DE20216012U1 - Einkaufs-/Transportwagen - Google Patents
Einkaufs-/TransportwagenInfo
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Description
Ullrich & Naumann
Gewerblicher Rechtsschutz· Intellectual Property
4203/G/025
Heidelberg, 17. Oktober 2002/Ig
des Herrn
Erhard Lamberti In der Täsch 11
69181 Leimen
betreffend einen
„Einkaufs-ZTransportwagen"
Repräsentanz Spanien
E - 03720 Benissa, Alicante
C/Andalucia, M(2) -
Luisenstraße 14 D-69115 Heidelberg Telefon +49 62 21/60 43-0 Telefax +49 62 21/60 43-60 e-mail: un@hd-patent.de
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Die Erfindung betrifft einen Einkaufs-/Transportwagen mit einem eine Achse und zwei Räder umfassenden Fahrgestell, einem am Fahrgestell angelenkten Rahmen und einem sich an den Rahmen anschließenden oder einen Teil des Rahmens bildenden Handbügel.
Einkaufs- bzw. Transportwagen sind in den unterschiedlichsten Ausführungen aus der Praxis bekannt. So sei lediglich beispielhaft der konventionelle Einkaufswagen in einem Supermarkt erwähnt. Dabei handelt es sich um einen vierrädrigen Wagen, dessen Rahmen um einen großen Gitterkorb ergänzt ist. Ein Handbügel dient zum Schieben eines solchen Einkaufswagens. Wenngleich sich ein solcher Einkaufswagen in hervorragender Weise zum Beladen im Supermarkt eignet, lässt sich dieser aufgrund seiner kleinen Räder nur bedingt auf einem Gehweg oder gar auf der Straße verwenden. Außerdem ist ein solcher Einkaufswagen nicht geeignet, an ein Fahrzeug angekoppelt und von diesem gezogen zu werden.
Für sich gesehen sind des Weiteren kleine Anhänger bekannt, die einachsig mit zwei Rädern ausgestattet sind. Der Rahmen ist um eine Ladefläche bzw. einen Korb ergänzt. Vom Rahmen aus erstreckt sich eine Stange, die endseitig mit einer Kopplung zum Ankoppeln an ein Fahrzeug ausgestattet ist. Solche klassischen Anhänger lassen sich - bedingt - von Hand ziehen, wobei dies aufgrund einer meist recht langen Deichsel und in Ermangelung eines Handbügels meist mühsam ist. Zum Einkaufen bzw. Beladen in einem Supermarkt eignen sich solche Anhänger nicht, da deren Ladefläche in Ruhestellung meist ganz erheblich gekippt ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen kombinierten Einkaufs-/Transportwagen mit einem eine Achse und zwei Räder umfassenden Fahrgestell, einem am Fahrgestell angelenkten Rahmen und einem sich an den Rahmen anschließenden oder einen Teil des Rahmens bildenden Handbügel, derart auszugestalten und weiterzubilden, dass er sich sowohl zur Handhabung und somit zum Einkaufen in einem Supermarkt als auch als Anhänger für ein Fahrzeug, insbesondere ein Fahrrad, eignet.
Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Danach ist der gattungsbildende Einkaufs-/Transportwagen dadurch gekennzeichnet, dass dem Handbügel eine Kupplung zum gelenkigen Ankoppeln an ein
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Fahrzeug, insbesondere an ein Fahrrad, zugeordnet ist, wobei die Kupplung vorzugsweise zum Ankoppeln an einem Rahmenteil eines Fahrzeugs, insbesondere am Gepäckträger eines Fahrrads, dient.
In erfindungsgemäßer Weise ist erkannt worden, dass man einen einen Handbügel aufweisenden Transportwagen sehr wohl als Fahrzeuganhänger verwenden kann, nämlich dann, wenn dem Handbügel eine besondere Kupplung zum gelenkigen Ankoppeln an das Fahrzeug zugeordnet ist. Dabei ist es von ganz besonderem Vorteil, wenn die Kupplung unmittelbar an einem Rahmenteil eines Fahrzeugs oder am Gepäckträger des Fahrrads angreift, so dass fahrzeugseitig keine Umrüstung erforderlich ist.
