt. Eine horizontale Schwenkachse 9 in der Nähe des Vertikalzapfens 7 ermöglicht ein Schwenken der Führungsschiene 2 in vertikaler Richtung, was mittels eines im gegenüberliegenden Endbereich der Führungsschiene 2 angebrachten Handhebels 10 auf einfache Weise erfolgen kann. Es ist weiterhin ersichtlich, dass die Führungsschiene 2 längs der langen Mittelachse der Auflageplatte 1 verläuft.
In demjenigen Endbereich der Auflageplatte 1, der dem Vertikalzapfen 7 gegenüberliegt, ist eine über die gesamte Breite der Auflageplatte 1 verlaufende Profilschiene 11 aus Metall befestigt, die somit zur Führungsschiene 2 einen Winkel von 90" einnimmt. Diese Profilschiene 11 steht über die Oberseite der Auflageplatte 1 vor, so dass sie als Anlageleiste für Plattenelemente 5 dienen kann, wenn rechtwinklige Schnitte ausgeführt werden sollen. Weiterhin weist die Profilschiene 11 an ihrer Oberseite eine über ihre gesamte Länge erstreckende Führungsnut 12 auf. Diese Führungsnut 12 dient zum Einsetzen eines stabförmigen Führungsprofilelementes 13 einer ersten Anschlagschieneneinrichtung. Diese besteht weiterhin aus einem Ausleger 14, der in einem Winkel von 90" in einem Endbereich des Führungsprofilelementes 13 befestigt ist.
Aufgrund einer vertikal verlaufenden Kröpfung liegt der von der Profilschiene 11 entferntere Teil des Auslegers 14 auf der Auflageplatte 1 auf. Im freien Endbereich des Auslegers 14 ist eine Anschlagschiene 15 um eine vertikale
Schwenkachse 16 schwenkbar gelagert. Aufgrund dieser schwenkbaren Lagerung kann die Anschlagschiene 15 in verschiedenen Winkelstellungen zur Führungsschiene 2 positioniert werden. Die eingestellte Winkelposition kann mittels eines Klemmhebels 17 arretiert werden. Ferner weist die Anschlagschiene 15 in einem Endbereich einen senkrecht in Richtung der Führungsschiene 2 vorstehenden Anschlag 18 auf, der jedoch nur geringfügig über die Anschlagschiene 15 vorsteht. Das an die Anschlagschiene 15 und den Anschlag 18 angelegte Plattenelement 5 ist damit in zwei senkrecht aufeinander stehenden Richtungen festgelegt und zur Führungsschiene 2 positioniert.
Die Fliesen- und Glasschneidevorrichtung weist weiterhin eine zweite Anschlagschieneneinrichtung auf, die in Längsrichtung der Auflageplatte 1 versetzt an dieser befestigbar und in Figur 1 näher dargestellt ist. Die zweite Anschlagschieneneinrichtung besteht im Wesentlichen aus einer teleskopartigen, an der Unterseite der Auflageplatte 1 anordenbaren Querführung 19 mit einem sich über die gesamte Breite der Auflageplatte 1 erstreckenden Profilrohr 20, in dem ein Profilstab 21 verschiebbar geführt ist. Der Profilstab 21 ist teleskopartig aus dem Profilrohr 20 ausziehbar bzw. in dieses einschiebbar, und mittels Klemmschrauben 22 in unterschiedlichen Ausziehlängen festklemmbar. Die Querführung 19 die unterhalb der Auflageplatte 1 hindurchgeführt wird, ist mittels einer schraubzwingenartigen Befestigungseinrichtung an den beiden langen Stirnseiten der Auflageplatte 1 festklemmbar.
Hierzu sind am Profilrohr 20 ein feststehender Klemmbacken 23 und ein beweglicher Klemmbacken 24 vorgesehen, der mittels einer Schraube 25 in Längsrichtung des Profilrohres 20, d.h. in Querrichtung der Auflageplatte 1, ver-
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fahrbar ist. Hierzu ist die Schraube 25 in eine Lagerlasche 26 eingeschraubt, die sich von der Oberseite des Profilrohres 20 nach oben erstreckt.
An einem Ende des Profilstabes 21 ist ein Ausleger 27 befestigt, der sich parallel zur Querführung 19 und direkt oberhalb von dieser über die Auflageplatte 1 in Richtung Führungsschiene 2 erstreckt. Am freien Ende des Auslegers 27 ist eine Anschlagschiene 28 um eine vertikale Schwenkachse schwenkbar gelagert. Die eingestellte Winkelstellung kann mittels eines Klemmhebels 29 arretiert werden. Die Anschlagschiene 28 weist wiederum an einem Ende einen senkrecht in Richtung Führungsschiene 2 vorstehenden Anschlag 30 auf, der nur geringfügig über die Anschlagschiene 28 vorsteht. Aufgrund der Anschlagschiene 28 und des Anschlages 30 ist das daran angelegte Plattenelement 5 wiederum in zwei senkrecht aufeinander stehenden Richtungen eindeutig positionierbar, wie in Figur 1 dargestellt. Hierbei ist, wie aus Figur 1 ersichtlich, die zweite Anschlagschiene 28 auf der anderen Seite bezüglich der Führungsschiene 2 wie die erste Anschlagschiene 15 angeordnet.
