DE202009009728U1 - Fahrzeug zur Durchführung von Baumaßnahmen im Gleisbereich des Eisenbahnverkehrs - Google Patents
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Abstract
Fahrzeug zur Durchführung von Baumaßnahmen im Gleisbereich des Eisenbahnverkehrs, wobei das Fahrzeug einen hohlenkastenförmigen, starren Rahmen (1) und zwei Arbeitsplattformen (2; 3) aufweist, die auf zwei Schienenfahrwerken (7; 8) aufliegen und einen in Richtung des Gleisbereiches freien Arbeitsraum (11) umschließen, wobei das Fahrzeug zwischen den Schienenfahrwerken (7; 8) in Querrichtung zur Fahrzeugachse mindestens eine Einziehung (5; 6) zur Fahrzeugmitte aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug zur Durchführung von Baumaßnahmen im Gleisbereich des Eisenbahnverkehrs, wobei dieses eine Umhausung für Arbeiten im Gleis darstellt.
- Arbeiten im Gleis erfordern schwere Werkzeuge, die derzeit oft nicht ergonomisch angeordnet werden können sowie erhöhte Sicherheitsaufwendungen, um die Beschäftigten vor Unfällen durch herannahende Züge zu schützen. Hierfür werden in der Regel Sicherheitsposten eingesetzt, die mittels Signalhorn rechtzeitige Gefahrenmeldungen absetzen. Die hierfür notwendigen Aufwendungen sind bei der Vielzahl oftmals durchzuführender Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen erheblich. Zudem sind die Mitarbeiter dem Witterungseinfuß schutzlos ausgesetzt, was auch die Qualität der ausgeführten Leistung negativ beeinflussen kann.
- Aus diesem Grunde wurde in der
bereits im Jahre 1978 eine Maschine zur Nutzung bei Gleisbauarbeiten geschützt, die eine aufklappbare Rahmenkonstruktion aufweist, in dessen Inneren die Beschäftigten geschützt arbeiten können.GB 1 535 502 - In der
wird die als Fachwerk ausgebildete Rahmenkonstruktion eines derartigen Fahrzeuges näher ausgeführt.FR 2 786 148 - Ein Instandhaltungsfahrzeug mit zwei parallel zueinander verlaufenden und jeweils auf Schienenfahrwerken abgestützten Fachwerkträgern, die zur Bildung eines bodenlosen Wagenkastens und zur Abstützung einer Dachplane verwendet werden, beschreibt die
EP 1 369 330 B1 . - Die
EP 1 789 299 B1 bezieht sich auf ein Instandhaltungsfahrzeug mit zwei Fahrzeugbegrenzungen in Längsrichtung, die durch einen Antrieb querverstellbar/-verschiebbar sind, um den Arbeitsraum an der Baustelle zu vergrößern. Das Fahrzeugdach, die Fahrzeugbegrenzungen und die Aufnahmen für die Ar beitsgeräte sind an einem in Querrichtung mittig angeordneten Fahrzeugrahmen befestigt und werden von diesem getragen. Der Fahrzeugrahmen weist einen Abschnitt auf, der nach oben gekröpft ist. - Aus der
EP 1 880 913 A2 ist ein weiteres Gleisinstandhaltungsfahrzeug bekannt, welches ebenfalls eine nach oben gekröpfte Rahmenkonstruktion aufweist, dessen Seitenwände allerdings nicht querverschiebbar, sondern über ein Gelenk ausklappbar sind. Das Fahrzeug weist über dem Fahrwerk zwei Plattformen auf. - Die
DE 20 2006 011 589 U1 beschreibt die Maschinenhalterungen eines Instandhaltungsfahrzeuges näher, wobei die Maschinenhalterung am Rahmenträger befestigt ist und einen Antrieb aufweist, sodass sie in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar und über einen Querträger querverschiebbar ist. An der Maschinenhalterung ist eine Gleisbaumaschine lösbar befestigt. - Allen Instandhaltungsfahrzeugen ist gemeinsam, dass diese auch in Gleiskurven eingesetzt werden müssen. Das vorhandene Streckennetz weist sehr viele und teilweise sehr enge Kurven auf. Jedes Gleisfahrzeug muss an jeder Stelle des Schienennetzes – also auch in Kurven – ein festgelegtes Lichtraummaß einhalten. Das führt dazu, dass die engsten Kurvenradienten die maximal zulässige Breite in Abhängigkeit von der Länge eines Fahrzeuges stark beeinflussen. Alle vorhandenen Instandhaltungsfahrzeuge haben aus den o. g. Gründen den Nachteil, dass ihre Länge zu kurz und damit ihr umbauter Raum zu klein ist, um eine effektive Nutzung auf allen Gleisabschnitten durchführen zu können oder sie benötigen aufwendige Technik, um einen ausreichenden Arbeitsraum zu gewährleisten. Die Rahmenstabilität ist bei den langen Fahrzeugen ebenfalls eingeschränkt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gleisbaufahrzeug zu entwickeln, welches an allen Stellen des Streckennetzes das geforderte Lichtraummaß einhält, dennoch eine größere Länge sowie möglichst einfache Konstruktion bei maximaler Stabilität des Rahmens aufweist.
- Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass das Fahrzeug einen hohlkastenförmigen, starren Rahmen und zwei Arbeitsplattformen aufweist, die auf zwei Schienenfahrwerken aufliegen und einen in Richtung des Gleisbereiches freien Arbeitsraum umschließen, wobei das Fahrzeug zwischen den Schienenfahrwerken in Querrichtung zur Fahrzeugachse mindestens eine Einziehung zur Fahrzeugmitte aufweist.
- Die Einziehung beidseitig der Fahrzeuglängsachse angeordnet ist und in Querrichtung eine elliptische oder kreisbogenförmige oder abgewinkelte oder schräge Form aufweist. Sie kann im oberen Bereich des Rahmens eine andere Form aufweisen, als im unteren. Damit wird gerade in Kurven auch bei einem überlangen Fahrzeug das geforderte Lichtraummaß ohne aufwendige Technik und bei sehr guter Rahmenstabilität eingehalten.
- In einer zusätzlichen oder alternativen Ausführungsform verfügt das Fahrzeug über einen Rahmen, dessen Längsträger teleskopartig ausgebildet sind und mindestens einen Antrieb zum Aus- oder Einfahren mindestens eines Zusatzträgers aufweisen.
- Dabei weist der Antrieb mindestens einen als hydraulisch oder pneumatisch zu betätigender Zylinder oder ein Getriebe auf, das zum Aus- oder Einfahren des/r Zusatzträger und zur Verlängerung der Fahrzeuglänge dient. Alternativ können die Längsträger auch ein Innengewinde und die Zusatzträger ein Außengewinde aufweisen.
- Zwischen den Plattformen weist der hohlkastenförmige Rahmen eine Überdachung und Seitenwände auf, die auf dem Rahmen aufliegen.
- Die Seitenwände und das Dach des Fahrzeuges weisen in einer alternativen Ausführungsform ein- und ausfahrbare Zusatzteile auf, sodass bei einem Aus- oder Einfahren des(r) Zusatzträger am Dach oder den Seitenwänden keine ungewollten Freiräume entstehen.
- Das Fahrzeug im Bereich der Plattformen kann mindestens eine Steuerkabine, vorzugsweise jeweils eine Steuerkabine aufweisen. Die Steuerkabine(n) dienen dazu, das Fahrzeug in beiden Arbeitsrichtungen schnell und gezielt fortbewegen zu können sowie als Schutz für den Rangierbegleiter.
- An den Stirnseiten des Fahrzeuges und außerhalb der Steuerkabine(n) ist jeweils eine kleine Plattform zum Betreten und Verlassen des Fahrzeugs vorgesehen. Die jeweils drei verriegelbaren Auf- und Abstiege ermöglichen das Betreten und Verlassen des Fahrzeugs entweder seitlich (links bzw. rechts) oder alternativ stirnseitig (ins Gleis oder auf das gekoppelte Fahrzeug).
- Unter der Überdachung des Fahrzeuges ist mindestens eine in Fahrzeuglängs- und in Querrichtung bewegliche Hebevorrichtung angeordnet. In diese Hebevorrichtung(en) lassen sich die benötigten Arbeitsmaschinen und/oder Materialien einhängen/-rasten, die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlich sind.
- Die Seitenwände sind in einer alternativen Ausführungsform klappbar und/oder verschiebbar und/oder kippbar und/oder aus- und einfahrbar ausgeführt und weisen alternativ jeweils mindestens eine Aufnahmevorrichtung für Schienen auf. Diese sind im Transportfall als Ablagen für einen Vorrat an Schienen zu verwenden, die damit nicht mehr separat transportiert werden müssen.
