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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verlegen von Brettern
oder ähnlichem
für z. B.
Terrassenbeläge
gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1, wie sie allgemein bei der Herstellung von Belägen für Terrassen,
Balkone, Fassaden, Verkleidungen usw. (insbesondere im Außenbereich)
Verwendung finden.
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Unter „Bretter" werden alle gängigen Verkleidungs-
bzw. Belagelemente, wie Bretter, Bohlen, Profilleisten aus Holz
und/oder Kunststoff oder Mischmaterial verstanden.
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Es
ist bekannt, Holz-, aber auch Kunststoffbretter oder -Bohlen auf
einem Untergrund, z. B. auf Balken (zu letzteren quer verlaufend)
direkt oder indirekt mit Schrauben so zu befestigen, dass zwischen den
Bohlen ein Luftspalt vorhanden ist. Dabei wird in einer ersten Vorgehensweise
zwischen die Bohlen in Längsrichtung
eine Distanzleiste gesteckt und eine Befestigung am Untergrund mittels
vertikal eingebrachter Schrauben vorgenommen. Anschließend werden
die Distanzleisten entfernt. Abgesehen davon, dass trotz der Distanzleisten
der Spalt zwischen den Bohlen nicht immer ausreichend gleichmäßig gelingt,
ist auch die Ausrichtung der eingebrachten Halteschrauben in Abstand
und Linie meist nicht ausreichend sauber.
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Bei
einer bekannten Verlegeweise mithilfe von Doppelwinkelkrallen (z.
B.
DE 102 30 797 C2 )
erfolgt die Fixierung mit Luftspalt der Bohlen untereinander über die
horizontal aus dem vertikalen Steg abstehenden spitzen Krallen oder
Nägel,
während über deren
horizontale Winkelsohlen die Verbindung mit dem Untergrund vorgenommen
wird. Zur Ausübung der
notwendigen Kraft zum Eindrücken
der Stegnägel
wird dabei ein Verlegewerkzeug benutzt, wie es unter anderen im
ZEG Extrablatt, Ausgabe 1/2006 „Sonderbeilage Terrassenholz
Extra 2006", Seite
3 der Firma ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG entnehmbar ist.
Das dort dargestellte Verlegewerkzeug besteht im wesentlichen aus
zwei U-Rahmenteilen, die gegengerichtet und zueinander längsverschieblich
sind. An oder nahe den jeweili gen äußeren Enden ist nach unten
abragend ein Druck- bzw. Zugbacken vorgesehen, zum Hintergreifen
der Außenseiten
von zwei aufeinander folgenden Bohlen. Mithilfe eines Kniehebels
werden die beiden Rahmenteile und die daran vorgesehenen Backen
aufeinander zugeschoben, wodurch die umgriffenen Bretter ebenfalls
aufeinander zu bewegt und gegen die zwischenbefindliche Doppelwinkelkralle
gedrückt
werden, so dass die Nägel
dieser Befestigungsklammern bzw. Doppelwinkelkrallen in die jeweiligen
Dielenseiten eingedrückt
werden. Die zwischenbefindlichen Vertikalstege stellen gleichzeitig
sicher, dass jeweils ein konstanter Abstand zwischen den zusammengedrückten Brettern
bzw. Bohlen vorhanden ist. Dieses bekannte Verlegewerkzeug wurde
zur Verlegung mithilfe von V2A-Winkelkrallen im Hartholzbereich
entwickelt, wofür
eine relativ hohe Druckkraft benötigt wird.
Der Enddruck, über
den die Verschiebebewegung der Rahmenteile verursachenden Kniehebels, beträgt ca. 1.200
kg, wodurch ein entsprechend langer Hebelarm benötigt wird, der in geschlossenem Zustand über das
Gerät in
Längsrichtung
hinausragt, wodurch ein Arbeiten an Flächen mit Endbegrenzungen, wie
Mauerwerk, nicht möglich
ist. Zudem ist die Längen-Einstellbreite
dieses Verlegewerkzeug nur in aufwendiger Weise über eine Innenspindel und spezielle
Werkzeuge möglich.
Auch ist diese Einrichtung nur für
das Verlegen mit den Befestigungsklammern bzw. Doppelwinkelkrallen
(siehe auch
DE 102
30 797 C2 ) vorgesehen und ist nicht für direkt auf dem Untergrund
verschraubte Terrassenbeläge
verwendbar.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Vorrichtung oben genannter Gattung anzugeben,
die relativ leicht, handlich und vielseitig einsetzbar ist, auch
bei Flächen
mit Endbegrenzungen und sowohl für
das geschraubte als auch für
das genagelte Verlegen mit z. B. IGEL
®-Doppelwinkelkrallen
(Befestigungsklammer nach der
DE 102 30 797 C2 ) geeignet ist, dabei gleichmäßige Zwischenräume/Spalte
zwischen den Bohlen sicherstellt sowie bei der geschraubten Variante
eine Einbringung der Halteschrauben in korrekter Ausrichtung in
Abstand und Linie in einfacher Weise erlaubt.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen
sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
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Demgemäß sind die
beiden Rahmenteile der Vorrichtung in ihrer im Einsatz gemeinsamen
Längserstreckung
so gering gehalten, dass die Außenseite des äußeren Rahmenteiles
nicht an oder maximal bis zum Längs-Rand
des jeweils inneren, ersten Brettes heranreicht. Zudem ist dem äußeren Rahmenteil
ein dessen Längserstreckung
bis an den äußeren Rand des
jeweils äußeren, zweiten
Brettes verlängerndes Zug-Längselement
zugeordnet, an dessen äußerem Ende
die äußere Druck-
bzw. Zugplatte angeordnet ist.
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Schließlich ist
vorteilhaft, wenn der Kniehebel so vorgesehen ist, dass er beim
Spannen aus einer nahezu vertikalen entspannten Position nach außen in eine
horizontale, gespannte Position umgelegt wird. Somit ist erfindungsgemäß ein äußerst leichtes, vielseitiges
Gerät bereitgestellt,
das auch in Endbereichen einsetzbar ist, insbesondere da der Kniehebel
in gespannter Situation nach außen
weisend sich erstreckt.
