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-Justiereinrichtung für eine Gehrungsanschlagschiene
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Justiereinrichtung für eine Gehrungsanschlagschiene,
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Herkömmliche Justiereinrichtungen oben genannter Art haben den Nachteil,
daß der Gehrungswinkel nur durch verhältnismäßig mühsames und zeitraubendes, sowie
ein hohes Maß an Geschicklichkeit voraussetzendes Bedienen einer Winkeleinstellungseinrichtung
einjustiert werden kann, wobei häuriq sogar ein mehrfaches Probeschneiden erfolgen
muß, um den exakten Gehrungswinkel am fertigen Bauteil zu erhalten.
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Durch den heute allerdings zunehmenden Personalkostenanteil am fertigen
Produkt entsteht deshalb das Bedürfnis, die Handgriffe beim Herstellungsprozeß zu
vereinfachen, um auf diese Weise die Lohnkosten so niedrig wie möglich zu halten
und ein wettbewerbs fähiges Produkt zu schaffen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Justiereinrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 zu schaffen, die ein schnelleres, genaueres
und bequemeres Einstellen von Gehrungswinkeln ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs
1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Erfindungsgemäß werden der Gehrungsanschlagschiene jeweils zwei Fixpunkte
zugeordnet, die zueinander in einer exakt festgelegten und festlegbaren geometrischen
Lagezuordnung stehen, so daß durch wahlweise Kombination zweier verschiedener Fixpunkte
durch einfaches Lösen und Einstecken von Steckzapfen exakt vorbestimmte Gehrungswinkel
eingestellt werden können. Diese Fixpunkte sind so angeordnet und in einer solchen
Anzahl vorhanden, daß die Verbindungslinien der Fixpunkte eine Vielzahl von Geraden
definieren, die mit der Vorschubrichtung des Vorschubtischs Winkel einschließen,
die gängigen Gehrungswinkeln entsprechen, wie sie z.B. bei der Herstellung von gleichseitigen
Polygon-Bauteilen auftreten. Komplizierte und langwierige Einstellhandgriffe können
für diese gängigen Gehrungswinkel vollkommen entfallen, wobei man darüber hinaus
sogar einen höheren Genauigkeitsgrad erreicht, ohne daß hierfür eine besondere Geschicklichkeit
vorausgesetzt wird.
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Bei geeignet gewähltem Abstand der Stecklochreihen wird
die
Möglichkeit eröffnet, eine so große Vielzahl von Stecklöchern vorzusehen, daß im
wesentlichen alle in der Praxis auftretenden Gehrungswinkel durch die erfindungsgemäße
Fixpunktjustierung der Gehrungsanschlagschiene realisiert werden können.
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Hierfür ist es besonders vorteilhaft, einen vom Maschinenbett weit
auskragenden und formstabilen Rolltisch-Vorschubwagen gemäß Unteranspruch 7 zu verwenden,
auf dem eine die eine Lochreihe tragende Tischplatte und eine die andere Lochreihe
tragende Justierschiene fest montiert sind. Diese Konstruktion ermöglicht es darüber
hinaus, die Genauigkeit der Gehrungswinkeleinstellung zusätzlich anzuheben, weil
sich bei großem Parallelabstand Bearbeitungs- und Montagefehler der Lochreihen weniger
stark auswirken können.
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Wenn die Lochreihen ein identisches Lochmuster aufweisen, ergibt sich
der besondere Vorteil, daß einerseits Bearbeitungsungenauigkeiten kleingehalten
werden können und daß andererseits ein großes Spektrum an Fixpunkt-Kombinationsmöglichkeiten
geschaffen wird, so daß das Arbeiten mit der erfindungsgemäßen Justiereinrichtung
weiter vereinfacht wird.
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Zu einer besonders universell einsetzbaren Justiereinrichtung gelangt
man mit den Merkmalen des Unteranspruchs 4.
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Mit dieser Weiterbildung gelingt es, innerhalb kürzester Zeit und
mit einem Höchstmaß an Genauigkeit komplementäre Gehrungsanschnitte an Bauteilen
vorzunehmen. Wenn die Lochmuster der beiden Stecklochreihen identisch ausgebildet
sind, ergibt sich dabei der zusätzliche Vorteil, daß die Gehrungsanschlagschiene
in einer Vielzahl von Normalebenen zur Vorschubrichtung positioniert werden kann.
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Die Weiterbildung gemäß Unteranspruch 5 ist deshalb besonders vorteilhaft,
weil diese konstruktive Ausgestaltung neben der Fixpunktjustierung weiterhin die
Möglichkeit eröffnet, die Gehrungsanschlagschiene in jedem beliebigen Winkel zur
Vorschubrichtung auf dem Vorschubtisch festzuklemmen.
