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DE20215812U1 - Ausbessern von Oberflächenfehlern an Bauteilen aus Holz und/oder Holzwerkstoff - Google Patents

Ausbessern von Oberflächenfehlern an Bauteilen aus Holz und/oder Holzwerkstoff

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Publication number
DE20215812U1
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DE
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longitudinal
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DE20215812U
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WIESNER HAGER BAUGRUPPE HOLDIN
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WIESNER HAGER BAUGRUPPE HOLDIN
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27GACCESSORY MACHINES OR APPARATUS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; TOOLS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; SAFETY DEVICES FOR WOOD WORKING MACHINES OR TOOLS
    • B27G1/00Machines or devices for removing knots or other irregularities or for filling-up holes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27FDOVETAILED WORK; TENONS; SLOTTING MACHINES FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES
    • B27F5/00Slotted or mortised work
    • B27F5/02Slotting or mortising machines tools therefor
    • B27F5/023Portable plate joiners

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)

Description

A2001/00825GM
Wiesner-Hager Baugruppe Holding GmbH Linzerstraße 24
A 4950 Altheim
Ausbessern von Oberflächenfehlern an Bauteilen aus Holz und/oder Holzwerkstoff
Die Erfindung betrifft eine Ausnehmung für einen Bauteil aus Holz und/oder Holzwerkstoff und eine Führungsvorrichtung für ein Bohr- oder Fräs- oder Hobelwerk für die Herstellung einer Ausnehmung und einen Bauteil aus Holz und/oder Holzwerkstoff, entsprechend den Merkmalen in den Oberbegriffen der Ansprüche 1, 20 und 21.
Um fehlerfreie Holzoberflächen, insbesondere astfreie Holzoberflächen, zu erhalten, ist es bekannt, die Aststellen auszubohren und das gebildete Sackloch mit einem Holzstopfen zu verschließen, der dann abgehobelt oder abgeschliffen wird. So ist es unter anderem aus dem Stand der Technik bekannt, die im Längskanntenbereich eines quaderförmigen Bauteiles vorhandenen, fehlerhaften Stellen, z.B. Astlöcher, flachliegende Hartzgallen oder z.B. Beschädigungen des Holzes, wie sie beim Holzfällen oder Transport z.B. durch Einschläge von Holzhacken auftreten oder Wachstumsfehler, derart auszubessern, daß im Bereich dieser fehlerhaften Stelle zwei senkrecht auf die Seitenflächen des.Bauieiles uod sich kreuzende Bohrun-
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gen angebracht werden, in die jeweils ein Holzstopfen eingesetzt wird. Die Hüllkreise der zueinander um 90° angebrachten und in einer Querschnittsebene liegenden Bohrungen tangieren jeweils eine Längsseitenkante des Bauteiles. Wegen des fehlenden Faserverlaufes zwischen der fehlerhaften Stelle und dem zu dieser angrenzenden Materialbereich sowie durch die zumeist höhere Härte, wie dies bei Aststellen gegeben ist, der fehlerhaften Stelle gegenüber dem angrenzenden Material, muß während des Bohrvorganges mit einem Ausbrechen des Kantenbereiches gerechnet werden, wozu es nach dem Einsetzen der Holzstopfen erforderlich ist, diesen ausgebrochenen Kantenbereich mit einer Füllmasse auszubessern bzw. aufzufüllen, um der ausgebesserten Stelle ein angemessenes Erscheinungsbild zu geben. Dadurch kann aber auch der Nachteil eines möglichen Wassereintrittes im Bereich der ausgebesserten Stelle nicht vermieden werden, da die Holzstopfen nach gewisser Zeit zum Schwinden oder Setzen neigen und zwischen der Füllmasse und dem eingesetzten Holzstopfen ein Spalt entsteht, über den das Wasser eintreten kann, wodurch vor allem in kalten Jahreszeiten es zum „Herausfrieren" des eingesetzten Holzstopfens kommen kann. Ferner ist das Ausbessern einer fehlerhaften Stelle nur mit erhöhtem Arbeits- und Materialaufwand möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es, Oberflächenfehler im Kantenbereich von Bauteilen aus Holz und/oder Holzwerkstoff mit geringem Aufwand und in einfacher Weise derart zu verschließen, daß die ausgebesserte Stelle witterungsbeständig und kaum sichtbar ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die im Kennzeichenteil des Anspruches 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst. Der Vorteil dabei ist, daß zum Ausbessern von fehlerhaften Stellen im Bereich von Längs- und/oder Stirnkanten eine Ausnehmung angebracht wird, deren Längsachse oder Symmetrieebene schräg zu einer der Seiten- und/oder Stirnflächen des Bauteiles verläuft, wodurch es nunmehr in überraschender Weise möglich ist, über einen einzigen Arbeitsschritt, z.B. Ausbohren, Ausfräsen, Aushobeln, die fehlerhafte Stelle zu beseitigen bzw. die Ausnehmung anzubringen und ein Füllstück in die in dem Bauteil erzeugte Ausnehmung einzusetzen oder die Ausnehmung auszuformen und gegebenenfalls einzukleben, wobei ausschließlich durch die angebrachte Kleberschichte die Abdichtung zwischen dem die Ausnehmung umgrenzenden Bereich des Bauteiles und dem Füllstück erreicht wird. Durch die Wahl eines Verbindungsmittels, insbesondere fugenfüllendes Verbindungsmittel, mit geringfügiger Elastizität kann vor allem nun mehr auch ein mögliches Setzen bzw. Schwinden des Füllstükkes ausgeglichen werden, ohne daß sich dabei ein Riß in der Klebefuge bildet und kann somit ein Eintritt von Wasser in die ausgebesserte Stelle unterbunden werden. In weiterer vorteilhafter Weise erhält man nach dem Einsetzen d,es Füjlsiüftkes.und gegebenenfalls, einer Nachbear-
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beitung., z.B. Schleifen, Hobeln, etc., einen scharfkantigen Bauteil, dessen ausgebesserte Stelle kaum sichtbar ist. Dadurch ist auch möglich geworden, den Bauteil mit einer Verpakkungsfolie zu überziehen, ohne daß dabei die Gefahr des Einreißens an der ausgebesserten Stelle durch Bildung eines Hohlraumes zwischen der Folie und der Oberfläche zu derselben besteht. Vor allem können die Bauelemente nunmehr auch im Außenbereich problemlos gelagert werden.
Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 2 bis 12 zeigen unterschiedliche, vorteilhafte Anordnungen der Ausnehmungen im Bereich der Längs- und/oder Stirnkante und/oder im Eckbereich des Bauteiles.
Die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 13 bis 16 sind von Vorteil, da nunmehr auch im Bereich der Längs- und/oder Stirnkante oder im Eckbereich großdimensionale, fehlerhafte Stellen einfach ausgebessert werden können. Darüber hinaus ist es durch die Form des Füllstückes auch überraschend einfach möglich, den Bauteil mit den entsprechenden Ausnehmungen für die Füllstücke zu versehen, so daß ein fugenloses Einpressen in das Bauelement und eine dauerhafte Verleimung erreicht wird.
Von Vorteil sind aber auch die Ausbildungen nach den Ansprüchen 17 bis 19, wodurch ein sicheres Beseitigen der fehlerhaften Stelle gegeben ist und durch die gezielte Dimensionierung der Ausnehmung bevorzugt auf normierte Abmessungen des in die Ausnehmung einzusetzenden Füllstückes, die Kosten für das Ausbessern gering gehalten werden können. Durch die Verwendung von Füllstücken, deren Abmessung den Abmessungen, z.B. Länge, Durchmesser, Eintauchtiefe, Breite, der Ausnehmung entspricht, ist nach dem Einsetzen oder Ausformen der Ausnehmung mit dem Füllstück oder gegebenenfalls nach dem Abtragen der die Seiten- und/oder Stirnfläche überragenden Kanten, ein bündiger Verlauf zu den Seiten- und/ oder Stirnflächen gegeben. Daher kann die Länge oder die Höhe des Füllstückes exakt der Eintauchtiefe der Ausnehmung entsprechen oder kann diese größer bemessen sein als die Eintauchtiefe.
Die Aufgabe der Erfindung wird aber auch durch die im Kennzeichenteil des Anspruches 20 angegebenen Merkmale gelöst. Der Vorteil liegt darin, daß zur Herstellung der Ausnehmung im Bauteil die Vorschubachse des Werkzeuges schräg zu dem an einer Seiten- und/oder Stirnfläche des Bauteiles anlegbaren Auflageelement ausgerichtet ist und dadurch es möglich ist, die Ausnehmung zum Au^Qssero.voD.fehkrhaftenStelleii irrijBawteil njit eiijgm einzigen Be-
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arbeitungsvorgang zu fertigen und die Durchlaufzeit für die Herstellung eines Bauteiles, insbesondere eines Holzträgers, wesentlich verringert wird. Ferner ergibt sich der für die Erfindung maßgebliche Vorteil der hohen Holzausbeute bei der Herstellung von Bauträgern, da es nunmehr beispielsweise auch im Bereich der Herstellung von Brettschichtholzträgern möglich ist, Brettlamellen mit minderwertiger Qualität, also mit einem hohen Anteil von fehlerhaften Stellen, zu verwenden, die bislang nicht verwendet werden konnten oder mußte der Teilbereich der Brettlamelle mit einer Vielzahl von fehlerhaften Stellen abgelängt werden und gegebenenfalls wieder über eine Keilzinkenverbindung miteinander verbunden werden. Dadurch ist, wie bereits oben erwähnt, einerseits eine höhere Holzausbeute und andererseits ein wirtschaftlicher Vorteil in der Herstellung von Brettschichtholzbauträgern erreicht.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird aber auch durch die Merkmale im Anspruch 21 gelöst. Von Vorteil dabei ist, daß eine einfache und rasche Fertigung einer zum Ausbessern von fehlerhaften Stellen in einem Bauteil anzuordnenden Ausnehmung möglich ist und nach dem fugenlosen Einsetzen eines Füllstückes in die hergestellte Ausnehmung eine ausgebesserte Stelle geschaffen wird, die sich durch ihre hohe Haltbarkeit bzw. Lebensdauer auch bei Störeinflüssen, wie z.B. Regen, Schnee und Eis etc., auszeichnet. Vor allem besteht nunmehr auch keine Gefahr des „Herausfrierens" des in der Ausnehmung befindlichen Füllstückes, da durch die vollständige Ausfüllung der Ausnehmung mit dem Füllstück ein Wassereintritt in die Ausnehmung unterbunden wird. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es unter anderem auch, selbst bei Forderung der Scharfkantigkeit eine hohe Ausbeute zu erreichen.
Von Vorteil sind auch die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 22 bis 25, wodurch eine hohe Witterungsbeständigkeit der ausgebesserten, fehlerhaften Stelle und eine einfache Fertigung der Ausnehmung möglich ist.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
30
Es zeigen:
Fig. 1 einen Bauteil aus Holz und/oder Holzwerkstoff mit an den Längs- und/oder Stirnkantenbereichen angeordneten Ausnehmungen zum Ausbessern von fehlerhaften Stellen an der,:
L^ngs-.und/pder.Stirnkanie, in perspektivischer Ansicht und stark
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vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 2 den Bauteil mit der Ausnehmung in Stirnansicht, geschnitten gemäß den Linien
IMI in Fig. 1;
5
Fig. 3 den Bauteil aus Holz und/oder Holzwerkstoff mit einer anderen Ausführungsvariante einer im Längskantenbereich angeordneten Ausnehmung zum Ausbessern einer fehlerhaften Stelle an der Längskante und einen Teilbereich eines die Ausnehmung ausformenden Füllstückes, in perspektivischer Ansicht und stark vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 4 den Bauteil mit der Ausnehmung und dem Füllstück, in Stirnansicht, geschnitten gemäß den Linien IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5 den Bauteil aus Holz und/oder Holzwerkstoff mit einer weiteren Ausführungsvariante einer im Längskantenbereich angeordneten Ausnehmung zum Ausbessern einer fehlerhaften Stelle an der Längskante und einen Teilbereich eines die Ausnehmung ausformenden Füllstückes, in perspektivischer Ansicht und stark vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 6 eine Vorrichtung für die Herstellung der Ausnehmung, mit der erfindungsgemäßen Führungsvorrichtung angelegt an den Seitenflächen des Bauteiles, in Stirnansicht, teilweise geschnitten und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 7 eine beispielhafte Ausführung der erfindungsgemäßen Führungsvorrichtung in perspektivischer Ansicht und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 8 die Vorrichtung für die Herstellung einer anderen Ausführung der Ausnehmung, mit der erfindungsgemäßen Führungsvorrichtung angelegt an den Seitenflächen des Bauteiles, in Stirnansicht, teilweise geschnitten und in stark vereinfachter,
schematischer Darstellung.