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Es
kann des weiteren von Vorteil sein, wenn das Zug-Längselement
ein vorzugsweise an der Unterseite des Quer-Basisteiles des äußeren U-Rahmenteiles
angebracht ist, nach oben ca. auf Höhenmitte des Basisteiles abgekröpftes Zug-Flachbandes. Dabei
kann auch dieses Zugband zur Längeneinstellbarkeit
geteilt sein und die beiden Bandteile sich überlappend aufeinander längsverschieblich
fixierbar sein. Selbstverständlich
sind dann hier entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass unter
entsprechender Zug-Kraft die beiden Zugbandteile zueinander unverschieblich
gehalten werden, z. B. durch Verzahnungselemente oder ähnlichem.
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Erfindungsgemäß ist das
Hebelsystem mit Kniehebel, Lasche sowie entsprechenden Lagerungen
und/oder Langlöchern
in den beiden Rahmenteilen so ausgebildet, dass die Hebelfunktion
auf Zugwirkung von außen
nach innen arbeitet, also mit beim Spannen nach außen umgelegtem
Hand-Hebelarm, wobei der Hebelarm vorzugsweise bei entspannter Funktion „offen" vertikal und bei
Druck-Funktion „gespannt" horizontal weist,
dabei ins Gerät
hineingehend und nicht über
die Außenkontur
des Gerätes
hinaus ragend.
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Zudem
ist am inneren/unteren Ende des Kniehebels eine Achse vorgesehen,
die durch die Längsschlitze
in den innen liegenden Schenkeln des Innen-Rahmenteiles verschieblich
hindurch tritt und andererseits in den außen liegenden Schenkeln des äußeren Rahmenteiles
festsitzt. In offener Position gesehen ist zugleich oberhalb dieser
Achse mindestens eine Hebelplatte mit ihrem einen Ende angelenkt,
während
sie mit ihrem anderen Ende über
eine Achse einerseits in den Schenkeln des Innen-Rahmenteiles festsitzt
und gleichzeitig verschieblich in Längsschlitzen des äußeren Rahmenteiles
einliegt.
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Vorteilhaft
ist, wenn das Innen-Rahmenteil aus zwei vertikal und gleichzeitig
parallel zueinander ausgerichteten Schenkelplatten besteht, die
durch eine an deren Unterseite befestigte Grundplatte gehalten sind,
an deren Unterseite wiederum der innere Druckbacken vorgesehen ist.
Wenn dann noch die Grundplatte sich in Ihrer Quererstreckung über den Außenrand
der Schenkel des Innenrohrteiles erstreckt und der Druckbacken durch
Nachuntenbiegen mindestens eines Teiles der Grundplatte geformt ist,
wird – trotz
der relativ geringen Längserstreckung des
Vorrichtungsrahmens – eine
einfach herstellbare, stabile und kippsichere Ausführungsform
erhalten.
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In
vorteilhafter Weise besteht der an der Grundplatte vorgesehene Druckbacken
aus zwei zueinander zumindest um die Länge einer Doppelwinkelkralle
beabstandeten Druckbackenteilen (Drucklappen), die durch Einschneiden
und Abbiegen (Abkanten) der Grundplatte einfach herstellbar sind.
So kann der jeweils über
die Rahmenteil-Schenkel abragende Teil der Grundplatte z. B. jeweils
seitlich bis an oder nahe an die Rahmenschenkel seitlich, also in Querrichtung
und dann L-förmig nach
hinten eingeschnitten und danach der entstehende Lappen um 90° nach unten
gebogen werden. Es kann aber auch von hinten nach vorne entlang
der Schenkel parallel eingeschnitten werden und dann die entstehenden seitlichen
beiden Lappen senkrecht nach unten gebogen werden. Dies kann vorzugsweise
stanztechnisch erfolgen, wobei eine höhere Stabilität durch Seiteneinschnitte
und Nachhintenbiegen der Lappen erreicht wird, da dabei die äußeren, zur
Abstützung dienenden
Ecken der Grundplatte stehen bleiben.
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Vorteilhaft
ist auch, wenn die beiden Schenkelplatten des Innen-Rahmenteiles
Teil eines zumindest teilweise U-förmig ausgebildeten Blechzuschnittes
sind und an ihrem äußeren unteren
Enden horizontal nach außen
abstehende Platten aufweisen, welche gemeinsam die Grundplatte bilden.
Hierdurch wird ein besonders einfaches Teil zur Verfügung gestellt,
rein stanztechnisch einteilig herstellbar, somit Material sparend,
da ein ganzer Streifen Plattenmaterial eingespart wird und auch
weitere Bearbeitungsschritte wie Schweißbearbeitung entfallen.
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Von
besonderem Vorteil ist auch, wenn das Zug-Längselement eine am äußeren Rahmenteil
außen
mittig abragende Zugstange ist. Dadurch wird ein einfach und sehr
effizient herstell- und einsetzbares Vorrichtungsteil zur Verfügung gestellt.
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Die
Zugstange ist zudem längeneinstellbar und
teilbar vorsehbar, z. B. durch eine Gewindeverbindung, wobei ein
Hülsenteil
vorzugsweise an der Basis des äußeren Rahmenteiles
befestigt ist, während
ein mit dem Gewindehülsenteil
korrespondierender Gewindebolzen an der äußeren Zugplatte angebracht
ist, oder umgekehrt. Dabei ist das innere Ende der Zugstange an
der Basis des äußeren Rahmenteiles
lösbar
befestigt, z. B. über
eine Schraubverbindung. Sie kann aber auch nach oben aushängbar vorgesehen
sein.
