DE20214159U1 - Türsprechanlage mit einer Eingangstürstation und mehreren Wohnungsstationen - Google Patents
Türsprechanlage mit einer Eingangstürstation und mehreren WohnungsstationenInfo
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Description
Türsprechanlage mit einer Eingangstürstation
und mehreren Wohnungsstationen
Die Erfindung betrifft eine Türsprechanlage mit einer Eingangstürstation und
mehreren Wohnungsstationen, bei der an der Eingangstürstation für jede Wohnungsstation eine Klingeltaste zum Erzeugen eines individuellen Eingangstür-Rufsignals
vorgesehen ist, wobei jede Wohnungsstation mit einer auf das zugehörige Eingangstür-Rufsignal ausgelegten Empfangseinrichtung versehen ist und bei der beim Melden der gerufenen Wohnungsstation über eine Busleitung eine Sprechverbindung zwischen der gerufenen Wohnungsstation und der Eingangstürstation herstellt werden kann.
mehreren Wohnungsstationen, bei der an der Eingangstürstation für jede Wohnungsstation eine Klingeltaste zum Erzeugen eines individuellen Eingangstür-Rufsignals
vorgesehen ist, wobei jede Wohnungsstation mit einer auf das zugehörige Eingangstür-Rufsignal ausgelegten Empfangseinrichtung versehen ist und bei der beim Melden der gerufenen Wohnungsstation über eine Busleitung eine Sprechverbindung zwischen der gerufenen Wohnungsstation und der Eingangstürstation herstellt werden kann.
Aus der DE 199 19 266 A1 ist eine derartige Türsprechanlage bekannt, bei welcher sich eine Sprech- oder Videoverbindung zwischen der Eingangstürstation
und der jeweils gerufenen Wohnungsstation herstellen lässt.
und der jeweils gerufenen Wohnungsstation herstellen lässt.
Für einen Sichtkontakt aus einer jeweiligen Etagenwohnung in das Treppenhaus
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ist bei den bekannten Türsprechanlagen ein im Türblatt eingebauter Spion vorgesehen. Eine Sprechverbindung zu einer vor der Etagenwohnungstür stehenden Person ist nicht oder nur eingeschränkt durch die geschlossene Etagenwohnungstür hindurch möglich.
An jeder Etagenwohnungstür ist ein Klingeltaster vorgesehen, welcher mittels einer zweiadrigen Verbindungsleitung mit der Signaleinrichtung in der Wohnung verbunden ist und bei Betätigung in der Etagenwohnung ein Klingelgeräusch auslöst.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Türsprechanlage der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass auch zum Bereich vor der Etagenwohnungstür eine Sprechverbindung hergestellt werden kann. Darüber hinaus soll die erfindungsgemäße Türsprechanlage leicht zu bedienen und einfach aufgebaut sein.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Gegenstands.
Demgemäss ist dem Etageneingang eine Etagentürstation zugeordnet, welche eine Etagenklingeltaste zum Erzeugen eines Etagentür-Rufsignals aufweist. Die Etagentürstation ist mit der zugeordneten Wohnungsstation zum Empfang eines Etagentür-Rufsignals verbunden. Beim Melden der gerufenen Wohnungsstation lässt sich eine Sprechverbindung zwischen der gerufenen Wohnungsstation und der Etagentürstation herstellen.
Durch Betätigen der Etagenklingeltaste lässt sich ein Tonsignal direkt an der Wohnungsstation auslösen, so dass keine zusätzliche Tonsignaleinrichtung notwendig ist. Die Wohnungsstation wird nicht nur zur Aufnahme einer Sprechver-
bindung zur Eingangstürstation als Antwort auf ein Eingangstür-Rufsignal verwendet, sondern auch zur Aufnahme einer Sprechverbindung zur Etagentürstation als Antwort auf das Etagentür-Rufsignal.
Um auf einfache Weise unterscheiden zu können, ob ein Rufsignal durch Betätigen einer Klingeltaste an der Eingangstürstation oder der Etagentürstation ausgelöst wird, generiert das Eingangstür-Rufsignal an der Wohnungsstation ein Tonsignal, welches von dem Tonsignal verschieden ist, welches das Etagentür-Rufsignal an der Wohnungsstation generiert. So kann beispielsweise ein schnell alternierendes Tonsignal eine Klingeltastenbetätigung an der Eingangstürstation und ein langsam alternierendes Tonsignal eine Klingeltastenbetätigung an der Etagentürstation anzeigen.