Einführend sei festgehalten, daß in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamtejn Beschreibung enthaltenen Offenbarungenesinngemäß auf
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gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
Es sei bereits zu Beginn darauf hingewiesen, daß der Bauteil in den einzelnen Figuren der Einfachheit halber im quadratischen Querschnitt dargestellt wurde und die vorliegende Erfindung vielmehr auf jeden beliebigen Querschnitt, z.B. rechteckförmigen, polyederförmigen Querschnitt etc., übertragbar ist.
In den gemeinsam beschriebenen Fig. 1 und 2 ist ein Bauteil 1 in unterschiedlichen Ansichten gezeigt. Der Bauteil 1 weist parallel zueinander und einander abgewandte Stirnflächen 2 und vier sich zwischen und rechtwinkelig zu den Stirnflächen 2 erstreckende Seitenflächen 3, 4 auf. Aneinander stoßende Seitenflächen 3, 4 begrenzen Längskanten 5. Der Bauteil 1 ist in seiner Längserstreckung durch die Stirnflächen 2 begrenzt und bildet mit seinen Seitenflächen 3, 4 sowie den Stirnflächen 2 Stirnkanten 6 aus. Gemäß der Erfindung ist es nunmehr vorgesehen zum Ausbessern von im Bereich der Längs- und/oder Stirnkante 5; 6 oder in einem Eckbereich vorhandenen, fehlerhaften Stellen 7, die beispielsweise durch Astlöcher, Aststellen 8, Harzgallen oder oft schwere Beschädigungen durch den Holztransport im Kantenbereich etc. gebildet sind, eine Ausnehmung 9 durch Ausfräsen oder Ausbauen oder Aushobeln des Bauteiles herzustellen und ein in diesen Fig. nicht weiters dargestelltes Füllstück in die Ausnehmung 9 einzusetzen.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird die Ausnehmung 9 zum Ausbessern von der Aststelle 8 oder dem nicht weiters dargestellten Astloch mittels eines Bohr- oder Fräsvorganges hergestellt. Gemäß der Erfindung ist es vorgesehen, daß eine Längsachse 10 der Ausnehmung 9 schräg zu einer der Seiten- und/oder Stirnflächen 3, 4; 2 verläuft und die Ausnehmung 9, wie dargestellt, eine kreiszylindrische Bohrung 11 mit konzentrisch um die Längsachse 10 umlaufender Hüllfläche 12 ausbildet. Ein Durchmesser 13 und eine zwischen der Längs- und/ oder Stirnkante 3,4,2 und einer Grundfläche 14 bemessene Eintauchtiefe 15 der Ausnehmung 9 ist zumindest geringfügig größer bemessen, als die maximale Ausbreitung, z.B. Länge, Breite und Tiefe der Harzgalle oder Abmessung, z.B.Durchmesser des.Astes» der im Bauteil
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1 an der Längs- und /oder Stirnkante 5; 6 vorhandenen, fehlerhaften Stelle, z.B. die Aststelle 8, wie dieses in der Fig. 1 in strichpunktierten Linien dargestellt ist.
Bevorzugt wird der Durchmesser 13 der Ausnehmung 9 derart gewählt, daß die Längsachse 10 der Ausnehmung 9 winkelhalbierend zu den aneinander angrenzenden Seitenflächen 3, 4 oder Stirn- und Seitenfläche 2, 3; 4 verläuft. Dem Fachmann stehen bereits ein Vielzahl von handelsüblichen, mit unterschiedlichen Normdurchmessern ausgebildete Füllstücke, insbesondere Holzstopfen, zur Verfügung, so daß die Herstellung der Ausnehmung 9 im Bohr- oder Fräsverfahren mit jenem Durchmesser 13 eines Werkzeuges erfolgt, als das standardisierte, kostengünstige Füllstücke verwendet werden können. So erfolgt beispielsweise eine Abstufung des Durchmesser 13 in 5 mm - Schritten, wie z.B. 15 mm, 20 mm, 25 mm, 30 mm, 35 mm usw. Das Werkzeug, z.B. ein Bohrer oder Fräser, das in einem Arbeitsgang zur Herstellung der zylindrischen und gegebenenfalls in ihrer Längsrichtung im bezug auf den Durchmesser 13 abgestufte Ausnehmung 9 verwendet wird, ist z.B. durch einen Spiralbohrer oder einen Stufenbohrer oder Schaftfräser gebildet. Die Normdurchmesser der einzusetzenden Füllstücke sind geringfügig kleiner bemessen, als der Durchmesser 13 der Ausnehmung 9 und erfolgt nach dem Auftrag von Verbindungsmittel, insbesondere Leim, an der Hüllfläche 12 das Einsetzten des zylindrisch ausgebildeten Füllstückes. Derartige Verbindungsmittel sind bereits allgemeiner Stand der Technik und können beispielsweise durch einen wasserfesten Leim gebildet werden. Natürlich kann die Bohrung 10 mit zylindrischer Hüllfläche 14 auch in Form eines Sackloches, wie dies jedoch nicht weiters dargestellt ist, ausgebildet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß die Ausnehmung 9 konisch bzw. kegelstumpfförmig ausgebildet ist, wobei die Seite mit der kleineren Abmessung dem Bauteilinneren zugewendet ist. Das Werkzeug wird durch einen kegelförmigen Bohrer oder einen kegelförmigen Formfräser gebildet. Durch die kegelstumpfförmige Ausnehmung 9 kann der Vorteil erreicht werden, daß während des Einsetzens des komplementären Füllstückes das Verbindungsmittel an der Hüllfläche 12 gleichmäßig verteilt wird.
Der Bauteil 1 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Massivholz und einstückig ausgebildet und findet für Kantholz oder Pfosten Verwendung. So können nach der Erfindung Nadelhölzer ebenso wie Laubhölzer ausgebessert werden.