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Durch
die vorzugsweise mittige Teilbarkeit der Zugstange, wodurch eine
relativ große
Einschraubtiefe und somit Längeneinstellspanne
möglich
ist, kann ein rechteckig-plattenförmiges oder ringförmiges Distanzstück auf die
Zugstange aufgeschoben werden, die zwischen die miteinander zu verbindenden
bzw. nebeneinander zu befestigenden Bohlen in ungespanntem Zustand
einschiebbar ist. Dabei kann eine Distanzplatte mit einer Dicke
ausgewählt
und auf die Zugstange aufgezogen werden, die der Breite des gewünschten
Luftspaltes zwischen den Bohlen entspricht, z. B. von 0,5 cm.
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Zum
griffbereiten Verstauen der Distanzplatte bei Nichtgebrauch ist
ein von der im Einsatz unteren Plattenkante im wesentlichen mittig
bis in die Durchgangsbohrung hineinreichender Schlitz vorgesehen,
zum Aufklemmen an einer die beiden Vertikalschenkel des Innen-Rahmenteiles
endseitig horizontal abdeckenden Platte. Selbstverständlich kann
statt einer Zugstange als Zug-Längselement
ein vorzugsweise an der Unterseite des Quer-Basisteiles des äußeren U-Rahmenteiles
ange brachtes, nach oben ca. auf Höhenmitte des Basisteiles abgekröpftes Zug-Flachband vorgesehen
sein. Zur Längenverstellbarkeit
kann dieses ebenfalls geteilt sein, wobei die beiden Teile aufeinanderliegend überlappend
längsverschieblich
fixierbar oder auf andere Weise längsverstell- und fixierbar
ausgebildet sein können.
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Von
Vorteil ist, wenn die äußere, vordere Druckbacken-Platte
rechteckig ausgeführt
ist, mit im wesentlichen mittiger, vorzugsweise lösbarer Befestigung
der Zugstange. Dabei ist die Backenplatte umsetzbar oder rotierbar
auf oder mit der Zugstange angeordnet bzw. verbunden, so dass bedarfsweise
ein Positionswechsel um 180° vornehmbar
ist. Eine Seite/Kante ist gerade und ihr ist eine Durchgangsöffnung zugeordnet,
als Durchtritt für
den nach außen abstehenden
Nagel einer einzubringenden bzw. anzudrückenden Doppelwinkelkralle,
während
die gegenüberliegende
Seite/Kante an Ihrem einen Ende eine Abstufung (Plattenstufe oder
angesetzter Anschlagsstift) besitzt zur positionierenden Anlage
am Auflagebalken. So ist sichergestellt, dass die Schrauben stets
in gleicher Längsposition
im Verhältnis
zum Auflagebalken in diesen eingebracht werden.
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Sind
dann noch an dem Außenmantel
der Zugstange mindestens zwei Bohrbildmarkierungen z. B. in Form
von Umfangsrillen oder bei dem Zugband an der oberen Fläche als
Querrillen vorgesehen, wobei mindestens jeweils eine der Innen- und der Außenkante
des äußeren, anzuschraubenden
Brettes zugeordnet ist. Vorzugsweise sind jeweils mehrere Markierungen
nebeneinander, zugeordnet der jeweiligen Brettseite, an der Zugstange
vorgesehen, in gleichmäßiger Beabstandung
zueinander von z. B. je 0,5 cm Abstand. Dadurch ist es möglich, eine
gleichmäßige Beabstandung
der Schrauben zu den Brett- bzw. Sohlenseiten zu erhalten.
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So
kann mindestens eine, vorzugsweise zwei Markierungen in dem äußeren Backenbereich bzw.
dem äußeren Ende
der Zugstange zugeordnet sein, während
der Position der Distanzplatte in Richtung auf das innere Ende der
Zugstange mindestens drei bis zehn zueinander axial 0,5 cm beabstandete Markierungen
vorgesehen sind.
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Die
Verlegehilfe-Vorrichtung ist somit universell in folgenden Bereichen
einsetzbar:
- • Verlegen von Igel®-Doppelwinkelplatten
in Weichholz.
- • Verlegen
von Holzbohlen (auch Hartholz), die geschraubt werden sollen. Hierzu
dient ein Distanzstück,
das über
die verstellbare Zugstange lose geschoben ist als Fugendistanz.
Das Distanzstück
ist abnehmbar und kann zur Aufbewahrung am Grundkörper der
Verlegehilfe integriert werden.
- • Beim
Verlegen von verschraubten Bohlen werden auch krumme Bohlen bis
zum Fugendistanzstück
gerade ausgerichtet; außerdem
werden über
den Anschlag der Druckplatte und über die Markierungsringe der
Zugstange die einzuschraubenden Halteschrauben in Abstand und Linie
ausgerichtet.
- • Die
Hebelfunktion arbeitet von außen
nach innen. Der Hebel wirkt deshalb beim Verlegen innerhalb von
Begrenzungen wie Mauerwerke nicht störend.