In besonders vorteilhafter Weise kann an der Eingangstürstation eine Kameraeinrichtung und an der Wohnungsstation eine korrespondierende Bildschirmeinrichtung angeordnet sein. Beim Melden der gerufenen Wohnungsstation kann somit über die Busleitung eine Sprech- und Videoverbindung zwischen dieser Wohnungsstation und der rufenden Eingangstürstation hergestellt werden.
Auch kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform eine Sprech- und Videoverbindung zwischen der rufenden Etagentürstation und der zugeordneten, antwortenden Wohnungsstation herstellt werden. Zu diesem Zweck kann an der Etagentürstation eine Kameraeinrichtung und an der Wohnungsstation eine korrespondierende Bildschirmeinrichtung angeordnet sein.
Die zwischen der gerufenen Wohnungsstation und der rufenden Etagentürstation hergestellte Sprechverbindung kann eine offene oder eine sprachgesteuerte Gegensprechverbindung sein.
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Um eine besonders einfache Verbindung zwischen einer Etagentürstation und der zugeordneten Wohnungsstation zu schaffen, kann zwischen der Etagentürstation und der Wohnungsstation eine von der Busleitung unabhängige zweiadrige Verbindungsleitung verlegt sein, über welche unter anderem die notwendige Signalweiterleitung realisiert werden kann.
Gemäß noch einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform kann die oder jede Etagentürstation mindestens eine Lichttaste zum Erzeugen eines Einschaltsignals für das Treppenhauslicht, Eingangslicht oder dergleichen Beleuchtungseinrichtung aufweisen. Dabei kann das Einschaltsignal über die Verbindungsleitung zur Wohnungsstation und über die Busleitung an ein zentrales Steuergerät geliefert werden, welches die Beleuchtungseinrichtung schaltet. Mit dieser Maßnahme wird ein zusätzlicher Verkabelungsaufwand für die Treppenhaus- oder Eingangsbeleuchtung vermieden; ein zusätzlicher Lichtschalter ist nicht notwendig.
Um eine störungsfreie Signalweiterleitung auf der Verbindungsleitung zwischen der Etagentürstation und der zugeordneten Wohnungsstation sicherzustellen, kann bei Betätigung der Etagenklingeltaste das Etagentür-Rufsignal als Gleichspannungssignal mit einem ersten Gleichspannungspegel und bei Betätigung der Lichttaste das Einschaltsignal für die Beleuchtungseinrichtung als Gleichspannungssignal mit einem vom ersten Gleichspannungspegel verschiedenen zweiten Gleichspannungspegel erzeugt werden. Somit kann das Etagentür-Rufsignal und das Lichteinschaltsignal auf der einen zweiadrigen Verbindungsleitung weitergeleitet werden.
Zwischen der Etagentürstation und der Wohnungsstation kann eine Spannungsteilerschaltung vorgesehen sein, deren Ausgang mit dem Komparatoranschluss eines Mikrocomputers verbunden ist. Mit einer derartigen Schaltungsanordnung
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kann auf einfache Weise zwischen dem ersten und dem zweiten Gleichspannungspegel unterschieden werden. In Abhängigkeit des ermittelten Gleichspannungspegels kann durch den Mikrocomputer die zugeordnete Wohnungsstation gerufen oder beispielsweise das Treppenhauslicht eingeschaltet werden.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der Eingangstür und/oder der oder jeder Etagentür jeweils ein Schaltgerät zum Auslösen eines an der jeweiligen Eingangstür wirksamen elektrischen Türöffners zugeordnet sein. An jeder Wohnungsstation kann nach Empfang des von der Eingangstürstation erzeugten Eingangstür-Rufsignals ein Türöffnersignal ausgelöst werden, welches über die Busleitung an das Schaltgerät übertragen wird, um den Türöffner der Eingangstür anzusteuern und ein Öffnen der Eingangstür zu erlauben. Auch lässt sich nach Empfang des von der Etagentürstation erzeugten Etagentür-Rufsignals an jeder Wohnungsstation ein Türöffnersignal auslösen, welches von der Wohnungsstation an das Etagen-Schaltgerät zur Ansteuerung des Türöffners der Etagentür übertragen werden kann.
Dabei ist es besonders vorteilhaft an der Wohnungsstation mindestens eine manuell betätigbare der Etagentürstation und/oder der Eingangstürstation zugeordnete Türöffnertaste vorzusehen. Eine derartige Anordnung lässt sich auf einfache Weise betätigen. Hierbei soll sich jedoch nur die Tür öffnen lassen, deren zugeordnete Türstation die Wohnungsstation gerufen hat.