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Mit den Merkmalen des Unteranspruchs 6 wird die Verstellung des Gehrungswinkels
vereinfacht, weil die Gehrungswinkelanschlagschiene bei gelöster Klemmpratze frei
bzw.
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ohne irgendwelche Zwängungen gleiten kann. Zusammen mit der drehbaren
Lagerung der Klemmpratze auf dem Drehzapfen des Führungsprismas erhält die Gehrungsanschlagschiene
exakt die Anzahl von Freiheitsgraden, die zu einer definierten und trotzdem leichtgängigen
Verstellung erforderlich sind.
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Der Bedienungskomfort der erfindungsgemäßen Justiereinrichtung wird
durch die Ausziehbarkeit der Gehrungsanschlagschiene zusätzlich verbessert.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der übrigen Unteransprüche.
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Nachstehend werden anhand schematischer Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele
der Erfindung näher erläutert.
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Es zeigen: Figur 1 eine Stirnansicht einer Format- und Gehrungskreissäge,
auf der die Justiereinrichtung für die Gehrungsanschlagschiene montiert ist, Figur
2 eine Draufsicht der in Figur 1 dargestellten Format- und Gehrungskreissäge,
Figur
3 eine Schnittansicht der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Justierschiene bei einer
Schnittführung entlang der Linie III-III in Figur 2, Figur 4 einen Längsschnitt
der Justierschiene im Bereich der Gehrungsanschlagschiene bei einer Schnittführung
entlang der Linie IV-IV in Figur 2, Figur 5 eine schematische Darstellung einer
ersten Ausführungsform der Steckloch-Reihen, zur Verdeutlichung der geometrischen
Lagezuordnung der einzelnen Stecklöcher, Figur 6 und 7 schematische Ansichten zweier
weiterer Ausführungsformen der Stecklochreihen.
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In den Figuren 1 und 2 ist eine Format- und Gehrungskreissäge gezeigt,
die ein Bett bzw. ein Gestell 1 und einen sich auf diesem abstützenden Vorschubtisch
2 besitzt.
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Auf dem Vorschubtisch 2 ist eine nachfolgend näher zu beschreibende
Justiereinrichtung für eine Gehrungsanschlagschiene 3 montiert.
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Der. Vorschubtisch 2 ist als relativ weit auskragende, aus Besäumwagen
und Querschlitten bestehende Rolltischwageneinheit ausgeführt. Der Rolltischwagen
besteht aus einer stabilen Stahlblechkonstruktion, die in zwei Kugelführungselementen
mit Abstreifdichtungen auf gehärteter und geschliffener Rundstangenführung laufen.
Die Abstützung der Rolltischwagen-Einheit erfolgt durch zwei Wipprollenpaare 4 in
Bodennähe des Gestells 1. Die Rolltischwagen-Einheit besitzt ein maximales Vorschubmaß
V, das durch die Länge der Führungs-Rundstange 5 festgelegt ist.
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Wie aus Figur 1 ersichtlich ist, trägt der Vorschubtisch
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an seiner planen Oberseite einerseits eine Tischplatte 6 sowie mehrere Werkstück-Auflageschienen
7, deren Höhe der Höhe einer ausziehbaren Werkstückauflage 9 entspricht.
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Die Gehrungsschiene 3 ist über eine besonders ausgestaltete Justiereinrichtung
auf dem Vorschubtisch 2 befestigt.
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Zu dieser Justiereinrichtung gehören zwei in vorbestimmtem Parallelabstand
P zueinander stehende und parallel zur Vorschubrichtung RV ausgerichtete Steckloch-Reihen
10 bzw. 11, die in Figur 2 durch die gestrichelten Linien angedeutet sind. Die Stecklöcher
101 bis 109 bzw. 111 bis 119 stehen zueinander in einer festen geometrischen Lagezuordnung,
die beispielsweise so gewählt sein kann, wie dies in Figur 5 dargestellt ist. In
diesem Fall besitzt die Stecklochreihe 10 mindestens ein Steckloch 101, das als
Fix-Drehpunkt für die Gehrungsanschlagschiene 3 dient.
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Man kann die Stecklochreihe 10 auch als Referenz-Stecklochreihe bezeichnen.
