DE20219273U1 - Vorrichtung zum Schneiden von zwei teilweise übereinanderliegenden Bodenbelagsbahnen - Google Patents
Vorrichtung zum Schneiden von zwei teilweise übereinanderliegenden BodenbelagsbahnenInfo
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Description
Bodenbelagsbahnen
10 Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum gleichzeitigen, passgenauen Schneiden von zwei teilweise übereinanderliegenden Bodenbelagsbahnen.
Beim Verlegen von Bodenbelägen, insbesondere von Kunststoffbelägen 15 und Linoleum, müssen die einzelnen Stücke oder Bahnen passgenau zueinander zugeschnitten werden, um entweder auf Stoß verlegt zu werden oder durch eine Kunststoffverschweißung mit Zusatzmaterial miteinander verbunden zu werden. Dazu gibt es mit einem Schneidmesser arbeitende Vorrichtungen. Bei der DE 195 00 237 A wird eine auf 20 Rollen geführte Vorrichtung mittels eines Führungsanschlages an einer Kante des Bodenbelages, die bereits zugeschnitten ist, angelegt und
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dazu passgenau die dazu überlappend gelegte Bodenbelagslage geschnitten.
Dieser Nahtschneider arbeitet einwandfrei, erfordert jedoch zwei aufeinanderfolgende Schnitte.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, bei der mit geringem Kraftaufwand und zeitsparend zwei Bodenbelagsbahnen passgenau und gleichzeitig zugeschnitten werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zum gleichzeitigen passgenauen Schneiden von zwei teilweise übereinanderliegenden Bodenbelagsbahnen mit einer handgeführten Kreissäge, mit einem das Sägeblatt lagernden Sägenkopf, einer demgegenüber beweglichen und mit einer Schnitttiefen-Einstelleinrichtung zusammenwirkenden Auflagefläche und mit einer mit der Auflagefläche verbindbaren Führungseinrichtung, die eine parallel zur Sägeschnittebene verlaufende Führungsfläche aufweist, deren Abmessungen senkrecht zur Auflagefläche geringer sind als die minimale Dicke einer Bodenbelagsbahn.
Diese Vorrichtung schneidet also zwei überlappend gelegte Bodenbelagsbahnen gleichzeitig mit einem Kreissägeblatt durch. Dieses kann so genau auf die Dicke der Bodenbeläge eingestellt werden, dass beide Bahnen gänzlich losgeschnitten werden, ohne dass der Untergrund beeinträchtigt wird. Die Führungseinrichtung ist so bemessen, dass sie sich an einer Kante, und zwar der oberen der überlappenden Bodenbelagsbahnen führt, ohne diese anzuheben. Es wird damit ein sauberer und sehr kraftsparend ausgeführter Schnitt ausgeführt. Durch die Dicke des Sägeblattes kann ein gewisser Schnittspalt zwischen beiden Bodenbelagsbahnen eingestellt werden, der insbesondere bei der an-
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schließenden Verschweißung eine saubere Schweißnaht ermöglicht. Für eine Verlegung auf Stoß kann ein sehr dünnes Sägeblatt verwendet werden, das teilweise auch ohne Verschiebung einer der Bodenbelagsbahnen eine genaue Stoßkante ergibt.
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Der Führungseinrichtung kann ein Handgriffabschnitt zugeordnet sein, z.B. eine schräg abstehende Fläche, damit der Benutzer, der mit der einen Hand die Kreissäge führt, mit der anderen Hand die Führungsfläche gegen die Führungskante der oberen Bodenbelagsbahnen drücken kann.
Die Führungsfläche ist normalerweise länger als die Auflagefläche und größer als der Sägeblattdurchmesser und erstreckt sich in Schnittrichtung vorwärts, weil dort auch bei Ausübung eines Kontaktdrucks auf die führende Bodenbelagskante keine Verschiebung zu befürchten ist. In Schnittrichtung im hinteren Bereich ist durch den Kreissägenschnitt der die Führungskante enthaltende Streifen bereits abgetrennt.