- • Die
Verlegehilfe arbeitet über
ein Kniehebelprinzip und kommt auf einen Enddruck von ca. 500 kg.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele unter Bezug
auf die Zeichnung näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1:
eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung in Ausführung zum
geschraubten Verlegen von Brettern, in entspanntem Zustand;
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2:
eine Perspektivansicht des Grundkörpers mit den inneren Rahmenteilen
in erster Ausführung;
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3:
eine Perspektivansicht des Grundkörpers in zweiter, einteiliger
Ausführung,
mit inneren und äußeren Rahmenteilen
und Hebelsystem;
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4:
eine Ansicht nach Pfeil IV aus 1 auf die
vordere Stirnseite der äußeren Druckplatte;
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5:
eine Ansicht nach Pfeil V aus 1 auf die
Rückseite
der Vorrichtung, die äußeren Druck-Lappen
an der Grundplatte veranschaulichend;
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6:
eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 1, in gespanntem
Zustand;
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7:
eine Draufsicht auf die Vorrichtung in Ausführung und Zustand nach 6;
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8:
einen Schnitt VIII-VIII aus 6, die Anlenkungen
des Kniehebels in den Rahmenteilen veranschaulichend;
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9:
eine Perspektivansicht einer Vorrichtung in Ausführung und Situation wie in 4 dargestellt;
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10:
eine Perspektivansicht ähnlich
wie in 9, in entspanntem Zustand und anderem Sichtwinkel,
insbesondere die Stirnseite der äußere Druckplatte
mit Anschlagzapfen und Nageldurchtrittsloch zeigend;
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11:
eine perspektivische Teilansicht der Vorrichtung beim Einbringen
der Schrauben, die Positionsrillen an der Zugstange für die Ausrichtung
der Halteschrauben veranschaulichend;
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12:
eine perspektivische Oberansicht der Vorrichtung in entspanntem
Zustand und nicht im Einsatz, mit aufgeschraubter Zugstange und
entferntem Druckstück;
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13:
eine Ansicht ähnlich
wie in 12, teilentspannt und nicht
im Einsatz, mit erneut zusammen geschraubter Zugstange, das Druckstück hinten aufgesteckt;
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14:
eine Perspektivansicht einer Doppelwinkelkralle zur Verwendung zur
unsichtbar genagelten oder geschraubten Verlegung von Brettern,
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15:
eine vordere Perspektivansicht der Vorrichtung in Ausführung bzw.
im Einsatz beim Eindrücken
einer Doppelwinkelplatte gemäß 14 in die äußere Längsseite
eines äußeren Brettes,
in Aktion in einem Endbereich;
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16:
eine schematische Seitenansicht ähnlich
wie in 6, jedoch im Einsatz zum unsichtbaren Nageln oder
Schrauben, und
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17:
eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach 16.
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In 1 ist
dargestellt, wie zur Herstellung von z. B. Belägen für Terrassen oder ähnlichem
auf Balken 1 querverlaufend Bretter 2, 3, 4 (in
dieser Ausführungsform)
direkt mit Schrauben 6 so befestigt werden, dass zwischen
den Brettern ein Luftspalt 5 vorhanden ist. Auf den Brettern
aufliegend ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 8 zu
erkennen, die zum genauen Verlegen der Bretter dient, d. h. in genauer Ausrichtung
und mit gleichmäßigem Luftspalt 5.
Die hierfür
verwendete erfindungsgemäße Vorrichtung 8 liegt
dabei in ihrer Längserstreckung
quer über
den Brettern 2, 3, 4, also parallel zu
und über
dem Balken 1.
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Die
Vorrichtung 8 besitzt einen Grundkörper 10, an deren
Unterseite ein quer zur Längserstreckung
des Grundkörpers
ausgerichteter Druckbacken 11 senkrecht nach unten abragt.
Dabei ist die Vorrichtung so auf den Brettern aufgelegt, dass der Druckbacken 11 in
den Luftspalt 5 zwischen den letzten beiden bereits auf
dem Balken 1 festgeschraubten Brettern 2 und 4 hineinreicht.
An der (in der Zeichnung linken) Vorderseite des Grundkörpers 10 ist eine
Zugstange 12 über
eine Schraube 13 befestigt und ragt mit ihrem äußeren Ende über das äußere Brett 2 hinaus
und trägt
an diesem eine Druck/-Zugplatte 14, die das äußere Brett 3 hintergreift.
Dabei ist die Zugstange 12 insbesondere zur Einstellung
der benötigten
Länge zweigeteilt
ausgebildet und besteht aus einem inneren Teil 15 und einem äußeren Teil 16, die
an den einander zugekehrten Seiten hohl und mit Innengewinde 17 ausgestattet
sind und durch eine Gewindespindel 18 miteinander verbunden
sind. Sowohl an dem inneren Teil 15 als auch an dem äußeren Teil 16 sind
Markierungen 19, hier in Form von Umfangsrillen, in gleicher
Beabstandung vorgesehen, die zur jeweils genau beabstandeten Einbringung
der Schrauben 6 in die äußeren Bretter 3 dienen.
Zudem ist zu erkennen, dass auf dem inneren Teil 15 der
Zugstange 12 ein Distanzstück 20 aufgeschoben
sich befindet, das mit seinem unteren, länger ausgebildeten Ende in
den Zwischenraum des ersten, bereits festgeschraubten Brettes 2 und
des dritten, noch unbefestigt lose auf dem Balken 1 aufliegenden
zweiten Brettes 3 hineinragt. Die Dicke des Distanzstückes ist
dabei so ausgelegt, dass sie der erwünschten Breite des Luftspaltes 5 entspricht.
Die Druck-/Zugplatte 14 ist am äußeren Teil 16 der
Gewindespindel stirnseitig über
eine Schraube 21 austauschbar und/oder umsetzbar befestigt.
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Wie
insbesondere aus 1 bis 3 entnehmbar
ist, besteht der Grundkörper 10 aus
zwei Rahmenteilen 23, 27, wobei der innere Rahmenteil 23 zwei
zueinander parallele Schenkel 24 besitzt, die durch eine
an deren Unterseite vorgesehenen Grundplatte 25 zusammengehalten
werden. Zudem besitzt der äußere Rahmenteil 27 ebenfalls
zwei zueinander parallele Schenkel 28 besitzt, die durch
eine vordere Stirnwand 29 auf Abstand zusammengehalten
werden, zu einem im Wesentlichen U-förmigen Gebilde. Die Schenkel 28 des äußeren Rahmenteiles 27 umfassen
die Schenkel 24 des inneren Rahmenteiles 23 flach
anliegend und möglichst
spielfrei längsverschieblich.
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Um
diese beiden Rahmenteile 23, 27 zueinander verschieben
zu können,
ist ein Hebelsystem 30 vorgesehen, das aus einem Kniehebel 31 besteht,
an dessen oberem, knieförmig
abgekröpftem
Ende ein langer Spannhebelarm 32 vorgesehen ist, während an
dessen unterem Ende eine Lagerbohrung 33 vorhanden ist.