Die Spannungsversorgung der Etagentürstation kann über die Verbindungsleitung zwischen Wohnungsstation und Etagenstation direkt aus der Busleitung erfolgen. Es kann aber auch ein mit der Wohnungsstation oder dem Etagen-Schaltgerät verbundener Klingeltransformator vorgesehen sein, welcher mit der Etagenstation verbunden ist.
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Dabei kann der Klingeltransformator mit der Wohnungsstation verbunden sein, um die Spannungsversorgung für den Etagentüröffner über eine Verbindungsleitung zwischen der Wohnungsstation und dem Etagensteuergerät zu schaffen.
Die Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Blockschaltbild einer Türsprechanlage gemäß einer ersten Ausführungsform mit an den Wohnungsstationen angeschlossenen Eingangs- und Etagenstationen;
Fig. 2 ein schematisches Blockschaltbild einer Türsprechanlage gemäß einer zweiten Ausführungsform mit an den Wohnungsstationen angeschlossenen Eingangs- und Etagenstationen und einer Spannungsversorgung;
Fig. 3 ein schematisches Blockschaltbild einer Türsprechanlage gemäß einer dritten Ausführungsform mit an den Wohnungsstationen angeschlossenen Eingangs- und Etagenstationen, einer Spannungsversorgung und einer ansteuerbaren Beleuchtungseinrichtung;
Fig. 4 ein schematisches Blockschaltbild einer Wohnungsstation gemäß der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform; und
Fig. 5 ein schematisches Blockschaltbild einer Etagenstation zum Anschluß an die in Fig. 4 gezeigten Wohnungsstation.
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Fig. 1 zeigt ein schematisches Blockschaltbild einer Türsprechanlage eines Wohnhauses mit einer Eingangstürstation TS und zwei daran angeschlossenen Wohnungsstationen WS1 und WSn. Die Anzahl der Wohnungsstationen hängt dabei von der Anzahl der in dem Wohnhaus vorhandenen Wohnungen ab. Die Eingangstürstation TS weist für die Wohnungsstationen WS1 und WSn jeweils eine Klingeltaste KT1 bzw. KTn zum Erzeugen eines individuellen Eingangstür-Rufsignals ERS1 bzw. ERSn auf. Die Wohnungsstationen WS1 und WSn sind jeweils mit einer auf das zugehörige Eingangstür-Rufsignal ERS1 oder ERSn ausgelegten (nicht gezeigten) Empfangseinrichtung versehen. Die Wohnungsstationen WS1 und WSn weisen jeweils einen Handapparat HA1 und HAn auf, der an dem Gehäuse der jeweiligen Wohnungsstation WS1 bzw. WSn auflegbar ist. Wenn der Handapparat HA1 oder HAn abgehoben wird, „meldet" sich die jeweilige Wohnungsstation WS1 bzw. WSn, d.h. es wird über die Busleitung BL eine Sprechverbindung zwischen der gerufenen Wohnungsstation WS1 oder WSn und der Eingangstürstation TS hergestellt.
Die Wohnungsstationen WS1 und WSn können gemäß einer (nicht gezeigten) alternativen Ausführungsform auch derart aufgebaut sein, dass kein Handapparat vorgesehen ist, sondern eine „Melde"-Taste vorgesehen ist, mit welcher die Sprechverbindung hergestellt wird. Dabei kann an der Wohnungsstationen WS1 oder WSn ein Lautsprecher und ein Mikrofon angeordnet sein, mit deren Hilfe eine Freisprecheinrichtung ohne Handapparat realisiert ist.
Jedem Etageneingang des Wohnhauses ist zusätzlich eine Etagentürstation ETS1 bzw. ETSn zugeordnet. Die Anzahl der Etagentürstationen hängt dabei von der Anzahl der in dem Wohnhaus vorhandenen Etagentüren ab. Jede Etagentürstation ETS1 und ETSn weist eine Etagenklingeltaste EKT1 bzw. EKTn zum Erzeugen eines Etagentür-Rufsignals ETRS1 und ETRSn auf. Die Etagentürstationen ETS1 und ETSn sind mit der zugeordneten Wohnungsstation WS1 bzw.
WSn zum Empfang des jeweiligen Etagentür-Rufsignals ETRS1 bzw. ETRSn verbunden. Wenn der Handapparat HA1 oder HAn abgehoben wird, oder alternativ eine (nicht gezeigte) „Melde"-Taste betätigt wird, „meldet" sich die jeweilige Wohnungsstation WS1 bzw. WSn, d.h. es wird über die jeweilige Verbindungsleitung VL1 bzw. VLn eine Sprechverbindung zwischen der gerufenen Wohnungsstation WS1 bzw. WSn und der Etagentürstation ETS1 bzw. ETSn hergestellt.