Die andere im Parallelabstand P zur Stecklochreihe 10 verlaufende Stecklochreihe
11 weist Justier-Stecklöcher 111 bis 116 auf, deren Abstand voneinander so gewählt
ist, daß die jeweiligen Verbindungsgeraden 12 bis 17 mit der Vorschubrichtung RV
ganz bestimmte Gehrungs-Anstellwinkel otl bis Ot zwischen 900 und beispielsweise
450 (Verbindungsgerade 17) einschließen.
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Man erkennt aus der Darstellung gemäß Figur 1 und 2, daß der Rolltisch-Vorschubwagen
2 eine zusammenhängende Trägerfläche einerseits für eine als Besäumschlitten fungierende
Tischplatte 6 und andererseits für eine die zweite Stecklochreihe 11 tragende Justierschiene
8 dient. Dadurch ist gewährleistet, daß die einzelnen Stecklöcher in den beiden
Steckloch-Reihen 10 und 11 in einer sehr genauen Lagezuordnung zueinander stehen.
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Jeder Stecklochreihe 10 bzw. 11 ist ein gesonderter Steckzapfen 18
bzw. 19 zugeordnet, der mit den Stecklöchern in Passungseingriff bringbar ist und
dabei die Gehrungsanschlagschiene 3 verschiebefest auf dem Rolltisch-Vorschubwagen
2 fixiert. Man erkennt in Figur 2 mit der Strichpunktierten Linie die Gehrungsanschlagschiene
3', die auf der ersten Lochreihe 10 über das Steckloch 101 und auf der zweiten Steckloch-Reihe
111 über das Steckloch 116 am Tisch befestigt ist. Dadurch verläuft die Gehrungsanschlagschiene
3 parallel zur Geraden 17 gemäß Figur 5, die mit der Vorschubrichtung RV einen Winkel
5 5von 450 einschließt.
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Die erfindungsgemäße genaue Gehrungseinstellung der Gehrungsanschlagschiene
kann man z.B. dadurch erreichen, daß die Steckzapfen 18 bzw. 19 direkt durch die
Gehrungsanschlagschiene 3 verlaufen und mit den Stecklöchern in Passungseingriff
stehen. Um allerdings neben dieser Fixpunkteinstellung weiterhin eine stufenlose
Gehrungswinkeleinstellung aufrecht zu erhalten, erfolgt die Befestigung der Gehrungsanschlagschiene
3 mittels der Steckzapfen 18 bzw. 19 über eine zwischengeschaltete Klemmeinrichtung
20.
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Zu diesem Zweck sind die Steckloch-Reihen 10 bzw. 11 im hinterschnittenen
schienenartigen Längsnuten 21 untergebracht, wobei die der ersten Steckloch-Reihe
10 zugeordnete Längsnut in der Besäumschlittenplatte 6 und die der zweiten Steckloch-Reihe
11 zugeordnete Längsnut 21 in der Justierschiene 8 åusgebildet sind.
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Aus Figur 3 geht das Profil der Justierschiene 8 hervor, die auf der
Oberseite die hinterschnittene schienenartige Längsnut 21 besitzt, die in identischer
Form auch in der Besäumschlittenplatte 6 ausgebildet ist. In den hinterschnittenen
Längsnuten 21 ist mit Passung ein Führungs-
prisma 22 aufgenommen,
das eine dem Außendurchmesser des Steckzapfens 18 bzw. 19 angepaßte Ausnehmung 23
besitzt, die bevorzugterweise von einer eingesetzten Passungsbuchse 24 gebildet
ist. In einem genau und mit möglichst großer Präzision festgelegten Längsabstand
AL trägt das Führungsprisma 22 einen sich normal aus der Längsnut 21 heraus erstreckenden
Dreh- und Klemmzapfen 25, der an seinem oberen und unteren Ende einen Gewindeabschnitt
26 bzw. 27 und im mittleren Bereich einen Lagerabschnitt 28 besitzt, über den er
verschwenkbar eine zweiteilige Klemmpratze 29, 30 lagert. Die Klemmpratze 29, 30
bildet eine aus zwei Teilen bestehende Schwalbenschwanzführung 31, die mit einer
im Querschnitt trapezförmigen Paßführungsleiste 32 in Funktionseingriff steht, die
an die Gehrungsanschlagschiene 3 geschraubt ist. Die Teile 29 und 30 der Schwalbenschwanzführung
31 sind mittels einer von oben auf den Gewindeabschnitt 27 des Zapfens 25 geschraubten
Spannmutter 33 in Klemmkontakt mit der Paßleiste 32 bringbar. Um diesen Klemmkontakt
schnell lösen und wieder herstellen zu können, besitzt die Spannmutter 33 einen
Hebelfortsatz 34. Die Klemmpratze 29, 30 bzw. deren Schwalbenschwanzführungsflächen
sind so genau gearbeitet, daß der Abstand AG von der Achse des Drehzapfens 25 zur
Anschlagfläche 35 der Gehrungsanschlagschiene 3 einen sehr engen Toleranzbereich
besitzt.
