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DE20217916U1 - Transportable kastenförmige Lebendfalle - Google Patents

Transportable kastenförmige Lebendfalle

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DE20217916U1
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Germany
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trap
bait
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animals
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DE20217916U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01MCATCHING, TRAPPING OR SCARING OF ANIMALS; APPARATUS FOR THE DESTRUCTION OF NOXIOUS ANIMALS OR NOXIOUS PLANTS
    • A01M23/00Traps for animals
    • A01M23/16Box traps
    • A01M23/20Box traps with dropping doors or slides

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Pest Control & Pesticides (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Insects & Arthropods (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Description

-K-S 4-
Patentanwalt Dipl.-Ing. Mario Wa|n$r,4lechnfi[ogj$zeV)imr$ijarJi% Europaplatz
Dennewartstr. 25 - 27, 52068 Aachen
Anmelder: Arnold Dohmen, Schulstr. 54, 52457 Freialdenhoven Anwaltsakte: D13-006
Transportable kastenförmige Lebendfalle
Die Erfindung betrifft eine transportable kastenförmige Lebendfalle mit einer Eingangsöffnung, die durch Lösen eines Riegels mittels einer Falltüre verschließbar ist und mit einer beweglich aufgehängten Köderhalterung, an der ein Köder befestigbar ist, wobei die Köderhalterung mit dem Riegel derart verbunden ist, dass der Riegel durch Bewegen der Köderhalterung aus einer Grundstellung gelöst wird.
Lebendfallen dieser Art kommen beispielsweise bei der Bekämpfung eines Befalles mit Schermäusen zum Einsatz. Die Namen Wühlmaus, Schermaus, Ostschermaus, Erdwolf, Erdratte oder Wasserratte benennen denselben Schädling, Arvicola terrestris aus der Ordnung der Nagetiere. Die Schermaus ist 12 bis 22 cm lang und wiegt 60 bis 120 g. Charakteristisch ist der stumpfe Kopf mit den kleinen, im Pelz verschwindenden Ohren und ein kurz behaarter, leicht geringelter Schwanz von etwa der halben Körperlänge. Die Schermaus ist ein tag- und nachtaktiver, fast reiner Pflanzenfresser und nimmt nur sehr selten auch tierische Nahrung (kleine Insekten und Würmer) auf. Sie lebt als Einzelgänger in dicht unter der Erdoberfläche liegenden Gangsystemen, die sie nur zur Wanderung und Paarung verlässt. Die Gesamtlänge eines Gangsystems beträgt durchschnittlich 50 bis 100 m. An den Wänden der Gänge sind die Wurzeln fein säuberlich abgefressen. Die Schermaus legt Vorratskammern an, in denen sie vorzugsweise Wurzeln, Zwiebeln und Knollen lagert.
Schäden durch Schermausbefall werden hauptsächlich im Winter verursacht. Jedoch erst mit einsetzender Vegetation zeigen die benagten Pflanzen durch Welke oder mangelhaften Austrieb den Schaden an. Von Schermäusen geschädigte Bäume lassen sich mangels intakter Wurzeln sehr leicht aus dem Boden herausziehen. Neben der Fraßtätigkeit wird durch die Wühlarbeit in Rasenflächen zusätzlich erheblicher Schaden verursacht. Die so entstandenen Fehlstellen verunkrauten sehr schnell.
Die Schermaus wirf Erdhaufen auf, die häufig mit denen des unter Artenschutz stehenden Maulwurfs verwechselt werden. Methoden, mit denen eine Tötung der bekämpften Tiere beabsichtigt ist, erfordern daher einen aufwändige Vorbereitung, die eine Beeinträchtigung von Maulwürfen ausschließt. Allgemein bekannte Fallentypen, die teilweise mit Möhren, Apfel, Kartoffel oder Sellerie als Köder ausgestatten werden sind die „Bayerische Drahtfalle", Kippbügel- oder Röhrenfallen und „Neudorff * s Wühlmausfänger".
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„Transportable kastenförmige Lebendfalle"
Anmelder: Arnold Dohmen, Schulstr. 54, 52457 Freialdenhoven
Anwaltsakte: D13-006
Lebendfallen erfordern demgegenüber einen deutlich geringeren vorbereitenden Aufwand, da ein versehentlich gefangener Maulwurf wieder freigelassen werden kann ohne Schaden zu nehmen. Eine solche Lebendfalle ist beispielsweise in der JP 2002-142650 A vorgeschlagen. In dieser Lebendfalle die Köderhalterung pendelnd aufgehängt und mit dem als Zugstange ausgebildeten Riegel verbunden. Der Riegel greift in der Grundstellung in eine Lochbohrung in der Falltüre ein und wird gelöst, wenn ein in der Lebendfalle befindliches Tier die Köderhalterung in Richtung der der Eingangsöffnung gegenüber liegenden Stirnwand drückt.
Die bekannten Lebendfallen werden bereits sehr erfolgreich zum Fangen von Nagetieren eingesetzt. In die Falle eingedrungene Mäuse, Ratten oder Eichhörnchen beginnen bereits in der Falle, den an der Köderhalterung befestigten Köder anzunagen und versetzen hierbei die Köderhalterung in die für die Auslösung des Mechanismus erforderliche Bewegung. Die Erfahrung mit den bekannten Lebendfallen zeigt hingegen, dass hiermit Schermäuse nur in geringem Umfang gefangen werden.
Offenbar ist der natürliche Fluchttrieb bei Schermäusen im Vergleich zu anderen Nagern stärker ausgeprägt, da eine in die Falle eingedrungene Schermaus in der Regel nicht bereits in der Falle mit dem Verzehr des Köders beginnt. Die Schermaus versucht vielmehr, den Köder als Ganzen in ihren Gang mitzunehmen, versetzt hierbei aber die Köderhalterung nicht in die zum Auslösen des Mechanismus benötigte Bewegung in Richtung der dahinter liegenden Stirnwand der Lebendfalle.
Aufgabe der Erfindung
Gesucht wird eine Lebendfalle, die auch bei dem Versuch eines Tieres, einen Köder aus der Lebendfalle zu entnehmen, den Riegel löst und ein Fangen dieses Tieres ermöglicht.
LÖSUNG
