DE20216611U1 - Insassenschutzeinrichtung mit einem ein Anschlussrohr aufweisenden Gasgenerator - Google Patents
Insassenschutzeinrichtung mit einem ein Anschlussrohr aufweisenden GasgeneratorInfo
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Description
TAKATA CORPORATION
4 - 30 Roppongi 1-chome
Minato-ku, Tokyo 106-8510
Japan
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aufweisenden Gasgenerator
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Insassenschutzeinrichtung mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Insassenschutzeinrichtung ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE 297 02 011U1 bekannt. Bei dieser 0 Insassenschutzeinrichtung ist ein Füllrohr zum Aufblasen eines Gassacks auf ein Anschlussrohr eines Gasgenerators aufgeschoben. Die beiden Rohre sind dabei gasdicht miteinander verbunden. Bei einer Ausgestaltung der vorbekannten Insassenschutzeinrichtung ist in dem Anschlussrohr des Gasgenerators eine sägezahnartige Umfangsnut ausgebildet, in die ein entsprechend geformter Abschnitt des Füllrohres beim Aufschieben des Füllrohres „einrastet". Bei einer anderen Ausgestaltung der vorbekannten Insassenschutzeinrichtung weist das Anschlussrohr des Gasgenerators eine Nut mit ebenem Boden und senkrechten
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Seitenwänden auf. Das auf das Anschlussrohr aufgeschobene Füllrohr wird mittels eines Halterings in die Nut eingedrückt. Dabei wird das Füllrohr elastisch oder plastisch verformt.
Im Übrigen sind in der deutschen Offenlegungsschrift DE 38 32 120 A1 in Figuren 3 bis 10 Fügeverfahren gezeigt, jedoch ohne weitere Erläuterungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Insassenschutzeinrichtung anzugeben, die sich besonders einfach und kostengünstig fertigen lässt.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Insassenschutzeinrichtung der eingangs angegebenen Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Danach ist vorgesehen, dass die beiden Rohre, also das Anschlussrohr und das Füllrohr ineinandergeschoben sind und unter plastischer Verformung des inneren und des äußeren Rohres zusammengepresst sind. Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Insassenschutzeinrichtung besteht darin, dass sie sehr kostengünstig gefertigt werden kann. So sind die beiden Rohre in ihrem Verbindungsbereich lediglich zusammengepresst; eine Arretiergestaltung und eine Eingriffsgestaltung, wie sie beispielsweise bei der Rohrverbindung der eingangs beschriebenen Insassenschutzvorrichtung vorgesehen ist, ist schlicht nicht vorhanden, so dass die entsprechenden Arbeitsschritte zur Herstellung von Arretier- und Eingriffsgestaltung entfallen. Mit anderen Worten: Eine Vorfertigung von ,Anschlussteilen" - wie beispielsweise einer sägezahnartigen Umfangsnut oder einer Nut mit ebenem Boden und senkrechten Seitenwänden - entfällt bei der erfindungsgemäßen Insassenschutzeinrichtung völlig.
Um zu erreichen, dass der Gasstrom durch den Verbindungsbereich nicht oder nur unwesentlich beeinflusst wird, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die plastische Verformung von Füllrohr und Anschlussrohr so ausgestaltet ist, dass sich - jeweils im Füllrohr und im Anschlussrohr - nach innen gebogene Flanken ausbilden, die von ihrem Verlauf her sehr „abgerundet" sind. Zumindest sollte der
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Flankenverlauf keine Ecken oder Kanten, insbesondere keine rechtwinkligen Kanten aufweisen.
Die plastische Verformung der beiden Rohre kann vorteilhaft ausschließlich in einem Teilabschnitt des Rohrumfangs vorhanden sein, wenn die mechanische Belastung der Rohrverbindung eher durchschnittlich ist. Stattdessen kann insbesondere bei erhöhten mechanischen Anforderungen an die Verbindung der beiden Rohre - auch eine plastische Verformung der beiden Rohre entlang des gesamten Rohrumfangs vorhanden sein.