Diese Lagerbohrung 33 korrespondiert mit entsprechenden
Lagerbohrungen 34 in den beiden Schenkeln 28 des äußeren Rahmenteiles 27 und mit
Langlöchern 35 in
den Schenkeln 24 des inneren Rahmenteiles 23.
In entsprechend fluchtender Ausrichtung zueinander ist ein Lagerbolzen 36 durch
die Lagerbohrungen 33, 34 und das Langloch 35 hindurchgesteckt,
um den sich der Kniehebel 31 verschwenken lässt. Gleichzeitig
lässt sich
der Kniehebel 31 mitsamt den beiden Schenkeln 28 und
damit dem gesamten äußeren Rahmenteil 27 entlang
der beiden Schenkel 24 des inneren Rahmenteiles 23 und
somit in Längsrichtung
des Grundkörpers 10 und der
gesamten Vorrichtung 8 verschieben. Zu beiden Seiten des
oberen Endes des Kniehebels 31 sind über einen Lagerbolzen 38 zwei
zueinander parallele Laschen 40 schwenkbeweglich befestigt.
Diese Laschen 40 besitzen an Ihrem anderen Ende jeweils eine
Lagerbohrung 39. Ein langer Lagerbolzen 41 ist dabei
durch die Lagerbohrungen 39 der beiden Laschen 40 hindurchgeführt, danach
durch je eine Lagerbohrung 42 in den beiden Schenkeln 24 des
inneren Rahmenteiles 23, um dann durch je ein Langloch 43 in
den Schenkel 28 des äußeren Rahmenteiles 27 hindurchzureichen.
Hierdurch sind die beiden Laschen 40 mit den Schenkeln 24 des
inneren Rahmenteiles 23 schwenkbar, aber unverschieblich
verbunden, während
sie in den Langlöchern 34 der Schenkel 28 des äußeren Rahmenteiles 27 längsverschiebbar
sind. Insbesondere aus 3 lässt sich dabei erkennen, dass
die ganze Verschwenk- und Verschiebebewegung über das Hebelsystem 30 so funktioniert,
dass die Laschen 40 an den Schenkeln 24 und somit
am innen Rahmenteil 23 verschwenkbar festsitzen, so dass
beim Umlegen des Spannhebels aus seiner vertikalen entspannten Position
in die horizontale nach vorne umgelegte Position das untere, am
hinteren Ende des äußeren Rahmenteiles 27 festverschwenkbar
angebrachte Ende des Spannhebels bzw. Kniehebels 31 über seinen
Lagerbolzen 36 in den Langlöchern 35 des inneren
Rahmenteiles 23 in Längsrichtung
verschieblich gleitet. Dabei wird das gesamte äußere Rahmenteil 27 nach
vorne oder hinten verschoben oder gezogen bzw. gedrückt, was
dadurch möglich
ist, dass der Bolzen 41 in die Langlöcher 43 des äußeren Rahmenteiles hineinragt,
ohne das äußere Rahmenteil
bei der Längsverschiebung zu
behindern. Selbstverständlich
könnte
der Lagerbolzen 41 auch nur so kurz ausgestaltet sein,
dass er durch die beiden Laschen 40 und durch die Schenkel 24 des
inneren Rahmenteils bis nahe der Außenflächen der Schenkel 24 reicht,
ohne in das äußere Rahmenteil 27 hineinzureichen.
Jedoch währe
dann das äußere Rahmenteil 27 in
seinem vorderen Abschnitt nicht verlässlich festgehalten geführt und
würde eventuell
nach oben hin abschwenken.
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In 2 ist
in einer Ausführung
der innere Rahmenteil 23 durch zwei plattenförmige Schenkel 24 gebildet,
die durch eine Grundplatte 25 in ihrer parallelen Ausrichtung
zueinander gehalten sind, wobei die Grundplatte 25 die
Außenseiten
der Schenkel 24 flanschartig überragt. An dem rückwärtigen Ende
der Grundplatte 25 und somit des Rahmenteiles 23 ist
ein Druckbacken 11 vorgesehen, als senkrechte Abkantung
des Grundplattenbleches. Gut zu erkennen ist in dieser Darstellung
die Anordnung der beiden Langlöcher 35 sowie
die Lagerbohrungen 42.
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3 zeigt,
wie bereits vorbeschrieben, den Gesamtaufbau des Grundkörpers 10,
bestehend aus dem inneren Rahmenteil 23 und dem äußeren Rahmenteil 27,
die über
das Hebelsystem 30 zusammengehalten und zueinander bewegbar
sind bzw. verschoben werden können.
Es ist zu erkennen, dass bei dem in 3 dargestellten
Grundkörper
der innere Rahmenteil 23 eine andere Ausführung aufweist, als
der in 2 dargestellte, der aus drei Teilen bzw. aus drei
Einzelteilen bzw. drei zusammengeschweißten Einzelteilen besteht.
Zum Unterschied hierzu ist nämlich
der innere Rahmenteil 23 der 3 einteilig hergestellt,
d. h. aus einem einzigen Blechzuschnitt stanztechnisch ausgeformt.
Die beiden Schenkel 24 werden hier durch eine auf dem rückwärtigen Abschnitt
vorgesehene, die beiden Schenkel an ihrer Oberseite quer überspannende
Verbindungswand 44 zusammengehalten. Um für den Spannhebel
ausreichende Bewegungsfreiheit sicherzustellen, ist in dieser Verbindungswand 44 ein
mittiger Längsschlitz 44' eingebracht.
Statt einer durchgehenden Grundplatte sind hier jeweils an der Unterseite
der Schenkel 24 seitlich horizontal abragende Grundflansche 45 vorgesehen,
die zur sicheren Auflage der Vorrichtung bzw. des gesamten Grundkörpers 10 der
Vorrichtung dienen. In diesen Flanschen 45 sind zur Bereitstellung
des oder der Druckbacken 11 L-förmige Einschnitte 46 vorgesehen
und zwar so, dass die dadurch entstehenden Lappen nach unten und
rückwärts gedrückt bzw.
abgekantet umgebogen jeweils einen Druckbacken 11 ergeben.