Die Aufgabe wird ausgehend von der bekannten Lebendfalle nach der Erfindung dadurch gelöst, dass der Riegel durch Ziehen der Köderhalterung in Richtung der Eingangsöffnung gelöst wird.
Die erfindungsgemäße Lebendfalle ermöglicht damit nicht nur das Fangen eines Tieres, das aufgrund seines ihm eigenen Fluchttriebes versucht, den Köder aus der Lebendfalle herauszu-
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„Transportable kastenförmige Lebendfalle" D13-006
Anmelder: Arnold Dohmen, Schulstr. 54, 52457 Freialdenhoven
holen anstatt diesen im Innern der Lebendfalle anzufressen, sondern nutzt sogar explizit die durch diesen Versuch erzeugte Bewegung der Köderhalterung zum Lösen des Riegels.
In einer erfindungsgemäßen Lebendfalle sind vorzugsweise die Köderhalterung und der Riegel durch eine Druckstange verbunden. Gegenüber der grundsätzlich auch möglichen Verbindung mittels eines über Umlenkrollen geführten Zugmittels ist eine Druckstange konstruktiv einfacher und kostengünstiger auszuführen. Eine solche Druckstange kann besonders einfach ein gebogener, im Wesentlichen starrer Stahldraht sein. Hierbei bietet es sich an, das eine Ende des Stahldrahts als Köderhalterung und das andere Ende als Riegel auszuführen und den Draht ausgehend von der Köderhalterung durch einen Führungsschlitz in der oberen Abdeckung nach außen und von außen zu dem Riegel zu führen.
Eine besonders vorteilhafte Ausführung weist die erfindungsgemäße Lebendfalle mindestens eine durchsichtige Seitenwand oder eine durchsichtige obere Abdeckung auf. So kann durch einfache Sichtkontrolle ohne Öffnen der Lebendfalle festgestellt werden, ob in dieser ein Tier gefangen wurde. Andererseits wird die Anbringung des Köders an der Köderhalterung und die Aufstellung der erfindungsgemäßen Lebendfalle erleichtert. Aus demselben Grund wird auch die Falltüre einer erfindungsgemäßen Lebendfalle vorzugsweise durchsichtig ausgeführt.
Die obere Abdeckung einer erfindungsgemäßen Lebendfalle ist bevorzugt offenbar. Das Entnehmen eines gefangenen Tieres ist so besonders erleichtert.
Die erfindungsgemäße Lebendfalle erweist sich prinzipiell nicht zur zum Fangen von Schermausen, sondern - bei entsprechender Anpassung der Maße - auch zum Fangen größerer Schädlinge, beispielsweise von Mardern geeignet.
Ausführungsbeispiel
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt eine erfindungsgemäße Lebendfalle 1. Die Lebendfalle 1 ist kastenförmig mit einer vorderen Stirnseite 2 und einer hinteren Stirnseite 3, zwei Seitenwänden 4, sowie einem Boden 5 und einer oberen Abdeckung 6. Die vordere Stirnseite 2 weist am Boden eine etwa halbrunde Eingangsöffnung 7 auf, die mittels einer Falltüre 8 verschließbar ist.
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„Transportable kastenförmige Lebendfalle" D13-006
Anmelder: Arnold Dohmen, Schulstr. 54, 52457 Freialdenhoven
Die obere Abdeckung 6 ist in Nuten der Seitenwände 4 horizontal beweglich geführt und greift mit ihrer hinteren Kante in eine Nut der hinteren Stirnseite 3 ein. Die Falltüre 8 ist in vertikaler Richtung in Nuten der Seitenwände 4 beweglich geführt. Dabei verhindert die Falltüre 8, dass die obere Abdeckung 6 horizontal aus ihrer Führung herausgezogen werden kann. Wenn die Falltüre 8 geschlossen ist, ergibt sich also ein allseitig geschlossener Kasten.
In dieser Ausführung sind die obere Abdeckung 6 und die Falltüre 8 aus einem transparenten, schlag- und kratzfesten Kunststoff, z. B. Polymethylenmetacrylat (PMMA), Handelsname z. B. Makroion®, Boden 5, Seiten- und Stirnwände 2, 3, 4 aus mitteldichten Faserplatten (MDF-Platten) gefertigt.
An den Enden eines gebogenen Stahldrahtes 10 sind einerseits eine Köderhalterung 11, andererseits ein Riegel 12 ausgebildet. In der hier dargestellten einfachsten Ausbildung handelt es sich um einen einstückigen Stahldraht 10. Dieser verläuft vom Innenraum des Kasten im hinteren Bereich schräg nach oben durch einen Führungsschlitz 13 in der oberen Abdeckung 6 nach außen, von dort horizontal entlang der oberen Abdeckung 6 durch einen in der Falltüre 8 ausgebildeten Schlitz 14, von dort senkrecht nach unten und - wiederum horizontal - nach hinten in ein Loch 15 in der Falltüre 8, die so in geöffneter Position verriegelt wird.
Die Falle 1 wird wie folgt beschickt: Der Köder 9, z. B. ein Kartoffelstück, wird auf das hintere Ende 11 des Drahtes 10 aufgesteckt. Der Köder 9 wird in den geöffneten Kasten eingelegt, die obere Abdeckung 6 in ihre Führungsnuten geschoben, bis sie an der hinteren Stirnwand 3 anliegt. Die Falltüre 8 wird so platziert, dass der Draht 10 in ihren Schlitz 14 eingreift, und anschließend von oben in ihre Führungsnuten eingeführt. Danach wird die Falle 1 soweit angehoben, bis das vordere (Riegel-)Ende 12 des Drahtes 10 sich auf Höhe des Loches 15 befindet. Durch leichtes Schieben des Drahtes 10 in Richtung des hinteren Kastenendes greift das Drahtende 12 in das Loch 15 der Falltüre 8 ein und diese ist scharf gemacht.
Durch leichteste Zugbewegung am Köder 9 in Richtung der Falltüre 8 rutscht das Drahtende 12 aus dem Loch 15 der Falltüre 8, die den Kasten sogleich verschließt.
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„Transportable kastenförmige Lebendfalle" Anmelder: Arnold Dohmen, Schulstr. 54, 52457 Freialdenhoven
Anwaltsakte: D13-006
Bezugsziffern
1 Lebendfalle
2 vordere Stirnseite
3 hintere Stirnseite
5 4 Seitenwand
5 Boden
6 Abdeckung
7 Eingangsöffnung
8 Falltüre
10 9 Köder
10 Stahldraht
11 Köderhalterung
12 Riegel
13 Führungsschlitz
15 14 Schlitz
Loch
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Claims (7)