Die plastische Verformung des äußeren Rohres kann in vorteilhafter Weise ausschließlich an dem Rohrende dieses äußeren Rohres vorhanden sein; so kann das äußere Rohr an seinem Rohrende so zusammengepresst sein, dass der Rohrdurchmesser des äußeren Rohres am Rohrende kleiner ist als im übrigen Rohrbereich.
Um zu vermeiden, dass die beiden Rohre beim Zusammenpressen beschädigt werden, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn das innere Rohr im Verbindungsbereich verstärkt ist. Eine Beschädigung der beiden Rohre wird 0 vermieden, weil die plastische Verformung der beiden Rohre durch die Verstärkung begrenzt wird; selbst bei erhöhter Kraft beim Zusammenpressen wird stets nur die gewünschte, durch die Verstärkung begrenzte plastische Verformung erreicht.
Als vorteilhaft wird es angesehen, wenn die Verstärkung des inneren Rohres zu einer Querschnittsreduzierung des inneren Rohres führt, durch die der Gasstrom reduziert wird. Die Verstärkung wirkt dann wie eine Art Drosselblende.
Besonders einfach und damit vorteilhaft kann die Verstärkung des inneren Rohres durch eine Hülse bewirkt sein, die im Rohrinneren angeordnet ist.
Besonders einfach und damit vorteilhaft kann die Verstärkung des inneren Rohres durch eine Hülse bewirkt sein, die im Rohrinneren angeordnet ist.
Die Hülse kann vorteilhaft aus einem Material bestehen, das sich beim plastischen Verformen der beiden Rohre ebenfalls verformt. In einem solchen Fall kann die äußere Oberfläche der Hülse in ihrem gesamten Hülsenbereich eng an der Innenseite des Innenrohres anliegen.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Insassenschutzeinrichtung ist vorgesehen, dass die Hülse aus einem plastisch nicht oder nur wenig bzw. schlecht verformbaren Material besteht und in ihrem Mittenbereich einen kleineren Außendurchmesser aufweist als außerhalb ihres Mittenbereichs. Ein Vorteil dieser anderen Ausgestaltung der Insassenschutzeinrichtung ist darin zu sehen, dass die Hülse eine Art „Anschlag" bildet, der das plastische Verformen zuverlässig begrenzt, falls von außen eine zu große Kraft beim Zusammenpressen aufgewandt werden sollte.
Zur Positionierung der Hülse im inneren Rohr sind vorteilhaft Anschläge vorgesehen, mit denen die Hülse im inneren Rohr positioniert ist. Die Anschläge können vorteilhaft durch eingedrückte Wandbereiche des inneren Rohres gebildet sein.
Eine Verstärkung der Rohre lässt sich darüber hinaus einfach und damit vorteilhaft erreichen, wenn das innere Rohr an seinem Rohrende doppelwandig ausgeführt ist. Eine zusätzliche Hülse kann dann eingespart werden. Eine doppelwandige Verstärkung lässt sich vorteilhaft durch ein Umbördeln des 0 Rohrendes des inneren Rohres herstellen.
Im Falle eines umgebördelten inneren Rohres wird es als vorteilhaft angesehen, wenn der Verbindungsbereich unmittelbar an den umgebördelten Bereich angrenzt oder sich mit diesem geringfügig überschneidet.
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Das innere Rohr kann beispielsweise das Füllrohr sein. Auf das Füllrohr wird dann das Anschlussrohr aufgeschoben bzw. aufgestülpt. Stattdessen kann auch das Füllrohr das äußere Rohr sein.
0 Zur Abdichtung der beiden Rohre kann zusätzlich ein Dichtungselement - wie zum Beispiel ein O-Ring - vorgesehen sein.
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Zur Positionierung des inneren Rohres im äußeren Rohr wird es als vorteilhaft angesehen, wenn im äußeren Rohr Anschläge vorgesehen sind, mit denen das Hineinschieben des inneren Rohres in das äußere Rohr begrenzt wird.
Die Anschläge können einfach und damit vorteilhaft durch eingedrückte Wandbereiche des äußeren Rohres gebildet sein.
Um eine nachträgliche Winkelanpassung zwischen dem inneren Rohr und dem äußeren Rohr zu ermöglichen, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn das innere Rohr und/oder das äußere Rohr eine Einschnürung aufweist.
