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DE102008018072B3 - Vorrichtung zum Verlegen von Brettern für z.B. Terrassenbeläge - Google Patents

Vorrichtung zum Verlegen von Brettern für z.B. Terrassenbeläge Download PDF

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DE102008018072B3
DE102008018072B3 DE102008018072A DE102008018072A DE102008018072B3 DE 102008018072 B3 DE102008018072 B3 DE 102008018072B3 DE 102008018072 A DE102008018072 A DE 102008018072A DE 102008018072 A DE102008018072 A DE 102008018072A DE 102008018072 B3 DE102008018072 B3 DE 102008018072B3
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Dieter Reif
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Abstract

Die Vorrichtung zum Verlegen von Brettern oder Ähnlichem für Terrassenbeläge besitzt zwei zueinander längsverschiebliche Rahmenteile (23, 27) mit zueinander parallelen Schenkeln (24, 28), die jeweils mit einem quer ausgerichteten Druck-/Zug-Backen versehen sind, wobei ein jeder Backen eine Außenlängsseite von zwei aufeinander folgenden Holzbrettern (2, 3) außen hintergreift. Zudem ist ein Hebelsystem (30) vorgesehen, mit Kniehebel zum Verschieben der beiden Rahmenteile und somit der jeweils zugeordneten Backen zueinander. Die beiden Rahmenteile sind dabei in ihrer im Einsatz gemeinsamen Längserstreckung so gering gehalten, dass die Außen-Basisseite (29) des äußeren Rahmenteiles (27) nicht oder max. bis an den äußeren Längsrand des jeweils inneren, ersten Brettes (2) heranreicht. Zudem ist dem äußeren Rahmenteil (27) ein dessen Längserstreckung bis an den äußeren Rand des jeweils zweiten äußeren Bretts (3) verlängerndes Zug-Längselement (12) zugeordnet, an dessen äußerem Ende die äußere Druck-/Zugplatte (14) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verlegen von Brettern oder ähnlichem für z. B. Terrassenbeläge gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, wie sie allgemein bei der Herstellung von Belägen für Terrassen, Balkone, Fassaden, Verkleidungen usw. (insbesondere im Außenbereich) Verwendung finden.
  • Unter „Bretter" werden alle gängigen Verkleidungs- bzw. Belagelemente, wie Bretter, Bohlen, Profilleisten aus Holz und/oder Kunststoff oder Mischmaterial verstanden.
  • Es ist bekannt, Holz-, aber auch Kunststoffbretter oder -Bohlen auf einem Untergrund, z. B. auf Balken (zu letzteren quer verlaufend) direkt oder indirekt mit Schrauben so zu befestigen, dass zwischen den Bohlen ein Luftspalt vorhanden ist. Dabei wird in einer ersten Vorgehensweise zwischen die Bohlen in Längsrichtung eine Distanzleiste gesteckt und eine Befestigung am Untergrund mittels vertikal eingebrachter Schrauben vorgenommen. Anschließend werden die Distanzleisten entfernt. Abgesehen davon, dass trotz der Distanzleisten der Spalt zwischen den Bohlen nicht immer ausreichend gleichmäßig gelingt, ist auch die Ausrichtung der eingebrachten Halteschrauben in Abstand und Linie meist nicht ausreichend sauber.
  • Bei einer bekannten Verlegeweise mithilfe von Doppelwinkelkrallen (z. B. DE 102 30 797 C2 ) erfolgt die Fixierung mit Luftspalt der Bohlen untereinander über die horizontal aus dem vertikalen Steg abstehenden spitzen Krallen oder Nägel, während über deren horizontale Winkelsohlen die Verbindung mit dem Untergrund vorgenommen wird. Zur Ausübung der notwendigen Kraft zum Eindrücken der Stegnägel wird dabei ein Verlegewerkzeug benutzt, wie es unter anderen im ZEG Extrablatt, Ausgabe 1/2006 „Sonderbeilage Terrassenholz Extra 2006", Seite 3 der Firma ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG entnehmbar ist. Das dort dargestellte Verlegewerkzeug besteht im wesentlichen aus zwei U-Rahmenteilen, die gegengerichtet und zueinander längsverschieblich sind. An oder nahe den jeweili gen äußeren Enden ist nach unten abragend ein Druck- bzw. Zugbacken vorgesehen, zum Hintergreifen der Außenseiten von zwei aufeinander folgenden Bohlen. Mithilfe eines Kniehebels werden die beiden Rahmenteile und die daran vorgesehenen Backen aufeinander zugeschoben, wodurch die umgriffenen Bretter ebenfalls aufeinander zu bewegt und gegen die zwischenbefindliche Doppelwinkelkralle gedrückt werden, so dass die Nägel dieser Befestigungsklammern bzw. Doppelwinkelkrallen in die jeweiligen Dielenseiten eingedrückt werden. Die zwischenbefindlichen Vertikalstege stellen gleichzeitig sicher, dass jeweils ein konstanter Abstand zwischen den zusammengedrückten Brettern bzw. Bohlen vorhanden ist. Dieses bekannte Verlegewerkzeug wurde zur Verlegung mithilfe von V2A-Winkelkrallen im Hartholzbereich entwickelt, wofür eine relativ hohe Druckkraft benötigt wird. Der Enddruck, über den die Verschiebebewegung der Rahmenteile verursachenden Kniehebels, beträgt ca. 1.200 kg, wodurch ein entsprechend langer Hebelarm benötigt wird, der in geschlossenem Zustand über das Gerät in Längsrichtung hinausragt, wodurch ein Arbeiten an Flächen mit Endbegrenzungen, wie Mauerwerk, nicht möglich ist. Zudem ist die Längen-Einstellbreite dieses Verlegewerkzeug nur in aufwendiger Weise über eine Innenspindel und spezielle Werkzeuge möglich. Auch ist diese Einrichtung nur für das Verlegen mit den Befestigungsklammern bzw. Doppelwinkelkrallen (siehe auch DE 102 30 797 C2 ) vorgesehen und ist nicht für direkt auf dem Untergrund verschraubte Terrassenbeläge verwendbar.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung oben genannter Gattung anzugeben, die relativ leicht, handlich und vielseitig einsetzbar ist, auch bei Flächen mit Endbegrenzungen und sowohl für das geschraubte als auch für das genagelte Verlegen mit z. B. IGEL®-Doppelwinkelkrallen (Befestigungsklammer nach der DE 102 30 797 C2 ) geeignet ist, dabei gleichmäßige Zwischenräume/Spalte zwischen den Bohlen sicherstellt sowie bei der geschraubten Variante eine Einbringung der Halteschrauben in korrekter Ausrichtung in Abstand und Linie in einfacher Weise erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Demgemäß sind die beiden Rahmenteile der Vorrichtung in ihrer im Einsatz gemeinsamen Längserstreckung so gering gehalten, dass die Außenseite des äußeren Rahmenteiles nicht an oder maximal bis zum Längs-Rand des jeweils inneren, ersten Brettes heranreicht. Zudem ist dem äußeren Rahmenteil ein dessen Längserstreckung bis an den äußeren Rand des jeweils äußeren, zweiten Brettes verlängerndes Zug-Längselement zugeordnet, an dessen äußerem Ende die äußere Druck- bzw. Zugplatte angeordnet ist.