- Vorteile der Erfindung:
-
- • das Fahrzeug kann durch die Einziehungen des Rahmens auch in Kurven in einer Länge hergestellt werden, die für bisherige Fahrzeuge zu Problemen geführt hatte,
- • durch die alternativ möglichen teleskopartig aus- oder einfahrbaren Zusatzträger kann das Fahrzeug zusätzlich längenvariabel ausgeführt werden,
- • durch beide Maßnahmen vergrößert sich der Arbeitsraum erheblich,
- • der Rahmen kann sehr stabil konstruiert werden,
- • eine aufwendige Technik zum Verstellen der Seitenwände ist nicht notwendig,
- • damit ist die Effektivität der Fahrzeuge verbessert,
- • das Fahrzeug kann in beide Arbeitsrichtungen gesteuert bewegt werden
- • es weist bedarfsweise einen eigenen Fahrantrieb auf, kann allerdings auch hinter einer Zugmaschine bewegt werden,
- • die Beschäftigten können den Arbeitsraum über verriegelbare Auf- und Abgänge/Türen an den Stirnseiten betreten und verlassen, ohne sich in den Gefahrenbereich der Nachbargleise zu begeben
- • über die längs- und querverschieblichen Hebevorrichtungen können Arbeitsmaschinen lösbar eingesetzt werden, womit abgesichert ist, dass jeder Stelle des Arbeitsraumes erreicht und bearbeitet werden kann,
- • die Seitenwände sind klappbar und/oder verschiebbar und/oder kippbar und/oder aus- und einfahrbar ausgeführt, um den Arbeitsraum im Querschnitt vergrößern zu können,
- • durch die in den Seitenwänden angeordneten Ablagen können Schienen bevorratet und ohne zusätzliche Vorrichtungen transportiert werden,
- • die benötigten Werkzeuge können ergonomisch angeordnet werden, was die Gesundheit der Beschäftigten schont,
- • der Arbeitsraum kann optimal beleuchtet werden,
- • der Witterungsschutz für die Mitarbeiter ist gegeben, wodurch auch die Qualität verbessert wird,
- • die eingesetzten Werkzeuge sind witterungsgeschützt und können fachgerecht gelagert werden, was deren Lebensdauer verlängert und Reparaturanfälligkeit verringert,
- • es tritt ein besserer Umweltschutz durch niedrigere Emissionen ein.
- Ausführungsbeispiel
- Anhand eines Ausführungsbeispieles soll nachfolgend die Erfindung näher erläutert werden.
- Dabei zeigen:
-
1 – das Fahrzeug in der Seitenansicht -
2 – das Fahrzeug in der Draufsicht mit bogenförmigen Einziehungen -
3 – das Fahrzeug in der Draufsicht mit abgewinkelten Einziehungen -
4 – das Fahrzeug in der Frontansicht - Das Fahrzeug weist den hohlkastenförmigen, starren Rahmen
1 , die Arbeitsplattformen2 ;3 , die Seitenwände4 , die Einziehungen5 ;6 und die Schienenfahrwerke7 ;8 auf (1 ,2 ,3 ,4 ). Unter dem auf dem Rahmen1 aufliegenden Dach9 ist die quer- und längsverschiebbare Hebevorrichtung10 angeordnet. - Der hohlkastenförmige, starre Rahmen
1 kann als Fachwerk- oder Massiv- oder kombinierte Konstruktion ausgeführt werden. Die Einziehungen5 ;6 können im oberen Bereich eine andere Form, als im unteren Bereich aufweisen und kombiniert ausgeführt werden. - Der Rahmen
1 umschließt einen freien Arbeitsraum11 . - Das Fahrzeug weist im Bereich der Arbeitsplattformen
2 ;3 eine Breite von 3,00 m bis 3,20 m auf. Im Bereich der Einziehungen kann die Breite auf ca. 2,50 bis ca. 2,70 m verringert werden. Dadurch kann das Fahrzeug eine Länge von 26 m bis 40 m (in Arbeitsstellung) aufweisen. -
- 1
- hohlkastenförmiger, starrer Rahmen
- 2
- Arbeitsplattform
- 3
- Arbeitsplattform
- 4
- Seitenwand
- 5
- Einziehung
- 6
- Einziehung
- 7
- Schienenfahrwerk
- 8
- Schienenfahrwerk
- 9
- Dach
- 10
- Hebevorrichtung
- 11
- freier Arbeitsraum
- 12
- Schienenhalterung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - GB 1535502 [0003]
- - FR 2786148 [0004]
- - EP 1369330 B1 [0005]
- - EP 1789299 B1 [0006]
- - EP 1880913 A2 [0007]
- - DE 202006011589 U1 [0008]
Claims (17)
- Fahrzeug zur Durchführung von Baumaßnahmen im Gleisbereich des Eisenbahnverkehrs, wobei das Fahrzeug einen hohlenkastenförmigen, starren Rahmen (
