DE20218780U1 - Vorrichtung zum Positionieren eines Gegenstandes - Google Patents
Vorrichtung zum Positionieren eines GegenstandesInfo
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Description
Ancra Jungfalk GmbH & Co.KG
Gerwigstr. 31
DE-78234 Engen
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Vorrichtung zum Positionieren eines Gegenstandes
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Positionieren eines Gegenstandes entlang einer Schiene, die einen hinterschnittenen Längsschlitz zwischen zwei Profilstreifen mit in Abständen angeordneten Rastausnehmungen aufweist.
Beispielsweise zum Befestigen von Sitzen, Verzurr- oder Halteeinrichtungen in Fahrzeugen aller Art ist beispielsweise die sogenannte Airline-Schiene bekannt. Es handelt sich dabei um ein U-förmiges Profil, wobei den beiden freien Enden des Profils Profilstreifen aufgesetzt sind, die zwischen sich einen hinterschnittenen Längsschlitz ausbildet. In die sich gegenüberliegende Randkanten der Profilstreifen sind Mulden eingeformt, welche kreisförmige Rastausnehmungen ausbilden.
Derartige Schienen werden u.a. bei Luftfahrzeugen, aber auch im PKW- oder LKW-Bereich oder bei sonstigen Fahrzeugen aller Art verwendet. In ihnen sind beispielsweise Gleitelemente vorgesehen, die mit beliebigen Gegenständen, insbesondere mit Fahrzeugsitzen verbindbar sind, wie dies in der DE 100 36 553 beschrieben wird. Durch Verschieben der Gleitelemente können die Abstände der Gegenstände zueinander eingestellt werden.
AUFGABE
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine derartige Vorrichtung zum Positionieren von Gegenständen zu verbessern und insbesondere die Positionierung der Gegenstände im vorhinein zu bestimmen bzw. Festzulegen.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass in die Rastausnehmung ein Positionierelement lösbar eingesetzt ist.
Dieses Positionierelement kann dazu dienen, im vorhinein die Positionierung eines Gegenstandes festzulegen, so dass durch ein späteres Positionieren, welches durch Personal durchgeführt wird, kein Fehler gemacht werden kann. Beispielsweise können die Positionierelemente als Anschläge dienen, mit denen die Abstände von Sitzreihen in Flugzeugen, aber auch in PKW bestimmt werden können. In einem speziellen Anwendungsbeispiel hat sich aus Gründen der Befestigung von Sicherheitsgurten der Wunsch ergeben, eine Dreier-Sitzreihe nur an einer bestimmten Stelle eines Fahrzeuges anzuordnen, während andere Fahrzeugbereiche nur mit Zweier-Sitzreihen besetzt werden dürfen.
Die Funktion als Endanschlag ist aber nur eine von vielen Funktionen, die dem erfindungsgemässen Positionierelement zugedacht sind. Es soll nicht nur die Bewegung eines Gegenstandes begrenzen, sondern kann auch einen
Gegenstand selbst positionieren. In diesem Fall wäre dann das Positionierelement direkt mit dem Gegenstand verbunden. Auf diese Weise kann beispielsweise ein Kühlschrank, eine Hundebox od. dgl. in einem Frachtraum eines Fahrzeuges festgelegt werden.
Das Positionierelement weist bevorzugt ein in die Rastausnehmung einsetzbares Winkelprofil oder einen Einsatz und in jedem Fall einen Riegel auf. Dabei soll der Riegel schwenkbar mit dem Winkelprofil bzw. dem Einsatz verbunden sein. Schwenkbar bedeutet im vorliegenden Fall, dass der Riegel aus einer Lage, in welcher das Positionierelement in die Schiene eingesetzt werden kann, in eine Riegellage geschwenkt wird, in welcher das Positionierelement in der Schiene festliegt.
In einem einfachen Ausführungsbeispiel besteht das Winkelprofil aus zwei Schenkelstreifen, die über einen Kniebereich miteinander verbunden sind. Dabei weist der Kniebereich eine Breite auf, die kleiner als der Durchmesser einer Rastausnehmung ist. Dies bedeutet, dass der Winkelhebel im Kniebereich innerhalb einer Rastausnehmung gedreht werden kann.
Dagegen besitzt der in den Schlitz eintauchende und die beiden Profilstreifen untergreifende Schenkelstreifen eine Breite, die grosser als der Durchmesser einer Rastausnehmung ist. Das bedeutet, dass der in den Schlitz eintauchende Schenkelstreifen die Profilstreifen untergreifen kann, so dass der Winkelstreifen nicht aus dem Schlitz herausnehmbar ist.