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Man erkennt, daß durch diese Konstruktion, vorausgesetzt, daß die
Gehrungsanschlagschiene 3 über identisch ausgebildete Klemmpratzen und Führungsprismen
22 mittels der Steckzapfen 18 bzw. 19 am Vorschubtisch 2 im Bereich bei der Steckloch-Reihen
10 bzw. 11 am Vorschubtisch 2 befestigt ist, die Anschlagfläche 35 der Gehrungsanschlagschiene
3 immer parallel zu einer Geraden verläuft, die durch die Mittelpunkte der Führungsbuchsen
23 in den Führungsprismen 22 verläuft. Dies bedeutet aber, daß die Anschlagfläche
35
immer dann, wenn die Führungsprismen 22 mittels der Steckzapfen
18 bzw. 19 mit ihren Ausnehmungen 23 in Fluchtungslage zu den Stecklöchern der Steckloch-Reihen
10 bzw. 11 gebracht sind, exakt parallel zu den Geraden verlaufen, die durch die
Zentren der gerade wirksamen Stecklöcher geht. Dies erkennt man deutlich aus der
Figur 2, aus der hervorgeht, daß die Verbindungsgerade 17 der Stecklöcher 116 und
101 exakt parallel zur Anschlagfläche 35 der Gehrungsanschlagschiene 3' verläuft.
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Bei dem in Figur 5 dargestellten Ausführungsbeispiel der Steckloch-Reihen-Gestaltung
besitzt jede Steckloch-Reihe 10 bzw. 11 die Länge des Parallelabstands P. Bei dieser
Ausführungsform dient deshalb stets das Steckloch 101 als Fix-Drehpunkt und die
Stecklöcher 111 bis 116 der anderen Steckloch-Reihe 11 als Justier-Stecklöcher.
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Um das Arbeiten mit der erfindungsgemäßen Justiereinrichtung weiter
zu vereinfachen, ist es vorteilhaft, die Steckloch-Reihen 10 bzw. 11 gemäß Figur
6 identisch auszubilden, so daß nunmehr auch das Steckloch 111 als Fix-Drehpunkt
fungieren kann, um die in Figur 5 dargestellten Gehrungswinkel 21 bis 25 mit negativem
Vorzeichen zu erzeugen.
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Zu einer weiteren Vereinfachung der Bedienbarkeit der Justiereinrichtung
gelangt man mit der LochmusterauFteilung gemäß Figur 7. Diese Gestaltung geht durch
Spiegelung der Lochmustergestaltung gemäß Figur 6 um eine durch die Stecklöcher
111 und 101 gehende Vertikalebene EV hervor, die die Normalebene zur Vorschubrichtung
RV darstellt.
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Anstatt der in Figur 7 gezeigten Lochmuster-Gestaltung kann auch eine
andere Lochmuster-Aufteilung gewählt werden, die sich durch Hintereinanderschaltung
zweier iden-
tisch ausgebildeter Lochmuster gemäß Figur 6 ergibt.
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Eine weitere Möglichkeit der Lochmustergestaltung besteht darin, daß
in Figur 6 dargestellte Lochmuster um eine durch die Stecklöcher 116 und 106 gehende,
auf der Vorschubrichtung R V senkrecht stehende Ebene zu spiegeln.
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Diese Lochmustergestaltung ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur
2 gewählt. Auch mit dieser Lochmustergestaltung können mit großer Geschwindigkeit
feste und gängige Gehrungswinkel eingestellt werden.
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Im folgenden soll kurz beschrieben werden, wie man bei der Einstellung
des Gehrungswinkels am besten vorgeht.
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Dazu löst man zunächst die Klemmmuttern 33 und zieht die Steckzapfen
18 bzw. 19 aus den Stecklöchern heraus.
