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DE20220627U1 - Transportabler Bühnenaufbau - Google Patents

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DE20220627U1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/10Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons for meetings, entertainments, or sports
    • E04H3/22Theatres; Concert halls; Studios for broadcasting, cinematography, television or similar purposes
    • E04H3/24Constructional features of stages
    • E04H3/28Shiftable or portable platforms
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B27/00Layered products comprising a layer of synthetic resin
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/025Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects the object being a shop, cafeteria or display the object being a theatre or stage
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Civil Engineering (AREA)
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Abstract

Transportabler Bühnenaufbau mit den folgenden Merkmalen:
– ein komplett vormontierter Aufbau wird von einer auf einen Lkw-Auflieger größenmäßig angepaßten Grundplatte (10) getragen;
– die Grundplatte (10) weist abklappbare, höhenverstellbare und in den Endstellungen verriegelbare Stützbeine (12) auf;
– in der Grundplatte (10) sind teleskopartige Träger (14) mit schwenkbar angelenkten Stützbeinen (16) seitlich ausfahrbar gelagert;
– ein Bühnenboden (22, 24) ist seitlich an der Grundplatte (10) angelenkt und auf die teleskopartigen Träger (14) absenkbar;
– an den Stirnseiten der Grundplatte (10) ist je ein Rahmenträger (28) in der Höhe ausfahrbar angeordnet;
– die Oberseiten der Rahmenträger (28) sind über Längsträger verbunden und an den Rahmenträgern (28) ist ein mehrteiliges Bühnendach (38, 36) angelenkt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen transportablen Bühnenaufbau, insbesondere zur Errichtung von Showbühnen, wie sie beispielsweise bei Radrennen, Marathonläufen und sonstigen Veranstaltungen benötigt werden. Derartige Bühnen werden vorwiegend im Freien, aber auch überdacht in Gebäuden oder Zelten, eingesetzt. Sie werden häufig nur einmal oder mit wenigen Wiederholungen der Vorstellungen genutzt und an anderer Stelle für den gleichen oder einen anderen Zweck eingesetzt.
  • Diese jeweils nur kurzzeitig benötigten Bühnen werden in der Regel individuell aus vorgefertigten Elementen zusammengebaut, wobei der Aufbau und der Abbau für Bühnen der üblichen Größenordnung jeweils 12 bis 16 Stunden bei 5 Mitarbeitern erfordert. Eine solche aus individuell vorgefertigten Elementen zusammensetzbare Bühne ist beispielsweise aus der DE 195 06 090 bekannt. Hierbei wird ein Raumfachwerk mit Verbindungsknoten benutzt, die Schwenkverbindungen bilden und dadurch in Verbindung mit Schiebevorrichtungen die Montage und Demontage vereinfachen sollen. Auch hier ist jedoch der erforderliche manuelle Aufwand erheblich.
  • Es ist ferner durch die DE 298 19 937 ein zur Mobilbühne umgerüsteter Pkw-Tandem-Anhänger bekannt, der eine aus der Bodenplatte ausziehbare Bühnenerweiterung, eine ausklappbare Überdachung der genannten Bühnenerweiterung und mindestens zwei höhenverstellbare Stützen zur Niveaueinstellung der Bühnenfläche und eine fest installierte komplette Licht- und Tonanlage aufweist. Diese Mobilbühne ist nach Art von Verkaufswagen ausgebildet, wie sie häufig an Markttagen Aufstellung finden und eine Theke zum Darbieten von Gegenständen oder Nahrungsmitteln aufweisen. Diese Mobilbühne besitzt jedoch nur eine relativ geringe Abmessung, insbesondere was die Bühnenfläche und die Höhenabmessung betrifft und ist daher nur begrenzt und für Sonderfälle einsetzbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen transportablen Bühnenaufbau mit relativ großer Bühnenfläche von mehr als 45 m2 zu schaffen, der mit einer geringen Zahl von Arbeitskräften auf- und abgebaut werden kann und schnell für beliebige Musikveranstaltungen, Sportveranstaltungen oder allgemein Showveranstaltungen zur Verfügung steht.
  • Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch einen Bühnenaufbau gemäß der Gesamtheit der im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
  • Durch die Erfindung wird ein Bühnenaufbau geschaffen, der für Transportzwecke auf die beim Transportfahrzeug zur Verfügung stehende Fläche zusammengefügt werden kann, im aufgebauten Zustand jedoch diese Fläche bei weitem überschreitet, und zwar sowohl hinsichtlich der Grundrißabmessungen des Bühnenaufbaus als auch hinsichtlich der Höhenabmessungen. Die zur Montage und Demontage erforderlichen Bewegungen der einzelnen Bühnenteile können hydraulisch oder elektromotorisch gesteuert ohne Hilfskräfte durchgeführt werden, wobei die Energieversorgung während des Auf- und Abbaues durch bordeigene Batterien sichergestellt werden kann. Alle für den Betrieb von unterschiedlichen Veranstaltungen erforderlichen Licht- und Toneinrichtungen sind vorinstalliert, so daß auch diese Einrichtungen in kurzer Zeit entsprechend den Anforderungen der Veranstaltung aufgebaut werden können.
  • Beim Absetzen des Bühnenaufbaus wird entweder die Ladefläche des Transportfahrzeuges auf die ausgeklappten Stützbeine der Grundplatte abgesenkt, oder die Stützbeine werden gestreckt, um die Grundplatte von der Ladefläche abzuheben. Dann kann das Transportfahrzeug nach vorn ausgefahren werden.
  • Die weiter unten im einzelnen beschriebenen Ausfahr- und Klappbewegungen werden über Kraftantriebe bewerkstelligt. Die Stromversorgung, beispielsweise von Hydraulikaggregaten, kann über Bordbatterien sichergestellt werden. Die einzelnen hintereinander durchzuführenden Bewegungsvorgänge können computergesteuert in der erforderlichen zeitlichen Aufeinanderfolge durchgeführt werden.
  • Die Demontage und Bereitstellung zum Transport erfolgt in der jeweils umgekehrten Reihenfolge.
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 zeigt den komplett vormontierten Bühnenaufbau, der von einem Lkw-Auflieger getragen wird;
  • 2 zeigt den vom Lkw-Auflieger abgesetzten Bühnenaufbau mit ausgefahrenen Teleskopträgern für den Bühnenboden;
  • 3 zeigt eine Ansicht beim Ausklappen des Bühnenbodens;
  • 4 zeigt das Ausfahren der Rahmenträger auf die gewünschte Höhe;
  • 5 zeigt das Ausklappen des Bühnendaches; und
  • 6 zeigt eine schematische Seitenansicht der fertig aufgestellten Bühne.
  • Zur Veranschaulichung der Erfindung sind die die Bühne bildenden Einzelteile lediglich schematisch dargestellt. Notwendige weitere Konstruktionselemente und ihre Verbindungen sowie Einzelheiten des Bühnenaufbaus sind der Übersichtlichkeit wegen nicht dargestellt.
  • Als tragendes Element ist eine Grundplatte 10 vorgesehen, die auf der Ladefläche eines Lkw-Aufliegers abstützbar ist. Die Grundplatte, die einen Teil des Bühnenbodens bildet, wird von nicht dargestellten Versteifungsträgern abgestützt, um den gesamten Bühnenaufbau tragen zu können. Die Größe der Grundplatte wird im wesentlichen durch die Größe der Ladefläche bestimmt und kann sogar seitlich oder hinten über die Ladefläche vorstehen. Zur Vereinfachung des Aufstellens und Abfahrens können Transportfahrzeuge benutzt werden, deren Ladefläche anhebbar und absenkbar ist. Um den Transport auch mit Fahrzeugen vornehmen zu können, bei denen das Niveau der Ladefläche nicht veränderbar ist, ist zweckmäßigerweise die Grundplatte aushebbar gestaltet. Im Bereich der Seitenränder der Grundplatte sind zu diesem Zweck auf jeder Seite wenigstens zwei in der Höhe ausfahrbare Stützbeine 12 schwenkbar derart angelenkt, daß sie über die Seitenränder der Ladefläche des Transportfahrzeuges überstehen und in Transportstellung abklappbar sind, wie dies aus 1 ersichtlich ist. Während des Transportes werden die Stützbeine 12 eingeklappt und in eingeklappter Stellung verriegelt. Erforderlichenfalls kann die über Räder abgestützte Ladefläche auch im Betrieb unter der Bühne verbleiben, wenn die Ladefläche vom Zugfahrzeug abgekoppelt ist.