Durch Betätigen der Klingeltaste KT1 an der Eingangstürstation TS wird über die Busleitung BL die Wohnungsstation WS1 „gerufen". Durch Betätigen der Klingeltaste KTn an der Eingangstürstation TS wird über die Busleitung BL die Wohnungsstation WSn „gerufen". Durch Betätigen der Klingeltaste EKT1 an der Etagentürstation ETS1 wird über die Verbindungsleitung VL1 die Wohnungsstation WS1 „gerufen". Durch Betätigen der Klingeltaste EKTn an der Etagentürstation ETSn wird über die Verbindungsleitung VLn die Wohnungsstation WSn „gerufen". Nur die gerufene Wohnungsstation kann durch „melden", d.h. Abheben des Handapparats HA1 bzw. HAn eine Sprechverbindung mit der „rufenden" Türstation aufbauen.
In der Wohnungsstation WS1 oder WSn wird ein bestimmtes Tonsignal, beispielsweise ein schnell alterniernedes Klingelgeräusch, generiert, wenn die Klingeltaste KT1 bzw. KTn an der Eingangstürstation TS betätigt wird. Um demgegenüber eine Unterscheidungsmöglichkeit zur Betätigung der Klingeltaste EKT1 an der Etagentürstation EKT1, bzw. zur Betätigung der Klingeltaste EKTn an der Etagentürstation EKTn zu schaffen, wird bei einer derartigen Betätigung in der Wohnungsstation WS1 bzw. WSn ein anders klingendes Tonsignal, beispielsweise ein langsam alterniernedes Klingelgeräusch, generiert.
Zusätzlich kann an der Eingangstürstation TS eine (nicht gezeigte) Kameraeinrichtung und an den Wohnungsstationen WS1 und WSn jeweils eine korrespon-
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dierende (nicht gezeigte) Bildschirmeinrichtung angeordnet sein. Mit diesen Einrichtungen lässt sich beispielsweise zwischen der sich meldenden Wohnungsstation WS1 (abgenommener Handapparat HA1 oder betätigte „Melde"-Taste) über die Busleitung BL eine Sprech- und Videoverbindung zu der rufenden Eingangstürstation TS herstellen.
Alternativ oder zusätzlich kann auch an den Etagentürstationen ETS1 und/oder ETSn jeweils eine Kameraeinrichtung und an den zugeordneten Wohnungsstation WS1 bzw. WSn eine korrespondierende Bildschirmeinrichtung vorgesehen sein. Mit diesen Einrichtungen läßt sich beispielsweise zwischen der sich meldenden Wohnungsstation WS1 (abgenommener Handapparat HA1 oder betätigte „Melde"-Taste) über die Verbindungsleitung VL1 eine Sprech- und Videoverbindung zu der rufenden Etagentürstation ETS1 herstellen.
Die Sprechverbindung zwischen einer gerufenen Wohnungsstation WS1 oder WSn und der jeweils rufenden, zugeordneten Etagentürstation ETS1 bzw. ETSn ist als eine offene oder sprachgesteuerte Gegensprechverbindung realisiert.
Die Verbindung zwischen einer Etagentürstation ETS1 oder ETSn mit der zugeordneten Wohnungsstation WS1 bzw. WSn wird über eine zweiadrige Verbindungsleitung VL1 bzw. VLn hergestellt, welche von der Busleitung BL unabhängig ist.
Die Spannungsversorgung der Etagentürstationen ETS1 und ETSn erfolgt aus der Busleitung BL. Die Etagentürstationen ETS1 und ETSn sind hierzu über die Verbindungsleitungen VL1 und VLn mit den zugeordneten Wohnungsstation WS1 bzw. WSn verbunden, welche wiederum mit der Busleitung BL verbunden sind.
Der Eingangstür des Wohnhauses ist ein Schaltgerät SG zugeordnet, welches
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über die Busleitung BL angesteuert wird und eine eigene Spannungsversorgung aufweist. Das Schaltgerät SG dient u.a. zum Auslösen eines an der Eingangstür wirksamen elektrischen Türöffners TO.
Darüber hinaus dient das Schaltgerät SG auch der Spannungsversorgung der an der Busleitung BL angeschlossenen elektrischen und elektronischen Komponenten. Somit werden u.a. die Wohnungsstationen WS1 und WSn und die zugeordneten Etagentürstationen ETS1 und ETSn über die Busleitung BL mit Spannung versorgt.