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Nun kann die Gehrungsanschlagschiene 3 ohne Kraftaufwand über den
Vorschubtisch 2 und in beliebiger Winkellage zur Vorschubrichtung VR verschoben
werden. Wenn beispielsweise der in Figur 2 dargestellte Gehrungswinkel von 450 eingestellt
werden soll, wird die rechte Seite der Gehrungsschiene so weit verschoben, bis die
Passungsbuchse 24 in Fluchtung mit dem Steckloch 101 gebracht ist. Durch die sich
fluchtend gegenüberliegenden Löcher steckt man nun den Steckzapfen 18, der identisch
mit dem Steckzapfen 19 ausgebildet ist. Wenn auf diese Weise die Gehrungsschiene
auf der ersten Steckloch-Reihe 10 festgelegt ist, dient der auf dem Führungsprisma
22 befestigte Drehzapfen 25 als Drehpunkt für die Gehrungsanschlagschiene 3. Das
in der Justierschiene 8 geführte Führungsprisma 22 wird nun zusammen mit der Gehrungsanschlagschiene
so weit verschoben, bis die Passungsbuchse 24 mit dem, einem 450-Gehrungswinkel
entsprechenden Steckloch 116 in Fluchtung gelangt.
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Während dieses Verschiebevorgangs kann die Paß- und Führungsleiste
32 in der hinterschnittenen Schwalbenschwanzführung 31 frei gleiten, so daß die
Einstellung mit
geringer Kraft erfolgen kann. Durch diese sich
fluchtend gegenüberliegende Löcher wird nun der andere Steckzapfen 19 gesteckt und
der Gehrungswinkel von 450 ist mit höchster Genauigkeit festgelegt. Nun können die
Klemmmuttern 33 angezogen werden, so daß eine Verschiebung der Gehrungsanschlagleiste
3 ausgeschlossen werden kann.
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Wenn ein Gehrungswinkel eingestellt werden soll, dem kein spezielles
Stecklochpaar in den Lochreihen 10 bzw. 11 zugeordnet ist, so kann die Gehrungsanschlagschiene
3 mittels der in Figur 4 dargestellten Klemmpratzenkonstruktion in jeder beliebigen
Winkellage auch ohne die Steckzapfen 18 bzw. 19 mit den schienenartigen Längsnuten
verklemmt werden. Zu diesem Zweck bedient man sich entweder eines Winkelmessers
oder aber einer auf der Justierschiene 8 fest angebrachten Winkelgradskala, die
auf einen festen Drehpunkt auf der ersten Steckloch-Reihe 10 bezogen ist. Dieser
Drehpunkt kann beispielsweise vom Drehzapfen 25 der Klemmpratze 20 gebildet sein,
deren Führungsprisma 22 über den Steckzapfen 18 und das Steckloch 101 mit dem Besäumwagentisch
6 in Verbindung steht.
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Bevorzugterweise sind die Stecklöcher so angeordnet, daß Gehrungswinkel
von 90°, 750, 67,50, 600, 540 und 450 fest einstellbar sind. Mit diesen Gehrungswinkeln
können ohne Winkeljustiervorgänge 12-Eck-, 8-Eck-, 6-Eck-, 5-Eck- und 4-Eck-Polygone
hergestellt werden.
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Zur weiteren Vereinfachung der Bedienbarkeit der Justiereinrichtung
in Kombination mit der Format- und Gehrungskreissäge ist die Gehrungsanschlagschiene
3 ausziehbar und zusätzlich mit einer Maßskala bis beispielsweise 2600 mm versehen.
Die Gehrungsanschlagschiene 3 besteht bevorzugterweise aus vergütetem Leichtmetallprofil,
und sie weist bevorzugterweise eine abriebfeste eloxierte
Oberfläche
auf. Aus Figur 2 geht hervor, daß die Gehrungsanschlagschiene 3 zusätzlich zwei
umklappbare Längeneinsteller 36 bzw. 37 sowie einen umklappbaren Endanschlag 38
trägt.
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Es soll noch einmal besonders hervorgehoben werden, daß sich das vorstehend
beschriebene Höchstmaß an Justiergenauigkeit des Gehrungswinkels dadurch erzielen
läßt, daß eine kompakte, formstabile und zusammenhängende Rolltisch-Struktur Anwendung
findet, auf der einerseits eine den Besäumwagen bildende Vorschubschlittenplatte
und andererseits die dazu parallel ausgerichtete Justierschiene 8 fest montiert
ist.
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In einer Weiterbildung kann der Rolltisch-Vorschubwagen 2 mit einer
bis zu etwa 1400 mm ausziehbaren Werkstückauflage versehen sein, die aus vergütetem
stranggepreßtem Leichtmetallprofil mit abriebfester eloxierter Oberfläche besteht.
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Der Parallelabstand P der beiden Steckloch-Reihen 10 bzw.
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11 kann aufgrund der gewählten Rolltisch-Vorschubwagenkonstruktion
bis zu 800 mm betragen, so daß der Längsabstand der einzelnen Stecklöcher selbst
bei feinster Gehrungswinkelabstufung relativ groß bleibt.
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