Die verwendete Kreissäge hat einen Adapter, an dem die Auflagefläche vorhanden ist und der die Form einer vierkantigen Schüssel hat, die gegenüber dem Kreissägenkopf beweglich geführt ist und diesen teilweise umgreift. An diesem Adapter kann die Führungseinrichtung mittels eines Klemmrahmens angebracht werden.
Der Adapter ist vorteilhaft in seiner Bewegung auf den Sägekopf zu durch einen stempelartigen, insbesondere abgefederten Tiefenanschlag der Schnitttiefeneinstellrichtung begrenzt.
Die Führungsfläche, die nur zwischen 0,2mm und 2mm, vorzugsweise ca. 1mm breit, jedoch meist doppelt bis viermal so lang wie der Sägeblattdurchmesser ist, kann von einer Stirnkante der aus Blech bestehenden Führungseinrichtung gebildet sein. Dieser kann aus einem winklig
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gekanteten Blechteil bestehen, dessen unter die Auflagefläche des Sägeadapters greifender kurzer Schenkel mit seiner Stirnfläche die Führungsfläche bildet und dessen schräg von der Kreissäge hinwegweisender entgegengesetzter, längerer Schenkel den Handgriffabschnitt bildet. An dem dazwischen vorgesehenen Mittelabschnitt greift ein U-förmiger Klemmrahmen an und ist durch Schrauben daran so befestigt, dass er sich an dem Adapter festklemmt. Der Klemmrahmen kann mit seiner Unterseite mit der Auflagefläche fluchten und diese dadurch vergrößern.
Um den Schnitt bis an ein Hindernis, beispielsweise eine Wand, heranzuführen, ist ein Schnittlineal vorgesehen, das sich mittels eines in den Schnittspalt angreifenden Führungsabschnittes führt, dort mittels eines Handgriffs gehalten werden kann und eine auf das Hindernis zu weit vorspringende Schneidkante aufweist, an der entlang der Restschnitt bis zur Wand durchgeführt werden kann.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher erläutert.
Es zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung nach der Erfindung,
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Fig. 2 einen in der Schnittebene geführten Teilschnitt der Vorrichtung, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie IM-III in Fig. 2 und
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines Schnittlineals.
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines Schnittlineals.
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 11 zum Zuschneiden von Bodenbelagsbahnen 35, 36 an der Verlegestelle. Sie enthält eine Einhand-Kreissäge 12, die einen zum Sägekopf 13 schräg angeordneten und gleichzeitig einen Handgriff bildenden Elektromotor 14 aufweist. Im Sägekopf ist ein Kreissägeblatt 15 um eine horizontale Achse 16 drehbar angeordnet und ragt nach unten aus dem Sägekopf 13 hervor.
An einem Adapter 17 ist die Auflagefläche 18 vorgesehen, durch die in einem Schlitz 19 das Sägeblatt hindurchgreift und die die Säge auf dem zu schneidenden Objekt führt. Der Adapter hat die Form eines nach oben offenen Kasten oder Troges, dessen Seitenwände den Sägekopf 13 teilweise umgreifen. Er ist mittels Führungen 20 am Sägekopf vertikal, also derart geführt, dass sich der Abstand zwischen Sägeblattachse 16 und Auflagefläche 18 ändert. Die Führungen 20 können Nuten am Sägekopf und entsprechende Führungsrippen am Inneren des Adapters sein. Dieser ist mittels eines Federriegels 21, der jedoch die Radikalbewegung erlaubt, am Sägekopf befestigt.
Fig. 1 und 2 zeigen eine Schnitttiefeneinstelleinrichtung 22, die aus dem Sägekopf 13 nach oben herausragt und einen Einstellknopf 23 aufweist, über den nach Art einer Mikrometerschraube die Schnitttiefe t (siehe Fig. 2), d.h. das Herausragen des Sägeblattes über die Auflagefläche 18, genau eingestellt werden kann. Durch diese Einstellung wird ein Tiefeneinstellstempel 24 in seiner Vertikalbewegung begrenzt, der im übrigen
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unter Federkraft den Adapter in Richtung auf geringste Schnitttiefe t (Schnitttiefe null) drückt. Die Säge läuft also, wenn sie nicht auf ein Objekt aufgesetzt ist, innerhalb des Adapters leer, aus dem das Sägeblatt erst herauskommt, wenn die Kreissäge gegen das Objekt gedrückt wird. Damit ist Sicherheit gegen Verletzungsgefahr gegeben.