  • Schließlich ist vorteilhaft, wenn der Kniehebel so vorgesehen ist, dass er beim Spannen aus einer nahezu vertikalen entspannten Position nach außen in eine horizontale, gespannte Position umgelegt wird. Somit ist erfindungsgemäß ein äußerst leichtes, vielseitiges Gerät bereitgestellt, das auch in Endbereichen einsetzbar ist, insbesondere da der Kniehebel in gespannter Situation nach außen weisend sich erstreckt.
  • Es kann des weiteren von Vorteil sein, wenn das Zug-Längselement ein vorzugsweise an der Unterseite des Quer-Basisteiles des äußeren U-Rahmenteiles angebracht ist, nach oben ca. auf Höhenmitte des Basisteiles abgekröpftes Zug-Flachbandes. Dabei kann auch dieses Zugband zur Längeneinstellbarkeit geteilt sein und die beiden Bandteile sich überlappend aufeinander längsverschieblich fixierbar sein. Selbstverständlich sind dann hier entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass unter entsprechender Zug-Kraft die beiden Zugbandteile zueinander unverschieblich gehalten werden, z. B. durch Verzahnungselemente oder ähnlichem.
  • Erfindungsgemäß ist das Hebelsystem mit Kniehebel, Lasche sowie entsprechenden Lagerungen und/oder Langlöchern in den beiden Rahmenteilen so ausgebildet, dass die Hebelfunktion auf Zugwirkung von außen nach innen arbeitet, also mit beim Spannen nach außen umgelegtem Hand-Hebelarm, wobei der Hebelarm vorzugsweise bei entspannter Funktion „offen" vertikal und bei Druck-Funktion „gespannt" horizontal weist, dabei ins Gerät hineingehend und nicht über die Außenkontur des Gerätes hinaus ragend.
  • Zudem ist am inneren/unteren Ende des Kniehebels eine Achse vorgesehen, die durch die Längsschlitze in den innen liegenden Schenkeln des Innen-Rahmenteiles verschieblich hindurch tritt und andererseits in den außen liegenden Schenkeln des äußeren Rahmenteiles festsitzt. In offener Position gesehen ist zugleich oberhalb dieser Achse mindestens eine Hebelplatte mit ihrem einen Ende angelenkt, während sie mit ihrem anderen Ende über eine Achse einerseits in den Schenkeln des Innen-Rahmenteiles festsitzt und gleichzeitig verschieblich in Längsschlitzen des äußeren Rahmenteiles einliegt.
  • Vorteilhaft ist, wenn das Innen-Rahmenteil aus zwei vertikal und gleichzeitig parallel zueinander ausgerichteten Schenkelplatten besteht, die durch eine an deren Unterseite befestigte Grundplatte gehalten sind, an deren Unterseite wiederum der innere Druckbacken vorgesehen ist. Wenn dann noch die Grundplatte sich in Ihrer Quererstreckung über den Außenrand der Schenkel des Innenrohrteiles erstreckt und der Druckbacken durch Nachuntenbiegen mindestens eines Teiles der Grundplatte geformt ist, wird – trotz der relativ geringen Längserstreckung des Vorrichtungsrahmens – eine einfach herstellbare, stabile und kippsichere Ausführungsform erhalten.
  • In vorteilhafter Weise besteht der an der Grundplatte vorgesehene Druckbacken aus zwei zueinander zumindest um die Länge einer Doppelwinkelkralle beabstandeten Druckbackenteilen (Drucklappen), die durch Einschneiden und Abbiegen (Abkanten) der Grundplatte einfach herstellbar sind. So kann der jeweils über die Rahmenteil-Schenkel abragende Teil der Grundplatte z. B. jeweils seitlich bis an oder nahe an die Rahmenschenkel seitlich, also in Querrichtung und dann L-förmig nach hinten eingeschnitten und danach der entstehende Lappen um 90° nach unten gebogen werden. Es kann aber auch von hinten nach vorne entlang der Schenkel parallel eingeschnitten werden und dann die entstehenden seitlichen beiden Lappen senkrecht nach unten gebogen werden. Dies kann vorzugsweise stanztechnisch erfolgen, wobei eine höhere Stabilität durch Seiteneinschnitte und Nachhintenbiegen der Lappen erreicht wird, da dabei die äußeren, zur Abstützung dienenden Ecken der Grundplatte stehen bleiben.
  • Vorteilhaft ist auch, wenn die beiden Schenkelplatten des Innen-Rahmenteiles Teil eines zumindest teilweise U-förmig ausgebildeten Blechzuschnittes sind und an ihrem äußeren unteren Enden horizontal nach außen abstehende Platten aufweisen, welche gemeinsam die Grundplatte bilden. Hierdurch wird ein besonders einfaches Teil zur Verfügung gestellt, rein stanztechnisch einteilig herstellbar, somit Material sparend, da ein ganzer Streifen Plattenmaterial eingespart wird und auch weitere Bearbeitungsschritte wie Schweißbearbeitung entfallen.
  • Von besonderem Vorteil ist auch, wenn das Zug-Längselement eine am äußeren Rahmenteil außen mittig abragende Zugstange ist. Dadurch wird ein einfach und sehr effizient herstell- und einsetzbares Vorrichtungsteil zur Verfügung gestellt.
  • Die Zugstange ist zudem längeneinstellbar und teilbar vorsehbar, z. B. durch eine Gewindeverbindung, wobei ein Hülsenteil vorzugsweise an der Basis des äußeren Rahmenteiles befestigt ist, während ein mit dem Gewindehülsenteil korrespondierender Gewindebolzen an der äußeren Zugplatte angebracht ist, oder umgekehrt. Dabei ist das innere Ende der Zugstange an der Basis des äußeren Rahmenteiles lösbar befestigt, z. B. über eine Schraubverbindung. Sie kann aber auch nach oben aushängbar vorgesehen sein.
  • Durch die vorzugsweise mittige Teilbarkeit der Zugstange, wodurch eine relativ große Einschraubtiefe und somit Längeneinstellspanne möglich ist, kann ein rechteckig-plattenförmiges oder ringförmiges Distanzstück auf die Zugstange aufgeschoben werden, die zwischen die miteinander zu verbindenden bzw. nebeneinander zu befestigenden Bohlen in ungespanntem Zustand einschiebbar ist. Dabei kann eine Distanzplatte mit einer Dicke ausgewählt und auf die Zugstange aufgezogen werden, die der Breite des gewünschten Luftspaltes zwischen den Bohlen entspricht, z. B. von 0,5 cm.