Aufgrund dieser Anordnung können auf einfache Weise konische Plattenelemente mit identischer Gradzahl links und rechts aus ursprünglich rechtwinkligen Plattenelementen 5 hergestellt werden. Zwei derartige Plattenelemente 5 sind beispielhaft in Figur 5 dargestellt. Die Herstellung derartiger Plattenelemente 5 erfolgt zweckmäßigerweise derart, dass zunächst das gewünschte Bild, das die einzelnen Plattenelemente zeigt, auf einen Karton oder gleich auf den Boden gezeichnet wird. Anschließend werden die Linien der gezeichneten Aufteilung auf die einzelnen Platten-
elemente 5 übertragen. Als nächstes wird das Plattenelement 5 mit den markierten Schnittlinien auf die Nulllinie der Fliesen- und Glasschneidevorrichtung, d.h. auf die Mittellinie der Führungsschiene 2, gelegt, worauf die Anschlagschienen 15, 28 jeweils an die Seitenkanten des rechtwinkligen Plattenelementes 5 angelegt und arretiert werden. Anschließend kann der Schneidvorgang durchgeführt werden, wobei zunächst das Plattenelement 5 an der ersten Anschlagschieneneinrichtung angelegt wird. Anschließend wird das Plattenelement 5 zur zweiten Anschlagschieneneinrichtung verschoben und dort geschnitten. Das Plattenelement 5 kann nun an beiden Schnitten gebrochen werden, wodurch man einen gleichmäßigen konischen Plattenstreifen erhält.
Bei sehr großen Plattenelementen kann auch eines der Anschlagschienenelemente abgenommen werden, um den ersten Schnitt durchzuführen. Für den zweiten Schnitt wird dann der andere Anschlag wieder anmontiert und der erste Anschlag abmontiert, um den zweiten Schnitt durchzuführen.
Claims (10)
1. Fliesen- und Glasschneidevorrichtung mit einer Auflageplatte (1) und einer längs der Auflageplatte (1) an einer Führungsschiene (2) verschiebbar geführten Schneideinrichtung (3), dadurch gekennzeichnet, dass auf beiden Seiten der Führungsschiene (2) jeweils eine in unterschiedlichen Winkeln zur Führungsschiene (2) positionierbare und relativ zur Auflageplatte 1 feststellbare Anschlagschiene (15, 28) für ein zu schneidendes Plattenelement (5) vorgesehen ist, wobei beide Anschlagschienen (15, 28) jeweils einen rechtwinklig von der Anschlagschiene (15, 28) abstehenden Anschlag (18, 30) für das Plattenelement (5) aufweisen.
2. Fliesen- und Glasschneidevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anschlagschiene (15) schwenkbar an einem Ausleger (14) befestigt ist, der in einem Winkel von 90° an einem länglichen Führungsprofilelement (13) befestigt ist, das in einer in der Auflageplatte (1) eingelassenen Führungsnut (12) quer zur Führungsschiene (2) verschiebbar geführt ist.
3. Fliesen- und Glasschneidevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anschlagschiene (28) schwenkbar an einem Ausleger (27) befestigt ist, der an einer teleskopartigen, an der Unterseite der Auflageplatte (1) anordenbaren Querführung (19) befestigt und quer zur Führungsschiene (2) verschiebbar geführt ist.
4. Fliesen- und Glasschneidevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Querführung (19) mittels einer schraubzwingenartigen Befestigungseinrichtung an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten der Auflageplatte (1) befestigbar ist.
5. Fliesen- und Glasschneidevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkelstellung der Anschlagschienen (15, 28) mittels eines Klemmhebels (17, 29) arretierbar ist, der an einem Gelenk zwischen Anschlagschiene (15, 28) und Ausleger (14, 27) befestigbar ist.
6. Anschlagvorrichtung für eine Fliesen- und Glasschneidevorrichtung, welche eine Auflageplatte (1) und eine längs der Auflageplatte (1) an einer Führungsschiene (2) geführte Schneideinrichtung (3) umfasst, mit einer in unterschiedlichen Winkeln zur Führungsschiene (2) positionierbaren und relativ zur Auflageplatte (1) feststellbaren Anschlagschiene (28) für das zu schneidende Plattenelement (5), dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagschiene (28) einen rechtwinklig von der Anschlagschiene (28) abstehenden Anschlag (30) für das Plattenelement (5) aufweist und schwenkbar an einem Ausleger (27) befestigt ist, der an einer teleskopartigen, an der Unterseite der Auflageplatte (1) anordenbaren Querführung (19) befestigt und quer zur Führungsschiene (2) verschiebbar geführt ist.
7. Anschlagvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Querführung (19) mittels einer schraubzwingenartigen Befestigungseinrichtung an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten der Auflageplatte (1) befestigbar ist.
8. Anschlagvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Querführung (19) ein Profilrohr (20) sowie einen innerhalb des Profilrohres (20) verschiebbar geführten Profilstab (21) umfasst, der mittels mindestens einer Klemmschraube (22) in unterschiedlichen Ausziehlängen am Profilrohr (20) festklemmbar ist.
9. Anschlagvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die schraubzwingenartige Befestigungseinrichtung aus zwei am Profilrohr (20) befestigten Klemmbacken (23, 24) besteht, von denen mindestens einer mittels einer Schraube (25) in Längsrichtung des Profilrohres (20) verfahrbar ist.
10. Anschlagvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (27) parallel zur Querführung (19) angeordnet ist.
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-
2002
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030417 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20051121 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20081204 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20110701 |