Selbstverständlich kann
auch von dem rückwärtigen Ende
der Grundflansche 45, nahe der Basis der Schenkel 24 und
parallel zu diesen, ein Einschnitt 46' vorgenommen werden und der dadurch
entstehende Lappen 11' nach unten
und vorne gedrückt
werden, wie durch unterbrochene Linien eingezeichnet, um ebenfalls
einen entsprechenden Druckbacken 11' zu ergeben. Es ist zu erkennen
und auch ohne weiteres verständlich, dass
zwar die durch die gestrichelte Linie dargestellte Einbringweise
des Druckbackens 11' eine
einfachere Ausführung
darstellt, die jedoch nicht so widerstandsfähig gegen den Druck von vorne
ist, wie der Druckbacken 11, der durch den L-förmigen Ausschnitt und durch
Abbiegen nach hinten als Lappen hergestellt ist.
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In 4 ist
dargestellt, wie auf dem Balken 1 das vordere Brett 3 direkt
aufliegt, während
die Druck-/Zugplatte 14 mit ihrer Unterkante 47 auf
dem Balken sich abstützend
aufliegt. In dieser Unterkante 47 ist eine Abstufung vorgesehen,
die einen Anschlagzapfen 48 bildet, über den die Druck-/Zugplatte 14 auch
seitlich einen Anschlag erfährt,
wodurch die gesamte Vorrichtung eine genaue Ausrichtung zu dem die
Bretter tragenden Balken 1 erfährt. Es ist zudem der Kopf
der Schraube 21 zu erkennen, über welche die Druck-/Zugplatte 14 an
der Zugstange 12 stirnseitig befestigt ist.
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Schließlich ist
nahe der Oberkante 49 der Druck-/Zugplatte 14 eine
Durchtrittsöffnung 50 vorgesehen,
die im Zusammenhang mit der Verwendung der Vorrichtung zur Montage
der Bretter über
die geschilderten bekannten Doppelwinkelkrallen zum Einsatz kommt,
wie in 14 bis 17 dargestellt.
Dafür ist
dann die Druck-/Zugplatte 14 um
180° zu
verschwenken, so dass die Oberkante 49 zur Auflage auf
dem Balken 1 kommt.
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Die
in 5 dargestellte Rückansicht des Grundkörpers 10 veranschaulicht
gleichzeitig die Verwendung der Vorrichtung bei der Montage mit Doppelwinkelkrallen 52,
wobei zu erkennen ist, dass eine solche Kralle über ihre Sohlenflansche 53 auf dem
Balken 1 aufliegt, während
das Brett 2 auf der Oberseite der Sohlenflansche 53 aufliegt,
wodurch zwischen Brett 2 und Balken 1 ein Luftspalt vorhanden
ist. Der vertikale Doppelsteg 54 reicht dabei zwischen
die beiden Druckbacken 11, 11' des inneren Rahmenteiles 23,
bzw. der Rahmenteil 23 ist so ausgelegt, dass der lichte
Abstand zwischen seinen beiden Druckbacken 11, 11' ein Umfassen
des vertikalen Steges 54 der Doppelwinkelkralle 52 erlaubt, ohne
Probleme und versehentliche Abdeckung. Es kann auch soweit gegangen
werden, dass durch dieses Umfassen der Doppelwinkelkralle 52 über die beiden
Druckbacken 11 ein Zentrieren des Innenrahmenteiles 23 und
somit des gesamten Grundkörpers 10 der
Vorrichtung erlaubt wird.
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6 zeigt
die gleiche Ansicht und die gleiche Ausführungsform wie 1,
nur dass hier die Vorrichtung in gespanntem Zustand dargestellt
ist, also mit nach vorne gedrückter
Position des Spannhebels 32. Es ist zu erkennen, wie hier,
also im gespannten Zustand, die Druck-/Zugplatte 14 mit
ihrer Rückseite
fest an der vorderen Längsseite
des Brettes 3 anliegt und die beiden Bretter 2 und 3 gleichzeitig
zu beiden Flachseiten des Distanzstückes 20 satt anliegen,
so dass auch zwischen den beiden Brettern 2 und 3 der
durch die Dicke des Distanzstückes
vorgegebene Luftspalt 5 vorhanden ist. Zudem ist zu erkennen,
dass in diesem gespannten Zustand die beiden Rahmenteile, nämlich der
innere Rahmenteil 23 und der äußere Rahmenteil 27,
maximal ineinander geschoben sich befinden, während bei der in 1 dargestellten
entspannten Situation die beiden Rahmenteile maximal auseinandergeschoben
bzw. auseinandergezogen sind bzw. dargestellt sind. Es ist auch
klar zu erkennen, dass in gespannter Situation und dabei in horizontaler
Lage der Laschen 40 und des Kniehebels 31 auch
die zugehörigen
Lagerbolzen 36, 38, 41 auf horizontaler
Linie zueinander angeordnet sind bzw. sich befinden. In 6 ist
auch dargestellt, wie bei Nichtverwendung des Distanzstückes 20,
z. B. bei der Befestigungsmontage der Bretter über Doppelwinkelkrallen (also
in ungeschraubter Befestigung, bei der ein Distanzstück 20 nicht
benötigt
wird, da der entsprechende Abstand zwischen den Brettern durch den
vertikalen Steg der Doppelwinkelkrallen sichergestellt wird) das
Distanzstück 20 hinten
an der Vorrichtung, und zwar an der Verbindungswand 44 der
Schenkel 24 aufgesteckt, aufbewahrt wird. Hierfür ist das
Distanzstück 20,
das eine mittige Bohrung 55 besitzt, über die es auf der Zugstange 12 aufschiebbar
ist, noch zusätzlich
mit einem Schlitz 56 ausgerüstet, der der Dicke der Verbindungswand 44 entspricht.