In den gemeinsam beschriebenen Fig. 3 und 4 ist eine weitere Ausführung der Ausnehmung zum Ausbessern von fehlerhaften Stellen 7 im Bereich der Längskante 5, in unterschiedlichen Ansichten, gezeigt. Gemäß diesem Ay^führungsbeispjel ist des Bauteil 1 mehrschichtig aus
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Massivholz aufgebaut und besteht aus mehreren, miteinander verbundenen, insbesondere verleimten, Brettlamellen 16. Insbesondere werden derartige, mehrschichtig aufgebaute Bauteile 1 als Trägerelemente verwendet. Derartige Trägerelemente sind in der Fachwelt als sogenannte „Leimbinder" bekannt. Da derartige Leimbinder vor allem als sichtbare Deckenkonstruktion verwendet werden, ist vor allem auch das optische Erscheinungsbild des Bauteiles 1 von großer Wichtigkeit. Sind größere, fehlerhafte Stellen 7 im Bereich der Längs- und Stirnkanten 5; 6 oder in einem Eckbereich vorhanden, wird im Bereich der fehlerhaften Stelle 7 eine Ausnehmung 17, wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist, im Bauteil 1 hergestellt. Die Hüllfläche 12 der Ausnehmung 17 ist in etwa sphäroidisch ausgebildet und wird ein zu der Ausnehmung 17 komplementär ausgebildetes Füllstück 18, wie dieses zum Teil in der Fig. 3 und 4 eingetragen ist, in die Ausnehmung 17 eingesetzt bzw. wird die Ausnehmung 17 vom Füllstück 18 ausgeformt. Durch dieses in etwa schiffchenartig ausgebildete Füllstück 18 können vor allem großflächige, fehlerhafte Stellen 7, die sich auch über einen größeren Teil einer Länge des Bauteiles 1 erstrecken, ausgebessert werden.
Da ferner Fasern 19 des Füllstückes 18 in Längsrichtung desselben verlaufen und die auszubessernde, fehlerhafte Stelle 7 des Bauteiles 1 so ausgefräst wird, daß die Ausnehmung 17 bzw. Ausfräsung sich in Längsrichtung von Fasern 20 an den Seitenflächen 3, 4 des Bauteiles 1 parallel zueinander erstreckt, wodurch sich neben den kaum sichtbaren, bogenlinienförmige Verbindungsstellen über eine gesamte Länge des Füllstückes 18 ein im wesentlich natürlich aussehender, paralleler Faserverlauf ergibt.
Je nach Abmessung bzw. Ausdehnung der fehlerhaften Stelle 7 im Längs- und/oder Stirnkantenbereich 5; 6 oder im Eckbereich, kann ein unterschiedlicher Radius 21, der beispielsweise den entsprechenden Formfräser vorgibt, gewählt werden. Der Radius 21 der Ausnehmung 17 kann beispielsweise zwischen 1 cm und 10 cm, insbesondere zwischen 2 cm und 8 cm, beispielsweise 5 cm, liegen.
Die im Bereich der halben Länge der Ausnehmung 17 bemessene Eintauchtiefe 15 parallel zu einer Symmetrieebene 22 beträgt, je nach Abmessung der fehlerhaften Stelle 7 in Richtung zur Mitte des Bauteiles 1, zwischen 1 cm und 5 cm, insbesondere 2 cm und 4 cm, beispielsweise 3 cm. Entsprechend der Vorgabe des Radius 21 und der Eintauchtiefe 15 erhält man eine Länge des zu der Ausnehmung 17 komplementär ausgebildeten Füllstückes 18.
Um eine verbesserte JJjndu/ig des.FüUstückes 18 naitdersuBauelenaent 1 z« erreichen, kann
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die Hüllfläche 12 der Ausnehmung 17 aufgeraut werden, um somit dem Verbindungsmittel, insbesondere Leim, das Diffundieren in das Materialinnere zu erleichtern. Gemäß der Erfindung verläuft die sich in Längsrichtung des Bauteiles 1 ausgerichtete Symmetrieebene 22 der Ausnehmung 17 schräg zu einer Seiten- und/oder Stirnflächen 3, 4; 2 und parallel zur Längs- oder Stirnseitenkante 5; 6.
Wie weiters aus den gemeinsam beschriebenen Fig. 3 und 4 ersichtlich, überragt das Füllstück 18 nach dem Einsetzen in die Ausnehmung 17 die Seitenflächen 3, 4, wozu nach dem Aushärten des Verbindungsmittels in einem weiteren Nachbearbeitungsschritt, z.B. Hobeln, Schleifen, Kanten des Füllstückes 18 bis auf die Seitenflächen 3, 4 plan geschliffen wird.
In der Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsvariante einer in dem Bauteil 1 anzuordnenden Ausnehmung 23 gezeigt, wobei im Bereich der Längs- und/oder Stirnkanten 5; 6 und/oder im Eckbereich vorhandene fehlerhafte Stellen 7 durch Ausfräsen oder Aushobeln des Bauteils 1 und Einsetzen eines Füllstückes 24 in die Ausnehmung 23 ausgebessert werden. Die Symmetrieebene 22 der Ausnehmung 23 verläuft schräg zu einer der Seiten- und/oder Stirnflächen 3, 4; 2. Die Ausnehmung 23 weist mehrere, in die Grundfläche 14 vertieft angeordnete und in Längsrichtung einen kreisbogenförmig und im Querschnitt etwa V-förmig ausgebildete Vertiefungen 25 auf, in welche jeweils eine vom Füllstück 24 in Längsrichtung kreisbogenförmig und im Querschnitt etwa V-förmig ausgebildete, komplementäre Rippe 26 vorragen. Die Vertiefungen 25 sind konzentrisch zueinander und unmittelbar nebeneinander angeordnet, wobei geneigt zur Symmetrieebene 22 verlaufende Seitenflanken 27 in Richtung zum Bauteilinneren konisch aufeinander zulaufen. Wie nicht weiters dargestellt, können die konzentrisch zueinander angeordneten Vertiefungen 25 auch durch einen kreisbogenförmigen Steg voneinander distanziert angeordnet sein. Das in die Ausnehmung 23 einzusetzende Füllstück 24 weist einen kreissegmentförmigen Abschnitt 28 auf, von dem sich mehrere parallel nebeneinander angeordnete, in Längsrichtung des Füllstückes 24 verlaufende, kreisbogenförmige Rippen 26 in Richtung zur Ausnehmung 23 erstrecken. Der kreissegmentförmige Abschnitt 28 und die kreisbogenförmigen Rippen 26 sind konzentrisch zueinander ausgebildet. Daher steht jede Rippe 26 über ihre gesamte Länge mit gleichem Vorstand über den kreissegmentförmigen Abschnitt 28 vor. Der Vorstand der Rippen 26 kann jedoch unterschiedlich sein. Die Rippen 26 sind im Querschnitt V-förmig ausgebildet, laufen also nach unten spitz zusammen. Andere Querschnittsformen sind ebenfalls möglich. Die spitzwinkelig in Richtung zum Bauteilinneren verlaufenden Rippen 26 weisen an ihrer Spitze eine Abfassung mit einem entsprechenden Radius auf. Die komplementär zu,iJei\yerjljefungeij.25 das Ausnehmung 2ß ausgebildeten,
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vom Abschnitt 28 vorspringenden Rippen 26 können an ihren geneigt aufeinander zulaufenden Seitenflanken geradlinig oder bombiert ausgebildet werden.