  • Zum griffbereiten Verstauen der Distanzplatte bei Nichtgebrauch ist ein von der im Einsatz unteren Plattenkante im wesentlichen mittig bis in die Durchgangsbohrung hineinreichender Schlitz vorgesehen, zum Aufklemmen an einer die beiden Vertikalschenkel des Innen-Rahmenteiles endseitig horizontal abdeckenden Platte. Selbstverständlich kann statt einer Zugstange als Zug-Längselement ein vorzugsweise an der Unterseite des Quer-Basisteiles des äußeren U-Rahmenteiles ange brachtes, nach oben ca. auf Höhenmitte des Basisteiles abgekröpftes Zug-Flachband vorgesehen sein. Zur Längenverstellbarkeit kann dieses ebenfalls geteilt sein, wobei die beiden Teile aufeinanderliegend überlappend längsverschieblich fixierbar oder auf andere Weise längsverstell- und fixierbar ausgebildet sein können.
  • Von Vorteil ist, wenn die äußere, vordere Druckbacken-Platte rechteckig ausgeführt ist, mit im wesentlichen mittiger, vorzugsweise lösbarer Befestigung der Zugstange. Dabei ist die Backenplatte umsetzbar oder rotierbar auf oder mit der Zugstange angeordnet bzw. verbunden, so dass bedarfsweise ein Positionswechsel um 180° vornehmbar ist. Eine Seite/Kante ist gerade und ihr ist eine Durchgangsöffnung zugeordnet, als Durchtritt für den nach außen abstehenden Nagel einer einzubringenden bzw. anzudrückenden Doppelwinkelkralle, während die gegenüberliegende Seite/Kante an Ihrem einen Ende eine Abstufung (Plattenstufe oder angesetzter Anschlagsstift) besitzt zur positionierenden Anlage am Auflagebalken. So ist sichergestellt, dass die Schrauben stets in gleicher Längsposition im Verhältnis zum Auflagebalken in diesen eingebracht werden.
  • Sind dann noch an dem Außenmantel der Zugstange mindestens zwei Bohrbildmarkierungen z. B. in Form von Umfangsrillen oder bei dem Zugband an der oberen Fläche als Querrillen vorgesehen, wobei mindestens jeweils eine der Innen- und der Außenkante des äußeren, anzuschraubenden Brettes zugeordnet ist. Vorzugsweise sind jeweils mehrere Markierungen nebeneinander, zugeordnet der jeweiligen Brettseite, an der Zugstange vorgesehen, in gleichmäßiger Beabstandung zueinander von z. B. je 0,5 cm Abstand. Dadurch ist es möglich, eine gleichmäßige Beabstandung der Schrauben zu den Brett- bzw. Sohlenseiten zu erhalten.
  • So kann mindestens eine, vorzugsweise zwei Markierungen in dem äußeren Backenbereich bzw. dem äußeren Ende der Zugstange zugeordnet sein, während der Position der Distanzplatte in Richtung auf das innere Ende der Zugstange mindestens drei bis zehn zueinander axial 0,5 cm beabstandete Markierungen vorgesehen sind.
  • Die Verlegehilfe-Vorrichtung ist somit universell in folgenden Bereichen einsetzbar:
    • • Verlegen von Igel®-Doppelwinkelplatten in Weichholz.
    • • Verlegen von Holzbohlen (auch Hartholz), die geschraubt werden sollen. Hierzu dient ein Distanzstück, das über die verstellbare Zugstange lose geschoben ist als Fugendistanz. Das Distanzstück ist abnehmbar und kann zur Aufbewahrung am Grundkörper der Verlegehilfe integriert werden.
    • • Beim Verlegen von verschraubten Bohlen werden auch krumme Bohlen bis zum Fugendistanzstück gerade ausgerichtet; außerdem werden über den Anschlag der Druckplatte und über die Markierungsringe der Zugstange die einzuschraubenden Halteschrauben in Abstand und Linie ausgerichtet.
    • • Die Hebelfunktion arbeitet von außen nach innen. Der Hebel wirkt deshalb beim Verlegen innerhalb von Begrenzungen wie Mauerwerke nicht störend.
    • • Die Verlegehilfe arbeitet über ein Kniehebelprinzip und kommt auf einen Enddruck von ca. 500 kg.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung in Ausführung zum geschraubten Verlegen von Brettern, in entspanntem Zustand;
  • 2: eine Perspektivansicht des Grundkörpers mit den inneren Rahmenteilen in erster Ausführung;
  • 3: eine Perspektivansicht des Grundkörpers in zweiter, einteiliger Ausführung, mit inneren und äußeren Rahmenteilen und Hebelsystem;
  • 4: eine Ansicht nach Pfeil IV aus 1 auf die vordere Stirnseite der äußeren Druckplatte;
  • 5: eine Ansicht nach Pfeil V aus 1 auf die Rückseite der Vorrichtung, die äußeren Druck-Lappen an der Grundplatte veranschaulichend;
  • 6: eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 1, in gespanntem Zustand;
  • 7: eine Draufsicht auf die Vorrichtung in Ausführung und Zustand nach 6;
  • 8: einen Schnitt VIII-VIII aus 6, die Anlenkungen des Kniehebels in den Rahmenteilen veranschaulichend;
  • 9: eine Perspektivansicht einer Vorrichtung in Ausführung und Situation wie in 4 dargestellt;
  • 10: eine Perspektivansicht ähnlich wie in 9, in entspanntem Zustand und anderem Sichtwinkel, insbesondere die Stirnseite der äußere Druckplatte mit Anschlagzapfen und Nageldurchtrittsloch zeigend;
  • 11: eine perspektivische Teilansicht der Vorrichtung beim Einbringen der Schrauben, die Positionsrillen an der Zugstange für die Ausrichtung der Halteschrauben veranschaulichend;
  • 12: eine perspektivische Oberansicht der Vorrichtung in entspanntem Zustand und nicht im Einsatz, mit aufgeschraubter Zugstange und entferntem Druckstück;
  • 13: eine Ansicht ähnlich wie in 12, teilentspannt und nicht im Einsatz, mit erneut zusammen geschraubter Zugstange, das Druckstück hinten aufgesteckt;
  • 14: eine Perspektivansicht einer Doppelwinkelkralle zur Verwendung zur unsichtbar genagelten oder geschraubten Verlegung von Brettern,
  • 15: eine vordere Perspektivansicht der Vorrichtung in Ausführung bzw. im Einsatz beim Eindrücken einer Doppelwinkelplatte gemäß 14 in die äußere Längsseite eines äußeren Brettes, in Aktion in einem Endbereich;
  • 16: eine schematische Seitenansicht ähnlich wie in 6, jedoch im Einsatz zum unsichtbaren Nageln oder Schrauben, und
  • 17: eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach 16.
  • In 1 ist dargestellt, wie zur Herstellung von z. B. Belägen für Terrassen oder ähnlichem auf Balken 1 querverlaufend Bretter 2, 3, 4 (in dieser Ausführungsform) direkt mit Schrauben 6 so befestigt werden, dass zwischen den Brettern ein Luftspalt 5 vorhanden ist. Auf den Brettern aufliegend ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 8 zu erkennen, die zum genauen Verlegen der Bretter dient, d. h. in genauer Ausrichtung und mit gleichmäßigem Luftspalt 5. Die hierfür verwendete erfindungsgemäße Vorrichtung 8 liegt dabei in ihrer Längserstreckung quer über den Brettern 2, 3, 4, also parallel zu und über dem Balken 1.