An dem Adapter ist eine Führungseinrichtung 25 abnehmbar angebracht. Sie enthält einen Klemmrahmen 26, der um den Adapter so herumgreift, dass die Unterseite 27 des Klemmrahmens mit der Auflagefläehe 18 fluchtet und diese vergrößert. Der U-förmige Klemmrahmen ist mittels Schrauben 28 (Fig. 3) mit einem abgekanteten Blechteil 29 verbunden, das einen unter die Auflagefläche und den Klemmrahmen reichenden kurzen Schenkel 30, einen Mittelabschnitt 31 und einen davon unter einem Winkel abstehenden, einen Handgriffabschnitt 32 bildenden längeren Schenkel aufweist. Die Schrauben 28 greifen durch den Mittelabschnitt 31 hindurch und klemmen die Führungseinrichtung auf den Adapter.
Die Stirnfläche des schmalen Schenkels 30 bildet eine Führungsfläche 33, die, wie Fig. 3 zeigt, sich an einer Kante 34 der oberen Bodenbelagsbahn 35 führt. Diese ist über einen relativ schmalen Bereich b überlappend über einen angrenzenden Bodenbelagsabschnitt 36 gelegt.
Die Führungsfläche 33, d.h. die Dicke des Blechteils 29, ist so groß, dass eine einwandfreie Führung an einer Bodenbelagskante 34 möglich ist, jedoch so gering, dass sie nicht größer ist als die Dicke einer damit bearbeitenden Bodenbelagsbahn, um zu vermeiden, dass die obere Bahn 35 beim Schneiden von der unteren Bahn 36 abgehoben wird.
Fig. 1 und 2 zeigen, dass die Führungseinrichtung in Schnittrichtung 37 nach vorn über die Kreissäge, den Adapter und damit die Auflagefläche vorsteht, und zwar vorzugsweise um 50% bis 200%, ideal etwa 100%,
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des Sägeblattdurchmessers. Nach hinten ragt sie üblicherweise nicht wesentlich über die Auflagefläche hinweg.
Der Abstand a (Fig. 3) zwischen Führungsfläche und Sägeblatt ist gering und beträgt nur wenige Millimeter, beispielsweise 3mm bis 10mm, ideal 5mm, um den abgeschnittenen Streifen der obenliegenden Bodenbelagsbahn schmal zu halten. Das Sägeblatt ist, wie auch aus Fig. 3 zu erkennen ist, nah an einer Seite des Sägekopfes 13 angeordnet. Es wäre jedoch durch die Klemmmechanik auch möglich, die Führungseinrichtung so anzuschließen, dass die Führungsfläche auf den gegenüberliegenden Seite des Sägekopfes verläuft. In diesem Falle wäre der abgeschnittene Streifen wesentlich breiter. Dies könnte sinnvoll sein, wenn wegen Fehlern o.dgl. ein breiterer Streifen abgeschnitten werden soll.
Funktion
Zum Verlegen zweier Bodenbelagsbahnen 35, 36 werden diese so auf den Boden 38 gelegt, dass die Bahn 35 die Bahn 36 über einen schmalen Bereich b überlappt. An der Kreissäge 12, und zwar an deren Adapter 17, wird die Führungseinrichtung 25 mittels des Klemmrahmens 26 und der Schrauben 28 angeklemmt, wie beschrieben.