Im Hinblick auf eine einfache und dabei wirkungsvolle Ausführung der Kupplung und bei Verwendung mit einem Fahrrad ist es von Vorteil, wenn diese ein mit dem Handbügel fest verbindbares erstes Kupplungsstück und ein mit dem Gepäckträger des Fahrrads fest verbindbares zweites Kupplungsstück aufweist. Beide Kupplungsstücke sind zum gegenseitigen - lösbaren - Eingriff bringbar, so dass ein Ankoppeln und Entkoppeln jederzeit möglich ist. Das mit dem Gepäckträger des Fahrrads fest verbindbare zweite Kupplungsstück lässt sich selbstverständlich mühelos am Gepäckträger anbringen und - nach Belieben - vom Gepäckträger wieder entfernen.
Im Konkreten könnte das erste, mit dem Handbügel fest verbundene Kupplungsstück eine Hülse aufweisen, die mit dem Handbügel verschraubt ist. So könnte die Hülse endseitig der Form des Handbügels angepasst sein und eine Schraube könnte sich durch den Handbügel hindurch in die Hülse erstrecken, so dass sowohl eine kraftschlüssige als auch eine formschlüssige Verbindung zwischen der Hülse und dem Handbügel hergestellt ist. Die Hülse dient zur Aufnahme und Arretierung eines Bolzens des zweiten Kupplungsstücks, nämlich dahingehend, dass der Bolzen in die Hülse hineinsteckbar bzw. hineinschiebbar und darin zur Zugbelastung arretierbar ist. In vorteilhafter Weise könnte die Hülse und der Bolzen über einen vorzugsweise handbetätigbaren Schnapp-/Schraubenmechanismus verbindbar sein, wobei die Handbetätigung über einen gegen Federkraft herausziehbaren und in eine Ausnehmung des Bolzens einsteckbaren Stift erfolgen kann.
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Das zweite Kupplungsstück könnte in weiter vorteilhafter Weise einen sich an den Bolzen anschließenden Adapter aufweisen, der zum Festlegen an dem Gepäckträger dient. Die Verbindung zwischen dem Bolzen und Adapter könnte über ein Kugelgelenk realisiert sein, so dass ein schwenkbare Verbindung geschaffen ist. Die DrehVSchwenkbarkeit könnte dabei durch eine DrehVSchwenkbegrenzung gerade so ausgelegt sein, dass eine übliche Kurvenfahrt mit dem Fahrrad ohne Kippung des EinkaufsTTransportwagens möglich ist.
Zum Festlegen am Gepäckträger des Fahrrads ist es von weiteren Vorteil, wenn der Adapter eine sich an den Bolzen und die schwenkbare Verbindung anschließende Adapterplatte umfasst, die zum Anlenken an den hinteren Bereich des Fahrradgepäckträgers dient. Zum Anlenken an den Fahrradgepäckträger könnte die Adapterplatte unter der Platte schwenkbar angelenkte, vorzugsweise festschraubbare oder klemmbare Krallen aufweisen, so dass eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Rahmen des Gepäckträgers möglich ist. Vorzugsweise werden die Krallen bzw. wird die Adapterplatte mittels Schraubenschlüssel und Schrauben fest mit dem Gepäckträger verbunden, um ein ungewolltes Lösen vom Gepäckträger ausschließen zu können. In weiter vorteilhafter Weise ist die Adapterplatte dem hinteren freien Bereich eines herkömmlichen Fahrradgepäckträgers zumindest weitgehend in Form und Größe angepasst und dabei derart dimensioniert und gegebenenfalls mit Ausnehmungen versehen, dass sie die Handhabung bzw. Betätigung des Fahrradgepäckträgers nicht behindert. Dies hat den Vorteil, dass der Fahrradgepäckträger auch bei angekoppeltem Einkaufs-/Transportwagen uneingeschränkt nutzbar ist.