  • Die Vorrichtung 8 besitzt einen Grundkörper 10, an deren Unterseite ein quer zur Längserstreckung des Grundkörpers ausgerichteter Druckbacken 11 senkrecht nach unten abragt. Dabei ist die Vorrichtung so auf den Brettern aufgelegt, dass der Druckbacken 11 in den Luftspalt 5 zwischen den letzten beiden bereits auf dem Balken 1 festgeschraubten Brettern 2 und 4 hineinreicht. An der (in der Zeichnung linken) Vorderseite des Grundkörpers 10 ist eine Zugstange 12 über eine Schraube 13 befestigt und ragt mit ihrem äußeren Ende über das äußere Brett 2 hinaus und trägt an diesem eine Druck/-Zugplatte 14, die das äußere Brett 3 hintergreift. Dabei ist die Zugstange 12 insbesondere zur Einstellung der benötigten Länge zweigeteilt ausgebildet und besteht aus einem inneren Teil 15 und einem äußeren Teil 16, die an den einander zugekehrten Seiten hohl und mit Innengewinde 17 ausgestattet sind und durch eine Gewindespindel 18 miteinander verbunden sind. Sowohl an dem inneren Teil 15 als auch an dem äußeren Teil 16 sind Markierungen 19, hier in Form von Umfangsrillen, in gleicher Beabstandung vorgesehen, die zur jeweils genau beabstandeten Einbringung der Schrauben 6 in die äußeren Bretter 3 dienen. Zudem ist zu erkennen, dass auf dem inneren Teil 15 der Zugstange 12 ein Distanzstück 20 aufgeschoben sich befindet, das mit seinem unteren, länger ausgebildeten Ende in den Zwischenraum des ersten, bereits festgeschraubten Brettes 2 und des dritten, noch unbefestigt lose auf dem Balken 1 aufliegenden zweiten Brettes 3 hineinragt. Die Dicke des Distanzstückes ist dabei so ausgelegt, dass sie der erwünschten Breite des Luftspaltes 5 entspricht. Die Druck-/Zugplatte 14 ist am äußeren Teil 16 der Gewindespindel stirnseitig über eine Schraube 21 austauschbar und/oder umsetzbar befestigt.
  • Wie insbesondere aus 1 bis 3 entnehmbar ist, besteht der Grundkörper 10 aus zwei Rahmenteilen 23, 27, wobei der innere Rahmenteil 23 zwei zueinander parallele Schenkel 24 besitzt, die durch eine an deren Unterseite vorgesehenen Grundplatte 25 zusammengehalten werden. Zudem besitzt der äußere Rahmenteil 27 ebenfalls zwei zueinander parallele Schenkel 28 besitzt, die durch eine vordere Stirnwand 29 auf Abstand zusammengehalten werden, zu einem im Wesentlichen U-förmigen Gebilde. Die Schenkel 28 des äußeren Rahmenteiles 27 umfassen die Schenkel 24 des inneren Rahmenteiles 23 flach anliegend und möglichst spielfrei längsverschieblich.
  • Um diese beiden Rahmenteile 23, 27 zueinander verschieben zu können, ist ein Hebelsystem 30 vorgesehen, das aus einem Kniehebel 31 besteht, an dessen oberem, knieförmig abgekröpftem Ende ein langer Spannhebelarm 32 vorgesehen ist, während an dessen unterem Ende eine Lagerbohrung 33 vorhanden ist. Diese Lagerbohrung 33 korrespondiert mit entsprechenden Lagerbohrungen 34 in den beiden Schenkeln 28 des äußeren Rahmenteiles 27 und mit Langlöchern 35 in den Schenkeln 24 des inneren Rahmenteiles 23. In entsprechend fluchtender Ausrichtung zueinander ist ein Lagerbolzen 36 durch die Lagerbohrungen 33, 34 und das Langloch 35 hindurchgesteckt, um den sich der Kniehebel 31 verschwenken lässt. Gleichzeitig lässt sich der Kniehebel 31 mitsamt den beiden Schenkeln 28 und damit dem gesamten äußeren Rahmenteil 27 entlang der beiden Schenkel 24 des inneren Rahmenteiles 23 und somit in Längsrichtung des Grundkörpers 10 und der gesamten Vorrichtung 8 verschieben. Zu beiden Seiten des oberen Endes des Kniehebels 31 sind über einen Lagerbolzen 38 zwei zueinander parallele Laschen 40 schwenkbeweglich befestigt. Diese Laschen 40 besitzen an Ihrem anderen Ende jeweils eine Lagerbohrung 39. Ein langer Lagerbolzen 41 ist dabei durch die Lagerbohrungen 39 der beiden Laschen 40 hindurchgeführt, danach durch je eine Lagerbohrung 42 in den beiden Schenkeln 24 des inneren Rahmenteiles 23, um dann durch je ein Langloch 43 in den Schenkel 28 des äußeren Rahmenteiles 27 hindurchzureichen. Hierdurch sind die beiden Laschen 40 mit den Schenkeln 24 des inneren Rahmenteiles 23 schwenkbar, aber unverschieblich verbunden, während sie in den Langlöchern 34 der Schenkel 28 des äußeren Rahmenteiles 27 längsverschiebbar sind. Insbesondere aus 3 lässt sich dabei erkennen, dass die ganze Verschwenk- und Verschiebebewegung über das Hebelsystem 30 so funktioniert, dass die Laschen 40 an den Schenkeln 24 und somit am innen Rahmenteil 23 verschwenkbar festsitzen, so dass beim Umlegen des Spannhebels aus seiner vertikalen entspannten Position in die horizontale nach vorne umgelegte Position das untere, am hinteren Ende des äußeren Rahmenteiles 27 festverschwenkbar angebrachte Ende des Spannhebels bzw. Kniehebels 31 über seinen Lagerbolzen 36 in den Langlöchern 35 des inneren Rahmenteiles 23 in Längsrichtung verschieblich gleitet. Dabei wird das gesamte äußere Rahmenteil 27 nach vorne oder hinten verschoben oder gezogen bzw. gedrückt, was dadurch möglich ist, dass der Bolzen 41 in die Langlöcher 43 des äußeren Rahmenteiles hineinragt, ohne das äußere Rahmenteil bei der Längsverschiebung zu behindern. Selbstverständlich könnte der Lagerbolzen 41 auch nur so kurz ausgestaltet sein, dass er durch die beiden Laschen 40 und durch die Schenkel 24 des inneren Rahmenteils bis nahe der Außenflächen der Schenkel 24 reicht, ohne in das äußere Rahmenteil 27 hineinzureichen. Jedoch währe dann das äußere Rahmenteil 27 in seinem vorderen Abschnitt nicht verlässlich festgehalten geführt und würde eventuell nach oben hin abschwenken.