Für die Funktion bedeutet dies, dass der Winkelstreifen mit dem in den Schlitz der Schiene eintauchenden Schenkelstreifen zuerst so angeordnet wird, dass der in den Schlitz eintauchende Schenkelstreifen etwa in Längsrichtung des Längsschlitzes verläuft. In dieser Gebrauchslage kann der Schenkelstreifen ohne Schwierigkeiten in die Schiene eingesetzt werden. Nunmehr wird der Schenkelstreifen um 90° gedreht, so dass er die Profilstreifen unterfährt.
Eine Festlegung des Winkelstreifens erfolgt jetzt mittels des Riegels. Dieser Riegel durchsetzt den anderen Schenkelstreifen, wobei er mit einem Kopf auf den Schenkelstreifen drückt und mit einem Zwischenstück eine entsprechende Ausnehmung in dem Schenkelstreifen durchgreift. An das Zwischenstück schliesst zumindest ein, bevorzugt zwei Flügel an, wobei die Flügel jeweils links und rechts das Zwischenstück überragen. Dabei sind die Flügel bevorzugt abgeflacht ausgebildet.
Das Zwischenstück weist eine Höhe auf, die etwas geringer als die Dicke der Profilstreifen der Schiene ist. Werden jetzt die Flügel unter die Profilstreifen gedreht, fahren die Randkanten der Profilstreifen auf die abgeflachten Oberflächen der Flügel auf, so dass ein Zug über das Zwischenstück auf den Kopf des Riegel ausgeübt wird. Dieser Zug bewirkt, dass der Kopf gegen den Schenkelstreifen gedrückt wird. Besitzt dieser Schenkelstreifen eine gewisse Vorspannung, was vor allem dadurch geschieht, dass er in einen stumpfen Winkel zu dem anderen Schenkelstreifen verläuft, wird der Winkelstreifen in dieser Gebrauchslage eingeklemmt, so dass er einen sicheren und vor allem klapperfreien Anschlag bildet.
Ein derart ausgestaltetes Positionierelement ist vor allem als Endanschlag für Gleitelemente, beispielsweise von Sitzen gedacht.
In einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Einsatz C-förmig ausgestaltet. Der Riegel befindet sich dabei zwischen einem oberen und einem unteren Schenkel, wobei die Schenkel eine Breite besitzen, welche geringer als die Breite des Längsschlitzes ausserhalb der Ausnehmung ist. Hierdurch können beide Schenkel in den Längsschlitz eingesetzt werden.
Die Schenkel dagegen sind über ein Rundstück miteinander verbunden, dessen Durchmesser etwas geringer als der Durchmesser der
Rastausnehmung ist. Das bedeutet, dass dieses Rundstück in die Rastausnehmung eingesetzt wird, so dass hierdurch das gesamte Positionierelement in Längsrichtung der Schiene unverschiebbar festgelegt ist.
Das Festlegen in der Schiene geschieht dagegen mit dem Riegel. Für diesen Riegel hat sich der Erfinder etwas besonderes einfallen lassen, indem ein bolzenförmiges Festlegeelement mit einem Bolzenende in eine Sackausnehmung im unteren Schenkel eingreift und mit einem Kopf in einer Bohrung im oberen Schenkel aufgenommen ist. Dabei kann der Kopf frei in der Bohrung drehen, ebenso das Bolzenende in der Sackausnehmung.
Zwischen Kopf und Bolzenende ist dagegen das Festlegeelement mit einem Gewindeabschnitt versehen, welcher mit einem Innengewinde in einem Flügelblock zusammenwirkt. Das bedeutet, dass der Flügelblock ebenfalls zwischen oberem und unterem Schenkel angeordnet ist und durch Drehen des Festlegeelementes nach oben oder nach unten bewegt werden kann. Ein nach unten bewegen geschieht gegen die Kraft einer Schraubenfeder, die sich zwischen dem Flügelblock und dem unteren Schenkel abstützt. Diese Schraubenfeder ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie den Flügelblock immer gegen den oberen Schenkel drückt, wobei dabei auch das Festlegeelement angehoben werden kann.