Bei dem EinkaufsTTransportwagen handelt es sich um einen einachsigen Wagen mit zwei Rädern. Sein Einsatz, beispielsweise beim Einkaufen in einem Supermarkt, wird dadurch begünstigt, dass dem Rahmen vorzugsweise auf der Seite des Handbügels ein nach unten abragender Standbügel bzw. Ständer zugeordnet ist. Der Standbügel kann ebenso unmittelbar dem Handbügel zugeordnet sein, so dass die beiden Räder gemeinsam mit dem Handbügel einen sicheren Stand des Wagens ermöglichen. Die Neigung des Standbügels ist dabei so ausgelegt, dass der Wagen auch im beladenen Zustand nicht kippen kann.
Der Standbügel ist derart angeordnet und ausgelegt, dass er mit dem Fuß betätigbar ist. Betätigt die Bedienungsperson den Handbügel und hebt dazu den Wagen
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zumindest geringfügig an, so lässt sich der Standbügel zum Rahmen hin schwenken, so dass ein ungehindertes Abrollen des Wagens möglich ist. Dazu lässt sich der Standbügel mit seinem unteren Standbereich aus einer der Standebene der Räder entsprechenden, vorzugsweise dem Rahmen abgewandten Standposition in eine höher gelegene, vorzugsweise dem Rahmen zugewandte Fahrposition schwenken, nämlich beispielsweise per Fußbetätigung. Ein Wegschwenken per Hand ist ebenso möglich.
Die Standsicherheit des Wagens und die Betriebssicherheit beim Fahren ist dadurch begünstigt, dass der Standbügel in den beiden Positionen verrastbar oder gar arretierbar ist. So ist es beispielsweise denkbar, dass in der Standposition eine Verrastung und in der Fahrposition eine besondere Arretierung durch Festschrauben bzw. Festklemmen mittels Handrad möglich ist.
Der Rahmen des erfindungsgemäßen EinkaufsTTransportwagens ist insbesondere im Hinblick auf eine einfache Konstruktion und Fertigung derart gestaltet, dass er im Betriebszustand, d.h. ordnungsgemäß abgestellt oder an das Fahrrad angekoppelt, in etwa vertikal und horizontal verlaufende Rahmenteile umfasst, wobei damit die wesentlichen Rahmenteile gemeint sind. Diese Rahmenteile sind in etwa orthogonal zueinander angeordnet und bilden die wesentlichen Bestandteile des Rahmens. Insbesondere im Hinblick auf die Schaffung hinreichender Ablagen ist es von weiterem Vorteil, wenn die vertikalen Rahmenteile nahe der Räder beidseits auf die Achse greifen, so dass zwischen den Rahmenteilen hinreichend viel Raum verbleibt.
Im Konkreten könnte der Rahmen eine untere Ladeebene und/oder eine obere Ladeebene bilden. Die beiden Ladeebenen könnten im Wesentlichen durch die vertikalen und die horizontalen Rahmenteile definiert bzw. gebildet sein.
Nun ist es von ganz besonderem Vorteil, wenn die beiden Ladeebenen multifunktional ausgestaltet sind, um nämlich unterschiedlichste Transportgüter aufnehmen zu können, insbesondere zur Deckung des täglichen Bedarfs eines Haushalts. Insoweit könnte die untere Ladeebene in etwa auf der Höhe der Achse eine untere Ablage aufweisen. Diese Ablage könnte wiederum derart ausgebildet und dimensioniert sein, dass sie einen konventionelle Getränkekasten oder dergleichen auf-
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nehmen kann. Insoweit wäre es beispielsweise denkbar, dass man den Getränkekasten unmittelbar auf der Achse aufstellt und im leicht gekippten Zustand an eine Querstrebe anlehnt. Eine Absicherung mittels Band oder Gurt wäre denkbar.
Ebenso ist es möglich, dass die untere Ablage zumindest auf einer Seite durch ein vorzugsweise zur Anlage dienendes Gitter begrenzt ist. Im Rahmen einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung könnte die untere Ablage durch einen vorzugsweise fest mit dem Rahmen und/oder mit der Achse verbundenen Gitterkorb gebildet sein, wobei dieser Gitterkorb derart dimensioniert sein sollte, dass er einerseits einen Getränkekasten und andererseits kleinere Transportgüter aufnehmen kann. Eine besondere Abdeckung des Gitterkorbs könnte vorgesehen sein. Ebenso könnten am Rahmen festlegbare Gurte zur Sicherung von Transportgut vorgesehen sein, wobei sich dazu Stoffgurte aber auch Gummibänder eignen. Letztendlich könnte man hier auch eine Art Gepäckspinne verwenden.