Zweckmäßig sind Höhen der Rippen 26 geringfügig kleiner ausgebildet, als Tiefen der Vertiefungen 25, so daß sich die Rippen 26 mit ihren Seitenflanken ausschließlich auf Seitenflanken 29 der Vertiefungen 25 abstützen. Wie nicht weiters eingetragen, kann ein Radius der Kreisbögen der Vertiefungen 25 der Ausnehmung 23 von der Symmetrieebene 22, also von der mittleren Rippe 25 zu den beiden entfernt liegenden Rippen 25 abnehmen. Daher weisen die Kreisbögen der beiden äußeren Vertiefungen 25 einen kleineren Radius als der Kreisbogen der mittleren Vertiefung 25 auf.
Die Ausnehmung 23 wird im vorliegenden Ausfuhrungsbeispiel durch eine Ausfräsung gebildet, die aus parallel nebeneinander liegenden Vertiefungen 25 besteht, die in Richtung der Fasern 20 des Bauteiles 1 verlaufen. In diese Ausfräsung wird das Füllstück 24 eingeklebt. Durch die kreisbogenförmigen Rippen 26 an der der Ausnehmung 23 zugewandten Seite des Füllstückes 24, die in die dazu komplementären Vertiefungen 25 der Ausfräsung eingreifen, wird eine große Klebefläche gebildet und damit das Füllstück 24 fest mit dem Bauteil 1 verbunden. Nach dem Abhobeln und/oder Abschleifen von die Seiten- und/oder Stirnflächen 3, 4; 2 überragenden Kanten, bilden die Rippen 26 an den Enden des Füllstückes 24 an den Seiten- und/oder Stirnflächen 3, 4; 2 Zacken. Es entsteht dadurch ein zickzackförmiger Verlauf an der Übergangsstelle zwischen dem Füllstück 24 und dem Bauteil 1 an der Holzoberfläche. Das Füllstück 24 weist eine deckungsgleiche Umrißform sowohl im Querschnitt wie auch im Längsschnitt zu der Ausnehmung 23 des Bauteiles 1 auf.
Eine von den Rippen 26 abgewandte Seitenfläche des Füllstückes 24 ist ebenflächig ausgebildet. Wie aus der Fig. 5 ersichtlich, hat die Ausnehmung 23 eine geringere Eintauchtiefe 15 als eine Höhe 30 des Füllstückes 24. Durch die deckungsgleiche Umrißform des Füllstückes 24 sowohl im Querschnitt wie auch im Längsschnitt zu der Ausnehmung 23 und der größeren Höhe 30, wird ein fugenloses Einpressen des Füllstückes 24 in den Bauteil 1 erreicht, was für die Korrektur von Oberflächenfehlern an Bauteilen 1 aus Massivholz für das spätere Aussehen dieser korrigierten Oberfläche, wie auch für die Haltbarkeit des in die entsprechende Ausnehmung 23 eingeleimten Füllstückes 24 in der Langzeitanwendung des Bauteiles 1 von großem Vorteil ist.
Hinsichtlich der unte^phjedjichejj Ausbildungen des#Fü]lstückest«34 und djer.Ausnehmung 23
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wird die diesbezügliche, detaillierte Offenbarung aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 90 14 626 U 1 oder der DE 39 11 030 Al oder der EP 0 317 498 B1 oder der EP 0 489 249 B1 zum Gegenstand dieser Offenbarung gemacht.
Zweckmäßig erstreckt sich, gemäß dieser Ausbildung, zwischen den Seitenflächen 3, 4 und den die Ausnehmung 23 begrenzenden Seitenflanken 27, der von der Symmetrieebene 22 am entferntest liegenden Vertiefungen 25 jeweils ein Längsseitenrand 28. Diese Längsseitenränder 29 können parallel zur Symmetrieebene 22 und parallel zur Längskante 5 verlaufen und erstreckt sich zumindest über einen Teil der Länge des Füllstückes 24, bevorzugt über die gesamte Länge desselben. Möglich ist natürlich auch jene Ausführung, bei der die Längsseitenränder 29 geneigt zur Symmetrieebene 22 verlaufen und sich in Richtung zum Bauteilinneren konisch verjüngen. Durch das Vorsehen von Längsseitenrändern 29 kann das in die Ausnehmung 23 einzusetzende Füllstück 24 zwischen diesen geringfügig geklemmt werden.