Die Einschnürung kann vorteilhaft im Hinblick auf ihre Breite und Tiefe derart bemessen sein, dass eine nachträgliche Winkelanpassung von bis zu 20° möglich ist.
Um eine zusätzliche Sicherung zu gewährleisten derart, dass die beiden Rohre im Belastungsfall nicht auseinandergezogen werden können, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die beiden Rohre zusätzlich mit einem Spannring aufeinandergepresst sind.
Im Übrigen wird es als vorteilhaft angesehen, wenn im Verbindungsbereich mindestens eine Öffnung in dem inneren oder dem äußeren Rohr vorhanden ist. Ein solche Öffnung kann verschiedene Funktionen aufweisen. Ist beispielsweise 5 die mindestens eine Öffnung im Anschlussrohr des Gasgenerators angebracht, so kann an dieser Öffnung eine Kappe als Transportsicherung angebracht werden, die eine Sicherung des Gasgenerators vor seiner Montage mit dem Füllrohr gewährleistet. Zusätzlich oder auch stattdessen kann die mindestens eine Öffnung eine Materialschwächung des Rohres bewirken, und zwar derart, dass 0 sich das durch die Öffnung bzw. die Öffnungen „geschwächte" Rohr einfacher deformieren und zusammenpressen lässt, wodurch eine einfachere bzw. kraftsparendere Verbindung der beiden Rohre ermöglicht wird.
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Eine besonders feste Verbindung zwischen den beiden Rohren wird dabei in vorteilhafter Weise dann erreicht, wenn die mindestens eine Öffnung im inneren Rohr angeordnet ist und der Spannring derart an dem äußeren Rohr angeordnet ist, dass die mindestens eine Öffnung des inneren Rohres zwischen der dem äußeren Rohr zugewandten Rohröffnung des inneren Rohres und dem Spannring liegt.
Zur Erläuterung der Erfindung zeigen
Figur 1: ein Ausführungsbeispiel für eine Verbindung zwischen einem
Anschlussrohr eines Gasgenerators und einem Füllrohr zum Aufblasen eines Gassacks einer Insassenschutzeinrichtung,
Figur 2 ein Ausführungsbeispiel für eine Verbindung zwischen Füllrohr und
Anschlussrohr mit einer Verstärkungshülse,
Figur 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Verbindung zwischen
Füllrohr und Anschlussrohr mit einer Verstärkungshülse,
0 Figur 4 ein Ausführungsbeispiel für eine Verbindung zwischen Füllrohr und
Anschlussrohr mit einem umgebördelten Rohrende als Verstärkung,
Figur 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Verbindung zwischen
Füllrohr und Anschlussrohr mit einem umgebördelten Rohrende als
Verstärkung und
Figur 6 ein Ausführungsbeispiel für eine Verbindung zwischen Füllrohr und
Anschlussrohr mit Öffnungen im Anschlussrohr und einem
0 Spannring.
Die Figur 1 zeigt ein Anschlussrohr 10 eines nicht näher dargestellten Gasgenerators einer Insassenschutzeinrichtung; das Anschlussrohr 10 ist in
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einem Verbindungsbereich 20 auf ein Füllrohr 30 aufgeschoben, das einen in der Figur nicht näher gezeigten Gassack aufbläst, wenn der Gasgenerator aktiv ist.
Ungefähr im Mittenbereich 40 des Verbindungsbereiches 20 ist das Anschlussrohr 10 auf das Füllrohr 30 aufgepresst, und zwar unter plastischer Verformung von Füllrohr 30 und Anschlussrohr 10. Aufgrund des Aufpressens sind die Flanken 50 und 60 des Füllrohres 30 im Mittenbereich 40 von ihrem Verlauf her sehr „abgerundet"; zumindest weist der Flankenverlauf keine Ecken oder Kanten, insbesondere keine rechtwinkligen Kanten auf. Aufgrund der abgerundeten Flanken ist der Gasstrom im Verbindungsbereich 20 relativ ungestört.