Die obere Ladeebene könnte ähnlich der unteren Ladeebene eine Ablage aufweisen, die vorzugsweise aus einem Gitter gebildet ist. Eine umlaufende Wand oder gar die Ausbildung als Gitterkorb wäre insoweit hilfreich, als die obere Ablage im Sinne eines konventionellen Einkaufswagens ausgebildet wäre. Im Falle der Vorkehrung eines Gitterkorbs könnte dieser fest mit dem Rahmen verbunden bzw. verschraubt sein. In weiter vorteilhafter Weise könnte die obere Anlage derart dimensioniert sein, dass sie zur Aufnahme bzw. zum Abstellen einer Box, vorzugsweise einer Klappbox, dient, so dass sich der durch die Klappbox gebildete Einkaufskorb mühelos an der Kasse oder zu Hause entnehmen lässt. Die Flexibilität des erfindungsgemäßen EinkaufsTTransportwagens ist dadurch begünstigt. Auch in Bezug auf die obere Ablage können besondere Haltemittel für Transportgut und/oder für die Box vorgesehen sein. Ebenso ist es von Vorteil, wenn eine vorzugsweise regendichte und somit spritzwasserschützende Abdeckung vorgesehen ist, so dass der Einkaufs-/Transportwagen auch bei Regen problemlos verwendbar ist.
Insbesondere dann, wenn man den Einkaufs/Transportwagen variabel verwenden möchte, so beispielsweise auch im Kofferraum eines Pkw transportieren möchte, ist es vom weiteren Vorteil, wenn sich einzelne Teile des Einkaufs-/Transportwagens durch einfache Handhabung abnehmen lassen. In ganz besonders vorteilhafter Weise ist der Rahmen vorzugsweise über Gelenkstellen an den Rahmenteilen zu-
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sammenklappbar, so dass eine Unterbringung auf kleinstem Raum möglich ist. Die Lagerung des Wagens ist dadurch abermals begünstigt.
In fertigungstechnischer Hinsicht und insbesondere unter Berücksichtigung der Herstellkosten sollte der Rahmen des Einkaufs-/Transportwagens einfach ausgeführt sein. Dazu könnte der Rahmen aus vorzugsweise beschichtetem bzw. lackiertem Metallrohr bestehen.
Die Räder können als Vollgummireifen oder als Pneus ähnlich den Rädern eines Kinderwagens oder Buggys ausgeführt sein. Ebenfalls wie bei einem Kinderwagen oder Buggy lassen sich die Räder mit einfachen Mitteln abnehmen und somit mühelos austauschen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu sei einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche und andererseits auf ein Ausführungsbeispiel aus der Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Einkaufs-/Transportwagens und
Fig. 2 in einer schematischen Ansicht, gegenüber Fig. 1 vergrößert, die zwischen dem Handbügel und dem Fahrradgepäckträger wirkende Kupplung des Einkaufs-/Transportwagens aus Fig. 1.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Einkaufs-/Transportwagens, der ein eiche Achse 1 und zwei Räder 2 umfassendes Fahrgestell 3 aufweist. An dem Fahrgestell 3 ist ein Rahmen 4 angelenkt, an den sich ein Handbügel 5 anschließt. Letztendlich handelt es sich bei dem Handbügel 5 um einen Teil oder eine Verlängerung des Rahmens 4. Der Handbügel 5 kann klappbar und/oder teleskopartig verlängerbar bzw. ausziehbar sein. Eine optimale Einstellung auf die Größe der jeweiligen Person ist möglich.
In erfindungsgemäßer Weise ist dem Handbügel 5 eine Kupplung 6 zum gelenkigen Ankoppeln an ein in den Figuren nicht gezeigtes Fahrrad zugeordnet, wobei das Ankoppeln an den Gepäckträger des Fahrrads erfolgt.