Die Vorrichtung 11 wird dann so angesetzt, dass die Auflagefläche 18 auf der oberen Bodenbelagsbahn 35 liegt und die Führungsfläche 33 wird an die Kante 34 der Bodenbelagsbahn 35 angedrückt. Dazu ergreift der Benutzer mit einer Hand die Kreissäge im Bereich des Elektromotors 14, wo sich auch der Betriebsschalter befindet, und ergreift mit der anderen Hand den Handgriffabschnitt 32, um die Führungseinrichtung 25 unter Kontaktdruck zwischen Führungsfläche 33 und Kante 34 zu führen. Die Säge wird dann in Betrieb gesetzt, bevor sie von oben her auf die Bodenbelagsbahn gedrückt wurde und kann leer laufen. Wenn dann die Kreissäge heruntergedrückt wird, schneidet sie durch die beiden Bo-
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denbelagsbahnen hindurch, deren Dicke über die Schnitttiefeneinstelleinrichtung 22 am Einstellknopf 23 eingestellt wurde. Dabei drückt sich der Stempel 24 in den sich nach unten bewegenden Sägekopf 13 bis zu dem eingestellten Maß herein. Wird dann die Säge in Schnittrichtung 37 geschoben, dann schneidet sie gleichzeitig durch beide Bodenbelagsbahnen 35, 36 hindurch und bildet einen Schnittspalt 39. Die Kreissäge 12 enthält eine Absaugeinrichtung für die Schneidspäne, die über einen Schlauchanschluss 40, z.B. in einen Staubsauger, abgeleitet werden.
Bei der Verschiebung in Schnittrichtung 37 wird die gesamte Anordnung der überlappenden Bodenbelagsbahnen bis auf den Grund durchgeschnitten, bis die vorspringende Vorderkante 41 der Führungseinrichtung an einem Hindernis, beispielsweise an einer Wand, anschlägt.
Der verbleibende Abstand von wenigen Zentimetern kann mit Hilfe eines Schnittlineals nach Fig. 4 mittels eines Messers geschnitten werden. Dieses Schnittlineal 42 hat eine Schnittführungskante 43 an einer Leiste 44, die vorne einseitig zugespitzt ist, um auch in Ecken hineingeschoben zu werden.
Am entgegengesetzten Ende ist ein Führungsabschnitt 46 vorgesehen, der als Abkantung eines Blechteils 45 ausgebildet ist, das an der Leiste 44 festgenietet ist.
Ein unter einem Winkel abstehender Schenkel des Blechteils 45 bildet einen Handgriffabschnitt 47 zum Ansetzen und Führen des Schnittlineals.
Der Führungsabschnitt 46, der sich über einen Teil, beispielsweise zwisehen 30% und 50% der Gesamtlänge des Schnittlineals erstreckt, läuft parallel und auch in der Ausrichtung übereinstimmend mit der Schnittführungskante 43. Die Tiefe, also die vertikale Erstreckung des Füh-
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rungsabschnitts ist nicht größer als die Dicke beider Bodenbelagsbahnen übereinander. Zur Durchführung des Schnittes über die verbleibende Reststrecke r wird der Führungsabschnitt in den Schnittspalt 39 gesetzt und in Fig. 4 nach links angedrückt. Die Spitze 47 der Leiste 44 kann dann an der Wand 48 anliegen. Die Schnittführungskante 43 bildet dann eine genaue Verlängerung des Schnittspaltes 39 und hier kann mit einem Messer der Schnitt über die Reststrecke r verlängert werden. Es ist gegebenenfalls auch möglich, falls die genaue Spaltbreite eingehalten werden soll, das Schnittlineal durch Verschiebung nach rechts an die rechte Kante des Schnittspalts anzudrücken und so einen zweiten Schnitt parallel zu dem ersten zu führen.
Danach kann der abgeschnittene Streifen 49 der unteren Bodenbelagsbahn 36 und der Reststreifen 50 der oberen Bodenbelagsbahn 35 herausgezogen bzw. abgenommen werden und die Bodenbelagsbahnen sind an Ort und Stelle passgenau zugeschnitten. Sie liegen im Abstand der Sägeblatt-Dicke zueinander und können nun mit einer Schweißvorrichtung, z.B. nach dem DE 297 13 474 U, verschweißt werden. Falls ein lückenloser Stoß erwünscht ist, könnte eine der Bahnen noch geringfügig auf die anderen zugeschoben werden, falls dies gewünscht wird.