Der Flügelblock besitzt eine in seine dem oberen Schenkel zugewandte Oberfläche eingeformte Rinne, welche eine Bereite aufweist, die geringfügig grosser als die Breite des oberen Schenkels ist. Befindet sich der obere Schenkel in dieser Rinne, so wird der Flügelblock drehfest gehalten, auch wenn das Festlegeelement gedreht wird. Wird dagegen der Flügelblock durch Drehen des Festlegeelementes soweit abgesenkt, dass die mit der Rinne versehene Oberfläche bei einem Druck auf den Kopf des Festlegeelementes unter den oberen Schenkel gleiten kann, so dreht der Flügelblock mit dem Festlegeelement mit und kann beispielsweise um 90° geschwenkt werden.
In dieser Lage weist der Flügelblock eine Breite auf, die nicht grosser als die Breite des oberen bzw. unteren Schenkels ist. Damit kann der Flügelblock in dieser Lage zusammen mit den beiden Schenkeln in den Längsschlitz der Schiene eingesetzt werden.
Wird dann das Festlegeelement zusammen mit dem Flügelblock wieder gedreht und der Druck auf den Kopf des Festlegeelementes vermindert, so nimmt der Flügelblock bei einer Drehung um etwa 90° den oberen Schenkel in der Rinne auf, so dass jetzt das Festlegeelement ohne den Flügelblock gedreht wird.
Wird das Festlegelement weiter in den Flügelblock eingeschraubt, so erfolgt ein Anziehen des Flügelblockes zum oberen Schenkel hin und damit ein klemmendes Untergreifen der seitlichen Profilstreifen der Schiene. Auch hierdurch wird das Positionierelement klapperfrei in der Schiene festgelegt.
Ein derartiges Positionierelement kann neben der Funktion eines Endanschlags noch andere Funktionen erfüllen. Beispielsweise kann in das Rundstück eine Gewindebohrung eingeformt werden, welche einen Verbindungsbolzen zu einem Kühlschrankfuss oder einen beliebigen anderen festzuhaltenden Gegenstand aufnimmt. Damit ist es möglich, diesen Gegenstand in einem Frachtraum je nach Wunsch zu positionieren.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
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Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer Schiene zur Aufnahme von
erfindungsgemässen Positionierelementen;
Figur 2 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines Positionierelementes;
Figur 3 eine Frontansicht des Positionierelementes gemäss Figur 2;
Figur 4 eine Draufsicht auf das Positionierelement gemäss Figur 3;
Figur 5 eine Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiels eines Positionierelementes;
Figur 6 eine Frontansicht des Positionierelementes gemäss Figur 5;
Figur 7 einen Querschnitt durch das Positionierelement gemäss Figur 5 entlang Linie VII-VII.
In Figur 1 ist eine Schiene 1 dargestellt, welche aus einem sogenannten Airline-Profil gebildet ist. Dieses Profil ist beispielsweise in der DE 100 36 553 A beschrieben, wobei diese Beschreibung auch zum Bestandteil der vorliegenden Anmeldung gemacht werden soll.
Die Schiene 1 weist ein U-förmiges Profilteil 2 auf, wobei jeweils auf den beiden freien Enden des U-förmigen Profilteils 2 ein Profilstreifen 3 bzw. 4 aufsitzt, die
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voneinander durch einen Längsschlitz 5 beabstandet sind. Dieser Längsschlitz 5 weist eine Breite a auf.
In die einander gegenüberliegenden Ränder der Profilstreifen 3 und 4, welche den Längsschlitz 5 begrenzen, sind jeweils Mulden 6 eingeformt, wobei zwei sich gegenüberliegende Mulden 6 zusammen eine Rastausnehmung 7 ausbilden. Die Rastausnehmung 7 besitzt einen Durchmesser d.
Gemäss der vorliegenden Erfindung dient die Rastausnehmung 7 der Aufnahme von Positionierelementen. In den Figuren 2 und 4 ist ein Ausführungsbeispiel eines Positionierelementes P1 gezeigt. Es besteht im wesentlichen aus einem Winkelprofil 8 und einem Riegel 12.1.
Das Winkelprofil 8 besteht aus zwei Schenkelstreifen 9.1 und 9.2, die über einen Kniebereich 10 miteinander verbunden sind. Der Kniebereich 10 weist eine Breite b auf, der geringfügig kleiner ist als der Durchmesser d der Rastausnehmung 7, während eine Breite O1 des Schenkelstreifens 9.2 grosser als der Durchmesser d der Rastausnehmung 7 ist.
Der Kniebereich 10 bildet einen stumpfen Winkel w aus, so dass auch der Schenkelstreifen 9.1 stumpfwinklig zu den Schenkelstreifen 9.2 verläuft.