Fig. 2 zeigt deutlich, dass die Kupplung 6 ein mit dem Handbügel 5 fest verbindbares erstes Kupplungsstück 7 und ein mit dem Gepäckträger fest verbindbares zweites Kupplungsstück 8 aufweist. Beide Kupplungsstücke 7, 8 sind in gegenseitigen lösbaren Eingriff bringbar.
Im Konkreten umfasst das erste Kupplungsstück 7 eine mit dem Handbügel 5 verschraubte Hülse 9 zur Aufnahme und Arretierung eines Bolzens 10 des zweiten Kupplungsstücks 8. Die Hülse 9 und der Bolzen 10 sind über einen Schnappmechanismus miteinander verbindbar, wobei dazu ein Betätigungsknopf 11 zum Einrasten bzw. Herausziehen eines Stifts vorgesehen ist, der zwischen der Hülse 9 und dem Bolzen 10 wirkt.
Mit dem Bolzen 10 ist über ein Kugelgelenk 12 ein Adapter 13 schwenkbar verbunden, wobei der Adapter 13 zum Festlegen am hinteren Ende des Fahrradgepäckträgers dient. Das Kugelgelenk 12 umfasst eine DrehVSchwenkbegrenzung.
Der Adapter 13 umfasst im Konkreten eine Adapterplatte 14 mit unter der Adapterplatte 14 schwenkbar angelegten festschraubbaren Krallen 15, die zur kraftschlüssigen Verbindung mit dem Rahmen des Fahrradgepäckträgers dienen. Die Krallen 15 sind in Fig. 2 nur teilweise zu erkennen.
Des Weiteren sei hier noch einmal angemerkt, dass der Adapter 13 bzw. die Adapterplatte 14 derart dimensioniert und zugeschnitten ist, dass sie an herkömmliche Fahrradgepäckträger anlenkbar ist. Die Funktion des Fahrradgepäckträgers wird dadurch nicht behindert. Mit anderen Worten ist der Fahrradgepäckträger auch bei dort festgelegter Adapterplatte 14 nach wie vor verwendbar und dazu ungehindert bedienbar.
In Fig. 1 ist des Weiteren angedeutet, dass dem Rahmen 4 ein nach unten abragender Standbügel 16 zugeordnet ist, wobei der Standbügel 16 im Konkreten am Handbügel 5 angelenkt ist.
Der Standbügel 16 schafft in Ruhestellung Standsicherheit und gewährleistet ein müheloses und dabei sicheres Beladen des Wagens. Damit der Standbügel 16 beim Fahren des Wagens nicht behindert, ist er mit seinem unteren Standbereich 17 aus einer der Standebene der Räder 2 entsprechenden, dem Rahmen 4 abgewandten Standposition in eine höher gelegene, dem Rahmen 4 zugewandte Fahrposition schwenkbar. Dabei ist der Standbügel 16 in beiden Positionen verrastbar und in der Fahrposition arretierbar. Hinreichende Sicherheit im Betrieb ist geschaffen.
Des Weiteren ist von besonderer Bedeutung, dass der Rahmen 4 aus unterschiedlichen Rahmenteilen besteht, die im Betriebszustand des Wagens, d.h. bei normaler Standposition, in etwa vertikal und horizontal verlaufen. Diese Rahmenteile sind orthogonal zueinander angeordnet und entsprechend miteinander, bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel über Eckverbinder 18, miteinander verbunden. Die Eckverbinder 18 tragen zur Stabilität und Steifigkeit des Wagens bzw. Rahmens 4 bei.
Fig. 1 lässt des Weiteren erkennen, dass die vertikalen Rahmenteile 19 nahe der Räder 2 beidseits auf die Achse 1 greifen. Die horizontalen Rahmenteile 20 verlaufen entsprechend orthogonal zu den vertikalen Rahmenteilen 19.