  • In 2 ist in einer Ausführung der innere Rahmenteil 23 durch zwei plattenförmige Schenkel 24 gebildet, die durch eine Grundplatte 25 in ihrer parallelen Ausrichtung zueinander gehalten sind, wobei die Grundplatte 25 die Außenseiten der Schenkel 24 flanschartig überragt. An dem rückwärtigen Ende der Grundplatte 25 und somit des Rahmenteiles 23 ist ein Druckbacken 11 vorgesehen, als senkrechte Abkantung des Grundplattenbleches. Gut zu erkennen ist in dieser Darstellung die Anordnung der beiden Langlöcher 35 sowie die Lagerbohrungen 42.
  • 3 zeigt, wie bereits vorbeschrieben, den Gesamtaufbau des Grundkörpers 10, bestehend aus dem inneren Rahmenteil 23 und dem äußeren Rahmenteil 27, die über das Hebelsystem 30 zusammengehalten und zueinander bewegbar sind bzw. verschoben werden können. Es ist zu erkennen, dass bei dem in 3 dargestellten Grundkörper der innere Rahmenteil 23 eine andere Ausführung aufweist, als der in 2 dargestellte, der aus drei Teilen bzw. aus drei Einzelteilen bzw. drei zusammengeschweißten Einzelteilen besteht. Zum Unterschied hierzu ist nämlich der innere Rahmenteil 23 der 3 einteilig hergestellt, d. h. aus einem einzigen Blechzuschnitt stanztechnisch ausgeformt. Die beiden Schenkel 24 werden hier durch eine auf dem rückwärtigen Abschnitt vorgesehene, die beiden Schenkel an ihrer Oberseite quer überspannende Verbindungswand 44 zusammengehalten. Um für den Spannhebel ausreichende Bewegungsfreiheit sicherzustellen, ist in dieser Verbindungswand 44 ein mittiger Längsschlitz 44' eingebracht. Statt einer durchgehenden Grundplatte sind hier jeweils an der Unterseite der Schenkel 24 seitlich horizontal abragende Grundflansche 45 vorgesehen, die zur sicheren Auflage der Vorrichtung bzw. des gesamten Grundkörpers 10 der Vorrichtung dienen. In diesen Flanschen 45 sind zur Bereitstellung des oder der Druckbacken 11 L-förmige Einschnitte 46 vorgesehen und zwar so, dass die dadurch entstehenden Lappen nach unten und rückwärts gedrückt bzw. abgekantet umgebogen jeweils einen Druckbacken 11 ergeben. Selbstverständlich kann auch von dem rückwärtigen Ende der Grundflansche 45, nahe der Basis der Schenkel 24 und parallel zu diesen, ein Einschnitt 46' vorgenommen werden und der dadurch entstehende Lappen 11' nach unten und vorne gedrückt werden, wie durch unterbrochene Linien eingezeichnet, um ebenfalls einen entsprechenden Druckbacken 11' zu ergeben. Es ist zu erkennen und auch ohne weiteres verständlich, dass zwar die durch die gestrichelte Linie dargestellte Einbringweise des Druckbackens 11' eine einfachere Ausführung darstellt, die jedoch nicht so widerstandsfähig gegen den Druck von vorne ist, wie der Druckbacken 11, der durch den L-förmigen Ausschnitt und durch Abbiegen nach hinten als Lappen hergestellt ist.
  • In 4 ist dargestellt, wie auf dem Balken 1 das vordere Brett 3 direkt aufliegt, während die Druck-/Zugplatte 14 mit ihrer Unterkante 47 auf dem Balken sich abstützend aufliegt. In dieser Unterkante 47 ist eine Abstufung vorgesehen, die einen Anschlagzapfen 48 bildet, über den die Druck-/Zugplatte 14 auch seitlich einen Anschlag erfährt, wodurch die gesamte Vorrichtung eine genaue Ausrichtung zu dem die Bretter tragenden Balken 1 erfährt. Es ist zudem der Kopf der Schraube 21 zu erkennen, über welche die Druck-/Zugplatte 14 an der Zugstange 12 stirnseitig befestigt ist.
  • Schließlich ist nahe der Oberkante 49 der Druck-/Zugplatte 14 eine Durchtrittsöffnung 50 vorgesehen, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Vorrichtung zur Montage der Bretter über die geschilderten bekannten Doppelwinkelkrallen zum Einsatz kommt, wie in 14 bis 17 dargestellt. Dafür ist dann die Druck-/Zugplatte 14 um 180° zu verschwenken, so dass die Oberkante 49 zur Auflage auf dem Balken 1 kommt.
  • Die in 5 dargestellte Rückansicht des Grundkörpers 10 veranschaulicht gleichzeitig die Verwendung der Vorrichtung bei der Montage mit Doppelwinkelkrallen 52, wobei zu erkennen ist, dass eine solche Kralle über ihre Sohlenflansche 53 auf dem Balken 1 aufliegt, während das Brett 2 auf der Oberseite der Sohlenflansche 53 aufliegt, wodurch zwischen Brett 2 und Balken 1 ein Luftspalt vorhanden ist. Der vertikale Doppelsteg 54 reicht dabei zwischen die beiden Druckbacken 11, 11' des inneren Rahmenteiles 23, bzw. der Rahmenteil 23 ist so ausgelegt, dass der lichte Abstand zwischen seinen beiden Druckbacken 11, 11' ein Umfassen des vertikalen Steges 54 der Doppelwinkelkralle 52 erlaubt, ohne Probleme und versehentliche Abdeckung. Es kann auch soweit gegangen werden, dass durch dieses Umfassen der Doppelwinkelkralle 52 über die beiden Druckbacken 11 ein Zentrieren des Innenrahmenteiles 23 und somit des gesamten Grundkörpers 10 der Vorrichtung erlaubt wird.