Die Figur 2 zeigt eine Rohrverbindung mit einer Hülse 70 als innere Rohrverstärkung. Die Hülse 70 weist einen Mittenbereich 80 auf, in dem der Außendurchmesser der Hülse kleiner ist als im Randbereich 90 und 100 der Hülse 70. Der Mittenbereich 80 der Hülse liegt im Mittenbereich 40 des Verbindungsbereiches 20.
Wie sich der Figur 2 entnehmen lässt, bildet die Hülse 70 einen „Anschlag" beim Zusammenpressen des Anschlussrohres 10 und des Füllrohres 30. So ist in der 0 oberen Hälfte der Hülse 70 in der Darstellung gemäß der Figur 2 das Füllrohr 30 auf die Hülse 70 aufgepresst. In der unteren Hälfte der Hülse 70 in der Darstellung gemäß der Figur 2 sind hingegen das Füllrohr 30 und das Anschlussrohr 10 nicht aufeinandergepresst, so dass es in diesem Bereich des Füllrohres 30 und des Anschlussrohres 10 zu keiner plastischen Verformung der beiden Rohre 10 und 30 gekommen ist.
Aufgrund des geringeren Außendurchmessers im Mittenbereich 80 bildet sich damit ein Spalt 110 zwischen der Außenfläche der Hülse 70 und der Innenfläche des Füllrohres 30.
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Im Übrigen weist das Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 2 Anschläge 120 und 130 auf, die die Lage der Hülse 70 fixieren, bzw. ein zu weites Hineinrutschen der Hülse 70 in das Füllrohr 30 verhindern. Die Anschläge 120 und 130 sind durch Verformung des Innenrohres „nach innen" gebildet.
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Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 1 sind also bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 2 das Füllrohr 30 und das Anschlussrohr 10 nicht entlang ihres gesamten Rohrumfanges zusammengepresst, sondern nur teilweise, und zwar in einem Teilabschnitt des Rohrumfangs.
Die Figur 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Rohrverbindung, bei der das Füllrohr 30 und das Anschlussrohr 10 entlang ihres gesamten Rohrumfanges zusammengepresst und jeweils plastisch verformt sind. Die Hülse 70 bildet dabei den Anschlag für die plastische Verformung der beiden Rohre 10 und 30 und stellt damit sicher, dass die beiden Rohre bei dem Zusammenpressen nicht beschädigt werden.
Außerdem zeigt die Figur 3, dass das Anschlussrohr 10 ausschließlich in seinem äußeren Randbereich 200 plastisch verformt ist. Anders ausgedrückt ist die Rohrverbindung bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 3 bewirkt, indem der äußere Rand 210 des Anschlussrohres 10 zusammengedrückt und damit auf das Füllrohr aufgepresst ist.
0 Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 4 ist die innere Verstärkung des Füllrohres 30 nicht durch eine Hülse, sondern durch eine größere Wanddicke des Füllrohres im Verbindungsbereich 20 bewirkt. Die größere Wanddicke ist dabei dadurch erreicht, dass das Füllrohr an seinem Ende umgebördelt ist. Der umgebördelte Bereich des Füllrohres 30 trägt in der Figur 4 das Bezugszeichen 300.
Das Füllrohr 30 und das Anschlussrohr 10 sind dabei derart zusammengepresst, dass der äußere Randbereich 200 des Anschlussrohres 10 nach innen gedrückt ist. Der äußere Randbereich 200 ist dabei relativ zum Füllrohr so angeordnet, 0 dass er gerade außerhalb des umgebördelten Bereiches 300 des Füllrohrs 30 liegt.
Zu der plastischen Verformung des Füllrohres 30 kommt es damit ausschließlich außerhalb des umgebördelten Bereichs 300; dieser plastisch verformte Bereich
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trägt in der Figur 4 das Bezugszeichen 310. Der plastisch verformte Bereich 310 grenzt dabei vorzugsweise an den umgebördelten Bereich 300 unmittelbar an.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 5 ist das Füllrohr 30 ebenfalls durch eine doppelte Wanddicke verstärkt; d.h. auch das Füllrohr 30 gemäß der Figur 5 weist einen umgebördelten Bereich 300 auf.