  • Unter der Grundplatte 10 sind seitlich ausfahrbar horizontale Teleskopträger 14 angeordnet, an deren äußeren Enden abklappbare Stützbeine 16 angeordnet sind. Zusätzliche Mittelstützen 18 können über geeignete Schraub- oder Klemmhalterungen am Teleskopträger angebracht werden. Eine Querverbindung zwischen den Enden der Träger 14 kann vorgesehen sein.
  • Der Bühnenboden wird fortgesetzt durch zwei über ein Gelenk 26 miteinander verbundene Bühnenbodenplatten 22, 24, von denen die hintere Bühnenbodenplatte 22 an der Grundplatte über ein Gelenk 20 angelenkt ist. Auf diese Weise sind gemäß 3 die Bühnenbodenplatten 22, 24 aus ihrer Transportstellung gemäß 2, in der sie die Seitenwand des Aufbaus bilden, seitlich ausklappbar und auf den Teleskopträgern 14 aufsetzbar. Im ausgeklappten Zustand gemäß 4 fluchtet die Oberseite der Bodenplatten 22, 24 mit der Oberseite der Grundplatte.
  • An den beiden Stirnseiten der Grundplatte sind Rahmenträger 28 angeordnet, die aus jeweils zwei Teleskopmasten 30 mit entsprechenden Querversteifungen bestehen. Diese Teleskopmasten 30 sind gemäß 4 hydraulisch ausfahrbar, wodurch die Bühnenkonstruktion um ca. 1 m auf eine Gesamthöhe von ca. 4 m angehoben werden kann. Geeignete Querträger verbinden die seitlichen Rahmen.
  • Das Bühnendach 32 weist einen Vorderteil 36 und einen Hinterteil 38 auf, welch letzterer um ein Gelenk 34 an der Oberseite der Rahmenträger schwenkbar ist. Der Dachhinterteil 38 ist über ein Gelenk 40 mit dem Vorderteil verbunden und kann in diesen eingeklappt werden, wodurch in Transportstellung die seitliche Wandbegrenzung gebildet wird. Diese Dachträgerteile sind hydraulisch ausfahrbar (5 und 6) und werden in ausgefahrener Stellung durch zwei seitliche Stützen 42 getragen. Diese werden mit dem Rahmengestell über Geländerstangen 44 verbunden. In der ausgefahrenen Stellung gemäß 6 werden die einzelnen Teile durch geeignete Sicherungen in ihrer Betriebsstellung gehalten. Die Träger sind zur Gewichtsersparnis zweckmäßigerweise als Gitterträger ausgebildet, in denen, soweit erforderlich, die hydraulischen oder elektromotorischen Verschiebevorrichtungen oder Kippvorrichtungen angeordnet sind.
  • Der vorbeschriebene Bühnenaufbau kann bei gleicher Grundfläche (der Grundplatte) erforderlichenfalls noch nach hinten und gegebenenfalls auch seitlich vergrößert werden. Im allgemeinen wird jedoch die durch die Ladefläche des Fahrzeugs gegebene Grundfläche ausreichend sein. Auf der Grundplatte und an den Rahmenträgern können alle für den Betrieb der Bühne erforderlichen Verkabelungen für Ton- und Lichtanlagen vorinstalliert sein, so daß die aufwendige individuelle Verkabelung nach der Aufstellung und vor Inbetriebnahme der Bühne entfällt. Die in einem eigenen Fahrzeug oder Anhänger mitgeführten Ton- und Lichtanlagen lassen sich an den vorgesehenen Stellen je nach Bedarf der entsprechenden Veranstaltung angepaßt in kürzester Zeit installieren. Das Ausfahren der Träger der Bodenplatten und des Daches kann zweckmäßigerweise hydraulisch oder elektromotorisch erfolgen, wobei fahrzeugeigene Antriebe oder Batterien benutzt werden können. Es kann jedoch auch stattdessen oder zusätzlich ein Netzanschlauß vorgesehen werden.