Wenn durch Betätigen einer Klingeltaste KT1 oder KTn an der Eingangstürstation TS über die Busleitung BL ein Eingangstür-Rufsignal ERS1 oder ERSn ausgelöst wird, kann an der zugeordneten, sich meldenden Wohnungsstation WS1 bzw. WSn (abgenommener Handapparat HA1 oder betätigte „Melde"-Taste) ein Türöffnersignal TÖS1 bzw. TÖSn ausgelöst werden, welches über die Busleitung BL an das Schaltgerät SG zur Ansteuerung des Türöffners TO der Eingangstür übertragen wird. Das Türöffnersignal TÖS1 bzw. TÖSn lässt sich durch manuelle Betätigung einer an der Wohnungsstation WS1 bzw. WSn angeordneten Türöffnertaste TÖT1 bzw. TÖTn erzeugen.
Figur 2 zeigt ein schematisches Blockschaltbild einer Türsprechanlage gemäß einer zweiten Ausführungsform. Nachfolgend werden nur die Unterschiede gegenüber der ersten unter Bezugnahme auf die Figur 1 beschriebene Ausfühungsform beschrieben.
An den Wohnungsstationen WS1 und WSn sind die zugehörigen Etagenstationen ETS1 und ETSn angeschlossen, welche jeweils mittels eines separaten Klingeltransformators KTF1 bzw. KTFn mit Spannung versorgt werden. Die jeweils einer Etage des Wohnhauses zugeordneten Transformatoren KTF1 und
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KTFn sind direkt mit der zugeordneten Wohnungsstation WS1 bzw. WSn verbunden, um diese mit der nötigen Spannung zu versorgen. Über die Verbindungsleitungen VL1 bzw. VLn sind die Wohnungsstation WS1 bzw. WSn mit den zugeordneten Etagenstationen ETS1 und ETSn verbunden, wodurch auch die Etagenstationen ETS1 und ETSn mit der notwendigen Spannung versorgt werden.
Anderseits ist, wie in der Figur 2 an einem Beispiel dargestellt, der Transformator KTFn über eine separate Leitung LEn mit einem Etagen-Schaltgerät ESGn verbunden, welches den Etagen-Türöffner ETÖn ansteuert. Somit dient der Transformator KTFn neben der Spannungsversorgung von Wohn- und Etagenstation auch der Spannungsversorgung des Etagen-Türöffners ETÖn.
Wenn die Wohnungsstation WSn von der Etagenstation ETSn gerufen wird, indem ein Benutzer die Klingeltaste EKTn betätigt, wird bei Betätigung der Türöffnertaste TÖTn an der Wohnungsstation WSn ein Türöffnersignal TÖSn erzeugt, welches an die Busleitung BL und an das der rufenden Etagentürstation ETSn zugeordnete Etagensteuergerät ESGn weitergeleitet. Das Etagensteuergerät ESGn löst den Etagen-Türöffner ETÖn aus und entriegelt die Etagentür.
Wenn andererseits die Wohnungsstation WSn von der Eingangstürstation TS gerufen wird, indem ein Benutzer die Klingeltaste KTn an der Eingangstürstation TS betätigt, wird bei Betätigung der Türöffnertaste TÖTn an der Wohnungsstation WSn ein Türöffnersignal TÖSn erzeugt, welches an die Busleitung BL und an das der rufenden Eingangstürstation TS zugeordnete Schaltgerät SG weitergeleitet. Das Schaltgerät SG löst den Türöffner TO der Eingangstür aus und entriegelt die Eingangstür.
Figur 3 zeigt ein schematisches Blockschaltbild einer Türsprechanlage gemäß einer dritten Ausführungsform. Nachfolgend werden nur die Unterschiede gegen-
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über der ersten und zweiten unter Bezugnahme auf die Figuren 1 und 2 beschriebenen Ausführungsformen beschrieben.
Jede Etagentürstation ETS1 und ETSn weist je eine Lichttaste ELT1 bzw. ELTn zum Erzeugen eines Schaltsignals ELTS1 bzw. ELTSn für das Schalten des Treppenhauslichts LT1 und LTn. Alternativ oder zusätzlich kann mit einer derartigen Lichttaste auch das Eingangslicht oder dergleichen Beleuchtungseinrichtung eingeschaltet oder ausgeschaltet werden.
Das Schaltsignal ELTS1 bzw. ELTSn wird über die jeweilige Verbindungsleitung VL1,..., VL zur zugeordneten Wohnungsstation WS1 bzw. WSn und über die Busleitung BL an ein zentrales Beleuchtungs-Schaltgerät LSG geliefert, welches die Beleuchtungseinrichtung schaltet. Dabei kann das Beleuchtungs-Steuergerät LSG bei Empfang des Schaltsignals ELTS1 oder ELTSn beispielsweise das Treppenhauslicht einschalten und nach einer vorbestimmten Zeitdauer wieder ausschalten. Alternativ kann das Beleuchtungs-Schaltgerät LSG bei einem ersten Empfang eines Schaltsignals ELTS1 oder ELTSn das Treppenhauslicht einschalten und bei einem erneuten Empfang des Schaltsignals ELTS1 oder ELTSn das Treppenhauslicht wieder ausschalten.