Des weiteren ist der Schenkelstreifen 9.1 durch eine Knicklinie 11 dachförmig gewölbt, wobei er in diesem Bereich von dem Riegel 12.1 durchsetzt ist. Der Riegel 12.1 stützt sich auf dem Schenkelstreifen 9.1 über einen Kopf 13 ab. In diesen Kopf 13 ist eine Inbusaufnahme 14 eingeformt.
An den Kopf 13 schliesst ein eine Ausnehmung 15 in dem Schenkelstreifen 9.1 durchsetzendes Drehstück 16 an, von dem beidseits abgeflachte Flügel 17 abragen, wobei diese im vorliegenden Ausführungsbeispiel einstückig ausgeformt sind.
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Ein derartiges Positionierelement P1 wird bevorzugt als Anschlag für ein anderes Funktionselement verwendet. Beispielsweise könnten dies Gleitelemente für einen Fahrzeugsitz sein, wie sie in der oben erwähnten DE 100 36 553 A beschrieben sind. Zur Festlegung des Positionierelementes P1 in der Schiene 1 wird der Schenkelstreifen 9.2 im Bereich einer Rastausnehmung 7 in den Längsschlitz 5 eingeführt, wobei der Schenkelstreifen 9.2 in Richtung des Längsschlitzes 5 verläuft. Dann wird das Positionierelement P1 um etwa 90° gedreht, so dass der Schenkelstreifen 9.2 die Profilstreifen 3 und 4 untergreift, während der Kniebereich 10 mit seinen Randkanten nahe den Rändern der Mulde 6 liegt. Aus der Schiene ragt der Schenkelstreifen 9.1.
Der Kniebereich 10 dient im Bereich des Schlitzes 5 als Gelenk, so dass der Schenkelstreifen 9.1 zusammen mit dem Riegel 12.1 angehoben werden kann, bis sich die Flügel 17 im Bereich des Schlitzes 5 befinden. In dieser Gebrauchslage verlaufen die Flügel 17 ebenfalls in Längsrichtung des Längsschlitzes 5, so dass sie bei einem Absenken des Schenkelstreifens 9.1 in den Schlitz 5 eintauchen können.
Mit einem entsprechenden Inbusschlüssel wird nun der Kopf 13 um etwa 90° gedreht, wobei die Flügel 17 unter die Profilstreifen 3 und 4 fahren. Da eine Höhe h des Drehstückes 16 geringer ist als eine Dicke der Profilstreifen 3 und 4 und die Flügel 17 zudem abgeflacht sind, wird ein Pressdruck des Kopfes 13 auf den Schenkelstreifen 9.1 erzeugt, so dass dieser an der Schiene 1 klemmend festgelegt und damit ein Klappern des Positionierelementes P1 vermieden wird.
Ein weiteres Positionierelement P2 ist in den Figuren 5 bis 7 gezeigt. Dieses besteht aus einem Einsatz 32 und einem Riegel 12.2. Der Einsatz 32 ist querschnittlich C-förmige ausgestaltet, wie dies besonders in Figur 7 erkennbar ist. Er besitzt einen oberen Schenkel 18 und einen unteren Schenkel 19,
welche über ein Rundstück 20 miteinander verbunden sind. Das Rundstück 20 besitzt einen Durchmesser d,, welcher etwa dem Durchmesser d einer Rastausnehmung 7 entspricht.
Der Riegel 12.2 weist ein bolzenartiges Festlegeelement 21 auf, welches zwischen einem Kopf 22 und einem Bolzenende 23 einen Gewindeabschnitt 24 besitzt. Dieser Gewindeabschnitt 24 sitzt in einem nicht bezeichneten Innengewinde eines Flügelblockes 25.
Während der Kopf 22 sich in einer Bohrung 26 des oberen Schenkels 18 befindet und dort frei drehen kann, greift das Bolzenende 23 in eine Sackausnehmung 27 in dem unteren Schenkel 19 ein.
Der Flügelblock 25 befindet sich zwischen dem oberen Schenkel 18 und dem unteren Schenkel 19 und stützt sich gegen den unteren Schenkel 19 über eine Schraubenfeder 28 ab. Ferner ist in eine Oberfläche 29 des Flügelblockes 25 eine Rinne 30 eingeformt, deren Breite b2 etwas grosser ist als eine Breite b3 des oberen Streifens 18.