Der Rahmen 4 - bestehend aus den vertikalen und horizontalen Rahmenteilen 19, 20 - bildet eine untere Ladeebene 21 und eine obere Ladeebene 22. Die beiden Ladeebenen 21, 22 sind im Wesentlichen durch die vertikalen und horizontalen Rahmenteile 19, 20 gebildet.
Des Weiteren ist wesentlich, dass die untere Ladeebene 21 in etwa auf der Höhe der Achse 1 eine untere Ablage 23 aufweist. Bei dem in Fig. 1 gewählten Ausführungsbeispiel ist die untere Ablage 23 als Gitterkorb ausgeführt und dient sowohl zur Aufnahme von Stückgut als auch zur Positionierung eines Getränkekastens.
Die obere Ladeebene 22 weist ebenfalls eine Ablage auf, nämlich eine obere Ablage 24. Auch bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel ist die obere Ablage 24 als Gitterkorb ausgeführt und dient zur Auflage vom beliebigen Stückgut. Des Wei-
teren ist es möglich, auf bzw. in der oberen Ablage 24 eine in der Figur nicht gezeigte Klappbox zu positionieren, so dass diese im Sinne eines Einkaufskorbs dient und der gesamte Wagen quasi als Einkaufswagen verwendbar ist.
Bei dem in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel sind die Rahmenteile 19, 20 starr zueinander angeordnet. Eine klapp- bzw. schwenkbare Version ist denkbar, so dass ein nur geringer Stauraum erforderlich ist. Der Rahmen 4 bzw. die Rahmenteile 19, 20 sind aus schwarz lackiertem Metallrohr hergestellt.
Bei den Reifen 25 handelt es sich um aufblasbare Gummireifen, wie sie heutzutage bei modernen Kinderwagen oder Buggys verwendet werden. Die Räder 2 sind insgesamt abnehmbar bzw. austauschbar, wodurch das Verstauen des Wagens abermals begünstigt ist.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel der beispielhaften Beschreibung der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.
Claims (33)
1. Einkaufs-/Transportwagen, mit einem eine Achse (1) und zwei Räder (2) umfassenden Fahrgestell (3), einem am Fahrgestell (3) angelenkten Rahmen (4) und einem sich an den Rahmen (4) anschließenden oder einen Teil des Rahmens (4) bildenden Handbügel (5), dadurch gekennzeichnet, dass dem Handbügel (5) eine Kupplung (6) zum gelenkigen Ankoppeln an einem Rahmenteil eines Fahrzeugs, insbesondere an einem Fahrrad, vorzugsweise an dem Gepäckträger eines Fahrrads, zugeordnet ist.
2. Wagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (6) ein mit dem Handbügel (5) fest verbindbares erstes Kupplungsstück (7) und ein mit dem Gepäckträger fest verbindbares zweites Kupplungsstück (8) aufweist und dass die beiden Kupplungsstücke (7, 8) zum gegenseitigen lösbaren Eingriff bringbar sind.
3. Wagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kupplungsstück (7) eine mit dem Handbügel (5) verschraubbare Hülse (9) zur Aufnahme und Arretierung eines Bolzens (10) des zweiten Kupplungsstücks (8) umfasst.
4. Wagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (9) und der Bolzen (10) über einen vorzugsweise handbetätigbaren Schnapp/-Schraubmechanismus verbindbar sind.
5. Wagen nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Kupplungsstück (8) einen sich an den Bolzen (10) anschließenden Adapter (13) zum Festlegen an dem Gepäckträger umfasst.
6. Wagen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (10) vorzugsweise über ein Kugelgelenk (12) mit dem Adapter (13) schwenkbar verbunden ist.
7. Wagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kugelgelenk (12) eine Dreh-/Schwenkbegrenzung aufweist.
8. Wagen nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (13) eine sich an den Bolzen (10) und die schwenkbare Verbindung anschließende Adapterplatte (14) mit vorzugsweise unter der Platte schwenkbar angelenkten, festschraubbaren Krallen (15) zur kraftschlüssigen Verbindung mit dem Rahmen (4) des Gepäckträgers umfasst.
9. Wagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Adapterplatte (14) dem hinteren freien Bereich eines herkömmlichen Fahrradgepäckträgers zumindest weitgehend in Form und Größe angepasst ist.
10. Wagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Rahmen (4), vorzugsweise auf der Seite des Handbügels (5), ein nach unten abragender Standbügel (16) zugeordnet ist.
11. Wagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Handbügel (5) ein nach unten abragender Standbügel (16) zugeordnet ist.
12. Wagen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Standbügel (16) mit seinem unteren Standbereich (17) aus einer der Standebene der Räder (2) entsprechenden, vorzugsweise dem Rahmen (4) abgewandten Standposition in eine höher gelegene, vorzugsweise dem Rahmen (4) zugewandte Fahrposition schwenkbar ist.
13. Wagen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Standbügel (16) in den beiden Positionen verrastbar oder arretierbar ist.
14. Wagen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) im Betriebszustand in etwa vertikal und horizontal verlaufende Rahmenteile (19, 20) umfasst.
15. Wagen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenteile (19, 20) in etwa orthogonal zueinander angeordnet sind.
16. Wagen nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikalen Rahmenteile (19) nahe der Räder (2) beidseits auf die Achse (1) greifen.
17. Wagen nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) eine untere Ladeebene (21) und eine obere Ladeebene (22) bildet.
18. Wagen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladeebenen (21, 22) im Wesentlichen durch die vertikalen und die horizontalen Rahmenteile (19, 20) definiert sind. .
19. Wagen nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ladeebene (21) in etwa auf der Höhe der Achse (1) eine untere Ablage (23) für einen Getränkekasten oder dergleichen aufweist.
20. Wagen nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ablage (23) zumindest auf einer Seite durch ein vorzugsweise zur Anlage dienendes Gitter begrenzt ist.
21. Wagen nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ablage (23) durch einen vorzugsweise fest mit dem Rahmen (4) und/oder mit der Achse (1) verbundenen Gitterkorb gebildet ist.
22. Wagen nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ablage (23) mit am Rahmen (4) festlegbaren Gurten oder dergleichen zum Festlegen von Transportgut ausgestattet ist.
23. Wagen nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Ablage (23) derart dimensioniert ist, dass sie einen herkömmlichen Getränkekasten aufnehmen kann.
24. Wagen nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Ladeebene (22) eine vorzugsweise aus einem Gitter gebildete obere Ablage (24) aufweist.
25. Wagen nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Ablage (24) durch eine umlaufende Wand begrenzt ist.
26. Wagen nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Ablage (24) durch einen Gitterkorb gebildet ist.
27. Wagen nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Gitterkorb fest mit dem Rahmen (4) verschraubt ist.
28. Wagen nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Ablage (24) derart dimensioniert ist, dass sie zur Aufnahme bzw. zum Abstellen einer Box, vorzugsweise einer Klappbox, dient.
29. Wagen nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Ablage (24) Haltemittel für Transportgut und/oder für die Box aufweist.
30. Wagen nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) vorzugsweise über Gelenkstellen an den Rahmenteilen (19, 20) zusammenklappbar ist.
31. Wagen nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) aus vorzugsweise beschichtetem bzw. lackiertem Metallrohr hergestellt ist.
32. Wagen nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (2) als Vollgummireifen oder als Pneus ähnlich den Rädern eines Kinderwagens oder Buggys ausgeführt sind.
33. Wagen nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (2) abnehmbar bzw. austauschbar sind.
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20216012U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10359931A1 (de) * | 2003-12-19 | 2005-07-14 | Brüggli Produktion + Dienstleistung | Transportwagen, insbesondere zum Transport von Stückgut |
| BE1019483A3 (nl) * | 2009-09-15 | 2012-07-03 | Cinelli Giancarlo | Verbindingselement. |
-
2002
- 2002-10-17 DE DE20216012U patent/DE20216012U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10359931A1 (de) * | 2003-12-19 | 2005-07-14 | Brüggli Produktion + Dienstleistung | Transportwagen, insbesondere zum Transport von Stückgut |
| BE1019483A3 (nl) * | 2009-09-15 | 2012-07-03 | Cinelli Giancarlo | Verbindingselement. |
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