In dem in Figur 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Klingeltransformator KTFn direkt mit dem Etagen-Schaltgerät ESGn verbunden.
Um bei Verwendung der nur zweiadrigen Verbindungsleitungen VL1 und VLn unterscheiden zu können, ob an der jeweiligen Etagenstationen ETS1 und ETSn die Etagenklingeltaste EKT1 bzw. EKTn oder die Lichttaste ELT1 bzw. ELTn betätigt ist, wird bei Betätigung der Etagenklingeltaste EKT1 bzw. EKTn das Etagentür-Rufsignal ETRS1 bzw. ETRSn jeweils als ein Gleichspannungssignal mit
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einem ersten Gleichspannungspegel erzeugt. Bei der Betätigung der Lichttaste ELT1 bzw. ELTn wird das Schaltsignal ELTS1 bzw. ELTSn für die Beleuchtungseinrichtung LT1 und LTn als Gleichspannungssignal mit einem vom ersten Gleichspannungspegel verschiedenen zweiten Gleichspannungspegel erzeugt.
Figur 4 zeigt ein schematisches Blockschaltbild einer Wohnungsstation gemäß der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform.
Die dargestellte Wohnungsstation WSn ist ähnlich bisher bekannter Wohnungsstationen aufgebaut, weist also u.a. einen Verpolungsschutz, eine Datagrammsender- und empfängereinrichtung, eine Mikrocomputersteuerung, die notwendigen Bedienelemente, einen Ruftonverstärker und dergleichen elektronische Einrichtungen auf.
Die Spannungsversorgung wird vom Klingeltransformator KTFn, welcher als Netztransformator mit integrierten Gleichrichterbrücken ausgestaltet ist, übernommen. Über die Anschlüsse C und D wird die zugehörigen Etagentürstation ETSn mit Spannung versorgt. Dabei erfolgt die Stromversorgung der Etagentürstation ETSn über eine Speisedrossel L2, welche als elektronische Induktivität oder Gyrator aufgebaut ist. Aus dem Klingeltransformator KTFn wird auch der Etagentüröffner ETÖn gespeist.
In der Wohnungsstation WSn ist eine Auswerteschaltung AS integriert, an welcher die Etagentürstation ETSn über die Anschlüsse A und B und die zweiadrige Verbindungsleitung VLn lokal angeschlossen ist.
Die Auswerteschaltung AS weist eine Spannungsteilerschaltung bestehend aus den Widerständen RT1 und RT2 auf, deren Ausgang mit dem Komparatoranschluss COMP eines Mikrocomputers &mgr;&thgr; verbunden ist. Diese Schaltungsanord-
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nung dient der Unterscheidung zwischen dem ersten und dem zweiten Gleichspannungspegel auf der Verbindungsleitung VLn. In Abhängigkeit des ermittelten Gleichspannungspegels wird die zugeordnete Wohnungsstation WSn gerufen oder die Beleuchtungseinrichtung LTn geschaltet.
Die Anschaltung des lokalen Gesprächsweges zur Etagentürstation erfolgt hinter dem Schalttransistor V1 und vor der Sprechschaltung SPS des Handapparates HAn. Der Schalttransistor V1 dient auch der Schaltung der Sprechverbindung zur Busleitung BL.
Die Sprechverbindung zwischen der Wohnungsstation WSn und der Etagentürstation ETSn wird vom Transistor V2 geschaltet. Bei eingeschalteter Sprechverbindung zwischen der Wohnungsstation WSn und der Etagentürstation ETSn werden über einen anderen Gleichspannungspegel, der über die Zenerdiode ZD3 ermittelt wird, die Verstärker der Etagentürstation geschaltet.
Der Handapparat HAn weist neben der Sprechschaltung SPS noch ein Ruforgan RO zur Signalisierung auf. Der Handapparat HAn wird vom Mikrocomputer &mgr;&thgr; angesteuert, an welchen eine Funktionsschaltereinheit FS angeschlossen ist. Mittels der Funktionsschaltung FS wird beispielsweise die Schaltung aktiviert, mittels welcher bei Abheben des Handapparats die Sprechverbindung geschaltet wird. Auch die Türöffnertaste Tt)Tn ist hier angeschaltet.