  • In der vorstehenden Beschreibung wurden lediglich die in der Zeichnung schematisch dargestellten Konstruktionselemente beschrieben, die die Bühnenkonstruktion betreffen. Der Bühnenaufbau selbst mit der gesamten Bühnendekoration, der Beleuchtung sowie den Ton- und Bildwiedergabevorrichtungen ist im einzelnen nicht dargestellt, da diese je nach Aufgabenstellung und Auftrag variieren und dank der Vorinstallation der Kabel einfachst und schnell aufgestellt werden können. All diese Teile und Aggregate können auf der Grundplatte oder ihren Aufbauten komplett montiert auch beim Transport verbleiben.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Grundplatte
    12
    Stützbeine
    14
    Teleskopträger
    16
    Stützbeine
    18
    Mittelstützen
    20
    Gelenk
    22, 24
    Bühnenbodenplatten
    26
    Gelenk
    28
    Rahmenträger
    30
    Teleskopmast
    34
    Gelenk
    36
    Vorderteil
    38
    Hinterteil
    40
    Gelenk
    42
    Stützen
    44
    Geländerstangen

Claims (10)

  1. Transportabler Bühnenaufbau mit den folgenden Merkmalen: – ein komplett vormontierter Aufbau wird von einer auf einen Lkw-Auflieger größenmäßig angepaßten Grundplatte (10) getragen; – die Grundplatte (10) weist abklappbare, höhenverstellbare und in den Endstellungen verriegelbare Stützbeine (12) auf; – in der Grundplatte (10) sind teleskopartige Träger (14) mit schwenkbar angelenkten Stützbeinen (16) seitlich ausfahrbar gelagert; – ein Bühnenboden (22, 24) ist seitlich an der Grundplatte (10) angelenkt und auf die teleskopartigen Träger (14) absenkbar; – an den Stirnseiten der Grundplatte (10) ist je ein Rahmenträger (28) in der Höhe ausfahrbar angeordnet; – die Oberseiten der Rahmenträger (28) sind über Längsträger verbunden und an den Rahmenträgern (28) ist ein mehrteiliges Bühnendach (38, 36) angelenkt.
  2. Bühnenaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bühnenboden von zwei Teilplatten (22, 24) gebildet wird, die über ein Gelenk (26) miteinander verbunden sind.
  3. Bühnenaufbau nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bühnenbodenplatten (22, 24) in Transportstellung eng aneinanderliegend an einer Seite der Rahmenträger anliegen.
  4. Bühnenaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bühnendach aus einem an den Rahmenträgern (28) angelenkten (34) Hinterteil (38) und einem damit über ein Gelenk (40) verbundenen Vorderteil (36) bestehen.
  5. Bühnenaufbau nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bühnendachteile (36, 38) ineinander klappbar sind und in Transportstellung hängend an der Seitenwand anliegen.
  6. Bühnenaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenträger jeweils zwei Ecksäulen (30) aufweisen, die als Teleskopmast ausgebildet sind.
  7. Bühnenaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger als Gitterträger ausgebildet sind.
  8. Bühnenaufbau nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Bühnendach über Stützen (42) getragen wird, die auf dem Bühnenboden abstützbar sind.
  9. Bühnenaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch Geländerstangen (44), die die Rahmenträger (28) mit den Stützen (42) verbinden.
  10. Bühnenaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beweglich miteinander verbundenen Bauteile durch einen hydraulischen oder elektromotorischen Kraftantrieb ausfahrbar und einziehbar sind.
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