1 ) und zwei Arbeitsplattformen (2 ;3 ) aufweist, die auf zwei Schienenfahrwerken (7 ;8 ) aufliegen und einen in Richtung des Gleisbereiches freien Arbeitsraum (11 ) umschließen, wobei das Fahrzeug zwischen den Schienenfahrwerken (7 ;8 ) in Querrichtung zur Fahrzeugachse mindestens eine Einziehung (5 ;6 ) zur Fahrzeugmitte aufweist. - Fahrzeug nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Einziehung(en) (
5 ;6 ) beidseitig der Fahrzeuglängsachse angeordnet ist/sind und in Querrichtung eine elliptische oder kreisbogenförmige oder abgewinkelte oder schräge Form aufweisen. - Fahrzeug nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet dadurch, dass die Einziehung(en) (
5 ;6 ) im oberen und/oder im unteren Teil des Rahmens (1 ) angeordnet sind und jeweils unterschiedliche Form aufweisen. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet dadurch, dass der Rahmen (
1 ) als Fachwerk oder als Massivkonstruktion ausgebildet ist. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet dadurch, dass der Rahmen (
1 ) Aufnahmevorrichtungen (12 ) für Schienen aufweist. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, dass der Rahmen (
1 ) Längsträger aufweist die teleskopartig ausgebildet sind und mindestens einen Antrieb zum Aus- oder Einfahren mindestens eines Zusatzträgers aufweisen. - Fahrzeug nach Anspruch 1 und 6, gekennzeichnet dadurch, dass der Antrieb als ein hydraulisch oder pneumatisch zu betätigender Zylinder oder in Getriebeform ausgeführt ist.
- Fahrzeug nach Anspruch 1, 6 und 7, gekennzeichnet dadurch, dass die Längsträger ein Innengewinde und der Zusatzträger ein Außengewinde aufweisen.
- Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 8, gekennzeichnet dadurch, dass im Bereich der Plattformen (
2 ;3 ) und dazwischen eine Überdachung (9 ) angeordnet ist. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 9, gekennzeichnet dadurch, dass die Seitenwände (
4 ) und das Dach (9 ) des Fahrzeuges im Bereich der Zusatzträger jeweils ein- und ausfahrbare Zusatzteile aufweisen. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 10, gekennzeichnet dadurch, dass das Fahrzeug im Bereich der Plattform(en) (
2 ;3 ) mindestens eine Steuerkabine, vorzugsweise jeweils eine Steuerkabine aufweist. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 11, gekennzeichnet dadurch, dass an den Plattformen (
2 ;3 ) zum überdachten Arbeitsbereich stirnseitig zwei verschließbare Aus- und Eingänge angeordnet sind. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 12, gekennzeichnet dadurch, dass an den Stirnseiten des Fahrzeuges und außerhalb der Steuerkabine(n) jeweils eine Plattform zum Betreten und Verlassen des Fahrzeugs angeordnet ist, wobei diese jeweils drei verriegelbare Auf- und Abstiege aufweist, die das Betreten und Verlassen des Fahrzeugs entweder seitlich (links bzw. rechts) oder alternativ stirnseitig (ins Gleis oder auf das gekoppelte Fahrzeug) ermöglichen.
- Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 13, gekennzeichnet dadurch, dass unter der Überdachung (
9 ) des Fahrzeuges mindestens eine in Fahrzeuglängs- und/oder in Querrichtung bewegliche Hebevorrichtung (10 ) angeordnet ist. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 14, gekennzeichnet dadurch, dass die Seitenwände (
4 ) klappbar und/oder verschiebbar und/oder kippbar und/oder aus- und einfahrbar oder in einer Kombination der vorgenannten Varianten ausgeführt sind. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 15, gekennzeichnet dadurch, dass die Seitenwände (
4 ) jeweils mindestens eine Aufnahmevorrichtung für Schienen aufweisen. - Fahrzeug nach Anspruch 1 bis 16, gekennzeichnet dadurch, dass ein eigener Fahrantrieb integriert ist.
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Legal Events
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Effective date: 20091105 |
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Owner name: DB BAHNBAU GRUPPE GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: DB GLEISBAU GMBH, 12487 BERLIN, DE Effective date: 20101214 |
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| R150 | Term of protection extended to 6 years |
Effective date: 20120928 |
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