  • 6 zeigt die gleiche Ansicht und die gleiche Ausführungsform wie 1, nur dass hier die Vorrichtung in gespanntem Zustand dargestellt ist, also mit nach vorne gedrückter Position des Spannhebels 32. Es ist zu erkennen, wie hier, also im gespannten Zustand, die Druck-/Zugplatte 14 mit ihrer Rückseite fest an der vorderen Längsseite des Brettes 3 anliegt und die beiden Bretter 2 und 3 gleichzeitig zu beiden Flachseiten des Distanzstückes 20 satt anliegen, so dass auch zwischen den beiden Brettern 2 und 3 der durch die Dicke des Distanzstückes vorgegebene Luftspalt 5 vorhanden ist. Zudem ist zu erkennen, dass in diesem gespannten Zustand die beiden Rahmenteile, nämlich der innere Rahmenteil 23 und der äußere Rahmenteil 27, maximal ineinander geschoben sich befinden, während bei der in 1 dargestellten entspannten Situation die beiden Rahmenteile maximal auseinandergeschoben bzw. auseinandergezogen sind bzw. dargestellt sind. Es ist auch klar zu erkennen, dass in gespannter Situation und dabei in horizontaler Lage der Laschen 40 und des Kniehebels 31 auch die zugehörigen Lagerbolzen 36, 38, 41 auf horizontaler Linie zueinander angeordnet sind bzw. sich befinden. In 6 ist auch dargestellt, wie bei Nichtverwendung des Distanzstückes 20, z. B. bei der Befestigungsmontage der Bretter über Doppelwinkelkrallen (also in ungeschraubter Befestigung, bei der ein Distanzstück 20 nicht benötigt wird, da der entsprechende Abstand zwischen den Brettern durch den vertikalen Steg der Doppelwinkelkrallen sichergestellt wird) das Distanzstück 20 hinten an der Vorrichtung, und zwar an der Verbindungswand 44 der Schenkel 24 aufgesteckt, aufbewahrt wird. Hierfür ist das Distanzstück 20, das eine mittige Bohrung 55 besitzt, über die es auf der Zugstange 12 aufschiebbar ist, noch zusätzlich mit einem Schlitz 56 ausgerüstet, der der Dicke der Verbindungswand 44 entspricht. Um ein ausreichendes Auseinanderdrücken des Schlitzes 56 zum elastischen Umgreifen der Verbindungswand 44 zu ermöglichen, ist fluchtend zum Schlitz 56 diagonal entgegengesetzt an der Bohrung 55 noch ein Einschnitt 57 vorhanden, der in der entsprechenden Zone das verbleibende Material bis auf eine elastische Dicke verringert.
  • Aus 7 (gleiche Situation und gleiche Ausführungsform wie 6, jedoch in Ansicht von oben) ist insbesondere die Anordnung der Vorrichtung in Bezug auf die befestigten bzw. zu befestigenden Bretter 2, 3, 4 sehr anschaulich zu erkennen. Insbesondere ist zu erkennen, wie der Grundkörper 10 über die Druckbacken 11 an der rückwärtigen Längsseite des Brettes 2 anliegt, während die Rückseite der Druck-/Zugplatte 14 an der vorderen Längsseite des Brettes 3 unter Druck ansteht. Zwischen den beiden Brettern 2 und 3 befindet sich eingespannt das Distanzstück 20. Auf dem inneren Teil 15 und dem äußeren Teil 16 der Zugstange 12 sind, wie bereits vorerwähnt, die ringförmigen Markierungen 19 vorgesehen, und es ist zu erkennen, dass die Schrauben 6 genau nach diesen Markierungen ausrichtbar sind bzw. ihr Abstand zur jeweiligen Längsseite des Brettes 3, wobei hier angedeutet ist, dass z. B. jeweils in Höhe der dritten Markierungslinie jeweils die Schraube 6 einzubringen ist. Auch in der linearen Ausrichtung zueinander kann ein genaues Bild erhalten werden, indem der Bohrer jeweils entsprechend nahe an der Zugstange vorbeigeführt wird (siehe auch 11).
  • In 8 ist nochmals deutlich im Schnitt dargestellt, wie die Rahmenteile 23, 27 und die Hebelteile des Hebelsystems 30 in gespanntem Zustand der Vorrichtung zueinander angeordnet sind. Es ist zu erkennen, dass die Schenkel 28 des äußeren Rahmenteiles 27 die Schenkel 24 des inneren Rahmenteiles 23 flach anliegend umgreifen und innerhalb der Schenkel 24 des inneren Rahmenteiles 23 die beiden Laschen 40 an deren Innenflanken 34 anliegen. Zwischen den Laschen 40 befindet sich der Kniehebel 31 eingeschlossen, wobei all diese Schenkel, Laschen und Hebelteile, plattenförmigen oder flachen Teile, jeweils flach aufeinanderliegend und zueinander bewegbar sind. Es ist auch zu erkennen, wie die Bolzen 36, 38, 41 in Querrichtung die entsprechenden Teile durchdringen.
  • 9 zeigt ebenfalls (wie 6 und 7) die Vorrichtung in gespanntem Zustand, wobei durch die perspektivische Ansicht deren Anordnung und Funktion gut zu erkennen ist, nämlich wie die auf dem Balken 1 quer aufliegenden Bretter 2 und 3 einerseits durch die Druckbacken 11 und andererseits durch die Druck-/Zugplatte 14 unter Druck bzw. Zug zusammengehalten werden, mit zwischengestecktem Distanzstück 20.
  • 10 zeigt die gleiche Vorrichtung wie in 9, jedoch in entspanntem Zustand mit senkrecht nach oben weisendem Spannhebelarm 32. Es ist hier besonders gut zu erkennen, wie die Druck-/Zugplatte 14 in leichtem Abstand zur Außenkante des äußeren Brettes 3 auf dem Balken 1 aufliegt, während ihr Anschlagzapfen 48 seitlich den Balken 1 umgreift. Hierdurch ist eine genaue Ausrichtung der Zugstange 12 und somit der gesamten Vorrichtung im Verhältnis zum Balken 1 abgesichert. Selbstverständlich verbleibt diese Ausrichtung auch nach Umlegen des Spannhebelarmes 32, durch dessen Umschwenken nach vorne und Spannen der Vorrichtung und somit der beiden Bretter 2 und 3 zueinander.
  • Aus 11 ist zu erkennen, wie in gespanntem Zustand der Vorrichtung und damit der Bretter 2 und 3 zueinander, der Spannhebelarm 32 nach vorne umgelegt bis in horizontaler Ausrichtung seines unteren Abschnittes sich befindet und wie eine Schraube 6 in Höhe einer Markierung 19 der Zugstange 12 über ein Schraubwerkzeug 58 in das Brett 3 eingebracht wird, bzw. das Ansetzen von Schraube und Werkzeug zu dieser Tätigkeit.
  • In 12 ist veranschaulicht, wie zur geschraubten Befestigung der Bretter die entspannte Vorrichtung, also mit vertikal nach oben weisendem Spannhebel 32 und damit komplett nach vorne verschobenem Rahmenteil 27, die Zugstange 12 auseinandergeschraubt ist, so dass nur noch das innere Teil 15 am äußeren Rahmenteil 27 dranbleibt, während das äußere Teil 16 mit der Gewindespindel 18 abgetrennt ist. Das Distanzstück 20 kann nun über seine Bohrung 55 auf die Zugstange 12 bzw. das innere Teil 15 aufgeschoben und danach der die Druck-/Zugplatte 14 tragende, äußere Teil 16 der Zugstange über die Gewindespindel 18 wieder am inneren Teil 15 der Zugstange auf gewünschte Länge eingeschraubt werden. Es ist somit zu erkennen, dass eine leichte Formumrüstung, also von der direkt aufgeschraubten Verbindung auf die unsichtbare Befestigung über Doppelwinkelkrallen, möglich ist.
  • In 13 ist die halb entspannte Vorrichtung aufgezeigt, bei der nun die Zugstange 12 erneut zusammengeschraubt worden ist, so dass die Druck-/Zugplatte 14 mit dem Anschlagzapfen nach oben weisend ausgerichtet ist und das Distanzstück sicher verstaut ist bis zum nächsten Gebrauch, aufgeschoben auf der rückwärtigen Verbindungswand 44 des inneren Rahmenteiles 23 des Grundkörpers 10.