1. Transportable kastenförmige Lebendfalle (1) mit einer Eingangsöffnung, die durch Lösen eines Riegels mittels einer Falltüre verschließbar ist und mit einer beweglich aufgehängten Köderhalterung, an der ein Köder befestigbar ist, wobei die Köderhalterung mit dem Riegel derart verbunden ist, dass der Riegel durch Bewegen der Köderhalterung aus einer Grundstellung gelöst wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel durch Ziehen der Köderhalterung in Richtung der Eingangsöffnung gelöst wird.
2. Lebendfalle (1) nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Köderhalterung und der Riegel durch eine Druckstange verbunden sind.
3. Lebendfalle (1) nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckstange ein gebogener, im Wesentlichen starrer Stahldraht ist.
4. Lebendfalle (1) nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Stahldraht ausgehend von der Köderhalterung durch einen Führungsschlitz in der oberen Abdeckung nach außen und von außen zu dem Riegel geführt ist.
5. Lebendfalle (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche gekennzeichnet durch mindestens eine durchsichtige Seitenwand oder eine durchsichtige obere Abdeckung.
6. Lebendfalle (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Falltüre durchsichtig ist.
7. Lebendfalle (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Abdeckung öffenbar ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102007018682A1 (de) 2007-04-20 2008-10-30 Bruno Gruber Lebendfalle
DE202014005061U1 (de) 2014-06-17 2014-07-04 Anke Schneider Einrichtung zum Einfangen von Kleintieren (Lebendfalle)
DE202015000239U1 (de) 2015-03-04 2015-03-10 Anke Schneider Einrichtung zum Einfangen von Kleintieren (Lebendfalle)

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DE102007018682A1 (de) 2007-04-20 2008-10-30 Bruno Gruber Lebendfalle
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