Mittels einer Empfangs- und Sendeschaltung E/S mit einer Empfänger- und einer Sendereinheit E und S ist der Mikrocomputer &mgr;&thgr; über die Anschlüsse a und b mit der Busleitung BL verbunden.
Figur 5 zeigt ein schematisches Blockschaltbild der Etagenstation ETSn zum Anschluss an die in Fig. 4 gezeigten Wohnungsstation WSn.
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Die Etagenstation ETSn ist über die Anschlüsse A' und B' mit der zweiadrigen Verbindungsleitung VLn verbunden. Eine Beleuchtungsschaltung BE weist eine Reihe von Leuchtdioden auf, welche der Tastenbeleuchtung der Klingeltaste EKTn und der Lichttaste ELTn der Etagenstation ETSn dienen. Die Klingeltaste EKTn und der Lichttaste ELTn bilden zusammen mit einer Zenerdioden-Schaltung ZD1 und ZD2 die Tastenschaltung TAS. Die Zenerdiode ZD1 dient bei Betätigung der Etagenklingeltaste EKTn der Aufschaltung des Etagentür-Rufsignals ETRSn auf die Verbindungsleitung VLn mit einem ersten Gleichspannungspegel, während die Zenerdiode ZD2 bei Betätigung der Lichttaste ELTn der Aufschaltung des Lichtschaltsignals ELTSn auf die Verbindungsleitung VLn mit einem zweiten Gleichspannungspegel dient.
Mittels der Gabelschaltung GS 2/4 wird das aus der Verbindungsleitung VLn gelieferte 2-Draht-Sprachsignal in getrennte Signale für den Lautsprecher LS und das Mikrofon Ml der Etagenstation ETSn umgewandelt.
Die Erkennung des Gleichspannungspegels zum Einschalten der Etagentürverstärker von der Wohnungsstation aus übernimmt der Komparator COMP welcher mit einer Zenerdiode ZD3 zur Definition der Einschaltschwelle verschaltet ist. Zusätzlich kann noch eine (nicht gezeigte) Sparachsteuereinrichtung vorgesehen sein.
Alternativ zur Anschaltung der Etagenstation ETSn über die lokale von der Busleitung unabhängige Verbindungsleitung VLn kann ein Gerät zur Babyüberwachung oder eine Nebenstelleneinrichtung vorgesehen sein.
Claims (15)
1. Türsprechanlage mit einer Eingangstürstation (TS) und mehreren Wohnungsstationen (WS1, . . ., WSn), bei der an der Eingangstürstation (TS) für jede Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) eine Klingeltaste (KT1, . . ., KTn) zum Erzeugen eines individuellen Eingangstür-Rufsignals (ERS1, ERSn) vorgesehen ist, wobei jede Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) mit einer auf das zugehörige Eingangstür-Rufsignal (ERS1, . . ., ERSn) ausgelegten Empfangseinrichtung versehen ist und bei der beim Melden der gerufenen Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) über eine Busleitung (BL) eine Sprechverbindung zwischen der gerufenen Wohnungsstation (WS1, .. . ., WSn) und der Eingangstürstation (TS) herstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass einem oder jedem Etageneingang eine Etagentürstation (ETS1, ETSn) zugeordnet ist, welche eine Etagenklingeltaste (EKT1, . . ., EKTn) zum Erzeugen eines Etagentür-Rufsignals (ETRS1, . . ., ETRSn) aufweist, wobei die Etagentürstation (ETS1, . . ., ETSn) mit der zugeordneten Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) zum Empfang des jeweiligen Etagentür-Rufsignals (ETRS1, . . ., ETRSn) verbunden ist und beim Melden der gerufenen Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) eine Sprechverbindung zwischen der gerufenen Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) und der Etagentürstation (ETS1, . . ., ETSn) herstellbar ist.
2. Türsprechanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingangstür-Rufsignal (ERS1, . . ., ERSn) an der Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) ein Tonsignal generiert, welches von dem Tonsignal verschieden ist, welches das Etagentür-Rufsignal (ETRS1, . . ., ETRSn) an der Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) generiert.
3. Türsprechanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Eingangstürstation (TS) eine Kameraeinrichtung und an der Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) eine korrespondierende Bildschirmeinrichtung angeordnet ist, und dass beim Melden der gerufenen Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) über die Busleitung (BL) eine Sprech- und Videoverbindung zwischen dieser Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) und der rufenden Eingangstürstation (TS) herstellbar ist.
4. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Etagentürstation (ETS1, . . ., ETSn) eine Kameraeinrichtung und an der Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) eine korrespondierende Bildschirmeinrichtung angeordnet ist, und dass beim Melden der von der Etagentürstation (ETS1, . . ., ETSn) gerufenen Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) eine Sprech- und Videoverbindung zwischen dieser Wohnungsstation (WS 1, . . ., WSn) und der rufenden Etagentürstation (ETS 1, ETSn) herstellbar ist.
5. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprechverbindung zwischen der gerufenen Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) und der rufenden Etagentürstation (ETS 1, . . ., ETSn) eine offene oder sprachgesteuerte Gegensprechverbindung ist.
6. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der Etagentürstation (ETS1, . . ., ETSn) und der zugeordneten Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) über eine von der Busleitung (BL) unabhängige zweiadrige Verbindungsleitung (VL1, . . ., VLn) herstellbar ist.
7. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Etagentürstation (ETS 1, . . ., ETSn) mindestens eine Lichttaste (ELT1, . . ., ELTn) zum Erzeugen eines Schaltsignals (ELTS1, ELTSn) für das Treppenhauslicht (LT1, . . ., LTn), Eingangslicht oder dergleichen Beleuchtungseinrichtung aufweist, wobei das Schaltsignal (ELTS1, . . ., ELTSn) über die zugeordnte Verbindungsleitung (VL1, . . ., VLn) zur Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) und über die Busleitung (BL) an ein zentrales Beleuchtungs-Schaltgerät (LSG) geliefert wird, welches die Beleuchtungseinrichtung schaltet.
8. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass bei Betätigung der Etagenklingeltaste (EKT1, . . ., EKTn) das Etagentür-Rufsignal (ETRS1, . . ., ETRSn) als Gleichspannungssignal mit einem ersten Gleichspannungspegel und bei Betätigung der Lichttaste (ELT1, . . ., ELTn) das Schaltsignal (ELTS1, . . ., ELTSn) für die Beleuchtungseinrichtung (LT1, . . ., LTn) als Gleichspannungssignal mit einem vom ersten Gleichspannungspegel verschiedenen zweiten Gleichspannungspegel erzeugt wird.
9. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spannungsteilerschaltung (RT1, RT2) vorgesehen ist, deren Ausgang mit dem Komparatoranschluss (COMP) eines Mikrocomputers (µC) zur Unterscheidung zwischen dem ersten und dem zweiten Gleichspannungspegel verbunden ist, wobei in Abhängigkeit des ermittelten Gleichspannungspegels die zugeordente Wohnungsstation (WS1, 1, WSn) gerufen oder die Beleuchtungseinrichtung (LT1, . . ., LTn) eingeschaltet wird.
10. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingangstür ein Schaltgerät (SG) und/oder der oder Etagentür ein Etagen-Schaltgerät (ESGn) zum Auslösen eines an der jeweiligen Eingangstür wirksamen elektrischen Türöffners (TÖ; ETÖ) zugeordnet ist.
11. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) nach Empfang des von der Eingangstürstation (TS) erzeugten Eingangstür-Rufsignals (ERS1, . . ., ERSn) ein Türöffnersignal (TÖS1, . . ., TÖSn) auslösbar ist, welches über die Busleitung (BL) an das Schaltgerät (SG) zur Ansteuerung des Türöffners (TÖ) der Eingangstür übertragen wird.
12. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Wohnungsstation (WSn) nach Empfang des von der Etagentürstation (ETSn) erzeugten Etagentür-Rufsignals (ETRSn) ein Türöffnersignal auslösbar ist, welches von der Wohnungsstation (WSn) an das Etagen-Schaltgerät (ESGn) zur Ansteuerung des Etagen-Türöffners (ETÖn) der Etagentür übertragen wird.
13. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) mindestens eine manuell betätigbare der Etagentürstation (ETS 1, . . ., ETSn) und/oder der Eingangstürstation (TS) zugeordente Türöffnertaste (TÖT1, . . ., TÖTn) angebracht ist.
14. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsversorgung der Etagentürstation (ETS1, . . ., ETSn) aus der Busleitung (BL) über die Verbindungsleitung (VL1, . . ., VLn) oder durch einen mit der Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) und/oder dem Etagen-Schaltgerät (ESGn) verbundnenen Klingeltransformator (KTF1, . . ., KTFn) erfolgt.
15. Türsprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Klingeltransformator (KTF1, . . ., KTFn) mit der Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) verbunden ist und die Spannungsversorgung für den Etagentüröffner (ETÖ) über eine Verbindungsleitung (LEn) zwischen der Wohnungsstation (WS1, . . ., WSn) und dem Etagensteuergerät (ESGn) erfolgt.
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| DE20214159U DE20214159U1 (de) | 2002-09-12 | 2002-09-12 | Türsprechanlage mit einer Eingangstürstation und mehreren Wohnungsstationen |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|
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