Um ein ausreichendes Auseinanderdrücken des Schlitzes 56 zum
elastischen Umgreifen der Verbindungswand 44 zu ermöglichen,
ist fluchtend zum Schlitz 56 diagonal entgegengesetzt an
der Bohrung 55 noch ein Einschnitt 57 vorhanden,
der in der entsprechenden Zone das verbleibende Material bis auf
eine elastische Dicke verringert.
-
Aus 7 (gleiche
Situation und gleiche Ausführungsform
wie 6, jedoch in Ansicht von oben) ist insbesondere
die Anordnung der Vorrichtung in Bezug auf die befestigten bzw.
zu befestigenden Bretter 2, 3, 4 sehr
anschaulich zu erkennen. Insbesondere ist zu erkennen, wie der Grundkörper 10 über die
Druckbacken 11 an der rückwärtigen Längsseite
des Brettes 2 anliegt, während die Rückseite der Druck-/Zugplatte 14 an
der vorderen Längsseite des
Brettes 3 unter Druck ansteht. Zwischen den beiden Brettern 2 und 3 befindet
sich eingespannt das Distanzstück 20.
Auf dem inneren Teil 15 und dem äußeren Teil 16 der
Zugstange 12 sind, wie bereits vorerwähnt, die ringförmigen Markierungen 19 vorgesehen,
und es ist zu erkennen, dass die Schrauben 6 genau nach
diesen Markierungen ausrichtbar sind bzw. ihr Abstand zur jeweiligen
Längsseite
des Brettes 3, wobei hier angedeutet ist, dass z. B. jeweils
in Höhe
der dritten Markierungslinie jeweils die Schraube 6 einzubringen
ist. Auch in der linearen Ausrichtung zueinander kann ein genaues
Bild erhalten werden, indem der Bohrer jeweils entsprechend nahe
an der Zugstange vorbeigeführt
wird (siehe auch 11).
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In 8 ist
nochmals deutlich im Schnitt dargestellt, wie die Rahmenteile 23, 27 und
die Hebelteile des Hebelsystems 30 in gespanntem Zustand
der Vorrichtung zueinander angeordnet sind. Es ist zu erkennen,
dass die Schenkel 28 des äußeren Rahmenteiles 27 die
Schenkel 24 des inneren Rahmenteiles 23 flach
anliegend umgreifen und innerhalb der Schenkel 24 des inneren
Rahmenteiles 23 die beiden Laschen 40 an deren
Innenflanken 34 anliegen. Zwischen den Laschen 40 befindet
sich der Kniehebel 31 eingeschlossen, wobei all diese Schenkel,
Laschen und Hebelteile, plattenförmigen
oder flachen Teile, jeweils flach aufeinanderliegend und zueinander
bewegbar sind. Es ist auch zu erkennen, wie die Bolzen 36, 38, 41 in
Querrichtung die entsprechenden Teile durchdringen.
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9 zeigt
ebenfalls (wie 6 und 7) die Vorrichtung
in gespanntem Zustand, wobei durch die perspektivische Ansicht deren
Anordnung und Funktion gut zu erkennen ist, nämlich wie die auf dem Balken 1 quer
aufliegenden Bretter 2 und 3 einerseits durch
die Druckbacken 11 und andererseits durch die Druck-/Zugplatte 14 unter
Druck bzw. Zug zusammengehalten werden, mit zwischengestecktem Distanzstück 20.
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10 zeigt
die gleiche Vorrichtung wie in 9, jedoch
in entspanntem Zustand mit senkrecht nach oben weisendem Spannhebelarm 32.
Es ist hier besonders gut zu erkennen, wie die Druck-/Zugplatte 14 in
leichtem Abstand zur Außenkante
des äußeren Brettes 3 auf
dem Balken 1 aufliegt, während ihr Anschlagzapfen 48 seitlich
den Balken 1 umgreift. Hierdurch ist eine genaue Ausrichtung
der Zugstange 12 und somit der gesamten Vorrichtung im
Verhältnis zum
Balken 1 abgesichert. Selbstverständlich verbleibt diese Ausrichtung
auch nach Umlegen des Spannhebelarmes 32, durch dessen
Umschwenken nach vorne und Spannen der Vorrichtung und somit der
beiden Bretter 2 und 3 zueinander.
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Aus 11 ist
zu erkennen, wie in gespanntem Zustand der Vorrichtung und damit
der Bretter 2 und 3 zueinander, der Spannhebelarm 32 nach
vorne umgelegt bis in horizontaler Ausrichtung seines unteren Abschnittes
sich befindet und wie eine Schraube 6 in Höhe einer
Markierung 19 der Zugstange 12 über ein
Schraubwerkzeug 58 in das Brett 3 eingebracht wird,
bzw. das Ansetzen von Schraube und Werkzeug zu dieser Tätigkeit.
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In 12 ist
veranschaulicht, wie zur geschraubten Befestigung der Bretter die
entspannte Vorrichtung, also mit vertikal nach oben weisendem Spannhebel 32 und
damit komplett nach vorne verschobenem Rahmenteil 27, die
Zugstange 12 auseinandergeschraubt ist, so dass nur noch
das innere Teil 15 am äußeren Rahmenteil 27 dranbleibt,
während
das äußere Teil 16 mit
der Gewindespindel 18 abgetrennt ist. Das Distanzstück 20 kann
nun über seine
Bohrung 55 auf die Zugstange 12 bzw. das innere
Teil 15 aufgeschoben und danach der die Druck-/Zugplatte 14 tragende, äußere Teil 16 der Zugstange über die
Gewindespindel 18 wieder am inneren Teil 15 der
Zugstange auf gewünschte
Länge eingeschraubt
werden. Es ist somit zu erkennen, dass eine leichte Formumrüstung, also
von der direkt aufgeschraubten Verbindung auf die unsichtbare Befestigung über Doppelwinkelkrallen,
möglich
ist.