  • 14 dient lediglich dem besseren Verständnis der unsichtbar genagelten Befestigung bzw. Montage der Bretter auf dem Untergrund und zeigt die aus der DE 102 30 797 C2 bekannte Doppelwinkelkralle. Es ist zu erkennen, wie diese Doppelwinkelkralle einen vertikalen Doppelsteg 54 besitzt, aus der zu beiden Flachseiten schnabelähnliche Nägel 41 herausragen, während an der Unterseite Sohlenflansche 53 abstehen, in denen jeweils ein Schraubloch 60 vorgesehen ist.
  • In 15 ist veranschaulicht, wie bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei entspannter Stellung des Spannhebels 32 die Druck-/Zugplatte 14 das äußere Brett 3 hintergreift und gleichzeitig den hier nicht erkennbaren vertikalen Steg einer auf dem Balken 1 aufstehenden Doppelwinkelkralle 52 hintergreift. Dabei steht die hier als Auflage dienende Oberkante 49 der Druck-/Zugplatte 14 auf der Oberseite des äußeren Sohlenflansches 53 der Doppelwinkelkralle 52 auf, ohne das Schraubloch 60 zu verdecken, während der zweite Sohlenflansch 53' unter das Brett 3 geschoben sich befindet. Gleichzeitig ist zu erkennen, wie ein Nagel 51 des vertikalen Steges der Doppelwinkelkralle durch die Öffnung 50 in der Druck-/Zugplatte 14 ungehindert hindurch tritt. Beim Umlegen des Spannhebels 32 in seine unterste, horizontale Stellung, wird die Druck-/Zugplatte 14 an die äußere Seite des Brettes 3 herangezogen und zieht dabei auch die Doppelwinkelkralle bis auf Anlage von deren vertikalem Steg an die äußere Längsseite des Brettes 3 heran, wie dies auch gut ersichtlich ist aus 16 und 17.
  • 16 und 17 veranschaulichen die vorhergehend geschilderte Situation, nämlich die im gespannten Zustand die zwei Bretter 2 und 3 umgreifende Vorrichtung, wobei sich zwischen den Brettern 2 und 3 bereits jeweils eine Doppelwinkelkralle 52 fest im Einsatz befindet. Dabei liegen die Bretter jeweils auf den Sohlenflanschen 53 auf, der vertikale Steg 54 ragt jeweils zwischen die sich gegenüberstehende Stirnseiten der Bretter hinein und bestimmt den verbleibenden Luftspalt 5, während die Nägel 51 in die Längsseiten der Bretter fest eingedrückt sind. An der äußeren Längsseite des Brettes 3 ist zu erkennen, wie die Doppelwinkelkralle 52 sich mit ihrem rechten Sohlenflansch unter das Brett 3 geschoben befindet, während ihr rechter Nagel 51 in das Brett 3 fest eingedrückt ist. Der vertikale Steg 54 ist dabei zwischen der Längsseite des Brettes 3 und der Rückseite der Druck-/Zugplatte 14 fest eingespannt, wobei der linke Nagel durch die Öffnung 50 der Druck-/Zugplatte 14 frei herausragt. Nach dem hierbei erfolgten Gerade-Richten des Brettes 3 kann nun die Doppelwinkelkralle 52 über das in ihrem linken, frei herausragenden Sohlenflansch 53 vorhandenen Bohrloch 60 und eine Schraube 61 am Balken 1 festgeschraubt werden. Dadurch wird die durch das Spannen der Vorrichtung erhaltene gerade Position des Brettes fixiert bzw. festgehalten.
  • 1
    Balken (Untergrund)
    2
    erstes Brett, inneres
    3
    zweites Brett, äußeres
    4
    Rand-Brett
    5
    Luftspalt
    6
    Schrauben
    7
    8
    Vorrichtung
    9
    10
    Grundkörper
    11
    Druckbacken
    12
    Zugstange (-Längselement)
    13
    Schraube
    14
    Druck-/Zugplatte (-Backen)
    15
    innerer Teil
    16
    äußerer Teil
    17
    Innengewinde
    18
    Gewindespindel
    19
    Markierung
    20
    Distanzstück
    21
    Schraube
    22
    23
    innerer Rahmen
    24
    Schenkel
    25
    Grundplatte
    26
    27
    äußerer Rahmenteil
    28.
    Schenkel
    29
    Stirnwand
    30
    Hebelsystem
    31
    Kniehebel
    32
    Spannhebel-Arm
    33
    Lagerbohrung
    34
    Lagerbohrung
    35
    Langloch
    36
    Lagerbolzen
    37
    38
    Lagerbolzen
    39
    Lagerbohrung
    40
    Lasche
    41
    Lagerbolzen
    42
    Lagerbohrung
    43
    Langloch
    44
    Verbindungswand
    44'
    Längsschlitz
    45
    Grundflansch
    46
    Einschnitt
    47
    Unterkante
    48
    Anschlagzapfen
    49
    Oberkante
    50
    (Durchtritt-)Öffnung
    51
    Nägel
    52
    Doppelwinkelkralle
    53
    Sohlenflansch
    54
    vertikaler Steg
    55
    Bohrung
    56
    Schlitz
    57
    Einschnitt
    58
    Schraubwerkzeug
    59
    60
    Schraubloch
    61
    Schraube

Claims (15)

  1. Vorrichtung zum Verlegen von Brettern oder ähnlichem für zum Beispiel Terrassenbeläge, mit – zwei zueinander längsverschieblichen Rahmenteilen (23, 27) mit jeweils zueinander parallelen Schenkeln (24, 28), – die jeweils mit einem quer ausgerichteten Druck/Zug-Backen (11, 14) versehen sind, wobei ein jeder der zwei Backen (11, 14) eine entgegengesetzte Außenlängsseite von zwei aufeinander folgenden Brettern (2, 3) hintergreift, – und einem Hebelsystem (30) mit einem Kniehebel (31) zum Verschieben der beiden Rahmenteile (23, 27) und somit der jeweils zugeordneten Backen (11, 14) zueinander, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden Rahmenteile (23, 27) in ihrer im Einsatz gemeinsamen Längserstreckung so gering gehalten sind, dass die Außen-Basisseite (29) des – in Verlegerichtung gesehen – äußeren Rahmenteiles (27) nicht oder maximal bis an den – in Verlegerichtung gesehen – äußeren Längs-Rand des jeweils inneren, ersten Brettes (2) heranreicht, und – dem äußeren Rahmenteil (27) ein dessen Längserstreckung bis an den – in Verlegerichtung gesehen – äußeren Rand des jeweils äußeren, zweiten Bretts (3) verlängerndes Zug-Längselement (12) zugeordnet ist, an dessen äußerem Ende eine Druck-/Zugplatte (14) als äußerer Backen angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hebelsystem (30) mit Kniehebel (31) und Lasche (40) sowie die entsprechenden Lagerungen (36, 38, 39) und/oder Langlöcher (35, 43) in den beiden Rahmenteilen so ausgebildet sind, dass die Hebelfunktion auf Zugwirkung von außen nach innen arbeitet, also mit beim Spannen nach außen umgelegtem Hebelarm (32), wobei der Hebelarm (32) vorzugsweise bei entspannter Funktion „offen" vertikal und bei Druck-Funktion „gespannt" horizontal weist, dabei ins Gerät hineingehend und nicht über die Außenkontur des Gerätes hinausragend.