In den gemeinsam beschriebenen Fig. 6 bis 8 ist eine Bearbeitungsmaschine 31 für die Herstellung von zumindest einer Ausnehmung 9; 17; 23 mit einer erfindungsgemäßen Führungsvorrichtung 32 angelegt, an den Seitenflächen 3, 4 des Bauteiles 1 sowie die Führungsvorrichtung 32, gemäß Fig. 7, in unterschiedlichen Ansicht, teilweise geschnitten und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung, gezeigt. Eine derartige Bearbeitungsmaschine 31 kann beispielsweise durch ein transportables Bohr- oder Fräs- oder Hobelwerk gebildet werden. Gemäß dieser Ausführung ist die Bearbeitungsmaschine 31 durch eine handelsübliche Fräsmaschine gebildet, die ein in einem Gehäuse 33 um eine Rotationsachse 34 drehbar gelagertes Werkzeug 35 aufweist, das gegen ein, auf den Bauteil 1 anlegbares Auflageelement 36 der Führungsvorrichtung 32 und durch eine, gegebenenfalls in dieser vorgesehenen Öffnung 37 hindurch, in Richtung einer Vorschubachse - gemäß Doppelpfeil 38 - des Werkzeuges 35 beweglich ist. Je nach Art der Ausnehmung 9; 17; 23 ist ein Schaftfräser oder ein Formfräser zu verwenden. Derartige Werkzeuge 35 sind bereits aus dem Stand der Technik bekannt und haben sich in der Bearbeitung in der Holzindustrie bereits bestens bewährt.
Wie aus der Fig. 7 besser ersichtlich, weist die Führungsvorrichtung 32 zumindest ein, bevorzugt zwei rechtwinkelig zu dem Auflageelement 36 abgewinkelte Anschlagelemente 39 auf, über das eine exakte Positionierung der Bearbeitungsmaschine 31 bzw. der Führungsvorrichtung 32 in der Querschnittsebene des Bauteiles 1 gegenüber dem Bauteil 1 ermöglicht. Das Auflage- und Anschlagelement 36, 39 schließt demnach einen Winkel von 90 ° ein. Im einfachsten Fall werden^das Airflage- un.4 An$chlagelßtnent.39 durch«inea im §Janz- und Ab-
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kanntverfahren hergestellten Blechteil hergestellt und ist die Öffnung 37 für den Winkelhalbierenden Durchtritt des Werkzeuges 35 zwischen dem Auflage- und Anschlagelement 36, ausgebildet. Die Führungsvorrichtung 32 ist bevorzugt über nicht weiters dargestellte Befestigungselemente, beispielsweise Steckverbindungen, Schraubverbindungen, Rastverbindungen etc., mit einer an der Bearbeitungsmaschine 31 vorhandenen Stützplatte 40 lösbar verbunden. Zur exakten Festlegung der Führungsvorrichtung 32 gegenüber der Stützplatte 40 sind zwischen diesen zueinander positionierende Elemente, z.B. Positionierstifte etc., vorgesehen. Wie nicht weiters dargestellt, besteht natürlich auch die Möglichkeit, daß die Führungsvorrichtung 32 mehrteilig ausgebildet ist und das Auflage- und Anschlagelement 36, 39 über ein Verbindungselement, z.B. einer Schweißnaht, miteinander verbunden sind. So ist es natürlich auch möglich, die Führungsvorrichtung 32 ebenfalls über ein Verbindungsmittel, z.B. Schweißnaht, Lötnaht etc., unlösbar mit der Stützplatte 40 zu verbinden.
Gemäß der Fig. 6 ist es vorgesehen, daß die Vorschubachse - gemäß Doppelpfeil 38 - des Werkzeuges 35 in einer zur Längserstreckung des Bauteiles 1 senkrechten Ebene schräg zu dem Auflageelement 36 verläuft und die Rotationsachse 34 des Werkzeuges 35 oder die Vorschubachse 38 und die Längsachse 10 der Ausnehmung 9 fluchtend bzw. die Rotationsachse 34 und die Symmetrieebene 22 der Ausnehmung 23 planparallel zueinander verlaufen.
Wird davon ausgegangen, daß die Ausnehmung 23, wie in der Fig. 8 dargestellt, mit einer ihrer Längsseitenränder 28 die Längskante 5 tangiert, so wird über eine, nicht weiters dargestellte, zwischen der Führungsvorrichtung 32 und der Stützplatte angeordnete Verstelleinrichtung, die Bearbeitungsmaschine 31 zur Führungsvorrichtung 32 derart positioniert, daß die Rotationsachse 34 des Werkzeuges 35 und somit die Vorschubachse 38 parallel zur Längsachse 10 bzw. planparallel zur Symmetrieebene 22 der Ausnehmung 23 verläuft. Durch diesen seitlichen Versatz der Vorschubachse -gemäß Doppelpfeil 38 - für das Werkzeug 35, im bezug auf die Längsachse 10 bzw. der Symmetrieebene 22, können u.a. auch fehlerhafte Stelle 7, die zu der Längs- und/oder Stirnkante 5; 6 distanziert vorhanden sind, problemlos ausgebessert werden. Das Werkzeug 35 kann auch durch einen walzenartigen Formfräser siehe Fig. 8 - gebildet werden, dessen Rotationsachse 34 quer zur Vorschubachse - gemäß Doppelpfeil 38 - des Werkzeuges 35 ausgerichtet ist. Durch eine in planparalleler Richtung zur Symmetrieebene 22 verlaufenden Vorschubrichtung - gemäß Doppelpfeil 38 - kann in einem einzigen Arbeitsschritt die gemäß in der Fig. 5 erläuterte Ausnehmung 23 hergestellt werden. Die Eintauchtiefe 15 des Werkzeuges 35 kann durch einen an der Bearbeitungsmaschine 31 zwischen dem Gehäuse ß3 yrid ^m W,erJtzeug»35 ange©rdneten.An6chlag begrenzt
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werden. Die Verstelleinrichtung für die Relativverstellung des Werkzeuges 35 in zur Rotationsachse 34 des Formfräsers paralleler Richtung ist bereits aus dem Stand der Technik bekannt und kann in der Form eines Adapterbauelementes an der Stützplatte 40 auswechselbar angeordnet werden und ist beispielsweise durch eine Linearführung mit Feststellelementen gebildet. Natürlich wäre es auch möglich, um Ausnehmungen 9; 17; 23 mit einer größeren Länge als dies beispielsweise ein Durchmesser des Werkzeuges 35 ist, herzustellen, in dem mit der Bearbeitungsmaschine 31 in zur Längs- oder Stirnkante 5; 6 paralleler Richtung entlang derselben positionsgenau verfahren wird. Dabei erfolgt über die Führungsvorrichtung 32 eine Längs- und/oder Seitenführung entlang des Bauelementes 1.