Um die Positionierung des Füllrohres 30 relativ zum Anschlussrohr 10 zu gewährleisten, ist das Anschlussrohr 10 mit Anschlägen 400 und 410 ausgestattet. Diese Anschläge 400, 410 legen fest, wie weit das Füllrohr 30 in das Anschlussrohr 10 hineingeschoben werden kann.
Die Verbindung zwischen Füllrohr 30 und Anschlussrohr 10 basiert auf einem plastischen Verformen der beiden Rohre 10 und 30. Das Anschlussrohr 10 ist dabei in seinem äußeren Bereich 200 zusammengedrückt, wodurch auch das Füllrohr 30 verformt ist.
In der Figur 5 ist darüber hinaus gezeigt, dass die plastische Verformung des Füllrohres 30 - bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 5 - nicht ausschließlich auf die Rohrverbindung zurückgeht. So ist die Vertiefung bzw. die Einschnürung 450 des Füllrohres 30 breiter und tiefer, als es für die Verbindung zum Anschlussrohr 10 allein erforderlich wäre.
Durch die zusätzliche Einschnürung 450 wird eine nachträgliche Winkelanpassung zwischen Anschlussrohr 10 und Füllrohr 30 erreicht, weil sich das Füllrohr 30 nämlich gegenüber dem Anschlussrohr 10 geringfügig verbiegen lässt. Winkelanpassungen von bis zu ca. 20° sind durch die Vertiefung 450 ohne weiteres möglich.
0 Die Figur 6 zeigt das Anschlussrohr 10 des Gasgenerators als inneres Rohr. Auf das Anschlussrohr 10 ist das Füllrohr 30 aufgeschoben und mit dem Anschlussrohr 10 verpresst. Zur zusätzlichen Sicherung ist auf dem Füllrohr 30 ein Spannring 500 angebracht, der die beiden Rohre 10 und 30 zusammenpresst und zusätzlich zusammenhält.
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In der Figur 6 sind darüber hinaus Öffnungen 510 im Anschlussrohr 10 erkennbar.
Die Öffnungen 510 liegen zwischen dem Spannring 500 und der Rohröffnung des Anschlussrohre 10. Die Öffnungen 510 können beispielsweise zum Befestigen einer Verschlusskappe - als Transportsicherung - dienen, die eine Sicherung des Gasgenerators vor seiner Montage mit dem Füllrohr 30 gewährleistet. Außerdem bewirken die Öffnungen 510 eine Materialschwächung des Anschlussrohres 10, und zwar derart, dass sich das Anschlussrohr 10 einfacher deformieren und zusammenpressen lässt, wodurch eine einfachere bzw. kraftsparendere Verbindung der beiden Rohre 10 und 30 ermöglicht wird.
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| 10 | Anschlussrohr |
| 20 | Verbindungsbereich |
| 30 | Füllrohr |
| 40 | Mittenbereich |
| 50 | Flanke |
| 60 | Flanke |
| 70 | Hülse |
| 80 | Mittenbereich |
| 90 | Randbereich |
| 100 | Randbereich |
| 110 | Spalt |
| 120 | Anschläge |
| 130 | Anschläge |
| 200 | Äußerer Randbereich |
| 210 | Äußerer Rand |
| 300 | Umgebördelter Bereich |
| 310 | Plastisch verformter Bereich |
| 400 | Anschläge |
| 410 | Anschläge |
| 450 | Einschnürung |
| 500 | Spannring |
| 510 | Öffnungen |
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Claims (25)
1. Insassenschutzeinrichtung mit einem ein Anschlussrohr (10) aufweisenden Gasgenerator und einem mit dem Anschlussrohr (10) verbundenen Füllrohr (30) zum Aufblasen eines Gassacks der Insassenschutzeinrichtung, wobei das Anschlussrohr (10) und das Füllrohr (30) in einem Verbindungsbereich (20) ineinandergeschoben und gasdicht miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungsbereich (20) die beiden Rohre (10, 30) unter plastischer Verformung des inneren und des äußeren Rohres zusammengepresst sind.
2. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die plastische Verformung der beiden Rohre (10, 30) ausschließlich in einem Teilabschnitt entlang des Rohrumfangs vorhanden ist.
3. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die plastische Verformung der beiden Rohre entlang des gesamten Rohrumfangs vorhanden ist.
4. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass äußere Rohr (10) an seinem Rohrende (210) derart zusammengepresst ist, dass der Rohrdurchmesser im äußeren Randbereich (200) des äußeren Rohres (10) kleiner ist als im übrigen Rohrbereich des äußeren Rohres (10).
5. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rohr (30) im Verbindungsbereich (20) verstärkt ausgeführt ist.
6. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung des inneren Rohres (30) die innere Querschnittsfläche des inneren Rohres (30) reduziert.
7. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung des inneren Rohres (30) im Verbindungsbereich (20) durch eine Hülse (70) bewirkt ist, die innen im inneren Rohr (30) angeordnet ist.
8. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (70) aus einem plastisch verformbaren Material besteht und aufgrund der plastischen Verformung des inneren und des äußeren Rohres (10, 30) plastisch ebenfalls verformt ist.
9. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (70) aus einem plastisch nicht verformbaren Material besteht und in ihrem Mittenbereich (80) einen kleineren Außendurchmesser aufweist als in ihren Randbereichen (90, 100).
10. Insassenschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im inneren Rohr (30) Anschläge (120, 130) vorgesehen sind, mit denen die Hülse im inneren Rohr (30) positioniert ist.
11. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschläge (120, 130) durch eingedrückte Wandbereiche des inneren Rohres (30) gebildet sind.
12. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rohr (30) an seinem Rohrende (300) doppelwandig ausgeführt ist.
13. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rohr (30) an seinem Rohrende (300) umgebördelt ist.
14. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (20) unmittelbar an den umgebördelten Bereich (300) angrenzt oder sich mit diesem geringfügig überschneidet.
15. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rohr das Füllrohr (30) und das äußere Rohr das Anschlussrohr (10) ist.
16. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rohr das Anschlussrohr (10) und das äußere Rohr das Füllrohr (30) ist.
17. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem inneren und dem äußeren Rohr (10, 30) ein Dichtungselement, insbesondere ein O-Ring angeordnet ist.
18. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die plastische Verformung der beiden Rohre (10, 30) derart ausgestaltet ist, dass das innere Rohr und das äußere Rohr jeweils unter Bildung abgerundeter Flanken (50, 60) ins Rohrinnere zusammengedrückt sind.
19. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im äußeren Rohr (10) Anschläge (400, 410) vorgesehen sind, mit denen das innere Rohr im äußeren Rohr positioniert ist.
20. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschläge (400, 410) im äußeren Rohr (10) durch eingedrückte Wandbereiche des äußeren Rohres (10) gebildet sind.
21. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rohr (30) und/oder das äußere Rohr (10) eine Einschnürung (450) aufweist, die eine nachträgliche Winkelanpassung zwischen innerem Rohr (30) und äußerem Rohr (10) ermöglicht.
22. Insassenschutzeinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnürung (450) im Hinblick auf ihre Breite und Tiefe so bemessen ist, dass eine nachträgliche Winkelanpassung von bis zu 20° möglich ist.
23. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Rohre (10, 30) zusätzlich mit einem Spannring (500) aufeinandergepresst sind.
24. Insassenschutzeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungsbereich (20) mindestens eine Öffnung (510) in dem inneren oder dem äußeren Rohr (10, 30) vorhanden ist.
25. Insassenschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 25 und 26, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Öffnung (510) im inneren Rohr (10) angeordnet ist und der Spannring (500) derart an dem äußeren Rohr (30) angeordnet ist, dass die mindestens eine Öffnung (510) des inneren Rohres (10) zwischen der Rohröffnung des inneren Rohres (10) und dem Spannring (500) liegt.
Priority Applications (1)
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| DE20216611U DE20216611U1 (de) | 2002-10-23 | 2002-10-23 | Insassenschutzeinrichtung mit einem ein Anschlussrohr aufweisenden Gasgenerator |
Applications Claiming Priority (1)
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Cited By (10)
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