Es ist zu erkennen, dass mit der Erfindung in kräftesparender Weise und in einem einzigen Arbeitsgang zwei Bodenbelagsbahnen gleichzeitig gesäumt und passgenau zueinander zugeschnitten werden können. Die Kreissäge erlaubt es vor allem, auch schwierig zu schneidende Bahnen, beispielsweise mit Textilrücken, ohne großen Kraftaufwand bei der Bedienung genau und sauber zu schneiden.
• · · t
Claims (13)
1. Vorrichtung zum gleichzeitigen, passgenauen Schneiden von zwei teilweise übereinanderliegenden Bodenbelagsbahnen (35, 36), mit einer handgeführten Kreissäge (12), mit einem das Sägeblatt (15) lagernden Sägenkopf (13), einer demgegenüber beweglich und mit einer Schnitttiefen-Einstelleinrichtung (22) zusammenwirkenden Auflagefläche (18) und mit einer mit der Auflagefläche (18) verbindbaren Führungseinrichtung (25), die eine parallel zur Säge- Schnittebene verlaufende Führungsfläche (33) aufweist, deren Abmessungen senkrecht zur Auflagefläche geringer sind als die minimale Dicke einer Bodenbelagsbahn (35, 36).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungseinrichtung ein Handgriff-Abschnitt (32) zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff-Abschnitt (32) in Schnittrichtung (37) langgestreckt flächig und schräg abstehend angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (25) an einem den Sägekopf (13) teilweise umgreifenden und an diesen beweglich geführten, die Auflagefläche (18) enthaltenden Adapter (17) abnehmbar anzubringen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (25) an dem Adapter (17) mittels eines den Adapter umgreifenden Klemmrahmens (26) anbringbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (17) in seiner Bewegung auf den Sägekopf (13) zu durch einen stempelartigen, vorzugsweise abgefederten Tiefenanschlag (24) der Schnitttiefen-Einstelleinrichtung (22) begrenzt ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (33) in Schnittrichtung (36) länger ist als die Auflagefläche (18) und insbesondere diese in Schnittrichtung nach vorn überragt, vorzugsweise um 50% bis 200%, bevorzugt etwa 100% des Sägeblattdurchmessers.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (33) etwa am in Schnittrichtung (37) hinteren Ende der Auflagefläche (18) endet.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (33) 200% bis 400%, insbesondere ca. 250% des Sägeblattdurchmessers lang ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (33) zwischen 0,2 mm und 2 mm, vorzugsweise ca. 1 mm, breit ist und insbesondere von einer Stirnkante eines Blechteils (39) der Führungseinrichtung (25) gebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (25) in Form eines winklig gekanteten Blechteils (29) ausgebildet ist, dessen unter die Auflagefläche (18) greifender kurzer Schenkel mit seiner Stirnfläche die Führungsfläche (33) bildet und dessen schräg von der Kreissäge (12) hinwegweisender längerer Schenkel den Handgriff- Abschnitt (32) bildet, wobei vorzugsweise ein Klemmrahmen (26) mittels das Blech durchdringender Schrauben (28) durch Klemmung an der Auflagefläche oder einem die Auflagefläche enthaltenden Adapter (17) befestigbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmrahmen (26) mit seiner Unterseite (27) in Höhe der Auflagefläche (18) liegt und diese vergrößert.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Schneiden von an ein Hindernis, wie eine Wand (48), angrenzenden Bodenbelagsabschnitten (35, 36) zusätzlich ein Schnittlineal (42) vorgesehen ist, das eine in einen von der Kreissäge (12) erzeugten Schnittspalt (39) eingreifenden Führungsabschnitt (46) und einen Handgriff-Abschnitt sowie eine mit dem Führungsabschnitt (46) im wesentlichen fluchtende und von diesem einseitig weit vorspringende, vorzugsweise am freien Ende zugespitzte Schnittführungskante (43) aufweist.
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2002
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