Die Funktionsweise dieses Positionierelementes P2 ist folgende:
Vor dem Einsetzen in die Schiene 1 wird der Flügelblock 25 durch Drehen des Festlegelementes 21 soweit gegen die Kraft der Schraubenfeder 28 nach unten abgesenkt, dass der Flügelblock 25 die Profilstreifen 3 und 4 der Schiene 1 untergreifen kann. Dabei befindet sich der obere Schenkel 18 ausser Eingriff in die Rinne 30.
Nunmehr wird das Positionierelement P2 in den Schlitz 8 der Schiene 1 eingesetzt, wobei der Flügelblock 25 so gestellt ist, dass er in Längsrichtung des Längsschlitzes 5 orientiert ist. Der untere Schenkel 19 befindet sich in der
Schiene 1, das Rundstück 20 in einer Rastausnehmung 7. Der obere Schenkel 18 verläuft in Längsrichtung des Längsschlitzes 5.
Nunmehr wird mit Hilfe eines Inbusschlüssels, der in eine Inbusaufnahme 31 in den Kopf 22 eingreift, das Festlegeelement 21 gedreht. Mit ihm dreht auch der Flügelblock 25, bis die Rinne 30 unter dem oberen Schenkel 18 liegt, so dass der Flügelblock 25 unter der Kraft der Schraubenfeder 28 angehoben werden kann und quasi mit der Rinne 30 in den oberen Schenkel 18 einschnappt. In dieser Gebrauchslage untergreift der Flügelblock 25 auch die beiden Profilstreifen 3 und 4 und ist nunmehr gegenüber dem Festlegerlement 21 drehgesichert. Beim weiteren Drehen des Festlegeelementes 21 wird der Flügelblock gegen die Unterseite der Profilstreifen 3 und 4 verspannt, wodurch das gesamte Positionierelement P2 festgelegt wird.
Ein Lösen des Positionierelementes P2 geschieht auf umgedrehtem Weg. Der Flügelblock 25 wird solange durch Drehen des Festlegeelementes 21 nach unten gegen die Kraft der Schraubenfeder 28 bewegt, bis die Rinne 30 ausser Eingriff mit dem oberen Schenkel 18 gelangt, so dass dann der Flügelblock zusammen mit dem Festlegeelement 21 um zumindest 90° gedreht werden kann, wodurch das Positionierelement P2 freigegeben wird.
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DR. PETER WEISS & DIPL-ING. A. BRECHT
Patentanwälte European Patent Attorney
Aktenzeichen: G 1186/DE
Datum: 02.12.2002 W/HU
| 1 | Schiene | 34 | 67 | Breite von 5 |
| 2 | Profilteil | 35 | 68 | Breite von 10 |
| 3 | Profilstreifen | 36 | 69 | Breite von 9.2 |
| 4 | Profilstreifen | 37 | 70 | Breite von 30 |
| 5 | Längsschlitz | 38 | 71 | Breite von 18 |
| 6 | Mulde | 39 | 72 | |
| 7 | Rastausnehmung | 40 | 73 | Durchmesser von 7 |
| 8 | Winkelprofil | 41 | 74 | Durchmesser von 20 |
| 9 | Schenkelstreifen | 42 | 75 | |
| 10 | Kniebereich | 43 | 76 | Höhe von 16 |
| 11 | Knicklinie | 44 | 77 | |
| 12 | Riegel | 45 | 78 | Positionierelement |
| 13 | Kopf | 46 | 79 | Winkel |
| 14 | Inbusaufnahme | 47 | ||
| 15 | Ausnehmung | 48 | ||
| 16 | Drehstück | 49 | A | |
| 17 | Flügel | 50 | B | |
| 18 | oberer Schenkel | 51 | b, | |
| 19 | unterer Schenkel | 52 | b2 | |
| 20 | Rundstück | 53 | b3 | |
| 21 | Festlegeelement | 54 | ||
| 22 | Kopf | 55 | D | |
| 23 | Bolzenende | 56 | CJ1 | |
| 24 | Gewindeabschnitt | 57 | ||
| 25 | Flügelblock | 58 | H | |
| 26 | Bohrung | 59 | ||
| 27 | Sackausnehmung | 60 | P | |
| 28 | Schraubenfeder | 61 | W | |
| 29 | Oberfläche | 62 | ||
| 30 | Rinne | 63 | ||
| 31 | Inbusaufnahme | 64 | ||
| 32 | Einsatz | 65 | ||
| 33 | 66 | |||
Claims (25)
1. Vorrichtung zum Positionieren eines Gegenstandes entlang einer Schiene (1), die einen hinterschnittenen Längsschlitz (5) zwischen zwei Profilstreifen (3, 4) mit in Abständen angeordneten Rastausnehmungen (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in die Rastausnehmung (7) ein Positionierelement (P1, P2) lösbar eingesetzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (P2) direkt mit dem zu positionierenden Gegenstand verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (P1, P2) eine Bewegung eines mit dem Gegenstand verbundenen Gleitelementes begrenzt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (P1, P2) ein in die Rastausnehmung (7) einsetzbares Winkelprofil (8) oder einen Einsatz (32) und einen Riegel (12.1, 12.2) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (12.1, 12.2) schwenkbar mit dem Winkelprofil (8) bzw. dem Einsatz (32) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelprofil (8) aus zwei über einen Kniebereich (10) miteinander verbundenen Schenkelstreifen (9.1, 9.2) besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kniebereich (10) zwischen den beiden Schenkelstreifen (9.1, 9.2) eine Breite (b) aufweist, welcher geringer als die Breite (b1) des in die Schiene (1) durch den Schlitz (5) eintauchenden, und die beiden Profilstreifen (3, 4) untergreifenden Schenkelstreifens (9.2) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (b) des Kniebereiches (10) etwas geringer als ein Durchmesser (d) einer Rastausnehmung (7) ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (b1) des in die Schiene (1) eintauchenden Schenkelstreifens (9.2) etwas grösser als der Durchmesser (d) einer Rastausnehmung (7) ist.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kniebereich (10) querschnittlich einen stumpfen Winkel (W) ausbildet, so dass auch die beiden Schenkelstreifen (9.1, 9.2) in einem stumpfen Winkel zueinander verlaufen.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der andere Schenkelstreifen (9.1) in Gebrauchslage etwa entlang dem Längsschlitz (5) verläuft und von dem Riegel (12.1) durchsetzt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schenkelstreifen (9.1) über eine Knicklinie (11) dachartig gekrümmt ist.
13. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (12.1) in Gebrauchslage mit einem Kopf (13) auf den Schenkelstreifen (9.1) drückt und diesen gegen die Schiene (1) bzw. den Längsschlitz (5) hin presst.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (12.1) den/die Profilstreifen (3, 4) in Gebrauchslage mit einem einseits oder mit ihm beidseits angeformten Flügeln (17) untergreift.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Flügel (17) abgeflacht ausgebildet ist/sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Flügel (17) über ein Zwischenstück (16), welches eine Ausnehmung (15) in dem Schenkelstreifen (9.1) durchsetzt, mit dem Kopf (13) verbunden ist/sind.
17. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass im Kopf (13) des Riegels (12.1) eine Inbusausnehmung (14) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (32) C-förmig ausgestaltet ist und sich der Riegel (12.2) zwischen einem oberen und einem unteren Schenkel (18, 19) befindet.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (18, 19) eine Breite (b3) besitzen, welche etwas geringer als die Breite (a) des Längsschlitzes (5) ausserhalb der Ausnehmung (7) ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (18, 19) über ein Rundstück (20) miteinander verbunden sind, dessen Durchmesser (d1) etwas geringer als der Durchmesser (d) der Rastausnehmung (7) ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Schenkel (18) eine Bohrung (26) aufweist, in welcher ein Kopf (22) eines Festlegeelementes (23) aufgenommen ist, wobei dies mit einem Bolzenende (23) in eine der Bohrung (26) gegenüberliegende Sackausnehmung (27) im unteren Schenkel (19) eingreift.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Bolzenende (23) und dem Kopf (22) ein Gewindeabschnitt (24) an dem Festlegeelement (21) vorgesehen ist, welches mit einem Innengewinde in einem Flügelblock (25) zusammenwirkt.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Flügelblock (25) eine Breite besitzt, die grösser als die Breite (a) des Schlitzes und ggf. grösser als der Durchmesser (d) der Rastausnehmung (7) ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Flügelblock (25) über eine Schraubenfeder (28), welche das Bolzenende (23) umfängt, gegen den unteren Schenkel (19) abstützt.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass in eine dem oberen Schenkel (18) zugewande Oberfläche (29) des Flügelblockes (25) eine Rinne (30) eingeformt ist, welche eine Breite (b2) besitzt, die geringfügig grösser als eine Breite (b3) des Schenkels (18) ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20218780U DE20218780U1 (de) | 2002-12-03 | 2002-12-03 | Vorrichtung zum Positionieren eines Gegenstandes |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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