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass am inneren/unteren Ende des Kniehebels (31) eine Achse oder ein Lagerbolzen (36) vorgesehen ist, die/der zu beiden Seiten durch jeweilige Langlöcher (35) in den beiden Schenkeln (24) des inneren Rahmenteiles (23) verschieblich hindurch tritt und danach in den Schenkeln (28) des äußeren Rahmenteiles (27) festsitzt, dass am anderen Ende des Kniehebels (31) mindestens eine Hebelplatte oder Lasche (40) mit ihrem einen Ende über einen Lagerbolzen angelenkt ist, wobei die Lasche (40) oder das Laschenpaar (40) an ihrem anderen Ende in den Schenkeln des inneren Rahmenteiles (23) festsitzt und weiter nach außen verschieblich gleitend in Längsschlitze (43) des äußeren Rahmenteiles (27) hineinragt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei parallelen Schenkel (24) des inneren Rahmenteiles (23) durch eine an ihrer Unterseite befestigte Grundplatte (25) gehalten sind, an deren Unterseite wiederum querverlaufend der mindestens eine innere Druckbacken (11) angeordnet ist, wobei vorzugsweise die Grundplatte (25) sich in Ihrer Quererstreckung über den Außenrand der Schenkel (24) erstreckt und der/die Druckbacken (11) durch um 90° Nachuntenbiegen mindestens eines Teiles der Grundplatte (25) ausgeformt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Druckbacken (11, 11') zwei zueinander zumindest um die Länge einer Doppelwinkelkralie (52) beabstandete Druckbackenteile (-lappen) vorgesehen sind, die durch Einbringen (46) von Einschnitten in die Grundplatte (25) oder Grundplattenflansche (45) und Nachuntenbiegen um 90° erhalten werden.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckbacken-Lappen (11, 11') durch seitliche L-Einschnitte (46) und Biegen nach hinten oder durch parallele Einschnitte (46') von hinten nach vorne und Biegen nach vorne ausgeformt sind, vorzugsweise stanztechnisch.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rahmenteil (23), bestehend aus den Schenkeln (24) und der Grundplatte (25), stanztechnisch einteilig, d. h. aus einem einzigen Blechzuschnitt gestanzt ist, wobei die zwei plattenförmigen Schenkel an ihrem hinteren oberen Ende über eine Verbindungswand (44) U-förmig zusammengehalten sind und an den unteren Längs-Kanten jeweils ein Grundplatten-Flansch (45) nach außen ragend vorhanden ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zug-Längselement eine am äußeren Rahmenteil (27) nach außen mittig abragende Zugstange (12) ist, an deren äußeren Ende die Druck-/Zugplatte (14) umsetzbar angebracht ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugstange (12) längeneinstellbar und teilbar ist, z. B. über eine Gewindeverbindung, wie eine Gewindespindel (18), wobei ein innerer Teil (15) vorhanden ist, der einerseits an der Stirnwand (29), d. h. der Basis des U-förmigen äußeren Rahmenteiles (27) angebracht ist, und ein äußerer Teil (16) vorgesehen ist, der die Druck-/Zugplatte (14) trägt, und wobei die sich gegenüberstehenden Enden der Teile (15, 16) jeweils mit einem Innengewinde (17) versehen sind, korrespondierend mit dem Gewinde der Gewindespindel (18).
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zug-Längselement ein vorzugsweise an der Unterseite der Quer-Stirnwand (29) des äußeren Rahmenteils (27) angebrachtes, nach oben ca. auf Höhenmitte der Stirnwand (29) abgekröpftes Zug-Flachband ist, wobei dieses zur Längeneinstellbarkeit geteilt ist und die beiden Teile sich überlappend aufeinanderliegend längsverschieblich fixierbar sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein plattenförmiges Distanzstück (20) mit der Dicke des zwischen den Brettern (2, 3) erwünschten Luftspaltes (5) vorgesehen ist, von z. B. 0,5 cm (Spalt-) Dicke, das über eine Bohrung (55) oder einen Schlitz lose aufgeschoben bzw. aufgesteckt auf der Zugstange (12) oder dem Zug-Flachband angeordnet oder anordenbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Distanzstück (20) ein von der im Einsatz unteren Plattenkante bis in die Bohrung (55) hineinreichender mittiger Schlitz (56) vorgesehen ist, zum klemmenden Aufstecken bei Nichtgebrauch an der die beiden Schenkel (24) des inneren Rahmenteiles (23) endseitig verbundenen horizontalen Verbindungswand (44).
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druck-/Zugplatte (14) eine rechteckige Platte ist, mit im wesentlichen mittiger Befestigung an der Zugstange (12), vorzugsweise lösbar, z. B. über eine Schraubverbindung (21), die Druck-/Zugplatte (14) umsetzbar oder rotierbar auf der Zugstange (12) angeordnet bzw. mit dieser verbunden ist, so dass bedarfsweise ein Positionswechsel um 180° vornehmbar ist, wobei eine Seite/Kante (49) gerade ist und dieser Kante eine Durchtritts-Öffnung (50) zugeordnet ist, als Durchtritt für einen nach außen abstehenden Nagel (51) einer einzubringenden bzw. anzudrückenden Doppelwinkelkralle (52), während die gegenüberliegende Seite/Kante (47) an ihrem einen Ende einen Anschlagszapfen (48) in Form einer Plattenstufe oder angesetztem Anschlagsstift besitzt, zur positionierenden Seitenanlage an einem Auflagebalken (1).
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Zugstange (12) mindestens zwei Bohrbild-Markierungen (19) z. B. in Form von Umfangsrillen oder Kerben vorgesehen sind, wobei mindestens eine der Markierungen (19) der Innen- und der Außenkante des äußeren, anzuschraubenden Brettes (3) zugeordnet ist, und wobei vorzugsweise jeweils mehrere Markierungen (19) jeweils nebeneinander an den Zugstangenenden vorgesehen sind, in gleichmäßiger Beabstandung zueinander, von z. B. je 0,5 cm Abstand, verschiedene Bohr-Abstände zum äußeren Backen und zum eingeschobenem Distanzstück (20) in gespanntem Zustand der Vorrichtung festlegend.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine, vorzugsweise zwei Markierungen (19) der Zugplatte (14) bzw. dem äußeren Ende der Zugstange (12) zugeordnet sind, während der Position des Distanzstückes (20) in Richtung auf das innere Ende der Zugstange (12) mindestens drei bis zehn zueinander axial beabstandete (19) Markierungen zugeordnet vorgesehen sind.
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