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In 13 ist
die halb entspannte Vorrichtung aufgezeigt, bei der nun die Zugstange 12 erneut
zusammengeschraubt worden ist, so dass die Druck-/Zugplatte 14 mit
dem Anschlagzapfen nach oben weisend ausgerichtet ist und das Distanzstück sicher
verstaut ist bis zum nächsten
Gebrauch, aufgeschoben auf der rückwärtigen Verbindungswand 44 des
inneren Rahmenteiles 23 des Grundkörpers 10.
-
14 dient
lediglich dem besseren Verständnis
der unsichtbar genagelten Befestigung bzw. Montage der Bretter auf
dem Untergrund und zeigt die aus der
DE 102 30 797 C2 bekannte Doppelwinkelkralle.
Es ist zu erkennen, wie diese Doppelwinkelkralle einen vertikalen
Doppelsteg
54 besitzt, aus der zu beiden Flachseiten schnabelähnliche
Nägel
41 herausragen,
während
an der Unterseite Sohlenflansche
53 abstehen, in denen
jeweils ein Schraubloch
60 vorgesehen ist.
-
In 15 ist
veranschaulicht, wie bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei entspannter
Stellung des Spannhebels 32 die Druck-/Zugplatte 14 das äußere Brett 3 hintergreift
und gleichzeitig den hier nicht erkennbaren vertikalen Steg einer
auf dem Balken 1 aufstehenden Doppelwinkelkralle 52 hintergreift.
Dabei steht die hier als Auflage dienende Oberkante 49 der
Druck-/Zugplatte 14 auf der Oberseite des äußeren Sohlenflansches 53 der
Doppelwinkelkralle 52 auf, ohne das Schraubloch 60 zu
verdecken, während
der zweite Sohlenflansch 53' unter das
Brett 3 geschoben sich befindet. Gleichzeitig ist zu erkennen,
wie ein Nagel 51 des vertikalen Steges der Doppelwinkelkralle
durch die Öffnung 50 in
der Druck-/Zugplatte 14 ungehindert
hindurch tritt. Beim Umlegen des Spannhebels 32 in seine
unterste, horizontale Stellung, wird die Druck-/Zugplatte 14 an
die äußere Seite
des Brettes 3 herangezogen und zieht dabei auch die Doppelwinkelkralle
bis auf Anlage von deren vertikalem Steg an die äußere Längsseite des Brettes 3 heran,
wie dies auch gut ersichtlich ist aus 16 und 17.
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16 und 17 veranschaulichen
die vorhergehend geschilderte Situation, nämlich die im gespannten Zustand
die zwei Bretter 2 und 3 umgreifende Vorrichtung,
wobei sich zwischen den Brettern 2 und 3 bereits
jeweils eine Doppelwinkelkralle 52 fest im Einsatz befindet.
Dabei liegen die Bretter jeweils auf den Sohlenflanschen 53 auf,
der vertikale Steg 54 ragt jeweils zwischen die sich gegenüberstehende
Stirnseiten der Bretter hinein und bestimmt den verbleibenden Luftspalt 5,
während
die Nägel 51 in
die Längsseiten
der Bretter fest eingedrückt
sind. An der äußeren Längsseite
des Brettes 3 ist zu erkennen, wie die Doppelwinkelkralle 52 sich
mit ihrem rechten Sohlenflansch unter das Brett 3 geschoben befindet,
während
ihr rechter Nagel 51 in das Brett 3 fest eingedrückt ist.
Der vertikale Steg 54 ist dabei zwischen der Längsseite
des Brettes 3 und der Rückseite
der Druck-/Zugplatte 14 fest
eingespannt, wobei der linke Nagel durch die Öffnung 50 der Druck-/Zugplatte 14 frei
herausragt. Nach dem hierbei erfolgten Gerade-Richten des Brettes 3 kann
nun die Doppelwinkelkralle 52 über das in ihrem linken, frei
herausragenden Sohlenflansch 53 vorhandenen Bohrloch 60 und
eine Schraube 61 am Balken 1 festgeschraubt werden.
Dadurch wird die durch das Spannen der Vorrichtung erhaltene gerade
Position des Brettes fixiert bzw. festgehalten.
-
- 1
- Balken
(Untergrund)
- 2
- erstes
Brett, inneres
- 3
- zweites
Brett, äußeres
- 4
- Rand-Brett
- 5
- Luftspalt
- 6
- Schrauben
- 7
-
- 8
- Vorrichtung
- 9
-
- 10
- Grundkörper
- 11
- Druckbacken
- 12
- Zugstange
(-Längselement)
- 13
- Schraube
- 14
- Druck-/Zugplatte
(-Backen)
- 15
- innerer
Teil
- 16
- äußerer Teil
- 17
- Innengewinde
- 18
- Gewindespindel
- 19
- Markierung
- 20
- Distanzstück
- 21
- Schraube
- 22
-
- 23
- innerer
Rahmen
- 24
- Schenkel
- 25
- Grundplatte
- 26
-
- 27
- äußerer Rahmenteil
- 28.
- Schenkel
- 29
- Stirnwand
- 30
- Hebelsystem
- 31
- Kniehebel
- 32
- Spannhebel-Arm
- 33
- Lagerbohrung
- 34
- Lagerbohrung
- 35
- Langloch
- 36
- Lagerbolzen
- 37
-
- 38
- Lagerbolzen
- 39
- Lagerbohrung
- 40
- Lasche
- 41
- Lagerbolzen
- 42
- Lagerbohrung
- 43
- Langloch
- 44
- Verbindungswand
- 44'
- Längsschlitz
- 45
- Grundflansch
- 46
- Einschnitt
- 47
- Unterkante
- 48
- Anschlagzapfen
- 49
- Oberkante
- 50
- (Durchtritt-)Öffnung
- 51
- Nägel
- 52
- Doppelwinkelkralle
- 53
- Sohlenflansch
- 54
- vertikaler
Steg
- 55
- Bohrung
- 56
- Schlitz
- 57
- Einschnitt
- 58
- Schraubwerkzeug
- 59
-
- 60
- Schraubloch
- 61
- Schraube