Das in den unterschiedlichen Fig. beschriebene Bauelement 1 kann beispielsweise durch einen Massivholzbauteil oder durch einen aus mehreren Brettlamellen zusammengesetzten Träger oder auch durch plattenartige Bauelemente aus Holzwerkstoff, wie beispielsweise Grobspanplatten, insbesondere Oriented-Strand-Board-Platte (OSB-Platte), Laminated-Strand-Lumber-Platte (LSL-Platte) oder einer mitteldichten Faserplatte (MDF) oder einer Spanplatte (FPY), gebildet werden, wobei die vorliegende Erfindung bei Bauelementen 1 aus Holzwerkstoff nur dann einzusetzen ist, wenn diese Bauteile 1 im Kanten- und/oder Eckbereich ausgeschlagen sind. Entsprechend den unterschiedlichen Werkstoffen werden für diese gleichartige Werkstoffe für die Füllstücke 18, 24 eingesetzt. Daher können diese Füllstücke 18, 24 beispielsweise aus Massivholz oder aus Holzwerkstoff oder aber auch aus einem, dem Holz oder Holzwerkstoff gleichenden bzw. ähnlichen Kunststoff gebildet sein.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß die Erfindung auch auf halb- oder vollautomatische Bearbeitungszentren mit CNC-Bearbeitungsmaschinen übertragbar ist. Dabei können beispielsweise fehlerhafte Stellen 7 über Bildverarbeitungssysteme, insbesondere CCD-Kameras, ermittelt und die ermittelten Werte in entsprechenden Programmen verarbeitet werden, worauf vom Bearbeitungszentrum die Art und die Abmessung des Werkzeuges 35 selbsttätig ausgewählt wird, worauf der Bauteil 1 über eine Transporteinrichtung zu dem Werkzeug 35 positioniert wird. Dabei wird gleichfalls, wie bereits ausführlich beschrieben, zum Ausbessern von fehlerhaften Stellen 7 im Bereich von Längs- und/oder Stirnkanten 3, 4; 2 oder im Eckbereich durch Ausfräsen oder Ausbohren oder Aushobeln des Bauteiles 1 die Ausnehmung 9; 17; 23 hergestellt. Dieser mit der Ausnehmung 9; 17; 23 versehene Bauteil 1 wird der nächsten Station zugeführt, in welcher das gegebenenfalls Auftragen von Verbindungsmittel und Einsetzen des Füllstückes 18; 24 über Handlingsysteme erfolgt. Nach einem Preß Vorgang und Aushärten des VerbindungsmiijteU.wird.in einera.nachfolgefiden Bearbei-
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tungsschritt eine Nachbearbeitung, z.B. Schleifen, Hobeln etc., der ausgebesserten Stelle 7 durchgeführt. Weiters sein an dieser Stelle erwähnt, das der Bauteil 1 an seinen Längs- und/ oder Stirnkanten 5; 6 abgefaßt werden kann.
Von Vorteil der Anwendung der Erfindung im Bereich der automatisierten Kantenausbesserung ist vor allem auch darin zu sehen, daß die maschinelle Holzsortierung derart eingestellt werden kann, daß z.B. Äste bis zu einem Maximaldurchmesser des Flickenstückes nicht ausgekappt werden müssen. Eine Kappung z.B. der einzelnen Brettlamelle erfolgt erst bei Überschreitung einer vordefinierten Astgröße. Diese Automatisierung war bislang noch nicht mög-Hch.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, daß zum besseren Verständnis der Ausbildung der Ausnehmung bzw. des Aufbaus der Führungsvorrichtung diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1, 2; 3, 4; 5; 6, 7, 8 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen, erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
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Bezugszeichenaufstellung
1 Bauteil
2 Stirnfläche
3 Seitenfläche
4 Seitenfläche
5 Längskante
6 Stirnkante
7 Stelle
8 Aststelle
9 Ausnehmung
10 Längsachse
11 Bohrung
12 Hüllfläche
13 Durchmesser
14 Grundfläche 15 Eintauchtiefe
16 Brettlamelle
17 Ausnehmung
18 Füllstück 19 Faser
20 Faser (Bauteil)
21 Radius
22 Symmetrieebene 23 Ausnehmung
24 Füllstück
25 Vertiefung
26 Rippe
27 Seitenflanke (Vertiefung)
28 Abschnitt
29 Längsseitenrand
30 Höhe
31 Bearbeitungsmaschine
32 Führungsvorrichtung
33 Gehäuse
34 Rotationsachse
35 Werkzeug
36 Auflageelement
37 Öffnung
38 Vorschubachse
39 Anschlagelement 40 Stützplatte

Claims (25)

1. Ausnehmung für einen Bauteil aus Holz und/oder Holzwerkstoff zum Ausbessern von fehlerhaften Stellen im Bereich von Längs- und/oder Stirnkanten, die durch Ausfräsen oder Ausbohren oder Aushobeln des Bauteils hergestellt und zum Einsetzen eines Füllstückes vorgesehen ist, wobei Seiten- und/oder Stirnflächen die Längs- und/oder Stirnkanten begrenzen, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9; 17; 23) im Bereich der Längs- und/oder Stirnkante (5; 6) zwischen zumindest einer ersten Seitenfläche (3) und einer der Stirnflächen (2) oder einer weiteren Seitenfläche (4) oder in einem Eckbereich angeordnet ist und eine Längsachse (10) oder eine Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9; 17, 23) schräg zu einer der Seiten- und/oder Stirnflächen (3; 4; 2) verläuft.
2. Ausnehmung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9; 17; 23) im Bereich der Längskante (5) angeordnet ist und die Längsachse (10) oder Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9; 17; 23) in einer zur Längserstreckung des Bauteils (1) senkrechten Ebene schräg zu einer der Seitenflächen (3; 4) verläuft.
3. Ausnehmung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9; 17; 23) im Bereich der Stirnkante (5) angeordnet ist und die Längsachse (10) oder Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9; 17; 23) in einer zur Längsmittelebene des Bauteils (1) parallelen Ebene und schräg zu einer der Seiten- und/oder Stirnflächen (3; 2) verläuft.
4. Ausnehmung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9; 17; 23) im Eckbereich angeordnet ist und die Längsachse (10) oder Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9; 17; 23) windschief zu einer der Seiten- und Stirnflächen (3; 4; 2) verläuft.
5. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse (10) oder die Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9; 17; 23) winkelhalbierend zu den aneinander angrenzenden Seiten- und/oder Stirnflächen (3; 4; 2) verläuft.
6. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Komplementärwinkel (α) bemessen zwischen der Längsachse (10) oder Symmetrieebene, (22) und der Seiten- und/der Stirnflächen (3; 4; 2) kleiner 90° etwa zwischen 20° und 70°, bevorzugt 45°, beträgt.
7. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9) kreiszylindrisch ausgebildet ist.
8. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9) konisch ausgebildet ist.
9. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Ausnehmung (9; 17; 23) begrenzende Hüllfläche (12) oder Längsseitenränder (29) der Ausnehmung (23) die Längs- und/oder Stirnkante (5; 6) tangiert.
10. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9; 17; 23) die Längs- und/oder Stirnkante (5; 6) überdeckt.
11. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längs- und/oder Stirnkanten (5; 6) die Ausnehmung (9; 17; 23) halbiert.
12. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (17; 23) symmetrisch ausgebildet ist und die Symmetrieebene (22) derselben parallel zur Längs- und/oder Stirnkante (5; 6) verläuft.
13. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (17) schiffchenförmig ausgebildet ist und eine Längsmittelebene des in die Ausnehmung (17) einzusetzenden Füllstückes (18) deckungsgleich zu der Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (17) und parallel zur Längs- und/oder Stirnkante (5; 6) verläuft.
14. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (23) zumindest zwei in ihre Grundfläche (14) im Querschnitt etwa V-förmig und in Längsrichtung kreisbogenförmig ausgebildete Vertiefungen (25) aufweist, deren geneigt zu der Symmetrieebene (22) verlaufende Seitenflanken (27) sich in Richtung zum Bauteilinneren konich verjüngen.
15. Ausnehmung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflanken (27) geradlinig verlaufen.
16. Ausnehmung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflanken (27) entsprechend einem Radius bombiert verlaufen.
17. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine zwischen der Längs- und/oder Stirnkante (5; 6) und der Grundfläche (14) bemessene Eintauchtiefe (15) parallel zur Längsmittelachse (10) oder Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9; 17; 23) zwischen 10 mm und 100 mm, insbesondere 20 mm und 70 mm, beispielsweise 50 mm, beträgt.
18. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine minimale Länge des in die Ausnehmung (9; 17; 23) einzusetzenden bzw. diese auszuformenden Füllstückes (18; 24) zumindest der Eintauchtiefe (15) entspricht und im Verbund eine Längsmittelachse bzw. Längsmittelebene des Füllstückes (18; 24) mit der Längsmittelachse (10) oder Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9; 17; 23) fluchtend bzw. planparallel verläuft.
19. Ausnehmung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abmessung, insbesondere ein Durchmesser (13) und/oder eine Länge und/oder eine Höhe (30), der Ausnehmung (9; 17; 23) zumindest geringfügig größer bemessen ist als eine maximale Abmessung der fehlerhaften Stellen, insbesondere eines Astkern, und daß die Abmessung, insbesondere der Durchmesser (13) und/oder eine Länge und/ oder eine Höhe (30), bevorzugt einer Normabmessung, insbesondere einem Normdurchmesser oder einer Normlänge, des Füllstückes (18; 24) entspricht.
20. Führungsvorrichtung für ein Bohr- oder Fräs- oder Hobelwerk für die Herstellung einer Ausnehmung in einem Bauteil aus Holz und/oder Holzwerkstoff, mit einem an einer der Seiten- und/oder Stirnflächen des Bauteiles anlegbaren Auflageelement und einem zu diesem abgewinkelten Anschlagelement zur Positionierung des Bohr- Fräs- oder - oder Hobelwerkes gegenüber dem Bauteil, wobei das Bohr- oder Fräs- oder Hobelwerk ein Werkzeug aufweist, das um eine Rotationsachse rotiert und gegen das Auflageelement in Richtung zum Bauteil verstellbar ausgebildet ist, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorchubachse (38) des Werkzeuges (35) zur Herstellung der Ausnehmung (9; 17; 23) im Bauteil (1) mit einer schräg zu einer der Seiten- und/oder Stirnflächen (3, 4; 2) verlaufenden Längsachse (10) oder Symmetrieebene (22), schräg zu dem Auflageelement (36) verläuft.
21. Bauteil aus Holz und/oder Holzwerkstoff, bei dem zum Ausbessern von fehlerhaften Stellen im Bereich von Längs- und/oder Stirnkanten eine durch Ausfräsen oder Ausbohren oder Aushobeln des Bauteils hergestellte Ausnehmung vorgesehen und die Ausnehmung zum Einsetzen eines komplementären Füllstückes ausgebildet ist, wobei Seiten- und/oder Stirnflächen die Längs- und/oder Stirnkanten begrenzen, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9; 17; 23) im Bereich der Längs- und/oder Stirnkante (5; 6) zwischen zumindest einer ersten Seitenfläche (3) und einer der Stirnflächen (2) oder einer weiteren Seitenfläche (4) oder in einem Eckbereich angeordnet ist und eine Längsachse (10) oder eine Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9; 17, 23) schräg zu einer der Seiten- und/oder Stirnflächen (3; 4; 2) verläuft.
22. Bauteil nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllstück (18; 24) die Ausnehmung (9; 17; 23) ausformt und an eine Hüllfläche (12) der Ausnehmung (9; 17; 23) sowie an die Ausnehmung (9; 17; 23) anschließende Seiten- und/oder Stirnflächen (3; 4; 2) stoßfrei anschließt.
23. Bauteil nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine Längsmittelebene des Füllstückes (18; 24) parallel zur Längs- und/oder Stirnkante (5; 6) verläuft.
24. Bauteil nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Längsachse des Füllstückes (18; 24) mit der Längsachse (10) der Ausnehmung (9) fluchtet oder eine Längsmittelebene des Füllstückes (18; 24) und die Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (17; 23) planparallel zueinander verlaufen.
25. Bauteil nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß eine Längsachse des Füllstückes (18; 24) oder die Längsmittelebene des Füllstückes (18; 24) parallel und seitlich versetzt zur Längsachse (10) oder Symmetrieebene (22) der Ausnehmung (9) verläuft.
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